ONI Temperiertechnik Rhytemper GmbHLiquidiert
01900 Großröhrsdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Falk Liebsch seit 8.5.2017 | Geschäftsführer |
Wolfgang Oehm seit 4.3.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ONI Temperiertechnik Rhytemper GmbHGroßröhrsdorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023ONI TEMPERIERTECHNIK RHYTEMPER GMBH, GROßRÖHRSDORFA K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ONI TEMPERIERTECHNIK RHYTEMPER GMBH, GROßRÖHRSDORF I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ONI Temperiertechnik Rhytemper GmbH mit Sitz in Großröhrsdorf ist unter HRB 22006 im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Dabei werden die Zugänge pro rata temporis abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 wurde die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG genutzt. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der auf 5 Jahre abgeschrieben wird. 3. Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 4. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Waren wurden mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (ermittelt nach der Zuschlagsmethode) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen waren. Die Herstellungskosten beinhalten Material- und Fertigungseinzelkosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten und den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Wie in den Vorjahren wurden Kosten der Auftragserlangung, die den später erteilten Aufträgen als Planungs- u. Konstruktionskosten zuordenbar waren, als Sondereinzelkosten der Fertigung in vollem Umfang in die Herstellungskosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte werden entsprechend des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB von dem Bilanzposten Vorräte offen abgesetzt. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen in Höhe von 1 % Rechnung getragen. 6. Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. 7. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zu dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für notwendig befunden wird. Die ausgewiesene Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung wurde nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit nicht auf den Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr betrug, wurden am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet (§ 256a HGB). Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. III. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen Die Forderungen gegen Gesellschafter aus laufender Umsatzsteuerverrechnung betragen insgesamt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 204.708,76). Die Forderungen gegen Gesellschafter aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt EUR 11.219,00 (Vorjahr: EUR 0,00). 2. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.234.480,40 (Vorjahr: EUR 2.867.853,05) und sind wie folgt strukturiert: Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.962.353,99 (Vorjahr EUR 3.556.273,50) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.697.082,79 (Vorjahr EUR 2.059.582,87) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.247.082,47 haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch eine Grundschuld und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.000.000,00 durch Globalabtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen A-Z besichert. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 3. Mitzugehörigkeitsvermerk Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird darauf hingewiesen, dass die unter dem Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" ausgewiesenen Beträge in Höhe von EUR 11.219,00 (Vorjahr: EUR 2.376,80) ferner den Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" betreffen. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 48 Arbeitnehmer. 2. Angaben zum Mutterunternehmen Mutterunternehmen i. S. d. § 285 Nr. 14a HGB ist die ONI-Wärmetrafo GmbH, Lindlar. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen von insgesamt TEUR 107.
Großröhrsdorf, den 16.05.2024 ONI Temperiertechnik Rhytemper GmbH Großröhrsdorf Die Geschäftsleitung ____________________ ____________________ (Wolfgang Oehm) (Falk Liebsch) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2024 festgestellt. |
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