Niederlausitz Entsorgung Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Voigt seit 16.1.2024 | Geschäftsführer |
Patrick Erler seit 22.5.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMONDIS Brandenburg GmbHGroßräschenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020A. Grundlagen1. Organisation und Leistungsangebot Die REMONDIS Brandenburg GmbH (nachfolgend REMBRAND genannt) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der REMONDIS GmbH & Co. KG, Kloster Lehnin, OT Prützke (nachfolgend REMONDIS Ost genannt). Die REMBRAND ist ein Dienstleistungsunternehmen der Kreislaufwirtschaft, das in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Barnim, Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Oder-Spree, Havelland, Oberhavel, Stadt Brandenburg an der Havel, Nordsachsen und Bautzen auf den Gebieten der kommunalen Entsorgung, Dualen Systeme, Klärschlamm- und Fäkalienabfuhr, Einsammlung und Verwertung von gewerblichen Abfällen sowie der Gewinnung von Rohstoffen tätig ist. Sie fungiert in ihren Vertragsgebieten als beauftragter Dritter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auf der Grundlage langfristiger vertraglicher Bindungen. Neben umfangreichen logistischen Aktivitäten betreibt sie an ihren Standorten Sortier- bzw. Aufbereitungsanlagen, Umschlagplätze und Recyclinghöfe. Die REMBRAND ist durch ihre Zugehörigkeit zur REMONDIS-Gruppe in der Lage, ganzheitliche Systemdienstleistungen anzubieten. Die REMONDIS-Gruppe verfügt in Deutschland über eine flächendeckende regionale Organisationsstruktur mit Niederlassungen und Beteiligungen sowie einem Bereich für Spezialgeschäfte der Kreislauf- und Wasserwirtschaft. 2. Forschung und Entwicklung Im Berichtsjahr wurden keine Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung bearbeitet. 3. Änderungen im Geschäftsjahr Deutschlandweit wurden durch die Dualen Systeme zum 1. Januar 2020 wesentliche Entsorgungsverträge neu ausgeschrieben und vergeben. Die REMBRAND konnte alle bisherigen Sammelaufträge im Bereich für Leichtstoffverpackungen (LVP) und Glas erneut gewinnen. Ein positiver Effekt für das Ergebnis der REMBRAND war der Gewinn der europaweiten Ausschreibung für Bioabfälle im Landkreis Märkisch-Oderland. Die durch den Gesetzgeber veranlasste Gewerbeabfallverordnung führte zu einer Anpassung der Preise für die Gewerbekunden. Ein weiterer Umsatzzuwachs resultierte aus dem Erwerb eines Containerdienstes in Märkisch-Oderland. In Hennigsdorf LK Oberhavel hat die REMBRAND einen neuen Standort eröffnet, an dem für Gewerbekunden im Umleer-, Absetzkipper und Abrollkipperbereich Leistungen angeboten werden. Auch das Dienstleistungssegment Behälterreinigung hatte eine positive Entwicklung. B. Wirtschaftsbericht1. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf 1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung Die deutsche Kreislaufwirtschaft ist weiterhin durch den Zusammenschluss von Marktteilnehmern nach wie vor von einer anhaltenden Branchenkonsolidierung geprägt. Darüber hinaus ist die Branche auch weiterhin von zunehmenden (Re-) Kommunalisierungstendenzen gekennzeichnet. Wirtschaftlich lief das Jahr 2020 ebenso gut wie das Jahr 2019. Negative Auswirkungen durch die Corona Pandemie haben sich bei der REMBRAND noch nicht ergeben. Die Lage auf den Rohstoffmärkten (Kunststoff, Folien und Papier) ähnelte dem Vorjahr. Es gab ein preisliches Auf und Ab mit Abfrachtungsproblemen oder Nachfragehöhen. Die Lage bei den Holz- und Gewerbeabfallmengen hatte sich zum Vorjahr nicht verändert. 