pausabeck
GmbH
Metzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.951,00 |
12.459,00 |
| I.
Sachanlagen |
27.951,00 |
12.459,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
217.369,51 |
122.187,96 |
| I.
Vorräte |
128.829,00 |
78.379,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.725,40 |
23.690,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.837,90 |
12.680,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.815,11 |
20.118,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.212,10 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
246.532,61 |
134.646,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.578,92 |
23.643,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.250,00 |
-12.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.750,00 |
12.750,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.893,90 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.935,02 |
10.893,90 |
| B.
Rückstellungen |
14.513,00 |
5.277,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.082,29 |
105.726,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
124.742,29 |
40.726,06 |
| D.
Passive latente Steuern |
2.358,40 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
246.532,61 |
134.646,96 |
Anhang
Jahresabschluss
zum 31.12.2010
pausabeck gmbh
72555 Metzingen
Fassung zur Offenlegung
gem. § 325 ff HGB
Amtsgericht Stuttgart
HRB 729426
01.01.2010 - 31.12.2010
1. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-,
Bewertungs-
und Umrechnungsmethoden
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) wurde unter
Beachtung der handelsrechtlichen Ausweisvorschriften
erstellt,
wobei von den Erleichterungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht wurde.
Erläuterungen im Anhang werden in dem für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Umfang
gegeben.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz(kurz: BilMoG)
geänderten Vorschriften des HGB erstmals
angewandt.
Die Vorjahreszahlen wurden in Ausübung des
Wahlrechts in Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Unter Außerachtlassung der Änderungen
durch das BilMoG entsprechen Darstellung, Gliederung,
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses den
Vorjahresgrundsätzen.
Aufstellung des Jahresabschlusses
Das Geschäftsjahr wurde nach den Bestimmungen
der §§ 242 bis 256 und 264 bis 288 HGB
aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Das
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen bei den im
vorliegenden Wirtschaftsjahr angeschafften
Wirtschaftsgütern werden ausgehend von den
Bemessungsgrundlagen über die jeweilige
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind, ausgehend von den
Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung
des erkennbaren und vorhandenen Ausfallrisikos, zum
Nominalwert bewertet.
Zweifelhafte Forderungen bestehen zum vorliegenden
Bilanzstichtag nicht.
Eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde nicht vorgenommen.
Die
liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften
gebildet worden.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von €
12.250,00 auf das
gezeichnete wurden vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
Die
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages
nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei
wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum
jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berück-
sichtigt.
Rückstellungen für latente Steuern wurden
gebildet, da passivisch abzugrenzende Differenzen
zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
aufgetreten sind.Die Bewertung erfolgte mit den
individuellen Steuersätzen des Unternehmens.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
2. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
1. Anlagenspiegel
Gemäß § 274a Nr. 1 HGB ist die
Berichtsfirma als "kleine Kapitalgesellschaft
" von der Aufstellung eines Anlagengitters
gemäß
§ 268 Abs. 2 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4
HGB befreit.
2. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
.
3. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2
. Geschäftsführung
Alleinige
Geschäftsführerin war im Wirtschaftsjahr vom
01.01.2010 - 31.12.2010
Frau Birgitte Beck.
3. Zugunsten der
Geschäftsführerin eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
4. Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 20.12.2011 festgestellt.
gez. Birgitte Beck
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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