Salatkind
GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
223.970,85 |
230.889,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
585,00 |
785,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.390,00 |
39.019,00 |
| III.
Finanzanlagen |
192.995,85 |
191.085,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
585.712,84 |
490.252,34 |
| I.
Vorräte |
14.800,00 |
6.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
388.633,15 |
308.004,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
182.279,69 |
175.347,64 |
| Summe
Aktiva |
809.683,69 |
721.141,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
680.831,11 |
590.951,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
74.400,00 |
74.400,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
581.431,11 |
491.551,87 |
| B.
Rückstellungen |
80.949,00 |
45.687,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.903,58 |
84.502,45 |
| Summe
Passiva |
809.683,69 |
721.141,34 |
Anhang
I Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Salatkind GmbH mit Sitz in Ingolstadt
eingetragen am Registergericht Ingolstadt unter HRB6872
weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§
264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wird Gebrauch gemacht.
II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird gem.
§ 246 I 4 HGB i.V.m. §
253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem.
§ 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 werden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 II EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III Angaben zur
Bilanz
Der aktivierte entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren linear
abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist damit
begründet, dass mit Ablauf dieser 10 Jahre die
eingesetzte Technik erfahrungsgemäß wegen
Überalterung neu eingesetzt werden muss (§ 285
Nr. 13 HGB).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 17.235 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 17).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 338.505 (Vorjahr: T€ 269).
Die
Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
47.903,58 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§
268 V 1 HGB).
Zum 31.12.2023 bestehen neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe der
Verpflichtung |
Jahresbetrag |
|
|
€
|
€
|
| Mietverträge
Immobilien |
59.449,00 |
46.912,20 |
|
Leasingverträge |
49.158,62 |
13.719,84 |
IV. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Hagmann, Marcel, Kaufmann
Pfeiffer, Jörg, Kaufmann (bis Mai 2024)
Die
durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl beträgt 15
(im Vorjahr 17)
Ingolstadt, 6. August
2024
gez.
Marcel Hagmann
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 9.8.2024.
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