pei tel Communications GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Heinrich Maas seit 24.11.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 19.55% | |
| 10.06% | |
| 3.19% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 11 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grandperspective GmbHKleinmachnowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2025 festgestellt. ANHANG für das Geschäftsjahr 20231 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Grandperspective GmbH, Teltow, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Register-Nr. 36050 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Fortführung der Unternehmenstätigkeit Die Gesellschaft befindet sich aufgrund von mit Liquiditätsabflüssen verbundenen Verlusten in einer angespannten Liquiditätssituation. Auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft im Prognosezeitraum bis Ende 2025 jederzeit in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Es wird daher von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Gleichwohl besteht das Risiko, dass die Gesellschaft bei einem im Prognosezeitraum wesentlichen negativen Abweichen von der Unternehmens- und Liquiditätsplanung auf finanzielle Unterstützung durch Eigen- und/oder Fremdkapitalgeber angewiesen ist, um die Zahlungsfähigkeit und somit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sicherzustellen. 2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte wurden mit den für die Herstellung aufgewendeten Zeiten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten angesetzt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten sind nur die notwendigen Material- und Fertigungskosten sowie Abschreibungen einbezogen worden. Abnutzbares Anlagevermögen wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigen beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten einschließlich bilanzieller Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigen beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag berücksichtigt, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. 2.2. Angaben zur Bilanz Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Mietkautionen in Höhe von T€ 18 (i.Vj. T€ 32) haben eine unbestimmte Restlaufzeit. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 0 (i.Vj. T€ 1). Im Zusammenhang mit abgeschlossenen Mietverträgen wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von T€ 110 (i.Vj. T€ 123) erfasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von T€ 0 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von T€ 1.030 (i. Vj. TE 1.030) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und in Höhe von T€ 222 (i.Vj. T€ 424) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3 Sonstige Angaben 3.1. Nachtragsbericht Mit Datum vom 8. Mai 2024 und 25. Oktober 2024 wurden Wandeldarlehen in Höhe von insgesamt T€ 3.500 abgeschlossen, was die Liquidität der Gesellschaft entsprechend erhöht hat. 3.2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von T€ 2.374 (i.Vj. T€ 1.885). Diese entfallen mit T€ 2.205 (i.Vj. T€ 1.741) auf Leasingverträge und mit T€ 169 (i.Vj. T€ 144) auf Büromietverträge. 3.3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 30 (i.Vj. 18).
Teltow, 13. Dezember 2024 GRANDPERSPECTIVE GmbH René Braun, Geschäftsführer Peter Heinrich Maas, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
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