Sparkasse Elmshorn

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRA 1339 EL
Eingetragen
6.9.2006
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte nach Maßgabe der Satzung der Sparkasse Elmshorn.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Stockfleth
seit 5.9.2014
Vorstandsmitglied
Matthias Bungert
seit 5.9.2014
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Elmshorn

Elmshorn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht

1 Grundlagen der Sparkasse Elmshorn

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

2.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen

2.3 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

3 Risikobericht

3.1 Risikomanagementsystem

3.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

3.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

4 Prognose- und Chancenbericht

4.1 Rahmenbedingungen

4.2 Geschäftsentwicklung

4.3 Finanzlage

4.4 Ertrags- und Vermögenslage

4.5 Risiken und Chancen

4.6 Zusammenfassung

Bericht des Verwaltungsrates

Jahresabschluss

Anhang

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Lagebericht

Vorbemerkung

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf den Risikobericht unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.

1 Grundlagen der Sparkasse Elmshorn

Die Sparkasse Elmshorn (im Folgenden "Sparkasse") ist gemäß § 1 Sparkassengesetz (SpkG) eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nummer A 1339 EL im Handelsregister eingetragen. Sie ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH), Kiel, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen.

Träger der Sparkasse ist die Stadt Elmshorn. Geschäftsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers, der Kreis Pinneberg sowie die angrenzenden Kreise.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Schleswig-Holstein (SGVSH) und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse ist ein selbständiges regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützt dadurch die Aufgabenerfüllung des kommunalen Trägers im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich.

Für unsere Kunden sind wir im gesamten Stadtgebiet gut erreichbar. Neben der Hauptstelle bieten wir unsere Dienstleistungen in den Filialen Hainholzer Damm und Koppeldamm an. Im CCE befindet sich unser Immobilienzentrum sowie eine SB-Filiale. Unsere SB-Pavillons am Flamweg und in der Köllner Chaussee sowie die Geldausgabeautomaten in Hayunga's E center am Wedenkamp, im E center A23, am Hebbelplatz sowie im Klinikum Elmshorn dienen darüber hinaus zur Bargeldversorgung unserer Kundschaft.

Von den am 31.12.2023 insgesamt 177 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren 93 als Voll- und 73 als Teilzeitkräfte tätig sowie 11 in der Ausbildung. Damit lag die Gesamtzahl der Beschäftigten leicht über dem Wert des Vorjahres. Im Mittelpunkt der Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stand die kontinuierliche Steigerung der Beratungsqualität. Ziel ist es, unseren Kunden eine ganzheitliche und systematische Beratung orientiert an deren individuellen Zielen und Wünschen zu bieten.

Neben der Betreuung vor Ort durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit an, ihre Bankgeschäfte auch über die Internetfiliale oder die S-App durchzuführen.

Wir vermitteln neben den eigenen Produkten der Sparkasse Finanzdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Wertpapiere, Versicherungen, Bausparen, Kreditkarten und Leasing, vornehmlich über Verbundpartner.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die folgenden Ausführungen basieren im Wesentlichen auf der Ausarbeitung der Abteilung Financial Markets & Economics des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in Stagnation

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent beziehungsweise auf 1,5 Prozent für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken.

Die USA sind vom Kriegsgeschehen geographisch weit entfernt. Außerdem sind sie nicht so stark gegenüber den verteuerten Energiekosten exponiert. Vielmehr sind sie in manchen Sektoren wie dem international gehandelten und stark verteuerten verflüssigten Gas (LNG) sogar Netto-Anbieter und somit Profiteur. Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich - noch einmal in ähnlichem Tempo wie schon im Jahr zuvor.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte.

Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.

Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent.

Staatssektor konsolidierte sich

Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 Prozent. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 Prozent zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-Prozent-Marke überschritten.

Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 Prozent des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 Prozent des BIP leicht zurückgegangen sein.

Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim Außenhandel

Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 Prozent. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut und konnten durch die treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung um 3,0 Prozent zulegen.

Auch der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch das ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 Prozent. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 Prozent und somit noch stärker als die Exporte.

Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei -0,3 Prozent - mit schwachem Schlussquartal

Insgesamt ergab sich nach der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom 30. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent.

Nach der Revision der Ergebnisse für das dritte Quartal auf eine glatte Null ist es damit nur ein Quartal mit einer negativen Verlaufsrate, so dass es 2023 keine "technische Rezession", definiert als zwei Verlustquartale in Folge, gab. Nun ist es halboffiziell also keine Rezession trotz der negativen Gesamtjahresrate von -0,3 Prozent, die sich aus dem negativen Überhang aus dem Jahr 2022, dem negativen Arbeitstageeffekt, der Stagnation über drei Quartale und einem rückläufigen Schlussquartal speist.

Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als Wachstumsbremse

Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin ohnehin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht.

Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 45,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.

Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist.

Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten Zinserwartungen

Die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent.

Entwicklung in Schleswig-Holstein und im Geschäftsgebiet

Nachdem sich im ersten Quartal 2023 die Stimmung unter den Unternehmen in Schleswig-Holstein verbesserte und der Konjunkturklimaindex von 86,6 auf 96,7 Punkte stieg, lautete die Überschrift im Konjunkturbericht der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) für das zweite Quartal "Schleswig-Holsteins Wirtschaft verlässt Erholungskurs". "Die weltweite Konjunkturabkühlung und die schwächelnde Inlandsnachfrage bremsen auch die schleswig-holsteinische Wirtschaft. Besonders in der Industrie und Baubranche sind die Auftragseingänge rückläufig. Die lahmende Konsumlaune trifft vor allem den Handel, der weiterhin besonders unter Druck steht", sagte Hagen Goldbeck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein. Auch im dritten Quartal trübte sich das Stimmungsbild weiter ein. Nach einem weiteren Rückgang im dritten Quartal, lässt sich trotz einer leichten Verbesserung im vierten Quartal keine echte Trendwende beobachten. Der Konjunkturklimaindex der IHK Schleswig-Holstein bleibt mit 84,5 Punkten damit auf einem sehr niedrigen Niveau und deutlich unter seinem langjährigen Mittelwert.

In Schleswig-Holstein ist die Zahl der Erwerbstätigen nach Angabe des Statistikamtes Nord im dritten Jahr in Folge gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2022 stieg sie im Jahr 2023 um rund 8.500 auf einen neuen Höchststand von ca. 1.467.700 Personen. Mit diesem Anstieg um 0,6 Prozent lag Schleswig-Holstein leicht unter der bundesweiten Entwicklung von 0,7 Prozent. Zum Jahresende 2023 lag die Arbeitslosenquote in Schleswig-Holstein nach Angaben der Arbeitsagentur mit 5,6 Prozent um 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahrswert und erreicht damit wieder das Niveau aus der Corona-Phase 2020/2021. Der Kreise Pinneberg, in dem die Sparkasse ansässig ist, erreicht mit 5,4 Prozent einen etwas besseren Jahresendwert.

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse profitiert weiterhin von der positiven Entwicklung der Metropolregion Hamburg, auch wenn sich das im Jahr 2022 noch hohe Bevölkerungswachstum von 1,2 Prozent im Kreis Pinneberg und der Stadt Elmshorn abgeschwächt hat. In der Stadt Elmshorn sind die Bevölkerungszahlen in der Fortschreibung des Statistikamtes Nord bis Ende September 2023 sogar leicht gesunken.

2.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen

Aus den diversen europäischen und nationalen Rechtssetzungsverfahren im Berichtsjahr sind hinsichtlich Umfang und Bedeutung für die Sparkasse die folgenden Veränderungen nennenswert. Alle Anforderungen wurden, soweit für das Berichtsjahr schon relevant, im Rahmen der Umsetzungsfristen umgesetzt.

Mit dem am 29.06.2023 veröffentlichten BaFin-Rundschreiben 05/2023 wurde die 7. MaRisk Novelle in Kraft gesetzt. Damit wurden insbesondere die Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) in die nationale Aufsichtspraxis überführt. Neue bzw. konkretisierte Anforderungen gab es zu ESG-Risiken und zum Umgang mit Modellen. Die neuen Anforderungen an das Immobilien-Eigengeschäft sind für die Sparkasse nicht relevant.

Zur Umsetzung der veränderten Anforderungen der Bafin, die diese im Leitfaden "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP") - Neuausrichtung" beschrieben hat, hat die Sparkasse ihre Risikosteuerungsprozesse in 2023 neu ausgerichtet.

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes hat der nationale Gesetzgeber ab 2025 eine zeitliche Entkopplung von Allgemein-Verbraucherdarlehen und Restschuldversicherungen um mindestens eine Woche (cooling-off-Phase) beschlossen.

Der "Digital Operational Resiliency Act" (DORA) ist am 16. Januar 2023 formal in Kraft getreten und ist ab dem 17. Januar 2025 anzuwenden. DORA soll die Betriebsstabilität digitaler Systeme des EU-Finanzsektors durch die Straffung und Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften und, wo erforderlich, die Einführung neuer Anforderungen gewährleisten. DORA zielt auf die Verbesserung des Risikomanagements der Finanzunternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), bessere Information der Aufsichtsbehörden über Bedrohungen und Vorfälle, bessere Prüfung der IKT-Systeme der Finanzunternehmen und eine bessere Überwachung der Risiken, die sich aus der Abhängigkeit der Finanzunternehmen von IKT-Drittanbietern ergeben

Die BaFin hat am 30. Oktober 2023 das "Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft" final veröffentlicht (BaFin-Rundschreiben 08/2023). Damit werden die EBA- Leitlinien (EBA/GL/2015/18) national umgesetzt. Es sind zum 1. Mai 2024 umfangreiche Regelungen für Produkthersteller und -vertreiber von Verbraucherkrediten sowie Einlage- und Zahlungsverkehrsprodukten einzuführen.

2.3 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennzahlen Betriebsergebnis vor Bewertung 1 , verfügbares Ergebnis 2 sowie Gesamtkapitalquote nach CRR 3 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

2.3.1 Betriebsergebnis vor Bewertung

Das Betriebsergebnis vor Bewertung in der Logik des Betriebsvergleiches der Sparkassen beträgt 12,6 Mio. EUR. Dies entspricht 1,19 % der durchschnittlichen Bilanzsumme und liegt damit deutlich oberhalb unserer Planung von 7,8 Mio. EUR.

2.3.2 Verfügbares Ergebnis

Das verfügbare Ergebnis liegt mit 9,3 Mio. EUR deutlich oberhalb unserer Planung von 3,4 Mio. EUR.

2.3.3 Gesamtkapitalquote nach CRR

Die Gesamtkapitalquote liegt mit 16,20 % knapp unterhalb unserer Planung von 16,30 %.

1 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 verfügbares Ergebnis = Jahresergebnis ohne Veränderung der Vorsorgereserven nach §340f/340g
3 Gesamtkapitalquote nach CRR = Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte

2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Bestand Veränderungen
2023 2023 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR % %
Geschäftsvolumen 1) 1.066,9 38,0 3,7 4,3
Bilanzsumme 1.055,1 38,0 3,7 4,4

1) Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

Mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir insgesamt zufrieden.

Die Bilanzsumme entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ansteigend. Ursächlich hierfür waren auf der Aktivseite eine Erhöhung der Forderungen an Kreditinstitute sowie ein gestiegenes Kundenkreditvolumen. Auf der Passivseite resultierte der Anstieg aus dem gestiegenen Mittelaufkommen von Kunden bei gesunkenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die durchschnittliche Bilanzsumme hat sich stärker als geplant erhöht. Dieses resultierte aus weiterhin hohen Volumen an Liquiditätsanlagen und stabileren Beständen an Kundeneinlagen als erwartet.

