Horst Hansen & Partner GmbHLiquidiert

22765 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 51703
Eingetragen
9.12.1992
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenInstitute für Factoring-GeschäfteBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
die Haus- und Grundstücksbetreuung für Grundstücksverwalter.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
25000
50.00%
Hamburg
25000
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horst Hansen & Partner GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.573,00 2.457,00
I. Sachanlagen 1.573,00 2.457,00
B. Umlaufvermögen 33.356,44 38.388,96
I. Vorräte 13.683,15 4.288,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.530,16 3.474,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.143,13 30.626,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 173,80
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 45.053,63 35.746,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 79.983,07 76.766,42

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 61.311,25 104.722,68
III. Jahresfehlbetrag 9.306,97 -43.411,43
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 45.053,63 35.746,66
B. Rückstellungen 7.069,85 6.765,73
C. Verbindlichkeiten 72.913,22 70.000,69
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 72.913,22 70.000,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 79.983,07 76.766,42

Anhang


  I. AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE UND GLIEDERUNG
 
Der Jahresabschluss der Horst Hansen & Partner GmbH zum 31. Dezember 2010 ist auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 ordnungs­gemäß aus den Zahlen der Buchhaltung ermittelt und nach den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften erstellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Bilanz zum 31. Dezember 2010 ist entsprechend § 266 HGB gegliedert.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2010 erfolgte gemäß § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

  II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Im Einzelnen wurden die Bilanzposten wie folgt bewertet:

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibung vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die in 2010 angeschafften beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,-- wurden in 2010 abgeschrieben.

Im Jahresabschluss wurden Abschreibungen jahresanteilig berücksichtigt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens gehen aus dem Anlagespiegel hervor.

Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips.

Die übrigen Forderungen wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die ausgewiesenen Rückstellungen sind angemessen und wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Ein weiterer Rückstellungsbedarf war bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht erkennbar.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt und sind durch Saldenliste nachgewiesen.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
 
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungs­verhältnisse gemäß § 251 HGB zu verzeichnen.

IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
 
Während des laufenden Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Horst Hansen geführt. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Horst Hansen & Partner GmbH hat gegenüber dem Gesellschafter- Geschäftsführer Horst Hansen zum 31. Dezember 2010 eine Verbindlichkeit (Konto 1792) in Höhe von Euro 41.505,94. Hierin sind anteilige Zinsen von 8 % enthalten.

Hamburg, den 23. Juni 2011

  ­__________________________________________
 (Horst Hansen)

Ich, Horst Hansen, habe gegen die Horst Hansen & Partner GmbH
zum 31. Dezember 2010 folgende Forderung:

  Konto  Kontobezeichnung Euro
 1792 Verr. Kto. Hansen 41.505,94

Mit Forderungen von Euro 41.505,94 trete ich hiermit im Rang zugunsten aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Horst Hansen & Partner GmbH mit der Massnahme zurück, dass die Tilgung auf die Forderung lediglich aus künftigen Bilanzgewinn, aus einem etwaigem Liquidationsüberschuss oder aus anderem freien Vermögen der Horst Hansen & Partner GmbH zu leisten ist.

Hamburg, den 23. Juni 2011

 ______________­_________________
 (Geschäftsführer Horst Hansen)
 
Prüfungspflichten gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG
und § 64 Satz 2 GmbHG
bei der Horst Hansen & Partner GmbH, 20357 Hamburg


Nachweislich des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
in der Fassung vom 23. Juni 2011 ist beim Eigenkapital  Euro
ein nicht gedeckter Fehlbetrag zu verzeichnen von   45.053,63.

Nach Rangrücktrittserklärung von
Herrn Horst Hansen von                     41.505,94
ist noch ein Fehlbetrag gegeben von     3.547,69.

Bei Ermittlung einer Überschuldung ist von Liquidationswerten auszugehen. Nach den uns vom Geschäftsführer gegebenen Aufklärungen und Nachweisen wären allein im Rahmen einer Betriebsveräußerung allein für die Übertragung des Kundenstamms ein Betrag realisierbar, welcher den vorgenannten Fehlbetrag bei weitem übersteigt.

Eine materielle Überschuldung liegt somit nicht vor.

Hamburg, den 23. Juni 2011

S. Ossewski-Gabbe

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2011 festgestellt.

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