HCR -
HEINRICH CREMER GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2022
EUR |
30.9.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
256.269,76 |
193.610,76 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.687,00 |
2.647,00 |
| II.
Sachanlagen |
192.582,76 |
190.963,76 |
| III.
Finanzanlagen |
50.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
2.176.723,11 |
2.036.920,24 |
| I.
Vorräte |
1.006.869,54 |
965.184,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.070.754,00 |
955.011,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.154,68 |
11.154,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.099,57 |
116.724,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.169,14 |
13.928,73 |
| Aktiva |
2.460.162,01 |
2.244.459,73 |
Passiva
|
|
30.9.2022
EUR |
30.9.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.488,92 |
254.482,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
512.000,00 |
512.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
506.511,08 |
257.517,30 |
| davon
Verlustvortrag |
257.517,30 |
-314.537,32 |
| B.
Rückstellungen |
950.763,35 |
992.443,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.503.909,74 |
997.533,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.073.159,80 |
973.073,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
405.749,94 |
24.460,23 |
| Passiva |
2.460.162,01 |
2.244.459,73 |
Anhang
HCR - HEINRICH CREMER GmbH, Mönchengladbach
Anhang für das Geschäftsjahr vom
01. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und
zum
Die HCR - HEINRICH CREMER GmbH hat ihren Sitz in
Mönchengladbach und ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Mönchengladbach unter der Nummer HRB 3042
eingetragen.
Die HCR - HEINRICH CREMER GmbH hat mit
Gesellschafterbeschluss vom 29. August 2019 ihr
Geschäftsjahr auf den vom Kalenderjahr abweichenden
Zeitraum vom 01. Oktober eines Kalenderjahres bis zum 30.
September des folgenden Kalenderjahres umgestellt.
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss zum 30.09.2022 wurde nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB.
Die größenabhängigen
Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden in
Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer
werden regelmäßig 3 Jahre zugrunde gelegt, wenn
sich nicht ein abweichender Zeitraum, z.B. aufgrund der
Laufzeit einer Lizenz, ergibt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen
überwiegend linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer
beträgt bei den technischen Anlagen und Maschinen
sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre.
Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 250 werden im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr
auch der Abgang unterstellt wird. Für geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800
werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im
Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für in früheren
Geschäftsjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.
Die Darstellung des Anlagevermögens erfolgte
vollständig unter Berücksichtigung von
historischen Anschaffungskosten nach der direkten
Bruttomethode.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt
Die Bewertung der
unfertigen Leistungen /
unfertigen Erzeugnisse erfolgt auf Basis der
angefallenen Herstellungskosten.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Tageswerten angesetzt. Bei den Forderungen
werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
Rechnung getragen.
Vermögensgegenstände, die ausschließlich
der Erfüllung von Verpflichtungen aus
Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind, sind zum
beizulegenden Zeitwert bewertet und werden mit der jeweils
zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Zu
Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter den
Angaben zur Bilanz verwiesen.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zu
Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.
Zur Bewertung der
Pensionsverpflichtungen wird auf die
Ausführungen unter den Erläuterungen zur Bilanz
verwiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und bewertet.
B. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz enthaltenen
Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
sind in der Anlage zum Anhang dargestellt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
weist zum Abschlussstichtag ein Betrag in Höhe von EUR
11.154,68 (i.V. EUR 11.154,68) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr auf.
Die übrigen zum 30. September 2022 ausgewiesenen
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
weisen vollständig eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr auf.
3. Eigenkapital
Zum 30. September 2022 ist ein Jahresfehlbetrag in
Höhe von EUR 248.993,78 (i.V. EUR 572.054,62)
entstanden.
4. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte durch ein versicherungsmathematisches Gutachten.
Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren zur
Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde das
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit
Credit-Methode) angewandt. Da die Zusage eine feste
monatliche Altersversorgung beinhaltet, sind weder
Gehaltstrend- noch Rententrendfaktoren in der Berechnung zu
berücksichtigen. Als Rechnungszins ist ein Zinssatz
von 2,28 % (i.V. 1,98 %) berücksichtigt.
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB
wurden die Pensionsrückstellungen mit
Vermögensgegenständen in Höhe von EUR
722.602,12 (i.V. EUR 739.959,79), die dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, saldiert.
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1
HGB zwischen dem Ansatz der Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt zum 30. September 2022
EUR 59.366 (i.V. EUR 97.262).
Aufwendungen aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellungen werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung in Höhe von EUR 29.502 (i.V.
EUR 35.981) unter den Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen ausgewiesen.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
entfallen in Höhe von EUR 0,00 (i.Vj. EUR 5.743,72)
und die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
405.749,94 (i.Vj. EUR 25.031,69) auf Restlaufzeiten
über einem Jahr.
Sämtliche übrige Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
In den o.g. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von größer fünf Jahren in
Höhe von EUR 156.735,80 (i.Vj. EUR 0,00) vorhanden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in
Höhe von EUR 65.432,57 (i.Vj. EUR 108.725,52) aus
Steuern und entfallen in Höhe von EUR 5.914,87 (i.Vj.
EUR 7.484,18) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit.
C. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im
Geschäftsjahr 2021/2022 sowie im Vorjahr stellen sich
wie folgt dar:
|
2021/2022
|
2020/2021
|
- Kfm. Angestellte
|
13
|
29
|
- Gewerbliche
Arbeitnehmer
|
56
|
42
|
- Auszubildende
|
8
|
9
|
2. Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
vom 01. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022:
- Herr Christopher Cremer, Mönchengladbach
- Herr Julian Cremer, Mönchengladbach
3. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust in Höhe von EUR 506.511,05
(i.V. EUR 257.517,30), bestehend aus dem Jahresfehlbetrag
des Geschäftsjahres vom 01. Oktober 2021 bis zum 30.
September 2022 in Höhe von EUR 248.993,78 (i.V.
572.054,62) und dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in
Höhe von EUR 257.517,30 (i.V. -314.537,32), soll auf
Vorschlag der Geschäftsführung und in Abstimmung
mit dem Gesellschafter auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Mönchengladbach, 18. Juli 2023
HCR - HEINRICH CREMER GmbH
Die Geschäftsführung
…………………………….
…………………………….
Christopher
Cremer Julian
Cremer
sonstige Berichtsbestandteile
HCR HEINRICH CREMER GmbH
gez. die Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2023
festgestellt.
|