Sonstige vollstationäre Pflegeeinrichtungen
D & L Telefon-Service GmbHLiquidiert
86842 Türkheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annaliese Baker seit 24.8.2009 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Annaliese Baker | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
D & L Telefon-Service GmbH i.L.EttringenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
AnhangDie Firma D & L Telefon-Service GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.
§ 284 (2) Nr. 1 HGB Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Der Jahresabschluss der D & L Telefon-Service GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer und degressiver Methode. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
§ 284 (2) Nr. 2 HGB Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren. § 284 (2) Nr. 3 HGB Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.
§ 284 (2) Nr. 5 HGB Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.
§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
§ 285 S. 1 Nr. 1 b HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren. § 285 S. 1 Nr. 9 c HGB An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.
§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft war Herr G.David Baker bestellt.
§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwendung des § 255 (4) S. 3 HGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.
§ 264 (2) S. 2 HGB Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Hierzu sind keine Angaben zu machen. § 264 (1) S. 2, § 265 (2) S. 2, § 264 (2) S. 3 HGB Angabe von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr Hierzu sind keine Angaben zu machen.
§ 268 (4) S. 2, § 268 (5) S. 3 HGB Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen Angaben entfallen, da im Wirtschaftsjahr keine diesbezüglichen Posten vorhanden waren.
§ 277 (2) S. 2, § 277 (4) S. 2 HGB Erläuterungen von Außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung Hierzu sind keine Angaben zu machen.
§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. EGHGB Art. 28 Abs. 2 Angabe des Fehlbetrages bei den Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i. S. v. Art. 28 Abs. 1 EGHGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da dieser Sachverhalt im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden ist.
Sonstige Angaben: Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte und Pflichten: Forderung Verrechnungskonto EUR 2.729,30
Weitere Angaben: Weitere Angaben sind nicht zu machen
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