NOLD Robotics + Automation GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Mannott seit 3.2.2025 | Geschäftsführer |
Daniela Theiner seit 5.12.2024 | Geschäftsführer |
Julius Hanno Jung seit 5.12.2024 | Geschäftsführer |
Beatrice Theil seit 5.12.2024 | Prokura |
Vladimir Suznjevic seit 4.10.2023 | Geschäftsführer |
Benjamin Hawelka seit 27.1.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Talpa Holding GmbHLeonberg (vormals: Hamburg)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Erläuterungen (1) Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss der Talpa Holding GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen unter der Registernummer HRB 169540 beim Registergericht in Hamburg, wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Mit Eintragung vom 21. August 2023 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 790809) erfolgte die Sitzverlegung von Hamburg nach Leonberg. Der Konzernabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend wieder. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind weitestgehend im Konzernanhang aufgeführt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. (2) Konsolidierungskreis (§ 294 HGB) In den Konsolidierungskreis sind neben der Konzernobergesellschaft Talpa Holding GmbH weitere sechs Gesellschaften der Talpa-Gruppe nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einbezogen. Die Gesellschaften comcross GmbH, Leonberg, comcross croatia d.o.o., Osijek/Kroatien sowie Schwan Stahl- und Metallbau GmbH (jetzt: Schwan GmbH), Gladbeck, sind im Geschäftsjahr 2022 dem Konzernkonsolidierungskreis beigetreten. Aus den Beitritten ergeben sich die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Veränderungen i. S. d. § 294 Abs. 2 HGB: Aktiva
Passiva
Ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt haben die Gesellschaften den folgenden Beitrag zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Talpa Holding GmbH geleistet:
(3) Verzicht auf die Einbeziehung (§ 296 HGB) Hinsichtlich der Beteiligung von 100,00 % an der comcross serbia d.o.o. Novi Sad, Novi Sad/Serbien, wird von dem Einbeziehungswahlrecht nach § 296 Abs. 2 HGB aufgrund von Unwesentlichkeit Gebrauch gemacht. (4) Stichtag für die Aufstellung (§ 299 HGB) Die Gesellschaft erstellt erstmalig freiwillig einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gleichlaufend zum Bilanzstichtag der Muttergesellschaft, zum 31. Dezember des Jahres, aufgestellt. Die Konzerneröffnungsbilanz wurde auf den 1. Januar 2022 erstellt. (5) Konsolidierungsgrundsätze (§ 300 HGB) Die Abschlüsse der einzelnen Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den bei der Talpa Holding GmbH geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode, die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Hierbei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 277 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Erstkonsolidierung orientiert sich an dem jeweiligen Gründungs-/Erwerbszeitpunkt der einbezogenen Tochterunternehmen. Der Konzern entstand durch die Gründung der Talpa Holding GmbH sowie dem anschließenden Erwerb und die Erstkonsolidierung der Infratech Bau GmbH (vormals SCUR-Alpha 1313 GmbH), Meppen, im Mai 2021. Die Erstkonsolidierung der Infratech/comcross Holding GmbH, Leonberg, sowie der comcross Holding GmbH, Leonberg, erfolgte mit ihrer Gründung im Februar 2022. Die Erstkonsolidierung der comcross GmbH, Leonberg, sowie der comcross croatia d.o.o., Osijek/Kroatien, wurde auf den Erwerbszeitpunkt im April 2022 durchgeführt. Der sich aus der Kapitalkonsolidierung der comcross croatia d.o.o., Osijek/Kroatien, ergebende passive Unterschiedsbetrag i. H. v. TEUR 787 wurde in Höhe erwarteter zukünftiger Aufwendungen nach § 309 Abs. 2 Nr. 1 HGB in 2022 ertragswirksam aufgelöst. Die Erstkonsolidierung der Schwan Stahl- und Metallbau GmbH (jetzt Schwan GmbH), Gladbeck, wurde auf den Erwerbszeitpunkt im September 2022 durchgeführt. Aus den Erstkonsolidierungen ergaben sich im Geschäftsjahr ein Zugang zu den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von TEUR 26.655 sowie historische Anschaffungskosten zum Eröffnungsbilanzzeitpunkt in Höhe von TEUR 59.398. Ausleihungen, andere Forderungen, insbesondere aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Anlagenverkäufen im Anlagevermögen sowie in den Vorräten wurden erfolgswirksam eliminiert. Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Anteile anderer Gesellschafter werden unter dem "Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltene anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn bzw. der auf sie entfallende Verlust nach dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" unter dem Posten "nicht beherrschende Anteile" gesondert ausgewiesen. Der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile enthält außerdem Anteile an den aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie die anteiligen Ergebnisbestandteile aus der Folgekonsolidierung der entsprechend der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. (6) Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die Aktiv- und Passivposten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse wurden, mit Ausnahme des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Ergebnisvortrag zu historischen Kursen), zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. Der Währungsumrechnung liegen folgende Devisenkurse für jeweils EUR 1 zugrunde:
B. Erläuterungen und Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns (§ 313 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HGB) Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von den Grundsätzen des Konzerns in den Einzelbilanzen abweichen, wurden - falls erforderlich - Anpassungen vorgenommen und latente Steuern gebildet. (1) Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte werden planmäßig linear über 10 Jahre abgeschrieben. Die Überprüfung auf Werthaltigkeit erfolgt jährlich. Das Sachanlagevermögen wird zu Konzern-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten unter EUR 800,00 (netto) liegen, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Nennwerten bewertet, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. (2) Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit sowie aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden mit den Herstellungskosten (direkt zurechenbare Einzelkosten sowie auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten) unter Einbeziehung von angemessenen Teilen der Verwaltungskosten, des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, aber ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Bei den angewendeten Zuschlagssätzen wurde eine Normalbeschäftigung unterstellt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit sowie auf Grund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden, soweit wie möglich, offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgte für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden aufgrund des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Der Posten flüssige Mittel enthält den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Diese Posten werden zum Nennwert angesetzt. (3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. (4) Latente Steuern Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Passive latente Steuern werden für zukünftige Steuerbelastungen gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit möglich, unter Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 274 HGB i. V. m. § 306 HGB verrechnet. Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung der Vermögensgegenstände bzw. Nutzung des Verlustvortrags voraussichtlich Geltung haben werden. (5) Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die versicherungsmathematische Berechnung erfolgt nach der sogenannten "projected unit credit method" unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der Berücksichtigung der unternehmensindividuell bestimmten Fluktuationsrate und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen. Bei der Abzinsung wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen folgende Prämissen zu Grunde:
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. (6) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. (7) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. C. Erläuterungen zu Posten der Konzernbilanz (§§ 313, 314 HGB) (1) Anlagevermögen (§ 313 Abs. 4 i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB) Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der integraler Bestandteil des Konzernanhangs ist. (2) Forderungen (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 4 HGB)
(3) Steuerabgrenzung (§§ 274, 298 Abs. 1, 306, 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB) Es sind Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern gebildet, die insbesondere aus Konsolidierungsmaßnahmen im Konzernabschluss gemäß § 306 HGB im Rahmen der Zwischenergebniskonsolidierung resultieren.
Der zu Grunde gelegte Steuersatz beträgt 30 %. (4) Eigenkapital Es besteht eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 31.897,00. (5) Rückstellungen (§ 314 Abs. 1 Nr. 16 HGB) Die Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde unter der Annahme einer regelmäßigen Rentensteigerung bei laufenden Versorgungsleistungen von 1,5 % p. a. vorgenommen. Es wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der angesetzte Rechnungszins beträgt 1,78 %. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen gem. dem Rechnungszins des Sieben-Jahres-Durchschnitts und dem des Zehn-Jahres-Durchschnitts beträgt EUR 31.897,00 (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 6 HGB). Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen den Personalbereich, ausstehende Rechnungen sowie Gewährleistungen. (6) Verbindlichkeiten (§ 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von TEUR 1.763. Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen der finanzierten Gegenstände, durch Verpfändung von Guthaben, durch Forderungsabtretungen, Verpfändung von Vorratsvermögen, durch Kreditgarantien aller Konzerngesellschaften sowie durch Pfandrechte an Gesellschaftsanteilen abgesichert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um Darlehensverbindlichkeiten. Unter dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 3.313.041,55 sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 79.648,36 enthalten. D. Erläuterungen zu Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (§§ 313, 314 HGB) (1) Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB) Die Gruppe erzielt Umsätze in Deutschland im Bereich des Telekommunikations-Infrastruktur-Ausbaus. (2) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung eines passiven Unterschiedsbetrags in Höhe von EUR 787.332,52. (3) Personalaufwand Im Posten "Personalaufwand" sind Aufwendungen aus Altersversorgung in Höhe von EUR 528.505,77 enthalten. (4) Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 10.722,00. (5) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" enthält Erträge aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe von EUR 382.324,85. E. Angaben zum Beteiligungsbesitz (§ 313 Abs. 2 HGB) (1) In den Konzernabschluss werden neben der Muttergesellschaft einbezogen:
(2) Beteiligungen (§ 313 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 6 HGB) Es besteht eine Beteiligung in Höhe von 100,00 % an comcross serbia d.o.o. Novi Sad, Novi Sad/Serbien. Die Beteiligung ist nicht wesentlich für die Vermittlung eines zutreffenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage des Konzerns, weshalb auf die Einbeziehung nach § 296 Abs. 2 HGB verzichtet wird. F. Sonstige Erläuterungen und Angabepflichten (§§ 313, 314 HGB) (1) Kein anderes Unternehmen stellt einen Konzernabschluss für einen größeren oder einen kleineren Kreis von Unternehmen auf. (2) Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
(3) Auf die Angabe der Gesamtbezüge der aktiven Organmitglieder wurde aufgrund § 314 Abs. 3 S. 2 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. (4) Haftungsverhältnisse (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 7 und § 314 Abs. 1 Nr. 19 HGB)
Auf Basis der Erfahrungen/Einschätzungen der Kreditgeber und der Konzernmutter wird von keinem bzw. von einem äußerst geringen Risiko der Inanspruchnahme ausgegangen. (5) Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB)
Sie dienen dem Zweck ausreichend Liquidität für betriebsnotwendige Investitionen aufrecht zu erhalten. Es besteht das Risiko, den Miet- oder Leasinggegenstand aufgrund ausbleibender Aufträge nicht bestimmungsgemäß nutzen zu können. Die Miet- oder Leasinggegenstände bieten den Vorteil der Nutzung zusätzlicher Finanzierungsquellen. (6) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
(7) Abschlussprüferhonorare (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 63. Es handelt sich ausschließlich um Abschlussprüfungsleistungen für den Konzernabschluss. (8) Befreiung von der Offenlegungspflicht (§ 264 Abs. 3 HGB) Für die Einzelabschlüsse der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften wird die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 HGB sowie der Pflicht zur Offenlegung gem. § 325 ff. HGB nach den Bestimmungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
(9) Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres (§ 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB) Es ereigneten sich keine angabepflichtigen Vorgänge. (10) Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 151.570,01 auf neue Rechnung vorzutragen.
Leonberg, den 8. September 2023 gez. Markus Wild, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens der Talpa Holding GmbH, Hamburg (jetzt: Leonberg), für das Geschäftsjahr 2022
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2022
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022Gliederung I. GRUNDLAGEN DES KONZERNS: ICG-GRUPPE II. WIRTSCHAFTSBERICHT 1. ENTWICKLUNG DER GESAMTWIRTSCHAFT 2. ENTWICKLUNG DER BRANCHE 3. ENTWICKLUNG DER ICG-GRUPPE 4. UMSATZ- UND GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2022 5. INVESTITIONEN III. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE 1. VERMÖGENSLAGE 2. FINANZLAGE 3. ERTRAGSLAGE IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. RISIKEN UND CHANCENBERICHT 2. ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER RISIKOLAGE 3. ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER CHANCENLAGE 4. PROGNOSEBERICHT 2023 I. Grundlagen des Konzerns: ICG-Gruppe Die ICG-Gruppe besteht aus der Konzernmuttergesellschaft Talpa Holding GmbH, Hamburg (jetzt: Leonberg) und vier operativ tätigen Unternehmen mit Sitz in Meppen, Leonberg, Gladbeck und Osijek/Kroatien sowie zwei Zwischenholding-Gesellschaften. Die Geschäftstätigkeit umfasst die Planung und Realisierung digitaler Kommunikationsinfrastrukturen sowie des Telekommunikations-Netzausbaus. Im Einzelnen gehören hierzu der Ausbau des Glasfasernetzes auf jeder Ebene, der Aufbau und Umbau von Mobilfunkstandorten sowie auch von Festnetzleitungen und -anschlüssen und korrespondierende Planungsleistungen. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft Die weltweite wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 wurde von drei großen Störungen geprägt: dem Krieg in der Ukraine, den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) und der wirtschaftlichen Abschwächung in China. Nach einem starken Wirtschaftswachstum im Kalenderjahr 2021, bei dem das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 5,9 % stieg, wurde für das Kalenderjahr 2022 ein Anstieg des weltweiten BIP um nur 2,9 % erwartet. Der wirtschaftliche Aufschwung nach COVID-19 fand im Jahr 2022 ein abruptes Ende. In der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2021 nahm die weltweite Wirtschaftstätigkeit aufgrund steigender Impfraten, der Aufhebung von COVID-19-Beschränkungen und einer Erholung der Konsumausgaben stark zu. Dies führte zu einem Inflationsdruck, insbesondere in den Vereinigten Staaten (USA) und - beginnend mit dem Krieg in der Ukraine mit zunehmendem Druck zunächst auf Energiepreise - in Europa. Die Einschränkungen des Waren- und Dienstleistungsangebots aufgrund der COVID- 19-Auswirkungen, wie logistische Engpässe, Material- und Komponentenknappheit in der Fertigungsindustrie sowie ein Mangel an Arbeitskräften, insbesondere im Dienstleistungssektor, trugen maßgeblich zu diesem Inflationsdruck bei. Gleichzeitig sorgten umfangreiche Konjunkturpakete und hohe Ersparnisse der privaten Haushalte für eine zusätzlich gesteigerte Nachfrage. Darüber hinaus stiegen die bereits hohen Energiepreise erheblich weiter an und trugen zur Steigerung der Inflationsrate bei. Im ersten Quartal des Kalenderjahres 2022 belastete der Krieg in der Ukraine das allgemeine wirtschaftliche Umfeld stark. Die Energiepreise, die bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 gestiegen waren, erreichten in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2022 Höchststände. Die Verknappung der Gaslieferungen aus Russland in die Europäische Union führte zu zeitweise mehr als verzehnfachten Erdgaspreisen in Europa im Vergleich zu 2021. Auch die Ölpreise stiegen erheblich an, und die weltweiten Preise für Brent-Rohöl verdoppelten sich nahezu im März 2022 im Vergleich zu März 2021. Deutschland und der Industriesektor, insbesondere energieintensive Branchen, waren davon überproportional betroffen. Die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2022 wird vom Statistischen Bundesamt mit +8,7 % gegenüber 2021 beziffert. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % gegenüber 2021 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Jahresteuerungsrate damit deutlich höher als in den vorangegangenen Jahren (2021 + 3,1 %) 1. Obgleich die Inflationsrate im März 2023 auf 7,4 % zurück gegangen ist 2 , kann für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere aufgrund des stark verteuerten Finanzierungsumfeldes, noch keine Entwarnung gegeben werden. Nachdem die gestiegenen Energiepreise einen erheblichen Beitrag zum Inflationsdruck leisteten, kam es in den USA und in der Europäischen Union zu starken Reaktionen der Zentralbanken. So straffte die Federal Reserve ihre Geldpolitik drastisch, indem sie begann, die Geldmenge zu reduzieren und den Leitzins von März bis September 2022 um 300 Basispunkte anzuheben. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) begann zeitversetzt ihre Geldpolitik zu straffen, um die Inflation zu bekämpfen. Der Leitzins der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte wurde von August bis September 2022 um insgesamt 125 Basispunkte und bis Mai 2023 auf 3,75 % angehoben.
1
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html.
2. Entwicklung der Branche In der Digitalwirtschaft Deutschlands war nach dem Corona-Schock im Frühjahr 2020 von Mitte 2020 bis Mitte 2022 ein starkes Wachstum zu verzeichnen. So erreichte der Bitkom-Ifo-Digitalindex, den der Branchenverband Bitkom und das Münchner Ifo-Institut seit 2019 vorlegen, im Juni 2022 mit 40,5 Punkten ein Allzeit-Hoch. 3 Im weiteren Verlauf seit Mitte 2022 nahmen die Geschäftserwartungen jedoch wieder ab, mit einem Stand von nur 5,9 Punkten im November 2022 und 16,6 Punkten im Dezember 2022. Im Januar 2023 hellte sich die Stimmung weiter leicht auf (18,5 Punkte), um im Februar wieder leicht abzunehmen (16,6 Punkte). Diese Bewegungen verdeutlichen die gegenwärtige Unsicherheit hinsichtlich des Ausblicks in 2023, von der auch die Gesamtwirtschaft betroffen ist. Parallel dazu weist das ifo-Institut mit -2,9 Punkten ein weiterhin im negativen Bereich befindliches Geschäftsklima aus. Dennoch stehen die Zeichen der Digitalbranche wieder auf Wachstum, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg, mit Hinweis auf die 1,35 Millionen Beschäftigten der IT- und Telekommunikationsunternehmen. Die Anzahl der Beschäftigten liegt damit über dem Vorjahresniveau. Im Jahr 2022 ist die Zahl der Breitbandanschlüsse weiter gestiegen. Laut einer Schätzung des Branchenverbands VATM soll es Ende 2022 in Deutschland 37,7 Millionen Breitbandanschlüsse gegeben haben, was einem Zuwachs von ca. 700.000 Anschlüssen im Vergleich zum Vorjahr entspräche. 4 Das Bundesamt für Statistik bezifferte die Zahl der Ende des Jahres 2022 vorhandenen Breitbandanschlüsse auf 37,5 Millionen. 5 Treiber dieses Zuwachses sind die weiter steigende Anzahl von Glasfaseranschlüssen (ca. 13,1 Millionen), während die Anzahl von aktiven DSL-Anschlüssen (-0,7 Millionen) sowie Kabel-Internet-Anschlüssen zurückgehen. 6 Auch für die Zukunft wird eine weitere deutliche Steigerung der aktiven Glasfaser-Anschlüsse erwartet. 7
3 Pressemitteilung Bitkom: Geschäftsklima
in der Bitkom-Branche erreicht neuen Spitzenwert,
https://www.bitkom.org/Presse/
Presseinformation/Geschaeftsklima-in-der-Bitkom-Branche-
erreicht-neuen-Spitzenwert, 15. 07.2022.
