C Group GmbH
32mManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Wittmann seit 7.2.2003 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Deutsche Genossenschaftsbank | 99.13% |
Taurus-Film Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. Co | 0.87% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PrintBeteiligungs GmbHGrünwaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012AKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2012Allgemeine Angaben und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden(1) Allgemeine Angaben Gemessen an den Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Es wird von den entsprechenden größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4, § 274a und § 288 HGB Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. (2) Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirch Beteiligungs GmbH & Co. KG Die Gesellschafterin, die Kirch Beteiligungs GmbH & Co. KG, im Folgenden "Kirch Beteiligung", hat am 12. Juni 2002 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht München, Insolvenzgericht (Az.: 1502 IN 1522/02), gestellt. Am 24. Oktober 2002 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet, die Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München, Insolvenzgericht, zum 1. April 2003 aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter und vormalige vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Dr. Michael Jaffé, bestellt worden. Die Gesellschaft hatte den mit der Kirch Beteiligung bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag insolvenzbedingt mit Wirkung zum 5. September 2002 gekündigt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 31. Oktober 2002. (3) Insolvenzverfahren über das Vermögen der KirchMedia GmbH & Co. KGaA Die Kirch Media GmbH & Co. KGaA, im Folgenden "Kirch Media", hat am 8. April 2002 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht München, Insolvenzgericht (Az.: 1502 IN 879/02), gestellt, das am 14. Juni 2002 in Eigenverwaltung eröffnet wurde. Mit Beschluss des Amtsgerichts München, Insolvenzgericht, vom 16. März 2003 wurde die Eigenverwaltung aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter und vormalige vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Dr. Michael Jaffé, bestellt worden. (4) Liquidation der Gesellschaft In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2002 wurde die Liquidation der Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2002 beschlossen. Zum Liquidator wurde Herr Rainer Wittmann bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 6. Februar 2003, die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger erfolgten am 8., 11. und 12. März 2003 (5) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Aufgrund des am 19. Dezember 2002 gefassten Liquidationsbeschlusses erfolgt die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden unter der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse der Unternehmenstätigkeit. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in der Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber der Kirch Media und wurden insolvenzbedingt, unter Berücksichtigung einer zu erwartenden Quote in Höhe von 25 %, abzüglich bisher erhaltenen Zahlungen aus Abschlagsverteilungen, bilanziert. Ferner bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin, die Kirch Beteiligung, in Höhe von TEUR 413.789, die insolvenzbedingt und mangels Quotenerwartung auf TEUR 0 abgewertet worden sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen anrechenbare Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in Abhängigkeit der jeweiligen Abschlagsverteilung der Kirch Media eine Restlaufzeit bis zu 5 Jahren, die sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristig fällig. (2) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert TEUR 58799. Mit notariellen Urkunden vom 29. März 2001 und vom 17. Juli 2001 wurden die Geschäftsanteile der Gesellschaft erst- und nachrangig für fremde Verbindlichkeiten zugunsten Dritter verpfändet. (3) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung. (4) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.000 resultieren aus zinslosen Darlehensgewährungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Universal - Settlements aus dem Geschäftsjahr 2004. Die Dauer und die Rückzahlungsmodalitäten der Darlehensgewährungen sind von dem Ausgang der von Dr. Leo Kirch aus abgetretenem Recht der PrintBeteiligungs GmbH geltend gemachten Schadensersatzansprüchen gegen die Deutsche Bank AG und gegen ihren vormaligen Vorstandssprecher, Herrn Dr. Rolf E. Breuer, abhängig. Sonstige Angaben(1) Geschäftsführung / Liquidator
(2) Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter. (3) Name und Sitz des Mutterunternehmens Die Gesellschaft wird grundsätzlich in den Konzernabschluss der Kirch Beteiligung, Unterföhring, einbezogen. (4) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Betreffend der von Herrn Dr. Leo Kirch aus abgetretenem Recht der PrintBeteiligungs GmbH geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank AG und gegen ihren vormaligen Vorstandssprecher, Herrn Dr. Rolf E. Breuer, ergeben sich unter Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 24. Januar 2006 (Az.: XI ZR 384/03) sowie der am 22. Februar 2011 vom Landgericht München I abschlägig beschiedenen Leistungsklage (Az.: 33 O 9550/07) keine bilanzierungsrelevanten Tatsachen. Nach Auskunft der Klagevertreter von Herrn Dr. Kirch wurde mit Schriftsatz vom 28. Februar 2011 Berufung beim OLG München gegen das Urteil des LG München I eingelegt und die Berufung mit Schriftsatz vom 26. Mai 2011 begründet. Nach Mitteilung der Klagevertreter hat das Ableben von Herrn Dr. Kirch am 14. Juli 2011 keine Auswirkungen auf die weitere Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank AG und Herrn Dr. Rolf E. Breuer
Grünwald, 04. April 2013 Rainer Wittmann, Geschäftsführer Mit Beschluss vom 22.03.2014 wurde der Abschluss bestätigt |
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