SH Beratungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tilmann Dr. Haar seit 19.12.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dr. Tilmann HaarTSMF Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BürgerGas GmbHGründauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Anhang Der Jahresabschluss der BürgerGas GmbH, Gründau, deren Geschäftsanteile zu 100 % von der TSMF Holding GmbH, Gelnhausen, gehalten werden, wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß § 267 Abs. 2 HGB um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aufgrund des Marktaustritts und Belieferungsstopps der Kunden mit Strom und Gas per 30.06.2023 wurde der Abschluss unter Abkehr der Going-Concern-Prämisse aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden gemäß § 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis 15 Jahren linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sind die Gründe für bestimmte, in der Vergangenheit vorgenommene Abschreibungen weggefallen, sind Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorzunehmen. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 2 bis 5 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sind die Gründe für bestimmte, in der Vergangenheit vorgenommene Abschreibungen weggefallen, sind Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorzunehmen. Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis TEUR 0,8 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Erworbene Emissionsrechte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für eine etwaige Unterdeckung am Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte gebildet. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch entsprechende Wertabschläge berücksichtigt. Den Auswirkungen der Energiekrise und der allgemeinen Preiserhöhungen auf die Liquidität der Kunden wurde durch erhöhte Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen, die im Zusammenhang mit der Eröffnung von Insolvenzverfahren stehen, werden komplett abgeschrieben. Der Verbrauch von Großkunden und - soweit vertraglich vereinbart - von Geschäftskunden wird monatlich nach durchgeführter Zählerablesung abgerechnet, während der Verbrauch für die übrigen Geschäftskunden sowie für die Tarifkunden lediglich einmal jährlich (rollierende Jahresverbrauchsablesung) ermittelt und anschließend unter Anrechnung der unterjährig vereinnahmten Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Aufgrund der rollierenden Ablesung liegen für diesen Teil der Kunden keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit der Durchführung einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Verbrauchsverhaltens. Aufgrund des Marktaustritts zum 30.06.2023 wurden nahezu alle Kunden schlussgerechnet, so dass ca. 1% (Vorjahr 27%) der Gesamtumsätze des Geschäftsjahres hochgerechnet wurden. Von den so ermittelten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von TEUR 1.089 (Vorjahr TEUR 38.589) aktivisch abgesetzt. Zum 31. Dezember 2023 ergeben sich Forderungen von TEUR 60 sowie Kundenüberzahlungen von TEUR 235, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden (Vorjahr: Forderungen von TEUR 497, Kundenüberzahlungen von TEUR 563). Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen bzw. Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden trotz der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse im Wesentlichen übernommen werden. Der Wechsel hatte keine erheblichen Auswirkungen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf die Anlagenentwicklung verwiesen. Vorräte Die Vorräte an CO 2 -Zertifikaten zum Bilanzstichtag beträgt wie im Vorjahr TEUR 0, da die Zertifikate für das Geschäftsjahr 2023 bereits im laufenden Geschäftsjahr übertragen wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Strom- und Gaslieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen hierauf geleistete Abschläge gegenüberstehen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden insbesondere Beträge für noch nicht vereinnahmte Netzentgelte erfasst. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Eigenkapital Das Stammkapital von TEUR 200 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen anfallende Kosten in Verbindung mit dem Marktaustritt zum 30.06.2023, Kosten für den Emissionsausstoß der abgesetzten Gasmenge gemäß des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), ausstehende Rechnungen für Abschluss- und Prüfungskosten des Jahresabschlusses sowie für Personalkosten. Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von TEUR 9.553 berücksichtigt. Weiterhin sind Entnahmen aus der Kapitalrücklage von TEUR 5.000 enthalten. Es erfolgte eine Gewinnausschüttung in Höhe von TEUR 14.000. Angabe zu Restlaufzeiten Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Es bestehen hinterlegte Sicherheiten bei der Commerzbank in Höhe von TEUR 1.000. Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erzielt. Die abzuführende Energie- und Stromsteuer wurde wie in den Vorjahren als Erlösminderung erfasst. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Wesentlichen um erstattete Netzentgelte für Vorjahre (TEUR 4.833). Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um Forderungsverluste (TEUR 2.044), die im Zusammenhang mit dem Marktaustritt realisiert wurden, sowie Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 290). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: Arbeitnehmergruppen
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 8,5 (Vorjahr 13). Geschäftsführer Herr Dr. Tilmann Haar, Ingenieur, hat Einzelvertretungsbefugnis. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Honorar des Abschlussprüfers Für Abschlussprüfungsleistungen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 durch die PwC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist ein Gesamthonorar in Höhe von TEUR 30 zzgl. Auslagen erfasst. Vorgänge von besonderer Bedeutung Mit Beschluss vom 11.01.2023 hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, dass mit Wirkung zum 30.06.2023 das Vertriebsgeschäft für Erdgas und Strom der BürgerGas GmbH eingestellt wird. Die Verträge mit den Kunden und Geschäftspartnern wurden entsprechend fristgerecht beendet. Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind im Übrigen keine weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Bilanzgewinn beträgt TEUR 7.229. Dieser wird auf das Jahr 2024 vorgetragen. Per 28.06.2024 erfolgte eine Vorabausschüttung von TEUR 3.500. Unterschrift der Geschäftsführung
Gründau, den 8. November 2024 Dr. Tilmann Haar ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2023BürgerGas GmbH Versorgungsunternehmen, 63584 Gründau
BILANZ zum 31. Dezember 2023BürgerGas GmbH Versorgungsunternehmen, GründauAKTIVA
PASSIVA
Amtsgericht Hanau HRB 92321Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 08.11.2024 festgestellt. Die vorgeschlagene Ergebnisverwendung wurde ohne Änderungen beschlossen.
gez. TSMF GmbH vertreten durch deren Geschäftsführer Dr. Tilmann Haar Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht 2023A. Wirtschaftliches Umfeld und Geschäftsverlauf I. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell Die BürgerGas GmbH (BürgerGas) wurde 2008 gegründet und ist ein inhabergeführtes Versorgungsunternehmen mit Sitz in Gründau. Geschäftsfelder waren bis zum 30.06.2023 der bundesweite Vertrieb von Gas und Strom. Der beschleunigte Ausstieg aus Erdgas als günstigem, bewährtem Energieträger zugunsten monopolistischer Fernwärme und strombetriebenen Wärmepumpen macht die wettbewerbliche Erdgasversorgung zum Auslaufmodell. Dies wird beschleunigt durch die Unsicherheit der Gasversorgung durch den russischen Angriffskrieg, und die Ankündigungen eines Verbots von Gasheizungen in Bestandsbauten. 2. Strategie und Ziele Die Gesellschaft hatte am 1.3.2023 ihren Marktaustritt zum 30.6.2023 an die Kunden und in den Markt verkündet sowie bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Gesellschaft bleibt bestehen, bis alle Schlussrechnungen an die ehemaligen Kunden vollständig abgewickelt sind. II. Konjunkturelle Entwicklung Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Nach dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise hoffte die deutsche Wirtschaft auf eine Erholung in den darauffolgenden Jahren. Doch der Krieg in der Ukraine, die steigenden Energiepreise und die Rekordinflation führten dazu, dass die wirtschaftliche Erholung im Jahr 2022 geringer ausfiel als erwartet. Im Jahr 2023 kam es schließlich sogar zu einer Rezession. III. Entwicklung im Energiemarkt Der deutsche Erdgasverbrauch reduzierte sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 6,3 % und war mit 808 Mrd. kWh so niedrig