1.2. Geschäftsverlauf Die Hauptauftraggeber der REMBRAND sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Durch den Ausbau des Standortnetzes und der Vertriebsaktivitäten hat sich der Gewerbebereich zum zweitgrößten Standbein entwickelt. Der Umsatzbeitrag mit den dualen Systemen ist damit nur noch an dritter Stelle des Leistungsspektrums. Die regionale Marktstruktur im Einzugsgebiet der REMBRAND hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Gesellschaft erfüllt u. a. Entsorgungsdienstleistungen als Drittbeauftragter bei der Erfassung kommunaler Abfälle. Die bestehenden kommunalen Hausmüll-, Sperrmüll-, Biomüll-, Pappe-/ Papier- und Elektroschrottsammlungen sind durch langfristige Vertragsverhältnisse weiterhin gesichert bzw. konnten zu höheren Preisen wiedergewonnen werden. Die teils negative wirtschaftliche Entwicklung (Automobil- und Zulieferindustrie) in Deutschland hatte für die REMBRAND in 2020 keine Auswirkung. Hier zeigt sich, dass die kleinteilige Wirtschaft (Mittelstand) sehr robust und zuverlässig ist. Der Tarifvertrag konnte bis Ende 2022 abgeschlossen werden, so dass eine gute Planungssicherheit erreicht wurde, um künftige Aufträge zu generieren. 2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.1. Ertragslage Im Berichtsjahr konnte der Umsatz von 27.800,0 T€ im Vorjahr auf 30.752,4 T€ gesteigert werden. Vor allem im Bereich Hausmüll- / Sperrmüllentsorgung und Containerdienst konnten Umsatzsteigerungen aufgrund neu gewonnener Verträge und durchgeführter Preisanpassungen erzielt werden. Der Gesamtumsatz wurde mit 70,0% im Bereich Hausmüll- / Sperrmüllentsorgung und Containerdienst, mit 22,1% im Bereich Recycling, mit 3,3% im Bereich der Sortier- und Aufbereitungsanlagen und mit 4,6% über sonstige Aktivitäten erzielt. Der Materialaufwand stieg von 4.158,9 T€ auf 4.609,0 T€. Ursächlich dafür waren vor allem die korrespondierend zu den Umsatzerlösen gestiegenen Verwertungskosten. Der Personalaufwand stieg von 11.303,9 T€ im Vorjahr auf 12.187,3 T€. Ursache hierfür war vor allem die im gewerblichen Bereich gestiegene Mitarbeiteranzahl aufgrund des erweiterten Aufgabengebietes und der neu abgeschlossene Tarifvertrag.
Aufgrund von Investitionen in den Jahren 2019 und 2020 stiegen die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um 445,4 T€ auf 3.086,2 T€ an. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 681,7 T€ gegenüber dem Vorjahr auf 7.663,6 T€. Der Anstieg resultiert vor allem aus erhöhten Kosten für Reparaturen und Ersatzteilen. Die Rentabilität der Gesellschaft stellt sich gemessen an der Cashflow-Wertschöpfungsquote wie folgt dar:
* Cashflow = Jahresüberschuss vor EE-Steuern abzgl. Gewerbesteuern zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen zzgl. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Gesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten zzgl. Abschreibungen auf Finanzanlagen abzgl. Zuschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen abzgl. Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens abzgl. Zuschreibungen auf Finanzanlagen zzgl. des approximierten Tilgungsanteils aus den Leasingaufwendungen zzgl. der Abnahme bzw. abzgl. der Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind zzgl. der Zunahme bzw. abzgl. der Abnahme der Rückstellungen zzgl. der Zunahme bzw. abzgl. der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Wertschöpfung = Umsatzerlöse zzgl. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen zzgl. andere aktivierte Eigenleistungen zzgl. sonstige betriebliche Erträge abzgl. Zuschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen abzgl. Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens abzgl. Zuschreibungen auf Finanzanlagen abzgl. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren abzgl. Aufwendungen für bezogene Leistungen Das EBITDA stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1.087,4 T€ von 6.120,6 T€ auf 7.208,0 T€. Gemessen am Rohertrag stieg die EBITDA-Quote von 25,3% im Vorjahr auf 26,9%. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres erhöhte sich aufgrund der oben genannten Effekte um 430,7 T€ auf 2.981,5 T€. Der Anteil des Jahresüberschusses am Rohertrag erhöhte sich ebenfalls von 10,5% im Vorjahr auf 11,1%.
