Bofinger
Computertechnik GmbH
Kirchheim
unter Teck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.039,00 |
19.432,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.668,00 |
4.001,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.371,00 |
15.431,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.904,91 |
57.933,51 |
| I.
Vorräte |
27.298,50 |
31.547,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.198,88 |
26.351,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.407,53 |
35,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.112,73 |
4.237,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.056,64 |
81.602,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.395,36 |
3.239,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.760,48 |
22.148,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.155,84 |
388,34 |
| B.
Rückstellungen |
2.330,00 |
2.470,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.331,28 |
75.893,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.878,27 |
40.377,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.056,64 |
81.602,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH -
Gesetzes aufgestellt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte
vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Berichtsjahres stimmen mit den Schlussbilanzwerten des
Vorjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten auch nicht
entgegen.
Wahlrechte wurden nicht ausgeübt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
a)
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst
geschaffene immaterielle Anlagewerte wurden keine
aktiviert.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter
analoger Anwendung von § 7 Abs. I bzw. Abs. II EStG
sowohl nach der linearen, als auch nach der degressiven
Methode. Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden unter Berücksichtigung steuerlicher
Sonderabschreibungen zur Beilegung des wirklichen Werts der
Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag
vorgenommen.
Die Abschreibung der einzelnen
Anlagengegenstände wurde auf der Basis der
voraussichtlichen Nutzungsdauer geschätzt.
Sämtliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens sind in einem gesonderten
Inventarverzeichnis im Einzelnen erfaßt.
Die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurden voll abgeschrieben. Für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurde
gemäß § 6 Abs II a EStG ein Sammelposten
bildet, welcher im Berichtsjahr mit einem Fünftel
abgeschrieben worden ist.
b)
Umlaufvermögen
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse (unfertige
und fertige, noch nicht abgerechnete Arbeiten/Leistungen)
wurden zu Herstellungskosten bewertet. In den
Bewertungsansatz wurden nur die direkten Kosten sowie ein
Zuschlag für die steuerlich aktivierungspflichtigen
Gemeinkosten einbezogen. Die Vorräte wurden zu
Anschaffungskosten nach dem strengen Niederstwertprinzip
bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ergeben sich aus der Summen- und Saldenliste. Sie sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag bilanziert. Für
das Kredit- und Ausfallrisiko wurden neben der
Pauschalwertberichtigung von 1 % des Nettowerts der
Forderungen auch Einzelwertberichti-gungen gebildet und vom
Forderungsbestand abgesetzt.
Der Abschlussendbestand des Bankkontos ist durch
Kontoauszug des Kreditinstituts nachgewiesen. Die baren
Geldbestände sind aus dem EDV - gestützten
Kassenbuch ersichtlich. Die sonstigen
Vermögensgegenstände sind genau aufgezeichnet
worden.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
c)
Passivposten
Abweichungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen
nicht vor.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen sind nach den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten ergeben sich aus der
Summen- und Saldenliste. Sie sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag (Erfüllungsbetrag) bilanziert.
Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV
Die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens
ergibt sich unmittelbar aus dem Jahresabschluss.
Weitergehende Erläuterungen sind deshalb entbehrlich.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.
|