2.4.2 Aktivgeschäft (einschließlich Passiv-Posten 1 unter dem Strich)

Bestand Veränderungen
31.12.2023 2023 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR % %
Kundenkreditvolumen 1) 769,9 13,4 1,8 3,5
darunter:
Firmenkundenkredite 2) 325,0 20,2 6,6 3,0
Privatkundenkredite 2) 383,8 -1,0 -0,3 4,1
Weiterleitungsdarlehen 2) 68,2 -4,0 -5,5 14,2
Kommunalkredite 5,2 -2,0 -27,8 -27,3
Avale 3) 11,8 0,0 0,0 -7,8
Forderungen an Kreditinstitute 140,6 21,3 17,9 327,6
Wertpapiervermögen 127,1 3,3 2,7 16,9

1 ) Aktiva 4 & Eventualverbindlichkeiten
2) Bruttokredite vor Verrechnung von Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen, Kompensation von Guthaben sowie Konsortialkrediten
3) Bruttokredite vor Verrechnung von Rückstellungen für Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen

2.4.2.1 Kundenkreditvolumen

In Summe zeigte sich ein moderat gestiegenes Kundenkreditvolumen. Unsere Erwartungen an die Entwicklung des Kundenkreditvolumens wurden erfüllt. Das Wachstum zeigte sich ausschließlich bei den Firmenkunden, bei den Privatkunden und Kommunalkrediten ergab sich ein leichter Rückgang. In den Bereichen Privatkunden und Firmenkunden dominierten wohnwirtschaftliche Finanzierungen.

Die Privatkunden zeigten aufgrund der gestiegenen Zinsen eine spürbare Zurückhaltung. Sie bevorzugten, wie in den Vorjahren auch, überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten für ihre Baufinanzierungen. Der Bestand an Fördermitteln reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr.

Die neuen Darlehenszusagen in Höhe von 82,7 Mio. EUR lagen deutlich unter dem Vorjahreswert von 134,9 Mio. EUR und damit insgesamt im Rahmen unserer Erwartungen. Insgesamt wurden davon 39,3 Mio. EUR an Privatkunden und 43,4 Mio. EUR an gewerbliche Kunden ausgereicht.

2.4.2.2 Forderungen an Kreditinstitute

Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute resultiert aus einer gestiegenen Liquidität bei der Nord/LB.

2.4.2.3 Wertpapiervermögen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 3,3 Mio. EUR auf 127,1 Mio. EUR. Ursächlich für den Anstieg waren eine Erhöhung bei den Immobilienfonds und Erneuerbaren Energien-Fonds. Dagegen stand der Rückgang bei einem Rentenfonds.

Im Depot A der Sparkasse befanden sich per 31.12.2023 ausschließlich Anteile an Spezial- und Publikumsfonds (ohne Aktienanteile).

2.4.2.4 Beteiligungen/Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz der Sparkasse von 10,2 Mio. EUR per 31.12.2023 entfiel fast ausschließlich auf die Beteiligung am Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein (SGVSH). Aufgrund einer positiven Wertentwicklung erfolgte hierbei eine Zuschreibung auf den Beteiligungswert; alle anderen Beteiligungen wurden mit dem Wertansatz aus 2022 fortgeführt.

2.4.3 Passivgeschäft

Bestand Veränderungen
31.12.2023 2023 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR % %
Mittelaufkommen von Kunden 1) 783,6 50,8 6,9 2,7
darunter:
Spareinlagen 178,7 -59,5 -25,0 -7,9
täglich fällige Verbindlichkeiten 481,2 5,5 1,2 7,4
befristete Einlagen 91,3 83,5 +1.070,5 ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 121,9 -23,6 -16,2 15,0

1) Passiva 2, 3 & 9

2.4.3.1 Mittelaufkommen von Kunden

Bei den Einlagen von Kunden ergab sich in Summe nach dem Anstieg des Vorjahres ein weiterer deutlicher Zuwachs. Während die Spareinlagen stark rückläufig waren, stiegen die Bestände bei den befristeten Einlagen spürbar an. Das Wachstum wurde alleine von gewerblichen Kunden getragen.

Bei den täglich fälligen Verbindlichkeiten kam es zu starken Umschichtungen in die verzinslichen Produkte. Festzinsprodukte haben wieder an Attraktivität gewonnen.

Die Steigerung des verwalteten Kundenvolumens (ohne institutionelle Anleger), also der Zuwachs der bilanzwirksamen Anlagen zuzüglich der Wertpapieranlagen, lag trotz eines leicht unterhalb der Planung liegenden Wachstums im Wertpapiergeschäft über unseren Erwartungen.

2.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigten gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Rückgang, der überwiegend aus Refinanzierungsdarlehen inklusive Pfandbriefen sowie Weiterleitungsmitteln resultierte.

Die Mittelaufnahme der Sparkasse war langfristiger Natur.

2.4.4 Dienstleistungen und außerbilanzielle Geschäfte

2.4.4.1 Dienstleistungen

Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen erneut durch den Giroverkehr, das Wertpapiergeschäft sowie die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner geprägt.

Im Giroverkehr (inklusive Kreditkartengeschäft) lagen die Provisionserträge über dem Wert des Vorjahres. Der Giroverkehr (inklusive Kreditkartengeschäft) macht rund 51,5 Prozent unseres gesamten Provisionsertrages aus.

Das Wertpapiergeschäft hat sich in 2023 leicht rückläufig entwickelt, dadurch sanken die Bruttoerträge aus dem Wertpapiergeschäft um 3,3 Prozent auf 1.307 TEUR. Zum Ergebnis trugen vor allem Erträge aus der Vermittlung von Investmentanteilen bei.

Die Nachfrage bei Immobilien konzentrierte sich ausschließlich auf wohnwirtschaftliche Objekte. Es wurden insgesamt 44 Immobilien mit einem Kaufpreisvolumen von 10,7 Mio. EUR vermittelt. Bei einer leicht gestiegenen Stückzahl und einem gegenüber dem Vorjahr gesunkenem Kaufpreisvolumen ergab sich ein Bruttoertrag, der deutlich unter dem Wert des Vorjahres lag.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 285 Bausparverträge mit einem Volumen von 12,6 Mio. EUR abgeschlossen. Die durchschnittliche Bausparsumme betrug 44,3 TEUR. Der aus der Vermittlung von Bausparverträgen erzielte Provisionsertrag lag über dem Niveau des Vorjahreswertes.

Das gesamte Versicherungsvermittlungsgeschäft war gegenüber dem Vorjahr durch eine gestiegene Anzahl an vermittelten Verträgen sowie eine gesunkene Produktionssumme bei den Lebensversicherungen geprägt. An Lebensversicherungen konnten 310 Verträge mit einer Beitragssumme von 8,1 Mio. EUR vermittelt werden. Im Bereich Kompositversicherungen wurden 311 Verträge mit einer Produktionssumme von 139 TEUR abgeschlossen. Die erzielten Provisionserträge lagen deutlich über dem Vorjahreswert.

Das Dienstleistungsgeschäft entwickelte sich durch die gestiegenen Erträge im Giroverkehr sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Bausparverträgen bei rückläufigen Erträgen aus der Immobilienvermittlung sowie aus der Wertpapiervermittlung stabil und lag in Summe im Rahmen unserer Erwartungen.

2.4.4.2 Derivate

Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Der gegenüber dem Vorjahr gestiegene Gesamtbestand per 31.12.2023 betrug bei den Swaps 138,0 Mio. EUR.

Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind ausschließlich Landesbanken und die DekaBank.

2.4.4.3 Eigenhandel

Die Sparkasse ist ein Nichthandelsbuchinstitut. Sämtliche Positionen werden dem Anlagebuch zugerechnet, Handelsbuchpositionen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keiner Zeit - auch nicht im Rahmen der zulässigen Bagatellgrenzen - gehalten.

Der Eigenhandel der Sparkasse beinhaltet neben den Geldanlagen bzw. -aufnahmen im Rahmen der Liquiditätssteuerung die Anlage von Geldern im Depot A in Form von Fonds.

2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1 Ertragslage

Darstellung nach der Gewinn- und Verlustrechnung: 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR
Zinsüberschuss (einschließlich GV-Position 3) 23,3 17,9
Provisionsüberschuss 6,3 6,1
Verwaltungsaufwand -17,3 -16,4
Personalaufwand -11,7 -11,3
Sachaufwand -5,6 -5,1
sonstige ordentliche Erträge und Aufwendungen -0,8 0,5
Ergebnis vor Bewertung 11,5 8,1
Bewertungsergebnis (einschließlich Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken) -4,7 -3,3
Ergebnis nach Bewertung 6,8 4,8
Steuern -3,0 -2,0
Jahresüberschuss und Bilanzgewinn 3,8 2,8

Der im Geschäftsjahr wie erwartet stark gestiegene Zinsüberschuss ist weiterhin unsere bedeutendste Ertragsquelle und ist durch einen höheren Anstieg der Zinserträge gegenüber den Zinsaufwendungen bedingt.

Der Zinsertrag aus dem laufenden Geschäft ist stark angestiegen. Die Erträge aus der Anlage kurzfristiger Liquidität sowie aus Forderungen an Kunden sind stark gestiegen. Aus Zinssicherungsgeschäften ergab sich im abgelaufenen Jahr ein Ertrag nach einem Aufwand im Vorjahr.

Der Provisionsüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr wie erwartet leicht gestiegen. Diese Entwicklung ist bei zum Vorjahr nahezu gleich hohen Erträgen hauptsächlich auf den gesunkenen Provisionsaufwand zurückzuführen.

Der Verwaltungsaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr im Einklang mit unseren Erwartungen erhöht. Während der Sachaufwand wie erwartet stärker gestiegen ist, stiegen die Personalkosten etwas moderater an.

Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ist ein Rückgang auf -0,8 Mio. EUR zu verzeichnen. Dieser Wert liegt im üblichen Rahmen der vergangenen Jahre nachdem das Vorjahr maßgeblich durch die Auflösung von Rückstellungen aufgrund eines BGH-Urteils positiv beeinflusst wurde.

Das Ergebnis vor Bewertung liegt deutlich über dem Wert des Vorjahres und unseren Erwartungen.

Das Bewertungsergebnis inklusive Zuführung zu den Reserven weist gegenüber dem Vorjahr einen deutlich höheren negativen Wert aus. Die einzelnen Komponenten des Bewertungsergebnisses haben sich hierbei wie folgt entwickelt: Bei den Beteiligungen ergab sich im abgelaufenen Jahr ein hoher Ertrag aus der Zuschreibung auf eine Beteiligung. Aus der Bewertung des Wertpapiergeschäfts ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein deutlich niedrigeres positives Ergebnis. Die Bewertung des Kreditgeschäfts ergab im abgelaufenen Jahr einen negativen Wert, nachdem im Vorjahr ein positiver Beitrag erzielt wurde. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken wurden 5,5 Mio. EUR aus dem laufenden Ergebnis zugeführt. Im Vergleich zum Vorjahr erfolgte eine höhere Zuführung, die als äußerst zufriedenstellend bewertet wird.

Die Steuern betreffen überwiegend Steuerzahlungen für das laufende Geschäftsjahr. Für vorangegangene Geschäftsjahre sind Aufwendungen und Erträge von jeweils rund 0,1 Mio. Euro enthalten.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss liegt im Wesentlichen beeinflusst durch einen deutlich gestiegenen Zinsüberschuss, einen gestiegenen Verwaltungsaufwand, deutlich gestiegenen Bewertungsaufwendungen (inkl. Zuführung zu den Reserven) sowie einen höheren Steueraufwand deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Er reicht aus, den notwendigen Kernkapitalbedarf, der für eine stetige Geschäftsentwicklung notwendig ist, weiter zu stärken.

Zur weiteren Analyse der Ertragslage unseres Hauses setzen wir für interne Zwecke den sogenannten "Betriebsvergleich" der Sparkassen-Finanzgruppe ein, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,19 Prozent (Vorjahr 0,70 Prozent) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Damit lagen wir deutlich über unserem Planwert von 0,76 Prozent. Der Wert der Sparkasse liegt unter dem Durchschnittswert der Sparkassen in Schleswig-Holstein. Wir bewerten das Ergebnis - auch im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt aller Sparkassen in Deutschland - als zufriedenstellend.

Unter Berücksichtigung der Bewertungsmaßnahmen haben wir ein sehr gutes Betriebsergebnis nach Bewertung erzielt.

Die wirtschaftliche Lage der Sparkasse stellt uns insgesamt zufrieden. Die Sparkasse verfügt über eine ausreichende Ertragskraft, die es erlaubt, das für eine stetige Geschäftsentwicklung erforderliche Eigenkapital zu erwirtschaften.

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft führen wir monatliche Prognoserechnungen durch, in denen die erwarteten Mittelzu- und -abflüsse Berücksichtigung finden und aus der sich der zukünftige Liquiditätsbedarf ableiten lässt.

Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht genutzt. Bei der Norddeutschen Landesbank wurden eingeräumte Kredit- bzw. Dispositionslinien ebenfalls nicht in Anspruch genommen. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Von der Möglichkeit, sich bei der Europäischen Zentralbank über Offenmarktgeschäfte zu refinanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Kurzfristige Refinanzierungsgeschäfte in Form von Tagesgeldaufnahmen wurden in 2023 nicht getätigt.

Die Refinanzierung der Sparkasse (Passiva 1 & 2) erfolgt im Wesentlichen über täglich verfügbare Einlagen (53,1 %), Refinanzierungsdarlehen inkl. Weiterleitungsmittel und befristete Einlagen (20,4 %) sowie Spareinlagen (19,7 %). Sämtliche Verbindlichkeiten lauten auf EUR. Die Verzinsung erfolgt zu 72,9 % variabel sowie zu 27,1 % mit einem festen Zinssatz. Die Fälligkeitsstruktur ist geprägt durch den hohen Anteil der Spareinlagen, so dass rund 23 % der Verbindlichkeiten einer dreimonatigen Kündigungsfrist unterliegen bzw. eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Eine tägliche Verfügbarkeit betrifft rund 53 % der Verbindlichkeiten, während rund 24 % feste Laufzeiten aufweisen.

Nach unserer Auffassung haben wir eine ausgewogene Kapitalstruktur, die im Bereich des Fremdkapitals zu großen Teilen durch Kundeneinlagen geprägt ist. Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals beträgt 13,1 % der Bilanzsumme der Sparkasse. Der hohe Anteil an kurzfristigem Fremdkapital (Kundeneinlagen) ist branchenüblich.

Die Vorschriften zur Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio gemäß der delegierten Verordnung (LCR) waren stets erfüllt. Die Auslastung der Liquiditätskennziffer (189 % per 31.12.2023) bewegte sich im Jahresverlauf in einer Bandbreite zwischen 149 % und 210 % und damit deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 100 %. Die Vorschriften zur Einhaltung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) waren stets erfüllt. Die Kennziffer betrug zum 31.12.2023 117 %. Sie bewegte sich im Jahresverlauf in einer Bandbreite zwischen 116 % und 121 % und lag damit deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 100 %. Damit war die Liquidität am 31.12.2023 wie auch im gesamten Geschäftsjahr 2023 - als ausreichend zu bewerten. Weitere Angaben zu den Liquiditätsrisiken enthält der Risikobericht.

Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsbereitschaft auch in den nächsten Jahren ausreichend gesichert.

2.5.3 Vermögenslage

Aktivvolumen Mio. EUR in % des Geschäftsvolumens
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Kundenkreditvolumen 1) 769,9 756,5 72,2 73,6
darunter:
Firmenkunden 2) 325,0 304,8 30,5 29,6
Privatkunden 2) 383,8 384,8 36,0 37,4
Weiterleitungsdarlehen 2) 68,2 72,2 6,4 7,0
Kommunalkredite 5,2 7,2 0,5 0,7
Avale 3) 11,8 11,8 1,1 1,1
Forderungen an Kreditinstitute 140,6 119,3 13,2 11,6
Wertpapiervermögen 127,1 123,8 11,9 12,0
Sachanlagen 4,1 4,3 0,4 0,4
sonstige Vermögenswerte 25,2 25,0 2,4 2,4

1) Aktiva 4 & Eventualverbindlichkeiten
2) Bruttokredite vor Verrechnung von Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen, Kompensation von Guthaben sowie Konsortialkrediten
3) Bruttokredite vor Verrechnung von Rückstellungen für Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen

Passivvolumen Mio. EUR in % des Geschäftsvolumens
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Mittelaufkommen von Kunden 783,6 732,8 73,4 71,3
darunter:
Spareinlagen 178,7 238,2 16,7 23,2
täglich fällige Verbindlichkeiten 481,2 475,7 45,1 46,2
befristete Einlagen 91,3 7,8 8,6 0,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 121,9 145,5 11,4 14,1
sonstige Passivposten (einschl. Eventualverbindlichkeiten und Rückstellungen) 23,2 21,7 2,2 2,1
wirtschaftliches Eigenkapital 1) 138,2 128,9 13,0 12,5

1) Passiva 11 & 12

Gegenüber dem Vorjahr sind die Anteile der Forderungen an Kreditinstitute gestiegen. Im Gegenzug reduzierten sich die Anteile des Kundenkreditvolumens und des Wertpapiervermögens. Auf der Passivseite ist der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten rückläufig, während das Mittelaufkommen von Kunden einen höheren Anteil aufweist. Im Vergleich zum Verbandsdurchschnitt ist die Bilanzstruktur (entsprechend der Bilanzstatistik) durch überdurchschnittliche Anteile bei den Wertpapiereigenanlagen, den Forderungen an Kreditinstitute sowie dem Eigenkapital gekennzeichnet. Demgegenüber sind das Kundenkreditvolumen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eher unterdurchschnittlich ausgeprägt. Das Mittelaufkommen von Kunden liegt im Verbandsschnitt.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses 2023 wird die Sicherheitsrücklage 89,2 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 4,45 % gegenüber dem Vorjahr. Neben der Sicherheitsrücklage verfügen wir über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 49,0 Mio. EUR. Die Zuführung zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurde aus dem regulären Jahresergebnis erwirtschaftet und dient zur Stärkung des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals. Die Vermögenslage ist damit geordnet.

Die Eigenkapitalanforderungen wurden jederzeit eingehalten. Die gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) ermittelte Gesamtkapitalquote der Relation der Eigenmittel zur gewichteten Risikoposition, bestehend aus Adressenrisiko, Marktpreisrisiko sowie operationellem Risiko, liegt bei 16,20 % (Vorjahr 15,80 %). Sie liegt damit deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert (inkl. Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischem Kapitalpuffer, sektoralem Systemrisikopuffer und SREP-Aufschlag) und dem von uns als Mindestgröße festgelegten Zielwert von 11,4 % und bildet damit eine solide Basis für eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung.

Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss (nach Steuern) und Bilanzsumme, beträgt 0,357 %.

Die Eigenmittel der Sparkasse bestehen ausschließlich aus der höchsten Kapitalklasse, dem harten Kernkapital.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Sparkasse ist geordnet.

3 Risikobericht

3.1 Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Gesamtrisikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Sämtliche Strategien werden vom Vorstand beschlossen und mit dem Verwaltungsrat erörtert.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Infrastrukturrisiko
Private-Debt-Risiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Nachhaltigkeitsrisiken werden in der Risikoinventur ebenfalls berücksichtigt. Dabei werden diese als Risikotreiber verstanden und nicht als eigene Risikoart. Als Risikotreiber können die verschiedenen Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung wirken.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 197,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 95,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt jedoch innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 17,0 9,9 58,2
Marktpreisrisiko 61,0 43,3 70,9
Operationelles Risiko 7,0 5,0 71,5
Freier Risikopuffer 10,0 -- --
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 95,0 58,2 61,2

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Zusätzlich wurden für die Risikokategorien unterhalb der Limite Budgets festgelegt, die frühzeitig Handlungsnotwendigkeiten erkennen lassen.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in denen jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren sind nach den Regelungen jährlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Entwicklungen wie einer Immobilienkrise die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der aus Mitgliedern des Verwaltungsrates gebildete Risikoausschuss wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Der Risikoausschussvorsitzende gibt diese Informationen zeitnah an den Verwaltungsrat weiter. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Die Sparkasse hat einen Gesamtbankausschuss eingerichtet. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Inhalte der regelmäßigen Berichterstattung zur Ertrags- und Risikolage zu analysieren und zu beurteilen und bei Handlungsbedarf und/oder Limitüberschreitungen über Maßnahmen zu beraten. Mitglieder des Gesamtbankausschusses sind neben dem Vorstand und dem Vorstandsvertreter der Leiter der Unternehmenssteuerung und der Teamleiter Controlling & Risikocontrolling.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der Emission von Hypotheken-Namenspfandbriefen nach § 27 PfandBG gestellten Anforderungen werden durch das bestehende Risikomanagementsystem erfüllt.

3.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

3.2.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

3.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Unter dem Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft verstehen wir die Gefahr, dass Veränderungen im Kundenkreditportfolio (im Hinblick auf Ausfall von Kundenforderungen, Verschlechterung von Bonitäten, Verringerung von Einbringungs- und Verwertungsquoten) zu Wertberichtigungen und Abschreibungen führen können.

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Einbindung von Konsortialpartnern bei größeren Engagements zur Vermeidung von Risikokonzentrationen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Im Sinne einer nachhaltigen Kreditvergabe schließt die Sparkasse die wissentliche Finanzierung von Vorhaben aus, wenn diese schwere Umweltschäden oder schwere soziale Schäden hervorrufen können. Weitere konkrete Ausschlusskriterien wurden für die Bereiche Kohle-, Atom- und Ölkraftwerke, kontroverse Waffen, Glückspiel und Prostitution festgelegt

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft 1) der Sparkasse Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkundenkredite 325,0 304,8
Privatkundenkredite 383,8 384,8
Weiterleitungsdarlehen 68,2 72,2
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 5,2 7,2
Sonstige 1,3 1,1
Zwischensumme 783,5 770,1
Verrechnungsposten 2) -25,4 -25,4
Gesamt 758,1 744,7

1) bilanzielles Kreditgeschäft ohne Avale und Kreditzusagen
2) Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigungen, Vorsorgereserven, Kompensation von Guthaben sowie Konsortialkredite

Der Gesamtbetrag der Forderungen an Kunden stellt sich nach Branchenstruktur wie folgt dar:

Branche bzw. Hauptwirtschaftszweig TEUR
Privatkunden 471.135
Land- und Forstwirtschaft 3.932
Energie- und Wasserversorgung 2.726
Verarbeitendes Gewerbe 21.321
Baugewerbe 30.287
Kraftfahrzeughandel 8.916
Großhandel 16.799
Einzelhandel 9.422
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 6.871
Kredit- und Versicherungsgewerbe 18.451
Gastgewerbe 4.209
Grundstücks- und Wohnungswesen 220.385
Dienstleistungen für Unternehmen 27.746
Beratung, Planung, Sicherheit 14.952
öffentliche und private Dienstleistungen 5.958
Gesundheit und Soziales 12.151
Organisationen ohne Erwerbszweck 5.324
Bauträger 18.645
Öffentliche Haushalte 30.008
Sonstige 238
Summe 929.476

Die Größenklassenstruktur im Kundenkreditgeschäft zeigt insgesamt eine ausgewogene Streuung. 39,0 % des Kundenkreditvolumens entfällt auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 250 TEUR. 29,0 % des Kundenkreditvolumens entfällt auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,5 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anteil 31.12.2023
1-8 91,2 %
9-14 7,7 %
15 0,2 %
16-18 0,7 %
Ohne Rating 0,2 %

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31.12.2023 weniger als 1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen:

Die Sicherheiten werden mit über 90 % durch Grundpfandrechte dominiert. Diese Konzentration auf eine Sicherheitenart wird als nicht kritisch bewertet, da Elmshorn von der Lage in der Metropolregion Hamburg und der anhaltend starken Nachfrage nach Immobilien profitiert.

