CompuGroup Medical Mobile GmbH
Selbe AdresseVerlegen von Computerspielen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GT 1 Vermögensverwaltung GmbHKoblenzKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell des Konzerns Der GT1-Konzern Der Konzernabschluss der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH (GT 1) wurde zum ersten Mal für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellt. Dabei bildet der Konzernabschluss der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (CGM) die Grundlage für den Geschäftsbericht. Der CGM-Konzern wird nach der Methode der Interessenzusammenführung in den Konzernabschluss der GT 1 miteinbezogen. Die Methode der Interessenzusammenführung wird im Konzernanhang unter dem Kapitel C.2.d) näher erläutert. Der Konzern entwickelt und vertreibt über seine Tochtergesellschaften und Beteiligungen effizienz- und qualitätssteigernde Software sowie Informationstechnologie-Dienstleistungen für die Healthcare-Branche. Das Unternehmen gehört zu den wichtigsten Akteuren in der Entwicklung von globalen E-Health-Lösungen und zählt in Europa sowie im US-Markt zu den bedeutenden Anbietern. Die Softwareprodukte und -dienstleistungen unterstützen die medizinischen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern, medizinischen Laboren und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung der Arzt-Patienten-Interaktion. Darüber hinaus gehören Informationsdienstleistungen für Krankenversicherungs- und Pharmaunternehmen zum Produktportfolio. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Koblenz, Deutschland, verfügt über eine breite und globale Reichweite mit Unternehmensstandorten in weiteren 19 Ländern weltweit. Mehr als 8.500 hoch qualifizierte Mitarbeiter unterstützen die Kunden mit innovativen Lösungen bei den stetig wachsenden Anforderungen der verschiedenen Gesundheitssysteme. Wir bemühen uns, unsere Berichte geschlechtsneutral zu formulieren. Jedoch weisen wir darauf hin, dass aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulin verwendet wird, sofern keine geschlechtsneutrale Formulierung erfolgt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Als Einheiten verwenden wir in den nachstehenden Kapiteln entweder MEUR (Millionen Euro) oder TEUR (Tausend Euro). Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Organisationsstruktur Der GT 1-Konzern besteht aus zahlreichen Einzelgesellschaften in verschiedenen Ländern, die alle direkt oder indirekt vom obersten Mutterunternehmen, derGT 1 Vermögensverwaltung GmbH, beherrscht werden. Eine vollständige Auflistung aller Konzernunternehmen und sonstigen Beteiligungen wird in Abschnitt C.4. Konsolidierungskreis des Anhangs zum Konzernabschluss dargestellt. Geschäftssegmente Die nachfolgend beschriebenen vier operativen Segmente umfassen unser gesamtes Portfolio an Produkten, Lösungen und Dienstleistungen und bilden die Grundlage für unsere IFRS-Segmentberichterstattung (IFRS: International Financial Reporting Standards). Zum 1. Januar 2021 hat die GT 1 die Zuordnung von einzelnen Profitcentern in der Segmentberichtserstattung angepasst, um die Transparenz weiter zu verbessern. Als wesentliche Änderung wurden die Telematikinfrastruktur Aktivitäten im Segment CHS gebündelt. Ambulatory Information Systems (AIS) Gemessen an den externen Segment-Umsätzen ist das Segment Arztinformationssysteme das größte unserer Segmente und beinhaltet die Entwicklung und den Vertrieb von Praxismanagementsoftware für niedergelassene Ärzte, medizinische Versorgungszentren und Ärztenetzwerke. Bei den Kunden handelt es sich im Allgemeinen um Primärversorgungsträger, die im Bereich der ambulanten Versorgung tätig sind und Gesundheitsdienstleistungen für ambulante Patienten erbringen, die eine Einrichtung des Gesundheitswesens aufsuchen und nach erfolgter Behandlung bzw. Beratung bereits am selben Tag wieder entlassen werden. Für diese Gesundheitsdienstleister werden die Produkte und Dienstleistungen in Form einer Komplettlösung zusammengestellt, die alle klinischen, verwaltungs- und abrechnungstechnischen Funktionen abdeckt, welche zum Betrieb einer modernen Gesundheitspflegeeinrichtung erforderlich sind. Außerdem bietet die GT 1 ergänzend Internet- und Intranetlösungen an, welche den sichereren Austausch von Arzt- sowie Patientendaten gewährleisten. Die Vertriebszyklen und Entscheidungsprozesse sind kurz und die Installation und Bereitstellung der Softwarelösungen kann im Allgemeinen innerhalb kurzer Zeiträume abgeschlossen werden. Zum anderen bietet unser Produktportfolio auch Lösungen für größere medizinische Einrichtungen wie medizinische Versorgungszentren und Praxisverbände. Hospital Information Systems (HIS) Im HIS-Segment liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung und dem Vertrieb von klinischen und verwaltungstechnischen Lösungen für den stationären Bereich, in dem Gesundheitsdienstleistungen über einen längeren Zeitraum in hoch spezialisierten Sekundärpflegeeinrichtungen erbracht werden. Zum Kundenkreis gehören Akutkrankenhäuser, Rehabilitationszentren, soziale Einrichtungen, Krankenhausnetzwerke mit mehreren Standorten, regionale Pflegeorganisationen und medizinische Labore. Die Softwarelösungen und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen erleichtern die Patientenverwaltung, das Ressourcen- und Personalmanagement, die medizinische Dokumentation und die Rechnungsstellung. Daneben unterstützt der Einsatz einiger klinischer Softwareanwendungen verschiedene Fachabteilungen und Labore. Als Full-Service-Dienstleister verfolgt die GT 1 einen integrierten Versorgungsansatz und stellt maßgeschneiderte Softwarelösungen für praktisch alle Aspekte der Verwaltung, Planung und pflegerischen Versorgung in Sekundärpflegeeinrichtungen zur Verfügung. Consumer & Health Management Information Systems (CHS) Die Produkte und Dienstleistungen im Segment Consumer & Health Management Information Systems adressieren zusätzlich zu Ärzten und Apotheken, Pharmaunternehmen, Krankenversicherungen, andere IT-Gesellschaften im Gesundheitswesen sowie Patienten und Verbraucher. Zum Portfolio gehören datenbasierte Produktangebote, mit denen GT 1 den Akteuren im Gesundheitswesen wertvolle Informationen für die Verbesserung und Optimierung ihrer Leistungen zur Verfügung stellt. Zu den Produkten gehören ebenfalls Softwareschnittstellen zum Informationsaustausch, Portale zum Abruf von relevanten Daten aus dem deutschen ambulanten Gesundheitsmarkt, medizinische Entscheidungshilfen, Arzneimittel- und Therapiedatenbanken für Gesundheitsdienstleister, Lösungen für die Versicherungsindustrie sowie digitale Gesundheitsanwendungen, Verbraucherportale und mobile Apps. Zudem verantwortet der Geschäftsbereich CHS die Telematikinfrastruktur, mit der Leistungserbringer sicher vernetzt werden und welche die Grundlage für die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen bildet. Darüber hinaus gehört die Bereitstellung von Sicherheitslösungen für Leistungserbringer zum Produktangebot. Pharmacy Information Systems (PCS) Bei diesem Geschäftssegment liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung und dem Vertrieb von integrierten administrativen und abrechnungstechnischen Softwareanwendungen für Apotheken. Die Softwarelösungen und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen bieten genaue Informationen und hilfreiche Entscheidungshilfen zum Management der gesamten Arzneimittellieferkette, ausgehend von der Beschaffung und dem Versand von Medikamenten über das effiziente Management und die Kontrolle des Warenbestands bis hin zur Planung, Durchführung und Kontrolle der Einzelhandelsfunktion. Die sichere und kosteneffiziente Abgabe von Medikamenten an Patienten wird durch fortschrittliche Medikamentensicherheits- und Kontrollfunktionen, Entscheidungshilfe-Tools für die Substitution durch Generika und Kostenoptimierungsstrategien gewährleistet. In den Segmenten AIS und PCS stellen Softwarepflege und andere wiederkehrende Umsätze die hauptsächliche Ertragsquelle dar. Bei den sonstigen Erlösen handelt es sich um (einmalige) Erlöse aus Lizenzverkäufen (über die Mindestvertragslaufzeit der Softwarewartung abgegrenzt), Schulungs- und Beratungsleistungen und sonstige Erlöse aus Softwarelizenzen von Drittanbietern sowie dazugehöriger Hardware, Equipment etc. Die eingegangenen Kundenbeziehungen sind im Allgemeinen langfristig ausgelegt. Im Segment HIS steht ein projektorientiertes Geschäftsmodell im Vordergrund. In Europa sind Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überwiegend öffentlich-rechtlich verwaltet und unterliegen daher den regulatorischen Vorgaben zu öffentlichen Ausschreibungen. Die Vorlaufzeiten bis zur Projektvergabe und Entscheidungszyklen sind lang. Projektlaufzeiten können von der Installation bis zur Inbetriebnahme der Softwarelösungen durch den Kunden einige Monate oder auch mehrere Jahre betragen. Im Vergleich zu den Geschäftssegmenten AIS und PCS sind die Umsätze aus Beratungs-, Schulungs- und anderen Dienstleistungen höher. Das Geschäftsmodell des Geschäftssegments Consumer & Health Management Information Systems basiert im Datenbereich im Wesentlichen auf Kooperationsvereinbarungen, Dienstleistungs- und Softwareangeboten sowie Einnahmen aus Verträgen zur Sammlung und Vermittlung medizinischer Daten. Darüber hinaus werden Umsatzerlöse basierend auf Projektgeschäften (Lizenzverkäufen und Dienstleistungsgeschäften), technischem Support sowie auf performanceabhängigen Erlösen (auf Grundlage der Kosten und Qualität der Leistungen für die Patienten) erzielt. Im Bereich der Telematikinfrastruktur basiert das Geschäftsmodell im Wesentlichen auf dem Verkauf von Hardware sowie dazugehörigen Services, für die wiederkehrende Umsätze erzielt werden. 1.2 Veränderungen der Konzernzusammensetzung Im Berichtsjahr veränderte sich die Konzernzusammensetzung durch Akquisitionen sowie Verschmelzungen und Umfirmierungen von Konzerngesellschaften. Verschmelzungen und Umfirmierungen haben keine Auswirkungen auf die Gruppe und werden in diesem Lagebericht nicht dargelegt. Abschnitt C.4. Konsolidierungskreis des Anhangs zum Konzernabschluss enthält detaillierte Informationen über die Veränderungen im Konsolidierungskreis. 1.3 Ziele und Strategien GT 1 verfolgt das Ziel, die Position des Unternehmens als einer der führenden internationalen Anbieter von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen weiter auszubauen und von der fortschreitenden Digitalisierung zu profitieren. Die Kernelemente der Unternehmensstrategie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1.4 Steuerungssystem Die strategische und operative Führung des Unternehmens erfolgt durch das Senior Management und die verantwortlichen Manager der Geschäftsbereiche innerhalb der Segmente. Die strategischen Vorgaben und daraus resultierenden Ziele werden einmal jährlich im Budgetplanungsprozess festgelegt und monatlich im Rahmen eines Managementinformationssystems mit detailliertem Reporting der zentralen Leistungskennzahlen überwacht, die das Wachstum, die Profitabilität, die Kapitaleffizienz und die Innovationsfähigkeit spiegeln. Abweichungen von Planvorgaben werden monatlich auf Segmentebene diskutiert und gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet und implementiert. Die wichtigsten finanziellen und nicht-finanziellen Indikatoren werden im Kapitel 2.4 des Lageberichts dargestellt. Falls keine abweichenden Angaben vorliegen, handelt es sich bei allen Finanzdaten um geprüfte Zahlen aus dem IFRS-konformen Konzernabschluss. Für detailliertere Erläuterungen verweisen wir auf Abschnitt E des Konzernanhangs. 1.5 Forschung und Entwicklung Die Softwareentwicklung im GT 1-Konzern untergliedert sich in die fünf nachfolgend erläuterten, wesentlichen Bereiche und Aufgabengebiete:
Zunehmend werden einzelne Komponenten durch zentrale Entwicklerteams segmentübergreifend bearbeitet. Schulungen durch externe Referenten stellen sicher, dass die Teams auf dem aktuellsten Stand der technologischen Entwicklung bleiben. Die Konzerngesellschaften arbeiten kontinuierlich daran, den Kunden stets modernste Softwarelösungen und Dienstleistungen anbieten zu können. Zur Sicherung der Qualität der angebotenen Produkte arbeiten unsere Entwicklerteams mit modernsten Tools unter Berücksichtigung international anerkannter Standards. Zudem wird auf externe Auftragsentwickler im In- und Ausland zurückgegriffen, welche entweder auf dienstvertraglicher ("verlängerte Werkbank") oder werkvertraglicher Basis Entwicklungsleistungen erbringen und in die Entwicklung neuer Softwarelösungen und Softwaregenerationen eingebunden sind. Künftige von der GT 1 entwickelte Softwaregenerationen werden dadurch gekennzeichnet sein, dass sie über eine individualisierte und auf die einzelnen Produktlinien der GT 1 angepasste Frontend-Lösung verfügen, während die dahinter liegenden Backend-Module für alle wesentlichen Produktlinien plattformübergreifend entwickelt werden. Man kann hier von einer Art "Baukastenprinzip" sprechen. Mittelfristig bedeutet dies, insbesondere für den Backend-Bereich, eine möglichst weitgehende Zentralisierung der Entwicklungstätigkeiten. Die Entwicklung und Aktualisierung des Frontend-Bereichs verbleiben hingegen bei den Tochtergesellschaften, die nah am Markt und an den Kunden sind. Aktivierte Eigenleistungen Entsprechend den Vorschriften des IAS 38 werden eigene aktivierte Entwicklungsleistungen (ca. 714 Tausend Stunden, im Vorjahr ca. 656 Tausend Stunden) als Vermögenswert aktiviert. Dies wirkte sich 2021 mit MEUR 37 (im Vorjahr MEUR 32) erhöhend auf das EBITDA der GT 1 aus. Der Anstieg der aktivierten Entwicklungsleistungen ist im Wesentlichen auf in 2021 neu gestartete Entwicklungsprojekte zurückzuführen. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf MEUR 15 (Vorjahr: MEUR 6). Der überwiegende Teil der aktivierten Entwicklungsleistungen resultiert aus dem Entwicklungsprojekt G3.HIS (Neuentwicklung eines Krankenhausinformationssystems), G3-Entwicklungen aus dem AIS- und PCS-Bereich sowie Entwicklungen im Zusammenhang mit neuen Spezifikationen der gematik. Der maßgebliche Teil aller Entwicklungsstunden führte im laufenden Jahr zu Aufwand. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die nicht aktivierungsfähigen Forschungskosten sowie um die nicht aktivierungsfähigen Anpassungen/laufenden Verbesserungen unserer Softwareprodukte an neue und/oder geänderte gesetzliche bzw. vertragliche Vorschriften. Je nach Fachgebiet bzw. aktuellen Reglementierungen sind Updates in der Regel quartalsweise notwendig. Der Anteil aktivierter Entwicklungskosten an den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten beläuft sich im Berichtszeitraum auf 18 % (im Vorjahr 21 %). Im Konzern arbeiteten 2021 durchschnittlich 2.408 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Softwareentwicklung und -wartung (im Vorjahr 2.038). Darüber hinaus setzen wir auch externe Dienstleister ein, die unsere Entwicklerteams bei den beschriebenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das weltwirtschaftliche Umfeld wurde im Jahr 2021 maßgeblich von der COVID-19-Pandemie geprägt. Dem daraus resultierenden wirtschaftlichen Einbruch wurde weltweit mit umfangreichen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen versucht entgegenzuwirken. Trug der Sommer mit gesunkenen Infektionszahlen und ersten Lockerungen zu einer temporären wirtschaftlichen Erholung bei, versetzte die dritte Pandemiewelle im Herbst und Winter dieser Entwicklung einen erneuten Dämpfer. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seinem im Januar 2022 veröffentlichen Bericht für das Jahr 2021 von einer weltweiten Erholung der realen Wirtschaftsleistung von + 5,9 % aus. Auch die für die GT 1 wesentlichen Märkte, bei denen es sich um die europäischen Märkte (insbesondere den deutschen Markt) und den US-Markt handelt, entwickelten sich deutlich besser als das von der COVID-19 pandemiebedingten Rezession betroffene Jahr 2020. Hier geht der IWF von einem Anstieg der realen Wirtschaftsleistung von + 2,7 % für Deutschland und von + 5,2 % für Europa aus. Für die USA wurde sogar ein Anstieg von + 5,6 % prognostiziert. Die zukünftige weltwirtschaftliche Entwicklung hängt wesentlich von dem weiteren Pandemieverlauf sowie von der zügigen Verbreitung und Nutzung der geeigneten Impfstoffe ab. Von größerer Tragweite für die wirtschaftliche Entwicklung wären aggressivere SARS-CoV-2-Varianten, welche eine hohe Anzahl an Impfdurchbrüchen erreichen. Branchenentwicklung Die Gesundheitsbranche und insbesondere die IT im Gesundheitswesen (HCIT) sowie die dazugehörigen Dienstleistungen zählen zu einem starken Wachstumsmarkt. Der seit Jahren anhaltende Wachstumstrend bei HCIT-Lösungen wird geprägt von dem schnell wachsenden Datenvolumen in der Gesundheitsversorgung, dem Bedarf nach schnellen und effizienten Prozessen, sowie dem wachsenden Bedürfnis des Patienten nach Datenzugriffsmöglichkeit und Selbstbestimmung bei Gesundheitsfragen. Die COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 sowie das dadurch stark belastete Gesundheitswesen haben die Nachfrage nach HCIT-Lösungen weiter beschleunigt und den Themen teilweise eine zusätzliche Dynamik verliehen. So gilt es gerade in der Pandemie, das Gesundheitssystem räumlich unabhängig aufrecht zu erhalten und eine gesundheitliche Versorgung auch auf Distanz zu ermöglichen. Hierbei spielen HCIT-Lösungen wie Videosprechstunden, Online-Plattformen zur Vernetzung der Leistungserbringer oder Apps für Patienten zur Gesunderhaltung und Überwachung des eigenen Gesundheitszustandes eine zentrale Rolle. Seit einigen Jahren wird dieser Wachstumstrend auch staatlich in Form neuer Gesetze und Staatshilfen unterstützt. In Deutschland ist hier für das Jahr 2021 vor allem die Förderung des weiteren Ausbaus der Telematikinfrastruktur sowie die Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetzes hervorzuheben, wodurch in den kommenden Jahren bis zu EUR 4,3 Milliarden für weitere Investitionen in die Digitalisierung und IT-Sicherheit von Krankenhäusern zur Verfügung stehen sollen. 2.2 Geschäftsverlauf Konzern Der GT 1 Konzern hat das Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. So wurde die Konzernprognose aus dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 für alle wichtigen finanziellen Leistungsindikatoren (KPIs) der Geschäftssteuerung mit Ausnahme des Segmentumsatzes AIS entweder erreicht oder deutlich übertroffen.
Segmente Für die Prognose auf Segmentebene ergab sich folgendes Bild:
Finanzkennzahlen
Wesentliche Ereignisse Neben einer guten Entwicklung in den operativen Segmenten, unverändert auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, wurden im Geschäftsjahr 2021 eine Reihe von Akquisitionen (vgl. Anhang Angabe C.4. Konsolidierungskreis) getätigt. Darüber hinaus haben nachfolgend beschriebene segmentübergreifende und segmentspezifische Ereignisse das Jahr 2021 wesentlich geprägt: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Das Geschäftsjahr 2021 war durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Unverändert standen diverse Schutzmaßnahmen und Aktivitäten für unsere Mitarbeitenden und Kunden im Vordergrund unseres Handelns. Der GT 1-Konzern unterstützte alle Kunden indirekt oder direkt dabei, die Herausforderungen der Pandemie zu bewältigen. Mittelfristig sieht die GT 1 deutlich vergrößerte Wachstumschancen durch die aufgrund der Pandemie gestiegene Bereitschaft zur Nutzung von Lösungen der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. Konsequente Investitionen in innovative Produkte und Wachstum In allen Segmenten der GT 1 arbeiten Entwicklungsteams an neuen GT 1-Produktgenerationen. Dies geschieht in agilen Prozessen, welche insbesondere die Einbeziehung der Kunden vorsieht, um spezifische Anforderungen von Beginn an integrieren zu können. Im Jahr 2021 wurde unverändert verstärkt an neuen innovativen, auf G3 Technologie basierende Softwarelösungen für alle Kundengruppen gearbeitet. Die digitale Plattform CLICKDOC, die die Patientenversorgung als Kommunikations- und Informationsplattform unterstützt, wurde in 2021 stetig weiterentwickelt. Cyberattacke Im Dezember 2021 wurde die GT 1 Ziel eines so genannten Ransomware-Angriffs. GT 1 hat entschlossen die Systeme, Mitarbeitenden und Kunden geschützt und gemeinsam mit öffentlichen Stellen und externen Experten Maßnahmen ergriffen, um auf den Ransomware-Angriff zu reagieren und diesen abzuwehren. Im Rahmen der Pläne zur Business Continuity führte GT 1 die Geschäftsaktivitäten in allen wesentlichen Belangen fort. Die regulatorisch erforderlichen Updates für die Produkte wurden rechtzeitig vor Ende des Jahres 2021 ausgeliefert. Bis zum 5. April 2022 liegen uns weder Anhaltspunkte für eine illegale Extraktion oder Veröffentlichung von Daten vor, noch gibt es einen Beweis dafür, dass Daten von den Angreifern heruntergeladen wurden. Krieg in der Ukraine Bezogen auf den Abschluss stellt der Ende Februar 2022 begonnene Angriff auf die Ukraine kein wertaufhellendes Ereignis dar und hat daher keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Abschlussstichtag. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der volatilen geopolitischen Lage können die Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. Die infolge des Russland-Ukraine-Krieges zum jetzigen Zeitpunkt erhöhten Risiken sind im Risikobericht beschrieben. Ambulatory Information Systems (AIS) Digitaler Impfnachweis in Deutschland Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Mai 2021 eine Ausschreibung zur Erstellung eines Zertifikatsmoduls für Primärsysteme zur Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten veröffentlicht. GT 1 hat für ihre Arztinformationssysteme dieses Modul im Juni 2021 umgesetzt und für alle Ärzte kostenlos bereitgestellt. Die Patientinnen und Patienten können diese COVID-19 Zertifikate mit Hilfe eines QR Codes auf einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen App, wie zum Beispiel der Corona-Warn-App, einsehen. Elektronische Patientenakte In Deutschland haben die Krankenkassen zu Beginn des Jahres 2021 begonnen, den Versicherten elektronische Patientenakten zur Verfügung zu stellen. Die GT 1 unterstützt diesen Prozess mit einem Modul, das Ärzten eine einfache Datenübermittlung, eine Ansicht der frei gegebenen Dokumente und einen Datentransfer aus der elektronischen Patientenakte (ePA) in die Karteikarte des Arztinformationssystems erlaubt. M&A- und Integrationsprojekte Das zum Jahresende 2020 erworbene Unternehmen eMDs, Inc. mit Sitz in Austin, Texas/USA wurde im Jahr 2021 in den GT 1-Konzern integriert und war ein Grundstein zur Neuaufstellung des US-Geschäfts. Die Hauptprodukte von eMDs sind Arztinformationssysteme und Outsourcing-Dienstleistungen für die Abrechnung von medizinischen Leistungen. Darüber hinaus wurde die Aatlanta Gruppe mit Sitz in Meylan, Frankreich zum Ende des ersten Halbjahres 2021 erworben. Mit der Aatlanta Gruppe erwarb die GT 1 den führenden Anbieter von Arztinformationssysteme für Gesundheitszentren in Frankreich und stärkt so ihre Marktposition. Hospital Information Systems (HIS) Aufträge für CGM Clinical Im Geschäftsjahr 2021 konnte GT 1 einen Auftrag mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), eine der führenden Universitätskliniken Europas, gewinnen. Ziel ist es, die Softwarelösung CGM CLINICAL im UKE mit rund 13.500 Mitarbeitenden zu implementieren. Die Umsetzung beinhaltet neue Möglichkeiten der Datennutzung für die medizinische Versorgung sowie eine ambitionierte Forschung. Neben dem UKE konnten mit dem Kantonspital Graubünden in der Schweiz und weiteren 10 Krankenhäusern in Spanien in der Region Murcia weitere Neukunden gewonnen werden. Auch im LABOR Bereich konnten untern anderem das Labor Chirec und die Universität Ziekenhuis jeweils in Brüssel, Belgien gewonnen werden. M&A- und Integrationsprojekte Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Integration der größten Akquisition der Unternehmensgeschichte, den Teilbereichen des Krankenhausgeschäfts von Cerner in Deutschland und Spanien, abgeschlossen. Mittels gezielter Akquisitionen wurde zudem das Krankenhausportfolio erweitert. So wurde im Juni die VISUS Health IT GmbH mit Sitz in Bochum ein führender Anbieter für Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme sowie Healthcare Content Management in Deutschland erworben und vollständig integriert. Darüber hinaus ergänzt seit August 2021 die KMS Vertriebs- und Service AG mit Sitz in Unterhaching, einem der führenden Anbieter von Knowledge Management und Business Intelligence Lösungen, das Segment. Consumer and Health Management Information Systems (CHS) Telematikinfrastruktur (TI) Nach Zulassung durch die gematik steht seit Juli 2021 das Softwareupgrade für unsere KoCoBox MED+ E-Health-Konnektoren der Telematikinfrastruktur zur Verfügung. Mit dem Upgrade erhielten alle TI-Kunden auch Zugriff auf neue Funktionen wie die elektronische Patientenakte und die Komfortsignatur. Damit wurde die Grundlage für die hochsichere sektorübergreifende Übertragung medizinischer Daten gelegt. Digitale Plattform CLICKDOC Das GT 1 Produkt CLICKDOC, welches die gesamte Patientenversorgung als zentraler Kommunikations- und Informationsplattform unterstützt, wurde stetig weiterentwickelt und im Jahr 2021 in die ambulanten Informationssysteme in Frankreich und Deutschland integriert. Die Kundenbasis steigt stetig an, sodass inzwischen mehr als 10.000 Gesundheitsdienstleister die Videosprechstunde, rund 5.000 Dienstleister in Frankreich und Deutschland den Online-Kalender und mehr als 100.000 Impfmodule oder -funktionen in mehreren europäischen Ländern genutzt werden. Fortschritt bei datenbasierten Lösungen GT 1 bietet Kunden intelligente datenbasierte Produkte unter Einhaltung höchster Standards für Datenschutz und Datensicherheit. THERAFOX - ein cloudbasiertes - und offiziell nach der Medizinprodukteverordnung zertifiziertes - Produkt informiert Ärzte über potenzielle Risiken, die die Verordnung eines Medikamentes verursachen könnte. Mit ARZNEI AKTUELL wurde 2021 eine neue Generation der Applikation für Medikations-Überprüfung gestartet. Pharmacy Information Systems (PCS) Kooperation mit NOWEDA Der Kooperationsvertrag zwischen der NOWEDA Tochter IhreApotheke.de GmbH & Co. KGaA und des GT 1- Konzernes hat das Ziel, ein vernetztes Gesundheitsökosystem zu schaffen, das die digitalen Möglichkeiten und Services zu Verbesserung der lokalen Gesundheitsversorgung ermöglicht. Weitere Partnerschaften Um die diversifizierteren Kundenforderungen im deutschen Apothekengeschäft bestmöglich bedienen zu können, hat GT 1 Produkt- und Dienstleistungspartnerschaften geschlossen. So wurde im Bereich Verblisterung eine Partnerschaft mit der Firma PDM+S GmbH, Pampow, geschlossen, um eine leistungsstarke und zukunftssichere Lösung anbieten zu können. Darüber hinaus kooperiert GT 1 mit der Firma SCANACS GmbH, Dresden, welche bei der komfortablen und sicheren Direktabrechnung von Rezepten mit den Krankenkassen unterstützt. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage des Konzerns
* Abweichend zur Gewinn- und Verlustrechnung ist die dort separat geführte Position Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte in Höhe von MEUR - 7,4 (Vorjahr: MEUR - 4,3) in den Sonstigen Aufwendungen enthalten. Der Umsatz stieg im Gesamtjahr 2021 um MEUR 188 (+ 22 %) auf MEUR 1.025. Unternehmenserwerbe trugen mit MEUR 140 (Vorjahr: MEUR 65) zum Umsatz bei. Organisch lag die Umsatzentwicklung mit 6 % über dem Vorjahr. Die wiederkehrenden Erlöse stiegen in 2021 um 27 % auf MEUR 666, was vor allem auf neu akquirierte Unternehmen, eine sehr gute organische Entwicklung sowie gestiegene wiederkehrende Erlöse aus dem Bereich TI zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2021 von MEUR 11 auf MEUR 25 gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf Einmaleffekte von MEUR 12 zurückzuführen. Weitere Informationen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Konzernanhang, Kapitel E 24 enthalten. Auf Gruppenebene lassen sich die wichtigsten Entwicklungen in den betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2021 wie folgt beschreiben:
Die Abschreibungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte sind im Jahr 2021 um MEUR 7 auf MEUR 38 gestiegen. Ebenfalls wurden im Berichtszeitraum die Investitionen in Sachanlagevermögen deutlich erhöht, welche die Abschreibungen auf diese Anlagegruppe im Vergleich zum Vorjahr ansteigen ließen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind gegenüber dem Vorjahr um MEUR 28 auf MEUR 73 gestiegen. Diese Steigerung ist zum einen auf höhere planmäßige Abschreibungen der im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen immateriellen Vermögenswerten zurückzuführen, zum anderen aber auch auf erhöhte Abschreibungen auf selbsterstellte Software. Die Finanzerträge lagen mit MEUR 5 um MEUR 2 über dem Wert des Vorjahres (MEUR 3). Die Finanzaufwendungen verringerten sich von MEUR 13 in 2020 auf MEUR 9 im Geschäftsjahr 2021. Dies ist im Wesentlichen auf hohe Währungsverluste in der Türkei im Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen. Weitere Informationen zu den Finanzerträgen und -aufwendungen sind im Konzernanhang, Kapitel E. 30 enthalten. Der effektive Konzernsteuersatz betrug 34 % im Vorjahr und beträgt 30 % im Geschäftsjahr 2021. Der Rückgang der effektiven Konzernsteuerquote ist maßgeblich bedingt durch die Aktivierung von Verlustvorträgen, für die im Vorjahr keine oder nur eine teilweise Aktivierung möglich war. Der Konzernjahresüberschuss für das Berichtsjahr beträgt MEUR 69 in 2021 gegenüber MEUR 73 in 2020. Ergebnisentwicklung der Geschäftssegmente Ambulatory Information Systems (AIS)
* Bereinigt um Umsatzerlöse von im Berichtszeitraum erstmalig konsolidierten Unternehmen oder von im Vorjahreszeitraum letztmalig konsolidierten Unternehmen.
Hospital Information Systems (HIS)
* Bereinigt um Umsatzerlöse von im Berichtszeitraum erstmalig konsolidierten Unternehmen oder von im Vorjahreszeitraum letztmalig konsolidierten Unternehmen.
Consumer and Health Management Information Systems (CHS)
* Bereinigt um Umsatzerlöse von im Berichtszeitraum erstmalig konsolidierten Unternehmen oder von im Vorjahreszeitraum letztmalig konsolidierten Unternehmen.
Pharmacy Information Systems (PCS)
* Bereinigt um Umsatzerlöse von im Berichtszeitraum erstmalig konsolidierten Unternehmen oder von im Vorjahreszeitraum letztmalig konsolidierten Unternehmen.