wie zuletzt in der 1. Hälfte der 90er Jahre. Die Entwicklungen in der Gaswirtschaft waren auch 2023 durch die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, weiterhin hohen Preisen, Einsparmaßnahmen und einer gedämpften Konjunktur gekennzeichnet. Aufgrund der ähnlich milden Temperaturen im Jahr 2023 im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt, verringerte sich der witterungsbereinigte Erdgasverbrauch um 5,8 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2023 verbrauchten private Haushalte 4,8 % weniger Erdgas als im Vorjahr. Eine Untersuchung der Daten von Trading Hub Europe (THE) zeigt, dass private Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe (Standardlastprofil- bzw. SLP-Kunden) im Vergleich mit ähnlich kalten Tagen früherer Heizperioden, wie bereits 2022, ihren Erdgasverbrauch reduzierten. Dies weist auf eine Veränderung im Verbrauchsverhalten hin. Die Stromwirtschaft war im Jahr 2023 von einer insgesamt schwächeren Konjunktur, milden Wetterbedingungen und insbesondere den Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine geprägt. Der Bruttoinlandsstromverbrauch verringerte sich um 4,4 % auf 517 Milliarden kWh. Die Bruttostromerzeugung verzeichnete einen noch stärkeren Rückgang von 10,5 %. Im Gegensatz dazu stieg die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich um 23,9 Milliarden kWh auf 275,5 Milliarden kWh an. Erstmals seit vielen Jahren verzeichnete Deutschland einen positiven Stromaustauschsaldo mit einem Importüberschuss von 7,3 Milliarden kWh, nachdem 2022 noch ein Exportüberschuss von 29,0 Milliarden kWh vorgelegen hatte. Die Unsicherheiten auf den Energiemärkten und die angespannte Versorgungslage mit Erdgas führten seit 2022 zu hohen Energiepreisen. Insbesondere im Falle eines kalten Winters mit erhöhtem Verbrauch drohten erneut beliebig hohe Knappheitspreise. Um die stark gestiegen Energiekosten bei Verbrauchern und Unternehmen abzufedern, hatte der Bund den "Wirtschafts- und Stabilisierungsfond" aufgelegt. Das im Dezember 2022 beschlossene Gesetz umfasst insbesondere die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme, eine einmalige Soforthilfe im Dezember 2022 sowie die Einführung von Preisbremsen auf Strom und Gas ab Januar 2023. Durch die Gas- und Strompreisbremse war der Wechselmarkt nahezu zum Erliegen gekommen, da es sich faktisch um einen preisgedeckelten Einheitspreis handelte. IV. Umsatz- und Absatzentwicklung Aufgrund des Marktaustritts zum 30.6.2023 ist der Umsatz im Geschäftsjahr 2023 erwartungsgemäß stark gesunken. BürgerGas hat alle Kunden schrittweise bis zum 30.6.2023 vollständig an den Markt abgegeben. BürgerGas hat die Kunden mehrmals zu selbständigem Wechsel des Versorgers aufgerufen, um die Abgangswelle im Service zu entzerren. Mit dem absehbaren Ende der Heizsaison und der Entspannung der Energiemärkte aufgrund des relativ warmen Winters gab es für die Kunden ab Q2/2023 wieder ausreichende Alternativen jenseits der Grundversorgung. V. Beschaffung Erdgas wird seit der Unternehmensgründung bei freien Großhändlern ohne Ölpreiskopplung mit branchenüblichen Take-or-pay Verpflichtungen beschafft. Wie im Vorjahr hatte sich das Risiko eines kalten Winters extrem erhöht. Da der Gasverbrauch von Haushaltskunden im Standardlastprofil durch den Versorger weder gesteuert noch begrenzt werden kann und sich hauptsächlich am witterungsbedingten Heizgasverbrauch orientiert, musste eine Menge beschafft werden, die über 100 % der geplanten Menge hinausging. Das Risiko, im Falle eines kalten Winters am Spotmarkt zu überhöhten Panikpreisen nachkaufen zu müssen, hat im Vergleich zum Vorjahr weiter zugenommen. Zwar hatte die Politik zum Energiesparen aufgerufen, in der Hoffnung, dass 10 bis 20 % der Heizgasmenge einspart werden könnte, aber es blieb unklar, ob dieses Ziel tatsächlich eintreten würde. Erfahrungsgemäß ist die Preiselastizität des Gasverbrauchs in Haushalten gering, d.h. hohe Gaspreise führen nicht unmittelbar zu einer Reduzierung des Verbrauchs, weil der Verbraucher die erhöhten Kosten erst Monate später auf der Jahresrechnung präsentiert bekommt. Zudem war unklar, ob die Preisbremsen die Einsparbemühungen beim Verbraucher begrenzen würden. Die Beschaffung für das Privatkundensegment war daher gegenüber den Vorjahren weniger planbar und die Preis- sowie Mengenänderungsrisiken haben sich auch für das Privatsegment deutlich erhöht. VI. Investitionen Das reine Handelsgeschäft ist - im Gegensatz zum Netzbetrieb - wenig kapitalintensiv bezüglich Investitionsgütern. VII. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Leasingverträge und Bankdarlehen bestehen nicht. Das Unternehmen wird aus dem laufenden Cash Flow finanziert. Ein zusätzlicher Kapitalbedarf aus dem Vorjahr setzte sich auch im Geschäftsjahr fort. Der Bestand an flüssigen Mitteln beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 5.761 (Vorjahr T€ 13.012). Die Zahlungsfähigkeit war während des Geschäftsjahres jederzeit gewährleistet. BürgerGas hat durch die sehr hohe Eigenkapitalquote die volle Handlungsfreiheit auch unter erschwerten Bedingungen der der extremen Preisexplosion und damit verbundene Preisvolatilitäten ohne externes Risikokapital absichern können. VIII. Personal- und Sozialbereich Trotz weiter steigender Kundenanforderungen - insbesondere Zusatzaufwände durch erklärungsbedürftige Preisbremsen - konnte die Serviceleistung mit nahezu konstantem Personalstand erbracht werden. Aufgrund des Marktaustritts wurden auch die Mitarbeiter aufgefordert, sich am Markt nach einer neuen Arbeitsstelle umzusehen. Für qualifizierte Arbeitskräfte im Rhein Main Gebiet ergaben sich vielfältige Möglichkeiten auch außerhalb der Energiebranche. Die letzten Mitarbeiter verließen das Unternehmen zum Jahresende. Das Backoffice bleibt weiterhin fremdvergeben an spezialisierte Dienstleister, die auch bei Auftragsspitzen insbesondere durch die Welle der Schlussrechnungen die erforderlichen Personalreserven stellen konnten. IX. Umweltschutz Da es sich um ein reines Handelsgeschäft handelt, d.h. die Ware Erdgas oder Strom weder gelagert noch selbst transportiert wird, gibt es keine betrieblichen Umweltrisiken. Seit 1. Januar 2021 ist per Gesetz auch der CO 2 Ausstoß privater Haushalte, die mit Erdgas heizen, bepreist. Idealerweise werden damit Klimakompensationen und Entwicklung CO 2 -ärmerer Technologien im Energiesektor finanziert. X. Sonstige wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr Der andauernde russische Angriffskrieg auf die Ukraine führte weiterhin zu Spannungen und hohen Preisen auf den Gasmärkten. Durch ein gutes Verhältnis zu Verbraucherschutzorganisationen, insbesondere der Verbraucherzentralen, konnte BürgerGas seine Verträge stets rechtssicher und kundenfreundlich gestalten. Im Verhältnis zur Kundenzahl sind die Beschwerdezahlen weiterhin sehr gering, weil BürgerGas auf Bonusklauseln, Laufzeitverträge, verdeckte Preiserhöhungen und unseriöse Vertriebswege verzichtet, die bei Wettbewerbern oft Anlass für Verbraucherbeschwerden und Rechtsstreitigkeiten sind. Gegenüber den meisten Wettbewerbern, die veraltete Strukturen oder externe Callcenter haben, besteht ein signifikanter Vorteil durch die Servicequalität. B. Darstellung der Lage I. Vermögenslage Der Jahresabschluss der BürgerGas wurde nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bilanziert. Die Bilanzsumme hat sich infolge des Marktaustritts deutlich von T€ 17.176 auf T€ 9.771 vermindert. Das Eigenkapital ist aufgrund Kapitalmaßnahmen von T€ 14.753 auf T€ 7.429 gesunken. Die Eigenkapitalquote sinkt auf 76,0 % und liegt damit unter dem Vorjahr (VJ. 85,9 %). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind durch die kurzfristigen Forderungen und flüssigen Mittel gedeckt. II. Finanzlage Cashflow und Liquidität entsprechen den Erwartungen eines reinen Handelsgeschäftes. Die Liquidität war jederzeit ausreichend. III. Ertragslage Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr, besser als prognostiziert, mit einem Jahresüberschuss von T€ 6.675 (Vorjahr T€ 9.277) ab. Dies ist vor allem auf erstattete Netnutzungsentgelte für Vorjahre in Höhe von T€ 4.833 zurückzuführen. Aufgrund des Marktaustritts zum 30.6.2023 sind sowohl die Umsatzerlöse um rd. 39 % als auch die Materialaufwendungen um rd. 34 % rückläufig. Den periodenfremden Erträgen von T€ 4.833 aus erstatteten Netzentgelten für Vorjahre standen Forderungsverluste von T€ 2.044 und Einzelwertberichtigungen von T€ 290 gegenüber. Insgesamt hatten die erstatteten Netzentgelte einen positiven Einfluss auf das Jahresergebnis der Gesellschaft. Durch die relativ milde Witterung zum Jahresbeginn konnte auf den Zukauf von teuren