Sankt Vincenzstift gGmbH
Vincenzstraße 60, 65385 Rüdesheim am Rhein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Nikolai Stahlheber seit 15.10.2025 | Geschäftsführer |
Anna Scherer seit 14.12.2023 | Prokura |
Jolante Greger seit 3.9.2019 | Geschäftsführer |
Veronika Keller seit 20.4.2012 | Prokura |
Caspar Dr. Dr. Söling seit 9.5.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sankt Vincenzstift gGmbHRüdesheim-AulhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Grundlagen der Gesellschaft Die Sankt Vincenzstift gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und hat ihren Sitz in Rüdesheim-Aulhausen. Sie ist in den Bereichen der Behindertenhilfe mit differenzierten Wohnangeboten (Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen) ergänzt um zahlreiche ambulante Angebote sowie Werkstattplätzen, der Jugendhilfe Marienhausen und in der Aus- und Weiterbildung von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen tätig und damit Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens im Rhein-Main-Gebiet. Der räumliche Wirkungskreis betrifft den Rheingau-Taunus-Kreis, den Main-Taunus-Kreis, den Hochtaunuskreis sowie die Stadt Frankfurt und den Kreis Offenbach. Wichtige Einzugsgebiete sind zudem die Städte Wiesbaden und Mainz. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Branche Die deutsche Wirtschaft war im Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise. Hinzu kam die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft durch die anhaltenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen.[1] In der Gesundheits- und Sozialwirtschaft war weiterhin eine hohe Unsicherheit spürbar. Neben den immer noch anhaltenden Nachwirkungen der Corona-Pandemie mit vielfach ausbleibenden Belegungszahlen, wirkten sich auch die sozialpolitischen Diskussionen um Reform- und Finanzierungsansätze negativ auf die Entwicklung und einer Erholung der Branche aus. Der massive Kostendruck im Gesundheitssektor ist flächendeckend präsent. Die Belastung des Personals ist weiterhin überdurchschnittlich. Im Bereich der Rehabilitation und Eingliederungshilfe sind die Ergebnisse durch eine Reduzierung der Refinanzierung von Leistungen und Wohnkosten ebenso rückläufig. Dies betrifft sowohl die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation. Die Umsetzung des BTHG in Bezug auf das Leistungsportfolio und -entgelte ist weiterhin nicht in allen Bereichen vollständig abgeschlossen. Auf dem Energie- und Rohstoffmarkt haben sich im Jahresverlauf die Preise erstmalig wieder verringert. Die Inflation in Deutschland sank in diesem Zusammenhang von 8,1% im Dezember 2022 auf nunmehr 3,7% zum Jahresende ab.[2] Im Jahresschnitt 2023 liegt sie bei 5,9%.[3] Im Bereich der Arbeitslöhne führte der AVR-Tarifabschluss 2023/2024 mit der Zahlung von Prämien für den Inflationsausgleich und einer signifikanten Erhöhung der tariflichen Bezüge zu einer massiven Steigerung der Personalkosten. Es besteht weiterhin enormer Druck bei der Gewinnung von Arbeitskräften insbesondere in der Pflege und im ärztlichen Dienst.[4] Die gesamte Branche erwartet weitere Kürzungen im Bereich der sozialen Infrastruktur als Ergebnis der abgeschlossenen Haushaltsplanungen der Regierung für das kommende Jahr.