Andere Geschäftstätigkeiten und Konsolidierung
2.3.2 Finanzlage des Konzerns Kapitalflussrechnung Im Geschäftsjahr 2021 betrug der operative Cashflow MEUR 165 im Vergleich zu MEUR 150 im Vorjahr. Änderungen gegenüber 2020 ergaben sich insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Positionen: Die Veränderung des operativen Cashflows von MEUR 15 ergibt sich im Wesentlichen aus höheren Umsätzen und der im Zusammenhang insgesamt höheren operativen Geschäftstätigkeit. Bereinigt um nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen und zahlungswirksame Steuern, verringerte sich der operative Brutto-Cashflow der Berichtsperiode vor Veränderungen im Working Capital von MEUR 162 im Vorjahr auf MEUR 161 in 2021. Diese Abnahme resultiert hauptsächlich aus der Veränderung der Rückstellungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten sowie aus der Veränderung bei den latenten Steuern. Die Veränderungen des Working Capital führten zu einem Anstieg des operativen Cashflows in Höhe von MEUR 4, im Vergleich zu einer Abnahme in Höhe von MEUR - 12 in 2020. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die veränderten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsschulden sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurück zu führen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich 2021 auf MEUR 164 gegenüber MEUR 457 im Vorjahreszeitraum. Diese Veränderung ist hauptsächlich auf niedrigere Auszahlungen für Unternehmenserwerbe im Vergleich zu 2020 zurückzuführen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug MEUR 30 im Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr: MEUR 338). Diese Veränderung setzte sich im Wesentlichen aus der Einzahlung aus dem Verkauf eigener Anteile und aus der Ausgabe neuer Aktien von insgesamt MEUR 338 in 2020 zusammen. Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Grundsätzlich ist die GT 1 bestrebt, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowohl auf Konzernebene als auch bei den operativen Tochtergesellschaften so weit wie möglich auf ein Minimum zu beschränken. In wesentlichen europäischen Ländern, in denen die GT 1 durch eigene Tochtergesellschaften vertreten ist, nutzt die Gesellschaft ein internationales Cash-Pooling-System zur Verwaltung der Bankkonten. Durch das Cash Pooling wird überschüssige Liquidität bei unseren Konzernunternehmen optimiert und genutzt, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden abgebaut und die Gesamtliquidität erhöht. Der wichtigste Grundsatz des Cash-Pooling-Ansatzes ist die Führung des obersten Bankkontos bei der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (Pool Leader). Diese Gesellschaft hält üblicherweise auch alle wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einschließlich flexibler, revolvierender Darlehen und kurzfristiger Kreditlinien, die für das tägliche Liquiditätsmanagement des Konzerns eingesetzt werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des GT1-Konzerns lauten üblicherweise auf Euro und sind überwiegend variabel verzinst. Die internationale Ausrichtung des Konzerns hat zur Folge, dass Zahlungseingänge und -ausgänge auch in vom Euro abweichenden Währungen erfolgen können. Generell ist die Gesellschaft bestrebt, durch eine entsprechende Lieferantenauswahl und Standortentscheidungen natürliches Hedging zu betreiben. Darüber hinaus können Devisentermingeschäfte zur Absicherung eingesetzt werden. Die Gesellschaft verwendet zum 31. Dezember 2021 keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken. Die Entwicklung der relevanten Positionen wird regelmäßig beobachtet, damit bei wesentlichen Änderungen angemessen reagiert werden kann. 2.3.2.1 Kapitalstruktur Unternehmenserwerbe des Geschäftsjahres wurden mit Fremdkapital sowie dem erwirtschafteten Cashflow finanziert. Mit Blick auf die Kapitalstruktur ist es das Ziel der Gesellschaft, jederzeit durch entsprechendes Management von Konzerngewinnen, Kapitalauszahlungen an nicht beherrschende Anteile und Kapitalmaßnahmen eine Eigenkapitalquote von 25 % nicht dauerhaft zu unterschreiten. Am 31. Dezember 2021 belief sich die Bruttoverschuldung des Konzerns, im Wesentlichen bestehend aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen gem. IFRS 16, auf MEUR 741 (Vorjahr: MEUR 555). Der Konzern besaß Zahlungsmittel in Höhe von MEUR 108 (Vorjahr: MEUR 80). Neben einer syndizierten Kreditfazilität bestehen weitere Darlehen und Kontokorrentkonten. Für weitere Informationen über die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die Fremdkapitalstruktur wird auf Anhangangabe E.15.a) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwiesen. Am 28. Januar 2020 hat die GT 1 zur Sicherstellung der zukünftigen Liquidität eine neue Kreditfazilität über MEUR 1.000 mit mindestens fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen, aufgeteilt in eine revolvierende Multiwährung-Kreditfazilität in Höhe von MEUR 600 und ein endfälliges Darlehen in Höhe von MEUR 400. Diese diente der Ablösung bestehender Verbindlichkeiten und der Finanzierung von allgemeinen Unternehmenszwecken und Akquisitionen. Zur Gruppe der Konsortialbanken gehören BNP Paribas, Commerzbank, Deutsche Bank, Landesbank Baden-Württemberg, SEB sowie Unicredit. Bezüglich der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von MEUR 600 wurde mit Wirkung zum 28. Januar 2021 die Option hinsichtlich der Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr in Anspruch genommen. Hieraus resultiert eine verlängerte Kreditlaufzeit bis zum 28. Januar 2026. Mit Wirkung zum 28. Januar 2022 haben wir letztmalig von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht. Die revolvierende Kreditfaziliät läuft nun bis zum 28. Januar 2027. Zum 31. Dezember 2021 wurde das endfällige Darlehen in Höhe von MEUR 400 in voller Höhe in Anspruch genommen (Vorjahre: MEUR 400. Von der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von MEUR 600 wurden zum 31. Dezember 2021 MEUR 180 in Anspruch genommen (Vorjahr: MEUR 56). Die Gewährung der Darlehen ist an die Einhaltung einer Finanzkennzahl, den Verschuldungsgrad (Leverage), gebunden. Für den abgeschlossenen Konsortialkredit haben verschiedene deutsche Tochtergesellschaften gesamtschuldnerische Zahlungsgarantien ausgesprochen (Ausfallhaftung bei Zahlungsversäumnissen der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA). Zur Absicherung von Zinsrisiken wurde im Jahr 2021 ein Zinscap mit einem Nominalvolumen in Höhe von MEUR 400 und einer Restlaufzeit bis zum 7. Mai 2031 abgeschlossen. 2.3.2.2 Investitionen Im Geschäftsjahr 2021 setzten sich die Investitionen der CGM wie folgt zusammen:
2.3.2.3 Liquidität Der Konzern verfügt über eine solide Liquidität. Diese resultiert zum einen aus einem starken und stabil wachsenden operativen Cashflow. Der Free Cashflow für das Geschäftsjahr 2021 lag bei MEUR 101 und ist definiert als der Kapitalfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit abzüglich des Kapitalflusses aus der Investitionstätigkeit (exklusive Ein- und Auszahlungen für Unternehmenserwerbe und Gemeinschaftsunternehmen, die Veräußerung von Tochterunternehmen und Geschäftsbereichen, den Erwerb von Minderheitsanteilen sowie die Begleichung von Kaufpreisansprüchen aus Unternehmenserwerben früherer Perioden). Weiterhin basiert ein signifikanter Anteil der wiederkehrenden Umsätze auf Vorauszahlungen, wodurch das Working Capital zu Beginn der jährlichen, vierteljährlichen und monatlichen Zahlungsperioden deutlich sinkt. Die Gesellschaft nutzt für solche wiederkehrenden Umsatzerlöse verstärkt das Bankeinzugsverfahren, um Zahlungseingänge in Bezug auf Sicherheit und Geschwindigkeit stetig weiter zu verbessern. Der Konzern war bislang jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen planmäßig und ordnungsgemäß nachzukommen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich auch zukünftig keine Liquiditätsprobleme ergeben werden und eingegangene Zahlungsverpflichtungen stets bedient werden. Angesichts seines guten Liquiditätsprofils strebt der Konzern an, möglichst geringe Bestände an Zahlungsmitteln zu halten. Am 31. Dezember 2021 hielt der Konzern ein endfälliges Darlehen (Term Loan) in Höhe von MEUR 400, eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von MEUR 600 sowie sonstige kurzfristige Kreditlinien und bilaterale Darlehen in einem Umfang von MEUR 137, um übliche saisonale Liquiditätsschwankungen auszugleichen. Die Kreditfazilitäten unter dem Konsortialdarlehen sowie die kurzfristigen Kreditlinien und bilateralen Darlehen werden in Verbindung mit den Cash-Pooling-Instrumenten eingesetzt, um den Liquiditätsbedarf des Konzerns adäquat zu bedienen. Zum 31. Dezember 2021 verfügt die GT 1 über nicht ausgeschöpfte kurzfristige Kreditlinien von MEUR 48 sowie eine nicht ausgeschöpfte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von MEUR 420. 2.3.3 Vermögenslage des Konzerns Im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres stieg die Bilanzsumme um MEUR 233 auf insgesamt MEUR 1.842. Die immateriellen Vermögenswerte stellen wertmäßig den größten Posten der Vermögenswerte dar und betrugen am 31. Dezember 2021 MEUR 1.214 im Vergleich zu MEUR 1.088 am 31. Dezember 2020. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen die im Rahmen von Unternehmenserwerben identifizierten immateriellen Vermögenswerte. Bei diesen aufgedeckten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich vor allem um Kundenbeziehungen, Auftragsbestände, Software, Markenwerte und Goodwill. Der Anteil an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag 67,8 % (Vorjahr: 69,5 %). Der Anstieg in den immateriellen Vermögenswerten resultiert im Wesentlichen aus den Akquisitionen der VISUS Gruppe, sowie der Meta-it. Das Sachanlagevermögen stieg gegenüber dem Vorjahr um MEUR 8 auf MEUR 100 an. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch stärkere Investitionen in neue Gebäude. Zum 31. Dezember 2021 betragen die Nutzungsrechte MEUR 58. Im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte stiegen die Vorräte von MEUR 18 am 31. Dezember 2020 auf MEUR 21 zum 31. Dezember 2021. Das Vorratsvermögen umfasst im Wesentlichen Waren für das Hardware- und Peripheriegerätehandelsgeschäft der GT 1 sowie die Komponenten der Telematikinfrastruktur. Die Ertragsteuerforderungen sind im Berichtszeitraum um MEUR 14 auf MEUR 31 gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind abrechnungsbedingt von MEUR 137 am 31. Dezember 2020 auf MEUR 147 am 31. Dezember 2021 gestiegen. Ebenfalls sind die kurzfristigen Vertragsvermögenswerte von MEUR 23 im Berichtszeitraum auf MEUR 27 angestiegen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lagen zum 31. Dezember 2021 bei MEUR 108 (Vorjahr: MEUR 80). Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund des besseren operativen Ergebnisses sowie aufgrund von im Rahmen von Akquisitionen übernommenen Beständen an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Alle übrigen Vermögenswerte unterlagen im Geschäftsjahr 2021 nur geringeren Veränderungen. Unter Einbeziehung des berichteten Konzernjahresüberschusses in Höhe von MEUR 69 für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und der in 2021 Kapitalauszahlung an nicht beherrschende Anteile in Höhe von MEUR - 19, dem Aktienrückkaufprogramm in Höhe von MEUR - 99verringerte sich das Konzerneigenkapital von MEUR 683 zum 31. Dezember 2020 auf MEUR 664 zum 31. Dezember 2021. Darüber hinaus wirkten sich im Geschäftsjahr 2021 Wechselkursänderungen und Zinssatzänderungen (versicherungsmathematische Verluste) mit einem Wert von insgesamt MEUR 25 erhöhend auf das Eigenkapital aus. Die Eigenkapitalquote sank von 42 % zum 31. Dezember 2020 auf 36 % zum 31. Dezember 2021. Im Berichtszeitraum sind die kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten von MEUR 927 am 31. Dezember 2020 auf MEUR 1.179 zum 31. Dezember 2021 angestiegen. Wesentliche Einzelveränderungen waren die Steigerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um MEUR 179, der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von MEUR 27, sowie die Erhöhung der passiven latenten Steuern um MEUR 17 sowie der Anstieg der Vertragsschulden um MEUR 18. Insgesamt ist die Vermögenslage des Konzerns weiterhin als solide anzusehen. 2.3.4 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns Der GT 1 Konzern verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 insgesamt eine positive Gesamtentwicklung, geprägt durch ein starkes organisches Wachstum, verstärkt durch Akquisitionen. Der Anteil der wiederkehrenden Erlöse an den Gesamterlösen steht mit einem Wert von 65 % im Einklang mit den strategischen Zielen und dem Geschäftsmodell der GT 1, die größtenteils auf langfristigen Kundenbeziehungen basieren. Die Entwicklung der Ergebniskennzahlen war neben dem operativen Geschäft geprägt durch erhöhte Investitionen, um die Innovationsfähigkeit sicherzustellen und weiterhin ein starkes zukünftiges Wachstum zu ermöglichen. 2.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die GT 1 Vermögensverwaltung GmbH berichtet seit dem Geschäftsjahr 2020 bereinigte Kennzahlen für das operative Ergebnis (EBITDA). Diese Kennzahlen sind nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) nicht definierte Kennzahlen, die als ergänzende Informationen anzusehen sind. Das bereinigte EBITDA beinhaltet keine Effekte aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochtergesellschaften, Unternehmensteilen und Beteiligungen (einschließlich Effekten aus der Folgebewertung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten), Abschreibungen und Zuschreibungen auf Beteiligungen, Effekte aus dem Erwerb, dem Neubau und der Veräußerung von Immobilien, außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf eigengenutzte Immobilien sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsprogrammen von Führungskräften, auf die obigen Effekte entfallene Steuern sowie sonstige nicht-operative oder nicht-periodenbezogene Einmaleffekte. GT1 verfügt über ein umfassendes Planungs- und Leistungsmanagementsystem, das die nachfolgend aufgeführten finanziellen Leistungsindikatoren beinhaltet. Eine konzernweite und auf die individuellen Anforderungen von GT 1 angepasste Planungs- und Reporting-Software fasst die finanziellen und leistungsbezogenen Informationen zusammen und stellt sie den Führungskräften zur Verfügung. Diese werden in Form eines Berichtspakets, das auch die Planungsziele enthält, an die Führungskräfte kommuniziert. Monatlich finden kaskadierend Business Review Meetings statt, in denen vom Business-Unit-Leiter bis hin zu den Geschäftsführenden Direktoren die Ergebnisse und Plan-/Ist-Vergleiche strukturiert analysiert und erörtert werden. Im Fall von signifikanten Planabweichungen werden detaillierte und tiefer gehende Analysen erstellt, um Ursachen zu ermitteln und korrigierende Maßnahmen einzuleiten. Finanzielle Leistungsindikatoren Im Fokus der Unternehmenssteuerung stehen folgende Kennzahlen zur Messung von Wachstum, Profitabilität, Kapitaleffizienz und Innovationsfähigkeit: Bedeutsamste Finanzindikatoren: 1. Umsatzerlöse/Umsatzwachstum Die Umsatzerlöse werden durch die Umsatzerlöse mit Dritten ("Umsatz") definiert. Das Umsatzwachstum wird als Veränderung zum Vorjahresvergleich definiert, also im Vergleich zum gleichen Zeitraum vor zwölf Monaten, und als prozentuale Veränderung angegeben. 2. EBITDA (bereinigt)/EBITDA-Marge (bereinigt): Das (bereinigte) Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA) und die (bereinigte) EBITDA-Marge, die als EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen definiert und in Prozent angegeben wird, werden als Indikatoren der operativen Rentabilität genutzt.
Bei den sonstigen nicht operativen Sonder- und Einmaleffekten handelt es sich im Berichtsjahr um bereinigte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Cyber-Attacke. Weitere Finanzindikatoren 1. Wiederkehrende Umsatzerlöse Die wiederkehrenden Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus sämtlichen Softwarewartungsverträgen sowie Dienstleistungsabonnementverträgen wie Internetzugängen, elektronischem Datenaustausch und elektronischer Datenverarbeitung, Business Process Outsourcing, Data Center Hosting, Hardware-Vermietung etc.
2. Organisches Wachstum Als organisches Wachstum wird das Umsatzwachstum im Vorjahresvergleich bezeichnet, bereinigt um Umsatzerlöse von im Berichtszeitraum erstmalig konsolidierten Unternehmen oder von im Vorjahreszeitraum letztmalig konsolidierten Unternehmen und um Fremdwährungseffekte.
* bereinigt werden die anorganischen Umsätze 2020 aus Sicht 2020 3. Free Cashflow Die Herleitung des Free Cashflow (vgl. Definition C.2.3.2.3 Liquidität) wird nachfolgend dargestellt:
4. CAPEX Investitionsausgaben für die Anschaffung längerfristiger Anlagegüter (CAPEX), vor allem für Forschung & Entwicklung und selbsterstellte Software.
* ohne IFRS 16 CAPEX und CAPEX aus Akquisitionen 5. Eigenkapitalquote Die Eigenkaptalquote errechnet sich als Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Im Berichtsjahr 2021 lag die Eigenkapitalquote bei 36 % (Vorjahr: 42 %). 6. Leverage Als Leverage wird der Verschulungsgrad, also das Verhältnis der Nettoverschuldung zum bereinigten EBITDA Last-Twelve-Months (LTM) bezeichnet. Die Nettoverschuldung wird definiert mit den kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Kreditinstituten, Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten und Leasingverbindlichkeiten resultierend aus der Anwendung des IFRS 16 abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente korrigiert um Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung. Das bereinigte EBITDA Last-Twelve-Months (LTM) wird definiert als bereinigtes EBITDA der letzten zwölf Monate angepasst um das auf zwölf Monate hochgerechnete EBITDA neu erworbener Unternehmen sowie korrigiert um das bereinigte EBITDA im Zeitraum veräußerter Unternehmen und Unternehmensteile. Im Berichtsjahr 2020 hat die GT 1 die Definition der Nettoverschuldung und das Leverage angepasst. Nachfolgend werden diese hergeleitet:
*bereinigtes EBITDA Last-Twelve-Months (LTM) = bereinigtes EBITDA der letzten zwölf Monate angepasst um das auf zwölf Monate hochgerechnete EBITDA neu akquirierter Unternehmen und korrigiert um das bereinigte EBITDA veräußerter Unternehmen Nicht-finanzielle Indikatoren Reichweite Der Kundenstamm ist ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung unserer Größe und unserer relativen Bedeutung im Gesundheitssektor. Die GT 1 verwendet die jährlichen Erlöse für Softwarewartung, Softwaremiete und Software-as-a-Service als beste Schätzung für die Größe und Reichweite des Kundenstamms. Ein Wachstum in den jährlichen Erlösen für Softwarewartung, Softwaremiete und Software-as-a-Service wird als Indikator für einen Anstieg in der Kundenbasis gesehen.
Für die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA werden keine eigenständigen Finanzindikatoren zur Steuerung herangezogen. 3. Nachtragsbericht Aktienrückkaufprogramm für bis zu 500.000 Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA Am 25. November 2021 wurde beschlossen, bis zu maximal 500.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 0,93 % des Grundkapitals) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu MEUR 37zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wurde von einem Kreditinstitut durchgeführt. Dabei erwarb das Kreditinstitut die Aktien über die Börse und traf seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Gesellschaft nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Ferner darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Der Rückkauf fand in dem Zeitraum vom 26. November 2021 bis zum einschließlich 10. Januar 2022 statt. Bis zum Jahresende wurden 403.878 Aktien mit einem Gesamtvolumen von MEUR 27,4 erworben. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 10. Januar 2022 beendet. Zu diesem Zeitpunkt wurden 500.000 Aktien mit einem Gesamtvolumen von MEUR 33,8 erworben. Krieg in der Ukraine Bezogen auf den Abschluss stellt der Ende Februar 2022 begonnene Angriff auf die Ukraine kein wertaufhellendes Ereignis dar und hat daher keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Abschlussstichtag. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der volatilen geopolitischen Lage können die Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. Die infolge des Russland-Ukraine-Krieges zum jetzigen Zeitpunkt erhöhten Risiken sind im Risikobericht beschrieben. Erwerb der Insight Health Gruppe GT 1 hat am 25. März 2022 den Erwerb von 100% der Anteile an der Insight Health Gruppe mit Sitz in Waldems, Deutschland, vereinbart. Die im Jahr 1999 gegründete Insight Health bietet innovative Lösungen zur Markt- und Versorgungsforschung im deutschen Gesundheitswesen unter der Berücksichtigung höchster Datenschutzkonformität an. Zu den Kunden zählen namhafte Unternehmen der Pharmaindustrie, Apotheken, Ärztevereinigungen, Krankenversicherungen sowie wissenschaftliche und politische Institutionen. Die kartellrechtliche Zustimmung steht noch aus und der Vollzug der Transaktion wird in den nächsten Monaten erwartet. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4.1 Prognosebericht Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seinem im Januar 2022 veröffentlichten Ausblick für das Jahr 2022 von einem realen Wirtschaftswachstum von 4,0 % für die USA und von 3,9 % für Europa aus. Für Deutschland prognostiziert der IWF ein Wachstum von 3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Für den IT-Gesundheitsmarkt (HCIT) wird nach einer Analyse von Markets and Markets vom August 2021 bis 2026 ein Wachstum auf USD 821 Milliarden gegenüber USD 326 Milliarden in 2021 erwartet, was einem durchschnittlichen Wachstum pro Jahr (CAGR) von 20,3 % entspricht. Wachstumstreiber sind vor allem staatliche Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die zunehmende Nutzung von Big Data, die wachsende Nachfrage nach und Nutzung von HCIT-Lösungen aufgrund von COVID-19 und die wachsenden Märkte für mHealth, Telemedizin und Patientenfernüberwachung. Konzern GT 1 berichtet seit dem Geschäftsjahr 2020 bereinigte Kennzahlen für das operative Ergebnis (EBITDA). Diese Kennzahlen sind nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) nicht definierte Kennzahlen, die als ergänzende Informationen anzusehen sind. Das bereinigte EBITDA beinhaltet keine Effekte aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochtergesellschaften, Unternehmensteilen und Beteiligungen (einschließlich Effekten aus der Folgebewertung bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten), Abschreibungen und Zuschreibungen auf Beteiligungen, Effekte aus dem Erwerb, dem Neubau und der Veräußerung von Immobilien, Sonderabschreibungen und Zuschreibungen auf eigengenutzte Immobilien sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsprogrammen von Führungskräften, auf die obigen Effekte entfallene Steuern sowie sonstige nicht-operative oder nicht-periodenbezogene Einmaleffekte. Für das Jahr 2022 erwartet GT 1 Umsatzerlöse in einer Bandbreite von MEUR 1.075 bis MEUR 1.125. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 5 bis 10 Prozent. Darin enthalten sind Konsolidierungseffekte aus im Geschäftsjahr 2021 abgeschlossenen Akquisitionen. Das organische Wachstum wird in einer Bandbreite zwischen 3 und 8 Prozent erwartet. Der Anteil der wiederkehrenden Erlöse wird bei über 65 Prozent erwartet. Das bereinigte EBITDA wird in einer Bandbreite von MEUR 235 bis MEUR 260 prognostiziert, was einer bereinigten EBITDA Marge zwischen 21 % und 24 % entspricht. Für die Investitionen (Capex ohne Akquisition) geht CGM von einer Bandbreite von MEUR 70 bis MEUR 80 aus. Der Free Cashflow soll bei über MEUR 100 liegen. Segmente Für die Berichtssegmente wird folgende Entwicklung für das Geschäftsjahr 2022 erwartet:
Die vorstehende Prognose für das laufende Geschäftsjahr wurde am 10. März 2022 veröffentlicht und berücksichtigt keine Effekte aus zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Unternehmenserwerben und potenziellen Transaktionen im Laufe des Geschäftsjahres 2022. Die Prognose für 2022 stellt die bestmögliche Einschätzung des Senior Managements bezüglich künftiger Marktbedingungen und der Entwicklung der Geschäftssegmente von GT 1 in diesem Umfeld dar und kann insbesondere aufgrund von nicht von der Gesellschaft zu verantwortenden Verzögerungen der Telematikinfrastruktur-Umsetzung beeinflusst werden. Darüber hinaus sind die weiteren Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie nicht vollständig abschätzbar. Die Prognose 2022 könnte auch durch Wechselkurseffekte beeinflusst werden (insbesondere von Veränderungen des US-Dollar-Kurses zum Euro). Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend konkretisiert werden, daher wurden in unserer Prognose keine Auswirkungen hieraus berücksichtigt. 4.2 Risikobericht 4.2.1 Risikomanagementsystem Als international tätiges Unternehmen ist die GT 1 einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken ausgesetzt. Die GT 1 ist sich der Notwendigkeit bewusst, Risiken einzugehen, die es dem Unternehmen auch ermöglichen, sich bietende Chancen zu nutzen. Das Risikomanagementsystem der GT 1 ist in den einzelnen Gesellschaften, den Unternehmensbereichen sowie auf Konzernebene integriert. Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagementsystems ist das konzernweite Frühwarnsystem (z. B. in Form von internen Benchmarkinganalysen, Kosteneffizienzanalysen und Soll-/Ist-Abweichungsanalysen unter Verwendung von den im Konzern relevanten Leistungskennzahlen). Im Geschäftsjahr 2014 etablierte die GT 1 den Bereich der Internen Revision, in deren Verantwortungsbereich es liegt, die Angemessenheit, Effektivität und Effizienz des Risikomanagements zu überprüfen. Im Rahmen der Corporate Governance trägt das interne Kontrollsystem zum Risikomanagement der GT 1 bei. Das Risikoberichterstattungssystem umfasst die systematische Identifikation, Bewertung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken. Entsprechende Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten im Risikomanagement haben wir in einer konzernweit gültigen Richtlinie geregelt. Im Rahmen der stetigen Weiterentwicklung unserer Richtlinien und Systeme zur kontinuierlichen Verbesserung des Risikomanagementsystems fließen neu gewonnene, relevante Erkenntnisse mit ein. Dem Management soll ermöglicht werden, Risiken, die das Wachstum oder das Fortbestehen der GT 1 gefährden könnten, bereits im Anfangsstadium zu identifizieren und so weit wie möglich in ihren Auswirkungen zu minimieren. Das bewusste Eingehen von kalkulierbaren Risiken ist im Rahmen unserer Risikostrategie ein unumgänglicher Bestandteil des Geschäfts. Risiken, die den Bestand des Konzerns gefährden, dürfen nicht eingegangen werden und müssen im Rahmen des Risikomanagements ausgeschlossen werden. Sofern dies nicht möglich ist, müssen solche kritischen Risiken minimiert oder transferiert werden, beispielsweise durch das Abschließen geeigneter Versicherungen. Gesteuert und überwacht werden die Risiken auf Ebene der einzelnen Gesellschaften, der Unternehmensbereiche sowie auf Konzernebene. Unter Risiken verstehen wir mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu negativen Auswirkungen auf die Finanzzahlen insgesamt und die Ergebnisprognose der GT 1 im Besonderen führen könnten. Die Einschätzung der identifizierten Risiken erfolgt im Wesentlichen für den einjährigen Prognosehorizont der GT 1. Der jährliche Risikoberichterstattungsprozess beginnt damit, dass alle wesentlichen Risiken nach definierten Risikofeldern mithilfe von Checklisten identifiziert werden. Die GT 1 hat zehn Risikofelder definiert:
Die Risiken bewerten wir in einem zweistufigen Prozess hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Schadenshöhe. Hierbei wird zunächst der Bruttoschaden mittels einer Dreiecksverteilung von den Risikoverantwortlichen der lokalen Gesellschaften geschätzt. Weiterhin werden von den Risikoverantwortlichen Maßnahmen zur Risikovermeidung und -minimierung sowie Möglichkeiten des Risikotransfers dokumentiert. Die Risikoidentifizierung und Risikobewertung werden vom verantwortlichen Management der jeweiligen Gesellschaft beziehungsweise des jeweiligen Geschäftsbereichs unterstützt. Die lokal erhobenen Risiken werden anschließend vom Bereich Risikomanagement analysiert. Nach Abschluss der Analyse der identifizierten, berichteten und bewerteten Risiken erfolgt die Risikoaggregation mittels Monte-Carlo-Simulation und eine Gesamtbewertung durch das Risikomanagement. Der sich im Rahmen dieser Risikoaggregation unter Anwendung des Monte-Carlo-Simulationsverfahrens ergebende Schadenswert je Risikoklasse, Risikofeld und für die Zusammenfassung aller Risiken des Konzerns wird als der potenziell (bei Risikoeintritt) erwartete Jahresschaden verstanden. Die Value-at-Risk-Betrachtung gibt Auskunft über den potenziellen Jahreshöchstschaden je Risikoklasse, Risikofeld und für die Zusammenfassung aller Risiken des Konzerns. Die darauffolgende Risikoberichterstattung erfolgt direkt an den General Counsel und an den Senior Manager Finanzen, welcher das Senior Management über die Risikosituation des Konzerns informiert. Über unvorhergesehene wesentliche Änderungen wird der Senior Manager Finanzen, unverzüglich informiert. Diesem obliegt dann die Aufgabe, das Management über diese wesentlichen unvorhergesehenen Entwicklungen zu informieren. Die Koordination des gesamten Prozesses sowie die Analyse der inventarisierten Risiken obliegen dem Bereich Group Risk Management. In vierteljährlichen Abständen wird dem Management ein Risikobericht vom verantwortlichen Risikomanager (Group Risk Management) vorgelegt. Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 wurden Risiken für die zehn Risikofelder des Konzerns gemeldet und an das Senior Management kommuniziert. Entsprechend der Schwere der gemeldeten Risiken ergibt sich nachfolgende Reihenfolge für die Risikofelder des Konzerns:
Die Zahlen in Klammern ordnen die Risikofelder hinsichtlich ihrer Bedeutung in 2020 für den Vorjahresvergleich zu. Infolge der Neueinschätzung von potenziellen Risikofeldern und Einzelrisiken ergaben sich für den Berichtszeitraum Veränderungen in der Rangfolge unserer Risikofelder. Aus der im Rahmen der Risikoinventur getroffenen Neueinschätzung von potenziellen Risikofeldern und Einzelrisiken ergaben sich insbesondere höhere Risikoeinschätzungen aufgrund veränderter Markt- und Rahmenbedingungen zu Einzelrisiken der Risikofelder Datenverarbeitungsrisiken sowie Projektrisiken. Die Risikofelder gelten für alle operativen Segmente. Die Risikofelder unterscheiden sich nicht zwischen den Segmenten und werden vom Konzern auch nicht unterschiedlich ausgewiesen. Alle Segmente agieren im selben gesamtwirtschaftlichen Umfeld und denselben Märkten (ausschließlich im Gesundheitsmarkt) und die Art der Produkte und Dienstleistungen ist ebenfalls grundlegend gleich (Software und damit verbundene Dienstleistungen). Der Risikoberichterstattungsprozess wird durch eine intranetbasierte Datenbank unterstützt. Sie stellt eine transparente Kommunikation im Gesamtunternehmen sicher. Im Geschäftsjahr 2021 hat zudem unsere Interne Revision die Qualität und Funktion unseres Risikomanagementsystems beurteilt. 4.2.2 Risiken Datenverarbeitungsrisiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken aus fehlender Koordination und Ausrichtung der IT-Strategie an Unternehmenszielen, unzureichendem Datenschutz bei IT-Systemen, unzureichender Dokumentation etc. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für sämtliche identifizierte Risiken dieser Kategorie beträgt etwa MEUR 10 (Vorjahr: MEUR 3). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 35 (Vorjahr: MEUR 12). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Die Kunden von GT 1 nutzen die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, um sehr vertrauliche Informationen zur Gesundheit ihrer Patienten zu speichern, zu verarbeiten und zu übertragen. Infolge der Sensibilität dieser Informationen sind Sicherheitsfeatures als integraler Bestandteil unserer Produkte und Dienstleistungen sehr wichtig. Sollten trotz aller Bestrebungen Sicherheits-Features der von GT 1 angebotenen Produkte nicht ordnungsmäßig funktionieren, könnten Schadensersatzansprüche, Bußgelder, Geldstrafen und sonstige Verbindlichkeiten aufgrund einer Verletzung anzuwendender Gesetze oder Bestimmungen entstehen. Ebenfalls könnten erhebliche Kosten zur Mängelbeseitigung und für Reengineering entstehen. Hinzu könnten Schäden am Image von GT 1 als vertrauensvoller Geschäftspartner kommen. Um solche Sicherheitslücken zu vermeiden, werden sowohl in der Softwareentwicklung als auch -pflege hohe Anforderungen an das Qualitätsmanagement gestellt. Hohe Anforderungen stellt die GT 1 ebenfalls an das interne Information-Security-Management-System und hat dieses daher von einem unabhängigen Dritten prüfen und nach ISO/IEC 27001 zertifizieren lassen - der international anerkannten Norm für Informationssicherheitsmanagementsysteme. Der kontinuierliche Ausbau der internen Strukturen und die dadurch stetig steigende Transparenz bewirkte im Laufe des Jahres 2021 schrittweise eine umfangreichere Identifikation und Bewertung der Risiken. Somit war auch die im Dezember eingetretene Ransomware Attacke ein bereits identifiziertes Risiko und ist nicht ursächlich für die Erhöhung der potenziellen Schäden der Risikokategorie. Zur Gewährleistung der Konformität mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (General Data Protection Regulation - GDPR) wurden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, die den Schutz personenbezogener Daten gegen unberechtigten Zugriff, unrechtmäßiger Verarbeitung, unrechtmäßiger Weitergabe und versehentlichen Verlust oder Zerstörung sicherstellen sollen. Regulatorische Risiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken aus den Bereichen Recht, Politik und Datenschutz. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für alle identifizierten regulatorischen Risiken beträgt ca. MEUR 10 (Vorjahr: MEUR 16). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 29 (Vorjahr: MEUR 42). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Risiken aus Recht und Politik Die Geschäftstätigkeit von GT 1 ist einer starken Beeinflussung der regulatorischen Ausgestaltung des öffentlichen Gesundheitswesens in den einzelnen nationalen Märkten und den dadurch geprägten Marktstrukturen ausgesetzt. Die regulatorische Ausgestaltung des europäischen Gesundheitswesens, welches der derzeitige Hauptmarkt des Unternehmens ist, beruht zum einen auf Vorschriften wie Gesetzen und Richtlinien, die vom jeweiligen Staat erlassen werden, und zum anderen auf supranationalen Strukturen, wobei diese im Wesentlichen von der Europäischen Union erlassen und/oder durch Gerichtsentscheidungen aufgehoben oder modifiziert werden. Insbesondere sieht sich der Konzern somit dem Risiko ausgesetzt, dass Änderungen bestehender oder eine Verabschiedung neuer Vorschriften auf nationaler oder supranationaler Ebene, wobei es sich bei letzterer primär um die EU-Ebene handelt, zu einer nachteiligen Beeinflussung der für GT 1 relevanten Marktbegebenheiten führen und sich somit nachteilig auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns oder einzelner Tochtergesellschaften auswirken könnten. Genaue Prognosen sowohl hinsichtlich der Einführung und des Ausmaßes potenzieller Änderungen nationaler oder supranationaler Vorschriften als auch bezüglich deren Effekt auf die für GT 1 bedeutsamen Märkte können nicht aufgestellt werden, da Einführung und Ausmaß dieser Regelungen abhängig vom politischen Prozess des jeweiligen Staates sind und auch die Auswirkungen nach vollzogener Einführung solcher Regelungen einer maßgeblichen Beeinflussung durch die Reaktionen der jeweils betroffenen Marktbeteiligten unterliegen. Rechtsstreitigkeiten, die einen nennenswerten Einfluss auf die finanzielle Lage des Konzerns haben können, sind derzeit weder bekannt noch angedroht. GT 1 ist stark abhängig von seinen auf geistiges Eigentum bezogenen Informationen und Technologien. Ein vollständiger Ausschluss von Risiken, die durch widerrechtliche Verwendung geistigen Eigentums entstehen können, kann jedoch nicht erreicht werden. Allerdings vertritt GT 1 die Auffassung, dass die derzeitig verfügbaren Möglichkeiten zum Schutz der Eigentumsrechte ausreichend sind, um eine widerrechtliche Verwendung, die zu signifikanten quantitativen und qualitativen Schäden führen könnte, zu verhindern. Datenschutzrisiken Nachdem im Jahr 2020 das Datenschutzrisiko vor dem Hintergrund der Unsicherheiten aus dem EuGH-Urteil C-311/18 ("Schrems II") stark erhöht wurde, ließ eine unterjährige Neubewertung der Situation eine Reduktion des im Modell unterstellten Schadens zu. Dies trägt maßgeblich zum Rückgang der regulatorischen Risiken bei. Operative Risiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, sowie Markt- und Kundenrisiken. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für alle identifizierten operativen Risiken beträgt ca. MEUR 16 (Vorjahr: MEUR 16). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95 prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 24 (Vorjahr: MEUR 22). Mit 5 prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Forschung und Entwicklung Grundsätzlich besteht das Risiko, Produkte oder Module nicht in der vorgegebenen Zeit, in entsprechender Qualität und innerhalb gegebener Kostenbudgets realisieren zu können. Zur Vermeidung dieses Risikos erfolgt im Konzern eine systematische, regelmäßige Überprüfung des Projektfortschrittes, wobei die Ergebnisse mit den ursprünglich gesetzten Zielen abgeglichen werden. Somit können rechtzeitig im Falle von Abweichungen Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Schäden zu kompensieren. Aufgrund des breiten Spektrums unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten lässt sich keine Risikokonzentration auf bestimmte Produkte, Patente oder Lizenzen erkennen. Markt- und Kundenrisiken Aufgrund der Komplexität unserer Produkte sowie erheblicher gesetzlicher Anforderungen birgt der Vertrieb über Vertriebs- und Servicepartner gewisse Risiken. Um die Erfüllung der qualitativen Anforderungen auch bei Vertriebs- und Servicepartnern sicherzustellen, werden gezielte Schulungen angeboten. Auch unterliegt die Auswahl der Vertriebs- und Servicepartner strengen Anforderungen. Der E-Health-Markt ist geprägt durch Wettbewerb und eine fortschreitende Marktreife. Diese Wettbewerbssituation kann zu einem Preisdruck auf unsere Produkte und Dienstleistungen sowie zu steigenden Aufwendungen für Kundenbindung und -gewinnung führen. Im laufenden Geschäftsjahr rechnet GT 1 wie auch im abgelaufenen Geschäftsjahr mit einer konstant guten Geschäftsentwicklung mit überschaubaren Risiken, die einen Einfluss auf die Ertragslage haben könnten. Strategische Risiken Unter strategischen Risiken versteht GT 1 Risiken, die infolge einer unzureichenden Ausrichtung des Unternehmens auf das jeweilige Geschäftsumfeld die Ergebniserreichung gefährden könnten. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für alle identifizierten strategischen Risiken beträgt ca. MEUR 7 (Vorjahr: MEUR 6). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 21 (Vorjahr: MEUR 18). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Strategische Risiken können somit aus einem inadäquaten strategischen Entscheidungsprozess, aus unvorhersehbaren Marktentwicklungen oder aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten Unternehmensstrategie resultieren. Beim GT 1- Konzern wird die strategische Ausrichtung des Konzerns auf Managementebene festgelegt und regelmäßigen Kontrollen unterzogen.