Rohertrag = Umsatzerlöse zzgl. Erhöhung bzw. abzgl. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen zzgl. andere aktivierte Eigenleistungen zzgl. sonstige betriebliche Erträge abzgl. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren abzgl. Aufwendungen für bezogene Leistungen EBITDA = Jahresüberschuss zzgl. Zinsen und ähnliche Aufwendungen abzgl. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen zzgl. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens zzgl. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Es konnte in 2020 ein ansteigender Auftragseingang verzeichnet werden. Bei den bestehenden Verträgen konnten durch notwendige Preisanpassungen die Umsätze erhöht werden. 2.2. Finanzlage Der Finanzmittelfonds (Cash-Pool und flüssige Mittel) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.703,5 T€ von 3.171,5 T€ auf 5.875,0 T€ erhöht. Die nachfolgend dargestellten Cashflows wurden gemäß des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) berechnet. Cashflow aus operativer Tätigkeit: Für die Finanzierung des Geschäfts standen im Berichtsjahr ausreichend Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit zur Verfügung. Es ergibt sich ein Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 2.703,5 T€. Der Quotient aus Netto-Finanzschulden und EBITDA beträgt - 81,5%.
* Netto-Finanzvermögen Netto-Finanzschulden = Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zzgl. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel abzgl. Wertpapiere des Anlagevermögens abzgl. Wertpapiere des Umlaufvermögens abzgl. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten und Cashpooling (jeweils zum Stichtag) EBITDA = Jahresüberschuss zzgl. Zinsen und ähnliche Aufwendungen abzgl. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen zzgl. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Cashflow aus Investitionstätigkeit: Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit nach Berücksichtigung von Erlösen aus Anlagenabgängen betrug 3.369,4 T€ (Vorjahr: 6.312,6 T€). Die Investitionen des Jahres 2020 von 3.520,4 T€ betrafen vollständig das Sachanlagevermögen. Der größte Teil der Investitionen erfolgte in den Bereichen Technische Anlagen und Maschinen, Behälter und Fuhrpark. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit: Die Gesellschaft ist in das Cash-Management der REMONDIS-Gruppe einbezogen. Die Forderung aus dem Cash-Pool belief sich zum 31.12.2020 auf 5.841,7 T€ und lag damit um 2.677,0 T€ über dem Niveau des Vorjahres (3.164,7 T€). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt -6,1 T€ (Vorjahr: 778,2 T€). Zur Sicherstellung der Liquidität des Konzerns und somit auch dieser Gesellschaft wurden mit einer Vielzahl von Banken Finanzierungsrahmen und Kontokorrentlinien ausgehandelt. Diese sind zu einem Großteil revolvierend ausgestaltet und zum Jahresende zum überwiegenden Teil nicht ausgeschöpft. Im Rahmen des Cash-Managements stand der REMONDIS-Gruppe zum Bilanzstichtag neben den vereinbarten Kontokorrentlinien ein relevantes Guthaben zur Verfügung. 2.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 4.453,7 T€ auf 26.432,3 T€ (Vorjahr: 21.978,6 T€). Auf der Aktivseite nahm das Anlagevermögen um 410,6 T€ zu. Den Zugängen in Höhe von 3.520,4 T€ standen Abschreibungen in Höhe von 3.086,2 T€ und Abgänge in Höhe von 23,6 T€ gegenüber. Das Umlaufvermögen erhöhte sich insgesamt um 4.065,4 T€ auf 14.245,4 T€ (Vorjahr: 10.179,9 T€). Dafür verantwortlich war vor allem der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die gestiegenen Ansprüche aus dem Cashpool. Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das Eigenkapital in Höhe des Jahresüberschusses um 2.981,5 T€ auf 20.016,0 T€. Bezogen auf die Bilanzsumme ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 75,7% (Vorjahr: 77,5%).