[5] Der deutlich reduzierte Gesundheitsetat weckt Befürchtungen vor einer verschlechterten Versorgung der Patienten bei wachsenden Herausforderungen um Qualität und Effizienz auch angesichts des fortschreitenden, demografischen Wandels in der Bevölkerung. Für das Jahr 2024 geht die Deutsche Bundesbank in einer Konjunkturprognose von einem Wachstum von 0,4% aus. Für die am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessene Inflation des kommenden Jahres wird ein Rückgang auf 2,7%, aufgrund der abnehmenden Teuerungsrate für Energie, erwartet. [6] Auf der Basis dieser Entwicklungen bleibt die Erfüllungen der Anforderungen an das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem, insbesondere in der medizinischen Versorgung von Patienten und der Schutz und die Betreuung von vulnerablen Menschen, ambitioniert. Trotz rückläufiger Inflation und Energiekosten verbleibt eine große Unsicherheit in Wirtschaft und Gesellschaft hinsichtlich der ökonomischen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und dem Fortgang der geopolitischen Auseinandersetzungen. Die hohe Abhängigkeit von den jeweiligen Kosten- und Leistungsträgern im Gesundheitswesen und die unsichere finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte wird weiterhin dazu führen, dass ein hoher Druck im Bereich der Finanzierung des sozialen Sektors bestehen bleibt. Für alle Träger im Sozial- und Gesundheitssektor besteht die Notwendigkeit ihre Angebote, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einflussgrößen, der fortlaufenden gesetzlichen Veränderungen und Regulatorik bei bestehendem Personalmangel, weiter zu optimieren. Behindertenhilfe / Rehabilitation Alle Leistungsbereiche der Behindertenhilfe / Rehabilitation mussten sich mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, hier vor allem den stark gestiegenen Energiekosten auseinandersetzen. Hinzu kommt der durchweg und durch alle Leistungsbereiche vorhandene Anstieg von Bürokratie und administrativen Anforderungen, welche nur sehr begrenzt durch eine entsprechende Refinanzierung von Personalstellen abgemildert werden. Deutliche Auswirkungen zeigt auch der Personalmangel, sowohl bei Fach- als auch bei Assistenzkräften. Für den Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist die Nachfrage grundsätzlich ungebrochen.[7] Die durch das Bundesteilhabegesetz ermöglichte Konkurrenz durch andere Leistungsanbieter hat hier noch zu keiner wesentlichen Änderung geführt. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich in den nächsten Jahren eine deutliche Reform des Zugangs zu einer WfbM über den Berufsbildungsbereich ergeben wird. Auch wenn die genaue Umsetzung noch nicht klar ist, so müssen nichtsdestotrotz bereits jetzt diesbezügliche Vorbereitungen getroffen werden. 2. Geschäftsverlauf Insgesamt ist der Geschäftsverlauf für die St. Vincenzstift gGmbH im Jahr 2023 erfolgreich gewesen. Die geplanten Ergebnisse für das Geschäftsjahr wurden trotz der Auswirkungen der anhaltenden Krisen- und Beschaffungssituation weitgehend erreicht. Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2023 67.085 TEUR. Sie liegen damit +4.732 TEUR höher als im Vorjahr (62.353 TEUR), und +606 TEUR über der Planung 2023 (66.479 TEUR). Innerhalb der betrieblichen Aufwendungen stellten die Personalaufwendungen die größte Position dar. Sie sind daher ein essentieller Leistungsindikator für die interne Steuerung. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 (50.172 TEUR) sind sie um 1.647 TEUR auf 51.819 TEUR gestiegen und lagen über dem geplanten Wert 2023 von 51.724 TEUR. Für den gesamten Erwachsenenbereich und den Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung resultierte mit der BTHG-Umstellung zum 01.07.2023 auch eine rechnerische und logische Finanzierungsumstellung, hierfür sind neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geschlossen worden. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Die folgenden Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres. Für die interne Steuerung stellen der Umsatz und der Personalaufwand die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar. 3.1. Ertragslage Die Erträge der Sankt Vincenzstift gGmbH beliefen sich 2023 auf 74.830 TEUR. Dem gegenüber standen Aufwendungen von 74.628 TEUR. Hieraus resultierte ein Jahresüberschuss von 202 TEUR. Bezüglich der Leistungsindikatoren ergab sich folgende Entwicklung: Hauptgründe für die Steigerung der Umsatzerlöse waren insbesondere die Vergütungssteigerungen der Wohnbereiche und der Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum 01.01.2023 und zum 01.07.2023 sowie die höheren Umsatzerlöse aus der Schulfinanzierung. Im Geschäftsjahr 2023 waren bei der Sankt Vincenzstift gGmbH ohne Geschäftsführung durchschnittlich 1.010 Mitarbeiter: innen (inklusive 64 Auszubildende) beschäftigt. Zusätzlich waren durchschnittlich 22 vom Staat besoldete Lehrkräfte tätig. 24 Mitarbeiter: innen waren in Elternzeit beziehungsweise in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die durchschnittliche Zahl der Vollkräfte lag in 2023 bei 731,87. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) kommen zur Anwendung. Die dort festgelegte betriebliche Altersversorgung erfolgt bei der KZVK Köln. 3.2. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Bilanzsumme der Sankt Vincenzstift gGmbH 66.854 TEUR, im Vorjahr 62.467 TEUR. Das Anlagevermögen stellt auf der Aktivseite mit 51.654 TEUR bzw. 77,26 % der Bilanzsumme den größten Teil des langfristigen Vermögens dar. Für das Geschäftsjahr 2023 sind Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und in das Sachanlagenvermögen in Höhe von insgesamt 4.321 EUR erfolgt. In die Erneuerung oder Erweiterung der Ausstattung (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) sind im Jahre 2023 Mittel in Höhe von 955 TEUR geflossen. Aufgrund der Umstellung der Vergütungssystematik in Hessen, die von den Leistungsträgern nicht direkt umgesetzt werden konnte, kam es zu einem deutlichen Anstieg der Forderungen, die dann in 2024 eingingen. Die Bilanzstruktur weist auf der Passivseite einen Eigenkapitalanteil (ohne Sonderposten) von 11.701 TEUR (17,50 % der Bilanzsumme) aus. Der Anteil der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens mit 29.895 TEUR an der Bilanzsumme beträgt 44,72 %. Der Deckungsgrad 2. war zum 31. Dezember 2023 auf 103,19 % zu beziffern. Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2023 5.264 TEUR oder 7,87 % der Bilanzsumme. Die Verbindlichkeiten betragen 19.837 TEUR zum 31. Dezember 2023 und entsprechen 29,67 % der Bilanzsumme. Hauptbestandteil sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 11.553 TEUR, dies entspricht 17,28 % der Bilanzsumme. Bei der Gegenüberstellung des zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Eigenkapitals und der Sonderposten gegenüber dem Gesamtkapital, ergab sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 62,22 %. Die Fremdkapitalquote dagegen betrug zum 31. Dezember 2023 37,78 %. 3.3. Finanzlage Der in der Bilanz ausgewiesene Gesamtbestand an Flüssigen Mitteln in Höhe von 1.338 TEUR ist Ausgangspunkt für die Beurteilung der Finanzlage. Bei der Gegenüberstellung der Flüssigen Mittel und den kurzfristigen Forderungen auf der einen Seite und den kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie den kurzfristigen Rückstellungen auf der anderen Seite ergibt sich eine Liquidität 2.Grades von 110,40 %. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr durch die Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling der JG-Gruppe jederzeit gewährleistet. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft entsprechendes Bild wieder. III. Prognosebericht Im Rahmen der prospektiven Planung sind für das Geschäftsjahr 2024 die Auswirkungen aufgrund der globalen Wirtschaftslage sowie die Veränderungen hinsichtlich der Umsetzung der neuen Landesrahmenverträge I - III berücksichtigt. 