fr-wlan
GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
275,00 |
1.713,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
23,00 |
| II.
Sachanlagen |
273,00 |
1.690,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.796,17 |
15.262,29 |
| I.
Vorräte |
3.500,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
8.913,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.296,17 |
6.348,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
249,30 |
237,41 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
52.555,21 |
49.930,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.875,68 |
67.143,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Verlustvortrag |
74.980,56 |
75.829,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.624,65 |
-848,77 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
52.555,21 |
49.930,56 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.475,68 |
65.743,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.906,77 |
14.724,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.875,68 |
67.143,26 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff. und §§ 264 ff HGB
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der §§ 265, 266 und 275 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden linear oder degressiv abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Bei den Finanzanlagen werden die
Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren) wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter
Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Der Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten
Anlagespiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel ( § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rückstellungen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei: Herrn Patrik
Schaub. Dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
in Höhe von € 52.555,21 (Vj. € 49.930,56)
stehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 53.568,91 (Vj. € 51.018,61)
gegenüber. Es liegt keine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne vor.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach
den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Freiburg, den 15.12.2011
gez. Patrik Schaub (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.
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