Im Gegensatz zur klassischen Festnetz-Telefonie, die weiter rückläufig ist, weist der Jahresbericht 2022 der Bundesnetzagentur erstmals doppelt so viele Gesprächsminuten (159 Mrd.) im Mobilfunknetz innerhalb Deutschlands auf. Auch das übertragene Datenvolumen konnte einen hohen Zuwachs (+23 %) verzeichnen (2021 5.457 Millionen GB vs. Ende 2022 6.714 Millionen GB). Grundlage dieser Ausweitung ist die verbesserte Netzabdeckung. Ausweislich der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten "Teilnehmerentwicklung im Mobilfunk" war in 2022 ein weiterer Anstieg der Teilnehmer vom vierten Quartal 2021 mit 161.312.000 Teilnehmern auf bis zu 169.441.000 Teilnehmer im dritten Quartal 2022 sowie 168.998.000 Teilnehmer im vierten Quartal 2022 zu verzeichnen. 8 Ein wesentlicher Treiber im Mobilfunk war insbesondere die sogenannte Coverage Obligation, die Verpflichtung der Netzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur, bis Ende 2022 bundesweit eine Versorgung von 98 % der Haushalte, aller Autobahnen und der wichtigsten Bundesstraßen sowie Schienenwege mit einer Mindestübertragungsrate von 100 Mbit/s je Sektor sicherzustellen. 9 3. Entwicklung der ICG-Gruppe Das Jahr 2022 war geprägt von drei Unternehmensakquisitionen zur Erweiterung des Portfolios an Dienstleistungen und Produkten der Unternehmensgruppe sowie dem begonnenen Aufbau von geeigneten Gruppen-Strukturen. Zum 01.04.2022 wurde die comcross GmbH sowie zum 01.09.2022 die Schlosserei Schwan Stahl- und Metallbau GmbH, nach zwischenzeitlich erfolgter Umfirmierung Schwan GmbH, erworben. Kernaktivitäten der beiden erworbenen Unternehmen sind die Planung, die Beratung, das Projektmanagement, die Errichtung von schlüsselfertigen Turnkey-Projekten sowie von Serviceleistungen für Telekommunikationseinrichtungen in Funk- und Festnetzen. Zu den Kunden zählen Betreiber von Telekommunikations- und Verteilnetzen, Systemtechniklieferanten und Hersteller aus der Telekommunikationsindustrie, Verkehrsbetriebe und die produzierende Industrie.
8
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Marktdaten/Mobilfunkteilnehmer/artikel.
Durch diese Erweiterungen hat sich die Unternehmensgruppe zu einem leistungsstarken breiten Anbieter in der Konzeption, Planung, dem Bau und Service von Infrastruktureinrichtungen in der Telekomunikation weiterentwickelt. 4. Umsatz- und Geschäftsentwicklung 2022 Das Kerngeschäftsgebiet der Gruppe ist der deutsche Infrastruktur-Telekommunikationsmarkt. Dessen positive Entwicklungen und die Erweiterung der Gruppen-Geschäftsbereiche ermöglichte im Geschäftsjahr 2022 ein Umsatzvolumen auf EUR 136 Mio.. Langfristige Rahmenverträge für die Errichtung von schlüsselfertigen Telekommunikations-Einrichtungen, der Ausbau überregionaler Endkundenbindungen und die Stärkung regionaler Präsenzen in der gesamten Bundesrepublik durch neue Betriebsstätten bildeten die Grundlagen für das erzielte Wachstum. 5. Investitionen Im Geschäftsjahr 2022 getätigte Investitionen umfassen im Wesentlichen die Akquisitionen der comcross GmbH sowie der Schlosserei Schwan Stahl- und Metallbau GmbH (jetzt: Schwan GmbH), womit der Buchwert des Anlagevermögens von TEUR 56.018 auf TEUR 82.001 gestiegen ist. Infolge dieser hohen Investitionen betragen die Abschreibungen TEUR 9.534, davon TEUR 7.584 Geschäfts- und Firmenwert. III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ein Vergleich mit Vorjahreswerten ist nicht möglich, da der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der ICG-Gruppe zum 31.12.2022 erstmals aufgestellt werden. Sofern Vergleichszahlen angegeben werden, beziehen sich diese - soweit nicht eindeutig anders gekennzeichnet - auf die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2022. 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme der ICG-Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 144.990, was einem Anstieg im Geschäftsjahr von TEUR 67.920 entspricht. Der Anstieg der Bilanzsumme ist mit dem Erwerb von weiteren Unternehmen begründet, die in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden. Das Anlagevermögen erhöhte sich im Geschäftsjahr insbesondere aufgrund der Beteiligungserwerbe und den damit zusammenhängenden Erstkonsolidierungen von TEUR 56.018 auf TEUR 82.001. Die Geschäfts- oder Firmenwerte entfallen vollständig auf die im Rahmen der Erstkonsolidierung berücksichtigten Gesellschaften. Das Umlaufvermögen erhöhte sich im Geschäftsjahr von TEUR 19.899 auf TEUR 61.034. Das Vorratsvermögen umfasst zum Stichtag 17,2 % des Gesamtvermögens. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände umfassten zum Stichtag 8,0 % der Bilanzsumme. Die flüssigen Mittel machten 16,9 % der Bilanzsumme aus. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasste 1,3 % der Bilanzsumme. Der Entwicklung der Umsatzerlöse folgend weiteten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 6.719 aus. Außerdem wurden unfertige Leistungen in Höhe von TEUR 114.846 geschaffen, auf die Anzahlungen von Kunden in Höhe von TEUR 93.318 geleistet und mit diesen zum Teil verrechnet wurden. Die liquiden Mittel betragen zum Stichtag TEUR 24.486. Das Eigenkapital des Konzerns einschließlich der Anteile Dritter verminderte sich zum 31. Dezember 2022 um TEUR 5.126 auf TEUR 1.913. Die Rückstellungen sind infolge der Erweiterung des Konsolidierungskreises von TEUR 1.997 auf TEUR 6.520 angestiegen. Die sonstigen Rückstellungen sind für den Personalbereich, ausstehende Rechnungen und Gewährleistungen gebildet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Aufnahme neuer Kredite zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen auf TEUR 91.093 angestiegen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind infolge der Erweiterung des Konsolidierungskreises von TEUR 2.817 auf TEUR 13.428 angestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern sind in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und betragen TEUR 19.458. 2. Finanzlage Im Rahmen des Erwerbs der drei weiteren Gruppengesellschaften wurde die Finanzierung der Gruppe ergänzt, respektive neu aufgestellt. Der Gruppe steht seit 2022 eine "Revolving Credit Facility" (RCF) in Gesamthöhe von 12,0 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 13.428 sind bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vollständig beglichen. Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie die Durchführung sämtlicher Investitionen waren zu jederzeit sichergestellt. Neben den vorhandenen liquiden Mitteln stehen mit der RCF sowie Avalrahmen von mindestens TEUR 15.000 ausreichend verbindliche Kreditzusagen zur Verfügung. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzte die Gruppe nicht. Der operative Cash-Flow belief sich in 2022 auf TEUR -7.903. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR -34.407 gibt die Investitionen in den Ausbau des Konzerns wieder. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 50.602 enthält die Finanzierungsmaßnahmen für die Investitionen der im Geschäftsjahr erworbenen Unternehmen. 3. Ertragslage Der Gesamtumsatz im Jahr 2022 belief sich auf TEUR 136.072 und die Projektbestände (unfertige Leistungen) auf TEUR 114.846. Das hohe Wachstum der Gruppe beruht neben den drei Akquisitionen für alle Gruppengesellschaften auch auf dem hohen Ausbau-Bedarf von Telekommunikationsinfrastruktur der Kunden sowie den langfristigen vertraglichen Kunden-Bindungen. Angesichts der erfreulichen Entwicklung auf dem Telekommunikationsmarkt haben wir nicht nur einen starken Fokus auf die Entwicklung unserer Personalstruktur, die Stärkung langfristiger Partnerschaften und den Ausbau tragfähiger Geschäftsbeziehungen im Mittelstand gesetzt, sondern auch unser Leistungsportfolio erweitert. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich in 2022 auf TEUR -5.945. Beeinträchtigt wurde die Ertragslage durch Anlaufkosten im Zusammenhang mit der territorialen Ausweitung der geschäftlichen Aktivitäten in Süddeutschland (Infratech Bau GmbH und comcross GmbH) und der Ergänzung um neue Produkte wie den "Mobile Ground Tower" (MGT) und den Geschäftsbereich "Campus-Netze" (jeweils comcross GmbH) sowie inflationsgetriebene Preiserhöhungen beim Einkauf von Dienstleistungen und Waren. Ein weiterer Kostentreiber in 2022 war ein, entgegen des branchenbedingten Fachkräftemangels und anhaltend schwieriger Human Ressources-Marktlage, erfolgreich durchgeführter Personalaufbau. Dieser sichert als Investition in die Zukunft die Leistungsfähigkeit der Gruppe und rüstet diese zugleich für weiteres Wachstum. Finanzielle Leistungsindikatoren für die Gruppe sind die Gesamtleistung und das EBITDA. Im Berichtsjahr belief sich das EBITDA auf TEUR 12.147 sowie die Gesamtleistung auf TEUR 156.875. Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter belief sich auf 428. Die Personalkosten beliefen sich mit TEUR 23.760 auf 15,2 % der Gesamtleistung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2022 TEUR 14.846. Hiervon entfällt ein hoher Anteil auf die Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der genannten Akquisitionen. Der Konzern-Jahresfehlbetrag nach Minderheitenanteilen beläuft sich auf TEUR 3.877. IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Ein Vergleich mit der Prognose aus dem Konzernlagebericht 2021 ist nicht möglich, da der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der ICG-Gruppe zum 31.12.2022 erstmals aufgestellt werden. 1. Risiken und Chancenbericht Der Ausbau sowohl des 5G-Mobilfunk-Netzes als auch der FTTB-/H-, d. h. Gigabit-Anschlüsse, geht weiter voran und sorgt weiterhin für eine hohe Nachfrage der Leistungen der gesamten Gruppe. Daher wird auch in 2023 mit einem hohen Wachstum der Gesamtleistung auf (vor weiteren Akquisitionen) 218 Millionen Euro gerechnet, obgleich der Fokus stärker auf der Profitabilität liegt. Die EBITDA-Ziel-Marge ist mit ca. 15 % angesetzt. Auch die 24. TK-Marktanalyse von Dialog Consult und VATM vom 26.10.2022 zeigt erneut eine Steigerung der Netznutzungen und damit verbunden einen Anstieg, insbesondere bei den Breitbandanschlüssen 10 , woraus eine weitere hohe Nachfrage im Ausbaubedarf abgeleitet werden kann.
10
https://www.vatm.de/wp-content/uploads/2022/10/TK-Marktstudie-2022_DC-VATM_261022.pdf.
Zudem werden auch zukünftig Unternehmen quer durch alle Branchen weiterhin in digitale Geschäftsmodelle investieren - die Corona-Pandemie war hier unveränderbar ein "digitaler Turning Point". 11 Im Jahr 2023 belasten die hohen Inflationsraten insbesondere die Konsum- und Baukonjunktur, aber auch die Endverbraucherpreise und führen zu einer sinkenden Kaufkraft, während die Finanzierungskosten durch die Zinserhöhungen der EZB erheblich gestiegen sind. 12 Ob sich die Industriekonjunktur aufgrund nachlassender Lieferengpässe bei Vorprodukten und zurückgehender Energiepreise erholen wird, ist inzwischen fraglich. 13 Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres stagnieren (-0,1 %) oder sinken. Die Inflationsrate wird im Jahr 2023 mit durchschnittlich 6,2 % nur geringfügig niedriger sein als im Vorjahr. Erst im kommenden Jahr wird ein deutlicher Rückgang erwartet. 14 Trotz anhaltendendem Beschäftigungswachstum in der ITK-Branche ist erneut der vorherrschende Fachkräftemangel zu nennen. Die gesamte Branche ist geprägt durch einen massiven Mangel an Fachkräften, der durch den demografischen Wandel zusätzlich verstärkt wird. Das bedeutet weniger Wachstum, weniger Wertschöpfung und weniger Innovationen - und bremst zudem die Fortschritte bei der Digitalisierung. Um die Potentiale der Digitalisierung freisetzen zu können, muss die dafür erforderliche Infrastruktur kontinuierlich weiter aufgebaut werden. Der zügige Aufbau eines 5G-Netzes in Städten z. B. erfordert schätzungsweise doppelt so viele Funkmasten wie für 4G vorhanden. Das Internet der Dinge, Industrie 4.0, autonomes Fahren, neue Vertriebswege und Logistikprozesse - all das erfordert breitbandige Echtzeitkommunikation im Gigabit-Bereich. Zudem ist ein breit verfügbares Glasfasernetz unverzichtbar für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Die aufgeführten Auswirkungen und das Tempo des technologischen Wandels betreffen unmittelbar das Geschäftsfeld der ICG-Gruppe und zeigen die großen Potentiale der Digitalisierung: Im Auf- und Ausbau der notwendigen Glasfaser- und Mobilfunk-Infrastruktur sowie der zugehörigen Planungs- und Projektierungsleistung.
11 Pressemitteilung Bitkom:
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalbranche-sieht-erste-Silberstreifen,
22.07.2022.
