ESS Welding Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ilka Grundheber seit 21.12.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% | |
| 0.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Wilhelm und Ingeburg Dinse Gedächtnis-Stiftung Hamburg | 85.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dinse G.m.b.H.NorderstedtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023Allgemeines Die DINSE G.m.b.H., Norderstedt, konzentriert sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Schweißwerkzeugen und -systemen. Trotz des schwierigen Marktumfeldes konnte die DINSE G.m.b.H. auch in 2023 ein positives Ergebnis erzielen. Das Jahresergebnis beläuft sich vor Ertragsteuern auf T€ 1.429 (Vorjahr: T€ 5.654). Gesamtwirtschaftliche und Branchenlage Die Konjunktur hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist um 0,3% gesunken. Die wirtschaftliche Lage der Schweißtechnik-Branche ist stark konjunkturabhängig. Somit spiegelt sich die wirtschaftliche Gesamtlage in der Schweißtechnik-Branche und damit auch bei der DINSE G.m.b.H. wider. Die Umsätze und Auftragseingänge der DINSE G.m.b.H. sind in 2023 gegenüber 2022 nahezu unverändert. Im ersten Quartal 2024 sind die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere durch ein Leuchtturmprojekt, um über 50% gestiegen. Dieser Effekt wird aber in den restlichen Monaten des Jahres 2024 nicht mehr vorhanden sein. Vermögenslage Im Bereich der Sachanlagen gab es eine Erhöhung um T€ 322, die im Wesentlichen auf die anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung entfiel und aus der finalen Fertigstellung des Standortes Niewisch 9 resultierte. Das Vorratsvermögen stieg in 2023 von T€ 6.186 auf T€ 8.365 an. Die Kundenforderungen gegen fremde Dritte erhöhten sich von T€ 1.308 auf T€ 1.352. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich von T€ 1.904 auf T€ 3.218. Sie beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen die Vertriebsgesellschaft in den USA und die Niewisch GmbH & Co KG, Hamburg. Die flüssigen Mittel reduzierten sich insbesondere durch planmäßige Tilgungen und die Bestandserhöhung auf T€ 435 (Vorjahr: T€ 2.710). Finanzlage Das Stammkapital beträgt im Geschäftsjahr 2023 unverändert € 3,2 Mio. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 62,8% der Bilanzsumme gegenüber 53,8% im Vorjahr. Die Rückstellungen haben sich um insgesamt T€ 170 auf T€ 2.755 reduziert. Die Bankverbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.725 bestehen überwiegend aus langfristigen Bankdarlehen, die planmäßig getilgt werden. Insgesamt befindet sich die DINSE G.m.b.H. weiterhin in einer sehr gesunden Finanzlage und ist damit für die Zukunft solide aufgestellt. Ertragslage Die Rohertragsspanne ist im Berichtsjahr von 58,7% auf 61,0% gestiegen. Der Personalstand hat sich von 118 Mitarbeitern auf 125 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erhöht. Der Personalaufwand stieg in 2023 um 6,7% auf T€ 7.893. Die Umsatzentwicklung der Vertriebsgesellschaft in den USA verlief in 2023 vergleichbar zur DINSE G.m.b.H. Die Tochtergesellschaft wird über Darlehen von der DINSE G.m.b.H. finanziert. Im Jahresabschluss 2023 hat sich das Lieferantendarlehen von T€ 1.808 auf T€ 1.428 reduziert. Das Betriebsergebnis der DINSE G.m.b.H. reduzierte sich auf T€ 928 gegenüber T€ 1.498 in 2022. Der Jahresüberschuss betrug insbesondere durch Beteiligungsergebnisse und Erträge aus der Auflösung von passiven latenten Steuern T€ 1.926 gegenüber T€ 4.223 in 2022. Wesentliche Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Im Bereich der finanziellen Risiken ist das Wechselkursrisiko insgesamt eher gering, da keine signifikanten Umsätze oder Warenbezüge in anderen Währungen als dem EURO getätigt werden. Mit dem Anwachsen des US-Geschäftes steigt das Wechselkursrisiko grundsätzlich an. Zurzeit bestehen jedoch eher Chancen auf Wechselkursgewinne. Durch den starken US-Dollar ergeben sich bei dem erwarteten US-Geschäft voraussichtlich Kursgewinne. Die Forderungsausfälle sind im Geschäftsjahr 2023 unverändert gering. Derzeit sind keine weiteren wesentlichen Risiken zu verzeichnen oder abzusehen. Die finanziellen Risiken sind bei der derzeitigen Kapitalstruktur der Gesellschaft zusammengefasst als gering einzustufen. Im Bereich der Markt- und Branchenrisiken ist die Abhängigkeit von Kunden als eher gering einzustufen, da keine Abhängigkeit von einzelnen großen Kunden (Klumpenrisiko) zu verzeichnen ist. Die konjunkturelle Abhängigkeit ist branchenimmanent gegeben. Durch das erweiterte Produktsortiment und die Erschließung neuer Kundensegmente (auch im Ausland zur Reduktion der Abhängigkeit von einzelnen regionalen Märkten) wird diese Abhängigkeit vermindert. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der zum Teil weiterhin gestörten Lieferketten haben sich reduziert. Die Rohstoffpreise und die Energiekosten haben sich zum Teil ebenfalls reduziert. Die Verfügbarkeit von Rohstoffen ist durch langfristige Lieferverträge grundsätzlich abgesichert. Durch die hohe Fertigungstiefe und die grundsätzliche Unabhängigkeit von Lieferungen aus China treffen die gestörten Lieferketten bzgl. der Verfügbarkeit von Rohstoffen DINSE nicht besonders. Eine zusammengefasste konjunkturelle Prognose lässt sich für 2024 nicht abschätzen. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die Inflation und die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland und Europa sind maßgeblich für derartige Prognosen und für uns nicht vorhersehbar. Aufgrund der erfolgreichen ersten 4 Monate des Jahres 2024 gehen wir davon aus, dass DINSE auch in 2024 ein positives Ergebnis erzielen wird. Im Bereich der operativen Risiken ist keine Abhängigkeit von Lieferanten zu verzeichnen, da für jeden Lieferanten alternative Beschaffungsmöglichkeiten oder die Möglichkeit der Eigenfertigung gegeben sind. Es bestehen keine Abhängigkeiten von einzelnen Know How-Trägern. Die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen kann als hoch charakterisiert werden. Es bestehen keine Abhängigkeiten von der eingesetzten EDV-Software. Bei den eingesetzten Systemen handelt es sich um Standardsoftware, die alle durch entsprechende Wartungsverträge und entsprechende Backup- und Recovery-Pläne bei Störungen bis hin zum Totalausfall wiederhergestellt werden können. Die gesamte EDV-Ausstattung entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Das Risiko von Feuer- oder Elementarschäden bei der Produktionsstätte und in der Verwaltung (Finanzbuchhaltung, Vertrieb, Entwicklung) ist adäquat versichert. Das Risiko der steigenden Rohstoffpreise ist bei der aktuellen konjunkturellen Lage als hoch einzuschätzen. Dauerhafte Preissteigerungen sind durch Preiserhöhungen am Markt, aber auch durch Lieferantenwechsel und straffe Einkaufsverhandlungen zu kompensieren. Dies betrifft jedoch die gesamte Branche, so dass aus rohstoffbedingten Preissteigerungen kein entscheidender Wettbewerbsnachteil entstehen kann. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die operativen Risiken identifiziert sind und, soweit möglich, darauf auch adäquat vorbeugend reagiert wird. Voraussichtliche Entwicklung Es ist festzustellen, dass der Umsatz der ersten vier Monate in 2024 bereits den positiven wirtschaftlichen Erwartungen folgt und ca. 50% über dem des Vorjahres liegt. Dies ist aber nicht für das gesamte Jahr zu erwarten. Die Umsätze in den verbleibenden Quartalen werden eher auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Im Bereich Forschung und Entwicklung wird intensiv an Produktneuerungen gearbeitet. Damit kann das Unternehmen auch weiterhin seine Innovationskraft unter Beweis stellen. Hierbei werden insbesondere die DINSE-typischen Produkte im Vordergrund stehen. Im Oktober 2023 wurde der Erwerb des Nachbargrundstücks Niewisch 7 (Grundstück mit Lagerhalle und Büroteil) notariell beurkundet. Die Eigentumsübergabe inkl. Kaufpreiszahlung erfolgte Anfang 2024. Der Kaufpreis wurde überwiegend langfristig finanziert. Der Kauf hat das langfristige Ziel, mögliche Expansionsflächen für DINSE zu sichern. Die Nutzung des Objektes ist noch zu planen. Die Entwicklungen an den Rohstoffmärkten, die Steigerung der Energiekosten sowie die Verfügbarkeit von Rohstoffen werden intensiv beobachtet und entsprechend darauf reagiert. Die Gesellschaft hat ihre Planung darauf ausgerichtet, mit steigenden Umsätzen, Preiserhöhungen, aber auch höheren Rohstoffkosten weiterhin positive Ergebnisse zu erzielen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung in den ersten vier Monaten in 2024 gehen wir für die DINSE G.m.b.H. von einem positiven Jahresergebnis 2024 aus, welches höher als 2023 ausfallen wird, da in den ersten Monaten des Jahres 2024 bereits extrem hohe Umsätze erzielt werden konnten. Auch die DINSE Inc. wird in 2024 ein außergewöhnlich hohes Ergebnis im Vergleich zu den Vorjahren erzielen.
