Reliabel GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Babett Grimmer seit 4.9.2013 | Geschäftsführer |
René Thömke seit 25.3.2008 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KONVERGENZ GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ zum 31. Dezember 2018Konvergenz GmbH, BerlinAKTIVA
Berlin, den 27. Juni 2019 Anhang für das Geschäftsjahr 2018Konvergenz GmbH, BerlinI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Konvergenz GmbH weißt zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 HGB auf. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde daher nach § 264 I 3 HGB verzichtet. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen hat die Gesellschaft unter Anwendung der Vereinfachungsregeln der §§ 266 I 3 und 276 HGB in jeder Hinsicht befolgt. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit dem Nennwert angesetzt. III. Abweichung von bisherigen Bilanz- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. IV. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1. Jahr liegen nicht vor. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 50.000,00 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. V. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB). Die Betriebsfremden Aufwendungen enthalten den Verzicht auf das Darlehen gegenüber der holz & raum berlin gmbh in Höhe von € 217.437,50. Es handelt sich hierbei um einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein. VI. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von René Thömke, Dipl. Betriebswirt wahrgenommen. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Neben dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Schutzklausel gem. § 286 HGB wurde in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hält zum 31.12.2018 Anteile an folgenden Gesellschaften:
Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. VII. Ergebnisverwendung Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 27. Juni 2019 gez. René Thömke |
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