Eigenkapital = Kapitalanteile des Komplementärs zzgl. Kapitalanteile der Kommanditisten zzgl. Rücklagen bzw. gezeichnetes Kapital zzgl. Kapitalrücklagen zzgl. Gewinnrücklagen zzgl. Gewinnvortrag abzgl. Verlustvortrag zzgl. Jahresüberschuss (jeweils zum Stichtag) Bilanzsumme = Summe Aktiva oder Summe Passiva (jeweils zum Stichtag) Die Steuerrückstellungen erhöhten sich um 265,8 T€ und betragen 943,3 T€ (Vorjahr: 677,5 T€). Die sonstigen Rückstellungen lagen mit 2.642,1 T€ um 892,1 T€ über dem Vorjahresniveau von 1.750,0 T€. Ursächlich dafür waren hauptsächlich die erhöhten Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen. Die Verbindlichkeiten stiegen stichtagsbedingt um 318,4 T€ auf 2.820,8 T€ (Vorjahr: 2.502,4 T€). 3. Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr Zusammenfassend erreichte die REMONDIS Brandenburg GmbH im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr ein um 430,7 T€ höheres Jahresergebnis. Die im Vorjahr getroffenen Prognosen einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung wurden somit erfüllt. C. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken1. Chancen- und Risikobericht Zur Erfassung der Chancen und Risiken und zum Umgang mit diesen nutzen wir wirksame Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Zudem ist unsere Gesellschaft in das konzernweite formalisierte und dokumentierte Risikofrüherkennungssystem der Rethmann SE & Co. KG einbezogen. Zusätzlich zum Ad-hoc-Reporting werden halbjährlich die zum vorhergehenden Halbjahr aufgetretenen Änderungen in das Risikomanagement eingearbeitet, dokumentiert und über das entsprechende Berichtswesen kommuniziert. Die REMBRAND ist in das monatliche Ergebnisreporting und die jährliche Budgetierung inklusive Mittelfristplanung der Rethmann SE & Co. KG eingebunden. Im Rahmen dieser regelmäßigen Prozesse wird die Ergebnis- und Liquiditätssituation der Gesellschaften überwacht, einem Planabgleich unterzogen und eine Früherkennung von Fehlentwicklungen ermöglicht. Ob und inwieweit sich Auswirkungen aus der Coronavirus Verbreitung auf die Entwicklung der geschäftlichen Situation der Gesellschaft ergeben, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf die Unternehmensfortführung haben, sind derzeit nicht bekannt. 2. Prognosebericht 2.1. Entwicklung der Rahmenbedingungen Durch den Austritt von Großbritanien aus der EU und der Einführung einer CO 2 - Steuer auf die Verbrennung von Abfall in Holland, wird es Ende 2021 eine Entspannung auf dem Verbrennungsmarkt geben. Das könnte auch positive Auswirkungen auf den Markt für die Holzverwertung haben. Die Rohstoffmärkte bleiben weiterhin angespannt, egal ob das Schrott oder die Kunststoffe sind. Chancen aus Investitions- oder Kooperationsmöglichkeiten werden einzelfall-spezifisch geprüft. Dem Ausfallrisiko von Leistungsforderungen begegnen wir mit einem intensiven Debitorenmanagement mit optimierten Mahn- und Inkassoprozessen. Die REMONDIS-Gruppe verfügt über erhebliche Kreditlinien bei Banken sowohl für Finanzierungen als auch für Cash-Management-Abwicklungen. Diese Konzernlinien werden den Konzerngesellschaften auf Basis der Mithaft der REMONDIS SE & Co. KG zur Verfügung gestellt. Die Linien stehen auch der daran teilnehmenden Berichtsgesellschaft zur Verfügung und waren zum Jahresende zum überwiegenden Anteil nicht ausgeschöpft. Die Einhaltung der für diese REMONDIS-Kredite mit den Banken auf Ebene des Konzernabschlusses der REMONDIS SE & Co. KG vereinbarten Covenants war jederzeit gewährleistet. 