Norderstedt, den 13. Mai 2024 Torsten Lischke, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023Dinse G.m.b.H., Norderstedt1. Allgemeine Vorschriften Die Gesellschaft Dinse G.m.b.H. hat jetzt ihren Sitz in Norderstedt und ist beim Amtsregister Kiel unter der Registernummer HRB 23897 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft erfüllt weiterhin die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bei der Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bemessen. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter € 800,00 werden sofort im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Soweit Vermögensgegenstände nach § 240 Abs. 3 HGB mit einem Festwert angesetzt werden, wird für diese mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Zwischen den Aufnahmestichtagen erfolgt eine Anpassung des Festwertes nur bei wesentlichen Mengenänderungen, die voraussichtlich dauerhaft sind. Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Vorratsvermögen wird mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden die Anschaffungskosten auf Basis des letzten Einkaufspreises (gewichteter durchschnittlicher Einkaufspreis) unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten (Bezugskosten) ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse umfassen die Material- und Fertigungseinzel- sowie -gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht eingerechnet. Wertminderungen der Vorräte werden über entsprechende Abwertungen Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertberichtigungen erfolgt u.a. auf der Grundlage von Gängigkeitsabschlägen, mit denen neben der Wertminderung aufgrund der Lagerdauer auch Bestandsrisiken durch gesunkene Verkaufspreise oder Minderungen der Verwertbarkeit berücksichtigt bzw. abgedeckt werden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit die Fälligkeit nach mehr als einem Jahr eintritt, wird eine Abzinsung mit einem fristadäquaten Zinssatz vorgenommen. Erkennbare Risiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch Einzelwertberichtigungen sowie durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen wurden für die Mitarbeiter aus dem gewerblichen Bereich aufgrund betriebsspezifischer Vereinbarungen nach einer besonderen Aufzinsungs- bzw. Bewertungsmethodik und für den Bereich der Angestellten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Rentenbarwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % unter Verwendung der Sterbetafeln 2018 G und eines Rententrends von 3 % ermittelt. Bei dem für den Bereich der Angestellten zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der bis 31. Dezember 2015 anzusetzende, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 1,74 %. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 2. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der als Bestandteil des Anhangs dem Jahresabschluss beigefügt ist. Die Gesellschaft hat im Januar 2021 mit Wirkung zum 30. April 2021 Anteile in Höhe von 89,5% an der Grundstücksgesellschaft Niewisch GmbH & Co. KG in Norderstedt (vormals: Immobilienbesitz-Gesellschaft Niewisch 9-13 GbR, Norderstedt) erworben. Die Niewisch GmbH & Co. KG ist Eigentümerin der Liegenschaften Ohechaussee 235 sowie Niewisch 9 und 11 in Norderstedt, die mit zwei Immobilien, jeweils mit Lager-, Service- und Büroflächen, ausgestattet sind. Die Dinse G.m.b.H. hat ein Erwerbsrecht für die verbleibenden 10,5 % der Anteile. Sämtliche Unternehmensbereiche der Dinse G.m.b.H. sind im Dezember 2021 bzw. Januar 2022 an den neuen Standort Niewisch umgezogen. Nicht selbst genutzte Flächen im Niewisch werden an Dritte vermietet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten in Höhe von T€ 7.270 (Vorjahr: T€ 1.808) Forderungen aus Lieferungen aus Leistungen. Die sonstigen Rückstellungen wurden u. a. für Erfüllungsrückstand im Personalbereich (T€ 296; Vorjahr: T€ 362), Jubiläumsgelder (T€ 140; Vorjahr: T€ 147) sowie für die Archivierung von Geschäftsunterlagen (T€ 58; Vorjahr: T€ 56) gebildet. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben T€ 723 (Vorjahr: T€ 221) eine Fälligkeit innerhalb eines Jahres, T€ 1.025 (Vorjahr: T€ 917) eine Fälligkeit zwischen einem und fünf Jahren und T€ 1.976 (Vorjahr: T€ 2.308) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundpfandrechte besichert, die auf Grundstücken des verbundenen Unternehmens Grundstücksgesellschaft Niewisch GmbH & Co. KG. lasten. Die Gesellschaft hat keine weiteren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen, abgesehen von branchenüblichen Eigentumsvorbehalten für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, keine Sicherheiten. Die in den Jahren 2021 und 2022 gebildeten passiven latenten Steuern wurden in 2023 in Höhe von T€ 910 aufgelöst und belaufen sich am Abschlussstichtag auf T€ 827. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Erträge aus der Währungsumrechnung belaufen sich auf T€ 15 (Vorjahr: T€ 238). Die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Aufwendungen aus Währungsumrechnung auf T€ 126 (Vorjahr: T€ 61). Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen aus Abzinsung von T€ 7 (Vorjahr: T€ 8). 5. Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz der Gesellschaft (§ 285 Nr. 11 HGB) ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
* Wechselkurs = 1,10500 USD/EUR ** gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 *** Dinse G.m.b.H. ist persönlich haftende Gesellschafterin 6. Sonstige Pflichtangaben Die Gesellschaft ist im Dezember 2021 bzw. Januar 2022 in neue Räume im Niewisch 9 in Norderstedt gezogen. Die neuen Büro- und Produktionsräume werden von der Tochtergesellschaft Niewisch GmbH & Co. KG angemietet. Die der Gesellschaft gehörenden Objekte Tarpen und Rugenbarg wurden in 2021 bzw. 2022 veräußert. Die Gesamtverpflichtungen aus Leasingverträgen betragen T€ 1.550 (Vorjahr: T€ 1.582). Die Mietverpflichtungen betragen T€ 531 p.a. (Vorjahr: T€ 546). Bei den Leasinggeschäften handelt es sich um Finanzierungsleasing von Pkw und Maschinen zur Verbesserung der Liquiditätsausstattung der Gesellschaft. Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeiter betrug 125 Personen (Vorjahr: 118), davon 67 gewerbliche Mitarbeiter (Vorjahr: 61) und 58 Angestellte (Vorjahr: 57). Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Torsten Lischke, Kaufmann. Dem Beirat der Gesellschaft gehören als Vorsitzender Herr Dr. Robert Röttger (Rechtsanwalt) sowie Herr Dr. Ing. Sebastian Reschke (Unternehmensberater) und Herr Dr. Christian Diekmann (Kaufmann) an. Die gemäß § 285 Nr. 9 a) und b) HGB geforderte Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsführung, der früheren Geschäftsführer einschließlich ihrer Hinterbliebenen und des Beirats unterbleibt aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 286 Abs. 4 HGB. Die gemäß § 285 Nr. 29 geforderten Angaben zu den latenten Steuern unterbleiben aufgrund der größenabhängigen Erleichterung in § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB. Aktive latente Steuern wurden in Höhe von T€ 27 (Vorjahr: T€ 30) ausgewiesen, passive latente Steuern in Höhe von T€ 827 (Vorjahr: T€ 1.737). 7. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.926 auf neue Rechnung vorzutragen.
Norderstedt, den 13. Mai 2024 Dinse G.m.b.H. gez. Torsten Lischke, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Dinse G.m.b.H., Norderstedt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Dinse G.m.b.H., Norderstedt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dinse G.m.b.H., Norderstedt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, fürKapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 21. Mai 2024 TREUHANSA GmbH Doctores Völschau Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rolf Rosenkranz, Wirtschaftsprüfer Susanne Rau, Wirtschaftsprüferin |
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