Sowohl das weitere Wachstum aber auch die Sicherung des Status quo kann neben dem Fachkräftemangel insbesondere durch einen limitierenden Faktor gebremst werden: Dies sind die oft langwierigen deutschen Genehmigungsprozesse für den Bau von Funkmasten, die die Ausbaupläne verlangsamen. Hier verspricht die digitalpolitische Agenda der neuen Bundesregierung eine Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren 15 , die bislang nur vereinzelt auf Bundesland-Ebene zu Vereinfachungen in bestimmten Rahmenbedingungen geführt hat. Der große Wurf ist bisher ausgeblieben und erweist sich zunehmend als Engpass. Unsere im Zusammenhang mit dem weiteren Wachstum notwendigen Treasury- und Finanzierungsaktivitäten könnten ungünstige Einlagen- und/oder Finanzierungskonditionen ausgesetzt sein, insbesondere durch die Erhöhung der Leitzinsen im Rahmen der Zentralbankenpolitik. Die Finanzierung der ICG-Gruppe sieht die Einhaltung einzelner Finanzkennzahlen ("Financial Covenants") während der Vertragslaufzeit vor. Im Fall der Verletzung der vereinbarten Finanzkennzahlen wird den finanzierenden Banken grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sofern die Verletzung nicht durch geeignete Finanzierungsmaßnahmen (z. B. Teilrückzahlung) geheilt wird. Im Berichtsjahr wurden sämtliche Financial Covenants vollumfänglich eingehalten. 2. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Das Gesamtrisiko für die ICG-Gruppe ist als gering zu betrachten. Größte Herausforderung ist der Fachkräftemangel, der sich perspektivisch bei Rezession der Gesamtindustrie partiell verbessern könnte. Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der ICG-Gruppe gefährden könnten. 3. Zusammenfassende Darstellung der Chancenlage Die wesentlichste Chance für die ICG-Gruppe ist die politisch erklärte und industriell verfolgte Digitalisierungsstrategie, die zu beständig hoher Nachfrage beim Ausbau der notwendigen Infrastruktur führt. 4. Prognosebericht 2023 Nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom werden im laufenden Jahr die Ausgaben für Informationstechnologie, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik im Vergleich zu 2022 um 3,8 % wachsen und voraussichtlich ein Volumen von 203,4 Milliarden Euro erreichen. In der Informationstechnik wird für 2023 ein Umsatz von 126,4 Milliarden Euro und damit ein Wachstum um 6,3 % erwartet. Die Telekommunikation wird voraussichtlich ein leichtes Wachstum von 0,8 % auf 69,5 Milliarden Euro verzeichnen. Für die Teilmärkte der TK-Endgeräte und der TK-Infrastruktur wird ein Wachstum von 2,3 bzw. 2,5 % auf 11,8 bzw. 7,7 Milliarden Euro prognostiziert. Die Investitionen in Telekommunikationsdienste bleiben nahezu unverändert bei 49,7 Milliarden Euro (+0,1 %). 16 Die Digitalbranche hat ungeachtet des Fachkräftemangels, des Krieges in der Ukraine und anhaltender hoher Inflation einen größtenteils optimistischen Blick auf die Zukunft. So lag im März die Geschäftserwartung der IT- und Telekommunikationsunternehmen bei 12,2 Punkten - dem höchsten Wert seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022. Auch die aktuelle Geschäftslage verbesserte sich im Vergleich zum Vormonat um 1,5 Punkte auf 38,8 Punkte und erreichte damit den besten Wert seit Juni 2022. Diese Zahlen werden durch den Digitalindex von Bitkom und dem ifo-Institut belegt. Der Index spiegelt die aktuelle Geschäftslage und die Geschäftserwartungen für die kommenden drei Monate wider und berechnet daraus das Geschäftsklima. Im Vergleich zum Februar verbesserte sich das Geschäftsklima um 8 Punkte auf 25,1 Punkte und liegt somit wieder auf demselben Niveau wie im letzten Frühjahr (April 2022: 25,2 Punkte). 17
16
https://www.bitkom.org/Marktdaten/ITK-Konjunktur/ITK-Markt-Deutschland.
Im Vergleich zum Gesamtgewerbe, für das vom ifo-Institut lediglich einen Anstieg von 0,8 auf 3,8 Punkte im Geschäftsklimaindex gemeldet wird, "erweist sich die Digitalwirtschaft trotz aktueller Krisen weiterhin als widerstandsfähiger als viele andere Branchen", erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg. 18 Auch die ICG-Gruppe profitiert von diesen Entwicklungen und dem hierfür erforderlichen langfristigen Investitionsbedarf und prognostiziert eine Fortsetzung des positiven Trends für 2023. Unserer Prognose nach wird die Gesamtleistung 2023 um ca. 39 % über der von 2022 liegen. Das EBITDA 2023 wird sich wieder verbessern und mit avisierten 15 % der Gesamtleistung deutlich über dem Niveau von 2022 bewegen. Um den erforderlichen Cashflow bzw. den Investitionsbedarf für den Ausbau der mittelfristig geplanten Geschäftsentwicklung weiterhin sicherzustellen, benötigt die ICG-Gruppe zusätzliche liquide Mittel, deren Zugang gesichert ist. Nach sorgfältiger Abwägung identifizierbarer Risiken überwiegen aus Sicht der Geschäftsleitung die Chancen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens. Die ICG-Gruppe wird sich, allen unternehmerischen Risiken zum Trotz, erfolgreich auf die Veränderungen und Anforderungen des Marktes einstellen und seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen können.
Leonberg, den 8. September 2023 Talpa Holding GmbH gez. Markus Wild, Geschäftsführer
18
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalbranche-weitgehend-krisenfest.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Talpa Holding GmbH, Hamburg (jetzt: Leonberg) Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Talpa Holding GmbH, Hamburg (jetzt: Leonberg), und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Talpa Holding GmbH, Hamburg (jetzt: Leonberg), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 8. September 2023 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Dr. Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer Stefan Fauß, Wirtschaftsprüfer Beschluss über die Billigung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der Talpa Holding GmbH, Hamburg (jetzt: Leonberg), wurde am 22. Februar 2024 gebilligt. |
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