Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 16039
Eingetragen
8.12.1997
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenSonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.
Gegenstand
Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr einschließlich des nicht genehmigungspflichtigen Verkehrs und die hiermit zusammenhängenden Geschäfte die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
27.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schwabenbus GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023

der Schwabenbus GmbH, Augsburg

A. Grundlagen der Gesellschaft

Die Schwabenbus GmbH (Schwabenbus) gehört zur Gruppe der Regionalbus Augsburg GmbH (RBA), die in Bayern zu den größeren privaten Anbietern im regionalen Busverkehr zählt. Ihre Verkehrsleistungen erbringt die Schwabenbus in der Region Bayerisch-Schwaben.

Aufgabe des Unternehmens ist die Erbringung eines zuverlässigen und ökologisch nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehrs für unsere Fahrgäste und kommunalen Aufgabenträger unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Kriterien. Grundlagen für das unternehmerische Handeln sind neben den gesetzlichen Anforderungen aus der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft) und dem Personenbeförderungsgesetz die europäische Verordnung VO (EG) 1370/2007.

Mit zwei Standorten in Augsburg und Dillingen a. d. Donau ist die Gesellschaft ein etablierter Anbieter im Bereich des regionalen Omnibusverkehres. Die Bündelung von zentralen Verwaltungsaufgaben wie beispielsweise Finanz- und Lohnbuchhaltung erfolgt durch eine zentrale Verwaltung mit Sitz in Augsburg. Die Entwicklung der RBA-Gruppe ist nur bedingt von der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands abhängig, da langfristige Verkehrsverträge mit öffentlichen Aufgabenträgern wesentliche Grundlage des Geschäftes sind. Dabei unterscheidet man Brutto- und Nettoverträge. Bei Bruttoverträgen liegt das Risiko der Fahrgeldeinnahmen im Wesentlichen beim Aufgabenträger. Bei den Nettoverträgen trägt das Verkehrsunternehmen das gesamte Fahrgeldrisiko. Außerdem gibt es Bruttoverträge mit Anreizwirkung, bei denen das Verkehrsunternehmen nur einen Teil des Fahrgeldrisikos trägt. Die RBA-Gruppe hat sowohl Brutto- als auch Nettoverträge, wobei sich das Verhältnis zukünftig zugunsten von Bruttoverträgen verschieben wird.

Die Geschäftsanteile der Schwabenbus werden zu 100 % von der RBA mit Sitz in Augsburg gehalten.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

In 2023 ist die deutsche Wirtschaftsleistung um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Es lasteten eine schwache Auslandsnachfrage und hohe Energiepreise auf der Industrie und den Exporten. Zudem drückten die gestiegenen Finanzierungskosten auf die Investitionen, insbesondere im Wohnungsbau. Weiterhin hielten sich die privaten Haushalte mit ihren Konsumausgaben zurück und gleichzeitig sank auch der Staatskonsum deutlich, da pandemiebedingte Ausgaben entfielen.

Im Jahr 2023 ging die Bruttowertschöpfung leicht zurück. Insbesondere im produzierenden Gewerbe und im Handel nahm die Wirtschaftsleistung ab. Die Auftragsflaute machte sich im produzierenden Gewerbe hauptsächlich in der Industrie und im Baugewerbe bemerkbar, auch wenn die hohen Auftragsbestände stabilisierend wirkten. Durch sinkende real verfügbare Einkommen wurde die Konsumaktivität der Verbraucher eingeschränkt. Hingegen erfuhr die Bruttowertschöpfung in den unternehmensnahen Dienstleistungsbranchen und bei öffentlichen Dienstleistern einen Aufwind.

Die Arbeitslosenquote ist in 2023 um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 % gestiegen, was in erster Linie an der großen Anzahl an Zuwanderern lag. Hingegen verzeichnete ausschließlich der Dienstleistungsbereich, in der öffentlichen Verwaltung und im Gesundheitswesen einen deutlichen Beschäftigungszuwachs. Zunächst nimmt die Arbeitslosigkeit noch etwas zu, bevor sie angesichts belebender wirtschaftlicher Aktivität und Arbeitskräfte knapp wieder sinken dürfte.

Die Inflationsrate ist in 2023 deutlich auf 5,9 % zurückgegangen. Die im Vergleich zu 2022 nochmals gestiegenen Preise bei Nahrungsmitteln und Dienstleistungen waren verantwortlich für die nach wie vor hohe Teuerungsrate. Die Inflationsrate bei den Industriegütern blieb unverändert und die Energiepreise ermäßigten sich ganz erheblich. In 2024 wird die Inflationsrate spürbar abnehmen (Quellen: Institut für Weltwirtschaft - IfW, Kieler Konjunkturberichte Nr. 112, 2024/Q1, S.14, 30; Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Januar 2024, S.5, 7-8).