Weiter besteht eine Risikokonzentration in der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen.

Zur Steuerung dieser Konzentrationen wurden Limite und Frühwarnindikatoren eingerichtet, die auch die aktuell überdurchschnittlich gute Besicherung für diese Geschäfte für die Zukunft sicherstellen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt hat sich die Sparkasse insbesondere mit den diesbezüglichen Risiken sowie der Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber den betreffenden Immobilienunternehmen sowie den Unternehmen, die mit dem Immobiliensektor eng verbunden sind, unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Verhältnisse der Kreditengagements, insbesondere auch unter Berücksichtigung der gestellten Sicherheiten, befasst. Erhöhte latente Risiken bzw. bilanzieller Risikovorsorgebedarf hat sich daraus abgeleitet nicht ergeben.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 1.060 579 326 129 1.184
Rückstellungen 2 --- 2 --- ---
Pauschalwertberichtigungen 877 143 --- --- 1.020
Gesamt 1.939 722 328 129 2.204

3.2.1.2 Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung des Adressenrisikos der Eigenanlagen erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limitierungen nach Bonität/Größenklasse in den Anlagerichtlinien des Renten-Spezialfonds. Über einen Nachhaltigkeitsfilter schließen wir einzelne Branchen/Unternehmen/Staaten aus, wenn diese in Bereichen agieren, die nach unserer Einschätzung gegen ESG-Kriterien verstoßen.

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Monatliche Analyse und Bewertung des Management-Reportings der Fondsgesellschaften

Das Kreditgeschäft aus Eigengeschäften stellt sich wie folgt dar:

Kredite Wertpapiere und Zusagen Derivative Instrumente
TEUR TEUR TEUR
Gesamtbetrag der Forderungen im sonstigen Kreditgeschäft 140.552 131.272 32.548
Verteilung der Forderungsarten nach Hauptbranchen
Banken 140.552 --- 32.548
Investmentfonds --- 88.079 ---
Privatpersonen --- --- ---
Öffentliche Haushalte --- --- ---
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen --- 43.193 ---
davon Finanz- und Versicherungsdienstleistungen --- 43.193 ---
Organisationen ohne Erwerbszweck --- --- ---
Sonstige --- --- ---

Alle Wertpapiere befinden sich in Spezial- und Publikumsfonds, direkt gehaltene Bestände sind zum Stichtag nicht vorhanden.

Die Forderungen an Banken bestehen gegen wenige Institute innerhalb des institutsbezogenen Sicherungssystems und die Bundesbank. Angesichts des gemeinsamen institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassenorganisation sehen wir keine erhöhten Ausfallrisiken.

Alle unsere Investmentfonds sind breit diversifiziert. Überschneidungen zum Kundenkreditgeschäft gibt es nicht. Risikokonzentrationen bestehen nicht.

Die Sparkasse investiert im Rahmen ihrer Spezialfonds unter anderem in Unternehmensanleihen, vornehmlich von Unternehmen mit Sitz in Europa. Direkte Investitionen in Länder aus Europa sind nur im Rahmen des Renten-Spezialfonds möglich, bestanden jedoch zum 31.12.2023 nur in geringem Umfang.

3.2.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position definiert, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergeben kann.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Gesamtbankausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

3.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation . der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark. Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Geschäfte.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Vorzeitige Kreditrückzahlungen aus vereinbarten Kündigungsrechten haben bei unserer Sparkasse nach den bisherigen Analysen keine wesentliche Bedeutung.

Zur Begrenzung von zinsinduzierten Marktpreisrisiken erfolgt im Renten-Spezialfonds ein Durationsmanagement mittels Swaps.

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -10.683 +12.890
in % der Eigenmittel -8,30 +10,02

Risikokonzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken nicht

Die im Vergleich zum Vorjahr in den längeren Laufzeiten gesunkenen Zinsen führten zum Jahresende zu höheren stillen Reserven bei der Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F.

3.2.2.2 Spread-Risiko

Das Spread Risiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: individuelle Szenario-Rechnungen

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Für die Risikomessung in unseren Infrastruktur- und Private Debt Fonds nutzen wir von den Fondsanbietern zur Verfügung gestellte Risikomodelle. Über Auslagerungsverträge oder entsprechende Validierungshandlungen sichern wir die Qualität der Berechnungen.

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

3.2.2.3 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Es umfasst für die Sparkasse insbesondere indirekte Investitionen über Immobilienfonds. Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) gibt es zum Bilanzstichtag nicht.

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Für die regionale/sektorale Ausprägung Deutschland/Wohnen liegt eine Risikokonzentration vor. Frühwarnindikatoren wie die Vermietungsquote werden regelmäßig überwacht, Auffälligkeiten bestehen nicht. Im größten Teilportfolio bestehen hohe stille Reserven als Risikopuffer.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und Normative Perspektive: individuelle Szenario-Rechnungen

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Fokus auf Fonds mit einer guten Diversifikation

Sicherstellung einer Diversifikation über verschiedene Fonds (Managerdiversifikation) mit verschiedenen Nutzungsarten

Beschränkung des Geschäftsumfangs durch die vom Vorstand vorgegebene Strategie für die Eigenanlagen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt begleitet die Sparkasse alle Immobilienfonds sehr intensiv und analysiert insbesondere die Entwicklung der Bewertungsfaktoren. Aus der Wertentwicklung der Fonds hat sich, auch durch die vorhandenen stillen Reserven, bisher kein Abschreibungsbedarf ergeben. Erhöhte latente Risiken sind nicht erkennbar.

3.2.2.4 Infrastrukturrisiko

Das Marktpreisrisiko aus Infrastrukturprojekten wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen Position, der sich aus der Veränderung von Marktwerten von Infrastrukturprojekten ergibt.

Zu den Infrastrukturprojekten zählen wir neben Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien (Windkraftanlagen, Solaranlagen und Wasserkraftwerke sowie Energiespeicher) auch die Bereiche Verkehr, Ver- und Entsorgung, Kommunikation und soziale Infrastruktur.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und Normative Perspektive: individuelle Szenario-Rechnungen

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis verschiedener Risikomodelle der . Fondsanbieter

Sicherstellung einer Diversifikation über die verschiedenen Technologien, Länder, Branchen, Manager und Investitionsansätze

Beschränkung des Geschäftsumfangs durch die vom Vorstand vorgegebene Strategie für die Eigenanlagen

3.2.2.5 Private-Debt-Risiko

Das Marktpreisrisiko aus Private Debt Anlagen wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen Position, der sich aus der Veränderung von Marktwerten in den Private Debt Anlagen ergibt.

Eigentlich sind die Risiken hauptsächlich den Spreadrisiken und auch den Adressrisiken zuzuordnen. Aus technischen Gründen erfolgt die Darstellung jedoch als eigene Risikokategorie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und Normative Perspektive: individuelle Szenario-Rechnungen

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis eines Risikomodells des Fondsanbieters, welches Veränderungen in der Bewertung aufgrund von Markteinflussfaktoren (Spread, Zins, Währung, etc.) umfasst

Sicherstellung einer Diversifikation durch die ausschließliche Investition in Dachfonds

Beschränkung des Geschäftsumfangs durch die vom Vorstand vorgegebene Strategie für die Eigenanlagen

3.2.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen zu können.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Das Refinanzierungskostenrisiko wird als nicht wesentlich eingestuft.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote NSFR

Regelmäßige Ermittlung der Survival-Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Sicherstellung Pfandbrieffähigkeit

Berücksichtigung der Refinanzierungskosten bei der Festlegung der Kundenkonditionen

Reporting über Liquiditätskosten und -nutzen

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival-Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 13 Monate.

Konzentrationen bestehen bezüglich des Liquiditätsrisikos nicht.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

3.2.4 Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Verwendung von aktuellen standardisierten Verträgen, das interne Kontrollsystem, die laufende Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Einsatz von aktuellen Arbeitsanweisungen, eine IT-Strategie, die Compliance-Funktionen, Regelungen zum Fraud-Management, Richtlinien für integres Handeln und der Abschluss diverser Versicherungen

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken nicht.

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

3.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 61,2 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Die Gesamtrisikosituation der Sparkasse wird aufgrund unseres Kreditengagements in der mittelständischen Wirtschaft vor allem durch Kreditrisiken geprägt. Trotz der Krisen der letzten Jahre (Corona, Ukraine, Inflation) zeigte sich das Kreditportfolio bisher sehr resilient.

Maßgeblich sind weiter die Risiken aus den Eigenanlagen, bei denen jedoch vorhandene stille Reserven risikoabsorbierend wirken.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar.

Kostensteigerungen, gestiegene Zinsen und Unsicherheiten über die künftigen gesetzlichen Anforderungen an Bauten haben seit 2023 zu bundesweit deutlich rückläufigen Bauanträgen geführt. Auch bereits genehmigte Projekte werden teilweise wieder abgesagt. Parallel dazu sind auch die Verkäufe von Immobilien eingebrochen.

Bei bestehenden Projekten kann es somit zu Planungsänderungen sowie Bauzeit- bzw. Vermarktungsverzögerungen kommen. Vor diesem Hintergrund sind künftige Risiken aus Finanzierungen im Bereich der Bauträger und Projektfinanzierer nicht ausgeschlossen.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen.

4 Prognose- und Chancenbericht

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind, bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

4.1 Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Ausführungen zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung basieren auf der Ausarbeitung der Abteilung Financial Markets & Economics des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der gemeinsamen Prognose 2024 der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe.

Jahresauftakt mit Hindernissen

Die rechnerische Ausrufung einer "technischen Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben.

Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als diejenigen im Personenverkehr. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eines Quartals hinterlassen einige beeinträchtigte Tage angesichts der insgesamt nur rund 65 Arbeitstage bereits einen spürbaren Effekt. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum. Die vollen Effekte der verzögerten Lieferungen werden sich erst in einigen Wochen zeigen.

Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.

Erholung bei nachlassender Inflation - Hauptszenario der "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der Sparkassen Finanzgruppe.

Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 Prozent für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 Prozent Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung.

Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 Prozent den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka denn auch eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 Prozent voraus.

Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 Prozent zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus.

Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Weiter nachlassender Preisauftrieb als gute Nachricht

Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft.

Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 Prozent in Deutschland und von 2,5 Prozent im Euroraum aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024 und 2025 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten.

Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei zwei Prozent.

Neujustierung der Zinslandschaft erscheint möglich

Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden.

Eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte geht davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus.

Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet.

Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen.

4.2 Geschäftsentwicklung

Die nachfolgenden Ausführungen stellen auf die betriebswirtschaftliche Sicht ab.

Für 2024 erwarten wir eine leicht sinkende Bilanzsumme, da wir im Kundengeschäft sowohl auf der Aktiv- wie auch der Passiv-Seite rückläufige Werte erwarten.

