Wasserversorgung Main-Taunus GmbH

Schützenbleiche 9, 65929 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 49519
Eingetragen
16.5.2000
Branche
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungWassergewinnung ohne Fremdbezug zur VerteilungBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Abschluss von Betriebsführungsverträgen im Zusammenhang mit der Gewinnung, Sammlung, Aufbereitung und Verteilung von Wasser sowie Ableitung von Abwasser, der Betrieb des Naturbades in Schwalbach am Taunus sowie die kaufmännische und technische Betreuung von Photovoltaikund thermischen Solaranlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Kai-Thorsten Lorenz
seit 3.9.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Schwalbach am Taunus
51.00%
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Schwalbach am Taunus
Germany
51.000 €
51.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wasserversorgung Main-Taunus GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 1.613,00 0,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 51.770,00 61.523,00
53.383,00 61.523,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 93.028,25 20.210,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 175.267,32 241.782,59
2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern 130.943,14 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 14.737,15 39.427,89
320.947,61 281.210,48
III. Guthaben bei Kreditinstituten 59.582,34 63.885,17
473.558,20 365.305,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.225,44 4.818,39
535.166,64 431.647,22

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 115.511,05 99.210,03
III. Jahresüberschuss 30.982,65 16.301,02
246.493,70 215.511,05
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.500,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 79.340,66 75.039,31
80.840,66 75.039,31
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.272,28 50.241,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 157.754,87 54.079,12
3. Sonstige Verbindlichkeiten 39.805,13 36.776,74
207.832,28 141.096,86
535.166,64 431.647,22

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Wasserversorgung Main-Taunus GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 49519 eingetragen.

Dem Jahresabschluss liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Gesellschaft wird zum Abschlussstichtag als Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 und 4 HGB klassifiziert. Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Nr. 4 HGO ist der Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufzustellen.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going- Concern) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Gliederungen der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung richten sich nach den §§266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der LiFo- Methode und des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert angesetzt.

Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern, der aus Unterschieden in den Bilanzansätzen der Handels- und Steuerbilanz, insbesondere aus Differenzen im Bereich der Rückstellungen, resultiert. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz des Aktivüberhangs in der Bilanz unterbleibt. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,9 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 460 %.

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und unter Berücksichtigung der kaufmännischen Vorsicht notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen geht aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel hervor:

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 175,3 T€ (Vj. 241,8 T€) betreffen im Wesentlichen die zum 31. Dezember 2023 noch nicht beglichenen Forderungen aus der Leistungserbringung an die Stadtwerke Schwalbach am Taunus sowie an die Gemeinden Liederbach am Taunus und Sulzbach am Taunus.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 130,9 T€ (Vj. 0,00) betreffen den Liefer- und Leistungsverkehr.

Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 14,7 T€ (Vj. 39,4 T€) handelt es sich im Wesentlichen um Steuererstattungsansprüche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von 1,5 T€ (Vj. 0,0 T€) betreffen die Gewerbesteuer des Geschäftsjahres 2023.

Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 79,3 T€ (Vj. 75,0 T€) berücksichtigen im Personalsachverhalte (74,5 T€; Vj. 66,0 T€) sowie die Prüfung und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (4,8 T€; Vj. 4,8 T€).

Die Verbindlichkeiten umfassen noch offene Lieferantenrechnungen (10,3 T€; Vj. 50,2 T€), Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (157,8 T€, Vj. 54,1 T€) sowie Sonstige Verbindlichkeiten (39,8 T€; Vj. 36,8 T€). Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von 33,4T€ (Vj. 36,1 T€) Verbindlichkeiten aus Steuern sowie in Höhe von 6,4 T€ (Vj. 0,7 T€) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr weder durch Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte gesichert. Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB liegen nicht vor.

Aus einem mehrjährigen Fahrzeug-Leasingvertrag resultieren sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 6,3 T€. Zudem bestehen entsprechende Mietverpflichtungen mit einer jährlichen Gesamtbelastung von 9,4 T€. Diese vertraglichen Verpflichtungen bestehen unter Beachtung eines jederzeitigen Kündigungsrechts mit einer Frist von drei Monaten auf unbestimmte Zeit.

2. Arbeitnehmer

Durchschnittlich waren im Berichtsjahr 12,50 , davon 9,0 gewerbliche und 3,50 kaufmännische Mitarbeiter, bei der Gesellschaft beschäftigt (Vorjahr: 14,00, davon 10,25 gewerbliche und 3,75 kaufmännische Mitarbeiter).

Die WMT gewährt einem Teil der Mitarbeiter eine Pensionszusage über die Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter belief sich auf 498-T€. Der Umlagesatz einschließlich eines Sanierungsgeldes hat im Geschäftsjahr 2023 ca. 7,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts betragen. Der Arbeitgeberanteil betrug 6,1%. Außerdem wurde ein Sanierungsgeld von 1,4% des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts gezahlt. Für künftige Geschäftsjahre wird ein voraussichtlicher Umlagesatz von 7,5 % erwartet.

3. Organmitglieder

Geschäftsführer ist Herr Kai-Thorsten Lorenz, Dipl.-Wirtsch.-Ingenieur, zugleich Angestellter der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG, Frankfurt am Main.

Im Geschäftsjahr hat der Geschäftsführer keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten.

4. Abschlussprüferhonorar

Das im Geschäftsjahr 2023 erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt 4,5 T€ und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.

5. Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung in der nächsten Sitzung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 31,0 T€ und den Gewinnvortrag in Höhe von 115,5 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

7. Name und Sitz des Mutterunternehmens

Die Gesellschaft ist ein mehrheitliches Beteiligungsunternehmen der Stadt Schwalbach am Taunus. Der Jahresabschluss nach § 112 HGO der Stadt Schwalbach am Taunus wird gemäß § 114 Abs. 2 HGO nach Beschlussfassung über die Entlastung des Magistrats öffentlich ausgelegt.

 

Frankfurt am Main, 30. Juni 2024

Wasserversorgung Main-Taunus GmbH

Kai-Thorsten Lorenz, Geschäftsführer

Datum der Feststellung: 7. November 2024

Ergebnisverwendung:

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird in der vorliegenden Form festgestellt und der Jahresgewinn in Höhe von 30.982,65 € auf neue Rechnung vorgetragen.

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungskosten
01.01.2023 Zugang Abgang 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 13.134,60 1.727,97 0,00 14.862,57
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 73.875,31 2.764,56 0,00 76.639,87
87.009,91 4.492,53 0,00 91.502,44
Abschreibungen
01.01.2023 Abschreibungen Geschäftsjahr Abgänge 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 13.134,60 114,97 0,00 13.249,57
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.352,31 12.517,56 0,00 24.869,87
25.486,91 12.632,53 0,00 38.119,44
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 1.613,00 0,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 51.770,00 61.523,00
53.383,00 61.523,00

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