Lippmann
Fliesen GmbH
Fredersdorf-Vogelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.360,00 |
22.194,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.360,00 |
22.194,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.781,08 |
44.812,23 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
17.434,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.804,06 |
26.523,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
977,02 |
853,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
134,00 |
134,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.275,08 |
67.140,23 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
400,59 |
18.741,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.750,00 |
-10.750,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.250,00 |
14.250,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.491,68 |
3.897,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.341,09 |
-594,58 |
| B.
Rückstellungen |
3.653,59 |
3.590,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.220,90 |
44.808,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.275,08 |
67.140,23 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
Lippmann Fliesen GmbH, Fredersdorf
I. Vorbemerkungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Die Bilanz sowie die
Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den
Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB
erstellt, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung
das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung kommt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Lippmann Fliesen GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungs- vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Darüber hinaus wurden
die Vorschriften des GmbHG beachtet. Bei der erstmaligen
Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden
die Vorjahres- vergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts
des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Angaben, die
wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind
insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Grundsätze
wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
angewandt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
entsprechend der Nutzungsdauer vermindert. Die
Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, die vor dem
01.01.2010 angeschafft wurden werden nach Art. 67 Abs 4 S.
1 EGHGB fortgeführt
2.2. Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sind mit
den Anschaffungskosten oder soweit nach dem
Niederstwertprinzip niedrigere beizulegende Werte zum
Bilanzstichtag zu berücksichtigen waren, mit diesen
bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden
mit den Herstellungskosten bewertet. Bei der Ermittlung
wurden die Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB
berücksichtigt. In die Herstellungskosten wurden die
Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten sowie
notwendige Teile der Gemeinkosten einbezogen. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Risikobehaftete
und uneinbringliche Forderungen werden einzeln
wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Liquide Mittel sind mit
dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben
angesetzt.
2.3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
transitorische Posten gemäß § 250 HGB und
sind mit dem Nominalzahlbetrag angesetzt.
2.4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
2.5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.6. Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände besitzen eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen für die
Jahresabschlusserstellung.
Verbindlichkeiten
Nach Restlaufzeiten gliedern sich die
Verbindlichkeiten wie folgt:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamt
|
kleiner 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5 Jahre
|
Vorjahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
16,8
|
16,8
|
0,0
|
0,0
|
20,8
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
6,4
|
6,4
|
0,0
|
0,0
|
5,2
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
52,1
|
52,1
|
0,0
|
0,0
|
18,8
|
Summe
|
75,3
|
75,3
|
0,0
|
0,0
|
44,8
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im
wesentlichen aus Mietverträgen. Die finanziellen
Verpflichtungen betragen in 2011 TEUR 3 (Vj.: TEUR
3 ), für die nächsten fünf
Geschäftsjahre voraussichtlich TEUR 15.
IV.Sonstige Angaben
Während des abgelaufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Detlef Modes bis
30.09.2011 Beruf: Fliesenlegermeister
Ab 01.10.2011 werden die Geschäfte geführt
von: Frau Marion Lippmann, Beruf: Kauffrau
Berlin, 30.11.2012
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gez. Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2012 festgestellt.
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