Der zukünftige Erfolg der GT 1 wird teilweise von der Fähigkeit abhängen, bestehende Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und sie miteinander zu vernetzen, um rechtzeitig auf die Einführung neuer Produkte von Mitbewerbern zu reagieren sowie sich ändernden Kunden- und Marktanforderungen gerecht zu werden. Des Weiteren würden GT 1 durch schnell obsolet werdende Produkte und Dienstleistungen zusätzliche Kosten für die Produktentwicklung und -weiterentwicklung entstehen, was sich nachteilig auf das Jahresergebnis auswirken könnte. Seit der Einführung der Telematikinfrastruktur fertigt die GT 1 die Konnektor-Technologie unter Zuhilfenahme von Sublieferanten selbst. Aufgrund der daraus resultierenden Eigenschaft als Hardwareproduzent können der GT 1 die für ein Produktionsunternehmen typischen Risiken entstehen. Gesamtwirtschaftliche und politische Risiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken, die durch politische Veränderungen oder den Einfluss gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen entstehen. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für alle identifizierten Risiken dieser Kategorie beträgt ca. MEUR 14 (Vorjahr: MEUR 18). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 20 (Vorjahr: MEUR 25). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Die von GT 1 angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden derzeit an Standorten in 19 Ländern vermarktet. Sowohl der Aufbau von Geschäftsbeziehungen in diesen Ländern als auch die Geschäftstätigkeit an sich ist mit den für internationale Geschäfte üblichen Risiken verbunden. Hierbei ist im Allgemeinen insbesondere auf die vorherrschende allgemeine wirtschaftliche oder politische Lage der einzelnen Länder, das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Steuersysteme, gesetzliche Hürden wie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Wettbewerbsordnungen sowie Rechtsvorschriften für die Nutzung des Internets oder Richtlinien für die Entwicklung und Bereitstellung von Software und Dienstleistungen abzustellen. GT 1 wirkt diesen Risiken dadurch entgegen, dass sowohl bei Markteintritt als auch im weiteren Verlauf der Geschäftstätigkeit in diesen Ländern national ansässige Berater in Form von Anwaltskanzleien und Steuerberatern regelmäßig konsultiert werden und ein Austausch mit den dort ansässigen Behörden gepflegt wird. Grundsätzlich können Risiken, die aus Veränderungen gesamtwirtschaftlicher Faktoren erwachsen können, nie vollständig ausgeschlossen werden. Obwohl die Nutzungsvereinbarungen mit dem Kunden einen Missbrauch des Quellcodes oder anderer Geschäftsgeheimnisse vertraglich untersagen, besteht ein Restrisiko, dass Quellcodes oder Geschäftsgeheimnisse in den Besitz Dritter gelangen und diese daraus widerrechtlich profitieren. Denkbar wäre auch, dass Dritte dadurch in die Lage versetzt werden, eigenständig ähnliche oder bessere Produkte, entsprechend den von GT 1 eigentumsrechtlich geschützten Technologien oder Designs, zu entwickeln. Dieses Risiko kann niemals vollständig ausgeschlossen werden. Pandemierisiko COVID-19 Der Konzern hat die Entwicklungen und Risiken aus der COVID-19-Pandemie in einem quartalsweisen Reporting aller Geschäftseinheiten weltweit verfolgt und den vorhandenen Berichtsweg an das Senior Management dafür genutzt. Gesamtwirtschaftlich lässt sich eine rückläufige Gefährdungseinschätzung durch COVID-19 festhalten. Dazu tragen verbesserte Impfquoten als auch die an die Situation angepassten Abläufe bei. Kontakte werden unter Einhaltung von gebotenen Maßnahmen wahrgenommen oder gar vermieden und gänzlich auf die virtuelle Ebene verlegt. Dessen ungeachtet ist ein erneuter Lockdown nicht gänzlich auszuschließen. Wenn gleich dieser weiterhin als nicht sehr wahrscheinlich eingestuft wird, wäre ein Lockdown aus Unternehmenssicht nur dann als schwerwiegend einzustufen, wenn er über einen langen Zeitraum anhalten würde und damit den gesellschaftlichen Wohlstand und die Sicherheit gefährden würde. Dies ginge über reine Kontaktbeschränkungen über einen absehbaren Zeitraum weit hinaus. Krieg in der Ukraine Die GT 1 arbeitet mit einem Dienstleister zusammen, der unter anderem Entwickler in der Ukraine beschäftigt und beobachtet die lokale Situation. Der Dienstleister hat uns mitgeteilt, dass er auch eine Vorhaltung abgestimmter Pläne für eine etwaige räumliche Verlegung in den Westen des Landes zur Sicherung des Knowhows aber insbesondere auch zum Schutze der beschäftigten Personen und ihrer Familien vornimmt. Darüber hinaus können sich Auswirkungen ergeben, welche die Gesamtwirtschaft, aber auch unsere Branche belasten können. So ist als mögliche Auswirkung beispielsweise ein weiterer Anstieg der Energiepreise denkbar. Da die Auswirkungen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend konkretisiert werden können, wurden in unserer Prognose keine Auswirkungen aus der Situation in der Ukraine berücksichtigt. Projektrisiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken aus der Nichteinhaltung von vereinbarten Zeitvorgaben, fehlenden bzw. unzureichenden Personalressourcen, fehlenden bzw. unzureichenden materiellen Ressourcen, fehlender Abnahme der erbrachten Projektleistungen etc. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für sämtliche identifizierten Risiken dieser Kategorie beträgt ca. MEUR 4 (Vorjahr: MEUR 2). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 17 (Vorjahr: MEUR 3). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Die Gesellschaft erzielt einen Teil ihrer Umsätze im Projektgeschäft. Hierbei können zwischen der Auftragserteilung und der Auftragsabrechnung längere Zeiträume liegen, in denen die Gesellschaft Vorleistungen zu erbringen hat. Innerhalb dieser Zeiträume trägt die Gesellschaft insbesondere das Bonitätsrisiko ihrer Kunden. Im Rahmen des Projektgeschäfts besteht für die Gesellschaft darüber hinaus das Risiko, kontinuierlich auf den Zuschlag neuer Aufträge/Projekte angewiesen zu sein, um ihren Umsatz halten beziehungsweise Wachstum generieren zu können. Gerade im HIS-Segment besteht infolge des sehr hohen erstmaligen Implementierungsaufwandes der Softwarelösungen und des damit verbundenen, auf lange Zeit angelegten Produktlebenszyklus die Gefahr, dass lukratives Neugeschäft längere Zeit auf sich warten lässt. Die Gesellschaft ist daher bestrebt, langfristig Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden zu pflegen, zumeist durch die Übernahme der Softwarewartung, um als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und bei der Neuvergabe von Aufträgen/Projekten partizipieren zu können. Ebenfalls können Risiken durch eine unzureichende Beobachtung des Marktes entstehen, aus der sich eine ungenügende Anzahl an Angeboten und Aufträgen für die Gesellschaft ergibt. Im Falle ausbleibender Neugeschäfte sowie der Beendigung von Softwarewartungsverträgen könnten der Gesellschaft Umsatzeinbußen entstehen, was negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns zur Folge hätte. Personalrisiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken aus der Konzentration von unternehmensrelevantem Know-how auf einzelne Personen, Mitarbeiterfluktuation, Personalüber- und -unterbesetzung, schlechtem Arbeitsklima etc. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für sämtliche identifizierten Risiken dieser Kategorie beträgt ca. MEUR 6 (Vorjahr: MEUR 5). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 10 (Vorjahr: MEUR 9). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns ist in einem hohen Maße mit der Leitung und strategischen Führung des Senior Managements sowie auch einigen Mitarbeitern in Schlüsselpositionen verbunden. Obwohl neben dem Senior Management weitere Mitarbeiter Führungsaufgaben wahrnehmen, ist anzunehmen, dass sich im Falle eines Ausfalls einzelner Personen aus dem Kreis der Schlüsselpositionsinhaber dieser Umstand nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und somit auch auf die Finanz- und Ertragslage auswirkt. Der Konzern sieht die Leistung der Mitarbeiter als essenziell für sein Wachstum und seine Entwicklung an. Insofern steht man mit anderen Unternehmen im Wettbewerb um die Akquise hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte. Darum bietet der Konzern ein attraktives Vergütungssystem sowie individuell abgestimmte Qualifizierungsangebote an, um Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Aktuell sind keine bedeutsamen Risiken bekannt, die einen Einfluss auf die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften haben und somit die ausgegebenen Wachstumsziele gefährden könnten. Die Mitarbeiter der GT 1 sind wesentlicher Bestandteil der Außendarstellung des Konzerns. Demzufolge können durch Nichteinhaltung der innerhalb der GT 1 verankerten Ethikgrundsätze Risiken entstehen, wodurch das Image und der gute Ruf der Gesellschaft negativ beeinflusst werden können, wobei insbesondere bei neu erworbenen Unternehmen das Risiko der Nichteinhaltung temporär mit einer höheren Wahrscheinlichkeit belegt ist. M&A-Risiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken aus den Bereichen Akquisition und Integration. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für alle identifizierten M&A-Risiken beträgt ca. MEUR 4 (Vorjahr: MEUR 3). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 7 (Vorjahr: MEUR 9). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Auch künftig plant GT 1, die Präsenz im nationalen und internationalen Markt weiter auszubauen. Dabei strebt die Gesellschaft unter anderem Wachstum durch Akquisitionen von Unternehmen an, die mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorbereitet werden. Dennoch ist grundsätzlich mit jeder Akquisition ein Risiko verbunden, welches im Falle des Eintritts Auswirkungen auf das Ergebnis des Konzerns haben kann. Die Risiken aus der unterjährigen Akquisition wurden bereits über den etablierten Risikomanagementprozess erfasst und basieren auf den bereits während der Due Diligence Phase erhobenen Informationen. Ein wesentlicher Teil des Anlagevermögens aus Konzernsicht besteht aus immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen von Akquisitionen erworben wurden. Entsprechend verpflichtend anzuwendender Rechnungslegungsstandards sind der Geschäfts- oder Firmenwert mindestens einmal jährlich und übrige Vermögenswerte im Falle von sogenannten Triggering Events zu bewerten. Sofern sich aus einer solchen Überprüfung eine Wertminderung des Vermögens ergibt, muss eine entsprechende Anpassung des Buchwerts dieser Vermögenswerte auf den ermittelten Nettoveräußerungswert erfolgen. Hierbei können verschiedene Faktoren, wie beispielsweise Änderungen in der Gesetzgebung oder der Wettbewerbssituation, erhebliche Auswirkungen auf den Wert der immateriellen Vermögenswerte nach sich ziehen. Unterliegen immaterielle Vermögenswerte einer Wertminderung, sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, was zu einer dementsprechenden Verringerung des Periodenergebnisses führt. Steuerrisiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken aus Steuernachzahlungen (auch für erworbene Unternehmen), Preisgestaltungen für Waren und Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen und ungenauer Rechtsstruktur infolge von ungenauer Steuerplanung. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für alle identifizierten Steuerrisiken beträgt ca. MEUR 1 (Vorjahr: MEUR 1). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 1 (Vorjahr: MEUR 4). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Ein vollständiger Ausschluss des Risikos, dass im Rahmen von Außenprüfungen durch Finanzbehörden Nachforderungen erhoben werden, für die die Gesellschaft keine oder nur unzureichend hohe Rückstellungen gebildet haben, kann nicht gewährleistet werden. Für allgemeine Risiken aus laufenden Betriebsprüfungen hat der Konzern aus heutiger Sicht ausreichend hohe Rückstellungen gebildet. Finanzrisiken Hierbei handelt es sich insbesondere um Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken, Währungsrisiken und Kontrollrisiken. Der sich aus der Analyse ergebende zu erwartende potenzielle Jahresschaden für alle identifizierten Finanzrisiken beträgt ca. MEUR 2 (Vorjahr: MEUR 2). Der potenzielle Jahreshöchstschaden dieser Kategorie innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus beläuft sich auf ca. MEUR 4 (Vorjahr: MEUR 5). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken Grundsätzlich unterliegen Geschäftsmodelle, die nicht ausschließlich durch Eigenkapital finanziert werden, dem Risiko der Abhängigkeit des fremdfinanzierten Anteils von den gegebenen Refinanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt. Diesem Risikofaktor vorbeugend erfolgt bei GT 1 eine Abstützung auf Kreditlinien bei in- und ausländischen Hausbanken. Durch die syndizierte Kreditfazilität (Volumen von MEUR 1.000 - weitere Informationen siehe Konzernanhang) ist der grundsätzliche Kapitalbedarf des Konzerns gedeckt. Die syndizierte Kreditfazilität setzt sich aus einem "Revolving Loan" und einem "Term Loan" zusammen. Für zusätzlichen Kapitalbedarf stehen der GT 1-Gruppe weitere Kreditlinien in Höhe von MEUR 236 zur Verfügung, welche zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Liquiditätsbedarfs aus dem operativen Geschäft resultierender Aufwendungen dienen. In der syndizierten Kreditfazilität ist eine finanzielle Kennzahl (Financial Covenant) vereinbart worden. Bei einem Verstoß gegen den Financial Covenant kann der Kredit grundsätzlich sofort fällig gestellt werden. Daraus resultieren Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Zusätzlich ergibt sich ein kurzfristiges Liquiditätsrisiko aus der Gefahr, dass durch Fehleinschätzungen bei der operativen Working-Capital-Planung kurzfristige Forderungen (Verbindlichkeiten) aus Lieferungen und Leistungen nicht pünktlich eingebracht (beglichen) werden können. Zur Überwachung und Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos wird von der Corporate-Treasury-Abteilung ein Liquiditätsplan mit verschiedenen Zeithorizonten (täglich, monatlich und vierteljährlich) auf rollierender Basis erstellt. Kurzfristige Schwankungen des Working-Capital-Bedarfs werden tagesgenau beobachtet und können über bestehende Kreditlinien auskömmlich absorbiert werden. Ein struktureller oder kurz- und mittelfristiger Liquiditätsbedarf kann generell über Ziehungen der revolvierenden Kreditlinie ausgeglichen werden. Das Working-Capital wird auf kontinuierlicher Basis überwacht, um daraus resultierende Liquiditätsrisiken zu adressieren. Die Überwachung und Steuerung des mittelfristigen Liquiditätsrisikos erfolgt anhand einer Zwölf-Monats-Liquiditätsplanung. Die Einhaltung der Financial Covenants wird konsequent im Rahmen der Planung und in der Rückschau überwacht und regelmäßig an die Geschäftsführung und an die Banken berichtet. Zu Details in Bezug auf die Financial Covenants verweisen wir auf die entsprechenden Passagen im Konzernanhang. Im Wesentlichen erachtet GT 1 Änderungen der Zinssätze als primäres Marktrisiko. Dementsprechend zielt die Strategie des Risikomanagements darauf ab, relevante Risiken bezüglich der Entwicklung der Cashflows auszugleichen. Vor dem Hintergrund, dass der Großteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft auf Basis variabler Zinssätze eingegangen wird, ergibt sich ein Zinsrisiko für steigende kurzfristige Zinsen, während die Entwicklung der langfristigen Zinssätze nur moderat das Cashflows-Profil beeinflusst. Trotz sämtlich getroffener Vorsorgemaßnahmen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass vom Unternehmen zu zahlende Refinanzierungszinssätze einer ungünstigen Entwicklung unterliegen bzw. mittelfristig eine Refinanzierung über Fremdkapitalmittel nicht gewährt wird. Unter derzeitigen Gesichtspunkten bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass künftige Refinanzierungen bzw. die generelle Aufnahme von Fremdkapital gefährdet sind. Weitere finanzielle Risiken beziehen sich auf das Risiko von Forderungsausfällen. Aufgrund der diversifizierten Märkte und der Kundenstruktur des Konzerns bestehen keine Klumpenrisiken. Bedingt durch die überwiegend hohe Bonität unserer Kunden sind im langjährigen Durchschnitt die Forderungsausfallrisiken eher gering. Währungsrisiken Die internationale Ausrichtung des Konzerns hat zur Folge, dass Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge in unterschiedlichen Währungen erfolgen. Im Konzern erfolgt eine Gegenüberstellung und Aufrechnung von Zahlungsströmen in den einzelnen Währungen. Generell ist das Unternehmen bestrebt, aktiv durch entsprechende Lieferantenauswahl und Standortentscheidungen ein umfangreiches natürliches Hedging zu betreiben. Gegenwärtig bedient sich die Gesellschaft keiner derivativen Finanzinstrumente zur Sicherung von Währungsrisiken. Die Entwicklung der relevanten Positionen wird regelmäßig beobachtet, sodass bei wesentlichen Änderungen angemessen reagiert werden kann. Zukünftig sollen unternehmensinterne Finanzierungen, die in Fremdwährungen notiert sind, durch Währungsderivate abgesichert werden. Darstellung der Gesamtrisikoposition Unter kumulierter Betrachtung ergibt sich ein potenziell zu erwartender Jahresgesamtschaden für den Konzern von MEUR 74 (Vorjahr: MEUR 72). Der potenzielle Jahreshöchstschaden auf Konzernebene beläuft sich innerhalb eines 95-prozentigen Konfidenzniveaus auf MEUR 110 (Vorjahr: MEUR 105). Mit 5-prozentiger Wahrscheinlichkeit kann es zu einem höheren, unerwarteten Schaden kommen. Nach Würdigung der sich derzeitig ergebenden Risikopositionen ist der Fortbestand der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH und des Konzerns nicht gefährdet. Der sich unter kumulierter Betrachtung ergebende potenziell zu erwartende Jahresgesamtschaden könnte durch den erwarteten operativen Cashflow des Konzerns gedeckt werden. 4.3 Chancenbericht Immer umfangreichere Datenmengen werden im Gesundheitssystem erfasst - in Krankenhäusern, beim Hausarzt und bei den Krankenkassen. Die Patientendaten werden dokumentiert, klassifiziert und nach medizinischen Sachverhalten eingeordnet. Ärzte wollen außerdem Erkenntnisse und Informationen mit ihrem Kollegenkreis teilen, stets mit Blick auf die optimale, fallbezogene Behandlung von Patienten. Gleichzeitig werden Indikationen und Behandlungsoptionen immer differenzierter und damit komplexer. Zeitdruck sowie die Menge an medizinischen Informationen steigen kontinuierlich: Es wird immer schwieriger, alle Informationen immer punktgenau zur Verfügung zu haben. Seit über 30 Jahren sorgt der Konzern bei Kunden dafür, dass Bürokratie und Papierarbeit verringert werden und dass wichtige medizinische Informationen dort zur Verfügung stehen, wo sie gebraucht werden. So werden Ärzte und Heilberufler entlastet und es steht mehr Zeit für das Wesentliche zur Verfügung: die Patienten. Dazu sind Informationsaustausch und das Zusammenspiel zwischen Allgemeinärzten, Spezialisten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Akteuren des Gesundheitswesens von größter Bedeutung. Operative Chancen Technologieführerschaft und Innovation GT 1 ist gut aufgestellt, um die richtungsweisende Stellung in Sachen Technologie und Innovation auch künftig zu behaupten. Als erfahrener Pionier entwickelt GT 1 ständig neue Innovationen und verfügt über umfangreiches technisches Know-how. Kundenbindung und Fachwissen Für neue Wettbewerber stellt die Kundenbindung eine starke Markteintrittsbarrieren dar. Das trifft vor allem auf Systeme für Krankenhäuser zu, deren technische Umsetzung hochkomplex ist. Solche Systeme werden nur Anbietern mit den nötigen Fachkenntnissen und Ressourcen sowie entsprechender Erfahrung in der Realisierung vergleichbarer Projekte anvertraut. Angesichts der hohen Implementierungsrisiken bezüglich technischer Änderungen und Anwenderschulungen sind die Wechselkosten für Krankenhäuser außerdem besonders hoch. G3-Technologie Die Produktstrategie von GT 1 baut auf dem strategischen F&E-Programm "G3" auf. Ziel von G3 ist es, eine gemeinsame Technologie für alle Märkte und Segmente zu entwickeln. Die Architektur von G3 basiert auf einem hohen Maß an Serviceorientierung und Flexibilität. G3 Lösungen können als Software as a Service (SaaS) angeboten werden und sind für fast alle Anwendungsfälle vom Einsatz in einer einzelnen Klinik bis hin zu regionalen und nationalen Lösungen geeignet. Neben der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft in Österreich hat GT 1 bereits weitere Krankenhäuser in Deutschland, Österreich und der Schweiz an die G3-Technologie angebunden. Auch konnten weitere Großaufträge im Krankenhausbereich der GT 1 im Jahr 2021 gewonnen werden, so zum Beispiel auch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Daneben benutzen erste niedergelassene Ärzte in Deutschland und der Tschechischen Republik erfolgreich GT 1-G3-Produkte. Der Rollout des neuen Produkts CLICKDOC in Deutschland und Frankreich führt zu stetig wachsenden Kunden- und Umsatzzahlen. GT 1 erwartet für die Zukunft dank der G3-Technologie größere Wettbewerbsvorteile. Organisatorische und prozessbezogene Verbesserungen "OneGroup" ist das größte interne IT- und Organisationsprojekt in der Geschichte der GT 1. Dahinter verbirgt sich die Vereinheitlichung und Optimierung der Rollen, Strukturen und Prozesse in allen unseren Unternehmen und Geschäftsbereichen weltweit, basierend auf einer einzigen zentralisierten IT-Plattform. Alle anderen bestehenden internen IT-Lösungen werden nach erfolgreicher Einführung der standardisierten Lösung migriert und nach und nach auslaufen. Auf diese Weise schafft GT 1 eine Synthese aus dem gesamten kollektiven Wissen auf der Basis definierter Standards und stellt diese zentral in Form einer IT-Lösung zur Verfügung. GT 1 nutzt die Möglichkeiten der Informationstechnologie, um Geschäftsprozesse in einem globalen System zu organisieren, zu automatisieren und zu synchronisieren. "OneGroup" stellt damit sicher, dass GT 1 ihre Märkte in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Support, Professional Services und in anderen kundenorientierten Bereichen mit einem einzigen, einheitlichen und maßgeschneiderten Ansatz bedient. Im Hintergrund versorgen die Bereiche Finanzen, Personalwesen und andere Verwaltungsfunktionen die leitenden Angestellten mit maximaler Transparenz und helfen damit bei qualifizierten Entscheidungen und der Unterstützung der Kollegen an vorderster Front. Mit Hilfe der vollständig standardisierten IT-basierten Organisation wird GT 1 die betriebliche Effizienz steigern, die Rentabilität verbessern, schneller wachsen und die Kundenzufriedenheit weiter verbessern. Strategische Chancen Führende Marktstellung bei Ambulatory Information Systems In Deutschland ist GT 1 Anbieter im Bereich Ambulatory Information Systems (AIS). Außerdem gehört GT 1 in Dänemark, Frankreich, Schweden, Norwegen, Österreich, Italien und der Tschechischen Republik zu den führenden AIS-Anbietern. Mit eMDs, Inc. hat GT 1 zudem einen führenden Anbieter von Gesundheits-IT mit Schwerpunkt Arztpraxen in den USA übernommen, und erreicht damit eine attraktive Größe im weltweit größten Healthcare-Markt. Dank der Größe des AIS-Geschäfts hat GT 1 direkten Zugang zu vielen niedergelassenen Ärzten. Das birgt eine Reihe wichtiger Vorteile. Die strategisch günstige Positionierung von GT 1 macht es möglich, auch in anderen effizienzsteigernden Bereichen des Gesundheitswesens eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Vernetzungsmarkt, in dem die werthaltige und erfolgreiche Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern und anderen Akteuren eng mit der Zahl der Teilnehmer verknüpft ist. Je größer die Mitgliederzahl in einem Netzwerk, desto attraktiver wird es für potenzielle neue Mitglieder, sich diesem Netzwerk anzuschließen und dabei künftig kostenpflichtige Leistungen in Anspruch zu nehmen. GT 1 kann auf den bestehenden Ärztestamm zurückgreifen - ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in diesem Markt. Das AIS-Geschäft ist außerdem stark von langfristigen Service- und Softwarepflegeverträgen geprägt und zeichnet sich dementsprechend durch stabile wiederkehrende Umsätze aus, die eine gute Grundlage für die Finanzierung von Investitionen sowie die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bilden. Die Telematikinfrastruktur in Deutschland Die Telematikinfrastruktur stellt eine langfristige Wachstumschance für GT 1 dar. Ein vollständiger, gesetzlich veranlasster Rollout bietet GT 1 die Möglichkeit, neue Lösungen an alle Bestandskunden in Deutschland zu verkaufen. Noch wichtiger ist die Tatsache, dass die Telematikinfrastruktur perfekt zur GT 1-Strategie passt, den eigenen Kunden noch mehr Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, wie z. B. eServices, Online-Rezepte, elektronische Patientenakte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, elektronische Laborbeauftragung (eLabOrder), Ärztenetzwerke, Online-Organisation der klinischen Behandlungsabläufe, Web-Hosting-Leistungen usw. Consumer Engagement Viele Aufgaben erledigt der Mensch inzwischen online. Das ist bequem und spart Zeit. In den kontaktbeschränkten Zeiten während der das Jahr 2021 dominierenden Pandemie eliminiert der Online-Kontakt über die CLICKDOC Videosprechstunde ebenfalls eine Quelle möglicher Übertragung von Krankheiten. Mit CLICKDOC bietet GT 1 eine Plattform, die eine direkte Patient-Arzt-Kommunikationsschnittstelle gewährleistet. Arzt und Patient stehen in direktem Kontakt - ob Terminanfrage, Rezepterneuerung, Online-Sprechstunde oder der Abruf von Befunden. Immer mehr Patienten wollen ihre medizinischen Daten genau kennen und selbst verwalten. Mit GT 1 Life verfügt die GT 1 über eine einzigartige technologische Plattform, mit der Patienten Informationen von allen behandelnden Ärzten elektronisch zusammenführen und verwalten können. Der Patient entscheidet dabei selbst, welchem Arzt er seine Geschichte offenlegt. Vertrauliches bleibt vertraulich. Nur GT 1 bietet hier den höchsten Sicherheitsstandard. Durch Partnerschaften wie die Kooperation mit IhreApotheken.de baut GT 1 den Nutzen von CLICKDOC für Patienten durch die Einlösung von elektronischen Rezepten in Apotheken weiter aus. Als etablierter und reichweitenstarker Partner in der Gesundheits-IT stellt die GT 1 ebenso notwendige Lösungen im Kontext der Covid-19-Pandemie zur Verfügung, wie beispielsweise komfortable Lösungen zur Erstellung von Impfzertifikaten direkt aus den Arztinformationssystemen. Clinical Decision Support Clinical Decision Support kann Leistungserbringer im Patientendialog nachhaltig unterstützen, z.B. bei der Diagnose seltener Erkrankungen. Hierzu können kontextuell spezifische Informationen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund einer kontinuierlich ansteigenden Anzahl medizinischer Erkenntnisse, immer komplexerer und individuellerer Krankheitsbilder bei gleichzeitiger Verknappung der Möglichkeiten umfassender ärztlicher Betreuung hilft Clinical Decision Support getreu der Vision des Gründers der GT 1 relevante medizinische Daten zur richtigen Zeit am richtigen Ort bereitzustellen. Ein modernes cloudbasiertes Medizinprodukt namens THERAFOX dient dabei als Basis für die Verbesserung bei der Arzneimitteltherapiesicherheit. Finanzchancen Akquisitionen sind von entscheidender Bedeutung, um bestehende Marktpositionen auszubauen oder neue Märkte zu erschließen. GT 1 hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Firmen in den unterschiedlichsten Ländern und Geschäftssegmenten erworben und erfolgreich integriert. Ein Beleg für die Erfahrung von GT 1 in der Übernahme von Unternehmen sind zum Beispiel die jüngst erfolgten Übernahmen von KMS Vertrieb und Services, VISUS Health IT und Meta-it im HIS-Segment, wodurch der Marktanteil weiter ausgebaut und die Positionierung der GT 1 im europäischen Krankenhausmarkt weiter verstärkt werden konnte. Darüber hinaus wurden im AIS-Segment, zum Beispiel mit der Aatlantide Übernahme, gezielte Zukäufe getätigt, um die Marktposition weiter zu festigen. Die Integrationen der eMDs und Cerner Akquisitionen verlaufen besser als erwartet und runden das erfolgreiche Bild ab. Gesetzliche und politische Chancen Gesamtpolitische Sicht Die Gesundheitssysteme aller westlichen Industrieländer sehen sich mit den gleichen Herausforderungen in Verbindung mit einer zunehmend älteren Bevölkerung und steigenden Behandlungskosten konfrontiert. Das bedeutet, dass eine länderübergreifende Nachfrage nach IT-Lösungen für die Healthcare-Branche besteht. Insbesondere dank der langjährigen Erfahrung der Gesellschaft kann das Geschäftsmodell von GT 1 auf viele verschiedene Märkte weltweit übertragen werden. GT 1 baut seine internationale Präsenz stetig aus und unterhält derzeit Standorte in 20 Ländern weltweit. Die COVID-19-Pandemie hat nochmals verdeutlicht, dass es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens noch deutlichen Handlungsbedarf gibt und ist an dieser Stelle auch ein beschleunigender Faktor. GT 1 steht als Partner zur Verfügung und bietet die Produkte sowie Kompetenz, um den Prozess nachhaltig zu unterstützen. Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) In Deutschland wurde im November 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz, kurz KHZG, durch den Bundestag verabschiedet. Dieses von der Regierung veröffentliche Programm wird in den nächsten Jahren die Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern vorantreiben. Im Jahr 2021 konnten bereits eine Vielzahl von Kundenaufträgen unterschrieben werden. Die Umsetzung startete ebenfalls bereits in 2021, wobei die Implementierung hauptsächlich in den nächsten Jahren erfolgen wird. Personalchancen Erfolgreiche und erfahrene Unternehmensführung Der Konzern verfügt über ein starkes Führungsteam mit umfassender und langjähriger Erfahrung. Attraktiver Arbeitgeber Die hohe Motivation, Qualifikation und Innovationskraft unserer Mitarbeitenden sind das Fundament unseres Erfolgs. Langfriste Beschäftigung und nachhaltige Personalentwicklung sind daher wesentliche Themen für GT 1. Auch im Berichtsjahr weisen die Zahlen der Mitarbeitenden einen weltweiten Anstieg um 10,0 % gegenüber dem Jahresendstand 2020 auf. Im stetig wachsenden IT-Fachkräftemangel ist es GT 1 neben der externen Rekrutierung wichtig, aktiv dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Daher investieren wir nachhaltig in die Ausbildung und Förderung junger Talente. Überdies steigert es die frühe Talentbindung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten, und trägt zu einer Stärkung des Fachwissens in unserer Branche bei. Im Bereich Junior Talent Management kann GT 1 auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 blicken. Allein in Deutschland wurden 56 neue Auszubildende und dual Studierende eingestellt. Dies entspricht zwar einer Reduktion von 21 % im Vergleich zu 2020, ist jedoch mit den Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie und die damit verbundene Umsetzung der virtuellen Ausbildung verbunden. So entschied man sich, die Einstellungen an einigen Standorten zu reduzieren, um dem Mehrbedarf an (virtueller) Betreuung in dieser besonderen Zeit gerecht zu werden und somit die Ausbildungsqualität auf sehr hohem Niveau zu halten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 beschäftigen wir allein in Deutschland 176 Auszubildende sowie dual Studierende. Erfreulich ist auch, dass wir 84 % aller Auszubildenden nach ihrem Abschluss 2021 in Deutschland übernehmen konnten, die Mehrheit hiervon in IT-Berufen. Die Förderung und Entwicklung der Mitarbeitenden sind für GT 1, auch in den anhaltenden, außergewöhnlichen Zeiten der COVID-19-Pandemie, unabdingbar. Damit sich unsere Mitarbeitenden persönlich, fachlich, methodisch und im Zuge der weiteren Internationalisierung auch interkulturell entwickeln, ist es unser Bestreben, dafür die idealen Rahmenbedingungen bereitzustellen und zu sichern. Dies bedeutet, während der COVID-19-Pandemie Weiterbildungsprogramme möglichst mit virtuellen Formaten anzubieten. Das Personalentwicklungskonzept der GT 1 umfasst unter anderem strukturierte, jährliche Beurteilungs- und Entwicklungsgespräche, eine unternehmensweite Online-Lernplattform mit einem umfassenden Schulungsangebot, gezielte Entwicklungsprogramme für Fach- und Führungskräfte sowie Sprachlernprogramme. Insbesondere in Zeiten der anhaltenden COVID-19-Pandemie ist es die verantwortungsvolle Aufgabe von GT 1 als Arbeitgeber, den Mitarbeitenden Stabilität und Sicherheit zu bieten. Der Schutz und die Unterstützung der Mitarbeitenden hat dabei oberste Priorität. Das dauerhafte Angebot des mobilen Arbeitens wird um Test- und Impfmöglichkeiten erweitert. Das betriebliche Gesundheitsmanagement bietet neben klassischen Sport- und Bewegungsprogrammen auch arbeitsmedizinische sowie spezielle Schulungsangebote. Eine gute Balance zwischen Arbeit und Privatleben ist eine entscheidende Grundlage für Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit, von der Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen profitieren. Um jungen Familien die Verknüpfung von Arbeit und Privatleben zu erleichtern, hat GT 1 in der Firmenzentrale in Koblenz eine Kindertagesstätte auf dem Firmengelände eingerichtet. Im Berichtsjahr konnten insgesamt 42 Kinder betreut werden, davon hatten 64 % das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Die Plätze werden vorranging an Kinder von Betriebsangehörigen vergeben. Die Öffnungszeiten von täglich zehn Stunden sind auch für gleitend arbeitende Mitarbeitende komfortabel. Datenverarbeitungschancen Jeden Tag werden unsere Kunden vor neue technologische Anforderungen gestellt: Sie müssen Vorgaben wie die elektronische Patientenakte umsetzen oder sich stärker mit ihren Kollegen austauschen. Um Kosten zu sparen, übertragen viele Leistungserbringer im Gesundheitswesen Tätigkeiten, wie beispielsweise Verwaltungsaufgaben, an externe Dienstleister. Das Marktumfeld verlangt zunehmend von unseren Kunden, sich zu vernetzen, wodurch jedoch das Risiko beim Datenschutz steigt. Mit GT 1 handeln Ärzte sicher und verantwortungsbewusst. Patientendaten werden bereits in Praxis und Krankenhaus verschlüsselt - vor der Übertragung in externe Netzwerke. Der Personenbezug wird entfernt und die Daten werden so verschlüsselt, dass ein unberechtigter Zugriff unmöglich ist. Wie wichtig uns der verantwortungsvolle Umgang mit Daten ist, zeigt auch unser entschlossenes Vorgehen und Schutz der Kundenverbindungen im Zusammenhang mit der Ende 2021 eingetretenen Ransomware-Attacke. Weitere Details dazu werden im Abschnitt 2.2 Geschäftsverlauf dargestellt. Gesamtbild der Chancen GT 1 ist hervorragend aufgestellt, um die Möglichkeiten moderner Informationstechnologie zu nutzen, Effizienzsteigerungen zu erreichen, Kosten zu senken, Arbeitsabläufe zu optimieren und die Leistungen für die Patienten zu verbessern. Der Gesundheitsmarkt wächst - selbst unter schwierigen Rahmenbedingungen - und GT 1 gehört zu den weltweit führenden E-Health-Anbietern. Die GT 1 verfügt über einen hervorragenden Kundenstamm an Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken auf der ganzen Welt. GT 1 hat strukturelle, langfristige Wachstumschancen und verfügt über eine solide, widerstandsfähige Marktposition. Der E-Health Markt besitzt dabei insgesamt enormes Potenzial. Die Chancen des Konzerns im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr unterlagen keinen signifikanten Veränderungen und werden weiterhin als durchweg positiv gesehen. 5. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB) In der Finanzberichterstattung besteht das Risiko, dass die Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüsse Falschdarstellungen enthalten, die möglicherweise einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen ihrer Adressaten haben. Unser rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS) zielt darauf ab, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die daraus resultierenden Risiken zu begrenzen. Es erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten GT 1-Konzern. So können wir mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechender Jahres- und Konzernabschluss erstellt wird. Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems in Bezug auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess sind nachfolgend beschrieben: Innerhalb des GT 1-Konzerns ist eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur implementiert. Die Steuerung regional- und sektorenübergreifender Schlüsselfunktionen erfolgt zentral über die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Operativ tätigen Tochtergesellschaften wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung eingeräumt. Eine klare Trennung der Funktionalitäten der in den Rechnungslegungsprozess involvierten Bereiche Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (AP/AR Services), Finanzberichterstattung (Financial Reporting), Treasury, Human Resources, IT, Risk Management, Konzerncontrolling, Erstellung und Finanzmanagement der Einzelabschlüsse, Konzernabschluss, Procurement und Investor Relations ist gewährleistet. Die Zuständigkeiten sind klar definiert. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Abteilungen sind sowohl an den quantitativen als auch den qualitativen Bedürfnissen des Konzerns ausgerichtet. Die Buchführung ist überwiegend zentral organisiert und wird über die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA zentral geführt. Das Shared Service Center am Standort Koblenz ist für die Buchhaltung der Tochtergesellschaften in Deutschland, der Schweiz, Frankreich, Belgien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Südafrika, Polen, Spanien und Rumänien verantwortlich. Tochtergesellschaften in anderen Ländern sind dezentral organisiert. Hierbei übernehmen mitunter lokale Konzerngesellschaften die Buchführung und andere finanzielle Funktionen für ihre Tochter- oder Schwestergesellschaften. Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA übt zentrale Aufsichts- und übergeordnete Kontrollfunktionen in den Bereichen Rechnungslegung und Finanzen aus. Dabei handelt es sich unter anderem um die Konsolidierung, die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, die Bilanzierung selbst erstellter Software, die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 und die Prüfung der Werthaltigkeit des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerts sowie das neu hinzugekommene Reporting gemäß der sogenannten EU-Taxonomie-Verordnung VO (EU) 2020/852. Des Weiteren übernimmt die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA die Bilanzierung und Überwachung von Finanzinstrumenten, die Steuerung der Bilanzstruktur der Tochtergesellschaften, den Zahlungsverkehr, die Geldanlagen und die deutsche Organschaftsabrechnung. Teilweise werden dafür externe Dienstleister hinzugezogen. Ein an den Bedürfnissen des Konzerns ausgerichtetes, internes Richtlinienwesen ist implementiert (u. a. konzernweite Bilanzierungsrichtlinie, Risikomanagement-Richtlinie, Forschungs- und Entwicklungsrichtlinie). Die eingesetzten Finanzsysteme sind gegen unbefugte Zugriffe durch entsprechende Sicherheitsmechanismen geschützt. Bei den eingesetzten Finanzsystemen handelt es sich im Wesentlichen um Standardsoftware. Zur Sicherstellung einer konzernweiten Analyse und Steuerung ertragsrelevanter Risikofaktoren und den Fortbestand der Gesellschaft gefährdender Risiken werden im Konzern einheitliche Planungs-, Berichterstattungs-, Controlling- und Frühwarnsysteme und -prozesse eingesetzt. Insbesondere ist die Finanzberichterstattung (Financial Reporting) zentral aufgestellt und führt die (weltweiten) Informationen des Konzerns an einer Stelle zusammen. Die Berichterstattung des Konzernrechnungswesens wird stetig durch das Senior Management, die Business Unit Leiter / Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und letztendlich durch das Management überwacht. Zur Erstellung der Abschlüsse nutzt die GT 1 Vermögensverwaltung GmbH ein konzernweit einheitliches Berichterstattungssystem, das auch für die Aufstellung der Konzernplanung und Prognosen genutzt wird. Es wird von allen konsolidierten Konzerngesellschaften verwendet und bildet die Basis für einen standardisierten Datenmeldeprozess im Konzern. Der Geschäftsführer des Konzerns legt zum Gesamtjahr einen externen Bilanzeid ab und unterzeichnet die Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Er bestätigt damit, dass die vorgeschriebenen Rechnungslegungsstandards eingehalten wurden und dass die Zahlen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Eine Überprüfung der Rechnungslegungsprozesse erfolgt durch die Interne Revision. Erforderliche rechnungslegungsbezogene Prozesse unterliegen geregelten analytischen Prüfungen. Das implementierte konzernweite Risikomanagementsystem wird regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst und auf Angemessenheit hinsichtlich Quantität und Qualität überprüft. Zur Einhaltung der Normenkonformität der (konzern-) rechnungslegungsbezogenen Prozesse ist konzernweit die Funktion des regionalverantwortlichen "Vice President Finance" bzw. "Teamleader Finance" implementiert. Diese berichten in allen finanz- und rechnungslegungsbezogenen Gebieten an die Leiterin der Einzelabschlüsse des Konzerns, welche wiederum an den Senior Manager Finanzendes Konzerns berichtet. Er informiert das Senior Management über kritische oder hoch risikobehaftete Themen und berät bei Bedarf über zu ergreifende Maßnahmen. Themenbereichsbezogen werden die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Bereiche Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (AP/AR Services), Finanzberichterstattung (Financial Reporting), Treasury, Human Resources, IT, Risk Management, Konzerncontrolling, Erstellung und Finanzmanagement der Einzelabschlüsse, Konzernabschluss, Procurement und Investor Relations zur Maßnahmendurchführung und/oder Maßnahmenverfolgung involviert. Des Weiteren wird eine regelmäßige Überprüfung komplexer und starker Veränderungen zugrunde liegender rechnungslegungsbezogener Themen (z. B. Forderungsmanagement, Überprüfung auf Wertminderung, Bilanzanalyse hinsichtlich Einhaltung der Financial Covenants und Tragfähigkeit weiterer Akquisitionen sowie Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen) durchgeführt. Die Auswirkungen der rechnungslegungsbezogenen Risiken werden hinsichtlich ihres Einflusses auf die Finanzberichterstattung mittels Auswirkungsanalysen abgeleitet und bewertet. Ebenfalls stützt sich die Überprüfung eingeleiteter Maßnahmen zur Begrenzung erkannter Risiken auf diese Analysen, um die Effektivität der Maßnahmen erkennen zu können. Grundsätzlich wird bei allen wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben worden sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell richtig erfasst, aufbereitet, gewürdigt sowie in die externe Rechnungslegung übernommen werden. Die zentrale Stelle bildet das Konzernrechnungswesen, das all diese Prozesse überwacht. Dieses wiederum wird von dem Senior Manager Finanzen überwacht; dieser wird bei der Ausübung der Überwachungsfunktion durch die Interne Revision unterstützt. Eine strikte Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur bildet die Grundlage für effiziente Arbeitsprozesse. Die an den Konzernbedürfnissen ausgerichtete Besetzung und Ausstattung der rechnungslegungsprozessbezogenen Bereiche, sowohl personell als auch materiell, gewährleisten effektives und genaues Arbeiten. Durch gesetzliche und unternehmensinterne Richt- und Leitlinien wird dafür gesorgt, dass innerhalb der in die Rechnungslegung involvierten Bereiche ein einheitlicher und ordnungsmäßiger Rechnungslegungsprozess ermöglicht wird. Die klare Abgrenzung von Verantwortungsbereichen sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen gewährleisten eine korrekte Rechnungslegung sowie einen verlässlichen Umgang mit potenziellen Unternehmensrisiken. Hierbei kommt dem im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen stehenden konzernweit einheitlichen Risikomanagementsystem die Aufgabe zu, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und angemessen zu kommunizieren. 6. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten Der Konzern ist hinsichtlich der bestehenden Finanzinstrumente Risiken ausgesetzt. Diese bestehen im Wesentlichen in Ausfallrisiken hinsichtlich der aktivierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen. Wesentliche Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken bestehen nicht. Ferner verwendet der Konzern selten Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken. Ziel der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH ist die Minimierung dieser Ausfallrisiken. Dazu hat die Gesellschaft unter anderem ein Mahnwesen eingerichtet. Ferner werden Ausfallrisiken dadurch vermieden, indem bei einem signifikanten Anteil der Verträge bezüglich der wiederkehrenden Umsätze Vorauszahlungen vereinbart sind. Das maximale aus den Finanzinstrumenten resultierende (Ergebnis-) Risiko entspricht dem Buchwert des jeweils aktivierten Finanzinstruments. 7. Gesonderter nicht-finanzieller Konzernbericht Mitarbeiter Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 waren weltweit 8.603 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim GT 1-Konzern beschäftigt. Das sind 10 % mehr als im Vorjahr (7.820).
Im derzeit umsatzstärksten Markt Deutschland beschäftigte die GT 1 im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 3.994 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was einem prozentualen Anteil von 46 % bezogen auf die Gesamtmitarbeiterzahl im Konzern entspricht. Bericht über soziale Unternehmensverantwortung Der Bericht der GT 1 über nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Information (soziale Unternehmensverantwortung "CSR-Bericht") wird gesondert auf der Website des Unternehmens http://www.cgm.com/ir veröffentlicht. Der CSR-Bericht wird gemäß der EU-Richtlinie 2014/95/EU und deren Umsetzung in deutsches Recht erstellt.
Koblenz, 31. März 2022 / 23. November 2022 GT 1 Vermögensverwaltung GmbH Frank Gotthardt Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Angaben 1. Unternehmensinformationen Die GT 1 Vermögensverwaltung GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "GT 1" genannt) ist eine in Deutschland im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB Nr. 6338 registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Sitz des Unternehmens ist in 56070 Koblenz, Maria Trost 21. Die Gesellschaft ist das oberste Mutterunternehmen für den vorliegenden Konzernabschluss. Der Gegenstand der Gesellschaft und die Hauptaktivitäten unterteilen sich in die folgenden Geschäftsbereiche:
Diese Geschäftsbereiche bilden die Grundlage der Segmentberichterstattung. Das Leistungsangebot der vier Geschäftsbereiche lässt sich wie folgt darstellen:
Für eine genauere Beschreibung der Geschäftsbereiche verweisen wir auf den Lagebericht, 1.1 Geschäftsmodell des Konzerns. 2. Grundlagen der Berichterstattung und fundamentale Grundsätze Der vorliegende Konzernabschluss fasst die Abschlüsse der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zusammen (im Folgenden auch "GT 1-Konzern" genannt). Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 des GT 1-Konzerns wurde wie im Vorjahr gemäß § 315e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Alle für den am 31. Dezember 2021 beendeten Berichtszeitraum verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) - vormals International Accounting Standards (IAS) - sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC) -, wie sie in der EU anzuwenden sind, wurden berücksichtigt. Die Anwendung der einzelnen Standards ist den Ausführungen zu den einzelnen Posten des Konzernabschlusses zu entnehmen. Ergänzend wurden die nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Der Geschäftsführer hat den Konzernabschluss am 5. April 2022 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie die Konzernbilanz entsprechen den Gliederungsvorschriften des IAS 1, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist. Die einzelnen Tochterunternehmen werden durch die Konzernbilanzierungsrichtlinie instruiert, nach gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zu verfahren. Der Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf dem Anschaffungs- und Herstellkostenprinzip. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind Aktiva und Passiva auf der Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich notwendiger Wertminderungen (beizulegender Zeitwert) bilanziert. Die der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS zugrunde liegenden Schätzungen und Annahmen wirken sich auf die Bewertung von Vermögenswerten (insbesondere Geschäftswert, aktive latente Steuern) und Schulden (Rückstellungen, Kaufpreisverbindlichkeiten), die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zu den jeweiligen Bilanzstichtagen sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode aus. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen der Geschäftsführenden Direktoren vorgenommen wurden, können die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Einschätzungen abweichen. Alle Beträge im Konzernabschluss werden - sofern im Einzelfall nicht anders vermerkt - in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss der GT 1 wurde auf Grundlage der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Im Allgemeinen basieren die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Hierbei ist es unerheblich, ob der Preis direkt am Markt beobachtbar oder unter Anwendung einer bestmöglichen Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld wie beispielsweise Zustand und Standort des Vermögenswerts oder bestehende Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen, insofern als Marktteilnehmer diese Merkmale auch bei der Festlegung des Erwerbspreises eines Vermögenswerts oder der Übertragung einer Schuld zum Bilanzstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Der beizulegende Zeitwert, welcher für Bewertung und/oder Angabepflichten heranzuziehen ist, wird im vorliegenden Konzernabschluss generell auf Basis der zuvor beschriebenen Grundlagen ermittelt. Hiervon ausgenommen sind:
Der beizulegende Zeitwert ergibt sich nicht immer auf Basis einer direkten Marktnotierung, was oftmals eine Ermittlung auf Grundlage verschiedener Bewertungsparameter notwendig macht. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Relevanz dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen, ist der beizulegende Zeitwert den Leveln 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Zuordnung auf diese Level erfolgt unter Berücksichtigung folgender Maßgabe:
2. Neue und geänderte Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die im Jahr 2021 erstmals Anwendung finden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Von der EU übernommene und ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend anzuwendende neue oder geänderte Standards werden im Folgenden beschrieben:
Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis. 3. Neue Rechnungslegungsvorschriften, welche bereits in europäisches Recht übernommen wurden (Endorsement), deren verpflichtende Anwendung in der Zukunft liegt
Der GT 1-Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. 4. Vom IASB veröffentlichte, aber bisher nicht in europäisches Recht übernommene Änderungen, Standards und Interpretationen Das IASB hat in den Jahren 2014 bis 2021 weitere Standards verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Die Anwendung dieser IFRS setzt voraus, dass die noch ausstehende Anerkennung durch die EU (Endorsement) erfolgt.
Der GT 1-Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. C. Konsolidierungsgrundsätze 1. Konsolidierungsstichtag Der Konzernbilanzstichtag ist der 31. Dezember und entspricht dem Jahresabschlussstichtag des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen. 2. Konsolidierte Tochterunternehmen In den Konzernabschluss werden die Abschlüsse der Gesellschaft und der von der Gesellschaft beherrschten Unternehmen einschließlich der strukturierten Unternehmen (ihre Tochterunternehmen) bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres einbezogen. Die Gesellschaft erlangt Beherrschung, wenn sie:
Die Gesellschaft nimmt eine Neueinschätzung vor, ob ein Beteiligungsunternehmen von ihr beherrscht wird oder nicht, sofern Tatsachen oder Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Für den Fall, dass die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem sonstigen Ergebnis erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Gesellschafter einen Negativsaldo aufweisen. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen. Die Kapitalkonsolidierungsgrundsätze des GT 1-Konzerns werden nachfolgend dargestellt: a) Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen Änderungen der Beteiligungsquoten innerhalb des GT 1-Konzerns an Tochterunternehmen, welche keinen Verlust der Beherrschung über das entsprechende Tochterunternehmen auslösen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom GT 1- Konzern gehaltenen Anteile sowie der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sich die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten darin widerspiegeln. Entstehende Differenzen zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Sofern die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Entkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Bei der Ermittlung wird unterschieden zwischen:
Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden dementsprechend bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde, was eine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung oder eine direkte Übertragung in die Gewinnrücklagen bedeutet. Behält die Gesellschaft Anteile an dem bisherigen Tochterunternehmen zurück, so werden diese mit dem zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung feststellbaren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser Wert repräsentiert die Anschaffungskosten der Anteile, die abhängig vom Grad des Einflusses im Rahmen der Folgebewertung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder entsprechend den Vorschriften für assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen zu bewerten sind. b) Erwerb von Tochterunternehmen Der GT 1-Konzern bilanziert den Erwerb von Unternehmen und Geschäftsbetrieben nach der Erwerbsmethode. Eine bei einem Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Entstandene, mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet, wobei folgende Ausnahmen bestehen:
Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Residualgröße der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschten Anteile an dem erworbenen Unternehmen und bei Vorliegen dem beizulegenden Zeitwert des vormals vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen abzüglich der zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewerteten übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Sofern sich aus der Bewertung eines Erwerbs eines Tochterunternehmens ein negativer Geschäft- oder Firmenwert ergibt, wird dieser nach nochmaliger Überprüfung aller Bewertungsansätze aus dem Unternehmenszusammenschluss unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die Eigentumsrechte vermitteln und dem Anteilseigner bei Liquidation das Recht sichern, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden diese bei Zugang entweder mit dem beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann für jeden Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Sofern andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter bestehen, werden diese mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder den sich aus anderen anzuwendenden Standards ergebenden Wertmaßstäben bewertet. Verbindlichkeiten aus geschriebenen Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile werden bei erstmaligem Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet (antizipierte Erwerbsmethode). Da die erstmalige Erfassung dieser Verbindlichkeiten im Eigenkapital bisher nicht eindeutig geregelt ist, wird unabhängig vom Übergang von Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den betreffenden Anteilen vorrangig der Eigenkapitalanteil der nicht beherrschenden Anteile gemindert bzw. ausgebucht. Dies gilt auch bei einer Verbindlichkeit aus einem Forward. Ist eine bedingte Gegenleistung Bestandteil der übertragenen Gegenleistung für den Erwerb des Tochterunternehmens, wird diese mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Sich ergebende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung werden innerhalb des Bewertungszeitraums rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäft- und Firmenwert gebucht. Vorzunehmende Berichtigungen innerhalb des Bewertungszeitraums bei Unternehmenszusammenschlüssen stellen Anpassungen dar, die zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände abbilden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden aber noch nicht abschließend gewürdigt werden konnten. Grundsätzlich darf der Bewertungszeitraum vom Erwerbszeitpunkt an ein Jahr nicht überschreiten. Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die nicht als Berichtigungen während des Bewertungszeitraums zu werten sind, erfolgen in Abhängigkeit davon, wie die bedingte Gegenleistung zu klassifizieren ist. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, ist keine Folgebewertung an künftigen Abschlussstichtagen vorzunehmen. Die Erfüllung der bedingten Gegenleistung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Stellt die bedingte Gegenleistung einen Vermögenswert oder eine Schuld dar, ist an künftigen Abschlussstichtagen, sofern anwendbar gemäß IFRS 9 oder IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zu bewerten. Ein sich daraus ergebender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst (in Finanzaufwendungen/-erträgen falls sich die Vertragsparameter ändern, z. B. das EBITDA, und in den sonstigen Aufwendungen/ Erträgen, falls eine Änderung aus einer Vertragsänderung zwischen den Parteien beruht). Handelt es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss, wird der zuvor von der Gesellschaft an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der sich daraus ergebende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Im sonstigen Ergebnis zu erfassende Wertänderungen an den am erworbenen Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteilen vor Erwerbszeitpunkt, werden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, wenn die Gesellschaft die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt. Sollte die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende eines Geschäftsjahres noch nicht abgeschlossen sein, werden von GT 1 die vorläufigen Wertansätze angegeben. Sofern innerhalb des Bewertungszeitraums neue Informationen bekannt werden, die die Verhältnisse zum Erwerbszeitpunkt erhellen, werden die vorläufig angesetzten Beträge korrigiert, bzw. es werden, sofern erforderlich, zusätzliche Vermögenswerte und Schulden angesetzt. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden vom Erwerbszeitpunkt an oder bis zum Verlust der Beherrschung in die Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Kaufpreisverbindlichkeiten: Bei Veränderungen aufgrund von Verhandlungen ergibt sich ein Ausweis im operativen Ergebnis; bei Veränderungen infolge von vertraglichen Anpassungen ergibt sich ein Ausweis im Finanzergebnis. c) Geschäfts- oder Firmenwert Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäft- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistungen über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert und gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- und Firmenwert auf jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- und Firmenwertes zugeteilt wurde, sind mindestens jährlich auf Wertminderung zu prüfen (IAS 36). Liegen konkrete Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, wird diese häufiger auf eine Wertminderung hin geprüft. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der sich daraus ergebende Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und daraufhin anteilig den sonstigen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasste Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht wieder wertaufgeholt werden. Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. d) Methode der Interessenzusammenführung Führt eine Transaktion aus dem Blickwinkel der obersten beherrschenden Partei nicht zu einer wesentlichen ökonomischen Änderung der bestehenden Einheit, werden die Buchwerte des eingebrachten Geschäftsbetriebs im Konzernabschluss des aufnehmenden Unternehmens fortgeführt (predecessor accounting bzw. pooling of interests method oder Methode der Interessenzusammenführung). 3. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen bilanziert der GT 1-Konzern nach der Equity-Methode. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung, ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der Konzern einen Stimmrechtsanteil von 20 % oder mehr hält und begründet darüber den Status als assoziiertes Unternehmen. Bei Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um eine gemeinsame Vereinbarung, bei der Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Gemeinschaftliche Führung ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von Gemeinschaftsunternehmen sind in diesen Abschluss unter Verwendung der Equity-Methode einbezogen. Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, nach der Equity-Methode bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten oder eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens entstehen, sind in den fortgeführten Beteiligungsbuchwerten der assoziierten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen enthalten und werden nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Um zu ermitteln, ob Indikatoren bestehen, die eine Wertminderung von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen notwendig machen, werden die Vorschriften des IFRS 9 entsprechend angewendet. Sollte ein Wertminderungstest durchzuführen sein, wird der Beteiligungsbuchwert (inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 auf Werthaltigkeit getestet. Hierzu wird der erzielbare Betrag der Beteiligung mit ihrem Beteiligungsbuchwert verglichen. Ein sich ergebender Wertminderungsbedarf wird gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Eine Aufteilung des Wertminderungsaufwands auf die im Buchwert der Beteiligung enthaltenen Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- und Firmenwert wird nicht vorgenommen. Ergibt sich in den Folgejahren wieder ein Anstieg des erzielbaren Betrags, wird in Übereinstimmung mit IAS 36 eine Wertaufholung vorgenommen. Der GT 1-Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mehr darstellt oder die Beteiligung nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren ist. Behält der GT 1-Konzern einen Anteil am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zurück und stellt dieser Anteil einen finanziellen Vermögenswert im Sinne des IFRS 9 dar, so wird er im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit seinem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Differenz zwischen dem vorherigen Buchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens zum Zeitpunkt der Beendigung der Equity-Methode und dem beizulegenden Zeitwert eines zurückbehaltenen Anteils und sämtlichen Erlösen aus dem Abgang eines Teils der Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns/-verlusts zu berücksichtigen. Zudem bilanziert der GT 1-Konzern alle in Zusammenhang mit diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bislang im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge derart, wie es vorgeschrieben wäre, wenn das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen direkt die Vermögenswerte oder Schulden verkauft hätte. Somit wird bei der Beendigung der Equity-Methode ein Gewinn oder Verlust, der vom assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bislang im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Verkauf der Vermögenswerte oder Schulden in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert würde, vom GT 1-Konzern aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Veräußerung eines assoziierten oder eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens wird der zurechenbare Anteil des Firmenwerts bei der Ermittlung des Entkonsolidierungsergebnisses entsprechend berücksichtigt. Wechselt der Status einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen zu einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen oder umgekehrt, wendet der Konzern die Equity-Methode weiter an und nimmt keine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgrund der Änderung der Art der Beteiligung vor. Für den Fall, dass sich die Beteiligungsquote des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ändert, aber der Konzern weiterhin die Equity-Methode anwendet, wird der Teil des zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinns oder Verlusts, der auf die Verringerung der Beteiligungsquote entfällt, aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert, falls dieser Gewinn oder Verlust bei der Veräußerung der dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden müsste. Bei eingegangenen Geschäftsbeziehungen zwischen einem GT 1-Konzernunternehmen und einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen des GT 1-Konzerns, werden die Gewinne und Verluste im Umfang des Konzernanteils an dem entsprechenden assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Acht assoziierte und ein Gemeinschaftsunternehmen werden im GT 1-Konzern nach der Equity-Methode bewertet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden - sofern notwendig - geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. 4. Konsolidierungskreis Alle einbezogenen Abschlüsse des GT 1-Konzerns werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Konzernabschluss wird auf Ebene der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH, Koblenz, erstellt (Mutterunternehmen). a) Veränderung des Konsolidierungskreises Der Konzernabschluss umfasste im Jahr 2021 neben der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH 105 (Vorjahr: 97) vollkonsolidierte Unternehmen, die sich wie folgt darstellen:
Die Abgänge aus dem Konsolidierungskreis resultieren aus den konzerninternen Verschmelzungen der BWG Computer Systeme GmbH, der CGM Medistar Systemhaus GmbH und der MED-IT Verwaltungs-GmbH auf die CGM Systemhaus GmbH (vormals Turbomed Vertriebs- und Service GmbH), der Verschmelzung der APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH auf die CompuGroup Medical Deutschland AG, der Verschmelzung der CompuGroup Medical Research GmbH auf die ifap Service Institut für Ärzte und Apotheker GmbH, alle Deutschland, sowie der Verschmelzung der Schuyler House Inc. auf die CompuGroup Medical Inc. in den USA. Die Zugänge resultieren aus den im Geschäftsjahr 2021 vom GT 1-Konzern getätigten Erwerben der bereits verschmolzenen BWG Computer Systeme GmbH, der Meta-it GmbH, der KMS Vertrieb und Services GmbH, der MS IT-Systeme GmbH, alle in Deutschland, der VISUS Gruppe in Deutschland und der Schweiz, der Portavita Gruppe in den Niederlanden und Russland, der Aatlanta Gruppe in Frankreich sowie der S'moove Software S.r.l. in Italien. Die Zugänge aus Unternehmenserwerben werden - zusammen mit anderen Unternehmenszusammenschlüssen ohne Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis - in der folgenden Tabelle auf Basis der Werte zum Erwerbszeitpunkt mit ihren Auswirkungen auf den Konzernabschluss dargestellt. b) Unternehmenserwerbe und -veräußerungen Die im Geschäftsjahr 2021 vom GT 1-Konzern getätigten Unternehmenszusammenschlüsse, werden im Folgenden auf Basis der Werte zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt mit ihren Auswirkungen auf den Konzernabschluss dargestellt:
(Fortsetzung)
Erwerb der BWG Computer Systeme GmbH, Deutschland Zum 1. Januar 2021 hat die CGM Medistar Systemhaus GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical Deutschland AG, 100 % an der BWG Computer Systeme GmbH (im Folgenden BWG) mit Sitz in Freiberg erworben. BWG ist ein mittelständisches IT-Systemhaus mit dem Schwerpunkt im Bereich des Gesundheitswesens, spezialisiert auf niedergelassene Arztpraxen und Medizinischen Versorgungseinrichtungen. Die Erstkonsolidierung der BWG ist auf den 1. Januar 2021 erfolgt. Der berichtete Umsatz der BWG belief sich 2020 auf rund TEUR 2.435, das berichtete EBITDA auf TEUR 540. Die gesamte zu erbringende Gegenleistung beträgt TEUR 2.415 und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe gezahlt. Im Rahmen der aktuellen Einschätzung ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 883, der hauptsächlich aus den Effekten, welche sich dem Konzern aufgrund des Ausbaus der Marktreichweite in Deutschland und der Erweiterung der Vertriebskanäle ergeben, resultiert. Für den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert besteht keine einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit. Der beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert beträgt TEUR 1.885 und entfällt auf Kundenbeziehungen. Für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Forderungen, entspricht der beizulegende Zeitwert, aufgrund der erwarteten Forderungslaufzeit und bestmöglichen Schätzung des Zugangs der vertraglich fixierten Zahlungsströme, den zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Buchwerten. Uneinbringliche Forderungen sind nach erster Analyse der verfügbaren Finanzinformationen nicht erkennbar. Auf den beizulegenden Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- und Firmenwert werden latente Steuerschulden von TEUR 565 angesetzt. Es wurden keine Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen identifiziert. Erwerb der VISUS Gruppe, Deutschland und Schweiz Zum 1. Juni 2021 hat die CGM Clinical Deutschland GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, 100 % an der VISUS Health IT GmbH, der alleinigen mittelbaren Anteilsinhaberin der VISUS IT Services GmbH sowie der VISUS IT Solutions AG (im Folgenden VISUS Gruppe) mit Sitz in Bochum, Deutschland, und Zürich, Schweiz erworben. Die VISUS Gruppe ist einer der führenden Anbieter für Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme (Picture Archiving and Communication System - kurz PACS) sowie Healthcare Content Management in Deutschland. Die Hauptprodukte der VISUS Gruppe sind JiveX Enterprise PACS, eine führende PACS-Lösung für Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen, JiveX Healthcare Content Management, eine hochmoderne herstellerneutrale Archivlösung, und JiveX Healthcare Connect, eine Kommunikationslösung für medizinische Daten. Die VISUS Gruppe zählt heute mehr als 1.500 Einrichtungen im stationären und im ambulanten Bereich zu ihren Kunden. Die Erstkonsolidierung der VISUS Gruppe ist auf den 1. Juni 2021 erfolgt. Der berichtete Umsatz der VISUS Gruppe belief sich 2020 auf rund TEUR 18.495, das berichtete EBITDA auf rund TEUR 2.502. Die zu erbringende Gegenleistung beträgt TEUR 50.693 und ist zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 50.251 gezahlt. Der ausstehende Betrag ist unter den Kaufpreisverbindlichkeiten bilanziert. Im Rahmen der aktuellen Einschätzung ergibt sich ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 32.009, der hauptsächlich aus dem Ausbau des Vertriebsnetzes für das HIS Segment in Deutschland und der Schweiz sowie aus dem Know-how der Mitarbeiter resultiert. Für den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert besteht keine einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit. Der vorläufige beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert beträgt TEUR 27.466 und entfällt auf Kundenbeziehungen, Software, Markenrechte sowie Auftragsbestände. Für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Forderungen, entspricht der beizulegende Zeitwert, aufgrund der erwarteten Forderungslaufzeit und bestmöglichen Schätzung des Zugangs der vertraglich fixierten Zahlungsströme, den zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Buchwerten. Uneinbringliche Forderungen sind nach erster Analyse der verfügbaren Finanzinformationen nicht erkennbar. Auf den beizulegenden Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- und Firmenwert werden latente Steuerschulden von TEUR 8.212 angesetzt. Es wurden bislang keine Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen identifiziert. Die Bewertung des Unternehmenserwerbs der VISUS Gruppe wurde in vorläufiger Form vorgenommen, da die Bewertung der erworbenen Kundenbeziehungen, Software und Markenrechte aufgrund teilweise noch nicht vollständig erhaltener bzw. ausgewerteter Informationen als noch nicht fertiggestellt zu werten ist. Erwerb der Meta-it GmbH, Deutschland Zum 1. Juni 2021 hat die CGM Clinical Deutschland GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, 100 % an der Meta-it GmbH (im Folgenden Meta-it) mit Sitz in St. Ingbert erworben. Ein Entwicklungsschwerpunkt der Meta-it liegt im Bereich der DRG-Abrechnung, Erlössicherung, Leistungssteuerung und Benchmarking mit dem Produkt MetaKIS. Ein weiterer Entwicklungsschwerpunkt ist das Hygienemanagement mit dem Produkt MetaIPSS (IPSS = Infektionspräventions- und Surveillance-System). Die Erstkonsolidierung der Meta-it ist auf den 1. Juni 2021 erfolgt. Der berichtete Umsatz der Meta-it belief sich 2020 auf rund TEUR 2.449, das berichtete EBITDA auf TEUR 491. Nach Erwerb erzielt die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Umsätze mit Gesellschaften im Segmentverbund. Die zu erbringende Gegenleistung beträgt TEUR 11.111 und ist zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 9.611 gezahlt. Die vertraglich ausstehenden Kaufpreiszahlungen von TEUR 1.500 sind zum Bilanzstichtag unter den Kaufpreisverbindlichkeiten bilanziert. Im Rahmen der aktuellen Einschätzung ergibt sich ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 7.609, der insbesondere aus dem Ausbau der Vertriebskanäle sowie damit einhergehenden Upselling-Möglichkeiten im Geschäftsbereich HIS resultiert. Für den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert besteht keine einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit. Der vorläufige beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert beträgt TEUR 4.941 und entfällt auf Kundenbeziehungen, Software und Markenrechte. Für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Forderungen, entspricht der beizulegende Zeitwert, aufgrund der erwarteten Forderungslaufzeit und bestmöglichen Schätzung des Zugangs der vertraglich fixierten Zahlungsströme, den zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Buchwerten. Uneinbringliche Forderungen sind nach erster Analyse der verfügbaren Finanzinformationen nicht erkennbar. Auf den beizulegenden Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- und Firmenwert werden latente Steuerschulden von TEUR 1.482 angesetzt. Es wurden bislang keine Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen identifiziert. Die Bewertung des Unternehmenserwerbs der Meta-it wurde in vorläufiger Form vorgenommen, da die Bewertung der erworbenen Kundenbeziehungen, Software und Markenrechte aufgrund teilweise noch nicht vollständig erhaltener bzw. ausgewerteter Informationen als noch nicht fertiggestellt zu werten ist. Erwerb der Aatlanta Gruppe, Frankreich Zum 30. Juni 2021 hat die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, 100 % der Anteile an der Aatlanta SAS, der alleinigen mittelbaren Anteilsinhaberin der Aatlantide SAS, sowie 100 % der Anteile an der ADD-LIB SAS (im Folgenden Aatlanta Gruppe) mit Sitz in Meylan, Frankreich erworben. Die Aatlanta Gruppe ist ein Software-Anbieter für administratives und medizinisches Management für Fachkräfte im Gesundheitswesen. Die Plattform umfasst die beiden Marken Acteur.fr, die für Privatpraxen bereitgestellt wird, und ActeurCS.fr, die für Gesundheitszentren bereitgestellt wird. Nutzer der Software sind Ärzte aber auch paramedizinische Berufe, wie Krankenschwestern, Logopäden, Orthoptisten, Physiotherapeuten und Hebammen. Die Erstkonsolidierung der Aatlanta Gruppe ist auf den 1. Juli 2021 erfolgt. Im Geschäftsjahr 2019/2020 (endete am 30. September 2020) betrug der berichtete Umsatz circa TEUR 4.680 bei einem berichteten EBITDA von circa TEUR 639. Die gesamte zu erbringende Gegenleistung nach Kaufpreisminderung beträgt TEUR 10.950 und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe ausgezahlt. Im Rahmen der aktuellen Einschätzung ergibt sich ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 3.589, der hauptsächlich aus dem Ausbau des Vertriebsnetzes für das AIS Segment in Frankreich sowie aus dem Know-how der Mitarbeiter resultiert. Für den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert besteht keine einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit. Der vorläufige beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert beträgt TEUR 9.083 und entfällt auf Kundenbeziehungen, Software und Markenrechte. Für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Forderungen, entspricht der beizulegende Zeitwert, aufgrund der erwarteten Forderungslaufzeit und bestmöglichen Schätzung des Zugangs der vertraglich fixierten Zahlungsströme, den zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Buchwerten. Uneinbringliche Forderungen sind nach erster Analyse der verfügbaren Finanzinformationen nicht erkennbar. Auf den beizulegenden Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- und Firmenwert werden latente Steuerschulden von TEUR 2.342 angesetzt. Es wurden bislang keine Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen identifiziert. Die Bewertung des Unternehmenserwerbs der Aatlanta Gruppe wurde in vorläufiger Form vorgenommen, da die Bewertung der erworbenen Kundenbeziehungen, Software und Markenrechte aufgrund teilweise noch nicht vollständig erhaltener bzw. ausgewerteter Informationen als noch nicht fertiggestellt zu werten ist. Erwerb der KMS Vertrieb und Services GmbH, Deutschland Zum 1. August 2021 hat die CGM Clinical Deutschland GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, 100 % an der KMS Vertrieb und Services AG (im Folgenden KMS) mit Sitz in Unterhaching erworben. Die KMS ist einer der führenden Anbieter von Knowledge Management und Business Intelligence in Deutschland. Die Hauptprodukte der KMS sind ein hoch effizientes Management Informationssystem (eisTIK) und ein Geomarketing-Tool (Eye on Health (EOH)). Die KMS verfügt über mehr als 500 Installationen in Deutschland und Österreich. Die Erstkonsolidierung der KMS ist auf den 1. August 2021 erfolgt. Der berichtete Umsatz der KMS belief sich 2020 auf rund TEUR 9.831, das berichtete EBITDA auf TEUR 892. Die gesamte zu erbringende Gegenleistung nach Kaufpreisminderung beträgt TEUR 27.321 und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe gezahlt. Im Rahmen der aktuellen Einschätzung ergibt sich ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 9.706, der hauptsächlich aus dem Ausbau des Vertriebsnetzes für das HIS Segment in Deutschland und Österreich sowie aus dem Know-how der Mitarbeiter resultiert. Für den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert besteht keine einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit. Der vorläufige beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert beträgt TEUR 18.485 und entfällt auf Kundenbeziehungen, Software und Markenrechte. Für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Forderungen, entspricht der beizulegende Zeitwert, aufgrund der erwarteten Forderungslaufzeit und bestmöglichen Schätzung des Zugangs der vertraglich fixierten Zahlungsströme, den zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Buchwerten. Uneinbringliche Forderungen sind nach erster Analyse der verfügbaren Finanzinformationen nicht erkennbar. Auf den beizulegenden Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- und Firmenwert werden latente Steuerschulden von TEUR 4.000 angesetzt. Es wurden bislang keine Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen identifiziert. Die Bewertung des Unternehmenserwerbs der KMS wurde in vorläufiger Form vorgenommen, da die Bewertung der erworbenen Kundenbeziehungen, Software und Markenrechte aufgrund teilweise noch nicht vollständig erhaltener bzw. ausgewerteter Informationen als noch nicht fertiggestellt zu werten ist. Restliche Zugänge Die restlichen Zugänge beinhalten folgende Unternehmenszusammenschlüsse:
Erwerb der Portavita Gruppe, Niederlande und Russland Zum 1. April 2021 hat die CompuGroup Medical Holding Coöperatief U.A., eine Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (99,98 %) sowie der CompuGroup Medical Deutschland AG (0,02 %), 100 % an der Portavita B.V., welche 100 % an der Portavita LLC hält, sowie 100 % an der MGRID B.V. (im Folgenden Portavita Gruppe) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande und Tatarstan, Russland erworben. Portavita ist ein führender Anbieter von Integrated Care Systems (ICS). Als Plattform für die Zusammenarbeit unterstützt es hunderttausende Gesundheitsdienstleister, Patienten und Bürger auf der ganzen Welt. Das Ziel des Systems ist es, die Prävention, Diagnose, Behandlung, Überwachung und das Management von Gesundheit und Lebensstil zu unterstützen und zu verbessern. Die Erstkonsolidierung der Portavita Gruppe ist auf den 1. April 2021 erfolgt. Der berichtete Umsatz der Portavita Gruppe belief sich 2020 auf rund TEUR 4.843, mit einem berichteten EBITDA von TEUR - 456. Die gesamte zu erbringende Gegenleistung beträgt TEUR 1.230 und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe gezahlt. Im Rahmen der aktuellen Einschätzung ergibt sich ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 533, der hauptsächlich aus den erwarteten Effekten, welche sich dem Konzern aufgrund des Ausbaus der Marktreichweite in den Niederlanden ergeben, resultiert. Für den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert besteht keine einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit. Der vorläufige beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert beträgt TEUR 2.798 und entfällt auf Software, Markenrechte sowie Kundenbeziehungen. Für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Forderungen, entspricht der beizulegende Zeitwert, aufgrund der erwarteten Forderungslaufzeit und bestmöglichen Schätzung des Zugangs der vertraglich fixierten Zahlungsströme, den zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Buchwerten. Uneinbringliche Forderungen sind nach erster Analyse der verfügbaren Finanzinformationen nicht erkennbar. Auf den beizulegenden Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- und Firmenwert werden latente Steuerschulden von TEUR 699 angesetzt. Es wurden bislang keine Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen identifiziert. Die Bewertung des Unternehmenserwerbs der Portavita Gruppe wurde in vorläufiger Form vorgenommen, da die Bewertung der erworbenen Kundenbeziehungen, Software und Markenrechte aufgrund teilweise noch nicht vollständig erhaltener bzw. ausgewerteter Informationen als noch nicht fertiggestellt zu werten ist. Erwerb der MS IT-Systeme GmbH, Deutschland Zum 1. Juli 2021 hat die CGM Systemhaus GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical Deutschland AG, 100 % an der MS IT-Systeme GmbH (im Folgenden MS IT) mit Sitz in Suhl erworben. Die MS IT ist ein Turbomed Vertriebs- und Service Partner und zuständig für den Vertrieb, die Projektierung, Installation und Wartung von IT-Systemen, Arztinformationssystemen und sonstiger Software, IT-Dienstleistungen sowie Durchführung von Schulungen und Beratung im IT-Bereich. Die Erstkonsolidierung der MS IT ist auf den 1. Juli 2021 erfolgt. Der berichtete Umsatz der MS IT belief sich 2020 auf rund TEUR 713, das berichtete EBITDA auf TEUR 90. Die zu erbringende Gegenleistung beträgt TEUR 326 und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe gezahlt. Im Rahmen der aktuellen Einschätzung ergibt sich ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 79, der hauptsächlich aus dem Ausbau des Vertriebsnetzes für das AIS Geschäftssegment resultiert. Für den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert besteht keine einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit. Der vorläufige beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert beträgt TEUR 160 und entfällt auf Kundenbeziehungen und Markenrechte. Für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Forderungen, entspricht der beizulegende Zeitwert, aufgrund der erwarteten Forderungslaufzeit und bestmöglichen Schätzung des Zugangs der vertraglich fixierten Zahlungsströme, den zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Buchwerten. Uneinbringliche Forderungen sind nach erster Analyse der verfügbaren Finanzinformationen nicht erkennbar. Auf den beizulegenden Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- und Firmenwert werden latente Steuerschulden von TEUR 48 angesetzt. Es wurden bislang keine Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen identifiziert. Die Bewertung des Unternehmenserwerbs der MS IT wurde in vorläufiger Form vorgenommen, da die Bewertung der erworbenen Kundenbeziehungen und Markenrechte aufgrund teilweise noch nicht vollständig erhaltener bzw. ausgewerteter Informationen als noch nicht fertiggestellt zu werten ist. Erwerb der S'moove Software S.r.l., Italien Zum 1. Oktober 2021 hat die Vega Infomatica e Farmacia S.r.l., eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical Italia Holding S.r.l., weitere Anteile (5,71 %) an der S'moove Software S.r.l. (im Folgenden S'moove) mit Sitz in Monza, Italien im Rahmen eines sukzessiven Anteilserwerbs gekauft und hält nunmehr 53,3 % der Geschäftsanteile. Die S'moove ist ein Anbieter für das cloudbasierte Apothekenmanagementsystem Apodesk in Italien. Die Erstkonsolidierung der S'moove ist auf den 1. Oktober 2021 erfolgt. Der berichtete Umsatz der S'moove belief sich 2020 auf rund TEUR 383, das berichtete EBITDA auf TEUR 66. Die gesamte zu erbringende Gegenleistung beträgt TEUR 130 und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe gezahlt. Im Rahmen der aktuellen Einschätzung ergibt sich ein vorläufiger Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 11, der hauptsächlich aus dem Ausbau des Vertriebsnetzes für das PCS Geschäftssegment resultiert. Für den erfassten Geschäfts- oder Firmenwert besteht keine einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit. Der vorläufige beizulegende Zeitwert der erworbenen immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert beträgt TEUR 2. Für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Forderungen, entspricht der beizulegende Zeitwert, aufgrund der erwarteten Forderungslaufzeit und bestmöglichen Schätzung des Zugangs der vertraglich fixierten Zahlungsströme, den zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Buchwerten. Uneinbringliche Forderungen sind nach erster Analyse der verfügbaren Finanzinformationen nicht erkennbar. Es wurden bislang keine Eventualverbindlichkeiten oder Eventualforderungen identifiziert. Die Bewertung des Unternehmenserwerbs der S'moove wurde in vorläufiger Form vorgenommen, da die Bewertung aufgrund teilweise noch nicht vollständig erhaltener bzw. ausgewerteter Informationen als noch nicht fertiggestellt zu werten ist. Erwerb der Vermögenswerte der Eurosof2000 S.L.U., Spanien Im ersten Halbjahr 2021 wurden kurzfristige Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 210 gezahlt, welche aus dem Asset Deal des Geschäftsbereichs der Eurosof2000 in 2019 resultieren. Erwerb der Farma3Tec S.r.l., Italien Über den Erwerb der ausstehenden 20,02 % der Geschäftsanteile an der Farma3Tec wurden Call- und Put-Optionen vereinbart, welche mit einem Wert von TEUR 1.720 unter den kurzfristigen Kaufpreisverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 bilanziert waren. Im Geschäftsjahr 2021 wurden diese Optionen ausgeübt. Erwerb der eMDs-Gruppe, USA und Indien Im ersten Halbjahr 2021 wurden kurzfristige Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.272 gezahlt, welche aus dem Erwerb von 100 % der Anteile an der eMDs-Gruppe in 2020 resultieren. Erwerb der Qualizorg B.V., Niederlade Im ersten Halbjahr 2021 wurden TEUR 1.250 der bedingten Kaufpreiszahlungen ausgezahlt, welche aus dem Erwerb von 100 % der Anteile an der Qualizorg B.V. in 2019 resultieren. Erwerb der CGM XDENT Software S.r.l., Italien Über den Erwerb der ausstehenden 10 % der Geschäftsanteile an der CGM XDENT Software S.r.l. wurden Call- und Put-Optionen vereinbart, welche mit einem Wert von TEUR 500 unter den kurzfristigen Kaufpreisverbindlichkeiten zum 31.12.2020 bilanziert waren. Im zweiten Halbjahr 2021 wurden diese Optionen ausgeübt. Erwerb der Vermögenswerte der Viani Northeim GmbH & Co. KG, Deutschland 2019 hat die Turbomed Vertriebs- und Service GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical Deutschland AG, die Vermögenswerte der Viani Northeim GmbH & Co. KG, erworben. Der Kaufpreis betrug TEUR 493 und war zum 31. Dezember 2020 bereits in Höhe von TEUR 380 ausgezahlt. Der noch ausstehende Kaufpreis wurde in 2021 in Höhe von TEUR 50 ausgezahlt. Erwerb der Barista Software BVBA, Belgien In 2017 hatte die CompuGroup Medical Belgium BVBA, eine Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (zu 99 %) und der CompuGroup Medical Deutschland AG (zu 1 %), 100 % der Anteile an der Barista Software BVBA mit Sitz in Hasselt, Belgien, erworben. Neben einem initial vereinbarten fixen Kaufpreis, welcher zum 31. Dezember 2017 bereits ausgezahlt wurde, wurden im Kaufvertrag bedingte Gegenleistungen in Form von Earn-out-Vereinbarungen getroffen. Diese sehen eine zusätzliche jährliche Kaufpreiszahlung vor, welche sich auf Basis von fest definierten Umsatzgrößen der folgenden Jahre ergibt. Die Höhe des erwarteten Auszahlungsbetrags aus den Earn-out-Vereinbarungen beträgt insgesamt noch TEUR 474 und hat eine verbleibende Laufzeit von einem Jahr. In 2021 erfolgte eine Kaufpreiszahlung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 312. Die noch ausstehenden Kaufpreiszahlungen werden weiterhin unter den kurzfristigen Kaufpreisverbindlichkeiten bilanziert. Erwerb der Schuyler House Inc., USA 2021 wurden TEUR 337 der bedingten Kaufpreiszahlungen ausgezahlt, welche aus dem Erwerb von 100 % der Anteile an der Schuyler House Inc. in 2020 resultieren. Änderung von Kaufpreisallokationen Die Kaufpreisallokationen für die in 2020 erfolgten Erwerbe eines Teils des IT-Healthcare-Portfolios von Cerner Corporation in Deutschland und Spanien sowie der eMDs Gruppe in den USA und Indien, wurden in 2021 abgeschlossen. Hieraus ergaben sich folgende Änderungen der Kaufpreisallokationen:
c) In den Konsolidierungskreis einbezogene Unternehmen
a) Beteiligung gehalten von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (78,5%) und der CompuGroup Medical Deutschland AG (21,5%) b) Beteiligung gehalten von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (99%) und der CompuGroup Medical Deutschland AG (1%) c) Beteiligung gehalten von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (99,98%) und der CompuGroup Medical Deutschland AG (0,02%) d) Beteiligung gehalten von der CGM LAB International GmbH (99,9%) und der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (0,1%) e) Beteiligung gehalten von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (43,99%), der CompuGroup Medical Deutschland AG (53,16%), der CGM Clinical Deutschland GmbH (0,48%) und der CompuGroup Medical Software GmbH (2,37%) f) Beteiligung gehalten von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (91,511%) und der Profdoc AS (8,489%) g) Beteiligung gehalten von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (5%) und der CompuGroup Medical Software GmbH (95%) h) Beteiligung gehalten von der R56+ Management GmbH (86%) und der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (2%) i) Beteiligung gehalten von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (33,3%) und der Aatlanta SAS (66,6%) Anmerkungen: Die Gesellschaft INNOMED Gesellschaft für medizinische Softwareanwendungen GmbH wird aufgrund bestehender Put-/ Call-Option zu 100 Prozent in den Konzernabschluss ohne Ausweis von Minderheiten einbezogen. 5. Schuldenkonsolidierung Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander verrechnet. 6. Erfolgskonsolidierung Innenumsätze zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen gegeneinander verrechnet. Sonstige Erträge (einschließlich Beteiligungserträge) wurden mit den entsprechenden Aufwendungen beim Empfänger der Leistungen verrechnet. Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden eliminiert. 7. Fremdwährungsumrechnung Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaft, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. Funktionale Währung ist in der Regel die jeweilige Landeswährung als die Währung des primären Wirtschaftsumfelds. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs in die Berichtswährung (Euro) umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Hiervon ausgenommen sind:
Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der konzernzugehörigen ausländischen Fremdwährungsgeschäftsbetriebe in Euro (€) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Starke Schwankungen in Fremdwährungen, die eine Umrechnung der Erträge und Aufwendungen zum jeweiligen Zeitpunkt einer Transaktion nach sich ziehen würden, sind für den vorliegenden Konzernabschluss nicht von Bedeutung. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Im Falle der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden sämtliche im sonstigen Ergebnis angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Hierbei werden nachfolgend aufgeführte Transaktionen als Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs angesehen:
Findet eine Veräußerung von Teilen eines Tochterunternehmens statt, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb einschließt, ohne dass es zu einem Verlust der Beherrschung kommt, wird der Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen, der auf den veräußerten Anteil entfällt, ab dem Veräußerungszeitpunkt den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in der Währungsumrechnungsrücklage (sonstiges Ergebnis) erfasst. Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die vom GT 1-Konzern für den vorliegenden Konzernabschluss verwendeten Wechselkurse der (wesentlichen) Währungen:
D. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der zugrundeliegenden Schätzannahmen Einzelne Posten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind zusammengefasst und werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Bilanzposten werden in kurz- und langfristige Posten untergliedert, wobei als langfristige Posten solche ausgewiesen werden, von denen erwartet wird, dass sie nach mehr als zwölf Monaten beziehungsweise nicht innerhalb einer normalen Geschäftsperiode ("business cycle") realisiert werden. Latente Steuern werden grundsätzlich den langfristigen Posten zugeordnet. 1. Immaterielle Vermögenswerte a) Separat erworbene und im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Separat, nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer erfasst GT 1 zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam gebucht. Sowohl die erwartete Nutzungsdauer als auch die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Sämtliche Änderungen aus Neueinschätzungen werden prospektiv berücksichtigt. Sofern der GT 1-Konzern immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer separat erwirbt, werden diese zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen (gegebenenfalls Impairments) erfasst. Aktuell besitzt der GT 1-Konzern keine separat erworbenen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Immaterielle Vermögenswerte, die in einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam gebucht. Sowohl die erwartete Nutzungsdauer als auch die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Sämtliche Änderungen aus Neueinschätzungen werden prospektiv berücksichtigt. Für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte werden die folgenden Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Abschreibungen sowie festgestellte Wertminderungen und Wertaufholungen immaterieller Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte" erfasst. Der wesentliche Teil der in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerte stammt aus Unternehmensakquisitionen. Aktuell besitzt der GT 1-Konzern, mit Ausnahme der Geschäfts- und Firmenwerte, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die in einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden. b) Selbst erstellte Software Forschungsaktivitäten zurechenbare Kosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Die Bilanzierung (Aktivierung) eines selbst erstellten immateriellen Vermögenswerts, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder Entwicklungsphase eines internen Softwareentwicklungsprojektes ergibt, erfolgt, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert wird erstmalig aktiviert, mit der Summe der entstandenen Aufwendungen, von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Solange ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten aufwandswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Bilanzierte selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden in den Folgeperioden, analog den erworbenen immateriellen Vermögenswerten mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Fremdkapitalkosten, die direkt der Softwareentwicklung (qualifizierter Vermögenswert) zugeordnet werden können, werden als Teil der Herstellungskosten dieses Vermögenswerts solange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (i. d. R. Software) werden linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben (zwei bis fünfzehn Jahre). Noch nicht fertig gestellte immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei Bedarf werden daraufhin Wertminderungen/Impairments vorgenommen. c) Geschäfts- oder Firmenwerte Die Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich zum 31. Dezember auf Wertminderung überprüft. Der sich aus einem Unternehmenszusammenschluss ergebende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich zu erfassender kumulierter Wertminderungen bilanziert. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des GT 1-Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, bei denen von Verbundsynergien ausgegangen wird. Seit dem Vollzug des Formwechsels im Juni 2020 überwacht der GT 1-Konzern die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der berichtspflichtigen Segmente. Vor Umstellung der Überwachungsebene erfolgte eine Prüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der einzelnen Geschäfts- oder Firmenwerte. In diesem Zusammenhang wurde kein wertgeminderter Geschäfts- oder Firmenwert identifiziert. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge von Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Gesellschaft ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Value in Use) anhand eines Discounted-Cashflow-Verfahrens (DCF). Eine spätere Zuschreibung infolge des Wegfalls der Gründe für einen in vergangenen Geschäftsjahren erfassten Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts ist nicht zulässig. Auch wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der CGU, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, in zukünftigen Perioden übersteigt, werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte" erfasst. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für Geschäfts- und Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens entstehen, ist unter "C.3. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" beschrieben. d) Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (außer Geschäfts- oder Firmenwerte) Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner Sachanlagen und immateriellen (abnutzbaren) Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes bestimmt, um den Umfang des eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht bestimmt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Dies gilt auch bei Anzeichen für eine Wertminderung. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert von Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme mit dem momentan marktgängigen Zinssatz auf den Barwert abgezinst. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Die Wertminderung wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei anschließender Umkehrung einer Wertminderung wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der bestimmt worden wäre, wenn für den Vermögenswert (der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) in Vorjahren keine Wertminderung erfasst worden wäre. Eine Umkehrung der Wertminderung wird sofort erfolgswirksam erfasst. e) Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird auszubuchen. Der über die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes bewertete Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Ausweis erfolgt in den "sonstigen Erträgen" oder den "sonstigen Aufwendungen". 2. Sachanlagen a) Grundstücke und Gebäude Gehaltene Grundstücke und Gebäude, die zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibung und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Die Herstellungskosten beinhalten auch aktivierungsfähige Fremdkapitalzinsen. Grundstücke und Gebäude, die zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke dienen sollen und sich im Bau befinden, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich erfasster Wertminderungen bilanziert. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts solange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. Die Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt auf der gleichen Grundlage wie bei anderen Gebäuden mit dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands. Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Die geschätzte Nutzungsdauer für das laufende Jahr und Vergleichsjahre bedeutender Sachanlagen: Gebäude: bis 60 Jahre. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum über ihre geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. b) Andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt linear, wobei die Anschaffungskosten bzw. die beizulegenden Zeitwerte über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte auf den Restbuchwert abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Sämtliche Änderungen aus Neueinschätzungen werden prospektiv berücksichtigt. Für die Abschreibung von Sachanlagen werden die folgenden Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Die geschätzte Nutzungsdauer für das laufende Jahr und Vergleichsjahre bedeutender Sachanlagen: andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 21 Jahre. Abschreibungen sowie festgestellte Wertminderungen und Wertaufholungen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen auf Sachanlagen" erfasst. 3. Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen umfassen die assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. a) Assoziierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen werden gemäß IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, nach der Equity-Methode bewertet. Die Bilanzierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Beteiligungsbuchwerte beinhalten auch die zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Firmenwerte abzüglich Wertminderungen. Ausschüttungen der Beteiligungen werden im Jahr der Dividendenzahlung den Buchwert vermindernd erfolgsneutral berücksichtigt. Das auf die Gesellschaft in jeder Periode entfallende anteilige Ergebnis an assoziierten Unternehmen wird ertragswirksam vereinnahmt. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet. Wertminderungstests werden durchgeführt, wenn ein sog. "triggering event" zu verzeichnen ist (insbesondere auffällige Ergebnisveränderungen). b) Gemeinschaftsunternehmen Gemeinschaftsunternehmen werden ebenfalls gemäß IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, nach der Equity-Methode bewertet. Die Klassifizierung als Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach den Kriterien des IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen. Die Bilanzierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Beteiligungsbuchwerte beinhalten auch die zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Firmenwerte abzüglich Wertminderungen. Ausschüttungen der Beteiligungen werden im Jahr der Dividendenzahlung den Buchwert vermindernd erfolgsneutral berücksichtigt. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem Gemeinschaftsunternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht oder diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet. Wertminderungstests werden durchgeführt, wenn ein sog. "triggering event" zu verzeichnen ist (insbesondere auffällige Ergebnisveränderungen). 4. Finanzielle Vermögenswerte a) Einstufung Der GT 1-Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Kategorien ein: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL). Die Einstufung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens im Hinblick auf die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte sowie von den vertraglichen Zahlungsströmen. Das Senior Management des GT 1-Konzerns legt die Einstufung der finanziellen Vermögenswerte bei deren erstmaligem Ansatz fest. Bewertung eines finanziellen Vermögenswertes zu fortgeführten Anschaffungskosten Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn beide folgende Bedingungen erfüllt sind:
Bewertung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Zu den finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden gehören auch Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden und Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, bei denen das Unternehmen entschieden hat, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Der GT 1-Konzern weist keine finanziellen Vermögenswerte auf, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert eingestuft und bewertet werden. b) Ansatz und Bewertung Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf eines finanziellen Vermögenswertes wird am Handelstag bilanziert - dem Tag, an dem sich die Gruppe zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei finanziellen Vermögenswerten der Bewertungskategorie "AC" erfolgt dies zuzüglich etwaiger Transaktionskosten. Bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden die Transaktionskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt auf Basis der unter a) beschriebenen Bewertungskategorien. c) Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der GT 1-Konzern hat vier Arten von finanziellen Vermögenswerten, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen:
Weitere Informationen zu Wertminderungen der finanziellen Vermögenswerte, denen der Konzern ausgesetzt ist, sind der Anhangangabe G. 6. Kreditrisiko zu entnehmen. d) Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten Der GT 1-Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert ausläuft oder es den finanziellen Vermögenswert überträgt. e) Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind zu saldieren und als Nettobetrag in der Konzernbilanz anzugeben, wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt wird, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen, oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Zum Stichtag liegen keine wesentlichen Sachverhalte vor. 5. Vorräte Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Herstellungskosten umfassen Materialeinzelkosten und, falls zutreffend, Fertigungseinzelkosten sowie der Produktion zurechenbare Gemeinkosten. Die Wertansätze werden entweder nach der Methode des gewichteten Durchschnitts oder nach der First-in-First-Out-Methode (FIFO) berechnet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis abzüglich aller geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung sowie der Kosten für Marketing, Verkauf und Vertrieb dar. Wertminderungen und -aufholungen werden als Bewertungskorrektur durch den Wareneinsatz gebucht. 6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter bzw. erbrachte Dienstleistungen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen zu begleichen und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Diese liegen im GT 1- Konzern nicht vor. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Weitere Informationen zu Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, denen der Konzern ausgesetzt ist, sind Anhangangabe G.6. Kreditrisiko zu entnehmen. 7. Barmittel und Bankguthaben Barmittel und Bankguthaben werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten innehaben. Soweit der Konzern einen wesentlichen Betrag an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hält, über die der Konzern nicht verfügen kann, wird dies angegeben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich und wurde deshalb nicht bilanziert. 8. Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels der Methode der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Bei diesem Verfahren werden neben biometrischen Berechnungsgrundlagen insbesondere der jeweils aktuelle langfristige Kapitalmarktzins sowie aktuelle Annahmen über zukünftige Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Neubewertungen bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben, und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld) werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind darüber direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Gewinnrücklagen und werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnende Dienstzeitaufwände werden aufwandswirksam erfasst, sobald die Planänderung eintritt und sofern die Änderungen des Pensionsplans nicht vom Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen für einen festgelegten Zeitraum abhängen (Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit). Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des verwendeten Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich zu Beginn des Geschäftsjahres ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:
Der GT 1-Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Personalaufwand" aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert. Die in der Konzernbilanz erfasste Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Jede sich daraus ergebende Überdeckung, ist auf den Barwert des künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in Form von (Beitrags-) Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne verfügbar ist. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand im Personalaufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die von beitragsorientierten Versorgungsplänen behandelt. Der GT 1-Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. 9. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden für rechtliche und tatsächliche Verpflichtungen gebildet, die am Bilanzstichtag entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Mittelabfluss oder einem Abfluss anderer Ressourcen der Gesellschaft führt und bezüglich Fälligkeit und Höhe eine aus Schätzungsungenauigkeiten resultierende Ungewissheit besteht. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Erfüllungsbetrages mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit oder bei Gleichverteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten mit dem Erwartungswert der Erfüllungsbeträge. Dabei sind der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Sofern davon ausgegangen werden kann, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, aktiviert der GT 1-Konzern diesen als Vermögenswert, sofern die Erstattung so gut wie sicher ist und der Erstattungsbetrag verlässlich geschätzt werden kann. a) Belastende Verträge In Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehende derzeitige Verpflichtungen werden als Rückstellung erfasst. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der GT 1-Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrags den generierbaren wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Vertrag übersteigen werden. b) Restrukturierungen Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn der GT 1-Konzern einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile die gerechtfertigte Erwartung entstehen lässt, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Für die Bewertung der Restrukturierungsrückstellung finden nur die direkten Aufwendungen für die Restrukturierung Ansatz. Es werden demnach nur die Beträge erfasst, welche infolge der Restrukturierung entstehen und nicht in Zusammenhang mit den fortgeführten Geschäftstätigkeiten des Konzerns stehen. c) Gewährleistungen Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nationalem Kaufvertragsrecht werden zum Zeitpunkt des Verkaufs des betreffenden Produkts erfasst. Der Betrag ergibt sich aus der Schätzung der Ausgaben, die notwendig sind, um die Verpflichtung des Konzerns zu erfüllen. Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht - wie im Fall der Gewährleistung -, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf eine einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtung gering ist. d) Abfindungen Eine Schuld für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird erfasst, wenn der GT 1-Konzern das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurückziehen kann. Sollten Abfindungsleistungen im Zusammenhang mit einer Restrukturierung anfallen, wird die Schuld für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits früher (vor abgegebenem Angebot) erfasst. e) Rückstellungen für Jubiläen Rückstellungen für Jubiläen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode ("projected unit credit method") im Sinne des IAS 19.67 bewertet. Die Rückstellungen für Jubiläen kommen entsprechend der Altersstruktur der Belegschaft zu den jeweiligen Dienstjubiläen der Mitarbeiter zur Auszahlung. Bezogen auf den aktuellen Mitarbeiterbestand wird die Auszahlung schwerpunktmäßig in den nächsten 30 Jahren erfolgen. 10. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten erfasst der GT 1-Konzern, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Solche Verbindlichkeiten werden sachverhaltsbezogen entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet der GT 1-Konzern bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgt dies abzüglich etwaiger Transaktionskosten. Das Senior Management des GT 1-Konzerns legt die Einstufung der finanziellen Vermögenswerte bei deren erstmaligem Ansatz fest. a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Eine Kategorisierung finanzieller Verbindlichkeiten in als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten erfolgt, wenn finanzielle Verbindlichkeiten entweder zu Handelszwecken gehalten werden oder freiwillig als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als zu Handelszwecken kategorisiert, wenn:
Für eine andere als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeit besteht die Möglichkeit, diese zum Zeitpunkt des Erstansatzes als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren, wenn:
Die in die Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL)" designierten finanziellen Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sämtliche aus der Bewertung resultierenden Gewinne oder Verluste werden somit erfolgswirksam vereinnahmt. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt die für die finanzielle Verbindlichkeit bezahlten Zinsen mit ein und wird unter "Finanzerträge und -aufwendungen" ausgewiesen. b) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, wie z. B. aufgenommene Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die entsprechenden Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen inklusive der angefallenen Gebühren und gezahlten oder erhaltenen Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, als auch der Transaktionskosten und anderer Agien oder Disagien über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. c) Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Der GT 1-Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, sobald die jeweilige Verpflichtung getilgt ist, d. h. die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt oder aufgehoben sind oder auslaufen. Die Differenz zwischen Buchwert der ausgebuchter finanzieller Verbindlichkeit und der erhaltenen Gegenleistung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 11. Eigenkapital Sofern Eigenkapitalinstrumente bestehen, werden diese zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich der direkt zurechenbaren Ausgabekosten erfasst. Unter die Ausgabekosten fallen solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Anteile, welche vom GT 1-Konzern zurückerworben werden, sind direkt vom Eigenkapital abzuziehen. Aus dem Erwerb, Verkauf, der Ausgabe oder Einziehung eigener Eigenkapitalinstrumente erfolgt keine Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Alle gezahlten oder erhaltenen Entgelte werden direkt im Eigenkapital erfasst. 12. Kumuliertes sonstiges Ergebnis Im kumulierten sonstigen Ergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, insofern diese nicht auf im Eigenkapital erfassten Transaktionen mit Anteilseignern beruhen. Zu den im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Veränderungen zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten und derivativen Finanzinstrumenten im Hedge Accounting. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in der Periode, in der sie als sonstiges Ergebnis erfasst werden, in den Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen. 13. Derivative Finanzinstrumente (in Sicherungsbeziehung) Der GT 1-Konzern schließt derivative Finanzinstrumente grundsätzlich zur Steuerung seiner Zins- und Wechselkursrisiken ab. Dies umfasst den Abschluss von Devisentermingeschäften und Zinsswaps. Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der sich aus der Bewertung ergebende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, sofern sich das Derivat nicht als Sicherungsinstrument im Rahmen einer designierten und effektiven Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) befindet. Designierte Sicherungsbeziehungen fallen grundsätzlich in eine der folgenden Kategorien:
Zu Beginn des Hedge Accounting wird die Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zugrunde liegenden Unternehmensstrategie dokumentiert. Darüber hinaus wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes bzw. der Zahlungsströme des Grundgeschäfts gemäß dem abgesicherten Risiko im hohen Maße effektiv ist. Die erfolgswirksame Erfassung der Bewertungsergebnisse hängt von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Der vollständige beizulegende Zeitwert eines als Sicherungsinstrument bestimmten Derivats wird bei Grundgeschäften mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr als langfristiger Vermögenswert oder langfristige Schuld eingestuft sowie bei Grundgeschäften mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr als kurzfristiger Vermögenswert oder kurzfristige Verbindlichkeit eingestuft. Nach IAS 1.68 und IAS 1.71 werden Handelsderivate mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr als langfristige Vermögenswerte oder Schulden eingestuft; andernfalls werden sie als kurzfristig eingestuft. Zum Bilanzstichtag bestehen neben dem Zinscap keine weiteren erfolgswirksam zu erfassenden Derivate noch Derivate in Form von Zinsswaps in Sicherungsbeziehung. Ebenfalls bestehen zum Bilanzstichtag keine Devisentermingeschäfte. 14. Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für Cashflow Hedges eingesetzt werden können und auch als solche designiert wurden, wird im sonstigen Ergebnis unter "Absicherung von Zahlungsströmen" erfasst. Ein auf den ineffektiven Teil entfallender Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst und im Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der auch das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der gleichen Position, in welcher auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur Erfassung eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht-finanziellen Schuld, werden die zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten und im Eigenkapital angesammelten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Schuld berücksichtigt. Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn der GT 1-Konzern die Sicherungsbeziehung auflöst, veräußert, beendet, ausübt oder sich das Sicherungsinstrument nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste und im Eigenkapital angesammelte Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- oder Verlustrechnung abgebildet wird. Sofern mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet werden kann, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten der für Sicherungszwecke eingesetzten Derivate werden grundsätzlich unter "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" gegeben. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Cashflow Hedges. 15. Leasingverhältnisse Der GT 1-Konzern als Leasingnehmer Als Leasingnehmer least der Konzern hauptsächlich Immobilien, Kfz, IT- sowie Büro- und Geschäftsausstattung. Gemäß IFRS 16 bilanziert die GT 1-Gruppe für alle Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Zu Nutzungsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, wird das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelpreise aufgeteilt. Für Kfz-Leasingverträge sieht die GT 1-Gruppe von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten ab und bilanziert stattdessen Leasing- und damit verbundene Nichtleasingkomponenten (hauptsächlich Servicepauschalen) als eine einzige Leasingkomponente. Zum Bereitstellungsdatum entsprechen die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts der Leasingverbindlichkeit, angepasst um Vorauszahlungen, anfänglich direkter Kosten sowie geschätzter Kosten für Demontage. Anreizzahlungen des Leasinggebers, die bereits zugeflossen sind, verringern die Anschaffungskosten. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig linear abgeschrieben und ggf. um außerplanmäßige Wertminderungen angepasst. Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen über die hinreichend sichere Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Abgezinst wird grundsätzlich mit dem Zinssatz der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt. Kann dieser nicht bestimmt werden, wird mit dem adäquaten, risikoadjustierten Grenzfremdkapitalzinssatz des GT 1-Konzerns abgezinst. Angepasst wird dieser Zins, um die Art des Vermögenswertes und der Leasingbedingungen zu würdigen. Die GT 1-Gruppe nutzt derzeit für alle Leasingverhältnisse ihren risikoadjustierten Grenzfremdkapitalzinssatz zur Abzinsung. Dabei werden ähnlich ausgestaltete Leasingverhältnisse in Portfolios zusammengefasst und mit einheitlichem Abzinsungssatz bewertet. Leasingzahlungen sind alle fixen und quasifixen Zahlungen, reduziert um etwaige Anreizzahlungen des Leasinggebers. Darüber hinaus werden Zahlungen für die Ausübung hinreichend sicherer Kauf- und Kündigungsoptionen angesetzt. Alle übrigen variablen Zahlungen werden als Aufwand erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der hinreichend sichere Zeitraum, über den ein Vermögenswert angemietet wird. Neben der nicht kündbaren Grundmietzeit werden Verlängerungszeiträume einbezogen, sofern ihre Inanspruchnahme hinreichend sicher ist. Diese Einschätzung wird überprüft, wenn entweder nicht in der Kontrolle des Leasingnehmers liegende Ereignisse oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, welche eine Änderung der Laufzeit notwendig machen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird angepasst, wenn die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nicht-Ausübung einer Kündigungsoption hinreichend wahrscheinlich ist und dies in der ursprünglichen Einschätzung nicht berücksichtigt war. Die Anpassung der Leasinglaufzeit führt zu einer geänderten künftigen Zahlungsreihe und somit zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit unter Verwendung des aktuellen Zinssatzes. Der entstandene Differenzbetrag wird erfolgsneutral im Nutzungsrecht erfasst. Der GT 1-Konzern als Leasinggeber Leasingvereinbarungen werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing-Verhältnisse klassifiziert. Wenn Vermögenswerte in einem Finanzierungsleasing verleast werden (insbesondere im PCS-Segment), wird der Barwert der Mindestleasingzahlungen als Leasingforderung angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Bruttoforderung (Mindestleasingzahlungen vor Abzinsung) und Barwert der Forderung wird über die Laufzeit als Finanzertrag erfasst. Die Vereinnahmung des Unterschiedsbetrags erfolgt in den Umsatzerlösen. Leasingerträge werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses anhand der Annuitätenmethode erfasst, aus der sich - bezogen auf die Leasingforderung - eine konstante jährliche Rendite ableitet. Vermögenswerte, die im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen von Kunden angemietet werden, werden unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Erträge aus Leasingverhältnissen werden linear über die Vertragslaufzeit erfasst. 16. Ertragsteuern und latente Steuern Der in der Gewinn- und Verlustrechnung des GT 1-Konzerns ausgewiesene Ertragssteueraufwand der Berichtsperiode ergibt sich aus der Summe des laufenden Steueraufwands und der erfolgswirksam erfassten latenten Steuern. Den laufenden Steueraufwand ermittelt der GT 1-Konzern auf Basis des zu versteuernden Einkommens der Konzerngesellschaften bei Anwendung der jeweils aktuellen nationalen Ertragssteuersätze. Entsprechend den Vorschriften des IAS 12 erfasst der GT 1-Konzern alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss als latente Steuern. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden bis zu dem Betrag der Höhe nach aktiviert, für den angenommen werden kann, dass ein Verbrauch innerhalb eines mittelfristigen (i. d. R. fünf Jahre) und steuerlich-rechtlich zulässigen Zeitfensters erfolgt. Aktive und passive latente Steuern werden auch auf temporäre Differenzen gebildet, die sich aus Unternehmenserwerben ergeben. Eine Ausnahme bilden hierbei die temporären Differenzen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, für die keine latenten Steuern gebildet werden. Sofern Geschäfts- und Firmenwerte steuerlich berücksichtigt werden, erfolgt in der Folgebewertung der Ansatz latenter Steuern, die erst bei Abgang realisiert werden. Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht angesetzt. Für die Berechnung der latenten Steuern werden die jeweiligen aktuellen nationalen Ertragssteuersätze der Konzernunternehmen herangezogen. Ebenfalls werden bereits feststehende Ertragssteuersätze, die erst in künftigen Perioden zur Anwendung gelangen werden, für die Ermittlung der latenten Steuern berücksichtigt. Latente Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst (Ausnahme: Erstkonsolidierung), es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. 17. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und sonstige Erträge Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15 bilanziert. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden. Ausnahmen hiervon bilden folgende Verträge:
Der Umsatz wird auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung ermittelt. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Kontrolle über eine Ware oder Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Aus den in IFRS 15 normierten Grundsätzen leiten sich hierfür fünf Schritte ab. In Schritt 1 ist dafür zunächst festzustellen, ob ein Kundenvertrag in den Anwendungsbereich von IFRS 15 fällt. Dies ist der Fall, wenn die nachfolgend in IFRS 15.9 gegebenen Kriterien kumulativ erfüllt sind: (a) alle Vertragsparteien haben dem Vertrag zugestimmt und zugesagt ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen; (b) die Rechte der Vertragsparteien hinsichtlich der zu übertragenden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen können identifiziert werden; (c) die Zahlungsbedingungen für die zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen können identifiziert werden; (d) der Vertrag hat wirtschaftliche Substanz; und (e) es ist wahrscheinlich, dass das Unternehmen, die Gegenleistung auf die es im Austausch für die auf den Kunden zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen Anspruch hat, erhalten wird. Bei der Bewertung der Wahrscheinlichkeit ist ausschließlich auf die Fähigkeit und Absicht des Kunden zur Zahlung bei Fälligkeit der Rechnung abzustellen. Bei variabler Gegenleistung kann die Gegenleistung auch niedriger als der vertragliche Preis sein, da Preisnachlässe gewährt werden können. Zwei oder mehr Verträge, die gleichzeitig oder in geringerem Zeitabstand mit ein und demselben Kunden geschlossen werden, sind zusammenzufassen und als ein einziger Vertrag zu bilanzieren, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: (a) Die Verträge werden als Paket mit einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt; (b) die Höhe der in einem Vertrag zugesagten Gegenleistung hängt vom Preis oder der Erfüllung des anderen Vertrages ab; oder (c) die in den Verträgen zugesagten Güter oder Dienstleistungen stellen nach IFRS 15.22-30 eine einzige Leistungsverpflichtung dar. Unter Schritt 2 sind die im Vertrag enthaltenen Leistungsverpflichtungen ("performance obligations") zu bestimmen, da Umsatzerlöse auf Ebene der einzelnen Leistungsverpflichtungen erfasst werden müssen. Waren oder Dienstleistungen sind dann abgrenzbar und somit als einzelne Leistungsverpflichtung anzusehen, wenn der Kunde daraus - unabhängig von anderen im Vertrag geregelten Leistungszusagen - einen Nutzen ziehen kann. Zudem müssen diese Leistungszusagen voneinander trennbar sein. In Schritt 3 ist anschließend der Transaktionspreis zu bestimmen, der dem Betrag entspricht, den das Unternehmen erwartungsgemäß für die Waren oder Dienstleistungen vom Kunden erhalten wird. Auch wenn dieser Preis häufig ein fixer Betrag sein wird, kann der Transaktionspreis auch variable Komponenten, wie etwa Rabatte, Boni, Leistungsprämien, Strafzahlungen etc. enthalten. Die Höhe dieser variablen Gegenleistungen ist zu schätzen und geht in den Transaktionspreis ein. Der damit einhergehenden Unsicherheit wird dadurch Rechnung getragen, dass diese variablen Beträge nur insofern berücksichtigt werden dürfen, als es hochwahrscheinlich ist, dass sich bei Wegfall der Unsicherheit keine wesentlichen Anpassungen der erfassten Umsatzerlöse ergeben. In den Transaktionspreis gehen auch mögliche Finanzierungskomponenten oder Non-Cash-Leistungen (bewertet zum Fair Value) ein. Der wie zuvor erläutert ermittelte Transaktionspreis wird in Schritt 4 auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen allokiert. Sofern diese nicht direkt (z. B. aus entsprechenden Transaktionen mit den einzelnen Leistungsverpflichtungen) beobachtbar sind, müssen diese Preise geschätzt werden. Abschließend ist unter Schritt 5 der Erlös zu dem Zeitpunkt oder über den Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtung zu erfassen. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn die Verfügungsmacht ("control of the good or service") übergeht. Die Verfügungsmacht über einen Vermögenswert besteht, wenn der Nutzen aus dem Vermögenswert gezogen werden kann und der weitere Gebrauch bestimmt werden kann. Grundsätzlich muss bei Abschluss eines Vertrags nach IFRS 15 festgestellt werden, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einer bestimmten Zeit oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Hierbei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise der rechtliche Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen längeren Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt ("percentage of completion") mithilfe input- oder outputorientierter Methoden verlässlich ermittelbar ist. Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen sowie Bill-and-Hold-Vereinbarungen. In IFRS 15 wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, welche die definierten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen. Der GT 1-Konzern weist seine Umsatzerlöse unter Abzug von Erlösschmälerungen wie beispielsweise Boni, Skonti oder Rabatte aus. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Umsatzrealisierung. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse aus den folgenden wesentlichen Quellen:
Beim Verkauf von Hardwarekomponenten bei gleichzeitigem Abschluss eines Hardwarewartungs- und Betreuungsvertrags erfolgt in der Regel eine Rabattierung zulasten des Hardwareverkaufs. GT 1 hat für dieses Mehrkomponentengeschäft zwei Leistungsverpflichtungen identifiziert. Die Beträge, die dem Verkauf für Hardwarekomponenten zugeordnet wurden, erhöhten sich aufgrund der nach IFRS 15 vorgeschriebenen Verteilungsmethode (d. h. einer Zuordnung auf der Grundlage des Einzelverkaufspreises), während sich die Beträge für Hardwarewartungs- und Betreuungsverträge über ihre Laufzeit hinweg entsprechend verringern. Daher wurde eine Anpassung der Umsatzerlöse vorgenommen, um die Änderung der Rechnungslegung zu berücksichtigen. Für diesen Betrag wurden kurz- und langfristige vertragliche Vermögenswerte angesetzt. Der Systemimplementierungsprozess für Softwaredienstleistungen dauert durchschnittlich zwischen drei und sechs Monaten. Bei sehr großen Systemimplementierungsaufträgen (z. B. Einführung eines Krankenhausinformationssystems bei einer Klinikkette) kann sich der Einführungsprozess über mehrere Jahre erstrecken. Je nach Vertragsausgestaltung ist die GT 1 berechtigt, monatlich nach Aufwand, nach erreichten Meilensteinen oder erst mit Projektabschluss (erfolgter Abnahme durch den Kunden) dem Kunden eine Rechnung zu stellen. Gemäß IFRS 15 werden Umsatzerlöse, die vor dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung an den Kunden realisiert werden, als Vermögenswert aus einem Vertrag erfasst. Dem GT 1-Konzern entstehen zusätzliche Provisionen, die an Vermittler oder eigene Vertriebsmitarbeiter im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kaufverträgen- und Dienstleistungsverträge für Softwarelizenzen, Softwarewartungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen gezahlt werden. Wenn der GT 1-Konzern erwartet, dass diese zusätzlichen Kosten erstattet werden, aktiviert er diese und schreibt sie über den Zeitraum ab, in dem die Leistung aus der Überlassung der Softwarelizenz gebündelt mit dem Softwarewartungsvertrag bzw. der Erbringung von Dienstleistungen an den Kunden übertragen wird. Aufgrund des Geschäftsmodells und der angesprochenen Kundengruppen des GT 1-Konzerns bestehen keine bedeutenden Rückerstattungspflichten oder entsprechende Rechte zur Rückgabe von Waren. Ein Vertragsvermögenswert ("contract asset") ist anzusetzen, sofern der GT 1-Konzern aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung Erlöse erfasst hat, bevor der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. bevor - unabhängig von der Fälligkeit - die Voraussetzungen für eine Rechnungstellung und damit den Ansatz einer Forderung vorliegen. Eine Vertragsverbindlichkeit ("contract liability") ist anzusetzen, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegenüber dem Kunden fällig wird, bevor der GT 1-Konzern eine vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse erfasst hat. Vertragsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Kundenvertrags mit Vertragsforderungen zu saldieren. Zinserträge werden periodisch unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abzinst. Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf Zahlung erfasst. 18. Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung Der beizulegende Zeitwert gewährter Aktienoptionen wird im Einklang mit IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung durch Simulation der künftigen Entwicklung des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft auf Basis von Marktparametern (z. B. Volatilität und risikofreier Zins) sowie normal verteilter Zufallszahlen (Monte-Carlo-Simulation) festgestellt. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wird über die erwartete Optionslaufzeit von bis zu vier Jahren mit der Kapitalrücklage aufwandswirksam verrechnet. Für die Bewertung wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung herangezogen. 19. Schätzungen und Ermessensentscheidungen Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden. Diese wirken sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten der Berichtsperiode aus. Die wesentlichen Schätzungen und Ermessensentscheidungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses, werden im Folgenden erörtert. Bezüglich der Buchwerte der genannten Bilanzposten verweisen wir auf Abschnitt E. Erläuterungen zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. a) Kaufpreisallokationen und Unternehmenserwerbe Annahmen und Schätzungen werden insbesondere im Rahmen der Kaufpreisallokationen für die Unternehmenserwerbe vorgenommen. Die Bestimmung der Anwendersoftware aus Unternehmenserwerben erfolgt nach der Lizenzpreisanalogie, der Kundenbeziehungen nach der Multi-Period Excess Earnings Method und der Markenrechte nach der Lizenzpreisanalogie. Schätzungen liegen ebenfalls den planmäßigen Abschreibungen der identifizierten stillen Reserven zugrunde. b) Geschätzte Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt jährlich als auch außerhalb der Jahresperiode unmittelbar, sobald sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Firmenwerte ergeben, auf der Grundlage von Planungsrechnungen für die Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der nächsten fünf Jahre und unter Anwendung eines an das Unternehmensrisiko angepassten Abzinsungssatzes. Der GT 1-Konzern ermittelt die Werthaltigkeit aus dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Das Senior Management des GT 1-Konzerns vertritt die Auffassung, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind. Unvorhergesehene Veränderungen bei diesen Annahmen könnten zu einem Wertminderungsaufwand führen, welcher negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des GT 1-Konzerns haben würde. Die Ermittlung der Nutzungswerte ist aufgrund der Notwendigkeit zur Vornahme von Schätzungen hinsichtlich zukünftiger Zahlungsmittelzuflüsse ermessensbehaftet. c) Werthaltigkeit von Vermögenswerten Der GT 1-Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag im Rahmen des Impairment-Tests neu ein, ob Anhaltspunkte vorliegen, welche zu einer Wertminderung einer Sachanlage oder eines immateriellen Vermögenswertes (hierunter fallen auch die immateriellen Vermögenswerte aus selbst erstellter Software) führen könnten. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts unter Verwendung bestmöglich geschätzter Eingangsparameter ermittelt. Der erzielbare Betrag entspricht, analog der Vorgehensweise bezüglich der Werthaltigkeitsüberprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts, dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Grundlage von Planungsrechnungen für die Cashflows des betreffenden Vermögenswertes der nächsten fünf Jahre und unter Anwendung eines an das Unternehmensrisiko angepassten Abzinsungssatzes. Das Senior Management des GT 1-Konzerns vertritt die Auffassung, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfelds und der Branchenentwicklung angemessen sind; gleichwohl könnten Veränderungen in den zugrunde gelegten Parametern zu einer Anpassung der Werthaltigkeitsanalyse für den zu testenden Vermögenswert führen. Hieraus könnten in künftigen Perioden weitere Wertminderungen oder aber auch Wertaufholungen entstehen, sofern sich die seitens des Managements zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen als unzutreffend erweisen. d) Nutzungsdauer von Sachanlagen Wie bereits in den Erläuterungen zu "Sachanlagen" in diesem Kapitel angeführt, überprüft der GT 1-Konzern die geschätzten Nutzungsdauern von Sachanlagen zu jedem Abschlussstichtag auf ihre Angemessenheit hin. Hierbei werden Neueinschätzungen bezüglich der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer gegeben. Änderungen, die eine Neueinschätzung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer zur Folge haben, können sich beispielsweise aus Änderungen von Marktverhältnissen (z. B. Preisverfall) oder dem allgemeinen technologischen Fortschritt ergeben. e) Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von sonstigen Rückstellungen Da Ansatz und Bewertung der sonstigen Rückstellungen auf Grundlage der bestmöglichen Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie mittels Erfahrungswerten unter Berücksichtigung der zum Abschlussstichtag bekannten Gegebenheiten erfolgen, kann der tatsächlich eintretende Nutzenabfluss von den hierfür gebildeten sonstigen Rückstellungen abweichen. f) Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf versicherungsmathematischen Annahmen beruhen. Die bei der Ermittlung der Nettoaufwendungen (bzw. -erträge) für Pensionen verwendeten Annahmen schließen den Abzinsungssatz mit ein. Jede Änderung dieser Annahmen wird Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtung haben. g) Erlösrealisierung für Projektaufträge Einige der konsolidierten Tochtergesellschaften des GT 1-Konzerns schließen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Projektaufträge mit nur einer Leistungsverpflichtung ab. Die vertraglich vereinbarten Erlöse werden über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Dies betrifft insbesondere das HIS-Segment. Im Rahmen des IFRS 15 wurden Erlöse erfasst, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es bei Vertragsänderungen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommen wird. Weiterhin wurde bei der Einführung des IFRS 15 berücksichtigt, dass die neuen Vorschriften für variable Gegenleistungen (bspw. Anreize) sowie für die Bilanzierung von Nachträgen und Vertragsänderungen als Vertragsmodifikation für die Berechnung mit einbezogen wurden. Drohverlustrückstellungen werden im GT 1-Konzern nach IAS 37.66 ff. bilanziert. Der GT 1-Konzern überprüft regelmäßig die für die Bewertung von Projektaufträgen relevanten Schätzungen auf Angemessenheit und passt, sofern notwendig, die Schätzungen an die neu gewonnenen Erkenntnisse an. h) Ertragsteuern Auch bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern muss das Management Schätzungen und Annahmen vornehmen. Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile wahrscheinlich ist. Die tatsächliche Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern ist von der zukünftigen tatsächlichen steuerlichen Ergebnissituation abhängig. Diese kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit werden unterschiedliche Faktoren herangezogen, u. a. vergangene Ertragslage, operative Planungen, Verlustvortragsperioden und Steuerplanungsstrategien. i) Beizulegender Zeitwert derivativer und originärer Finanzinstrumente In die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts derivativer und originärer Finanzinstrumente fließen erwartete zukünftige Entwicklungen zu beispielsweise Zins- und Kreditrisiken sowie diesen zugrundeliegenden Annahmen ein. Weitere Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen, die diesem Konzernabschluss zugrunde liegen, sind bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten aufgeführt. Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Dies gilt insbesondere für folgende Sachverhalte:
j) Bewertung einzelner zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte Grundsätzlich werden zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Restbuchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten können Schätzungen und Annahmen des Managements Verwendung finden. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Die tatsächlichen zukünftigen Verhältnisse können naturgemäß von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen. Wenn dies eintritt, erfolgt eine Anpassung der Annahmen und, soweit erforderlich, der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden. k) Eventualschulden und -forderungen Eventualschulden und -forderungen sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle des GT 1-Konzerns stehen. Eventualschulden sind auch gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden. Nicht im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene Eventualschulden werden nicht angesetzt. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Ist die Realisation von Erträgen jedoch so gut wie sicher, ist der betreffende Vermögenswert nicht mehr als Eventualforderung anzusehen und wird als Vermögenswert angesetzt. Sofern ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzernanhang Angaben zu Eventualschulden gemacht. Gleiches gilt für Eventualforderungen, sofern der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. E. Erläuterungen zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Immaterielle Vermögenswerte a) Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte Übersicht zu der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2021:
(Forzsetzung)
Übersicht zu der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020:
(Forzsetzung)
Die größten Veränderungen in den immateriellen Vermögenswerten ergeben sich aus Akquisitionen (Kapitel C.4.) und aktivierten Eigenleistungen (Kapitel E.1.e). Alle Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. b) Geschäfts- oder Firmenwerte Die Geschäfts- oder Firmenwerte verteilen sich auf die Segmente wie folgt:
Die Zugänge aus Veränderung Konsolidierungskreis betreffen sowohl Unternehmenszusammenschlüsse durch Übertragung der Anteile am Eigenkapital eines Unternehmens (Share Deal) als auch Unternehmenszusammenschlüsse durch Übertragung des Reinvermögens (Asset Deal). c) Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, bei denen von Verbundsynergien ausgegangen wird. Seit dem Vollzug des Formwechsels im Juni 2020 überwacht der GT 1-Konzern die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der berichtspflichtigen Segmente. Vor Umstellung der Überwachungsebene erfolgte eine Prüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der einzelnen Geschäfts- oder Firmenwerte. Die nach dem DCF-Verfahren zu diskontierenden zukünftigen Cashflows der Segmente werden über die genehmigte Planung 2022 zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermittelt und anhand von Vergangenheitswerten verifiziert. Daran anschließend werden die Ergebnisse über eine Bottom-up-Mehrjahresplanung, die die künftige Entwicklung der Segmente unter derzeit herrschenden Bedingungen abbildet, für drei Jahre fortgeschrieben. Nach dem 5-Jahres-Zeitraum wird mit ewigen Renten gerechnet, wobei eine konservative konzernweite Wachstumsrate von 0,5 % unterstellt wird. Zur Bestimmung des Barwertes des zukünftigen Cashflows wurde ein Kapitalkostensatz auf Basis des WACC (Weighted Average Cost of Capital) angesetzt. Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die wesentlichen Grundannahmen, die zur Erstellung der Unternehmensplanung herangezogen werden: Erläuterungen zu den Unternehmensplanungsannahmen
Der Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf Basis von EURO-Cashflows erstellt. Hierzu wird die in lokaler Währung erstellte Unternehmensplanung der einzelnen Konzerngesellschaften in Euro umgerechnet und anschließend in die zu testenden Segmente allokiert. Die geschätzten zukünftigen Cashflows werden aus der von den zuständigen Gremien verabschiedeten Planung abgeleitet. Die den wesentlichen Planungsparametern zugrunde liegenden Annahmen berücksichtigen neben Erfahrungen der Vergangenheit und der sich aus dem operativen Geschäft ergebenden Aspekte auch die besonderen Umstände der COVID-19-Pandemie. Die für die Berechnung des Nutzungswertes zum 31. Oktober 2021 der einzelnen Segmente verwendeten Wachstumsannahmen stellen sich wie folgt dar. Die sich unter Anwendung der unterstellten Planungsannahmen ergebende EBITDA-Marge wird zu Transparenzzwecken der getroffenen Annahmen ebenfalls mit aufgeführt. Für 2022 wird für die Ermittlung der EBITDA-Marge eine Durchschnittsbetrachtung der für die Folgejahre (Fortführungsplanungszeitraum) zugrunde gelegen EBITDA-Margen angewendet.
Die für die Ermittlung des Nutzungswertes zum 31. Oktober 2021 angewandten Diskontierungssätze (WACC) stellen sich unterteilt in WACC nach Steuer und WACC vor Steuer wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich für keines der auf Basis des Nutzungswerts (Value in Use) getesteten Segmente ein Wertminderungsbedarf. Ebenso ergibt sich kein Wertminderungsbedarf bei einer um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Wachstumsrate in der ewigen Rente. Die konzernweite Überdeckung würde bei einer um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Wachstumsrate in der ewigen Rente um MEUR 227,6 reduziert werden. Bei einem um 1 Prozentpunkt höheren WACC ergibt sich kein Wertminderungsbedarf. Die konzernweite Überdeckung würde sich bei einem um 1 Prozentpunkt höheren WACC um MEUR 526,0 reduzieren. Auch bei einem um 2 Prozentpunkte höheren WACC würde sich kein Wertminderungsbedarf ergeben. Die konzernweite Überdeckung würde sich dabei um MEUR 932,4 reduzieren. d) Erworbene Software, Kundenbeziehungen, Markenrechte und Auftragsbestände Erworbene Software, Kundenbeziehungen und Markenrechte stellen, neben den Geschäfts- oder Firmenwerten, wesentliche Gruppen immaterieller Vermögenswerte der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH dar. Der folgenden Tabelle sind die Zusammensetzung sowie die zugrunde gelegten Nutzungsdauern zu entnehmen:
In 2021 wie auch in der Vorjahresvergleichsperiode 2020 kam es zu Veränderungen bei der eMDs Gruppe bei den für die immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegten Nutzungsdauern aufgrund von Anpassungen an der Kaufpreisallokation, welche zum 31.12.2020 auf vorläufiger Basis erstellt und im laufenden Geschäftsjahr 2021 finalisiert wurde. e) Selbst erstellte Software Im Geschäftsjahr 2021 wurden TEUR 37.294 Eigenleistungen (Softwareentwicklung) entsprechend der Vorschriften des IAS 38 aktiviert (Vorjahr: TEUR 31.872). Die Bewertung erfolgt mit den direkt zurechenbaren Fertigungskosten. Dazu wurden im Geschäftsjahr 2021 den Eigenleistungen (Softwareentwicklung) zurechenbare Fremdkapitalzinsen über TEUR 812 (Vorjahr: TEUR 803) gemäß den Vorschriften des IAS 23 aktiviert. Für aktivierte Eigenleistungen fielen im Berichtsjahr Abschreibungen in Höhe von TEUR 15.039 (Vorjahr: TEUR 5.899) an. f) Kumulierter Wertminderungsaufwand In den immateriellen Vermögenswerten sind kumulierte Wertminderungsaufwände auf Geschäfts- und Firmenwerte aus den Geschäftsjahren 2008 bis 2021 enthalten, welche unter Berücksichtigung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 anwendbarer Währungsumrechnungskurse MEUR 21,8 betragen. Für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 ergab sich keinerlei Wertminderungsbedarf. Weiterhin sind in der Position "Geschäfts- oder Firmenwerte" Abschreibungen von MEUR 5,4 enthalten, die aus Geschäftsjahren vor der IAS/IFRS-Umstellung resultieren. g) Immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben Aus den Unternehmenszusammenschlüssen des Berichtszeitraums 2021 resultieren folgende Zugänge bei erworbener Software, Kundenbeziehungen, Auftragsbeständen und Markenrechten:
(Fortsetzung)
2. Sachanlagen Übersicht zu der Entwicklung der Sachanlagen zum 31. Dezember 2021:
(Fortsetzung)
Übersicht zu der Entwicklung der Sachanlagen zum 31. Dezember 2020:
(Fortsetzung)
Die größten Veränderungen in den Sachanlagen ergeben sich aus Investitionen in Grundstücke und Gebäude am Standort Koblenz von rund MEUR 8,6 sowie Akquisitionen (Kapitel C.4.). 3. Nutzungsrechte Der Konzern mietet hauptsächlich Büroräumlichkeiten und dazugehörige Kfz-Stellplätze an. Die Restlaufzeit dieser Mietverträge bewegt sich zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Alle langlaufenden Verträge betreffen Standorte, an denen längerfristig festgehalten werden soll. Da bei diesen Verträgen etwaige Rückbauverpflichtungen an eine vorzeitige Kündigung gekoppelt sind, wird aus heutiger Sicht nicht von einer Inanspruchnahme hieraus ausgegangen. Die Immobilienmietverträge beinhalten teilweise an (Preis-)Indizes gekoppelte Mietpreissteigerungen. Diese wurden zum am Bereitstellungsdatum vorliegenden Indexstand bewertet. Außerdem werden Kfz-Leasingverträge geschlossen. Deren Laufzeit beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre. Von untergeordneter Bedeutung sind Leasingverhältnisse über Hardware, Büro- und Geschäftsausstattung. Diese Leasingvereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren; die zugrundeliegenden Nutzungswerte hatten am 31. Dezember 2021 einen Anteil von unter 1 % am Gesamtwert der Nutzungsrechte. Übersicht zu der Entwicklung der Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2021:
Übersicht zu der Entwicklung der Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2020:
4. Finanzanlagen a) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen at equity
4K S.r.l., Italien Im ersten Halbjahr 2021 erwarb die CompuGroup Medical Italia Holding S.r.l., eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, 30 % der Anteile an der 4K S.r.l. mit Sitz in Mailand, Italien. Die 4K S.r.l. betreibt den pharmazeutischen OnDemand-Lieferservice 'Pharmap' in Italien. Die zu erbringende Gegenleistung beträgt TEUR 3.553 und ist zum Stichtag in voller Höhe ausgezahlt. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen für die 4K S.r.l.:
* Zum Bilanzstichtag lagen keine aktuellen Informationen vor. Better@Home Service GmbH Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen für die Better@Home Service GmbH:
* Zum Bilanzstichtag lagen keine aktuellen Informationen vor. MGS Meine-Gesundheit-Services GmbH Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen für die MGS Meine-Gesundheit-Services GmbH:
* Überschießende Verluste wurden nicht im Buchwert berücksichtigt. Weitergehende Angaben gemäß IFRS 12 zu den anderen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen at equity werden nicht gemacht, da diese Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. b) Übrige Beteiligungen Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Es handelt sich um folgende Beteiligungen:
Erwerb von 15 % der Anteile an der scanacs GmbH, Deutschland Im zweiten Halbjahr 2021 erwarb die CompuGroup Medical Deutschland AG, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, 15 % der Anteile an der scanacs GmbH mit Sitz in Dresden. Die scanacs GmbH hat eine Cloud Plattform entwickelt, mit der ärztliche Verordnungen vor der Arzneimittelabgabe auf ihre Erstattungsfähigkeit hin geprüft werden können. Weiterhin hat die scanacs eine Softwarelösung entwickelt, die eine elektronische Direktabrechnung von Apotheken mit den Krankenkassen ermöglicht. Die zu erbringende Gegenleistung beträgt TEUR 2.500 und ist zum Stichtag in voller Höhe ausgezahlt. 5. Ertragsteuerforderungen, Ertragsteuerverbindlichkeiten und latente Steuern a) Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten
Die Ertragsteuerforderungen (TEUR 30.553; Vorjahr: TEUR 16.685) enthalten laufende Ertragsteuerforderungen der Konzerngesellschaften. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten (TEUR 18.871; Vorjahr: TEUR 19.377) betreffen im Wesentlichen den laufenden Steueraufwand abzüglich geleisteter Vorauszahlungen (TEUR 18.183; Vorjahr: TEUR 18.828). b) Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten Die latenten Steuersätze im Ausland betrugen im Geschäftsjahr 2021 zwischen 16 % - 28 % (Vorjahr: 16 % - 28 %). Für die Ermittlung der latenten Steuern werden die zum Abschlussstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten relevanten Steuervorschriften herangezogen. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.
Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
(Fortsetzung)
Die Angabe zur Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern im laufenden Berichtsjahr erfolgt in Höhe von TEUR -5.894 in der Spalte "Erwerbe/Abgänge" und bezieht sich auf die latenten Steuern für den Gesamtkonzern. Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen in der Konzernbilanz für die Vorjahresvergleichsperiode zum 31. Dezember 2020 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
(Fortsetzung)
* Einschließlich währungsbedingter Veränderungen c) Steuerliche Verlustvorträge
Die angesetzten Verlustvorträge von TEUR 75.882 (Vorjahr: TEUR 53.579) sind derzeit unbegrenzt vortragsfähig und nutzbar. Zum Stichtag bestehen Verlustvorträge in ausländischen Tochtergesellschaften, die aufgrund nicht absehbarer Nutzbarkeit nicht angesetzt wurden. Die heutige Einschätzung kann sich in Abhängigkeit von der Ertragslage der Unternehmen sowie der Steuergesetzgebung in zukünftigen Jahren ändern und eine Anpassung erforderlich machen. Auf diese steuerliche Verlustvorträge von TEUR 142.767 (Vorjahr: TEUR 131.753) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da aktuell davon auszugehen ist, dass die steuerlichen Verlustvorträge im Rahmen der steuerlichen Ergebnisplanung wahrscheinlich nicht genutzt werden können. Für Verlustvorträge von TEUR 71.220 (Vorjahr: TEUR 73.464) ist eine steuerliche Verwertbarkeit nicht mehr gegeben. Der überwiegende Anteil der steuerlich nicht angesetzten und nicht nutzbaren Verlustvorträge kommt aus US-amerikanischen Tochtergesellschaften. Für die Ermittlung der steuerlich nicht nutzbaren Verlustvorträge beziehen wir uns regelmäßig auf die Angaben zur historischen Betrachtungsweise steuerlicher Verlustvorträge in den lokalen Steuererklärungen der betroffenen Tochtergesellschaften. Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen auf Konzernebene aktivierte selbst erstellte Software und erworbene Softwarerechte, Kundenbeziehungen und Markenwerte aus Unternehmenserwerben sowie latente Steuern auf sonstige Konsolidierungsvorgänge (insbesondere Zwischengewinneliminierung). Die latenten Steuern teilen sich bezogen auf ihre erwartete künftige Verwertbarkeit wie folgt auf:
6. Vorräte
Die Vorräte inklusive der Wertberichtigungen auf Vorräte haben sich wie folgt entwickelt:
Es sind keine Vorräte als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vorräte verbleiben voraussichtlich nicht länger als ein Jahr im Bestand. 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter bzw. erbrachte Dienstleistungen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen zu begleichen und werden daher als kurzfristig eingestuft. Sie bestehen ausschließlich aus Verträgen mit Kunden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie signifikante Finanzierungskomponenten, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Der GT 1-Konzern weist keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer signifikanten Finanzierungskomponente auf. a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Informationen zu Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Anhangangabe G.6. Kreditrisiko enthalten. b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Regionen)
8. Forderungen aus Finanzierungsleasing Die Forderungen aus Finanzierungsleasing betreffen im Wesentlichen die Konzerngesellschaften Lauer-Fischer GmbH, CGM Clinical Österreich GmbH, CGM Arztsysteme Österreich, HCS Health Communication Service GmbH., Innomed Gesellschaft für medizinische Softwareanwendungen GmbH, CGM Denmark A/S, CGM Dentalsysteme GmbH, CGM Italia SpA, Qualità in Farmacia S.r.l., Farma3tec S.r.l., Mondofarma S.r.l., Vega Informatica e Farmacia S.r.l., ATX Advanced Technology Explained NV, CGM Systemhaus GmbH und EPSILOG SAS, welche ihren Kunden anbieten, Hardwareausstattung (inkl. aller Peripheriegeräte) über eine Laufzeit bis zu fünf Jahren zu mieten. Die Erlöse aus den Mietverhältnissen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Verträge sind als Finanzierungsleasing einzustufen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fristigkeit der künftigen Mietleasingzahlungen sowie der Zinskomponente, der in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Finanzierungleasingforderungen:
Die Forderungen aus Finanzierungsleasing wurden um den Betrag TEUR 208 für erwartete Kreditverluste verringert. Die Erläuterung der Wertberichtigung für "Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen" nach IFRS 9 erfolgt unter der Anhangangabe G. 6. Kreditrisiko. 9. Vertragsvermögenswerte Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die Vertragsvermögenswerte stammen ausschließlich aus Verträgen mit Kunden. Für die gemäß IFRS 9 erfassten Wertminderungen, siehe Kapitel G.6. Kreditrisiko. 10. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Informationen zum Zinscap sind der Anhangangabe G. 8. Zinsrisiko zu entnehmen. Die nachstehende Übersicht gibt Auskunft über die Wertminderungen in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten:
11. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Im Geschäftsbericht 2021 betrugen die Abschreibungen und Impairments der Vertragsgewinnungskosten TEUR 800 (Vorjahr: TEUR 800) und wurden zum einen im Personalaufwand in Höhe von TEUR 600 (Vorjahr: TEUR 600) und zum anderen im Materialaufwand in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 200) erfasst. Gleichfalls wurden im Rahmen der Buchwertfortentwicklung zum 31. Dezember 2021 wiederum TEUR 800 (Vorjahr: TEUR 800) an Vertragsgewinnungskosten im Geschäftsjahr aktiviert. 12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den zum 31. Dezember 2021 bilanzierten Zahlungsmitteln mit Verfügungsbeschränkung sind auch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen, die von Tochtergesellschaften in Ländern mit Devisenausfuhrbeschränkungen gehalten werden. Diese unterliegen rechtlichen Transfereinschränkungen und stehen dem Konzern daher nicht zur generellen Verfügung. Dabei handelt es sich um Südafrika. Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen laufende Konten. Die Verzinsung lag im Wesentlichen zwischen -0,75% und +0,10%, für Beträge, die über die vereinbarten Freigrenzen hinausgingen. Durch eine umsichtige Cash-Disposition konnte der überwiegende Anteil zu null angelegt und eine Belastung durch negative Zinsen auf ein Minimum beschränkt werden. Bezüglich der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes wird auf die Kapitalflussrechnung verwiesen. 13. Eigenkapital a) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital des GT 1 - Konzerns beträgt EUR 25.160,00. b) Rückerworbene Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA Der Bestand der rückerworbenen Aktien an der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2021 beträgt 1.403.878 (Vorjahr: 0) Aktien. Der Bestand an rückerworbenen Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA resultiert aus den folgenden Erwerben und Veräußerungen:
c) Rücklagen Die Veränderung der Rücklagen im Konzerneigenkapital des GT 1-Konzerns stellt sich wie folgt dar:
Nachfolgend werden die wesentlichen Sachverhalte in 2021 erläutert: In die Rücklage eingestellt wurde der Konzernjahresüberschuss (auf die Aktionäre des Mutterunternehmens entfallend) in Höhe von TEUR 19.176 (Vorjahr: TEUR 19.463). Das versicherungsmathematische Ergebnis in Höhe von TEUR 1.665 (Vorjahr: TEUR -492) erhöhte die Rücklagen (Kapitalrücklage sowie Gewinnrücklagen). Durch den Zukauf weiterer Anteile von nicht beherrschenden Anteilen nachdem bereits Mehrheitsbesitz vorlag, verringerten sich die Rücklagen um TEUR - 12 (Vorjahr: TEUR 55). Die Aufwendungen für Aktienoptionen des Senior Managements betrugen TEUR 1.236 (Vorjahr: TEUR 546) und wurden in den sonstigen Rücklagen erfasst. Darüber hinaus führten Anteilsänderungen zu einer Erhöhung der Rücklagen von TEUR 998 (Vorjahr: TEUR 15.494). d) Rücklagen aus der Fremdwährungsumrechnung
Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns (EUR) werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert. Zuvor in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung erfasste Umrechnungsdifferenzen (Umrechnung des Nettovermögens ausländischer Geschäftsbetriebe) werden in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn ein teilweiser oder vollständiger Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt. e) Nicht beherrschende Anteile Nicht beherrschende Anteile nach Gesellschaft
(Fortsetzung)
Veränderung der nicht beherrschenden Anteile im Geschäftsjahr 2021
Erwerb weiterer Anteile an Tochterunternehmen Im Geschäftsjahr 2021 wurden vom GT 1-Konzern folgende Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern durchgeführt: Anteilszuerwerb HABA Computer AG, Deutschland Zum 18. August 2021 wurde die Anteilsübertragung weiterer 2 % an der HABA Computer AG an die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH (mittlerweile verschmolzen auf die CompuGroup Medical Deutschland AG) beschlossen. Der Kaufpreis betrug TEUR 90 und ist zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 10 gezahlt. Die CompuGroup Medical Deutschland AG hält nunmehr 100 % der Geschäftsanteile an der HABA Computer AG. Die Auswirkung der Veränderung der Anteilsquote des GT 1-Konzerns auf das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zurechenbare Eigenkapital während des Geschäftsjahres 2021 stellt sich wie folgt dar:
14. Altersversorgungspläne und Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere langfristige Rückstellungen a) Leistungsorientierte Pläne Der GT 1-Konzern unterhält leistungsorientierte Pläne in diversen Ländern mit unterschiedlichen Ausprägungen. Deutschland: Es bestehen unverfallbare Pensionsverpflichtungen gegenüber aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern in Deutschland, welche teilweise durch Rückdeckungsinstrumente abgesichert sind. Die Pensionsverpflichtungen umfassen dabei, je nach individueller Vertragsgestaltung, Alters-, Invalidenrenten sowie Hinterblieben- und Todesfallentschädigungen. Darüber hinaus wurde durch die im Geschäftsjahr 2020 getätigte Akquisition des deutschen Cerner Portfolios Verpflichtungen im Rahmen der so genannten Siemens Altersversorgung (BSAV) sowie durch bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge übernommen. Die Mehrheit der übernommenen Mitarbeiter nimmt dabei an den BSAV teil, woraus zukünftige Leistungen überwiegend auf nominellen Beiträgen und deren Investmenterträgen, sowie einer garantierten Mindestverzinsung erwachsen. Die BSAV-Pläne sind über vertragliche Treuhandstrukturen (CTA) mit Vermögen und Rückdeckungsversicherungen zum Teil gesichert. Österreich: In Österreich besteht für den Großteil der Angestellten eine sogenannte Abfertigungsrückstellungen (gem. § 23 Angestelltengesetz und § 2 Arbeiterabfertigungsgesetz), die nach IAS 19 als "post employment benefit" anzusehen sind. Diese Abfertigungsrückstellungen entsprechen grundsätzlich einer in Abhängigkeit zur Dienstzeit stehenden Abfindung, die leistungsbezugsberechtigte Mitarbeiter bei Ausscheiden oder Tod während des Arbeitsverhältnisses aus dem Unternehmen ausgezahlt bekommen. Schweiz: Die Mitarbeiter des Tochterunternehmens CGM Schweiz AG erhalten eine betriebliche Altersversorgung, die durch eine Pensionskasse aus Firmen- und Mitarbeiterbeiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Aufgrund der Einbeziehung der gesetzlich obligatorischen Mindestversorgung gemäß dem schweizerischen Gesetz über die berufliche Vorsorge ("BVG") wird der Pensionsplan als leistungsorientierter Plan bilanziert. Alle Leistungen sind sofort unverfallbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber zur Leistung von Firmenbeiträgen verpflichtet, die der Pensionskasse die Gewährung einer Mindestleistungshöhe ermöglichen. Die Verwaltung der Pensionskasse erfolgt über einen paritätisch besetzten Stiftungsrat, der den Leistungsplan und die Vermögensanlage steuert und überwacht. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Verwaltung der Pensionskassen durch Zusammenlegen harmonisiert, weshalb unter anderem ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand entstand. Italien: Im Rahmen des gesetzlichen TFR-Fundes (Italian Civil Code Article 2120) bestehen Verpflichtungen in Italien, welche gemäß IAS 19 als "post employment benefit" zu betrachten sind. Der TFR-Fund entspricht grundsätzlich einer in Abhängigkeit zur Dienstzeit stehenden Abfindung, die bei Ausscheiden des leistungsbezugsberechtigten Mitarbeiters aus dem Unternehmen zur Auszahlung gelangt. Niederlande: In den Niederlanden bestehen leistungsorientierte Versorgungszusagen, die in der Regel dienstzeit- und entgeltabhängig sind. Für Altzusagen wurde im Jahr 2013 der leistungsorientierte Pensionsplan für damals aktive Mitarbeiter der niederländischen Tochtergesellschaft geändert. Sämtliche aktive Mitarbeiter wurden zu diesem Zeitpunkt in einen beitragsorientierten Versorgungsplan überführt. Für ehemalige leistungsberechtigte Mitarbeiter bleibt die leistungsorientierte Versorgungszusage unverändert bestehen. Übrige Länder: Ebenfalls bestehen Verpflichtungen in weiteren ausländischen Tochterunternehmen auf Basis gesetzlicher Programme in Frankreich, in Indien, in Polen und der Türkei. Diese sind ähnlich strukturiert zu den Verpflichtungen in Italien oder Österreich und somit gemäß IAS 19 als "Post employment benefit" zu betrachten. Risiken: Für die im GT 1-Konzern bestehenden leistungsorientierten Pläne ist die GT 1 im Allgemeinen den folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt:
Risiken aus der Zahlung von Leistungen an Angehörige (Hinterbliebenenleistungen) der begünstigten Mitarbeiter sind teilweise über eine externe Versicherungsgesellschaft rückversichert. Bilanzierung und Bewertung Die Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden anhand aktueller Pensionsgutachten bilanziert, welche alle von externen Dienstleistern (Aktuaren) angefertigt wurden. Für die Ermittlung der Anwartschaftsbarwerte sowie des zugehörigen Planvermögens wurden folgende versicherungsmathematischen Parameter zugrunde gelegt:
Inländische Pensionsverpflichtungen werden nach den in Deutschland neuen Sterbetafeln (nach Heubeck-Richttafeln 2018 G) berechnet. Die Pensionsverpflichtungen in den Niederlanden werden nach der erneuerten Projektionstabelle AG Prognosetafel 2020 berechnet. Die leistungsorientierte Verpflichtung entwickelte sich im Geschäftsjahr sowie dem Vorjahr wie folgt:
Der laufende Jahresaufwand in Höhe von TEUR 5.437 (Vorjahr: TEUR 3.318) ist in den Personalkosten des GT 1-Konzerns erfasst. Die sich aus der Neubewertung der Nettoschuld leistungsorientierter Pläne ergebenden leistungsorientierten Kosten in Höhe von TEUR - 7.249 (Vorjahr: TEUR 2.617) wurden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens zur Absicherung der Pensionszusagen setzt sich wie folgt zusammen:
(Fortsetzung)
Die durchschnittliche gewichtete Duration der Pensionsverpflichtung beträgt für Deutschland 20 Jahre, für Indien 30 Jahre, für die Niederlande 26 Jahre, für Polen 24 Jahre, für Frankreich 18 Jahre, für die Schweiz 16 Jahre, für Italien 16 Jahre, für Österreich 13 Jahre und für die Türkei 13 Jahre. Die Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:
Für das kommende Geschäftsjahr 2022 werden erwartungsgemäß TEUR 4.416 (Vorjahr: TEUR 4.020) aufwandswirksam in die leistungsorientierten Pensionspläne dotiert. Sensitivitätsanalysen Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung im GT 1-Konzern genutzt werden, sind der Abzinsungssatz, die erwartete Gehaltserhöhung und die Inflationserwartungen. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen beruhen auf der bestmöglichen Einschätzung der möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021. Bei Veränderung einer der versicherungsmathematischen Annahmen für Zwecke der Sensitivitätsanalyse, sind die sonstigen versicherungsmathematischen Annahmen unverändert geblieben.
Für die zuvor aufgeführten Sensitivitätsanalysen wird es als unwahrscheinlich erachtet, dass diese Szenarien in der Realität eintreten werden, da davon auszugehen ist, dass eintretende Veränderungen in einigen Annahmen miteinander korrelieren könnten. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtungen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der auch die Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt wurden. b) Beitragsorientierte Pläne und staatliche Pläne Die beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) werden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen an staatliche oder private Versorgungsträger gezahlt. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen beliefen sich auf insgesamt TEUR 23.862 im Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr: TEUR 18.596). Im Jahr 2021 wurden an den deutschen Rentenversicherungsträger Beiträge in Höhe von TEUR 16.338 (Vorjahr: TEUR 12.050) geleistet. c) Jubiläumsrückstellungen Die Jubiläumsrückstellungen für die deutschen Gesellschaften (TEUR 5.526; Vorjahr: TEUR 5.014) sind mit einem gewichteten Diskontierungszinssatz von 0,6 % (Vorjahr: 0,2 %) berechnet. Darüber hinaus werden ab dem Geschäftsjahr 2021 Jubiläumsrückstellungen für die niederländischen Gesellschaften (TEUR 301; Vorjahr: TEUR 289) mit einem gewichteten Diskontierungszinssatz von 0,5 % (Vorjahr: 0,2 %) ausgewiesen. Im Vorjahr wurden diese noch unter den allgemeinen Personalrückstellungen ausgewiesen. Die Zinskomponente wird nach dem gemäß IAS 19 gegebenen Wahlrecht nicht im Zinsergebnis, sondern innerhalb der Funktionskosten ausgewiesen. Für die Berechnung der deutschen Jubiläumsrückstellungen wurden die "Richttafeln 2018 G" nach Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie die "Prognosetafel AG2020" für die niederländischen zugrunde gelegt und Sozialabgaben pauschal berücksichtigt. 15. Finanzschulden (kurz- und langfristig) Die Finanzschulden des GT 1-Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2021 wurden neue Kredite und sonstige Darlehen in Höhe von TEUR 265.081 (Vorjahr: TEUR 489.048) aufgenommen und in Höhe von TEUR 91.142 (Vorjahr: TEUR 447.433) getilgt. Aus Veränderungen des Konsolidierungskreises erhöhten sich die Finanzschulden um TEUR 221. a) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
Am 28. Januar 2020 hat die GT 1 eine neue Kreditfazilität über MEUR 1.000 mit mindestens fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen, aufgeteilt in eine revolvierende Multiwährung-Kreditfazilität (RCF) in Höhe von MEUR 600 und ein endfälliges Darlehen (TLF) in Höhe von MEUR 400. Im Zuge dessen wurde die bestehende syndizierte Darlehensvereinbarung beendet und zurückgezahlt. Das syndizierte Darlehen hat eine Gesamtlaufzeit von fünf Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen von je einem Jahr für die revolvierende Kreditfazilität. Die zweite Option wurde im Januar 2022 gezogen. Der Zinssatz orientiert sich am EURIBOR (LIBOR bei Fremdwährungsdarlehen) der gewählten Zinsperiode zuzüglich einer Marge, die sich in Anlehnung an die Verschuldungsrate in vertraglich geregelten Stufen verändern kann. Zum 31. Dezember 2021 wurde die TLF mit MEUR 400 und die RCF mit MEUR 180 in Anspruch genommen. Der Zinssatz betrug zum 31. Dezember 2021 für die TLF 1,20 % sowie für die RCF 0,65 %. Die Auflösung der Transaktionskosten betrug TEUR 679 in 2021 (Vorjahr: TEUR 1.785). Des Weiteren sind in 2021 Kreditbereitstellungsgebühren von TEUR 1.249 (Vorjahr: TEUR 1.061) angefallen. Zur Absicherung von Zinsrisiken wurde in 2021 ein Zinscap mit einem Nominalvolumen in Höhe von MEUR 400 und einer Restlaufzeit bis zum 7. Mai 2031 abgeschlossen. Die Gewährung der Darlehen ist an die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Finanzkennzahlen gebunden (Verschuldungsrate). Für diese Darlehensvereinbarung haben verschiedene deutsche Konzernunternehmen gesamtschuldnerische Zahlungsgarantien ausgesprochen (Ausfallhaftung bei Zahlungsversäumnissendes GT 1 Konzern). Im laufenden Geschäftsjahr 2021 erfüllte der GT 1 Konzern sämtliche vereinbarten Financial Covenants in allen bestehenden Kreditvereinbarungen. b) Sonstige Darlehen Die sonstigen Darlehen zum 31. Dezember 2021 beliefen sich auf TEUR 9.172 (Vorjahr: TEUR 13.613). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesene Finanzierung des "OneGroup Projekts" in Form eines "Sale-and-Mietkauf-back"-Geschäfts. c) Erwartete Auszahlungen für Finanzschulden
16. Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) Die Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Nähere Ausführungen sind unter Abschnitt D, Anhangangabe 15. Leasingverhältnisse zu finden. Die Leasingverbindlichkeiten aus im Geschäftsjahr 2021 akquirierten Unternehmen betragen zum 31. Dezember 2021 TEUR 7.791. 17. Kaufpreisverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
Veränderung zum Vorjahr Farma3Tec S.r.l.: Über den Erwerb der ausstehenden 20,02 % der Geschäftsanteile an der Farma3Tec wurden Call- und Put-Optionen vereinbart, welche mit einem Wert von TEUR 1.720 unter den kurzfristigen Kaufpreisverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 bilanziert waren. Im Geschäftsjahr 2021 wurden diese Optionen ausgeübt. Qualizorg B.V.: Im Geschäftsjahr 2021 wurden bedingte Kaufpreiszahlungen in Höhe von TEUR 1.250 gezahlt. Schuyler House Inc.: 2021 wurden TEUR 337 der bedingten Kaufpreiszahlungen ausgezahlt, welche aus dem Erwerb von 100 % der Anteile an der Schuyler House Inc. in 2020 resultieren. eMDs Inc.: Im ersten Halbjahr 2021 wurden kurzfristige Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.272 gezahlt, welche aus dem Erwerb von 100 % der Anteile an der eMDs-Gruppe in 2020 resultieren. Kurzfristige Kaufpreisverbindlichkeiten (Fälligkeit kleiner als ein Jahr) Innomed Gesellschaft für medizinische Softwareanwendungen GmbH: Andienungsrecht der nicht beherrschenden Gesellschafter (Put-Optionen) über die ausstehenden 19,8 % der Anteile der Innomed. Der Kaufpreis basiert auf dem durchschnittlichen EBITDA für die Jahre 2020 und 2021 multipliziert mit dem Faktor sechs. Ferner sind die nicht ausgeschütteten Gewinne seit dem Geschäftsjahr 2010 von insgesamt TEUR 4.516 anteilig zu vergüten, welche (zu 19,8 %) in der gebildeten Kaufpreisverbindlichkeit erfasst sind (TEUR 5.192). Die Put-Optionen sind nach einer vertraglichen Verlängerung nun bis zum 31. Dezember 2023 ausübbar. Schuyler House Inc.: Im Kaufvertrag wurden bedingte Gegenleistungen getroffen, die noch zwei zusätzliche Kaufpreiszahlungen vorsehen, welche sich auf Basis von fest definierten Ergebnisgrößen ergeben. Die Höhe des erwarteten Auszahlungsbetrages beträgt insgesamt TEUR 1.027 und wird unter den kurz- sowie langfristigen Kaufpreisverbindlichkeiten bilanziert. Meta-it GmbH: Im Kaufvertrag wurden bedingte Gegenleistungen getroffen, welche drei zusätzliche Kaufpreiszahlungen vorsehen. Die Höhe des erwarteten Auszahlungsbetrages beträgt insgesamt TEUR 1.500 und wird unter den kurz- sowie langfristigen Kaufpreisverbindlichkeiten bilanziert. Langfristige Kaufpreisverbindlichkeiten (Fälligkeit größer als ein Jahr) Fablab S.r.l.: Im Kaufvertrag wurden bedingte Gegenleistungen in Form von Earn-out-Vereinbarungen getroffen, die zwei zusätzliche Kaufpreiszahlungen vorsehen, welche sich auf Basis von fest definierten Ergebnisgrößen der Geschäftsjahre 2021 und 2022 ergeben. Die Höhe des erwarteten Auszahlungsbetrags aus den Earn-out-Vereinbarungen beträgt insgesamt TEUR 2.603 und wird unter den langfristigen Kaufpreisverbindlichkeiten bilanziert. Schuyler House Inc.: Langfristiger Anteil der bilanzierten Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 909 zum 31. Dezember 2021. Meta-it GmbH: Langfristiger Anteil der bilanzierten Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 750 zum 31. Dezember 2021. 18. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus akquirierten Unternehmen betragen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 5.363. 19. Vertragsschulden Die Vertragsschulden setzen sich wie folgt zusammen:
Die Vertragsschulden stammen ausschließlich aus Verträgen mit Kunden. Die in 2021 erfassten Erlöse, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsschulden enthalten waren, belaufen sich auf TEUR 63.894 (Vorjahr: TEUR 42.485); davon betreffen TEUR 11.771 (Vorjahr: TEUR 12.196) Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt oder teilweise erfüllt worden sind. Aus dem Erwerb von Tochterunternehmen ergab sich eine Auswirkung auf Vertragsschulden von TEUR 13.132 (Vorjahr: TEUR 26.010). 20. Sonstige Rückstellungen Die Entwicklung der kurzfristigen Personal- und sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:
Die Entwicklung der kurzfristigen Personal- und sonstigen Rückstellungen für die Vorjahresvergleichsperiode 2020 stellt sich wie folgt dar:
Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer resultieren in erster Linie aus Rückstellungen für Löhne/Gehälter und Tantiemen/Provisionen (2021: TEUR 40.208; Vorjahr: TEUR 37.557). Daneben beinhaltet die Position unter anderem Rückstellungen für Urlaub (2021: TEUR 8.611; Vorjahr: TEUR 6.736) und für Überstunden (2021: TEUR 1.372; Vorjahr: TEUR 1.200). Diese werden mit den zugrunde liegenden Stundensätzen und Sozialabgaben ermittelt. Bei den Garantien/Gewährleistungen handelt es sich um vertraglich geregelte Modalitäten im Zusammenhang mit Hardwarekomponenten. Die gebildeten Rückstellungen für Prozesskosten im Geschäftsjahr 2021 betreffen hauptsächlich Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Mitarbeitern und mit Kunden der Tochtergesellschaften in Frankreich (2021: TEUR 2.011; Vorjahr: TEUR 1.273) sowie Rechtsstreitigkeiten der der deutschen Tochtergesellschaft Lauer-Fischer GmbH im Zusammenhang mit einem in 2021 eingestellten Serviceprodukt (2021: TEUR 1.204; Vorjahr: TEUR 43). Rückstellungen für Gewährleistungen und für Prozesskosten unterliegen naturgemäß höheren Unsicherheiten. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige Rückstellungen. 21. Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten a) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
In den Darlehen ist im Wesentlichen die Finanzierung des SAP One Group Projektes enthalten. b) Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
22. Umsatzerlöse Die Aufteilung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
Der Konzernumsatz wird im Wesentlichen aus Verträgen mit Kunden im Sinne des IFRS 15 generiert. Die sonstigen Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen (TEUR 9.863, Vorjahr: TEUR 8.354), resultieren aus Leasingverträgen mit Kunden. Für die Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach IFRS 15.114 wird auf den Segmentbericht verwiesen. Es werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 gemacht, die gemäß IFRS 15 eine ursprüngliche erwartete Dauer von einem Jahr oder weniger haben. Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der zum 31. Dezember 2021 nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen beträgt TEUR 150.747 (Vorjahr: TEUR 132.617). Das Management rechnet damit, dass hierdurch in den kommenden Geschäftsjahren Umsatzerlöse in folgender Höhe erfasst werden:
23. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie aktivierte Eigenleistungen a) Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Unter Forschungs- und Entwicklungskosten sind sämtliche Kosten zu verstehen, welche im Rahmen von Software-Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten anfallen. Im Geschäftsjahr 2021 betrugen diese Kosten MEUR 202,5 (Vorjahr: MEUR 152,5). Hiervon sind MEUR 123,6 (Vorjahr: MEUR 81,8) Entwicklungsaufwände, welche im Rahmen von gesetzlichen oder vertraglich verpflichtenden Weiterentwicklungsleistungen (Updates, Wartung etc.) anfallen und nicht aktiv durch den GT 1-Konzern vorgegeben und bestimmt werden können. Die restlichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, welche als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden, beliefen sich auf MEUR 78,9 (Vorjahr: MEUR 70,7), wovon MEUR 37,3 (Vorjahr: MEUR 31,9) als selbst erstellte Software aktiviert worden sind. b) Aktivierte Eigenleistungen Bei aktivierten Eigenleistungen im GT 1-Konzern handelt es sich um die Aktivierung der Aufwendungen für selbst erstellte Software sowie der zurechenbaren Aufwendungen der eigenen Mitarbeiter für die konzernweite Einführung der neuen Enterprise Ressource Planning (ERP)- und Customer Relationship Management (CRM)-Software im Rahmen des One Group-Projektes, welche die Kriterien des IAS 38 erfüllen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden rund 714 Tausend Arbeitsstunden erbracht (Vorjahr: rund 656 Tausend Arbeitsstunden) und entsprechend mit ihren zurechenbaren Kostensätzen aktiviert. Der Stundensatz zur Aktivierung beträgt länderspezifisch zwischen EUR 25 und EUR 84. Die noch nicht fertig gestellten Vermögenswerte wurden auf Werthaltigkeit überprüft, woraus sich für das Geschäftsjahr 2021 Wertminderungen in Höhe von TEUR 6.153 ergaben. Die Wertminderungen beziehen sich auf zwei Projekte, die jeweils vollständig wertberichtigt worden sind. TEUR 4.017 entfielen dabei auf das Segment Consumer and Health Management Information Systems und TEUR 2.136 auf das Segment Ambulatory Information Systems. 24. Sonstige Erträge
Investitionszuschüsse wurden Tochterunternehmen in Deutschland, Niederlande, Frankreich und Schweden gewährt. Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich durch den Verkauf des Firmenflugzeugs ein Ertrag aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.718. Im Posten "Erträge aus Wertberichtigungen/Auflösungen" sind insbesondere Erträge von TEUR 6.932 der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, welche hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen für Risikovorsorgen und Tantiemen bestehen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten ebenfalls TEUR 4.082 der CGM Clinical Europe GmbH aus der Auflösung von Rückstellungen ausstehender Rechnungen aus bereits erfassten Aufwendungen. 25. Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen
Bei der Position "Bezogene Leistungen für Softwarepflege und sonstige wiederkehrende Erlöse" handelt es sich insbesondere um Kosten externer Dienstleister für das Betreiben von Hotline-Diensten und Vertriebsleistungen. 26. Personalaufwand und Mitarbeiter a) Personalaufwand
Akquisitionen trugen im Geschäftjahr 2021 mit TEUR 72.970 (Vorjahr: TEUR 23.077) zum Anstieg der Personalkosten bei. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Inland betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 16.338 (Vorjahr: TEUR 12.050). b) Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der im GT 1-Konzern beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt sich für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 wie folgt dar:
Die durchschnittliche Anzahl der im GT 1-Konzern angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in leitender Tätigkeit beträgt 118 (Vorjahr: 101). 27. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Bei der Position "Sonstige" handelt es sich insbesondere um Kosten für Verwaltungsrat, Aufsichtsrat und Betriebsräte TEUR 1.224 (Vorjahr: TEUR 759) und Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von TEUR 1.174 (Vorjahr: TEUR 1.170). Darüber hinaus sind unter "Sonstige" im Geschäftsjahr auch zusätzliche Aufwendungen für Vertragsrisiken von TEUR 2.833 und aus der Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten der CGM Clinical Europe GmbH von TEUR 2.592 enthalten. 28. Abschreibungen Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Davon entfallen TEUR 48.900 auf Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen (Vorjahr: TEUR 31.056). Von den Abschreibungen auf selbst erstellte Software entfallen TEUR 6.153 (Vorjahr: TEUR 0) auf Wertminderungen. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte setzen sich wie folgt zusammen:
29. Ergebnisse aus Unternehmen "at equity" Die Ergebnisse aus Unternehmen, welche nach der "at equity"-Methode im Geschäftsjahr 2021 bilanziert sind, belaufen sich auf TEUR 33 (Vorjahr: TEUR - 931). Das Ergebnis im Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der "at equity"-Bewertung der Better@Home Service GmbH. 30. Finanzerträge und Finanzaufwendungen a) Finanzerträge Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die Bankzinsen enthalten Zinserträge aus Bankguthaben in Höhe von TEUR 253 (Vorjahr: TEUR 244). Weitere Informationen zum Zinscap sind der Anhangangabe G. 8. Zinsrisiko zu entnehmen. Die sonstigen Finanzerträge beinhalten im Geschäftsjahr 2021 insbesondere die Zinserträge auf Steuern in Höhe von TEUR 131 (Vorjahr: TEUR 974) und die Erträge aus Auflösung von Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 112 (Vorjahr: TEUR 955). b) Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Währungsverluste betragen TEUR 506 (Vorjahr: TEUR 4.414). Im Vorjahr sind die hohen Kursverluste im Wesentlichen auf die Türkei zurück zu führen. Im Vorjahr waren unter den Bankzinsen ebenfalls Kreditbereitstellungsgebühren von TEUR 1.061 enthalten. 31. Ertragsteuern Die Ertragsteuern setzen sich ihrem Ursprung nach wie folgt zusammen:
Der laufende Steueraufwand beinhaltet einen Steueraufwand von TEUR 1.139 für frühere Geschäftsjahre (Vorjahr: TEUR 968). Zudem ergaben sich in Deutschland Steuereffekte aus der Berücksichtigung früherer Verluste. Im latenten Steueraufwand wurden TEUR 712 (Vorjahr: TEUR 278) aus der Bildung und Auflösung temporärer Differenzen sowie TEUR 7.210 (Vorjahr: TEUR - 4.668) aus dem Verbrauch steuerlicher Verluste früherer Perioden, für die eine aktive latente Steuer bestand, erfasst. Die (latenten) Ertragsteuern, welche direkt im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, stellen sich wie folgt dar:
Die Konzernsteuerquote dient als Messwert für die Konzernsteuerungs- und -gestaltungsplanung. Hierbei wird die Konzernsteuerquote als diejenige Größe verstanden, die Aussagen über die (Ertrag-) Steuerbelastung des Unternehmens enthält. Rechnerisch ergibt sich die Konzernsteuerquote aus der Division der ausgewiesenen Ertragssteuerbelastung durch das Jahresergebnis vor Steuern. Demnach resultiert der Konzernsteueraufwand grundsätzlich aus den tatsächlichen und den latenten Steuern, wobei sich eine effektive Verlustnutzung, die Nutzung anrechenbarer Steuern, eine Inanspruchnahme steuerlicher Subventionen sowie die Werthaltigkeitssicherung aktiver latenter Steuern begünstigend auf die End-Konzernsteuerquote auswirkt. Der durchschnittsgewichtete Steuersatz betrug gegenüber dem Vorjahr unverändert 30 % und entspricht dem von der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH in Deutschland zu leistenden Unternehmenssteuersatz auf steuerbare Gewinne. Nach dem deutschen Steuerrecht setzen sich die Ertragsteuern aus Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie dem Solidaritätszuschlag zusammen. Für die inländischen Unternehmen im GT 1-Konzern ergibt sich der Unternehmenssteuersatz aus Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % (Vorjahr: 15 %) dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (Vorjahr: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer) sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 14 % (Vorjahr: 14 %). Für die ausländischen Tochtergesellschaften werden die jeweils im Geschäftsjahr national gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Die Überleitung vom Gesamtsteuersatz (nominal) zum effektiven Steuersatz stellt sich wie folgt dar:
Effekte aus auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen nicht gebildete aktive latente Steuern resultieren überwiegend aus der CompuGroup Medical Inc., USA, eMDs Inc., USA und der CompuGroup Medical Schweiz AG, Schweiz. Die Effekte auf den Steueraufwand aus Vorjahren durch Betriebsprüfung resultieren aus Risiken auf Grundlage von voraussichtlichen Ergebnissen aus geänderten Feststellungen aus Betriebsprüfungsverfahren. Im tatsächlichen Steueraufwand sind periodenfremde Steueraufwendungen von in- und ausländischen Unternehmen enthalten. F. Segmentberichterstattung Das Senior Management stützt sich bei der Festlegung der Geschäftssegmente gemäß dem Management Approach auf interne Berichte, die bei strategischen Entscheidungen zur Verfügung stehen. Da das Gesundheitswesen teilweise regional sehr unterschiedlich organisiert und reguliert ist, umfasst das Berichtswesen neben den produkt- bzw. dienstleistungsbezogenen Finanzdaten auch regionale Informationen. Für Steuerungszwecke sowie Ressourcenallokation maßgebend ist die produkt-/dienstleistungsbezogene Gliederung, aus welcher insgesamt vier Geschäftssegmente abzugrenzen sind. Für die Bewertung und Beurteilung der Geschäftssegmente zieht das Senior Management die Ergebnisgröße "Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)" heran, welches somit das Segmentergebnis darstellt. Die unter "Andere Geschäftstätigkeiten (IFRS 8.16)" enthaltenen Aktivitäten umfassen im Wesentlichen Erträge und Aufwendungen aus dem zentral in Koblenz angesiedelten Softwareentwicklungsbereich. Dazu sind gegenüber dem Vorjahr diese zentral vom Standort Koblenz geleiteten Funktionen des Unternehmens (z. B. IT, Human Ressources und Legal) unter den anderen Geschäftssegmenten abgebildet. In der "Überleitungsrechnung" sind die Konsolidierungsmaßnahmen zwischen den Segmenten abgebildet. Den Segmentinformationen liegen dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Den Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften der Segmente der Gruppe liegen grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten vereinbart würden. Zu weiteren detaillierten Informationen zur Segmentberichterstattung verweisen wir auf den Lagebericht, Kapitel 1.1 Geschäftsmodell des Konzerns.