Zusatzwintermengen verzichtet werden, was die Marge stabilisiert hat. Auf der anderen Seite konnten zahlungsstockende Kunden zum Jahresanfang an den Markt abgegeben werden, der durch die Strom- und Gaspreisbremse faktisch einen Einheitspreis hatte. Die Zahlungsausfallquote ist, entgegen der Erwartungen, nicht durch die hohe Inflationsrate gestiegen. Auch dies hatte die Marge stabilisiert. Trotz erklärungsbedürftiger Preisbremsen konnte der Serviceaufwand entgegen der Erwartungen konstant gehalten werden, was die Marge ebenfalls stabilisiert hatte. Insbesondere die frühzeitige und mehrmalige Aufforderung an die Kunden, sich selbst einen neuen Versorger zu suchen, hatte zu einem geschmeidigen, beschwerdearmen und lastverteilten Kundenservice geführt. Auch die Schlussrechnungen in Zusammenarbeit mit den Verteilnetzbetreibern haben sich über mehrere Monate verteilt, sodass keine Zusatzkosten aufgrund von Lastspitzen angefallen sind. IV. Steuerungsrelevante Kennzahlen BürgerGas wird durch die Gesellschafter grundsätzlich auf der Basis des Jahresergebnisses, der zur Absicherung der Preis-Mengen-Volatilität im Energiemarkt als Puffer erforderlich ist, und der Werthaltigkeit der nachhaltigen Kundenbeziehungen gesteuert. Es hat sich gezeigt, dass die Werthaltigkeit der Kundenbeziehungen sich beim wettbewerblichen Erdgas insgesamt erheblich durch die Ankündigung des beschleunigten Ausstiegs und dem Verbot von Erdgasheizungen zugunsten von Fernwärme und Strom-Wärmepumpe verschlechtert hat. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht I. Voraussichtliche Entwicklung auf den relevanten Märkten Durch den Marktaustritt zum 30.6.2023 sind sämtliche Risiken beschaffungs- und absatzseitig beendet. II. Voraussichtliche Umsatz- und Ergebnisentwicklung Durch den Marktaustritt zum 30.6.2023 entfällt die Geschäftstätigkeit und damit einhergehend auch die Umsatzrealisierung. Das Jahr 2024 wird nur noch durch Abwicklungsarbeiten und vereinzelten Schluss- und Korrekturrechnungen nach Zählerstandsmeldungen durch die Verteilnetzbetreiber bestimmt. Für diese Restarbeiten wurden im Geschäftsjahr 2023 Rückstellungen gebildet. III. Hinweise auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Durch den geordneten und selbstbestimmten Marktaustritt zur Jahresmitte 2023 wurden sowohl Chancen als auch Risiken des Geschäftsbetriebes im Laufe des Jahres 2023 heruntergefahren. Um keine Vorauszahlungsforderungen bei den Netzbetreibern und Befürchtungen bei anderen Marktpartnern auszulösen, wurde noch keine formelle Betriebsschließung im Handelsregister eingetragen. Auch die fremdvergebenen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen müssen noch für eine Nachlaufzeit aufrechterhalten bleiben, um Netzentgelte, Energiesteuern, und weitere lieferseitigen Endabrechnungen zu erfüllen. Da weder das Unternehmen noch die Kundenstämme weiterverkauft werden, entstehen dahingehend durch Dritte keinerlei Risiken. IV. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten Die Finanzinstrumente der Gesellschaft umfassen im Berichtsjahr im Wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Der Liquiditätsbedarf im Erdgasgeschäft ist stark jahreszeitabhängig. Während es die Verbraucher gewohnt sind, zwölf monatsgleiche Abschläge zu zahlen, sind die Gaseinkäufe stark jahreszeitabhängig. Die Liquiditätsschwankungen konnten aus eigener Kraft und durch flexible Zahlungsziele der Gaslieferanten abgedeckt werden. Durch den Marktaustritt zur Jahresmitte 2023 und somit nach dem Ende der Heizperiode konnten auch die Finanzinstrumente auslaufen.
Gründau, den 8. November 2024 Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BürgerGas GmbH, Gründau Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BürgerGas GmbH, Gründau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BürgerGas GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Einstellung der Geschäftstätigkeit und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs und die Angaben im Abschnitt "Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, welche die Einstellung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 und die darauf basierende Bilanzierung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 8. November 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin |
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