Haus
Eichenhof GmbH
Nottensdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
1.5.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
168.319,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
168.319,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.290,61 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.194,89 |
0,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.095,72 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
223.609,61 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
1.5.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.714,30 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
14.285,70 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.404,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
208.491,31 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
30.771,57 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
223.609,61 |
0,00 |
Anhang
Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert, gem.
§ 253 Abs. 3 HGB.
Auf steuerlichen Sonderabschreibungen beruhende
niedrigere Wertansätze werden abweichend von §
253 Abs. 5 HGB unter Anwendung von Art. 67 Abs. 4 EGHGB
fortgeführt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv unter
Beachtung der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB vorgenommen.
Art und Umfang der Abschreibungen ergeben sich aus
dem als Anlage beigefügten Anlagenverzeichnis.
Beurteilungen zur Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen
beizulegenden Wert auf
Vermögensgenstände, bezüglich einer
vorübergehenden oder dauernden Wertminderung gem.
§ 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.
Das Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG
für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von € 410,00 wurde in den
handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen.
Umlaufvermögen
Soweit die Möglichkeit bestand,
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, wenn sie regelmäßig
ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen
von
nachrangiger Bedeutung ist, mit einer
gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert
anzusetzen, sofern ihr Bestand in seiner Größe,
seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen
Veränderungen unterliegt, wurde hiervon gem. §
240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.
Sofern die Möglichkeit bestand, gleichartige
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens
sowie andere
gleichartige oder annähernd gleichwertige
bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu
einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen
Durchschnittswert anzusetzen, wurde hiervon gem. § 240
Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in
der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Währungsumrechnungen nach § 256a HGB wurden
nicht vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige
Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem.
§ 252 Abs. 2 HGB berücksichtigt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an die
Mitglieder der Geschäftsführung bzw. eines evtl.
eingerichteten Aufsichtsrates gewährt.
Bürgschaften o.ä. wurden ebenfalls nicht gegeben.
Passiva
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1
HGB nach Abzug einer nicht eingeforderten Einlage in Ansatz
gebracht.
Rückstellungen
Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach
§ 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert worden, wobei gem. § 253 Abs. 2 HGB eine
Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
vorgenommen worden ist.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
übrige Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
HGB mit dem Erfüllungsbetrag in Ansatz gekommen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in der folgenden Höhe:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Restlaufzeit
|
31.12.2013
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
177,7
|
Summe
|
177,7
|
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven transitorischen
Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 250 Abs. 2 HGB
für erhaltene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag nach
dem Bilanzstichtag darstellen, in Ansatz gebracht.
Sonstige Angaben
Eine Abgrenzung aktiver und passiver latenter Steuern
gem. § 274 HGB wurde unter Anwendung von § 274a
HGB nicht berechnet und erfasst.
Im laufenden Geschäftsjahr waren folgende
Personen Mitglied der Geschäftsführung bzw. des
Beirates:
Name
|
Vorname
|
ausgeübter Beruf
|
Bremer
|
Olaf
|
Facharbeiter
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Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB
bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
Harsefeld,14.05.2014
gez. Olaf Bremer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2014 festgestellt.
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