Agro Pig
GmbH
Oberstreu
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
68.818,00 |
84.139,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.650,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
67.168,00 |
84.139,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.032.104,56 |
769.127,95 |
| I.
Vorräte |
183.000,00 |
175.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
691.528,45 |
497.048,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
157.576,11 |
97.079,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.994,73 |
6.195,75 |
| Aktiva |
1.104.917,29 |
859.462,70 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
339.019,56 |
325.726,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
314.019,56 |
300.726,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
300.726,52 |
151.425,27 |
| B.
Rückstellungen |
39.327,31 |
36.827,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
723.570,42 |
491.908,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
723.570,42 |
491.908,87 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
34.236,66 |
17.208,36 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.000,00 |
5.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.104.917,29 |
859.462,70 |
Anhang
der
Agro Pig GmbH
Oberstreu
Registergericht Schweinfurt, HRB 5322
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§
264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde sowohl unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274,
276-278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte des
Weiteren unter Ansatz der
Fortführungswerte bei
Zugrundelegung der Vermutungsregel nach
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB iVm. Art. 1 § 1 Satz 3
COVInsAG, da bis zum 31.12.2022 keine konkreten
Anhaltspunkte für eine
Überschuldung oder mögliche
Zahlungsunfähigkeit erkennbar waren.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens werden linear
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro werden im Jahr
der Anschaffung sofort abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren werden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit
werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werdenmit dem Nennbetrag
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Aufwandsabgrenzungen. Die Auflösung der Posten
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die
Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr in Höhe von Euro 0,00 (Vj.: Euro 0,00)
enthalten.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im
Wesentlichen abzugrenzende Kosten. Sie werden
linear entsprechend dem Zeitverlauf
aufgelöst.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen erwartete
GewSt- und KSt-nachzahlungen.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 723.570,42 (Vj.: Euro 491.908,87).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über fünf Jahren beträgt
Euro 0,00.
SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.
Geschäftsführung
Geschäftsführer
Frau Melanie Schirber und Herr Wolfgang Schirber
Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a)
HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 3
Mitarbeiter beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Als Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahrs
eingetreten und weder in der Gewinn- und
Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt
sind, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen im
Zusammenhang mit dem seit dem 24.2.2022 andauernden
Krieges in der Ukraine zu nennen. Deren
Größenordnung ist derzeit noch nicht in vollem
Umfange abschätzbar. Die Gesellschaft
geht jedoch davon aus, dass das Weiterbestehen des
Unternehmens nicht gefährdet ist.
sonstige Berichtsbestandteile
Oberstreu, 27.12.2024
gez.
Melanie Schirber, Geschäftsführerin
gez.
Wolfgang Schirber, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2024
festgestellt.
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