2.2. Ausblick des Unternehmens Die Entwicklung der Verwertungs- und Aufbereitungskosten wird die Kreislaufwirtschaftsbranche weiterhin intensiv beschäftigen. Entscheidend dabei sind die Möglichkeiten zur Verarbeitung der anfallenden Rohstoffe in Deutschland und Europa, nachdem der asiatische Raum den Import von geringwertigen Kunststoffen eingeschränkt hat. Es ist zu befürchten, dass sich die Corona-Pandemie im Jahr 2021 wirtschaftlich negativ bemerkbar machen wird. Das Preisniveau bei der Neuvergabe kommunaler Entsorgungsverträge stabilisiert sich weiterhin. Die öffentlichen Auftraggeber bevorzugen mittlerweile zuverlässige statt "preiswerte Partner" bei der Zusammenarbeit. Die Konsolidierung am Markt der Entsorgungsunternehmen geht weiter. Dort wo kein etabliertes Unternehmen den Mitwettbewerber übernimmt kommt ein branchenfremder oder ausländischer finanzkräftiger Investor zum Zuge. Mittelfristig wird die Branche damit zu tun haben, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Ein wesentlicher Baustein dafür ist auch die Ausbildung, welche die REMBRAND in hohem Maße vorantreibt. Die REMBRAND hat im Jahr 2020 wichtige Aufträge im kommunalen und im freien Bereich sowie bei den Dualen Systeme wiedergewinnen können, die das Ergebnis in 2021 stützen und stärken. Die Entwicklung für 2021 sieht die Geschäftsführung kritischer als in den Vorjahren. Die Wirtschaftskrise und die Corona-Pandemie könnten auch bei der REMBRAND ihre Spuren hinterlassen. Weiterhin ist die Geschäftsführung bemüht, die am Markt anhaltende Konsolidierung mitzugestalten und damit ein Umsatz- und Ergebniswachstum zu generieren.
Großräschen, den 26.02.2021 REMONDIS Brandenburg GmbH Patrick Erler, Geschäftsführer Dr. Sven Heincke, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2020 - 31.12.2020Registergericht: Amtsgericht Cottbus Handelsregister-Nummer: HRB 2137 CB I. GRUNDLAGENDie REMONDIS Brandenburg GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODENDie Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren und Kundenstämme sowie Vertragsrechte über fünf Jahre bzw. in Abhängigkeit der jeweiligen Vertragslaufzeit abgeschrieben. Der Zeitraum der planmäßigen Abschreibung für bis einschließlich 2009 entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt wie bisher 15 Jahre, im Zugangsjahr zeitanteilig. Der/die ab 2010 erworbene/n Geschäfts- oder Firmenwert/e wird/werden über 5 Jahre abgeschrieben, im Zugangsjahr zeitanteilig. Die Abschreibungsdauer des Geschäfts- und Firmenwertes ist der Zeitraum, der für die vollständige Integration des Akquisitionsobjektes in die Unternehmensstruktur der REMONDIS Brandenburg GmbH erforderlich ist. Erfahrungsgemäß gehen wir hierbei von einer Dauer von 5 Jahren aus. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € (bis 2017: 150 €) zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sowie die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bewertet, in Einzelfällen mit dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren und geleistete Anzahlungen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse ist insbesondere bei Wertstoffen aus dem Recyclingprozess unverhältnismäßig aufwändig, so dass sie retrograd aus dem Veräußerungswert abzüglich Gewinnen und anteiliger Verwaltungs- und Vertriebskosten abgeleitet werden. Die Herstellungskosten enthalten die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Unter den Sonderposten werden erhaltene öffentliche Zuschüsse, Zulagen und Investitionsförderungen zur Anschaffung und Herstellung von Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Eine Übersicht über die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Anteilsbesitz) nach § 271 Abs. 1 HGB, ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 340.777,70 € (Vorjahr: 264.092,32 €). In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 282.506,75 € (Vorjahr: 266.853,67 €) enthalten. Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 220.618,52 € (Vorjahr: 121.986,33) ein. Vorsteuererstattungsbeträge in Höhe von 44.220,52 € sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten, die rechtlich jedoch erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Aktive Latente Steuern: Der in der Bilanz gem. § 274 Abs. 1 HGB gesondert ausgewiesene aktive Abgrenzungsposten für latente Steuern setzt sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich der Geschäfts- oder Firmenwerte, des Sachanlagevermögens, des Finanzanlagevermögens, des Sonderpostens für Investitionszuschüsse und der sonstigen Rückstellungen zusammen. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für KSt und GewSt von 27,5%. Der Saldo der latenten Steuern zum Bilanzstichtag resultiert aus 484.161,90 € aktiven latenten Steuern (Vorjahr: 264.350,94 €) und 267.279,74 € passiven latenten Steuern (Vorjahr: 9.448,70 €). Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 52.000,00 €. Im Eigenkapital ist ein Betrag von 216.882,16 € aus der Aktivierung latenter Steuern zur Ausschüttung gesperrt. Sonderposten: Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält gewährte öffentliche Zuschüsse für Investitionen ins Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Rückstellungen: Die Bildung der sonstigen Rückstellungen erfolgte vor allem für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, ausstehende Eingangsrechnungen, Schadensersatz, unterlassene Instandhaltungen und Verwertungskosten. Verbindlichkeiten: Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 315.129,60 € (Vorjahr: 595.447,11 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 166.569,52 € (Vorjahr: 104.173,83 €). Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 2.981.506,81 € soll vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGUmsatzerlöse: Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach den geografischen Märkten auf:
Periodenfremde Erträge: In der Position sonstige betriebliche Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende periodenfremde Erträge enthalten: Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (259.158,50 €). Sonstige betriebliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von 106.788,83 € (Vorjahr: 108.362,67 €). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge aus latenter Körperschaftsteuer in Höhe von 16.018,85 € und aus latenter Gewerbesteuer in Höhe von 22.001,23 € enthalten. Periodenfremde Erträge aus Steuererstattungen sowie aus der Auflösung des nicht verbrauchten Teils der Rückstellung für Vorjahre entstanden in Höhe von 7.524,47 €. V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRESZwischen Bilanzstichtag und Erstellung des Jahresabschlusses sind keine wertbegründenden Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. VI. ERGÄNZENDE ANGABENArbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2020 waren durchschnittlich beschäftigt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Gesamthonorar des Abschlussprüfers: Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers im abgeschlossenen Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
VII. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMENMitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. Unbeschränkt haftender Gesellschafter: Die Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter der der ARGE Entsorgung Stadt Brandenburg an der Havel. Ereignisse, die zu einer persönlichen Haftung führen könnten, sind bis zum heutigen Tag nicht bekannt geworden. VIII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANENDer Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehörten im Berichtsjahr an:
Auf die Angabe der Vergütung für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Großräschen, den 25.02.2021 REMONDIS Brandenburg GmbH Patrick Erler Dr. Sven Heincke Anlage Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Anlagegitter für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die REMONDIS Brandenburg GmbH, Großräschen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der REMONDIS Brandenburg GmbH, Großräschen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der REMONDIS Brandenburg GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 23. März 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dierk Schultz, Wirtschaftsprüfer ppa. Frank Horschke, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 10.05.2021 festgestellt. |
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