Unsere Geschäftsentwicklung wird maßgeblich durch das Zinsumfeld beeinflusst. Die starken Zinssteigerungen der EZB haben das Neugeschäft in der Immobilienfinanzierung weitgehend zum Erliegen gebracht und die höheren Finanzierungskosten wirken beschränkend auf die von den Bauträgern erzielbaren Verkaufspreise. Erst wenn sich Angebotspreise und Finanzierungskosten in ein für die Kunden akzeptables Verhältnis entwickelt haben, dürfte das Neugeschäft wieder anziehen. Dies erwarten wir aber erst für 2025 und daher für 2024 ein erneut geringes Neugeschäft in der Immobilienfinanzierung und aufgrund des schwachen Vorlaufes bei den gewerblichen Finanzierungen auch hier einen Rückgang im Neugeschäftsvolumen. Das Kundenkreditvolumen dürfte daher etwas sinken.

Das Einlagengeschäft ist geprägt vom starken Zinsanstieg und dem einhergehend hohen Wettbewerb. Wir erwarten weitere Umschichtungen in die festverzinslichen Produkte. Über wettbewerbsfähige Konditionen wollen wir die Kundeneinlagen in der Breite weitgehend stabil halten. In der Planung sind jedoch Abflüsse bei großen Abschnitten enthalten, so dass wir insgesamt mit einem leichten Rückgang der Einlagen planen.

Trotz der gestiegenen Attraktivität der bilanzwirksamen Sparprodukte behält das Wertpapiergeschäft seine hohe Bedeutung bei und wir streben einen positiven Nettoabsatz an.

Im Dienstleistungsgeschäft wollen wir in den Bereichen Wertpapiere, Versicherungen und Bausparen unsere Absätze leicht steigern.

Regulierung und Verbraucherschutz bleiben auf der Kostenseite neben der allgemeinen Inflation maßgebliche Einflussfaktoren. Die hohen Aufwendungen zur Erfüllung der aufsichts- und verbraucherrechtlichen Anforderungen können nur bedingt an Kunden weitergegeben werden und führen damit zu steigendem Kostendruck.

Wir werden auch im Jahr 2024 unsere Rolle als Ausbildungsbetrieb fortsetzen. Die Anzahl der aktiv beschäftigten Mitarbeiter wird sich im Jahr 2024 nicht wesentlich verändern.

Mit Spenden sowie Leistungen aus unserer Stiftung "Jugendförderung der Sparkasse Elmshorn" wollen wir auf dem Niveau des Vorjahres die Entwicklung und Attraktivität der Region fördern.

4.3 Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Größere Investitionen, die die Liquidität belasten könnten, sind nicht geplant.

4.4 Ertrags- und Vermögenslage

Aufgrund der in 2024 nur moderat erwarteten Veränderung in der EZB-Zinspolitik basieren die Planwerte auf einem zum Stichtag 31.10.2023 konstanten Zinsniveau. Veränderungen in der Zinsstruktur werden daher zu Abweichungen insbesondere in den Bereichen Zinsaufwand und Zinsertrag führen.

Der Zinsertrag aus dem Kreditgeschäft und den Eigenanlagen wird gegenüber 2023 steigen, da das Neugeschäft höher verzinst wird als das auslaufende Bestandsgeschäft. Bei den Kundeneinlagen gehen wir von anhaltenden Umschichtungen zwischen den Produkten und weiteren Zinssteigerungen bei den Spar- und höherverzinsten Einlagen aus. Der Zinsaufwand für das Einlagengeschäft wird daher deutlich stärker steigen als die Erträge aus dem Kreditgeschäft. Zumindest teilweise kompensierend wirken die abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte. Im Saldo erwarten wir einen sinkenden Zinsüberschuss.

Für das Provisionsergebnis erwarten wir in Summe für 2024 gegenüber 2023 eine leichte Steigerung in allen wesentlichen Ertragsfeldern. Der Provisionsaufwand wird geringer erwartet.

Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden nach unseren Planungen deutlich steigen. Die Steigerung bei den Personalkosten resultiert vor allem aus dem hohen Tarifabschluss. Die Steigerungen im Sachaufwand sind vor allem beeinflusst durch die hohe Inflation und einmalige Aufwendungen zur Instandhaltung unserer Gebäude. Investitionen in die Klimatechnik der Hauptstelle werden die Kosten in 2024 belasten, sollen aber in der Folge zu spürbaren Energieeinsparungen führen.

Die Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft planen wir aufgrund der allgemeinen Unsicherheiten auf einem höheren Niveau, das deutlich über dem guten Wert des aktuellen Jahres liegen wird. Allerdings ist dieser Wert aufgrund der schlechten Planbarkeit dieser Position mit einer hohen Unsicherheit verbunden.

Bei den Eigenanlagen rechnen wir aufgrund vorhandener stiller Reserven und einer vorsichtigen Ausschüttungspolitik insgesamt mit keinen Abschreibungen. Auch bei den Beteiligungen planen wir ohne Bewertungseffekte.

Auf Basis des Sparkassen-Betriebsvergleichs planen wir unter den dargestellten Annahmen für das Jahr 2024 mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von 0,93 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von 1.032 Mio. EUR. Den Jahresüberschuss und das verfügbare Ergebnis 2024 erwarten wir unterhalb der sehr guten Werte aus dem Jahr 2023. Die Gesamtkapitalquote erwarten wir zum Jahresende 2024 bei 16,6 %.

4.5 Risiken und Chancen

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Die Sparkasse sieht neben den dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren, die im Risikobericht näher bezeichnet sind, vor allem in der konjunkturellen Entwicklung eine Unsicherheit, den prognostizierten Unternehmenserfolg nicht erreichen zu können.

Die hohe Inflation entfaltet Wirkung in vielfältiger Hinsicht. Die Sparfähigkeit und auch die Fähigkeit, Kredite zu bedienen nimmt tendenziell ab. Dies kann negative Auswirkungen auf die Provisionserträge und die Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft haben. Allgemein höhere Tarifabschlüsse können sich in den Sachkosten für extern bezogene Leistungen niederschlagen.

Aus Mittelabflüssen auf der Einlagenseite können sich Belastungen ergeben, wenn zusätzliche Gelder am Kapitalmarkt beschafft werden müssen.

Für die Entwicklung des Zinsüberschusses wird maßgeblich sein, inwieweit die Annahmen zur Zinsentwicklung bei den Kundeneinlagen im Wettbewerb standhalten können. Abweichungen zur Planung sind hieraus mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, da die Prognose in diesem volatilen Umfeld mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist, insbesondere auch in Bezug auf die Frage, wie relevante Wettbewerber agieren werden. Im Zinsergebnis sehen wir aber auch Chancen für eine positive Ergebnisabweichung.

Bewertung Kundenkreditgeschäft: Wir halten eine positivere Entwicklung als geplant für möglich, wenn im Zuge wieder sinkender Zinsen die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen anzieht. Negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage unserer Privat- und Firmenkunden und damit auch die Höhe unseres Risikoaufwandes sind jedoch auch nicht auszuschließen. So könnten gestiegenen Energiekosten in Deutschland die Wettbewerbsfähigkeit unserer gewerblichen Kunden belasten.

Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH Nordbank AG) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstige Verpflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedsparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen.

Das veränderte Zinsumfeld hat die Ertragsaussichten der mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors verbessert. Hier könnte es zu nicht geplanten Zuschreibungen kommen.

Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der angehörenden Institute der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen nach dem EinSiG erfüllt werden kann ("Einlagensicherung"). Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die angehörenden Institute selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("Institutssicherung").

Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf ca. 30 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf ca. 3,8 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Die weiteren Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die deutsche Wirtschaft und auf die Kapitalmärkte sind schwer abzuschätzen. Die direkten Auswirkungen auf die Kunden der Sparkasse Elmshorn sind nach den bisherigen Erkenntnissen gering. Indirekte Auswirkungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar und negative Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen sind möglich.

Gestörte Lieferketten durch die Eskalation im Nahen Osten könnten zu höheren Kosten und damit zu einer erneut steigenden Inflation führen. In der Folge könnte die EZB länger als erwartet die Zinsen hochhalten mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse (Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs).

Risiken aus vertraglichen Regelungen zur Anpassung von Zinssätzen bei Prämiensparverträgen bestehen nur, wenn sich gegenüber den Annahmen, die Basis für die Risikoabschirmung im Jahresabschluss 2023 waren, negative Abweichungen ergeben.

Weitere Chancen sehen wir in einem unerwartet positiven Verlauf der allgemeinen Konjunktur, der die Kreditnachfrage positiv beeinflussen könnte. Veränderungen im Wettbewerbsumfeld vor Ort könnten zu einer Steigerung der Marktanteile führen.

4.6 Zusammenfassung

Die Sparkasse sieht trotz der anspruchsvollen Rahmenparameter positiv in die Zukunft. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert, die auch den steigenden Anforderungen gerecht wird. Die geplante Entwicklung kann mit einer weiterhin soliden Eigenkapitalausstattung dargestellt werden.

 

Elmshorn, 17. Mai 2024

Der Vorstand

gez. Stockfleth

gez. Bungert

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat erfüllte im Berichtsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben. Er wurde vom Vorstand regelmäßig und umfassend über den Geschäftsverlauf und alle wichtigen Angelegenheiten, insbesondere die geschäftliche Lage der Sparkasse Elmshorn, die Entwicklung des Aktiv- und Passivgeschäftes und die Rentabilitätslage, unterrichtet. Zur ausführlichen Erörterung aller wesentlichen Verhältnisse haben insgesamt 5 Sitzungen des Verwaltungsrates im Jahr 2023 stattgefunden. Der Verwaltungsrat war in sämtliche Entscheidungen der Sparkasse einbezogen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen.

Der Risikoausschuss hat sich zu 5 Sitzungen zusammengefunden und die ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Überwachungsaufgaben wahrgenommen.

Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 durch den Verwaltungsrat hat dieser dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Das Stadtverordneten-Kollegium der Stadt Elmshorn erteilte dem Verwaltungsrat der Sparkasse Elmshorn Entlastung.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 hat die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. In der Verwaltungsratssitzung am 09. Juli 2024 wurden die wesentlichen Prüfungsergebnisse mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Verwaltungsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Anschließend stellte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss fest und billigte den Lagebericht.

Der Bilanzgewinn beträgt 3.763.285,56 Euro und wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Elmshorn dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz.

 

Elmshorn, im Juli 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

gez. Volker Hatje, Oberbürgermeister

eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg
Handelsregister-Nr. HRA 1339 EL

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 5.202.933,36 6.631
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 9.194.901,96 8.505
14.397.835,32 15.136
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) Hypothekendarlehen 0,00 0
b) Kommunalkredite 140.548.272,07 119.243
c) andere Forderungen 3.722,00 17
140.551.994,07 119.260
darunter:
täglich fällig 3.722,00 EUR ( 17 )
gegen Beleihung von Wertpapieren 0,00 EUR ( 0 )
4. Forderungen an Kunden
a) Hypothekendarlehen 379.134.549,94 356.615
b) Kommunalkredite 6.593.117,55 7.033
c) andere Forderungen 372.397.555,17 381.075
758.125.222,66 744.723
darunter:
gegen Beleihung von Wertpapieren 1.145.108,00 EUR ( 1.367 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
bb) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 127.146.975,84 123.755
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 10.199.922,58 9.066
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 79.510,31 127
darunter:
Treuhandkredite 79.510,31 EUR ( 127 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
0,00 0
12. Sachanlagen 4.072.394,06 4.268
13. Sonstige Vermögensgegenstände 473.282,68 782
14. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 81,23 0
b) andere 40.190,31 0
40.271,54 0
Summe der Aktiva 1.055.087.409,06 1.017.118

