Restaurant
Blumenhof GmbH
Thalfang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
814,00 |
2.169,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.340,45 |
45.831,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
847,27 |
1.244,07 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
40.556,43 |
40.714,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.558,15 |
89.958,53 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.220,00 |
3.410,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.338,15 |
86.548,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.558,15 |
89.958,53 |
sonstige Berichtsbestandteile
1. Allgemeines
Für diesen Jahresabschluss sind die Vorschriften
des dritten Buches des Handelsgesetzbuches angewandt
worden.
Die damit verbundenen Ausweis- und
Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 a HGB als
Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor,
§ 264 (5) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige, insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ein Wechsel von Bilanzierungs -oder
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (2) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach §
7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2)
HGB.
Es wurde kein außerbilanzieller
Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g (1) EStG gebildet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt, § 253 (1) HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 (1) HGB gebildet.
3. Sonstige Angaben zur Bilanz
Ausleihungen an Geschäftsführungsorgane des
Unternehmens wurden i. H. v. 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€) gewährt, § 285 Satz 1 Nr. 9 c HGB, §
42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€), § 268 (4) HGB.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 102.338,15
€ (Vorjahr: 86.548,53 €), § 268 (5) HGB.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Satz 1 Nr. 1
HGB.
Es wurde weder ein Posten für aktive latente
Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung
für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.
4. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens
befreiter Geschäftsführer der Restaurant
Blumenhof GmbH ist Herr Rudi Marx, Malermeister.
Thalfang, den 07.01.2016
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Für die
Restaurant Blumenhof
GmbH
Rudi Marx
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2016 festgestellt.
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