1.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der deutsche Markt im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) ist nach wie vor stark von einem europaweiten Ausschreibungswettbewerb geprägt. Zum Fahrplan-/Jahreswechsel 2022/23 wurden insgesamt 60 Betriebsaufnahmen nach Ausschreibung mit knapp 44 Millionen Nkm/a erfasst. Mittelständische Unternehmen konnten sich "nur" noch 50 Prozent des ausgeschriebenen Volumens sichern. DB Regio Bus konnte sich mit gut 14 Millionen Nutzkilometer (Nkm) per anno 32 % des Marktes sichern. Transdev erhielt für 14 % der im Ausschreibungswettbewerb vergebenen Leistungen den Zuschlag. Eigenwirtschaftliche Verkehre verlieren zunehmend an Bedeutung. Gründe dafür sind unter anderem steigende Betriebskosten, niedrige Auslastung in ländlichen Gebieten, hohe Investitionen in umweltfreundliche Technologien und der politische Wille zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, der sich in einem erhöhten Fahrplanangebot und einer stärkeren Vertaktung ausdrückt (Quelle: 680074007400700073003a002f002f007700770077002e0062007500730075006e0064006200610068006 e002e00640065002f00310032002e0035002e0032003000320033000000https://www.busundbahn.de/12.5.2023).

Im öffentlichen Personennahverkehr sind die Fahrgastzahlen in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 8 % gestiegen. Der Anstieg ist eng mit der Einführung des Deutschland-Tickets zum 1. Mai 2023 verbunden. Allerdings bringen die Abonnenten des Deutschland-Tickets überwiegend keine zusätzlichen Einnahmen. Vielmehr sorgt das sehr günstige Angebot für erhebliche Verluste in der Branche, die durch Bund und Länder ausgeglichen werden müssen. Gleichwohl stellen steigende Kosten bei gleichzeitig sinkenden Ticketpreisen die Branche vor große wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Verkehrsbranche steht seit dem gestärkten Umweltbewusstsein der Gesellschaft verstärkt im Fokus der Politik. So sind seitens der Politik zweistellige Milliardenbeträge veranschlagt, um die Verkehrswende voranzubringen. Neben den Förderungen für die Anschaffung von Elektroautos, für alternative Kraftstoffe und für die Modernisierung des Schienennetzes soll auch ein beachtlicher Teil in den Ausbau des ÖPNV fließen u. a. für emissionsarme Fahrzeuge und Angebotsverbesserungen.

Problematisch bleibt ein eklatanter Mangel an Fachkräften. Durch die positive Entwicklung der Konjunktur nach der Corona-Krise verschärft sich dieses Problem weiter. Der Kampf um gutes und motiviertes Fahrpersonal stellt die größte Herausforderung in der Branche dar. Im gesamten Verkehrsgebiet der RBA ist das Angebot an gut ausgebildetem, dienstleistungsorientiertem Fahrpersonal sehr gering oder gar nicht mehr vorhanden.

Als schwierig für die Branche wird die Umsetzung der "Clean Vehicle Directive" angesehen. So sind derzeit nur wenige Modelle nach diesen Kriterien verfügbar. Zudem liegen die Anschaffungspreise und Betriebskosten deutlich über dem Niveau der bisher eingesetzten dieselbetriebenen Fahrzeuge. Entsprechende Förderprogramme sind hierfür durch die öffentliche Hand noch nicht bzw. nicht in dem Rahmen eingeführt worden, dass ein Umstieg auf alternative Kraftstoffe für wirtschaftlich sinnvoll erachtet wird (Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Pressemitteilung vom 30. Januar 2024).

2. Geschäftsverlauf und Ertragslage der Gesellschaft

Die Umsatzerlöse sind 2023 um TEuro 263 auf TEuro 14.194 gesunken. Die letztjährige Umsatzprognose einer leichten Steigerung gegenüber dem Vorjahr konnte nicht eingehalten werden. Wesentliche Ursache für den Rückgang waren geringere Zuschüsse von Verkehrsverbunden sowie gesunkene Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG für den Ausbildungsverkehr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von TEuro 209 im Vorjahr auf TEuro 2.285 im Geschäftsjahr angestiegen. Wesentlicher Grund hierfür waren Gewinne in Höhe von TEuro 1.934 aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Kraftomnibusse zum Jahresende an die RBA.

Der Rückgang bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um TEuro 438 ist hauptsächlich auf gesunkene Treibstoffkosten infolge des Preisrückgangs zurückzuführen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Fremdleistungen und Auftragsnehmervergütungen) sind um TEuro 796 auf TEuro 9.320 gestiegen. Der wesentliche Grund für den Anstieg lag in deutlich höheren Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen für die Kraftomnibusse.

Der Personalaufwand lag mit TEuro 2.794 auf Vorjahresniveau. Tariflichen Lohnanpassungen von 3 % p.a. ab 1. Januar 2023 steht ein Rückgang der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter von 88 auf 86 gegenüber.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um TEuro 61 auf TEuro 889 gesunken und lagen damit auf Planniveau.