(Fortsetzung)
(Fortsetzung)
G. Sonstige Erläuterungen 1. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung und zu Finanzmittelfonds Der GT 1-Konzern erstellt die Konzernkapitalflussrechnung gemäß International Accounting Standard IAS 7 "Statement of Cash flows". Dabei legt der GT 1-Konzern die Zahlungsströme offen, um Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente darzustellen. Er unterscheidet dabei zwischen Mittelveränderungen aus der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Der Finanzmittelfonds enthält Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige finanzielle Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten und entspricht dem in der Bilanz zum Stichtag ausgewiesenen Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Im Finanzmittelfonds werden daher insoweit Wertpapiere ausgewiesen, als diese kurzfristig verfügbar sind und nur einem unwesentlichen Kursänderungsrisiko unterliegen. Darüber hinaus enthält der Finanzmittelfonds Bankguthaben (TEUR 55), welche überwiegend aufgrund von Kapitalausfuhrbeschränkungen als dem Konzern nicht frei zur Verfügung stehende Zahlungsmittel klassifiziert sind (siehe auch Anhangangabe 12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente). Effekte aus der Währungsumrechnung des Finanzmittelfonds werden bei der Berechnung bereinigt und in der Kapitalflussrechnung separat ausgewiesen. Der Kapitalfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit wird ermittelt, indem zunächst der Konzernjahresüberschuss um nicht zahlungswirksame Größen wie die Abschreibungen/ Wertminderungen (Impairment)/ Zuschreibungen zu immateriellen Vermögenswerten und zum Sachanlagevermögen bereinigt wird - ergänzt um die Veränderungen der Rückstellungen sowie die Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie des Netto-Umlaufvermögens. Der Kapitalfluss aus der Investitionstätigkeit ergibt sich zum einen aus dem Mittelabfluss für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Tochterunternehmen und sonstige Geschäftseinheiten sowie "at equity" bilanzierte Beteiligungen und gemeinschaftlich geführte Unternehmen. Zum anderen weisen wir hier den Mittelzufluss aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten aus. Die Abflüsse für die Erwerbe von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten betreffen die im Kapitel "Unternehmenserwerbe und -veräußerungen" dargestellten Unternehmenserwerbe. Im Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit weisen wir die gezahlten und erhaltenen Dividenden, die Aufnahme und Tilgung von Finanzschulden, die Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen und sonstige Finanzierungsvorgänge sowie die Auszahlungen für die Tilgung von sonstigen Darlehen aus. Die Veränderung der Finanzschulden war im Berichtsjahr geprägt durch neue Fremdkapitalaufnahmen. Des Weiteren wurden in Anspruch genommene Fremdkapitalaufnahmen sowie Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen planmäßig getilgt. Die Auszahlungen für Ertragsteuern sind bereits im Konzernjahresüberschuss, welcher den Ausgangspunkt für die Berechnung der operativen Kapitalflüsse darstellt, enthalten. Die tatsächlich gezahlten Ertragsteuern der Berichtsperiode weisen wir nachrichtlich als Zusatzinformation unterhalb der Kapitalflussrechnung aus. Gleiches gilt für den Ausweis der gezahlten und erhaltenen Zinsen.
* Enthält u.a. Zugänge von Leasingverträgen, Veränderungen von sonstigen Darlehen, Abgrenzung von Zinsen und Transaktionskosten. Die Überleitungsrechnung zeigt Änderungen solcher Finanzschulden, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. 2. Kapitalmanagement Der GT 1-Konzern verfolgt das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Hierbei stellt das buchhalterische Kapital des Konzerns jedoch nur ein passives Steuerungskriterium dar, während die im Kapitel Bedeutsamste Finanzindikatoren des Lageberichts genannten Kennzahlen als aktive Steuerelemente fungieren. Die Kapitalstruktur des GT 1-Konzerns setzt sich aus Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Verhältnis zum Konzerneigenkapital zusammen. Das Konzerneigenkapital umfasst das Stammkapital, die Kapital- und Gewinnrücklagen, die sonstigen Rücklagen und die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter. Eine detaillierte Aufteilung des Konzerneigenkapitals kann der "Eigenkapitalveränderungsrechnung" oder dem Kapitel "Eigenkapital" entnommen werden. Sowohl das Ziel als auch die Strategie des Kapitalmanagements bestehen darin, die in Kreditverträgen genannten Finanzkennzahlen einzuhalten oder zu optimieren, um die weitere Finanzierung zu unveränderten bzw. verbesserten Konditionen fortzuführen. Die Konzerneigenkapitalquote gemäß Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 beträgt 36 % (Vorjahr: 42 %), welche insbesondere durch
beeinflusst ist Die Kapitalstruktur des GT 1-Konzerns zum 31. Dezember 2021 stellt sich wie folgt dar:
* Finanzschulden sind definiert als lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ausgenommen Derivate und Finanzgarantien) und sonstigen Darlehen. ** Das Eigenkapital umfasst das gesamte Kapital und Rücklagen des Konzerns (inkl. Minderheiten). Der Verschuldungsgrad gemessen mit dem Leverage wird im Kapitel Bedeutsame Finanzindikatoren des Lageberichts beschrieben. 3. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzinstrumente werden erfasst, wenn GT 1 Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die im GT 1-Konzern als Finanzinstrumente zu klassifizierenden finanziellen Vermögenswerte setzen sich zusammen aus "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige finanzielle Vermögenswerte", und "Sonstige Finanzanlagen". Die als Finanzinstrumente zu klassifizierenden finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten", "Kaufpreisverbindlichkeiten", "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" und "Leasingverbindlichkeiten". Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktwert verfügbar, was oftmals eine Ermittlung auf Grundlage verschiedener Bewertungsparameter notwendig macht. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Relevanz dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen, ist der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Zuordnung auf diese Stufen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Maßgabe:
Für die zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Finanzinstrumente im GT 1-Konzern erfolgte die Ermittlung auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen, wobei folgende Methoden und Annahmen zur Anwendung gelangten:
Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgt die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Der beizulegende Zeitwert der vom GT 1-Konzern hingegebenen Darlehen ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Zur Abzinsung werden die zum Bilanzstichtag adäquaten Zinssätze verwendet. Der sich zum Bilanzstichtag ergebende beizulegende Zeitwert für die vom GT 1-Konzern hingegebenen Darlehen entspricht annährend dem Buchwert.
Im Berichtszeitraum hat die GT 1 alle erforderlichen Prozesse und Verträge entsprechend der IBOR-Reform angepasst. Die Änderung wirkt sich auf die IBOR-Sätze aus. Die variablen Verträge sind nur mit dem EURIBOR verbunden, dessen Reform bereits abgeschlossen ist. Daher haben die neuen Regelungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss oder die Refinanzierungssituation der GT 1. Die finanziellen Vermögenswerte aus "Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen" und finanziellen Verbindlichkeiten aus "Leasingverbindlichkeiten" fallen nicht unter die Bewertungskategorien nach IFRS 9, werden jedoch in der nachfolgenden Tabelle unter den Finanzinstrumenten ausgewiesen. Diese werden in die Wertminderung nach erwarteten Kreditverlusten (expected credit losses) einbezogen. Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte aus "Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen" und finanziellen Verbindlichkeiten aus "Leasingverbindlichkeiten" erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten entsprechend den Vorschriften des IFRS 16. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wird ein Marktzinssatz unterstellt und die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge zugrunde gelegt. Die folgende Tabelle stellt für die im Konzern bestehenden Finanzinstrumente die Buchwerte und Wertansätze nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember 2021 dar:
Die Finanzinstrumente nach den Bewertungskategorien für die Vorjahresvergleichsperiode zum 31. Dezember 2020 stellen sich wie folgt dar:
4. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert a) Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (nach Bewertungshierarchien) Zum 31. Dezember 2021 waren wie im Vorjahr keine finanziellen Vermögenswerte und Schulden des GT 1-Konzerns regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag zu bewerten. Für die Bewertung der sonstigen Finanzanlagen stellen zum Bilanzstichtag die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts dar. Zum 31. Dezember 2021 bemisst sich der Wert auf TEUR 9.738. b) Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (nach Bewertungshierarchien) Die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2021 stellen sich wie folgt dar:
Die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2020 stellen sich wie folgt dar:
In der Darstellung des Vorjahres wurde der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechend der Klassifizierung des Geschäftsjahres sowie der Ausweis der sonstigen Finanzanlagen angepasst 5. Nettogewinne und -verluste auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
Der Nettogewinn/-verlust aus der Fremdwährungsumrechnung wird je nach Ursprung in den sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen oder in den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen erfasst. Weiterhin sind in den sonstigen Aufwendungen Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR - 7.378 (Vorjahr: TEUR - 4.292) enthalten, die den Instrumenten der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) zuzurechnen sind. 6. Kreditrisiko Die in IFRS 9 enthaltenen Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen stellen auf künftig erwartete Ausfälle ab (expected loss model). Für die Ermittlung des Umfangs der Risikovorsorge ist ein Drei-Stufen-Modell vorgesehen. Eine bilanzielle Vorsorge für erwartete Kreditverluste wird für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte erfasst. Für "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Vertragsvermögenswerte" und "Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen" wird im Rahmen der vereinfachten Vorgehensweise auf die über die Laufzeiten erwarteten Kreditverluste abgestellt. Für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Forderungen aus Finanzierungsleasing" sowie "Vertragsvermögenswerte" auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale unter Einbeziehung entsprechender Branchen- und Länderrisiken ermittelt. Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste werden historische Verlustraten ermittelt, welche anhand zukünftiger makroökonomischer Daten angepasst werden. Das Ausfallrisiko des Konzerns resultiert hauptsächlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus Verträgen mit Kunden. Die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge verstehen sich abzüglich der Wertminderungen auf künftig erwartete Ausfälle (expected loss model). Bei den Vertragsvermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht abgerechnete unfertige Leistungen, welche die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, aufgrund derselben Vertragsarten, aufweisen. Der GT 1-Konzern wendet die folgende Vorgehensweise zur Ermittlung von Wertberichtigung auf Forderungen an: Für nicht fällige Forderungen und solche, die zwischen 0-12 Monate überfällig sind, wird eine Abwertung in Höhe von 0,8 Prozentpunkten als Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste vorgenommen. Für alle Forderungen, die zwischen 13 und 24 Monaten überfällig sind, erfolgt eine Einzelwertberichtigung (Management Judgement). Alle über 24 Monate fälligen Forderungen werden zu 100 % wertberichtigt. Für Forderungen, die eine Überfälligkeit von 14 Tagen aufweisen, wird der unternehmensinterne Mahnprozess angestoßen. Von einer Ausfallgefährdung gehen wir insbesondere dann aus, wenn der Schuldner/Vertragspartner insolvent ist oder unsere Forderung eine Überfälligkeit von mehr als 12 Monate aufweist. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Forderung als uneinbringlich gilt. Sollten Wiedereinziehungen nach Abschreibung einer Forderung erfolgen, werden diese in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Altersstruktur der Forderungen ist im Konzern als nicht bedenklich einzustufen. Die Ausfallquote wird unter Berücksichtigung der Branchen- und Länderrisiken zu jedem Stichtag neu beurteilt. Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung sowohl für "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Vertragsvermögenswerte" und "Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen" ermittelt. Der GT 1-Konzern bildet somit ab dem ersten Tag eine Wertminderung als Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste auf alle finanziellen Vermögenswerte von 0,8 Prozentpunkten. Die Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2021, um somit das maximale Kreditrisiko darzustellen:
Die Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte zum 31. Dezember 2020:
Entwicklung der Wertberichtigung für "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Vertragsvermögenswerte" und "Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen" vom 31. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021.
Im GT 1-Konzern liegt keine signifikante Konzentration von Ausfallrisiken vor, da diese über eine große Zahl von Vertragsparteien und Kunden verteilt sind. Wertminderungsaufwendungen auf "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" und "Vertragsvermögenswerte" werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst. Der Verlust von Großkunden im Bereich Kliniken, Labor und Pharma kann nachteilig auf die Liquiditätssituation des Konzerns wirken. Bei Großkunden und im Projektgeschäft erfolgt ein Monitoring der Tender- und Ausschreibungsverfahren, um Marktveränderungen erkennen und adressieren zu können. Das maximale Kreditrisiko der Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente am Bilanzstichtag entspricht dem Buchwert aller Beteiligungen unter 20 %, die entsprechend klassifiziert worden sind. Das Ausfallrisiko ist bei liquiden Mitteln beschränkt, da diese kurzfristig fällig sind sowie bei Banken gehalten werden, denen internationale Ratingagenturen eine hohe Bonität bescheinigt haben. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Aufstellung über die liquiden Mittel nach Einstufung anhand der internationalen Ratingagenturen "Standard & Poor´s (S&P), Moody´s and Fitch" zum Stichtag:
7. Währungsrisiko Schwankende Währungskorrelationen haben Einfluss auf Markterfolge und Bruttoerträge exportierender Unternehmen. In 2021 wurden ca. 79 % des Umsatzes in Euro (Vorjahr: 84 %) und ca. 21% des Umsatzes in Fremdwährung (Vorjahr: 16 %) erzielt. Der Buchwert der auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns lautet wie folgt:
a) Auswirkungen aus der Sensitivitätsanalyse auf den Jahresüberschuss bei einem 10-prozentigen Anstieg oder Fall des Euros gegenüber der jeweiligen Fremdwährung: Die folgende Tabelle zeigt aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10-prozentigen Anstiegs oder Falls des Euros gegenüber der jeweiligen Fremdwährung auf. Die Annahme der 10-prozentigen Veränderung repräsentiert die bestmögliche Einschätzung des Managements hinsichtlich einer unter rationalen Gesichtspunkten möglichen Wechselkursänderung. Die Sensitivitätsanalyse inkludiert lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung gemäß einer 10-prozentigen Änderung der Wechselkurse an.
b) Auswirkungen aus der Sensitivitätsanalyse auf das Eigenkapital bei einem 10-prozentigen Anstieg oder Fall des Euros gegenüber der jeweiligen Fremdwährung:
Aufgrund der hohen Skalierbarkeit der Umsatzerlöse und allgemeinen Geschäftstätigkeit des GT 1-Konzerns erachtet das Management die Sensitivitätsanalyse als probates Mittel zur Abbildung der Wechselkursrisiken. 8. Zinsrisiko Das Zinsrisiko des GT 1-Konzerns entsteht aus langfristigen Fremdkapitalaufnahmen mit variabler Verzinsung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen per 31. Dezember 2021 insgesamt TEUR 674.917. Zur Absicherung von Zinsrisiken wurde im Jahre 2021 ein Zinscap mit einem Nominalvolumen in Höhe von MEUR 400 und einer Restlaufzeit bis zum 07. Mai 2031 abgeschlossen. Grundsätzlich setzt der GT 1-Konzern sachverhaltsbezogen einschlägige Finanzinstrumente zur Sicherung gegen Zinssteigerungen ein, um Zinsrisiken zu begegnen. Im Folgenden sind die Auswirkungen von Zinssatzschwankungen näher erläutert. Fremdkapitalaufnahmen mit festgeschriebenen Zinssätzen sind in dieser Betrachtung nicht enthalten. Ergänzend ist anzuführen, dass sofern sich aus der Veränderung des Marktzinsniveaus um 20 Basispunkte nach unten ein Negativzins ergibt, ein Zinssatz von 0 % angenommen wurde, da keine Finanzinstrumente existieren, für welche ein Negativzins zu zahlen wäre. Aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen wurde eine Zinsuntergrenze bezogen auf den EURIBOR von 0 % angesetzt. Dieser lag ganzjährig unter 0 %. Somit berechnen sich die gezahlten Zinsen nur auf Basis der fixierten Marge, welche keinen Schwankungen des Marktzinsniveaus unterliegt. Daraus ergibt sich keine Auswirkung auf das Finanzergebnis bei einer Änderung des Marktzinsniveaus nach unten. Nachfolgend werden die erwarteten zukünftigen Zinszahlungen aufgezeigt, welche der GT 1-Konzern zu leisten hat:
Aufgrund des aktuellen niedrigen Zinsniveaus, ergeben sich bei einer Zinssensitivitätsanalyse, bei der der variable Zins (hier 3-Monats-EURIBOR) um +20 Basispunkte/-20 Basispunkte verändert wird, nur unwesentliche Auswirkungen auf die effektiv zu leistenden Zinszahlungen des GT 1-Konzerns. 9. Liquiditätsrisiko Zur Gewährleistung, dass finanzielle Verpflichtungen kontinuierlich erfüllt werden können, hat der GT 1-Konzern Kontokorrentlinien und syndizierte Kredite in ausreichender Form verhandelt. Zum 31. Dezember 2021 verfügt der Konzern über nicht ausgeschöpfte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von MEUR 48 sowie eine nicht ausgeschöpfte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von MEUR 420. Das Liquiditätsrisiko ist in den Ländern, in denen der GT 1-Konzern tätig ist, unterschiedlich zu gewichten. In den in Deutschland tätigen Gesellschaften erfolgt in der Regel die Liquiditätszufuhr über Bankeinzugsvereinbarungen, wodurch das Liquiditätsrisiko minimiert wird. Gleiches gilt für Gesellschaften, die in Ländern operieren, in denen der Bankeinzug das vorherrschende Zahlungsverfahren ist (z. B. Österreich, Norwegen, Schweden und Frankreich). Für Teile des Konzerns bestehen Cash-Pooling-Vereinbarungen. Mittels dieser Vereinbarungen wird eine bedarfsgerechte Liquiditätsdisposition gewährleistet und sichergestellt, sodass ausreichend Liquidität in den einzelnen Gesellschaften verfügbar ist, um den Betriebsbedarf zu decken. Die Steuerung des Cash-Pooling erfolgt zentral über die Konzernzentrale in Koblenz. Für die Bereiche des Konzerns, mit denen keine Cash-Pooling-Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Steuerung der Liquiditätsbestände durch eine mittelfristige Bedarfsplanung. Barmittel der Konzerngesellschaften, die über die Höhe des benötigten Umlaufvermögens hinaus gehalten werden, werden in der Regel quartalsweise an das Cash-Management des Konzerns überwiesen. Des Weiteren erachtet der GT 1-Konzern jede Einschränkung hinsichtlich Verschuldungs- und Kapitalaufnahmefähigkeit als Liquiditätsrisiko. Einschränkungen könnten zu einer deutlichen Gefährdung bezüglich der Erreichung der Unternehmensziele führen und den generellen finanziellen Spielraum beeinträchtigen. Der GT 1-Konzern versteht unter Liquiditätsrisikomanagement eine regelmäßige Risikoanalyse unter Einbeziehung des Einsatzes von Finanzinstrumenten, zur Sicherstellung, dass potenziellen Risiken angemessen begegnet werden kann. Etwa 99 % der Finanzierung betreffen den Konsortialkredit. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung werden Risikokonzentrationen in der Refinanzierung zeitnah erkannt. Weitere Erläuterungen zum Konsortialkredit sind im Lagebericht unter 2.3.2.1 Kapitalstruktur und 2.3.2.3 Liquidität und im Konzernanhang 15. a) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu finden. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten des GT 1-Konzerns. Die Tabellen beruhen auf undiskontierten Zahlungsströmen finanzieller Verbindlichkeiten. Die Tabellen enthalten sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen. Sofern Zinszahlungen auf variablen Kenngrößen basieren, wurde der undiskontierte Betrag auf Basis der Zinsstrukturkurven am Ende der Berichtsperiode ermittelt. Die vertraglichen Fälligkeiten basieren auf dem frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem der Konzern zu Zahlungen verpflichtet werden kann. Erwartete zukünftige Zahlungen:
10. Eventualverbindlichkeiten Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die bestehenden Eventualverbindlichkeiten des GT 1-Konzerns:
Größere Bestellobligos aus der operativen Geschäftstätigkeit liegen nicht vor. Die Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsgarantien bestehen hauptsächlich aus der Erfüllungsgarantie über TEUR 1.000 bei der CGM Clinical Österreich GmbH im Rahmen des Projektes "NÖKIS" und Gewährleistungen für Bankbürgschaften, welche im Wesentlichen Vertragserfüllungen und Mietkautionen betreffen, der CGM SE & Co KGaA in Höhe von TEUR 3.033. Auf die Angaben nach IAS 37.86 wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. 11. Angaben zu nahestehenden Personen Im Laufe des Geschäftsjahres führten Konzerngesellschaften die nachfolgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durch, die nicht dem Konzernkreis angehören. Diese wurden unter Konditionen durchgeführt, wie sie unter fremden Dritten gewählt werden würden, um den Fremdvergleichsgrundsatz zu wahren. Im Übrigen waren folgende Beträge am Ende der Berichtsperiode ausstehend:
(Fortsetzung)
Frank Gotthardt ist zum Stichtag 31. Dezember 2021Geschäftsführer und gemeinsam mit Prof. Dr. Daniel Gotthardt Gesellschafter der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH.. Daher sind neben den in der Anteilsbesitzliste aufgeführten verbundenen Unternehmen alle Gesellschaften zur GT 1 Vermögensverwaltung GmbH nahe stehend, bei denen ein Gesellschaftsverhältnis mit Frank Gotthardt, Dr. Brigitte Gotthardt oder Prof. Dr. Daniel Gotthardt besteht. Weitere nahestehende Unternehmen: Folgende Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen sind besonders hervorzuheben: Gotthardt Bürotechnik GmbH Seitens der Gotthardt Bürotechnik GmbH bezog der Konzern Dienstleistungen in Form von Leasing der Kopiergeräte in Höhe von TEUR 118 (Vorjahr: TEUR 125). Gotthardt Healthgroup AG Gegenüber der Gotthardt Healthgroup AG wurden vor allem Leistungen des Hostings und der Wartung mit einer Gesamthöhe von TEUR 168 erbracht (Vorjahr: TEUR 291). INFOSOFT Informations- und Dokumentationssysteme GmbH Die empfangenen Lieferungen und Leistungen gegenüber der Infosoft Informations- und Dokumentationssysteme GmbH beinhalten sowohl den Erwerb von Lizenzen als auch Dienstleistungen in Form von Softwarepflege von insgesamt TEUR 272 (Vorjahr: TEUR 224). KEC Vertriebs GmbH & Co. KG Die empfangenen Leistungen gegenüber der KEC Vertriebs GmbH & Co. KG bestanden im Wesentlichen aus Werbe- und Sponsoringleistungen in einer Gesamthöhe von TEUR 82 (Vorjahr: TEUR 617). mps public solution GmbH Die empfangenen (TEUR 638; Vorjahr: TEUR 364) sowie die erbrachten Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.423 (Vorjahr: TEUR 1.718) beinhalten hauptsächlich Dienstleistungen in Form von Softwarepflege für Softwarelizenzen zwischen der CompuGroup Medical Clinical Deutschland GmbH und der mps public solution GmbH. Fährhaus Koblenz GmbH & Co. KG Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Beanspruchung des Fährhauses für Meetings, Tagungen und Konferenzen für insgesamt TEUR 130 (Vorjahr: TEUR 245). Gotthardt Grundstücksgesellschaft GbR Die Zahlungen, die vor allem den Mitarbeiterparkplätzen zuzurechnen sind, belaufen sich auf TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 54). MW Office / Marketing und Werbung GmbH Erbrachte Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf TEUR 6.746 (Vorjahr: TEUR 5.195) im Geschäftsjahr und sind im Wesentlichen auf Werbemaßnahmen im Kundenauftrag zurückzuführen. Darüber hinaus hat die CompuGroup Marketingberatung von der MW Office bezogen (TEUR 1.467; Vorjahr: TEUR 1.186). Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen: Geschäftsbeziehungen mit assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen entfallen überwiegend auf erbrachte Lieferungen und Leistungen mit der MGS Meine Gesundheit Services GmbH für Softwareentwicklungen in Höhe von TEUR 9.740 (Vorjahr: TEUR 9.611), sowie TEUR 1.013 der neu akquirierten VISUS Gruppe mit der Medecon Telemedizin GmbH, an der ebenfalls im Berichtsjahr Anteile erworben wurden. 12. Honorare des Abschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Die nachfolgende Darstellung berücksichtigt das für das Geschäftsjahr 2021 angefallene Gesamthonorar einschließlich Auslagen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin sowie der ETL-Heimfahrt & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz. In der Position "Abschlussprüfungsleistungen" sind die Honorare für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Abhängigkeitsberichts der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH enthalten. Ferner umfassen diese die Honorare für die Prüfung der Jahresabschlüsse von fünf Tochterunternehmen. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen wie im Vorjahr die betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des gesonderten zusammengefassten nicht-finanziellen Konzernberichts. Die sonstigen Leistungen des Geschäftsjahres 2021 betreffen Unterstützungsleistungen bezüglich einer DPR-Prüfung.
13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Aktienrückkaufprogramm für bis zu 500.000 Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA Am 25. November 2021 wurde beschlossen, bis zu maximal 500.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 0,93 % des Grundkapitals) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu MEUR 37zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wurde von einem Kreditinstitut durchgeführt. Dabei erwarb das Kreditinstitut die Aktien über die Börse und traf seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Gesellschaft nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Ferner darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Der Rückkauf fand in dem Zeitraum vom 26. November 2021 bis zum einschließlich 10. Januar 2022 statt. Bis zum Jahresende wurden 403.878 Aktien mit einem Gesamtvolumen von MEUR 27,4 erworben. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 10. Januar 2022 beendet. Zu diesem Zeitpunkt wurden 500.000 Aktien mit einem Gesamtvolumen von MEUR 33,8 erworben. Krieg in der Ukraine Bezogen auf den Abschluss stellt der Ende Februar 2022 begonnene Angriff auf die Ukraine kein wertaufhellendes Ereignis dar und hat daher keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Abschlussstichtag. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der volatilen geopolitischen Lage können die Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. Die infolge des Russland-Ukraine-Krieges zum jetzigen Zeitpunkt erhöhten Risiken sind im Risikobericht beschrieben. Erwerb der Insight Health Gruppe GT 1 hat am 25. März 2022 den Erwerb von 100% der Anteile an der Insight Health Gruppe mit Sitz in Waldems, Deutschland, vereinbart. Die im Jahr 1999 gegründete Insight Health bietet innovative Lösungen zur Markt- und Versorgungsforschung im deutschen Gesundheitswesen unter der Berücksichtigung höchster Datenschutzkonformität an. Zu den Kunden zählen namhafte Unternehmen der Pharmaindustrie, Apotheken, Ärztevereinigungen, Krankenversicherungen sowie wissenschaftliche und politische Institutionen. Die kartellrechtliche Zustimmung steht noch aus und der Vollzug der Transaktion wird in den nächsten Monaten erwartet. 14. Mitglieder der Geschäftsführung und Gesellschafter des Konzerns Einziges Mitglied der Geschäftsführung ist Frank Gotthardt. Gesellschafter neben Frank Gotthardt ist Prof. Dr. Daniel Gotthardt.
15. Vergütung der Geschäftsführung und der Gesellschafter des Konzerns Bezüge der Geschäftsführung 2021 nach IAS 24.17
Bezüge der Geschäftsführung 2020 nach IAS 24.17
Vergütungsangabe § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB 2021
Vergütungsangabe § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB 2020
Vergütungen an ehemalige Geschäftsführende Direktoren / Vorstandsmitglieder der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA Die im Jahr 2021 gewährten Bezüge ehemaliger Geschäftsführender Direktoren / Vorstandsmitglieder der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beliefen sich auf MEUR - 2,8. 16. Aktienoptionsprogramme der Compugroup Medical SE & Co. KGaA Das nachfolgend benannte Senior Management erhält als langfristig variable Vergütung einmalig Optionsrechte gemäß den Bedingungen der von der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Die von der Hauptversammlung verabschiedeten Optionsbedingungen gelten für alle Mitglieder Senior Management gleichermaßen. Etwaig abweichende Bedingungen sind nachfolgend beschrieben. Mit seiner Berufung zum Mitglied desSenior Management im Januar 2021 wurden Dr. Dirk Wössner 1.250.000 Aktienoptionen zugesprochen. Die Wartefrist endet entsprechend den allgemeinen Optionsbedingungen mit dem Ablauf des vierten Jahrestages nach dem Ausgabetag. Ergänzend zu den allgemeinen Optionsbedingungen setzt die Ausübung der Aktienoptionen eine Verlängerung der Dauer des Anstellungsvertrages über den 31. Dezember 2024 voraus. Frank Brecher wurde im Zusammenhang der Änderung seines Anstellungsvertrages und der damit verbundenen Übernahme der Funktion als Chief Technology Officer der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA im August 2020 150.000 Aktienoptionen zugesprochen. Die Wartefrist für Frank Brecher endet ebenfalls entsprechend den allgemeinen Optionsbedingungen mit Ablauf des vierten Jahrestages nach dem Ausgabetag. Ergänzend zu den allgemeinen Optionsbedingungen setzt die Ausübung der Aktienoptionen bei Frank Brecher ebenfalls voraus, dass Frank Brecher über den 31. Dezember 2021 und für die Dauer seines Anstellungsvertrages bis zum 31. März 2023 die Funktion als Chief Technology Officer der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wahrnimmt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit wurden Dr. Ralph Körfgen (Senior Management Arzt-, Zahnarzt- und Apothekeninformationssysteme), Hannes Reichl (Senior Management Inpatient and Social Care), Dr. Eckart Pech (Senior Management Consumer and Health Management Information Systems) und Michael Rauch (Senior Management Finanzen) je eine langfristige variable Vergütung (LTI) von jeweils 250.000 Optionsrechten zugesprochen. Die Wartefrist endet entsprechend der allgemeinen Optionsbedingungen mit Ablauf des vierten Jahrestages nach dem Ausgabetag. Der bei der Ausübung einer Aktienoption zu entrichtende Preis je Aktie (Ausübungspreis) entspricht gemäß den allgemeinen Optionsbedingungen dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse für einen Zeitraum beginnend 45 Kalendertage vor und endend 45 Kalendertage nach dem jeweiligen Ausgabetag, mindestens jedoch dem auf die Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 9 Abs. 1 AktG). Abweichend wurde für Dr. Ralph Körfgen und Hannes Reichl festgelegt, dass beide geschäftsführenden Direktoren einen langfristiger Bonus in Höhe der Differenz zwischen dem Ausübungspreis für die Optionsrechte und dem zuvor genannten XETRA-Durchschnittskurs, jeweils multipliziert mit einem Faktor 250.000, erhalten, sofern die für die Optionsrechte festgelegten Erfolgsziele (die sich aus den allgemeinen Optionsbedingungen ergeben) erreicht werden, fällig und zahlbar im Zeitpunkt der Ausübung der Optionsrechte. Hintergrund für diese gegenüber den allgemeinen Optionsbedingungen abweichende Regelung ist, dass der im Juni 2019 durch den Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA neu festgelegte Ausübungspreis über dem XETRA-Durchschnittskurs für den Zeitraum beginnend 45 Kalendertage vor dem 1. November 2018 und 45 Kalendertage nach dem 1. November 2018 lag. Die Optionsrechte können nur ausgeübt werden, wenn der Anstellungsvertrag über die bestehende Befristung ihres jeweils ersten Anstellungsvertrages hinaus verlängert wird und wenn der Anstellungsvertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübbarkeit der Optionsrechte noch wirksam besteht. Die Dr. Ralph Körfgen, bis zum 31. Oktober 2021 Senior Management Arzt-, Zahnarzt- und Apothekeninformationssysteme, zugeteilten Optionen sind durch das Auslaufen des Anstellungsvertrages verfallen und wurden gemäß den Bedingungen des Arbeitsvertrages durch eine Bar-Ausgleichszahung in Höhe von TEUR 2.273 ersetzt, welche in 2022 fällig ist. Die aufwandswirksame Erfassung der anteilsbasierten ("equity settled") Aktienoptionsprogramme bis zum fixierten beizulegenden Zeitwert erfolgt linear über die Restlaufzeit durch Verrechnung mit der Kapitalrücklage. Die der Kalkulation zugrunde gelegte Volatilität berechnet sich dabei rückwirkend über die vergangenen 7 Jahre ab dem Ausgabetag. Für anteilsbasierte Vergütungen mit Cash-Settlement wird dagegen der Fair Value zu jedem Berichtsstichtag auf Basis der aktuellen Marktparameter neu ermittelt und aufwandswirksam erfasst. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden MEUR 1,2 als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. a) Senior Management Übersicht Aktienoptionsprogramm zum 31. Dezember 2021:
Übersicht Aktienoptionsprogramm zum 31. Dezember 2020:
b) Senior Management (Gruppe 2) Übersicht Aktienoptionsprogramm zum 31. Dezember 2021:
Übersicht Aktienoptionsprogramm zum 31. Dezember 2020:
18. Risikomanagementsystem Zu den Ausführungen zu den Grundsätzen des Risikomanagementsystems verweisen wir auf die Erläuterungen im Lagebericht. 19. Befreiung von der Offenlegungspflicht Sämtliche deutsche Kapitalgesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen nehmen die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts und der Nichtveröffentlichung ihres Jahresabschlusses in Anspruch. Es handelt sich um nachfolgende Gesellschaften:
20. Angaben nach Regionen
Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Koblenz, 31. März 2022 / 23. November 2022 GT 1 Vermögensverwaltung GmbH Frank Gotthardt Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GT 1 Vermögensverwaltung GmbH, Koblenz Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH, Koblenz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, dem Eigenkapitalspiegel und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der GT 1 Vermögensverwaltung GmbH, Koblenz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, 12. Dezember 2022 ETL-Heimfarth
& Kollegen GmbH
Sandro Minafra, Wirtschaftsprüfer Helmut Heimfarth, Wirtschaftsprüfer Weitere AngabenDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde mit dem Gesellschafterbeschluss vom 06. März 2023 gebilligt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
17 nahegelegene Organisationen
Verlegen von Computerspielen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Vermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere Gesundheitstätigkeiten
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Verlegen von Computerspielen
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen