Paffrath Promotion GmbH
Selbe AdresseSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kristi Lynn Peterson seit 11.12.2019 | Geschäftsführer |
Thomas Patrick Howard seit 11.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
S.C. Johnson Europe B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Melvo Beteiligungsgesellschaft mbHAufgelöst | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Melvo Holding GmbHErkrath (vormals: Mosbach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018BILANZ
ANHANGI. Gesetzliche Grundlagen Die MELVO Holding GmbH (im Folgenden auch kurz "MH") hat mit notariellem Gesellschafterbeschluss vom 20. März 2019 ihren Sitz von Mosbach nach Erkrath verlegt. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal ist am 15. Mai 2019 unter HRB 29872 erfolgt. Zuvor war MH im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der HRB 723719 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der MH wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde beachtet. Die Änderung des § 253 Abs. 2 HGB hat sich auf die Abzinsung der Pensionsrückstellungen ausgewirkt. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen zu diesem Bilanzposten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren in der Fassung des BilRUG aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert maßgebend: 1. Anlagevermögen Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bestehen die Gründe für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung. 2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen in fremder Währung bestehen nicht. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 102.100,00 ist voll erbracht. Im Zuge einer gemischten Sachkapitalerhöhung waren im Jahr 2008 Einlagen in die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 19.922.946,00 geleistet worden. Im Zuge des Kaufs der MH durch die SC Johnson GmbH im Jahr 2013 wurde eine weitere Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 18.456.211,56 geleistet. Im Vorjahr ist seitens der Gesellschafterin eine Sachkapitaleinlage in die Kapitalrücklage in Höhe EUR 25.000,00 geleistet worden. 4. Sonstige Passiva Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen wurden versicherungsmathematisch errechnet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (»projected unit credit method«). Für die Abzinsung wird nach § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Jahren berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Bewertung lagen neben den Heubeck-Richttafeln (2005 G), die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinsen von 3,46%, jährliche Lebenshaltungskostensteigerungen bzw. jährliche Anwartschaftssteigerungen von 1,75% zu Grunde. Da zum Zeitpunkt des Gutachtens die MH keine Mitarbeiter mehr beschäftigte, hat die Fluktationsrate keinen Einfluss auf die Bewertung. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten. Die Höhe des Erfüllungsbetrags wird nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gegebenenfalls abgezinst. Verbindlichkeiten und Fremdwährungsposten Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine Verbindlichkeiten in fremder Währung. III. Erläuterungen zur Bilanz Finanzanlagen Zwischen der MH und der MELVO GmbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagespiegel dargestellt (vgl. Anlage zum Anhang). Im Rahmen der Offenlegung wird auf diese Anlage gemäß § 288 Abs. 1 i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB verzichtet. Auf den Beteiligungsbuchwert einer Tochtergesellschaft wurde nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 118 vorgenommen. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Vorjahresbetrag sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von EUR 8.810.445,31 enthalten.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 308.931,00 (VJ EUR 281.563,00) wurde auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Veränderung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung wie im Vorjahr in den Zins- und Personalaufwendungen differenziert ausgewiesen. Im Berichtsjahr betrug der Zinsaufwand EUR 10.863,00 (VJ EUR 10.787,00). Durch die Änderung des § 253 Abs. 2 HGB wurde bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes wie im Vorjahr der von der Deutschen Bundesbank ermittelte Zinssatz aus den vergangenen 10 Jahren (davor 7 Jahre) zugrunde gelegt. Nach der bisherigen Rechtslage hätte sich ein Abzinsungssatz von 2,56% anstelle der verwendeten 3,46% ergeben. Nach bisheriger Rechtslage hätte sich für die Rückstellung ein Erfüllungsbetrag von EUR 350.022,00 ergeben. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 41.091,00 unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 HGB. Da eine korrespondierende Abführungssperre bei Gewinnabführungsverträgen nicht gesetzlich geregelt wurde, wurde das gesamte Jahresergebnis - ohne eine etwaige Korrektur um den Unterschiedsbetrag - im Einklang mit dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2016 an die Organmutter abgeführt. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 156 (VJ TEUR 637) betreffen im Unterstützungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Liquidation einer Tochtergesellschaft, ausstehende Rechts- und Beratungskosten sowie Kosten des Jahresabschlusses. Die Verbindlichkeiten sind vor Ablauf eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Berichtsjahr Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 6.733.902,69 gegenüber der Gesellschafterin enthalten. 3. Sonstige Angaben
Die Melvo Holding GmbH hatte für ihre Tochtergesellschaft in Russland eine Bürgschaft in Höhe von Mio. 10 Rubel (ca. TEUR 200) übernommen. Die Bürgschaft, die zwischenzeitlich erloschen ist, diente zur Absicherung eines Betriebsmittelkredits. Ferner hat die Gesellschaft einer Tochtergesellschaft ihre Unterstützung zugesagt. Alle heute erkennbaren Verpflichtungen sind in einer Rückstellung bilanziert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Der Geschäftsleitung gehören an:
Von der Angabe der Bezüge wird gemäß § 288 Abs. 1 HGB abgesehen. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiter beschäftigt. Ergebnisverwendung Im Rahmen des zwischen der MH und der SC Johnson GmbH, Erkrath, bestehenden Gewinnabführungsvertrags ist der Jahresgewinn der MH von der Muttergesellschaft übernommen worden. Konzernabschluss Die Anteile an der Melvo Holding GmbH sind mit Wirkung zum 18. Dezember 2013 von der SC Johnson GmbH, Erkrath, übernommen worden. Die Melvo Holding GmbH wird mit ihren Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der S.C. Johnson Inc., Racine/WI, USA, als oberster Muttergesellschaft einbezogen, die auch den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen erstellt. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Mosbach, den 19. Juli 2019 gez. Luis Zunzunegui, Diederik van Erven Dorens Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. August 2019 |
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