Stahl- und Metallbau Becker GmbHLiquidiert
56073 Koblenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stahl- und Metallbau Becker GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20071. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Stahl- und Metallbau Becker GmbH, Koblenzer Str. 55, 56073 Koblenz, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde bezüglich des Anhangs die Erleichterungsvorschriften des § 288 S. 1 HGB sowie § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. 2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 ff. und 279 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Von der Bewertungsfreiheit für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 410,00 € wird unter Beachtung der Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der am Abschlussstichtag beizulegenden Werte. Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt grundsätzlich mit dem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, mit dem die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird oder sie zur Abdeckung des Risikos benötigt. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 4. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer waren zum Abschlussstichtag bestellt: Herr Walter Becker, Koblenz
Koblenz, den 12. Juni 2009 gez. Geschäftsführer |
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