Industrie&HandelsConsulting GmbH
Iserlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
468.458,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
468.458,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
246.334,29 |
271.928,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
236.752,67 |
246.888,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.581,62 |
25.040,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
67,10 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
714.859,39 |
271.928,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
87.880,79 |
62.961,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.961,36 |
23.360,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.919,43 |
14.600,87 |
| B.
Rückstellungen |
10.948,09 |
21.168,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
616.030,51 |
187.798,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
714.859,39 |
271.928,07 |
Anhang
(1.1.-31.12.2010)
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Industrie &
HandelsConsulting GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Der Übergang zu den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgte zum
1.1.2010. Aus der erstmaligen Anwendung zum 1.1.2010
ergeben sich keine Auswirkungen. Bei der erstmaligen
Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Bestimmungen des § 266 HGB.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen
Vorschriften vermindert. Ein aktivierter
Geschäfts/Firmenwert liegt nicht vor, so dass auf die
diesbezügliche Abschreibung nicht eingegangen zu
werden braucht.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und/oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von €
150,01 bis € 410,00 wurde im Jahr des Zugangs ein
Abgang unterstellt. Es wurde hierbei auch für das
Handelsrecht von der steuerlichen Sofortabschreibung
für Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch
gemacht.
Erträge aus der Aktivierung selbstgeschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände, latenter
Steuern und der Bewertung von Finanzinstrumenten liegen
nicht vor.
Etwaige Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Börsen- oder
Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Für das aktuelle Bilanzjahr lagen jedoch
keine Vorräte vor. Erhebliche Unterschiede bei
abweichender Anwendung von Bewertungsmethoden i.S.d.
§§ 240 (4), 256 S.1 HGB liegen nicht vor.
Nähere Angaben zu gebildeten Bewertungseinheiten
i.S.d. § 254 HGB sind nicht vorzunehmen, da keine
Bewertungseinheiten gebildet wurden.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene
Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen worden. Die Forderungen/sonstigen
Vermögensgegenstände sowie etwaige Wertpapiere
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Angabe des Buchwertes und des
beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten
(Finanzanlagen), die über dem Zeitwert ausgewiesen
wurden und die Gründe für das Unterlassen der
Abschreibung einschl. der Anhaltspunkte für eine nicht
dauerhafte Wertminderung: entfällt
Die Steuerrückstellungen beinhalten u.a. die
das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Zum aktuellen Bilanzstichtag
haben sämtliche Rückstellungen eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr, so dass eine Abzinsung nicht
erfolgte.
Nähere Informationen zu
Pensionsrückstellungen sind entbehrlich, da die
Gesellschaft keine Pensionsverpflichtung eingegangen ist.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht
getätigt. Da es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft handelt, wurden keine
Rückstellungen für aktivische oder passive
latente Steuern gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das
handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2
HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sofern sich keine zwingenden Änderungen
aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher
nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit
wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten,
denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde
Währung lauten oder ursprünglich auf fremde
Währung lauteten. Die grundsätzlich bestehende
Wertaufholungspflicht für immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen (mit Ausnahme für Geschäfts- und
Firmenwerte (Verbot) wurde geprüft und kam im
aktuellen Bilanzjahr nicht zur Anwendung.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag (bei
teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses) ist der Bilanz
zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu
Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der
Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Wulf Bittner (Beruf: Geschäftsführer,
Befreiung von § 181 BGB)
Name, Sitz u. Ort der Offenlegung des
Mutterunternehmens bei Konzernabschluss: entfällt
(kein Konzernabschluss)
Angaben zu gewährten Vorschüssen,
Krediten, Haftungsverhältnissen bei Vorstand,
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u.ä.:
entfällt (etwaige Forderungen gegenüber
Gesellschaftern s. weiter unten)
Name und Sitz anderer Unternehmen bei mind. 20%iger
Beteiligung der KapG oder der für sie handelnden
Personen sowie Angaben der Beteiligungsquote, des
Eigenkapitals und des Ergebnisses: entfällt
Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren
unbeschränkt haftender Gesellschafter die
Kapitalgesellschaft ist: entfällt
4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (mit Rangrücktrittvereinbarung)
beträgt 207.728,53 EUR (Vorjahr 168.794,02 EUR). Der
Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR
).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über
fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR). Davon wurden durch Pfandrechte
u.ä. gesichert: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse,
Eventualverbindlichkeiten, sonstige
Verpflichtungen)
Verbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB liegen
nicht vor, so dass auch diesbezügliche Angaben zu
Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen der
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht
erforderlich sind.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2011
festgestellt.
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