Tanzschule Reichelt GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 31706
Eingetragen
18.1.1995
Branche
Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.Diskotheken und Tanzlokale mit GetränkeausschankVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Das Führen einer Tanzschule mit anhängendem Gastronomiebetrieb.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Tanzschule Reichelt GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 8.735,10 10.622,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.110,04 6.133,04
II. Sachanlagen 3.625,06 4.489,06
B. Umlaufvermögen 66.581,10 63.244,14
I. Vorräte 0,00 1.816,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.643,13 59.514,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.937,97 1.912,81
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 239.764,23 269.128,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 315.080,43 342.994,65

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 294.693,00 332.258,45
III. Jahresüberschuss 29.364,18 37.565,45
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 239.764,23 269.128,41
B. Rückstellungen 16.477,81 11.032,73
C. Verbindlichkeiten 298.602,62 329.961,92
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 231.888,95 243.530,60
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 315.080,43 342.994,65

Anhang


1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Tanzschule Reichelt GmbH, Düsseldorf, wurde nach den handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und zeigt eine entsprechende Untergliederung nach Restlaufzeiten.

 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.

 1.2 Geschäfts- und Firmenwert

Die Geschäfts- und Firmenwerte wurden als Unterschiedsbetrag zwischen der für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung und dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme bewertet.

 Abschreibungen auf die Geschäfts- und Firmenwerte wurden gemäß §  7 Abs. 1 S. 3 EStG i.V.m. § 255 Abs. 4 S. 3 HGB berücksichtigt.

 1.3 Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt generell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.

Hinsichtlich der Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung Gebrauch gemacht. Soweit die Anschaffungskosten für das einzelne, dem Anlagevermögen zuzuordnende Wirtschaftsgut nicht mehr als € 150,00 betragen haben, werden diese als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erfasst.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten im Wirtschaftsjahr mehr als € 150,00 jedoch weniger als € 1.000,00 betrugen, wurde ein Sammelposten gebildet.

Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.

 1.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Soweit das Risiko einer Forderung über das allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine Einzelwertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen.

 1.5 Rückstellungen

Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

 1.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

 2.1 Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten.

3. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz und der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen.

 3.1 Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer ist:

Herr Sven Reichelt, Tanzlehrer.

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