Tanzschule
Reichelt GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.735,10 |
10.622,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.110,04 |
6.133,04 |
| II.
Sachanlagen |
3.625,06 |
4.489,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.581,10 |
63.244,14 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.816,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.643,13 |
59.514,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.937,97 |
1.912,81 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
239.764,23 |
269.128,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
315.080,43 |
342.994,65 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
294.693,00 |
332.258,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.364,18 |
37.565,45 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
239.764,23 |
269.128,41 |
| B.
Rückstellungen |
16.477,81 |
11.032,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
298.602,62 |
329.961,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
231.888,95 |
243.530,60 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
315.080,43 |
342.994,65 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Tanzschule Reichelt GmbH,
Düsseldorf, wurde nach den handelsrechtlichen und
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei
entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und
zeigt eine entsprechende Untergliederung nach
Restlaufzeiten.
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger
steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.
1.2
Geschäfts- und Firmenwert
Die Geschäfts- und Firmenwerte wurden als
Unterschiedsbetrag zwischen der für die Übernahme
eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung und dem Wert der
einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens
abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme
bewertet.
Abschreibungen auf die Geschäfts- und
Firmenwerte wurden gemäß § 7 Abs. 1
S. 3 EStG i.V.m. § 255 Abs. 4 S. 3 HGB
berücksichtigt.
1.3
Sachanlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
generell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im
steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger
steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.
Hinsichtlich der Anschaffungskosten der
geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung Gebrauch gemacht. Soweit die Anschaffungskosten
für das einzelne, dem Anlagevermögen zuzuordnende
Wirtschaftsgut nicht mehr als € 150,00 betragen haben,
werden diese als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben
erfasst.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten im Wirtschaftsjahr mehr als
€ 150,00 jedoch weniger als € 1.000,00
betrugen, wurde ein Sammelposten gebildet.
Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung
und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.
1.4
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert.
Soweit das Risiko einer Forderung über das
allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine
Einzelwertberichtigung in Form einer
außerplanmäßigen Abschreibung nach
§ 253 Abs. 4 HGB vorgenommen.
1.5
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
1.6
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des
Höchstwertprinzips, angesetzt.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
2.1
Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten.
3.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit
gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung
verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist
gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz
und der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger
einzureichen.
3.1
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer ist:
Herr Sven Reichelt, Tanzlehrer.
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