PRODESIGN Lichtwerbung GmbHLiquidiert
06188 Landsberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angela Rauhut seit 30.1.2023 | Prokura |
Ulrich Rauhut seit 4.10.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRODESIGN Lichtwerbung GmbHLandsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 800 wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben. Das Wahlrecht für geringwertige Wirtschaftsgüter über € 250 bis € 1.000 als Sammelposten abzuschreiben, wurde nicht wahrgenommen. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Die Gesellschaft hat zum 31.12.2022 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogen. Projected-Unit. Credit-Methode erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,78% sowie eine erwartete Gehaltssteigerung von 0,0% zugrunde gelegt. Es wurde das Wahlrecht für den 10-jährigen Jahresdurchschnittszinssatz zugrunde gelegt. Zudem wurden die biometrischen Annahmen nach Heubeck aus dem Jahr 2018 G verwendet. Zur Abdeckung des Risikos wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die dem Geschäftsführer, Herr Ulrich Rauhut, verpfändet wurde. Die Rückdeckungsversicherung wurde im Laufe des Geschäftsjahres an die Firma ausgezahlt. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Allianz Lebensversicherung AG zum 31.12.2022 weist eine planmäßige Minderung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 15.174,00 € aus, weil der Geschäftsführer das Rentenalter für die zugesagte Pension erreicht hat, aber nicht aus den Diensten der GmbH ausgeschieden ist. Die Berechnungen basieren auf folgenden Parametern: Durch die Anwendung des 10-jährigen-Jahresdurchschnittszinssatz ergibt sich eine Ausschüttungssperre in Höhe von 30.276,00 €. Hierbei wird auf § 253 Abs. 6 HGB verwiesen.
Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:
VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Auf den Ausweis des Anlagevermögens durch ein Anlagegitter wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Es ist eine Anlage zur Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens den Erläuterungen zum Jahresabschluss beigefügt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. 4. Latente Steuern Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht und im Übrigen die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a Nr. 5 HGB wahrgenommen. 5. Sonstige Rückstellungen Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB bestehen keine. 7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2022 folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Zur Schonung der Liquidität wurden Leasinggeschäfte abgeschlossen. Die Leasingverträge haben noch eine Restlaufzeit von teilweise bis zu 4 Jahren. Die finanzielle Verpflichtung der noch zu leistenden, restlichen Leasingraten beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 €. €. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. E. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag waren keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert. Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Herrn Ulrich Rauhut, Dipl.-Ing. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen Es bestehen keine Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 07.12.2023
Berlin, den 07.12.2023 Prodesign Lichtwerbung GmbH Ulrich Rauhut, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.12.2023. |
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