deco - form
Kunststofftechnik GmbH
Vlotho
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
996.086,72 |
1.034.721,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.541,00 |
10.702,00 |
| II.
Sachanlagen |
627.081,00 |
661.244,00 |
| III.
Finanzanlagen |
365.464,72 |
362.775,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
374.669,04 |
382.921,44 |
| I.
Vorräte |
303.190,38 |
305.661,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.430,21 |
49.760,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.048,45 |
27.499,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.572,52 |
7.864,72 |
| Aktiva |
1.392.328,28 |
1.425.507,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
189.849,91 |
351.082,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
205.000,00 |
205.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
340.138,62 |
340.138,62 |
| III.
Bilanzverlust |
355.288,71 |
194.056,40 |
| davon
Verlustvortrag |
194.056,40 |
-31.197,20 |
| B.
Rückstellungen |
857.906,00 |
858.941,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
344.572,37 |
215.484,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
207.985,95 |
215.484,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
149.949,53 |
|
| Summe
Passiva |
1.392.328,28 |
1.425.507,69 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
31.12.2023.
I.
Allgemeine Angaben
Die deco - form Kunststofftechnik GmbH hat ihren Sitz
in Vlotho. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 1911
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff.
HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1
HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
(lineare Methode) vermindert.
Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte sind mit
ihren Herstellungskosten, also den Aufwendungen der
Entwicklungsphase, angesetzt; die Abschreibung erfolgt
über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Zugänge des Geschäftsjahres werden
pro-rata-temporis abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR
800,00 werden wegen untergeordneter Bedeutung im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den
Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert
angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Notwendige
Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips werden
vorgenommen.
Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert.
In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten,
angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch
die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch
pauschale Abschläge berücksichtigt.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Der unter den Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit
einer Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2
S. 2 HGB. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellung beträgt EUR 847.056,00.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im nachfolgenden
Anlagespiegel gesondert dargestellt.
IV.
Sonstige Angaben
Die Firma deco-form Kunststofftechnik GmbH hat zum
01.02.2025 die Eröffnung des Liquidationsverfahren
eingeleitet. Die Geschäftsführerin Frau Milena
Maron wurde abberufen. Als Liquidator wurde Herr
Bernd-Peter Wojcik bestellt.
Die Gesellschaft wurde per 12.02.2025 (Tag der
Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Bad
Oeynhausen) aufgelöst.
Die Gesellschaft beschäftigte neben der
Geschäftsführung im Geschäftsjahr
durchschnittlich 13,5 Mitarbeiter. Die Berechnung
erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.
24.03.2025 ______________________________
Bernd-Peter Wojcik
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Bernd Peter Wojcik
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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