Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 9063
Eingetragen
29.3.2006
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenGüterbeförderung in der BinnenschifffahrtHerstellung von flüssigen Biokraftstoffen
Gegenstand
der Transport von Biodiesel und Stoffen, die bei der Produktion von Biodiesel entstehen oder für die Produktion von Biodiesel benötigt werden.

Historie

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Management

NameRolle
Axel Munderloh
seit 10.9.2025
Geschäftsführer
Nicolas Rottmann
seit 15.3.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
ReFood GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RVM Logistik GmbH

Sternberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

852.222,44 653.105,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

900.595,22 620.197,96

Summe Aktiva

1.752.817,66 1.273.302,96



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00 25.000,00

II. Kapitalrücklage

4.235,83 4.235,83

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

512.658,82 215.658,82

B. Rückstellungen

108.488,00 35.856,00

C. Verbindlichkeiten

1.399.435,01 992.552,31

Summe Passiva

1.752.817,66 1.273.302,96

ANHANG für das Geschäftsjahr 2019

RVM Logistik GmbH, Sternberg

Amtsgericht Schwerin

HRB 9063

A. Erläuterungsbericht

I. Angaben zur Gliederung und Vergleichbarkeit

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden. Die Gliederung folgt den §§ 266, 268, 275, 277 HGB.

Die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB sowie der RETHMANN-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt.

Das Gliederungsschema gemäß § 275 HGB wurde um die Zwischensumme Ergebnis vor Steuern erweitert. Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an internationale Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind in der Positionen Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

Folgende Abweichungen von den Vorperioden praktizierten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde im Berichtsjahr vorgenommen:

Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber demselben verbundenen Unternehmen wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht verrechnet. Im Vorjah wurden entsprechende Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 127,9 saldiert ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde nicht angepasst. Der Ausweiswechsel wurde zur verbesserten und vereinfachten Darstellung der Finanz-Vermögens- und Ertragslage vorgenommen.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind ansonsten jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordenbaren Anschaffungskosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Nach dem 1. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf eher entspricht.

Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 3 und 5 Jahren und im Bereich Fuhrpark zwischen 6 und 11 Jahre.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofot im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach Ablauf von 5 Jahres unterstellt. Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist der Posten der geringwertigen Wirtschaftsgüter insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt. Der für die Berechnung der Pauschalwertberichtigung heranzuziehende Forderungsbestand wurde um die Erstattungsbeträge der versicherten Forderungen gekürzt.

Die RVM Logistik GmbH nimmt an einem Factoring-Programm teil, welches in Form des stillen Factorings praktiziert wird. An dem November 2011 mit der NordLB Luxemburg abgeschlossenen Factoring-Programm sind in 2019 insgesamt 12 deutsche SARIA-Gesellschaften beteiligt. Das Factoring-Programm hat eine Laufzeit bis zum 30. Oktober 2020 und gemäß der 3. Ergänzungsvereinbarung vom 5. August 2014 eine Volumenhöhe von insgesamt T€ 18.000,0. Der Rahmen wird von der RVM Logistik GmbH zum Bilanzstichtag in Höe von T€ 50,7 (Vorjahr: T€ 53,3) in Anspruch genommen. Mit diesem Programm werden die Liquidität und der Finanzmittelfonds gestärkt sowie die Finanzierungskanäle erweitert. Risiken können sich aus der Refinanzierung des Forderungsvolumens nach der Beendigung des Programms ergeben.

Das Eigenkapital ist zu Nennwerten bilanziert.

Der Wertansatz der Rückstellungen beinhaltet alle erkannbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

Latente Steuern nach § 274 HGB werden im Jahresabschluss der Organträgerin berücksichtigt.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 360,3 (Vorjahr: T€ 127,9) aus Lieferung und Leistungen enthalten.

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 725,9 (Vorjahr: T€ 589,7) aus Gewinnabführung und T€ 29,2 (Vorjahr: T€ 0,0) aus Lieferung und Leistungen.

Der Materialaufwand enthält sonstige Steuern in Höhe von T€ 13,7 (Vorjahr: T€ 13,7) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 19,29 (Vorjahr: T€ 0,01).

IV. Ergänzende Angaben

Arbeitnehmerzahlen

Im Berichtsjahr 2019 waren durchschnittlich 15 (Vorjahr 13) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers

Diese Angabe erfolgt analog zu § 285 Nr. 17 HGB. Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers im abgeschlossenen Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:

Honorar für

T€

Abschlussprüfungsleistungen

0,0

andere Bestätigungsleistungen

3,1

Steuerberatungsleistungen

1,7

sonstige Leistungen

0,1
4,9

B. Ergänzungsbericht

Mitgliedschaft im Konzern

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Teilkonzernabschluss der SARIA SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Teilkonzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

Sternberg, den 30. März 2020

RVM Logistk GmbH

(Dr. Robert Figgener) (Lars Krause-Kjaer)

 

Sternberg, den 30. März 2020

gez. Dr. Robert Figgener, gez. Lars Krause-Kjaer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. August 2020

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