Im Ergebnis hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEuro 1.265 erzielt (Vj.: Jahresfehlbetrag i.i.H.v. TEuro 226) und damit die Planung um TEuro 556 übertroffen. Der Jahresüberschuss resultiert maßgeblich aus dem außergewöhnlichen Ergebniseffekt infolge des Verkaufs der Omnibusse an die RBA. Ohne diesen Ergebniseffekt hätte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag über Vorjahresniveau erwirtschaftet.

3. Finanzlage und Kapitalstruktur

Die Schwabenbus weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEuro 748 (Vj. TEuro 2.012) aus und ist damit buchmäßig überschuldet.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um TEuro 33 auf TEuro 947 (Vj. TEuro 914) erhöht. Der Anstieg resultiert vor allem aus der Erhöhung der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und einem Rückgang bei den Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Überstundenvergütungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in 2023 durch planmäßige Tilgungen um TEuro 867 auf TEuro 1.094 zurückgegangen.

Die Bankkredite sind in einer Bandbreite von 1,55 % bis 1,65 % verzinst und haben eine gestaffelte Restlaufzeit bis zum 30. Juni 2027.

Zur Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebs steht der Schwabenbus ein Gesellschafterdarlehen mit einem Rahmen von TEuro 3.200 und einer Laufzeit bis 31. 12. 2028 zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag war der Kreditrahmen nicht in Anspruch genommen.

Sämtliche Zahlungsverpflichtungen wurden im Geschäftsjahr fristgerecht bedient.

4. Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEuro 3.230 von TEuro 6.292 auf TEuro 3.062 verringert.

Das Anlagevermögen, das sich bei einem Verkehrsunternehmen vorrangig aus der KOM-Flotte (Kraftomnibuss-Flotte) zusammensetzt, beträgt TEuro 1.070 (Vj. TEuro 2.484). Wesentliche Ursache für den Rückgang war neben den planmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr der Verkauf der nicht mehr benötigten Omnibusse zum Jahresende an die RBA mit einem Restbuchwert von TEuro 501.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind hauptsächlich bedingt durch das Auslaufen von Verkehren im letzten Quartal um TEuro 288 auf TEuro 883 zurückgegangen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind im Wesentlichen durch Verrechnung des geschuldeten Kaufpreises für den Erwerb der Omnibusse seitens der RBA deutlich von TEuro 2.458 auf TEuro 493 gesunken.

5. Gesamtaussage

Die Schwabenbus konnte im Geschäftsjahr 2023 nur aufgrund von Fahrzeugverkäufen ein positives Jahresergebnis erzielen.

Die Gesellschaft ist daher aufgrund der operativen Verluste aus den laufenden Verkehren weiterhin auf die finanzielle Unterstützung ihrer Gesellschafterin RBA angewiesen.

C. Finanzielle Leistungsindikatoren

Das Unternehmen wird über drei wesentliche Kennzahlen gesteuert: Umsatz, Rohmarge (Umsatzerlöse abzgl. Materialaufwand) sowie EBITDA. Die voraussichtliche Entwicklung der Kennzahlen im folgenden Geschäftsjahr ist im Prognosebericht dargestellt.

D. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Risiken in der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Die Schwabenbus ist aufgrund negativer Ergebnisse auf die finanzielle Unterstützung ihrer Gesellschafterin RBA angewiesen. Zu diesem Zweck hat die RBA der Schwabenbus bereits in 2019 einen Darlehensrahmen in Höhe von bis zu TEuro 3.200 eingeräumt. Die Schwabenbus hat das im Geschäftsjahr in Anspruch genommene Darlehensvolumen bis zum Bilanzstichtag durch den Omnibussverkauf an die RBA zum Jahresende vollständig zurückgeführt. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der ausgereichte Darlehensrahmen der RBA auf der Grundlage der Unternehmensplanung für 2024 und 2025 ausreichend ist, um die erforderliche Liquidität und damit eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Planungszeitraum sicherzustellen. Sofern die der Unternehmensplanung zugrundeliegenden Prämissen nicht wie vorgesehen eintreten und der Darlehensrahmen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs nicht ausreichen sollte, ist der Fortbestand der Gesellschaft von einer Erweiterung des Darlehensrahmens durch die RBA bzw. von einer zusätzlichen Finanzierung durch Fremdkapitalgeber abhängig. Insofern liegt ein bestandsgefährdendes Risiko vor.

