Fliesen Rodenkirchen GmbH

Bunsenstraße 43, 50997 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 27000
Eingetragen
23.1.1996
Branche
Großhandel mit FlachglasGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
Gegenstand
der Handel mit sowie die Verlegung von Fliesen, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte;

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Rodenkirchen
seit 18.4.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Köln
40.000 DM
80.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen Rodenkirchen GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 71.894,00 81.487,00
I. Sachanlagen 71.894,00 81.487,00
B. Umlaufvermögen 535.900,66 509.690,38
I. Vorräte 145.324,49 126.490,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.414,05 60.179,47
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.250,00 9.250,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 320.162,12 323.020,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.051,77 21.775,46
Aktiva 621.846,43 612.952,84

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 553.704,30 472.784,34
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 528.139,71 447.219,75
davon Gewinnvortrag 408.943,75 313.370,19
B. Rückstellungen 19.034,81 25.034,81
C. Verbindlichkeiten 49.107,32 115.133,69
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 49.107,32 115.133,69
Passiva 621.846,43 612.952,84

Anhang zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Fliesen Rodenkirchen GmbH wurde für das Wirtschaftsjahr 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenordnung einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274 a, § 288 und § 326 S. 2 HGB wurde   soweit weitere Angaben nicht freiwillig erfolgten - bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Gesellschaft hat von der Befreiung des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und keinen Lagebericht erstellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Die Risiken im Forderungsbestand sind angemessen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Sonstige Angaben
Geschäftsführung in 2023
 - Dirk Rodenkirchen, Köln
D. Feststellung des Jahresabschlusses

In der Gesellschafterversammlung am 23.08.2024 wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 festgestellt und dem Geschäftsführer Entlastung erteilt.
Ergebnisverwendung
Im Jahr 2024 findet eine Gewinnausschüttung in Höhe von € 50.000,00 für das Jahr 2023 statt. Der restliche Jahresüberschuss 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Köln, den 23. August 2024

gez. Dirk Rodenkirchen, Gesellschafter-Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2024 festgestellt.

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