1. Umsatzentwicklung Aufgrund der vergütungsrechtlichen Anpassungen geht die Sankt Vincenzstift gGmbH für das Geschäftsjahr 2024 von einem starken Anstieg der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr aus. Die Nachfrage nach Schulplätzen für behinderte Menschen ist aufgrund der Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention nach wie vor schwer einzuschätzen und muss kontinuierlich stabilisiert werden. Basierend auf den am Erstellungszeitpunkt vorliegenden Daten für das Jahr 2024 erwarten wir keine grundsätzlichen Abweichungen gegenüber unserer ursprünglichen Planung. 2. Personalaufwands- und Ergebnisentwicklung Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein starker Anstieg der Personalkosten geplant. Entscheidend hierfür sind die Personalkostentarifsteigerung für Lohn und Gehalt sowie weiterführend die Berücksichtigung der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie gemäß Tarifwerk. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten, die Erlöse auszuweiten, ist eine permanente Überprüfung der betrieblichen Abläufe und Prozesse von besonderer Bedeutung. Unter Berücksichtigung der ursprünglichen Rahmenbedingungen wird für das Geschäftsjahr 2024 ein leicht über Vorjahresniveau liegendes Jahresergebnis erwartet. 3. Vermögens- und Finanzlage Im Rahmen der prospektiven Planung sind für das Geschäftsjahr 2024 die Auswirkungen aufgrund der globalen Wirtschaftslage sowie der zu erwartenden Tarif- und Sachkostensteigerungen berücksichtigt. IV. Risiko- und Chancenbericht Die größten Risiken werden in den Auswirkungen der Lohn- und Preisentwicklung, dem Fachkräftemangel sowie in den geopolitischen Krisen gesehen. Trotz fortlaufender Risikoanalyse und Umsetzung von Maßnahmen verbleibt für die Gesellschaft weiterhin ein hohes Risiko in der Leistungs-, Umsatz- und Kostenentwicklung, welches sich insbesondere aus einer reduzierten Belegung, aus Personalvakanzen und -ausfällen sowie aus der Kostenentwicklung aus dem Bezug von wesentlichen Sachmitteln und Dienstleistungen ergeben kann. Nachfolgend sind die Risiken themenspezifisch und darin absteigend nach ihrer Bedeutung für die Gesellschaft angegeben: Auslastungsrisiken und Marktchancen Risiken: Die durch die aktuelle wirtschaftliche und politische Krisensituation entstandenen und weiter prognostizierten Steigerungen im Sach- und Personalkostensektor sowie die damit verbundene Vergütungs- und Refinanzierungsstrukturen, stellt die Sankt Vincenzstift gGmbH vor Herausforderungen. Um die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft sowie das Leistungsangebot und -qualität weiter zu gewährleisten, ist eine umfassende Steuerung der Ergebnisentwicklung sowie der dahinterstehenden Refinanzierungsstrukturen notwendig. Die anhaltenden Baukostensteigerungen sowie die gestiegenen Darlehenszinsen stellen die Sankt Vincenzstift gGmbH vor weitere große Herausforderungen. Zukünftig sind neue gesetzliche Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erwarten. Bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderung ergeben sich kurzfristige Risiken durch die gesteigerten Sach- und Energiekosten, sowie mittelfristige Risiken aus der geänderten konjunkturellen Entwicklung, sowie der Reform des BBB. Chancen: Durch die Einbindung der Einrichtungen der Josefs-Gesellschaft in die Konzernstruktur ist ein solider Rückhalt gegeben. Die Verbundstruktur mit ihren unterschiedlichen Bereichen stellt somit einen weiteren Vorteil dar, da so Synergien und wirtschaftliche Ausgleichseffekte ermöglicht werden. Wir sehen daher gute Chancen, uns mit unseren Angeboten am Markt behaupten zu können. Die gegenwärtigen Erweiterungs- und Baumaßnahmen der Sankt Vincenzstift gGmbH bieten die Chance, das Leistungsangebot, die Betreuungsqualität und die Belegungssituation weiter zu stärken und auszubauen. Risiken und Chancen im Personalbereich Risiken: Die Personalgewinnung und die beschlossenen Personalkostensteigerung stellen nach wie vor das größte Risiko im Personalbereich dar. Die Besetzung von Lehrerstellen in den Schulen der JG-Gruppe gestaltet sich zunehmend als äußerst schwierig. Auch hier kommt der allgemeine Lehrermangel zur Geltung.[8] Zudem ist festzustellen, dass aufgrund des Mangels an geeigneten Nachwuchskräften die durchschnittliche Altersstruktur ansteigt. Neben den bereits erfolgten Tariferhöhungen für das Jahr 2023 werden in 2024 die Tabellenentgelte für die Beschäftigten der Anlagen 2, 2d und 2e sowie der Anlagen 31 bis 33 AVR zum 1. März zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5% erhöht. Diese Erhöhung muss zusammen mindestens 340 Euro betragen. Zum gleichen Termin werden auch die Ausbildungsentgelte um 150 Euro erhöht. Weiterhin erhalten die Mitarbeitenden der Caritas im ärztlichen Dienst (Anlage 30 AVR) weitere Entgelterhöhungen in Höhe von 4,0% zum 1. April 2024. Mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurden Zulagen für den Sozial- und Erziehungsdienst für die Jahre 2022 bis 2024 vereinbart, die zu erheblichen Mehrkosten in Teilen der Eingliederungshilfe führt. Eine Anpassung der Vergütungssätze wird nicht in allen Bereichen ausgeglichen werden können. Chancen: Die Anwendung der AVR kann für die Gesellschaft bei der Gewinnung von Personal durchaus zum Vorteil werden. Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter kann sie als attraktiver katholischer Arbeitgeber einen sicheren Arbeitsplatz bieten. Darüber bieten die trägereigenen Pflegeschulen sowie die Trainee- und Lead-Programme Chancen zur Mitarbeitergewinnung und Weiterentwicklung von internen Führungsqualitäten. Risiken und Chancen der Gesetzgebung Risiken: Das Risiko von Veränderungen der Finanzierungssysteme besteht für die Gesellschaften der Josefs-Gesellschaft jederzeit. Die Umstellung auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zu einem erhöhten administrativen Aufwand sowohl in der Verwaltung als auch auf den Wohngruppen geführt, der bewältigt werden muss. Es ist zu beobachten, dass Leistungsträger verstärkt in die Überprüfung der Leistungserbringer gehen, vor allem auch mit der Zielsetzung Rückzahlungen zu erreichen. Chancen: Die Ermittlung, Schaffung und Umsetzung der komplexen personenzentrierten Leistungsbedarfe beinhalten die Möglichkeit zur Erweiterung des Leistungsspektrums und die zunehmende Differenzierung der Leistungsangebote weiterzuentwickeln. Die Trennung der existenzsichernden Leistungen zu den Fachleistungen ist mittlerweile etabliert. Durch die personenzentrierte Teilhabeplanung besteht die Chance, die leistungsnehmerbezogenen individuellen Bedarfe noch zielgerichteter zu fördern und damit die Betreuungsqualität zu erhöhen. Durch die gemeinsame Beschulung von Schüler/-innen mit einer Behinderung und ohne eine Behinderung im Rahmen der Inklusion ergeben sich Chancen die Nachfrage nach Beschulung von Förderschulen nachhaltig zu stärken. Dies zeigt, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) Chancen auf neue Betätigungsfelder und Interessensgruppen eröffnet. Liquiditäts- und Risikomanagement Die Sankt Vincenzstift gGmbH nimmt am konzernweiten Risikomanagement teil. Zur Erkennung der geschäftsspezifischen Risiken erfolgt eine jährliche Risikobewertung durch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Über die Ergebnisse erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung gegenüber der Holding und den Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat) der JG-Gruppe. Durch die zentrale Bündelung der liquiden Mittel (Cash-Management) in der Zentrale der JG-Gruppe und den monatlichen Liquiditätsstatus für den gesamten Konzern wird die Liquidität von Tochtergesellschaften sichergestellt.