Operative Erlösrisiken

Verkehre, denen ein Bruttovertrag zu Grunde liegt, haben nur sehr begrenzte Erlösrisiken. Das Haupterlösrisiko, das sich aus der Fahrgast- und Tarifentwicklung ergibt, wird durch den Aufgabeträger getragen. Der Ausgleichsbetrag für die Verkehrsunternehmen im Rahmen der Bruttoverkehre werden in der Regel anhand von Preisgleitungen, die für die wichtigsten Aufwandspositionen greifen, fortgeschrieben. Die Preisgleitungen orientieren sich an bundes- oder landesweit gültigen Preisindizes. Das Hauptrisiko für die Verkehrsunternehmen ist die Auskömmlichkeit der Vergütungen von den im harten Ausschreibungswettbewerb gewonnenen Verkehren.

Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren liegt das Erlösrisiko bei den Verkehrsunternehmen. Die Verkehrsunternehmen sind damit sowohl auf eine Entwicklung der Fahrgastzahlen als auch auf eine angemessene Fortschreibung der Fahrgeldtarife angewiesen, um die steigenden Kosten zu decken. Da im Regionalbusverkehr Schüler die größte Kundengruppe darstellen, stellt der demographische Wandel das größte Risiko dar.

Der bereits seit 2010 bestehende starke Rückgang der Schülerzahlen wird sich in den nächsten Jahren wohl fortsetzen. Die hieraus entstehenden Mindererlöse resultieren zum einen aus verminderten Fahrgelderlösen (Schülerwochen- und Monatskarten) und zum anderen aus geringeren Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG. Damit droht ein Rückgang von Erlösen. Diese Probleme stellen sich in Verkehrsgebieten, die europaweit ausgeschrieben werden, nicht. Meist handelt es sich um Bruttoverträge, sodass oben genannte Erlösrisiken durch den Aufgabenträger zu tragen sind.

Die öffentlichen Aufgabenträger zeigen eine zunehmende Bereitschaft eigenwirtschaftliche Leistungen durch öffentliche Dienstleistungsaufträge zu finanzieren, sodass sich das Erlösrisiko für diese Leistungen reduziert.

Das Risikomanagement der Schwabenbus setzt bereits bei der Vertragsgestaltung mit den Aufgabenträgern an. Standardisierte Preisgleitklauseln wirken den unten näher beschriebenen Erlösrisiken entgegen. Um kostenseitig möglichst flexibel auf Nachfrageänderungen der Aufgabenträger reagieren zu können, werden beispielsweise Mitarbeiter für Leistungen mit kurzen Laufzeiten befristet eingestellt oder Leistungen an Subunternehmer vergeben.

Regelmäßige Plan/Ist-Vergleiche zeigen Abweichungen auf und führen - wo möglich - zu Gegensteuerungsmaßnahmen.

Die Schwabenbus hat ab 10. 12. 2023 bis auf ein Bündel alle Verkehrsleistungen im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) verloren. Dadurch werden die Umsatzerlöse zukünftig deutlich sinken. Die Geschäftsführung hat sich darauf eingestellt und führt notwendige strukturelle Anpassungen und Kosteneinsparmaßnahmen durch (u. a. Verkauf Kraftomnibusse, Reduzierung Personalbestand).

Operative Kostenrisiken

Betriebsstoffaufwand, Subunternehmer-Vergütungen und Personalkosten sind die wesentlichen Kostenpositionen bei der Schwabenbus. Mit einem Anteil von ca. 75 % sind diese drei Positionen die bestimmenden Kostenfaktoren.

Der Tarifvertrag des LBO, der bei der Schwabenbus und den Subunternehmern Anwendung findet, wurde zum 01. 09. 2020 angepasst und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 31. 12. 2023. Tarifanpassungen erfolgten ab 01. 04. 2021, ab 01. 01. 2022 und ab 01. 01. 2023. Die Erhöhung des Monatslohns in der Lohngruppe 2 des Fahrpersonals bedeutet in 2022 eine Erhöhung um 2,49 % bis 2,56 % je nach Eingruppierung. Für 2023 wurde eine tabellenwirksame Steigerung um 3 % vereinbart. Der LBO und die Gewerkschaft verdi konnten jedoch aufgrund des eklatanten Fahrermangels zu der Einigung kommen, dass der Tarifvertrag schon eine Anpassung zum 01. 10. 2023 vorsieht und bis 31. 03. 2025 gültig ist. Die Löhne wurden somit zum 01. 10. 2023 um 240,- € monatlich erhöht und werden zum 01. 05. 2024 um weitere 150,- € monatlich angepasst. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.050,- € wird zu je einem Drittel im November 2023, Juni 2024 und November 2024 ausbezahlt. Erstmals wurde für Auszubildende eine Vergütung vereinbart.

