terrafirma
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
845,00 |
285.595,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
845,00 |
285.594,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
626.045,41 |
1.341.157,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
432.851,20 |
1.136.387,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.902,32 |
90.481,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
193.194,21 |
204.770,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.318,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
626.890,41 |
1.629.071,37 |
Passiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
551.070,92 |
1.509.799,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
459.799,22 |
1.402.458,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
41.271,70 |
57.340,95 |
| B.
Rückstellungen |
35.750,00 |
75.540,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.069,49 |
43.732,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.069,49 |
43.732,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
626.890,41 |
1.629.071,37 |
Anhang
A. Rechtsgrundlagen
Der Jahresabschluss zum 31. März 2013 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bei der
Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Für den Anhang wurde
von den größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a, 276, 288 HGB teilweise
Gebrauch gemacht.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde nach
§ 264 Abs. 1 HGB verzichtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
sowie Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden unverändert aus dem
Vorjahresabschluss zum 31. März 2012
übernommen und die Darstellungsstetigkeit wurde
gewahrt.
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten bilanziert, vermindert um die lineare
bzw. degressive planmäßige Abschreibung
gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben, die in Anlehnung an die
steuerlichen AfA-Tabellen bestimmt wird. Zur linearen
Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare
Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt,
übergegangen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00,
übersteigen, hat die Gesellschaft in den
Geschäftsjahren 2008/2009 und 2009/2010 einen
Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im
Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Geschäftsjahren mit je einem Fünftel
aufgelöst wird. Seit dem Geschäftsjahr 2010/2011
werden geringwertige Anlagegüter, deren
Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen,
sofort als Aufwand erfasst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt und
bewertet.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe
von Euro 274.301,34 (Vorjahr: Euro 813.492,20) und
resultieren aus Lieferungen und Leistungen, die wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben.
Bei dem Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich
um zwei Kontokorrentkonten bei einem inländischen
Kreditinstitut.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert und haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1
HGB) beachtet.
C. Sonstige Angaben
Zum 31.03.2013 bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag für das Büro
in Frankfurt in Höhe von jährlich TEuro 70,
jeweils zahlbar im Geschäftsjahr 2013/2014 und
2014/2015.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss des Gesellschafters, Terra Firma Capital
Partners Ltd., London, einbezogen, der nach den United
Kingdom Generally Accepted Accounting Principles (UK-GAAP)
aufgestellt wird. Dieser Konzernabschluss wird beim
englischen Firmenregister ("Companies House") unter der
Reg. Nr. 04219556 hinterlegt.
Geschäftsführer: Jan Arie Nicolaas Breure,
Kaufmann
Frankfurt am Main, den 12. August 2013
terrafirma GmbH
Jan Arie Nicolaas Breure
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2014 festgestellt.
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