Zahnarztpraxen
PrimaVera Naturkorn GmbH
Mühlenstraße 15, 84453 Mühldorf a. Inn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Maria Kobler seit 8.4.2019 | Prokura |
Bernhard Huber seit 22.7.2016 | Geschäftsführer |
Josef Gaigl seit 8.1.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 8 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PrimaVera Naturkorn GmbHMühldorf am InnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Mühle und damit verbundenen Tätigkeiten, ins besondere die Verarbeitung von Getreide und Saaten aller Art aus überwiegend biologi- schem aber auch konventionellem Anbau zu Erzeugnissen für die menschliche und tierische Ernährung. Die Gesellschaft hat zu Beginn des Jahres 1990 das Mühlengebäude der ehemaligen Walzmüh- le in Mühldorf erworben, umgebaut und in 1990 in Betrieb genommen. Jährlich werden Maß- nah men zur Verbesserung der Betriebsabläufe, der Produktionssicherheit sowie für die Einhaltung der steigenden Qualitäts- und Umweltstandards getätigt. Große Investitionen nach dem Erwerb der Mühle im Jahr 1990 waren der Bau eines neuen Müh- lengebäudes mit der Inbetriebnahme einer Weichweizen- und Durummühle, der Bau eines Fer- tig warenlagers, die neue Verladeanlage für Nachprodukte mit Silo, die Installation einer neuen Flo ckenanlage sowie die Umsetzung einer vollautomatischen Palettieranlage für Kleinpackun- gen und Sackwaren. In 2023 wurde das Gebäude für die Haferaufbereitung am Standort Edi- sonstraße fertiggestellt. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Technischen Anlagen für die Haferaufbe reitung sind für Sommer 2024 geplant. Hier entsteht eine Produktionsstätte zur Haferaufbereitung nach dem neuesten Stand der Tech- nik. Vorgeschaltet ist ein neu gestalteter Ablauf zur Probenahme der Rohstoffe mit kombinierter La bor- und Qualitätskontrolle um den hohen Ansprüchen unserer Kunden auch in Zukunft genü- gen zu können. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1%. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 - geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine- ins Stocken. Vor allem im Produzierenden Gewerbe (ohne Bauwirtschaft) ging die Wirtschaftsleistung um 2,0% zu- rück. Das hohe Preisniveau auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Das Geschäftsmodell von Mahl- und Schälmühlen ist im Wesentlichen unabhängig von der ge- samtwirtschaftlichen Entwicklung, da die Produkte den Grundbedarf der Bevölkerung abdecken. Insgesamt geht der Trend in Deutschland seit Jahren weg von vielen kleineren Mühlen hin zu we nigen größeren Getreidemühlen. In der Branche herrscht ein starker Konzentrationsprozess. Gemäß den Meldungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist die Getrei- devermahlung in Deutschland im Wirtschaftsjahr (WJ) 2022/23 gegenüber dem vorherigen Wirtschaftsjahr von 9,4 Mio. Tonnen auf 9,0 Mio. Tonnen gefallen. Im Vergleich zum WJ 2021/22 wurden damit circa 3,4 % weniger Getreide vermahlen. Die Getreidemenge von 9,0 Mio. Tonnen wurde von 176 meldepflichtigen deutschen Mahlmühlen (davon 93 in der Region Süd) verarbei- tet, 5 Mühlen weniger als im Vorjahr. Die Anzahl der Mühlen mit einer Jahresgesamtvermahlung von mehr als 50.000 Tonnen ist im Jahr Berichtsjahr 2022/2023 von 42 auf 40 (davon 13 (Vj.: 15) in der Region Süd) gesunken. Die insgesamt vermahlene Getreidemenge verteilt sich auf 8,3 Mio. Tonnen Brotgetreide (Vj.: 8,5 Mio. Tonnen), davon 7,7 Mio. Tonnen Weichweizen und 0,6 Mio. Ton nen Roggen. Die Roggenvermahlung ist um ca. 6,8 % gefallen, ebenso die Weichweizenver- mahlung um 2,9 %. Die Vermahlung von Hartweizen betrug etwas mehr als 0,5 Mio Tonnen (Vj.: 0,5 Mio. Tonnen) und befindet sich damit auf dem Vorjahresniveau. Mit einem Rückgang von 351 Tonnen sank die durchschnittliche Jahresvermahlung auf 51.277 Tonnen je meldepflichtiger Mühle. 2. Geschäftsverlauf und Lage a. Vermögens- und Finanzlage Das Anlagevermögen hat sich um T€ 9.139,7 erhöht, einem Zugang aus Investitionen von T€ 9.703,9 stehen Abgänge und Abschreibungen in Höhe von T€ 564,2 gegenüber. Die Gesamtinvestitionssumme seit Beginn der Gesellschaft (einschließlich Anschaffungskosten des Betriebsgeländes) beläuft sich für die Zeit von 1990 bis 31.12.2023 auf T€ 32.191 (ausgeschiedene Wirtschaftsgüter sind in dieser Summe nicht enthalten). Die Minderung des Umlaufvermögens um T€ 4.310,7 resultiert aus der Minderung der Vorräte (T€ 3.487,7) der Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Ver- mö gensgegenständen (T€ 589,6) und der Minderung der Kassen-, Wertpapier- und Bankbestän- de (T€ 1.412,6). Das Anlagevermögen war im Berichtsjahr zu 72 % und im Vorjahr zu 137 % durch Eigenkapital ge deckt. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.603,3 = 15,4 % erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt 39 % (Vorjahr = 40 %). Die Bankverbindlichkeiten wurden investitionsbedingt um T€ 4.980,5 auf T€ 11.651,2 erhöht. Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit beträgt T€ 3.986 (i. Vj. T€ 680). Mittelabflüsse ergaben sich vor allem aus der Investitionstätigkeit in Höhe von T€ 9.703 (i. Vj. T€ 3.150). Der Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 4.305 (i. Vj. T€ 3.952). Der Bestand der liquiden Mittel verminderte sich dementsprechend um T€ 1.412 auf T€ 468. b. Ertragslage Die Umsatzerlöse und der Materialaufwand waren aufgrund sinkender Rohstoffpreise gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Die Umsatzrentabilität (definiert als EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) stieg auf 5,5 % (i. Vj. 5,3 %). Die Abschreibungen haben sich von T€ 634,3 in 2022 auf T€ 564,2 in 2023 vermindert. Die Personalkosten haben sich von T€ 3.942,6 in 2022 auf T€ 4.149,9 in 2023 erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von T€ 9.235,7 in 2022 auf T€ 8.444,2 vermindert. Die Gründe für den Rückgang resultieren im Wesentlichen aus der Minderung der Miet- aufwendungen um 150 T€, der Erhöhung Stromkosten um 491 T€ und der Kostenminderung für Packstoffe und Paletten von 945 T€. Der Jahresüberschuss hat sich von T€ 2.116,1 in 2022 auf T€ 2.053,3 vermindert. Der EBIT erhöhte sich zum Vorjahr um T€ 89 auf T€ 3.158. 3. Gesamtaussage Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator, der auch zur internen Steuerung verwendet wird, ist das Ergebnis vor Steuern. Dies ist mit T€ 2.902 im Vergleich zum Vorjahr (T€ 2.938) nur leicht ge sun ken. Das Planergebnis 2023 wurde eingehalten. Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist im volatilen Marktumfeld zu friedenstellend. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungs frist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoab- züge realisie ren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel, kurzfristige Forderungen und das Warenlager gedeckt. III. Chancen und Risiken Die PrimaVera Naturkorn GmbH ist der Getreide-Experte für Kunden der Lebensmittelindustrie mit Spezialanforderungen. Höchste Ansprüche an Qualität und Sicherheit der Getreideerzeug- nisse werden bei uns bedient. Die Gesellschaft ist seit 30 Jahren überwiegend mit der Verarbei- tung von Getreide aus biologischem Anbau beschäftigt. "Bio" hat sich aus einem Nischenseg- ment der Nahrungsmittelindustrie durch stetiges Wachstum zu einem wesentlichen Marktanteil entwickelt. Die PrimaVera Naturkorn GmbH hat durch seine Jahrzehnte lange Erfahrungen in diesem Sektor einen großen Bekanntheitsgrad und gute Wettbewerbschancen. Langjährige Lieferantenbeziehungen zu qualifizierten und auditierten Lieferanten sind weitere Vorteile. Der Fachkräftemangel wird uns in Zukunft stark beschäftigen. Wir sind der Auffassung, dass unser Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber gut aufgestellt ist. Ein gut ausgebildetes Team an Qualitätsbeauftragten, mehrstufige Kontrollsysteme und somit lü- ckenlose Rückverfolgbarkeit aller Warenströme minimieren das Produktionsrisiko. Die seit vielen Jahren implementierten Qualitätssicherungssysteme werden regelmäßig intern und extern überprüft und optimiert. Trotzdem stellen die stetig steigenden Qualitätsanforderungen vor allem von nicht behördlichen Stellen ein gewisses Restrisiko dar. Für die industrielle Verarbeitung von Getreide, deren Ernteergebnisse von Natur und regionalen Besonderheiten abhängen, ist die PrimaVera durch eine vorausschauende Einkaufsdisposition und ausreichend Lagerkapazitäten bestens gerüstet. Über ein monatliches Reporting wird dies zu sätzlich überprüft. Wesentliche Risiken aus Verbindlichkeiten sind nicht zu erkennen, da große Teile der Lieferungen und Leistungen in prozentakturiert werden. Für die Finanzierung des operativen Geschäfts der Gesellschaft stehen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, bei Bedarf erfolgt die Finanzierung durch kurzfristige Darlehen von Kreditinstituten. Das Risiko des Ausfalls von Forderungen wird durch ein aktives Forderungsmanagement abgewehrt. Weitere darüber hinausgehende Risiken sind nicht erkennbar. Über die Investition in die neue Haferaufbereitung hinaus, werden Investitionen und Instandhal- tungen im kommenden Jahr in betriebswirtschaftlich notwendigem Umfang erfolgen, die sich weitgehend aus dem Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanzieren. IV. Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres Durch die seit Ende Februar 2022 vorherrschende Ukrainekrise haben sich die wirt schaftli chen Rahmenbedingungen am Industriestandort Deutschland geändert. Mit der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine, der damit einhergehenden Preisschwankungen wichtiger Grundrohstoffe und die Verknappung von Energieträger werden die Lieferketten des produzierenden Gewerbes weiterhin belastet. Mit weiterhin hohen Inflationszah- len und einhergehend mit hohen Tarifabschlüssen über alle Branchen hinweg nehmen die Produktionskosten am Standort Deutschland weiter zu. Diese Entwicklung trifft alle Industrieunternehmen am Standort, so auch die PrimaVera Natur- korn GmbH. Die Vielzahl an Einflussfaktoren wird auch in Zukunft herausfordernd für das Unternehmen sein. V. Ausblick Die Branchenentwicklung wird durch weitere Konsolidierung der Wettbewerber gekennzeichnet sein. Die PrimaVera Naturkorn GmbH ist aber unseres Erachtens gut auf die Situation eingestellt. Wir planen auch in 2024 weiteres Wachstum und werden nach dem Bau einer neuen Haferauf- bereitung weitere Produktionskapazitäten ab dem Sommer 2024 nutzen können. So können wir den Erwartungen unserer Kunden nach Produkten von hoher Qualität nachkommen und uns wei ter gut im umkämpften Markt behaupten. Wir erwarten insgesamt eine positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für das Jahr 2024 wird ein Betriebsergebnis auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr angestrebt. Ge rade die Beschaffung von qualitativ hochwertigen Rohstoffen in ausreichender Menge wird für uns herausfordernd sein. Der Krieg in der Ukraine und der globale Klimawandel tragen hier we sentlich dazu bei. Ziel ist es wie in den Vorjahren ein qualitatives Wachstum anzustreben
Mühldorf, 7. Juni 2024 Bernhard Huber, Geschäftsführer Josef Gaigl, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben Die PrimaVera Naturkorn GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die PrimaVera Naturkorn GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter der Nummer HRB 6244 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Mühlenstr. 15, 84453 Mühldorf. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Maßgeblich für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Entgeltliche erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Zuschüsse zum Anlagevermögen werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die Abschreibungen werden beim beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen; die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen, sowie bei anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 20 Jahre. Zugänge ab dem Kalenderjahr 2010 werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Vorräte werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder soweit nach dem strengen Niederstwertprinzip geringere Werte zu berücksichtigen waren, mit diesen bewertet. Der Herstellungskostenansatz berücksichtigt angemessene Zuschläge für Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzel- und Pauschalrisiken mit entsprechenden Abschlägen berücksichtigt. Die Kassen- und Bankguthaben sind zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach der Barwertmethode. Als Rechnungsgrundlagen wurden die biometrischen Wahrscheinlichkeiten der Klaus Heubeck "Richttafeln" 2018G verwendet und ein Rechnungszins von 1,82 % (gemäß RückAbzinsV, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank) angesetzt. Für Rentensteigerungen wird ein Satz von 2 % p.a. berücksichtigt. Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit dem Deckungsvermögen (Aktivwert der Rückdeckungsversicherung). Der Zinsänderungseffekt wird beim Personalaufwand mit berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Währungsumrechnung Forderungen/Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zunächst mit dem zum Entstehungszeitpunkt gültigen Kurs eingebucht. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Kurs des Bilanzstichtags. Gliederungsgrundsätze Die Gliederungsvorschriften nach § 266 und § 275 HGB sind angewendet worden, wobei das Gesamtkostenverfahren verwendet wird. Eine Abweichung der Gliederungsgrundsätze gegenüber dem Vorjahr hat auf Grund der Größenklassenänderung stattgefunden. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit dem Deckungsvermögen. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsverpflichtungen beträgt T€ 1.650,3 der beizulegende Zeitwert des saldierten Deckungsvermögens beträgt T€ 505,3. Dieser entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten. Der Zinssatz, der sich auf Basis der entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze aus den vergangenen zehn Jahren ergibt, betrug 1,82 %, der sich aus den vergangenen sieben Jahren ergebende Zinssatz belief sich auf 1,74 %. Der Unterschiedsbetrag beträgt insgesamt T€ 18 und unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 HGB. Der verbleibende Unterschiedsbetrag für Folgejahre beläuft sich auf T€ 18 und wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums von 1 Jahr zu den Pensionsrückstellungen zugeführt. Der Aufwand aus dem Übergang auf BilMoG, der im Geschäftsjahr nachgeholt wurde und im Aufwand für Altersversorgung enthalten ist, beträgt T€ 18. Negative Erträge von T€ 0,3 aus der Verminderung des Aktivwertes des Deckungsvermögens wurden entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Aufwendungen für Altersversorgung von insgesamt T€ 20 verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen (T€ 325,0), Rückstellungen für Personalkosten (T€ 417,7) und Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden (T€ 130,9). Verbindlichkeitenspiegel
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen und Grundschulden gesichert. Als Sicherheiten bestehen zusätzlich die üblichen Eigentumsvorbehalte aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Es bestehen Schuldverhältnisse gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von T€ 1.207,7 (Vj. T€ 892,3), die in dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" enthalten sind. Ausweis der passiven latenten Steuern zum 31.12.2023 Es bestehen aktive und passive latente Steuern aufgrund unterschiedlicher Ansätze und Bewertungen von Vermögensgegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens und des Deckungsvermögens sowie im Bereich der Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz, die miteinander saldiert werden. Ein Ansatz von aktiven latenten Steuern von T€ 1 (Steuersatz 30%) auf Grund des verbleibenden Aktivüberhangs von T€ 3 erfolgt gemäß Wahlrecht nicht. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Stichtag 31.12.2023 sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die für die Geschäftstätigkeit von Relevanz sind. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen diverse Mietverträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt für 2023 insgesamt T€ 3.713. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten betrug in 2023: 2 Geschäftsführer 2 Produktionsleiter 11 kaufmännische Angestellte 14 technische Angestellte 37 Arbeiter 2 Auszubildender Geschäftsführer Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit 01.01.2009 bestellt: Herr Josef Gaigl, Müllermeister Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit 01.07.2016 bestellt: Herr Bernhard Huber, Diplom-Lebensmitteltechnologe Es wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Honorar Abschlussprüfer Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 14 und gliedert sich wie folgt auf:
Mühldorf, 7. Juni 2024 Bernhard Huber, Geschäftsführer Josef Gaigl, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PrimaVera Naturkorn GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PrimaVera Naturkorn GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PrimaVera Naturkorn GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 1. entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und 2. vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 1. identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 2. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. 3. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 4. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 5. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 6. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. 7. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Unterföhring, 7. Juni 2024 IWSB
- Innovative Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH
Wolfgang Görg, Wirtschaftsprüfer |
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