Problematisch bleibt weiterhin die Personalgewinnung. Die seit Jahren anhaltend positiv verlaufende Konjunktur, die Expansion des Fernbusverkehrs und altersbedingte Abgänge von vielen Busfahrerinnen und -fahrern erschweren die Personalakquise erheblich. Qualifiziertes Fahrpersonal ist sehr gefragt und in bestimmten Regionen kaum zu bekommen. Durch zielgruppengerechtes Personalmarketing, u. a. durch neue Medien, versucht die Schwabenbus GmbH dem Trend entgegenzuwirken. Auch durch Gründung einer eigenen Fahrschule versucht die Schwabenbus, neues Personal im Fahrerbereich zu akquirieren.

Aufgrund der politischen Maßnahmen zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes in Deutschland und Europa wird es nach unserer Einschätzung in den kommenden Jahren auch weiterhin zu deutlich höheren Kraftstoffpreisen kommen. In Deutschland wurde z.B. 2022 ein CO 2 -Preis von 30 Euro pro Tonne CO 2 eingeführt. Dieser wird schrittweise auf bis zu 65 Euro im Jahr 2026 steigen. Des Weiteren ist der Dieselmarkt aktuell auch aufgrund der politischen Konflikte sehr angespannt. Weitere Treibstoffkostensteigerungen belasten die Liquidität und künftige Jahresergebnisse der Gesellschaft zusätzlich.

Die Umstellung auf Elektromobilität ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Elektrobusse sind deutlich teurer als Dieselbusse. Darüber hinaus sind die Investitionen in die notwendige Ladeinfrastruktur sehr hoch. Hinzu kommt, dass die Fördermittel in diesem Bereich aktuell gekürzt werden. Zudem können Auflagen zur Barrierefreiheit die Fahrzeugkosten erhöhen.

49-EURO-Ticket

Zum 1. Mai 2023 wurde das 49-Euro Ticket eingeführt. Die damit verbundenen Einnahmenausfälle werden durch Hilfen der öffentlichen Hand ausgeglichen. Der Bund beteiligt sich hälftig an den Kosten für das Deutschlandticket und stellt dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Den gleichen Betrag steuern die Länder bei. Auch Mindereinnahmen, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr möglicherweise entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen.

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen sowie der Bundeskanzler haben in ihrer Sitzung am 6. November 2023 beschlossen, die restlichen Finanzierungsmittel für das Deutschland-Ticket, die in 2023 nicht benötigt werden, auf das Jahr 2024 zu übertragen. Damit stehen der Branche in 2024 zu den bereits vereinbarten drei Milliarden Euro von Bund und Ländern bis zu 700 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um ihre Einnahmeverluste auszugleichen.

Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben sich am 22. Januar 2024 darauf geeinigt, den Preis für das Deutschlandticket für 2024 bei 49 Euro pro Monat zu belassen. Eine Nachschusspflicht wie in 2023 wurde jedoch nicht beschlossen. Die Finanzierungslücke ist damit nur zum Teil geschlossen. Nach wie vor gibt es keine Zusage, dass Einnahmeverluste, auch wenn sie über die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Mittel hinausgehen, vollständig ausgeglichen werden. Für die Verkehrsunternehmen bedeutet dies ein Risiko durch eine mögliche Finanzierungslücke von bis zu einer Milliarde Euro im Jahr 2024 (Quelle: 680074007400700073003a002f002f007700770077002e007600640076002e00640065002f0064006500750074 007300630068006c0061006e0064007400690063006b00650074000000https://www.vdv.de/deutschlandticket).

Risikoberichterstattung in Bezug auf Finanzinstrumente

Zu den im Unternehmen eingesetzten Finanzinstrumenten zählen insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Kreditvereinbarungen mit Finanzinstituten. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt die Gesellschaft über ein entsprechendes Debitorenmanagement.

Zum Management der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsrisiken verfügt die Gesellschaft über ein internes Reporting-System, welches wöchentlich im Rahmen der Zahlläufe aktualisiert wird und es ermöglicht, kurzfristige Liquiditätsengpässe mit einem Vorlauf von 2 - 4 Wochen zu erkennen. Das monatliche Berichtswesen, im Vergleich der monatlichen Plan/Ist-Zahlen und deren Fortschreibung auf das Geschäftsjahresende, zusammen mit den Einsatzdaten der Betriebsmittel und Abrechnungen, ermöglicht die mittelfristige Vorschau der Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung.

2. Chancenbericht

Im Bereich des ÖPNV bieten sich trotz der Wettbewerbsbedingungen auch Wachstumschancen; sei es durch die erfolgreiche Teilnahme an europaweiten Ausschreibungen, durch Einrichtung zusätzlicher eigenwirtschaftlicher Verkehre, durch die Erlangung von Direktvergaben für Verkehrsleistungen oder aber auch durch die politisch angekündigte Stärkung des ÖPNV und den damit einhergehenden Ausbau des Verkehrsangebotes. Auch lässt sich feststellen, dass der harte Preiskampf im Ausschreibungswettbewerb aufgrund des Fahrermangels und der geringer werdenden Anzahl an privaten Busunternehmen nachlässt.

Die Einführung eines bundesweit geltenden Deutschland-Tickets für 49 Euro monatlich zum 1. Mai 2023 eröffnet die Chance, zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen. Wesentlich ist dabei, dass ausreichende Ausgleichsmittel durch Bund und Länder bereitgestellt werden, um die Liquidität der Verkehrsunternehmen sicherzustellen, damit die laufenden Kosten für den Betrieb gedeckt werden können.

Als Folge der Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an geltendes EU-Recht zum 1. Januar 2013 entscheidet sich eine steigende Zahl an Auftraggebern für die europaweite Ausschreibung ihrer Verkehre. Dieser Trend wird voraussichtlich anhalten.

Sowohl in den von den Ausschreibungen betroffenen Gebieten als auch in den nicht betroffenen Regionen ist für die Schwabenbus die Zusammenarbeit mit lokal ansässigen Auftragnehmern unerlässlich. Neben der Abbildung von Spitzenleistungen am Morgen oder in den Nachmittagsstunden zu marktgerechten Preisen kann der Einsatz von Auftragnehmern zu einer Reduzierung von Leerkilometern führen. Dies führt zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schwabenbus GmbH auf der einen Seite und zur Schonung der Umwelt auf der anderen Seite.

Im Allgemeinen wird in den kommenden Jahren eine vollständige Wandlung von eigenwirtschaftlichen in gemeinwirtschaftliche Verkehre erfolgen. Grundsätzlich wird dies zu einem Ausbau von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen und einer nahezu vollständigen Finanzierung des ÖPNV durch die öffentliche Hand führen. Dies wiederum bietet den Verkehrsunternehmen Chancen, da das Volumen an Verkehrsleistungen mittel- und langfristig deutlich ausgebaut wird.

E. Prognosebericht

Die Auswirkungen der Corona-Krise haben den ÖPNV-Sektor stark getroffen. Durch den Wegfall von Fahrgästen konnten zahlreiche Verkehrsverbesserungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden. Die Corona-Krise wirft die ÖPNV-Unternehmen um Jahre zurück. Zeitgleich fordern Gesellschaft und Politik eine schnelle Umsetzung der Mobilitäts- und Antriebswende. Dabei wird verkannt, dass die Herausforderungen darin bestehen, zunächst den Status-Quo vor der Corona-Krise wiederherzustellen.

Der Umsatz der Schwabenbus wird 2024 deutlich unterhalb des Vorjahres liegen, da ab 10. 12. 2023 bis auf ein Bündel alle Verkehrsleistungen im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) entfallen sind. Das EBITDA soll entsprechend der aufgestellten Planung im Jahr 2024 deutlich niedriger als im abgelaufenen Geschäftsjahr liegen. Die Rohmarge wird ebenso deutlich unter dem Vorjahr liegen. Auch die Personalkosten und die Auftragsnehmervergütungen werden 2024 deutlich unter dem Vorjahr prognostiziert.

Es ist davon auszugehen, dass die Ausbildungsquote in 2024 sinken wird, da die Auszubildenden zukünftig mehr bei der Muttergesellschaft RBA als größerem Ausschreibungsgewinner angestellt werden sollen. In der Gesamtbetrachtung ist bei der Schwabenbus ein Jahresfehlbetrag zu erwarten. Das Ergebnis des 1. Quartals 2024 ist zwar deutlich besser ausgefallen als geplant, jedoch ist nicht absehbar, ob diese Entwicklung anhält.

Das konzerninterne Controlling wurde durch die Corona-Krise verstärkt und es wurden umfassende Analysen durchgeführt. Davon abgeleitet wurden Maßnahmen, wie z. B. die Optimierung des Produktionsablaufs, eingeleitet und defizitäre Unternehmensleistungen abgestoßen oder eingestellt. Die Maßnahmen wurden bereits in 2020 eingeleitet und sollen bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Bei der RBA-Gruppe steht auch im aktuellen Jahr eine Vielzahl von Restrukturierungsmaßnahmen an, um die Prozesseffizienz und die Ertragskraft zu steigern. Neben der Optimierung von Verkehrsleistungen liegt der Fokus auf der Konzentration von kleinen Betrieben hin zu größeren Verwaltungseinheiten auf regionaler Ebene. Dadurch können Arbeitsabläufe vereinfacht und effizienter gestaltet werden.

Die Umsetzung der "Clean Vehicle Directive" wird mittelfristig zu einem erhöhten Investitionsbedarf in neue Fahrzeuge und betriebliche Infrastruktur führen. Die Gesellschaft profitiert davon, dass die RBA hierfür erfolgreich Förderprojekte zur Umsetzung der CVD-Richtlinie gewonnen hat. Die aus diesen Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollten genutzt werden, um die EU-weiten Standards umzusetzen. Neben den klassischen neuen Energieträgern wie Elektro- und Wasserstoff wird auch die Einführung von synthetischen und/oder Bio-Kraftstoffen geprüft. Das Unternehmen versteht sich im Bereich des Regionalverkehrs als Vorreiter bei der Umsetzung der "Clean Vehicle Directive" und wird dies ganzheitlich angehen.