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 28.152.788,87 30.180
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 0,00 0
c) andere Verbindlichkeiten 93.766.012,52 115.306
121.918.801,39 145.486
darunter:
täglich fällig 98.389,59 EUR ( 3 )
zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen
an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe 0,00 EUR ( 0 )
und öffentliche Namenspfandbriefe 0,00 EUR ( 0 )
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 32.523.358,60 11.070
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 0,00 0
c) Spareinlagen
ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 178.470.345,79 237.800
cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 181.928,19 389
178.652.273,98 238.189
d) andere Verbindlichkeiten 572.450.272,72 483.558
783.625.905,30 732.817
darunter:
täglich fällig 481.181.128,52 EUR ( 475.687 )
zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen
an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe 0,00 EUR ( 0 )
und öffentliche Namenspfandbriefe 0,00 EUR ( 0 )
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
aa) Hypothekenpfandbriefe 0,00 0
ab) öffentliche Pfandbriefe 0,00 0
ac) sonstige Schuldverschreibungen 0,00 0
0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 79.510,31 127
darunter:
Treuhandkredite 79.510,31 EUR ( 127 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 866.078,58 391
6. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 50.985,27 65
b) andere 0,24 0
50.985,51 65
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.931.510,00 6.237
b) Steuerrückstellungen 2.097.900,00 731
c) andere Rückstellungen 2.326.194,75 2.336
10.355.604,75 9.304
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 49.000.000,00 43.500
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 85.427.237,66 82.642
85.427.237,66 82.642
d) Bilanzgewinn 3.763.285,56 2.785
89.190.523,22 85.427
Summe der Passiva 1.055.087.409,06 1.017.118
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 11.779.182,71 11.808
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
11.779.182,71 11.808
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 64.520.091,37 76.138
64.520.091,37 76.138

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 24.964.356,97 16.219
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 113 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0,00 0
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
24.964.356,97 16.219
2. Zinsaufwendungen 6.879.981,30 2.610
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 5.957,80 EUR ( 129 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 3,40 EUR ( 0 )
18.084.375,67 13.609
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 4.895.046,22 4.183
b) Beteiligungen 334.448,00 106
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
5.229.494,22 4.289
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 6.857.049,32 6.887
6. Provisionsaufwendungen 586.497,51 763
6.270.551,81 6.124
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 463.673,88 1.401
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR ( 0 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
9. (weggefallen)
30.048.095,58 25.423
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 9.334.261,70 8.468
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 2.325.024,61 2.813
darunter:
für Altersversorgung 689.347,82 EUR ( 1.2611 )
11.659.286,31 11.281
b) andere Verwaltungsaufwendungen 5.638.013,45 5.131
17.297.299,76 16.412
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 483.201,20 483
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 803.475,33 441
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR ( 0 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 115.842,34 EUR ( 119 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 231.162,64 491
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
231.162,64 491
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 1.091.066,04 177
1.091.066,04 177
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 5.500.000,00 3.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 6.824.022,69 4.774
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR ( 0 )
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR ( 0 )
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.024.446,22 1.952
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR ( 0 )
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 36.290,91 36
3.060.737,13 1.988
25. Jahresüberschuss 3.763.285,56 2.785
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
3.763.285,56 2.785
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
3.763.285,56 2.785
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 3.763.285,56 2.785

Anhang 2023

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Sparkasse Elmshorn wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Sparkasse Elmshorn ist eine Pfandbriefbank nach § 1 Pfandbriefgesetz. Gemäß § 2 Pfandbriefgesetz wendet die Sparkasse Elmshorn das Formblatt für Pfandbriefinstitute an.

Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen von 1 TEUR auftreten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Eine Veränderung der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlauf- oder Anlagevermögen wurde nicht vorgenommen.

Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten und der schwebenden Geschäfte erfolgt gemäß den §§ 246 ff. und §§ 340 ff. HGB.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben wir zum Nennwert bilanziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die einbehaltenen Disagien werden bei variablen Zinssätzen nach der durchschnittlichen Laufzeit - maximal 5 Jahre - und bei Festzinssätzen entsprechend der Festzinsbindungsfrist verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen gebildet. Außerdem haben wir auf der Grundlage des IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes für die kommenden zwölf Monate Pauschalwertberichtigungen (PWB) auf den latent gefährdeten Forderungsbestand (einschließlich Zusagen und Avalforderungen) gebildet, die wie im Vorjahr mittels der Anwendung Credit-Portfolio-View (CPV) ermittelt wurden. Die PWB wird bei den betroffenen Posten in Abzug gebracht.

Wertpapiere

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestandes wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und entsprechend zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kursen am Bilanzstichtag angesetzt.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Bei den Anteilen an offenen Immobilien-Spezialfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten.

Beteiligungen

Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung des strengen Niederstwertprinzips. Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Die entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen.

Planmäßige Abschreibungen erfolgen bei den Gebäuden grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von 20, 25 bzw. 50 Jahren.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich der Betriebsvorrichtungen schreiben wir linear ab. Für Zugänge im Laufe des Geschäftsjahres wurde nur der Teil des auf ein Jahr entfallenden AfA-Betrages abgesetzt, der dem Zeitraum zwischen der Anschaffung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Jahres entspricht.

Bei Einbauten in gemieteten Räumen erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend der Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses bzw. über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis 250 Euro) sowie immaterielle Anlagewerte bis 410 Euro sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 Euro) in einen Sammelposten eingestellt, der linear über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet (strenges Niederstwertprinzip).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintreten vorliegen. Zur Ermittlung der Preis- und Kostensteigerungen werden unternehmensspezifische Daten zugrunde gelegt.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Hierbei erfolgt die Annahme, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, so dass die Aufzinsung mit dem Zinssatz zu Beginn der Periode erfolgt. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie bei ursprünglich langfristigen Rückstellungen mit einer verbleibenden Restlaufzeit unter einem Jahr wird auf eine Abzinsung verzichtet. Sofern eine nicht ganzjährige Restlaufzeit vorliegt, erfolgt die Ermittlung des zu verwendenden Zinssatzes durch lineare Interpolation. Erfolge durch Änderungen des Zinssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Personal- oder Sachaufwand ausgewiesen.

Bei erstmaligem Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Effekte aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Sparprodukte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in Posten 2 erfasst, Effekte aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Posten 12. Bei ursprünglich langfristigen Rückstellungen mit einer verbleibenden Restlaufzeit unter einem Jahr enthält der Aufzinsungsaufwand im letzten Jahresabschluss vor Erfüllung neben dem rechnerisch auf die Berichtsperiode entfallenden Aufzinsungsaufwand auch jenen Aufzinsungsaufwand, der auf die nach dem Abschlussstichtag verbleibende Restlaufzeit bis zur Erfüllung entfällt.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der neuen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Anwärter sowie dem Barwertverfahren für die Pensionsempfänger unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie Rentensteigerungen von 1,5 % ermittelt. Aufgrund des erwarteten Anstiegs des maßgeblichen Rechnungszinssatzes bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde ein auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 % für eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 % ergeben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung für die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wurde als Abzinsungsfaktor der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % angenommen. Die durchschnittliche mittlere Restlaufzeit der Verträge beträgt ein Jahr. Aufgrund des erwarteten Anstiegs des maßgeblichen Rechnungszinssatzes bei der Ermittlung der Altersteilzeitrückstellungen wurde ein auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,00 % für eine durchschnittliche mittlere Restlaufzeit von einem Jahr zugrunde gelegt. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 0,99 % ergeben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse.

Strukturierte Produkte

Strukturierte Produkte werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen Risiken bzw. Chancen im Verhältnis zum Basisinstrument aufweisen.

Derivative Finanzinstrumente

Die zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Aufwendungen und Erträge werden nicht insgesamt verrechnet, sondern jeweils für das einzelne Swapgeschäft saldiert im Zinsertrag oder Zinsaufwand ausgewiesen.

Bewertung des Zinsbuches

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite wurde dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse berücksichtigt. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative HGB ist nicht zu bilden.

III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen an Kreditinstitute

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Die Posten aufgrund des Bilanzformblatts für Universalkreditinstitute gliedern sich wie folgt:
a) täglich fällig 140.107 119.060
b) andere Forderungen 445 200

Gegenüber der eigenen Girozentrale bestehen Forderungen im Gesamtbetrag von 30.394 TEUR.

Forderungen an Kreditinstitute mit einem Nennwert von 2.200 TEUR dienen der sichernden Überdeckung für von der Sparkasse begebene Pfandbriefe.

Forderungen an Kunden

Es sind nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 65 TEUR enthalten.

Forderungen an Kunden mit einem Nennwert von 133.284 TEUR dienen der Deckung für von der Sparkasse begebene Pfandbriefe.

Die im Vorjahr ausgewiesenen Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind aufgrund einer anderen Einschätzung bezüglich des Bestehens eines indirekten Beteiligungsverhältnisses nicht mehr anzugeben.

Wertpapiere

insgesamt davon börsennotiert davon nicht börsennotiert davon nicht börsenfähig Anlagevermögen
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1) --- --- --- --- ---
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 127.147 --- 127.147 123.252 93.733

1) Inklusive Zinsabgrenzungen

Die Sparkasse hält an folgenden Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilswert Differenz zwischen Marktwert und Buchwert Ausschüttungen in 2023
TEUR TEUR TEUR TEUR
A-Flora-Fonds (Rentenfonds) 33.414 35.575 2.161 284

Es liegen keine Einschränkungen bei der Rückgabe der Fondsanteile vor. Der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rückgabe der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen des Anlegers erforderlich erscheinen lassen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Bewertungsmaßnahmen notwendig.

Beteiligungen

Die Beteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH), Kiel (Quote: 2,061406%) sowie auf die Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG (ErwerbsKG), Neuhardenberg (Quote: 0,073275%) über die die Sparkasse mittelbar an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) beteiligt ist. Die Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG (ErwerbsKG) hat ihr abgelaufenes Geschäftsjahr mit einem Eigenkapital von 3.285.298 TEUR sowie einem Ergebnis von 2.830 TEUR abgeschlossen. Zum Teil wurde auf Angaben zum Eigenkapital und Jahresergebnis verzichtet, da die Werte nicht offengelegt werden und die Sparkasse keinen beherrschenden Einfluss ausübt.

Der SGVSH hält direkt oder indirekt Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen Zeitwertgutachten des SGVSH sowie einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des Ertragswertverfahrens zugrunde. Der SGVSH wurde bei der Erstellung der Zeitwertgutachten von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt.

Mit der Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft der schleswig-holsteinischen Sparkassenorganisation GbR, Kiel, ist eine unbeschränkte Haftung für die jeweiligen Gesellschaftsverbindlichkeiten verbunden. Daneben besteht eine unbeschränkte Haftung für eine Vertriebsgesellschaft in Form einer GbR, deren Gesellschafter die Provinzial Nord Brandkasse AG und die Sparkasse Elmshorn sind.

Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen besteht in Höhe von 80 TEUR aus Forderungen an Kunden.

Sachanlagen

Von den Sachanlagen entfallen 3.088 TEUR auf Grundstücke und Gebäude, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit genutzt werden.

Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 880 TEUR.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den Vorjahren in diesem Posten ausgewiesene Provisionsforderungen von rund 0,4 Mio. Euro sind im Berichtsjahr unter dem Posten Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen. Insofern sind die ausgewiesenen Beträge nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar.

Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten oder Anleihen 0 0

Mehrere Posten der Aktivseite betreffende Angaben

Entwicklung des Anlagevermögens in TEUR

Anlagespiegel I (ohne Zusammenfassungen gemäß § 34 Abs. 3 RechKredV)

Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Immaterielle Anlagen 238 --- --- --- 238
Sachanlagen 18.379 288 33 --- 18.634
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Immaterielle Anlagen 238 --- --- --- --- --- 238
Sachanlagen 14.111 483 --- --- 32 --- 14.562
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Immaterielle Anlagen 0 0
Sachanlagen 4.072 4.268

Anlagespiegel II (mit Zusammenfassungen gemäß § 34 Abs. 3 RechKredV)

Buchwert am 31.12. des Vorjahres Buchwerte Nettoveränderungen Buchwert am 31.12. des Geschäftsjahres
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 85.444 8.289 93.733
Beteiligungen 9.066 1.134 10.200
Sonstige Vermögensgegenstände 0 --- 0

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Die Posten aufgrund des Bilanzformblatts für Universalkreditinstitute gliedern sich wie folgt:
a) täglich fällig 98 3
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 121.821 145.483

Gegenüber der eigenen Girozentrale bestehen keine Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Die Posten aufgrund des Bilanzformblatts für Universalkreditinstitute gliedern sich wie folgt:
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 178.470 237.800
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 182 389
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 481.181 475.687
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 123.793 18.942

Treuhandverbindlichkeiten

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
gegenüber Kreditinstituten --- ---
gegenüber Kunden 80 127

Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalbetrag 51 65

Rückstellungen

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB von 56 TEUR. Er unterliegt nicht der Ausschüttungssperre nach § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB, da in den Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits ein entsprechender Betrag der Sicherheitsrücklage zugeführt wurde.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Jahr 2023 wurde im Hinblick auf die künftigen Eigenkapitalanforderungen nach Basel III der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB mit 5,5 Mio. Euro aus dem laufenden Jahresergebnis aufgestockt.

Eventualverbindlichkeiten

Wesentliche Einzelposten liegen in folgendem Umfang vor:

Kreditbürgschaften 9.081 TEUR
Gewährleistungsbürgschaften 1.223 TEUR
Sonstige Bürgschaften 1.475 TEUR

Die Kreditbürgschaften wurden mit dem Betrag der zum Bilanzstichtag valutierten Hauptschuld ausgewiesen. Die Hauptschuldner haben bislang alle Raten fristgerecht an das Kreditinstitut gezahlt. Nach derzeitiger Einschätzung ist daher eine Inanspruchnahme nicht zu erwarten. Für die weiteren Bürgschaften wird das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir Rückstellungen gebildet.

Unwiderrufliche Kreditzusagen

Unter dem Posten unwiderrufliche Kreditzusagen sind sämtliche noch nicht durch Auszahlung erfüllte Kreditzusagen im Darlehensbereich erfasst. Daneben sind die unwiderruflichen offenen Zusagen im Kontokorrentbereich enthalten. Diese förmlichen Zusagen können nicht vorbehaltlos und fristlos gekündigt werden. Sie unterliegen den gleichen Kreditüberwachungsprozessen, die für alle Kreditengagements gelten. Wesentliche Ausfallrisiken aus den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nicht erkennbar.

Sonstiges

Es besteht eine Verpflichtung über den Erwerb von Investmentanteilen in Höhe von 4.125 TEUR.

Die Sparkasse hat im Rahmen zentraler Kreditaktionen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Landwirtschaftlichen Rentenbank Forderungen mit einem Buchwert von 67.503 TEUR abgetreten.

Nach § 12 Abs. 2 Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) sind Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds zu leisten (EU-Bankenabgabe). Der Jahresbeitrag wurde in 2015 und 2016 in Teilen als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht, die in vollem Umfang durch eine Barsicherheit unterlegt ist. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Single Resolution Fund (SRF) betragen am Bilanzstichtag 34 TEUR. Der Ausweis dieser Forderung erfolgt unter den sonstigen Vermögensgegenständen.

Fristengliederung (ohne anteilige Zinsen)

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von

bis drei Monate mehr als drei Monate, bis ein Jahr mehr als ein Jahr, bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Aktivposten
3. b) Forderungen an Kreditinstitute --- --- --- --- ---
4. Forderungen an Kunden 16.057 40.390 154.398 528.662 18.569
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere --- --- --- --- ---
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.204 18.834 41.509 59.608 ---
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 64 26 90 2 ---
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 24.430 38.941 33.114 26.000 ---
3. b) Verbriefte Verbindlichkeiten --- --- --- --- ---

Anteilige Zinsen im Sinne des § 11 Satz 3 RechKredV sind nicht in der Aufgliederung nach Restlaufzeiten enthalten.

Die Fristengliederung für die Positionen Aktiva 3, Passiva 1 und Passiva 2 erfolgt auf der Grundlage des Bilanzformblatts für Universalkreditinstitute.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresüberschuss

In der GuV Position 1 sind aperiodische Zinserträge in Höhe von 0,1 Mio. Euro enthalten. Diese entfallen fast ausschließlich auf vorherige Geschäftsjahre.

Die Zinsaufwendungen in der GuV Position 2 enthalten aperiodische Aufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro. Diese entfallen nahezu ausschließlich auf die vorzeitige Auflösung von Zinsswaps.

Bei einzelnen Geschäftsvorfällen kommt es aufgrund der Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes der Vergangenheit dazu, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen eine Vergütung (positive Zinsen) erhält. Diese positiven Zinsen wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet.

In den Sonstigen betrieblichen Erträgen in der GuV Position 8 sind 0,3 Mio. Euro aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.

Der Steueraufwand in der GuV Position 23 beträgt 3,0 Mio. Euro für das laufende Geschäftsjahr. Für vorangegangene Geschäftsjahre sind Aufwendungen und Erträge von jeweils rund 0,1 Mio. Euro enthalten.

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in seiner für den 09. Juli 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den kompletten Bilanzgewinn der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

V. Sonstige Angaben

Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Sparkasse an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG hat die Sparkasse eventuelle Verpflichtungsüberhänge gegenüber dem DSGV ö.K. aus Aufwendungsersatzansprüchen für bei den Sparkassen aufgenommene Darlehen zur teilweisen Refinanzierung der Beteiligung auszugleichen. Für das Geschäftsjahr 2023 wird der DSGV ö.K. keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. Die Pflicht zur Bildung/Passivierung einer Rückstellung/Verbindlichkeit für eventuelle Verpflichtungsüberhänge aus Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber dem DSGV ö.K. besteht aktuell folglich nicht.

Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf 30 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beträge zu entrichten.

Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf ca. 3,8 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH Nordbank AG) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstige Verpflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen.

Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Tarifvertrag Altersversorgung - (ATV)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV zu verschaffen, ist die Sparkasse Elmshorn bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beteiligt.

Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlagefinanzierung). Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts von 10 Jahren zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der von der Schwankungsreserve umfassten zwölf folgenden Monate zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Umlagesatz 6,90 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zusammen mit dem zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 Prozent sind insgesamt 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten. Ein Sanierungsgeld wird nicht mehr erhoben.

Der Arbeitgeberanteil an der Umlage beträgt 5,49 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Arbeitnehmeranteil zur Umlage beträgt 1,41 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zudem tragen die Arbeitnehmer noch einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in Höhe von 0,40 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 8,1 Mio. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2023 0,4 Mio. Euro.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 22.475 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer von der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL.

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz inklusive negativer Anleger-Aktiengewinn bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 3,7 Mio. Euro durch absehbare Steuerentlastungen gedeckt. Die Steuerentlastungen resultieren mit 7,0 Mio. Euro aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungsbewertung, der Wertpapierbewertung sowie den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 15,825 % für die Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie 14,00 % für die Gewerbesteuer.

Marktrisikobehaftete Geschäfte

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden Zinsswapgeschäfte von nominal 138,0 Mio. EUR (2022: nominal 151,0 Mio. EUR) abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag ergeben sich bei den Zinsswapgeschäften positive Marktwerte in Höhe von 16,5 Mio. EUR sowie negative Marktwerte von 0,2 Mio. EUR (2022: positive Marktwerte 24,7 Mio. EUR/negative Marktwerte 0,9 Mio. EUR). Bei den Kontrahenten handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute.

Die beizulegenden Zeitwerte der Swaps wurden mit Hilfe des Programms "SimCorp-Dimension" ermittelt, indem die einzelnen Zahlungsströme (Cash-Flows) unter Berücksichtigung der aktuellen Swap-Kurve auf den Bilanzstichtag abgezinst wurden.

Im Rahmen der branchenspezifischen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung setzt die Sparkasse Zinsderivate zur Aktiv-/Passivsteuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch ein. Bei der Aktiv-/Passivsteuerung handelt es sich um eine branchenspezifische Bewertungskonvention. Auf die Einzelbewertung der Zinsderivate wird verzichtet. Die Anforderungen (Risikomanagement, Abgrenzung der Zinsderivate, Konzept zum Nachweis einer verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs) liegen vor.

Gesamtbezüge der Mitglieder der Sparkassenorgane

Gemäß Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse Elmshorn erfolgt mit dem Einverständnis aller amtierenden Verwaltungsrats- und Vorstandsmitglieder eine Veröffentlichung der Bezüge nach Maßgabe des § 13 Abs. 6 SpkG.

Die Vorstandsmitglieder haben in 2023 folgende erfolgsunabhängige Bezüge erhalten:

Thorsten Stockfleth Matthias Bungert
Bruttogehalt und Zulagen 314.097,13 244.130,28
Geldwerte Vorteile 11.502,24 9.476,40
Gesamtbetrag gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB 325.599,37 253.606,68
Beträge für die Private Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit 123.430,73 105.549,30
Gesamtbetrag gemäß § 13 Abs. 6 SpkG 449.030,10 359.155,98

Über die genannten Beträge hinaus werden keine weiteren in § 13 Abs. 6 SpkG genannten Beträge, insbesondere keine erfolgsabhängigen Komponenten, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, sowie keine Leistungen im Fall einer vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit gewährt.

Die Verwaltungsratsmitglieder haben in 2023 folgende erfolgsunabhängige Bezüge erhalten:

Jutta Burkhart 1.650,--
Kole Gjoka 3.375,--
Andreas Hahn 6.800,--
Volker Hatje 8.800,--
Claudia Hauck-Delhey 1.650,--
Ralf Hellmann 2.700,--
Frank Hinrichs 2.700,--
Maike Klindt 1.320,--
Janine Köhn 1.320,--
Thorsten Kruse 6.330,--
Ulrich Lenk 7.330,--
Sönke Mohr 2.700,--
Hauke Pannen 4.000,--
Beate Raudies 6.000,--
Prof. Dr. Thomas Rosenthal 937,50
Johanna Skalski 5.000,--
Kristin Tietz 1.320,--
Gesamtbetrag gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB und § 13 Abs. 6 SpkG 63.932,50

Über die genannten Beträge hinaus werden keine weiteren in § 13 Abs. 6 SpkG genannten Beträge, insbesondere keine erfolgsabhängigen Komponenten, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, sowie keine Leistungen im Fall einer vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit gewährt.

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften

Der Vorstandsvorsitzende Herr Thorsten Stockfleth ist Mitglied des Aufsichtsrates der Bürgschaftsbank Schleswig- Holstein GmbH, Kiel.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands

Für frühere Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 5.932 TEUR; die Versorgungsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 309 TEUR.

Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

An Mitglieder des Vorstandes waren per 31. Dezember 2023 insgesamt Kredite (einschl. Haftungsverhältnisse) in Höhe von 38 TEUR und an Mitglieder des Verwaltungsrates insgesamt Kredite in Höhe von 972 TEUR ausgereicht.

Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars gemäß § 285 Nr. 17 HGB

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 283
andere Bestätigungsleistungen 5
Gesamtbetrag 288

Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts.

Deckungsrechnung gemäß § 28 Pfandbriefgesetz

Die Sparkasse Elmshorn hat im Geschäftsjahr 2023 drei Pfandbriefemissionen durchgeführt. Der Gesamtbestand der Pfandbriefe beträgt 60 Mio. Euro. Es sind ausschließlich Hypothekenpfandbriefe emittiert. Die Deckungsrechnung stellt sich wie folgt dar.

Angaben zu Gesamtbetrag, Laufzeitstruktur und Liqui-Kennzahlen gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 7, Nr. 4, und 5, Nr. 6 Pfandbriefgesetz (Angaben in Mio. Euro)

§ 28 (1) Nr. 1, 3 und 7 PfandBG Nennwert Barwert Risikobarwert inkl. Währungsstress *
Verhältnis Umlauf zur Deckungsmasse 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Gesamtbetrag des Pfandbriefumlaufs inkl. Derivate 60,00 41,00 59,30 36,55 50,74 31,92
Gesamtbetrag der Deckungsmassen inkl. Derivate 135,48 121,43 130,59 111,16 113,02 98,68
% Fremdwährungsderivate v. Passiva 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
% Zinsderivate v. Passiva 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
% Fremdwährungsderivate v. Aktiva 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
% Zinsderivate v. Aktiva 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Überdeckung in % 125,81% 196,17% 120,23% 204,12% 122,75% 209,18%
Überdeckung 75,48 80,43 71,29 74,61 62,28 66,76
Gesetzliche Überdeckung ** 2,39 1,55 1,19 1,48
Vertragliche Überdeckung 0,00 0,00 0,00 0,00
Freiwillige Überdeckung 73,10 78,88 70,11 73,13
§ 28 (1) Nr. 4 und 5 PfandBG Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Fälligkeitsverschiebung ***
Laufzeitstruktur, Zinsbindungsfrist und Fälligkeitsverschiebung 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
bis zu sechs Monate 0,00 2,00 8,56 7,80 0,00 0,00
mehr als sechs Monate bis zu zwölf Monaten 0,00 0,00 4,73 4,75 0,00 0,00
mehr als zwölf Monate bis zu 18 Monaten 0,00 0,00 4,14 5,34 0,00 2,00
mehr als 18 Monate bis zu 2 Jahren 0,00 0,00 3,75 5,14 0,00 0,00
mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahren 8,00 0,00 9,21 7,68 0,00 0,00
mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahren 5,00 8,00 12,90 8,69 8,00 0,00
mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahren 6,00 5,00 7,88 11,11 5,00 8,00
mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahren 31,00 16,00 55,23 45,76 26,00 16,00
über 10 Jahre 10,00 10,00 29,10 25,18 21,00 15,00
§ 28 (1) Nr. 5 PfandBG - Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe 31.12.2023 31.12.2022
Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG.
Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden.
Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
§ 28 (1) Nr. 6 PfandBG
Liqui-Kennzahlen
31.12.2023 31.12.2022
Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) Satz 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 0,00 0,00
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt - -
Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 (1a) Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) 2,20 2,20
Liquiditätsüberschuss 2,20 2,20
§ 28 (1) Nr. 13 PfandBG
Kennzahlen
31.12.2023 31.12.2022
Anteil festverzinslicher Deckungsmasse 99,30% 99,93%
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 100,00% 100,00%
§ 28 (1) Nr. 14 PfandBG
(nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung)
Zinsstress-Barwert der Deckungsmassen Zinsstress-Barwert des Pfandbriefumlaufs Währungsstress- Wechselkurs
Fremdwährung 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
§ 28 (1) Nr. 14 PfandBG
(nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung)
Nettobarwert in Fremdwährung Währungsstress-Nettobarwert in EUR
Fremdwährung 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
0,00 0,00 0,00 0,00

*) Die Ermittlung des Risikobarwerts erfolgt anhand des statischen Verfahrens.
**) Die gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 (1) PfandBG und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 (2) PfandBG zusammen.
***) Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate

Die Angaben zu §28(1) Nr. 6 PfandBG des Vorjahres wurden angepasst.

Angaben gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Pfandbriefgesetz Zusammensetzung der Deckungsmasse (Angaben in Mio. Euro)

Verteilung der Deckungswerte 31.12.2023 31.12.2022
nach Größenklassen (§ 28 (2) 1a PfandBG)
bis zu 300 Tsd. € 116,89 105,95
mehr als 300 Tsd. € bis zu 1 Mio. € 14,30 11,94
mehr als 1 Mio. € bis zu 10 Mio. € 2,10 1,33
mehr als 10 Mio. € 0,00 0,00
Weitere Kennzahlen 31.12.2023 31.12.2022
§ 28 (1) Nr. 11 PfandBG - Gesamtbetrag der Forderungen nach §12 (1), die die Grenzen nach § 13 (1) Satz 2 2. Halbsatz PfandBG überschreiten in Mio. EUR 0,00 0,00
§ 28 (1) Nr. 11 PfandBG - Gesamtbetrag der Werte nach § 19 (1), die die Grenzen nach § 19 (1) Satz 7 überschreiten in Mio. EUR 0,00 0,00
§ 28 (2) Nr. 4 PfandBG - volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (seasoning) in Jahren 4,67 4,62
§ 28 (2) Nr. 3 PfandBG - durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf in % 55,27% 55,12%
Ordentliche Deckung (nominal) in Mio. EUR 133,28 119,23
Anteil am Gesamtumlauf in % 222,14% 290,80%

nach Nutzungsart (I) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG)

wohnwirtschaftlich 133,28 119,23
gewerblich 0,00 0,00

nach Nutzungsart (II) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG)

Staat Stichtag Eigentumswohnungen Ein- und Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Bürogebäude Handelsgebäude
Bundesrepublik Deutschland 31.12.2023 25,05 93,77 14,47 0,00 0,00
Bundesrepublik Deutschland 31.12.2022 21,35 84,95 12,92 0,00 0,00
Summe 31.12.2023 25,05 93,77 14,47 0,00 0,00
Summe 31.12.2022 21,35 84,95 12,92 0,00 0,00
Staat Industriegebäude sonstige gewerblich genutzte Gebäude unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten Bauplätze Summe
Bundesrepublik Deutschland 0,00 0,00 0,00 0,00 133,28
Bundesrepublik Deutschland 0,00 0,00 0,00 0,00 119,23
Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 133,28
Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 119,23

Angaben gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 8, 9, 10 und 12 Pfandbriefgesetz Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte (Angaben in Mio. Euro)

§ 28 (1) Nr. 12 PfandBG
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen überschreiten
Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 2 PfandBG Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 3 PfandBG Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Forderungen i.S.d. § 19 (1) Satz 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG Forderungen gem. § 19 (1) Satz 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG
§ 28 (1) Nr. 8, 9 und 10 PfandBG
Gesamtbetrag der eingetragenen Forderungen Staat
Stichtag Summe Gesamt davon gedeckte Schuldverschreibungen i.S.d. Art. 129 Verord. (EU) Nr. 575/2013 Gesamt davon gedeckte Schuldverschreibungen i.S.d. Art. 129 Verord. (EU) Nr. 575/2013 Forderungen i.S.d. § 19 (1) Nr. 4 PfandBG
Bundesrepublik Deutschland 31.12.2023 2,20 0,00 0,00 2,20 0,00 0,00
Bundesrepublik Deutschland 31.12.2022 2,20 0,00 0,00 2,20 0,00 0,00
Summe 31.12.2023 2,20 0,00 0,00 2,20 0,00 0,00
Summe 31.12.2022 2,20 0,00 0,00 2,20 0,00 0,00

Übersicht über rückständige Forderungen (Angaben in Mio. Euro)

§ 28 (1) Nr. 15 PfandBG 31.12.2023 31.12.2022
Anteil der rückständigen Deckungswerte gemäß Art. 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 0,00
§ 28 (2) Nr. 2 PfandBG Gesamtbetrag der mind. 90 Tage rückständigen Leistungen Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt
Staat 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
keine 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00 0,00 0,00

Übersicht über anhängige Zwangsversteigerungsverfahren bzw. durchgeführte Zwangsversteigerungen

§ 28 (2) Nr. 5 PfandBG wohnwirtschaftlich gewerblich
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsversteigerungverfahren - - - -
Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsverwaltungsverfahren - - - -
Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsverwaltungsverfahren mit gleichzeitigen Zwangsversteigerungsverfahren - - - -
Anzahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Zwangsversteigerungen - - - -
Anzahl der im Geschäftsjahr zur Verhütung von Verlusten übernommenen Grundstücke - - - -
Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen (Angaben in Mio. Euro) - - - -

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat

1.

Volker Hatje, Oberbürgermeister der Stadt Elmshorn, Elmshorn (Vorsitzender)

2.

Jutta Burkhart, Bereichsleiterin Eigenmarken Zoofachhandel, Elmshorn (ab 22.09.2023)

3.

Kole Gjoka, selbständiger Kaufmann Kfz-Pflegeservice, Elmshorn (bis 21.09.2023)

4.

Andreas Hahn, Rentner, Elmshorn (1. Stellvertreter bis 21.09.2023)

5.

Claudia Hauck-Delhey, selbständige Rechtsanwältin und Notarin, Elmshorn (ab 22.09.2023)

6.

Ralf Hellmann, Sparkassenangestellter, Neu Wulmstorf (bis 21.09.2023)

7.

Frank Hinrichs, Sparkassenangestellter, Seester (bis 21.09.2023)

8.

Maike Klindt, Sparkassenangestellte, Elmshorn (ab 22.09.2023)

9.

Janine Köhn, Sparkassenangestellte, Elmshorn (ab 22.09.2023)

10.

Thorsten Kruse, Verwaltungsangestellter gesetzliche Unfallversicherung, Elmshorn

11.

Ulrich Lenk, Rentner, Elmshorn (2. Stellvertreter bis 21.09.2023 - 1. Stellvertreter ab 22.09.2023)

12.

Sönke Mohr, Sparkassenangestellter, Sparrieshoop (bis 21.09.2023)

13.

Hauke Pannen, Sparkassenangestellter, Kölln-Reisiek

14.

Beate Raudies, Mitglied des Landtages Schleswig-Holstein, Elmshorn

15.

Prof. Dr. Thomas Rosenthal, Diplom-Sozialökonom, Elmshorn (bis 15.03.2023)

16.

Johanna Skalski, selbständige Rechtsanwältin, Elmshorn (2. Stellvertreterin ab 22.09.2023)

17.

Kristin Tietz, Sparkassenangestellte, Elmshorn (ab 22.09.2023)

Vorstand

Sparkassendirektor Thorsten Stockfleth, Horst (Vorsitzender)

Sparkassendirektor Matthias Bungert, Elmshorn

Vorstandsvertreter gemäß § 12 Absatz 2 SpkG

Axel Mankel, Sparkassenangestellter, Moorrege

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitbeschäftigte 87
Teilzeitbeschäftigte 68
155
Auszubildende 9
insgesamt 164

 

Elmshorn, 17. Mai 2024

Der Vorstand

gez. Stockfleth

gez. Bungert

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Elmshorn hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Elmshorn besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Elmshorn definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen, Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 30.048 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 129,04.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.824 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 3.024 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern sowie Steuern der Vorjahre.

Die Sparkasse Elmshorn hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Elmshorn, Elmshorn

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Elmshorn, Elmshorn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Elmshorn, Elmshorn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU- APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der Forderungen an Kunden" dar.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a)

Sachverhalt und Problemstellung

b)

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c)

Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Sachverhalt und Problemstellung

Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse, im Jahresabschluss werden Forderungen an Kunden in Höhe von 758,1 Mio. EUR (71,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen sind das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung gestellter Sicherheiten maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Sparkasse. Da bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und der Posten betragsmäßig wesentlich ist, war die Bewertung der Forderungen an Kunden für uns im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von Forderungen an Kunden einschließlich der Bildung von Risikovorsorge im Rahmen einer Aufbauprüfung beurteilt und mit Kontrolltests die Wirksamkeit der Kontrollen nachvollzogen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. Die vom Vorstand bei der Bewertung der Forderungen an Kunden und der Bildung von Risikovorsorge getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt nachvollziehbar.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 26 Abs. 1 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Wallschläger.

 

Kiel, 29. Mai 2024

Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
- Prüfungsstelle -

L. S. gez. Wallschläger, Wirtschaftsprüfer

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