Restaurant Blumenhof GmbHLiquidiert

54424 Thalfang, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 4087
Eingetragen
3.11.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenGroßhandel mit Blumen und Pflanzen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Betreibung des Restaurants Blumenhof im Ferienpark Himmelberg mit folgenden Aufgaben: Betrieb und Vermarktung des Restaurants Blumenhof und der Grillhütte, mit allen dazugehörigen Einrichtungen.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Rudi Marx
seit 5.1.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
46.43%
46.43%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Restaurant Blumenhof GmbH

Thalfang

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 814,00 2.169,00
B. Umlaufvermögen 63.340,45 45.831,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 847,27 1.244,07
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 40.556,43 40.714,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 105.558,15 89.958,53

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 3.220,00 3.410,00
C. Verbindlichkeiten 102.338,15 86.548,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 105.558,15 89.958,53

sonstige Berichtsbestandteile


1. Allgemeines

Für diesen Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches angewandt worden.

Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 a HGB als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (5) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige, insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Ein Wechsel von Bilanzierungs -oder Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (2) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB.

Es wurde kein außerbilanzieller Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g (1) EStG gebildet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
 
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt, § 253 (1) HGB.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 (1) HGB gebildet.

3. Sonstige Angaben zur Bilanz

Ausleihungen an Geschäftsführungsorgane des Unternehmens wurden i. H. v. 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) gewährt, § 285 Satz 1 Nr. 9 c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 268 (4) HGB.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 102.338,15 € (Vorjahr: 86.548,53 €), § 268 (5) HGB.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Satz 1 Nr. 1 HGB.

Es wurde weder ein Posten für aktive latente Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.

4. Angaben zu Organen der Gesellschaft

Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreiter Geschäftsführer der Restaurant Blumenhof GmbH ist Herr Rudi Marx, Malermeister.

Thalfang, den 07.01.2016

­­­______________________________
                       Für die
      Restaurant Blumenhof GmbH
                    Rudi Marx
              (Geschäftsführer)
  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2016 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.