D & L Telefon-Service GmbHLiquidiert

86842 Türkheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 11052
Eingetragen
16.11.2000
Branche
Reparatur und Instandhaltung von TelekommunikationsgerätenReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenReparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen Geräten
Gegenstand
Einbau, die Reparatur und die Wartung von Telefonanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Annaliese Baker
seit 24.8.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Annaliese Baker
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Annaliese Baker
Am Bach 20, 86833 Ettringen/Siebnach
25.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

D & L Telefon-Service GmbH i.L.

Ettringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 27.902,00 35.984,00
I. Sachanlagen 27.902,00 35.984,00
B. Umlaufvermögen 26.967,24 27.733,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.967,24 27.733,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 54.869,24 63.717,27

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 25.828,74 33.709,26
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.709,26 19.105,60
III. Jahresfehlbetrag 7.880,52 10.396,34
B. Rückstellungen 600,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 28.440,50 29.008,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 54.869,24 63.717,27

Anhang

Die Firma D & L Telefon-Service GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.


§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Der Jahresabschluss der D & L Telefon-Service GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer und degressiver Methode.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.



§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.

§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.



§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.



§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.



§ 285 S. 1 Nr. 1 b HGB

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.

§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.



§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft war Herr G.David Baker bestellt.



§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwendung des § 255 (4) S. 3 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.



§ 264 (2) S. 2 HGB

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

§ 264 (1) S. 2, § 265 (2) S. 2, § 264 (2) S. 3 HGB

Angabe von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr

Hierzu sind keine Angaben zu machen.



§ 268 (4) S. 2, § 268 (5) S. 3 HGB

Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen

Angaben entfallen, da im Wirtschaftsjahr keine diesbezüglichen Posten vorhanden waren.



§ 277 (2) S. 2, § 277 (4) S. 2 HGB

Erläuterungen von Außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Hierzu sind keine Angaben zu machen.



§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

EGHGB Art. 28 Abs. 2

Angabe des Fehlbetrages bei den Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i. S. v. Art. 28 Abs. 1 EGHGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da dieser Sachverhalt im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden ist.



Sonstige Angaben:

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte und Pflichten:

Forderung Verrechnungskonto EUR 2.729,30



Weitere Angaben:

Weitere Angaben sind nicht zu machen



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