iloma Automatisierungstechnik GmbHLiquidiert
49086 Osnabrück, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Brokmann seit 10.1.2018 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
iloma Automatisierungstechnik GmbHOsnabrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zur Aufstellung Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen ( § 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben. Bei der Aufstellung des Anhanges sind die Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise in Anspruch genommen, dabei aber die formelle Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 HGB gewahrt worden. Für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften nach § 326 HGB herangezogen. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen zur Erfüllung erforderlich sein werden. Dem Prinzip der Bewertungsstätigkeit wurde Rechnung getragen. Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. Aktivseite der Bilanz Die Gegenstände des Anlagevermögens, die keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskostenbewertet. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Gebraucht erworbene bewegliche Anlagengegenstände werden verkürzt abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 410,00 Euro) - soweit in 2010 zugegangen - wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Zu Beginn 2010 bereits vorhandene geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro wurden in einen wirtschaftsjahrbezogenen Sammelposten (Pool) eingestellt, der in 2011 zu 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wurde. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten sind angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungs-, Sozial- und Altersversorgungskosten (soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind), eingerechnet. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in den Herstellungskosten enthalten. Soweit notwendig, wurden Abschläge vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt. Allgemeine und spezielle Ausfallrisiken sind nicht ersichtlich; es wurden daher weder Pauschal- noch Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4 HGB wie folgt auf (die Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen):
Die flüssigen Mittel entsprechen den Nominalwerten. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB angesetzt. Passivseite der Bilanz Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen Erfüllung erforderlich sein wird. Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf (die Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen):
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 54.903,77 Euro (Vorjahreswert: 33.930,74 Euro) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden mit nominal 6,00 p.a. verzinst. Zusätzliche Angaben Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende Personen in den genannten Zeiträumen als Geschäftsführer bestellt: Manfred Brokmann, Geschäftsführer techn. Bereich, für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 Lore Brokmann, Geschäftsführer kaufm. Bereich, für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011
Iloma Automatisierungstechnik GmbH vertreten durch sämtliche Geschäftsführer gez. Manfred Brokmann gez. Lore Brokmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2012 festgestellt. |
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