Societas Consilium UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Quenzel seit 9.4.2013 | Liquidator |
Roman Langanki seit 3.4.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Joachim Quenzel | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BIEG Berlin International Engineering GmbH i.L.BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Wahlrechtsausübung (Pflichtangaben zur Bilanz, Anhang und Lagebericht) erfolgte insoweit, wie es die Darstellung ergibt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den gesetzlichen Mindestgliederungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 Abs. 2 und 3 sowie § 275 Abs. 2 HGB unter gleichzeitiger Erläuterung im Anhang aufgestellt. Eine Abänderung der Darstellung erfolgte im Vergleich unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften nicht. Der Nachweis über einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurde durch Konten, laufend geführte Bestandsnachweise, Saldenbestätigungen, Bankauszüge und sonstige geeignete Unterlagen erbracht. Die Geschäftsführung hat schriftlich bestätigt, dass in der Bilanz sämtliche bilanzierungspflichtigen Vermögensposten, Verbindlichkeiten und Wagnisse enthalten sind. Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nach dieser Erklärung nicht. 2. Bilanzierungsmethoden Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB liegen nicht vor Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Liqudation der Gesellschaft (Liquidatiionsbeschluss 21.12.2012) ausgegangen. Stille Reserven oder stille Lasten waren keine zu erfassen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 3. Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Steuerrechtlich abweichende Wertansätze, wie Sonderabschreibungen, sind in der vorliegenden Handelsbilanz nicht berücksichtigt. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden berücksichtigt. Nach den handelsrechtlichen Vorschriften sind die ausstehenden Einlagen der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft von 13.000 € offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen, das eingeforderte gezeichnete Kapital beträgt 13.000 €. Die ausstehenden Einlagen sind nicht eingefordert. Die Rückstellungen wurden von der Auftraggeberin nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind aus der ordnungsgemäßen Buchführung entwickelt. Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. 4. Sonstige Angaben Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen zum Bilanzstichtag 872,41 €.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2013 wurde ordentliche Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Die Liquidations-Eröffnungbilanz zum 01.01.2013 übernimmt die erfassten Werteansätze per 31.12.2012 - stille Reserven oder stille Lasten waren zum 01.01.2013 nicht zu erfassen. gez. Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.12.2013. |
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