Ab 2024 sollen bundesweite Regularien zu einer Einnahme-Aufteilung eingeführt werden, deren Parameter noch nicht erkennbar sind.

Die Schwabenbus GmbH ist bemüht, die Performance des bestehenden Geschäfts zu verbessern, interne Prozesse zu optimieren und somit ihre Geschäftsaktivitäten auszubauen.

 

Augsburg, 10. Juli 2024

Schwabenbus GmbH

Dominic Kuhn, Geschäftsführer

Martin Pöhler, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.070.725,00 2.486.559,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.420,00 2.895,00
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 2.420,00 2.895,00
II. Sachanlagen 1.068.305,00 2.483.664,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.292,00 7.248,00
2. technische Anlagen und Maschinen 911.616,00 2.226.145,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 150.397,00 250.271,00
B. Umlaufvermögen 1.243.409,75 1.793.013,65
I. Vorräte 74.691,50 88.605,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.052.680,13 1.377.570,65
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 882.580,33 1.170.699,36
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.609,65 30.606,05
3. sonstige Vermögensgegenstände 161.490,15 176.265,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 116.038,12 326.838,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 40,89 79,89
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 747.593,86 2.012.181,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.061.769,50 6.291.833,61

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Kapitalrücklage 49.690,00 49.690,00
III. Verlustvortrag 2.088.871,07 1.863.318,81
IV. Jahresüberschuss 1.264.587,21 -225.552,26
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 747.593,86 2.012.181,07
B. Rückstellungen 984.537,00 914.494,63
C. Verbindlichkeiten 2.077.232,50 5.377.338,98
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.093.825,00 1.960.512,08
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 395.347,12 623.245,11
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 395.347,12 623.245,11
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 492.974,14 2.457.666,70
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 492.974,14 557.666,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.900.000,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 95.086,24 335.915,09
davon aus Steuern 28.119,10 27.654,81
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 8.795,03
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 95.086,24 335.915,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.061.769,50 6.291.833,61

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 5.638.511,36 4.183.314,07
2. Personalaufwand 2.793.634,22 2.778.418,81
a) Löhne und Gehälter 2.285.626,38 2.290.982,19
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 508.007,84 487.436,62
3. Abschreibungen 888.615,56 949.509,74
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 888.615,56 949.509,74
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 564.615,19 580.235,71
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 361,08 0,29
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 87.232,26 98.958,36
davon an verbundene Unternehmen 62.450,48 58.301,13
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 38.000,00 0,00
8. Ergebnis nach Steuern 1.266.775,21 -223.808,26
9. sonstige Steuern 2.188,00 1.744,00
Jahresüberschuss 1.264.587,21 -225.552,26

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der Schwabenbus GmbH, Augsburg

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Schwabenbus GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Nach Art. 93 Abs. 2 EGHGB dürfen die Größenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB n.F. bereits auf Jahresabschlüsse und Lageberichte für das nach dem 31.Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden. Danach ist die Schwabenbus GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß § 267 Abs. 4 HGB treten die Rechtsfolgen der neuen Größenklasseneinstufung jedoch nur ein, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt werden. Im Vorjahr war die Schwabenbus GmbH nach § 267 Abs. 2 HGB a.F. noch eine mittelgroße Kapitalgesellschaft, so dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt wurde.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: Schwabenbus GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Augsburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Augsburg
Register-Nr.: HRB 16039

2. Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 747.593,86 aus. Die Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet, was ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen kann.

Zur finanziellen Überbrückung der erwarteten negativen Betriebsergebnisse für die Planjahre 2024 und 2025 hat die alleinige Gesellschafterin, RBA Regionalbus Augsburg GmbH (RBA), ein nachrangiges Abrufdarlehen über einen Gesamtbetrag von bis zu 3,2 Mio. EUR gewährt. Das Darlehen ist mit 2,4 % p.a. zu verzinsen und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2028. Das Darlehen kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erstmalig zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden.

Zum 31. Dezember 2023 hat die Gesellschaft das Abrufdarlehen nicht in Anspruch genommen.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der ausgereichte Darlehensrahmen der RBA auf der Grundlage der Unternehmensplanung für 2024 und 2025 ausreichend ist, um die erforderliche Liquidität und damit eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Planungszeitraum sicherzustellen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird daher unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von 2 bis 13 Jahre linear vorgenommen. Im Zugangsjahr wurden Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen. Die Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wurden als Sammelposten auf 5 Jahre abgeschrieben.

Zuschüsse nach dem GVFG- (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) bzw. ÖPNV-Förderprogramm werden von den Anschaffungskosten gekürzt. Die Bilanzierung der Zuschüsse erfolgt grundsätzlich bei deren Bewilligung.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den um die Umsatzsteuer korrigierten Netto-Forderungsbestand vorgenommen.

Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine betimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Stammkapital ist zum Nennwert angesetzt und vollständig eingezahlt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Stand und Entwicklung des Anlagevermögens sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die NeUBus GmbH, Augsburg.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche, Forderungen gegen Versicherungen sowie debitorische Kreditoren.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die für das laufende Geschäftsjahr zu erwartenden Nachzahlungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung.

Im Posten Sonstige Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie rückständige Urlaubs-/Überstundenansprüche enthalten.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEuro 341 innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig, TEuro 753 sind innerhalb eines Zeitraums von mehr als einem bis fünf Jahren zur Zahlung fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung von Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen marktübliche Eigentumsvorbehaltsrechte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEuro 493.

5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten beinhaltet außergewöhnliche Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen in Höhe von TEuro 1.995.

6. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer betrug 86. Angestellte wurden nicht beschäftigt.

Geschäftsführer

Die Geschäftsführung wurde durch die folgenden Personen ausgeübt:

- Herr Dominic Kuhn, operativer Geschäftsführer (bis 30. Juni 2023); kaufmännischer Geschäftsführer (ab 1. Juli 2023), Augsburg

- Herr Dr. Josef Zeiselmair, kaufmännischer Geschäftsführer (bis 30. Juni 2023), München

- Herr Martin Pöhler, operativer Geschäftsführer (ab 1. Juli 2023), Ulm

Auf die Angabe der Gesamtvergütung wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Konzernzugehörigkeit und Angabe zum Konzernabschluss

Die Schwabenbus GmbH wird in den Konzernabschluss der BVS Busverkehr Schwaben Beteiligungs GmbH, Augsburg (Mutterunternehmen der RBA Regionalbus Augsburg GmbH), einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

 

Augsburg, den 10. Juli 2024

Schwabenbus GmbH

Dominic Kuhn, Geschäftsführer

Martin Pöhler, Geschäftsführer

Anlagespiegel

Entwicklung der Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41.870,20 1.740,00 -6.139,80 37.470,40
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.602,24 0,00 0,00 8.602,24
2. technische Anlagen und Maschinen 8.279.366,76 0,00 -5.265.840,04 3.013.526,72
3. andere Anlagen, BGA 657.921,47 6.145,56 -148.880,32 515.186,71
8.945.890,47 6.145,56 -5.414.720,36 3.537.315,67
Summe 8.987.760,67 7.885,56 -5.420.860,16 3.574.786,07
Entwicklung der Abschreibungen
Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 38.975,20 2.213,00 -6.137,80 35.050,40
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.354,24 956,00 0,00 2.310,24
2. technische Anlagen und Maschinen 6.053.221,76 813.158,00 -4.764.469,04 2.101.910,72
3. andere Anlagen, BGA 407.650,47 72.288,56 -115.149,32 364.789,71
6.462.226,47 886.402,56 -4.879.618,36 2.469.010,67
Summe 6.501.201,67 888.615,56 -4.885.756,16 2.504.061,07
Restbuchwerte
Stand 31.12.2022
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.895,00 2.420,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.248,00 6.292,00
2. technische Anlagen und Maschinen 2.226.145,00 911.616,00
3. andere Anlagen, BGA 250.271,00 150.397,00
2.483.664,00 1.068.305,00
Summe 2.486.559,00 1.070.725,00

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. D. Kuhn

gez. M. Pöhler

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

BESCHEINIGUNG

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss, wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Schwabenbus GmbH, Augsburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Schwabenbus GmbH, Augsburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Schwabenbus GmbH, Augsburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt 2. "Fortführung der Unternehmenstätigkeit" im Anhang sowie in Abschnitt D.1. "Risiken in der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" im Lagebericht. Danach geht die Geschäftsführung davon aus, dass der ausgereichte Darlehensrahmen der Gesellschafterin RBA Regionalbus Augsburg GmbH in Höhe von TEUR 3.200 ausreichend ist, um die erforderliche Liquidität und damit die Unternehmensfortführung der Schwabenbus GmbH auf Grundlage ihrer Unternehmensplanung bis Ende 2025 sicherzustellen. Sofern die der Unternehmensplanung zugrundeliegenden Prämissen nicht wie vorgesehen eintreten und der Darlehensrahmen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs nicht ausreichen sollte, ist der Fortbestand der Schwabenbus GmbH von einer Erweiterung des Darlehensrahmens seitens der Gesellschafterin bzw. von einer zusätzlichen Finanzierung durch Fremdkapitalgeber abhängig. Diese Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Schwabenbus GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Ulm, 12. Juli 2024

SGP Schneider Geiwitz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

signiert von

Käfferlein, Wirtschaftsprüfer

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