Rüdesheim-Aulhausen, den 27. März 2024 gez. Dr. Dr. Caspar Söling, Sprecher der Geschäftsführung gez. Andreas Sipf, Kaufm., Geschäftsführer gez. Jolante Greger, Päd., Geschäftsführerin [1] Vgl. o.V.: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Dezember 2023, in: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 13. Dezember 2023 [2] Vgl. Rudnicka, Joanna: Inflationsrate in Deutschland von Dezember 2021 bis Dezember 2023, in: Statista, 16. Januar 2024 [3] Vgl. o.V.: Preise -Verbraucherpreisindex und Inflationsrate, in: Pressemitteilungen Statistisches Bundesamt, 16. Januar 2024 [4] Vgl. o.V.: Lage der Krankenhäuser so schlecht wie noch nie - Insolvenzen steuern 2024 auf Rekordhoch zu, in: Pressemitteilung Deutsche Krankenhaus Gesellschaft-Bundesverband der Krankenhausträger in der Bundesrepublik Deutschland, 27. Dezember 2023 [5] Vgl. o.V.: Wohlfahrtsverbände warnen vor Auswirkungen der Haushaltskrise, in AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V., 24. November 2023 [6] Vgl. o.V.: Deutschland-Prognose der Bundesbank: Sinkende Inflation, aber noch keine Entwarnung, in: Pressenotiz Deutsche Bundesbank, 15. Dezember 2023 [7] Vgl. Glasmacher, Sabine / Kramer, Petra: Die Eingliederungshilfe-Leistungen des LVR im Rheinland: Regionalisierter Datenbericht 2020, in: öffentliche Vorlage Nr. 15/1036 des Sozialausschusses (LVR), 23.08.2021, S. 18 ff [8] Vgl. Lehrermangel: Bis 2030 fehlen mindestens 81.000 Lehrkräfte Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20231. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sankt Vincenzstift gGmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Sankt Vincenzstift gGmbH hat ihren Sitz in Rüdesheim-Aulhausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 25474). Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen grundsätzlich den §§ 266 und 275 HGB. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas wurde nur vorgenommen, soweit dies zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung führt. Die Gesellschaft ist als steuerbegünstigte Körperschaft von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die für die Bewohner verwalteten Verwahrgelder (Taschengelder) werden als Treuhandvermögen bzw. Treuhandverbindlichkeit unter der Bilanz ausgewiesen. Die Sankt Vincenzstift gGmbH ist zum Bilanzstichtag eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert, um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten mindestens 250,00 EUR und maximal 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) betragen, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zum Nennwert bilanziert. Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren und werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Höhe der gewährten Zuwendungsbeträge gebildet und jährlich um den anteiligen Abschreibungsbetrag der geförderten Anlagegüter aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet worden. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G im Wege der Einzelbewertung nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem zehnjährigen Durchschnittszinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Weitere Berechnungsgrundsätze sind, dass ein Trend für Renten und Anwartschaften von 0,00 % p. a. und keine Fluktuation angenommen werden. Die Differenz der Rückstellungen aus dem siebenjährigen und zehnjährigen Jahresdurchschnitt des Zinssatzes (Gewinn aus Zinssatzänderung) zum 31. Dezember 2023 beträgt 1 TEUR (i. Vj. 5 TEUR) und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgte jeweils zu ihrem, nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten, Barwert mittels des sogenannten Anwartschaftsbarwertverfahrens. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Bewertung liegt ein Rechnungszinssatz von 1,03 % (i. Vj. 0,52 %) für die Altersteilzeit und 1,74 % (i. Vj. 1,44 %) für die Jubiläumsverpflichtung zu Grunde. Als weitere Prämisse wird ein Gehaltstrend von 2,50 % unterstellt. Bei der Wahl des Rechnungszinssatzes für die Jubiläumsverpflichtungen wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, welches die Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes von 15 Jahren für alle Anspruchsberechtigten gestattet. Die nach § 8a Altersteilzeitgesetz vorzunehmende Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die sich in Altersteilzeit befinden, erfolgt für alle Gesellschaften der JG-Gruppe zentral durch das Mutterunternehmen Josefs-Gesellschaft gAG, Olsberg. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang als abschließende Anlage beigefügt ist. Mit Ausnahme einer Forderung in Höhe von 2 TEUR (i. Vj. 3 TEUR) haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben den Charakter von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Den Arbeitnehmern der Sankt Vincenzstift gGmbH wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die KZVK abgewickelt wird. Infolge der Satzungsänderung der KZVK vom 1. November 2019 ist ein Fehlbetrag nicht mehr verlässlich quantifizierbar. Diese mittelbare Pensionsverpflichtung ist gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Für das Geschäftsjahr 2023 betrug der laufende Beitrag an die KZVK 2.121 TEUR (Vorjahr 2.011 TEUR), er beträgt 5,6 % des beitragspflichtigen Entgelts. Für 2024 wird mit einem gleichbleibenden Beitragssatz gerechnet. Die beitragspflichtigen Gehälter werden sich in diesem Zeitraum entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung erhöhen, von erheblichen Veränderungen der zu berücksichtigenden Mitarbeiteranzahl ist nicht auszugehen. Darüber hinaus berechnet die KZVK für die Jahre 2020 bis 2026 einen Angleichungsbeitrag, um die Abrechnungsverbände S und P zu dem neuen Abrechnungsverband G zusammenzulegen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen für Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Urlaub, Überstunden, Sonderentgelten und Dienstjubiläen. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
* Sicherung durch Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken). Die in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 5.073 TEUR (i. Vj. 2.436 TEUR). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse enthalten u. a. Erlöse aus Pflege und Betreuung in Höhe von 56.330 TEUR (i. Vj. 51.986 TEUR hiervon 40.208 TEUR Erlöse aus Betreuung sowie 11.778 TEUR Erlöse ambulanter Dienst und sonstige Heimerträge), Erlöse Wohnbereich Erwachsene, aus Miete, Serviceleistungen und Verpflegung von 3.314 TEUR (i. Vj. 3.302 TEUR) sowie Zuwendungen zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen für die von der Gesellschaft unterhaltenen Schulen in Höhe von 4.528 TEUR (i. Vj. 4.291 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich insbesondere aus Erstattungen von Beschäftigungsverboten, Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge für behinderte Menschen und Zuwendungen Dritter für laufende Aufwendungen zusammen. Des Weiteren beinhalten die sonstigen Erträge ungeplante Versicherungserstattungen sowie einen erhaltenen Nachlass. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten, Instandhaltungen, Versicherungen und Abgaben sowie Mieten, Pacht- und Leasingaufwendungen enthalten. 5. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr waren durchschnittlich 946 (i. Vj. 962) Arbeitnehmer (AN) beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
Geschäftsführer 3 (i. Vj. 3), Lehrkräfte vom Staat besoldet 22 (i. Vj. 25), Auszubildende, Praktikanten, Volontäre 64 (i. Vj. 45) sowie Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einer AItersteilzeit und Mitarbeiter in Elternzeit 24 (i. Vj. 23) sind hierbei nicht berücksichtigt. Geschäftsführung Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum Herr Dr. Dr. Caspar Söling, Geisenheim - Sprecher der Geschäftsführung Herr Andreas Sipf, Nidderau - Kaufmännischer Geschäftsführer Frau Jolante Greger, Reichelsheim - Pädagogische Geschäftsführerin bestellt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird unter Bezugnahme auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen sowie Miet- und Pachtverträgen in Höhe von 14.335 TEUR p. a., davon aus Erbpachtzinsen 6.623 TEUR und 258 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen. Bestellobligos bestehen zum Stichtag in Höhe von 3.200 TEUR. Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands in Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Angleichungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Erläuterungen zur Bilanz. Konzernzugehörigkeit Die Sankt Vincenzstift gGmbH wird in den Konzernabschluss der Josefs-Gesellschaft gAG, Olsberg, (eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Arnsberg unter HRB 15224) einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers werden im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung hat den Jahresüberschuss entsprechend dem Grundsatzbeschluss der Gesellschafterversammlung in die Gewinnrücklage eingestellt.
Rüdesheim-Aulhausen, den 27. März 2024 gez. Dr. Dr. Caspar Söling, Sprecher der Geschäftsführung gez. Andreas Sipf, Kfm., Geschäftsführer gez. Jolante Greger, Päd., Geschäftsführerin Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Sankt Vincenzstift gGmbH, Rüdesheim am Rhein Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sankt Vincenzstift gGmbH, Rüdesheim am Rhein, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sankt Vincenzstift gGmbH, Rüdesheim am Rhein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 12. Juni 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Dr. Thomas Drove, Wirtschaftsprüfer Stefan Wißler, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. September 2024 festgestellt worden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen