WKW Engineering GmbHLiquidiert

Korzert 21, 42349 Wuppertal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 16994
Vorher
WKW Erbslöh Automotive GmbH
Eingetragen
4.6.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Entwicklung, Projektierung und Vertrieb von Gegenständen für die Automobilindustrie einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie alle mit diesem Unternehmensgegenstand zusammenhängenenden oder ihn fördernden Geschäfte und Maßnahmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Kebbe
seit 9.7.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WKW Engineering GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Wuppertal, HRB 16994, Amtsgericht Wuppertal

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23.385,00 47.923,00
23.385,00 47.923,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.716,00 21.984,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.764.712,00 2.097.053,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 485.022,00 1.445.043,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 176.954,77
3.266.450,00 3.741.034,77
3.289.835,00 3.788.957,77
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.792,39 57.831,23
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 48.597.704,60 64.269.246,47
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
48.609.496,99 64.327.077,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.293,62 7.946,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 28.613.390,64 20.879.221,15
(davon aus Lieferungen und Leistungen € 28.613.390,64; Vorjahr € 20.879.221,15)
3. Forderungen gegen Gesellschafter 1.177.964,51 4.553.787,54
(davon aus Lieferungen und Leistungen € 1.177.964,51; Vorjahr € 4.553.787,54)
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 62.557,97 51.445,60
5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.229.501,95 963.927,11
31.099.708,69 26.456.327,40
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 8.964,38 13.118,03
79.718.170,06 90.796.523,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.453,29 118.867,44
D. Aktive latente Steuern 252.846,30 655.874,40
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.244.803,16 0,00
87.522.107,81 95.360.222,74

PASSIVA

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnvortrag 4.516.355,16 6.459.587,46
III. Jahresfehlbetrag / -überschuss -9.011.158,32 -1.943.232,30
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.244.803,16 0,00
0,00 4.766.355,16
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 970.623,00 888.576,00
2. Steuerrückstellungen 30.712,13 189.162,24
3. Sonstige Rückstellungen 13.264.737,21 5.564.910,50
14.266.072,34 6.642.648,74
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.663.430,20 2.882.156,05
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 4.663.430,20; Vorjahr € 2.882.156,05)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 72.413,87 161.722,56
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 72.413,87; Vorjahr € 161.722,56)
(davon aus Lieferungen und Leistungen € 67.409,53; Vorjahr € 97.981,63)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 68.163.502,28 80.044.712,28
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 68.163.502,28; Vorjahr € 80.044.712,28)
(davon aus Lieferungen und Leistungen € 93.871,21; Vorjahr € 46.657,66)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 356.689,12 862.627,95
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 356.689,12; Vorjahr € 862.627,95)
(davon aus Steuern € 313.844,49; Vorjahr € 387.916,05)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 95,48; Vorjahr € 459.499,19)
73.256.035,47 83.951.218,84
87.522.107,81 95.360.222,74

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021

2021 2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 71.870.388,74 46.360.992,28
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -15.671.541,87 17.009.426,58
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 83.214,05 62.371,33
4. Sonstige betriebliche Erträge 117.405,98 577.399,42
(davon aus Währungsumrechnung € 3.222,77; Vorjahr €20.328,72)
5. Materialaufwand
a.) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -29.586.436,75 -34.072.722,22
b.) Aufwendungen für bezogene Leistungen -150.594,43 -162.197,86
-29.737.031,18 -34.234.920,08
6. Personalaufwand
a.) Löhne und Gehälter -17.234.184,35 -18.343.710,23
b.) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.163.648,76 -3.098.600,56
(davon für Altersversorgung € 255.410,42; Vorjahr € 209.051,88)
-20.397.833,11 -21.442.310,79
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -824.958,27 -821.324,70
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.614.726,89 -9.429.931,33
(davon aus Währungsumrechnung € 11.518,53; Vorjahr € 55.512,19)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
(davon aus verbundenen Unternehmen € 0,00; Vorjahr € 0,00)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.434.876,27 -237.999,26
(davon an verbundene Unternehmen € 1.389.821,27; Vorjahr € 207.246,26)
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen € 27.820,00; Vorjahr € 27.661,00)
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -395.864,89 215.962,75
12. Ergebnis nach Steuern -9.005.823,71 -1.940.333,80
13. Sonstige Steuern -5.334,61 -2.898,50
14. Jahresfehlbetrag / -überschuss -9.011.158,32 -1.943.232,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Angaben

Die WKW Engineering GmbH ("Gesellschaft") hat ihren Sitz in Wuppertal und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 16994 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetztes aufgestellt. Die WKW Engineering GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Wie im Lagebericht näher in Abschnitten "3.2.2 Chancen und Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb", "3.2.3. Finanzierungsrisiken und -chancen", sowie "3.2.4. Beurteilung der Gesamtlage" des Lageberichts dargestellt, besteht für die Gesellschaft zusammen mit dem übergeordneten Konzern seit November 2021 ein erheblicher Finanzierungsbedarf, der nur durch Abschluss eines Sanierungskreditvertrags im April 2022 gedeckt werden konnte, dessen Laufzeit dem gesamten geplanten Restrukturierungszeitraum bis Ende 2025 entspricht. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

1. Anlagevermögen

Erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden als immaterielle Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten, d.h. mit den bei ihrer Entwicklung angefallenen Aufwendungen als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen und nach Fertigstellung planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Zinsen für Fremdkapital werden in den Herstellungskosten nicht angesetzt.

Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Gesamtbetrag der Forschungskosten T€ 853. Hierin enthalten sind selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 0.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer, angesetzt. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten und Abschreibungen einbezogen. Beim beweglichen Anlagevermögen werden die Abschreibungen linear vorgenommen. Soweit Anlagen mehrschichtig genutzt werden, wird dies bei Berechnung der Abschreibungen entsprechend berücksichtigt.

Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 250 EUR werden in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben gebucht. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 250,01 bis € 800,00 betragen, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Für die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gelten überwiegend folgende Nutzungsdauern:

Jahre
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 15
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 13
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 13

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt.

2. Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit niedrigeren Tagespreisen, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse mit den dem Fertigungsgrad entsprechenden Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden in den Herstellungskosten nicht angesetzt. Die in den Vorräten liegenden Risiken sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert aktiviert. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Skonto-, Zins- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst.

4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen.

6. Latente Steuern

Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird ausgeübt. In der Bilanz werden die aktiven und passiven latenten Steuern unsaldiert ausgewiesen. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

7. Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt unverändert EUR 250.000.

Mit Gesellschafterbeschluß vom 01.05.2022 leistet die alleinige Gesellschafterin eine freiwillige Zuzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 8 Mio. in das Eigenkapital der Gesellschaft. Die Zuzahlung erfolgt in die Kapitalrücklage der Gesellschaft.

8. Rückstellungen

Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Die Jubiläumsrückstellungen sowie die Rückstellungen für Altersteilzeit werden nach versicherungsmathematischen Methoden unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck berechnet. Der Abzinsung wurde bei den Rückstellungen für Jubiläumszahlungsverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank vorgegebene durchschnittliche Marktzins der vergangenen 7 Jahre von 1,35 % für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Bei den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein durchschnittlicher Marktzins der vergangenen 7 Jahre von 0,34 % für die Restlaufzeit von 4 Jahren herangezogen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt.

Sämtliche Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden in dem GuV-Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

9. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

10. Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger, berücksichtigt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ist im beiliegenden Anlagenspiegel für die einzelnen Positionen dargestellt (dem Anhang als Anlage beigefügt).

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen setzen sich zusammen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 16 (VJ T€ 8), Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 28.613 (VJ T€ 20.879), Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in Höhe von T€ 63 (VJ T€ 51) und Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 1.178 (VJ T€ 4.554).

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Vorsteuererstattungsansprüche an das Ausland in Höhe von T€ 1.184 (VJ T€ 499).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3. Aktive latente Steuern

Für die Unterschiede bestimmter Rückstellungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz wurden aktive latente Steuern in Höhe von T€ 253 (VJ T€ 656). Dabei wurde ein Steuersatz von 30% zu Grunde gelegt.

Der Gesamtbetrag der einer Ausschüttungssperre unterliegenden Beträge setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2021
T€
1. Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0
2. Beträge aus der Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern 253
3. Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen zwischen einem Ansatz mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem Ansatz mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz 89
Summe 342

4. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) angewandt. Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrunde gelegt:

31.12.2021
Zinssatz (gemäß Vereinfachungsregel und unter Berücksichtigung des 10-Jahres-Durchschnitts nach § 253 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB) 1,87 %
Erwartete Rentensteigerungen 1,50 %
Zugrunde gelegte Sterbetafeln Heubeck 2018 G

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2021 T€ 89.

Aufwendungen aus der Abzinsung wurden wie folgt erfasst:

31.12.2021
T€
Aufwendungen -20
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung (unter "Zinsen und ähnliche Aufwendungen") -20
31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Versorgungsverpflichtungen 971 889

5. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Abfindungen gemäß Restrukturierungsplan in Höhe von T€ 8.933 (VJ T€ 2.266), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 2.528 (VJ T€ 1.454), für Urlaubsansprüche T€ 659 (VJ T€ 380), für Jubiläumszuwendungen T€ 299 (VJ T€ 283); für Altersteilzeitverpflichtungen T€ 310 (VJ T€ 632) und für Sonderleistungen T€ 413 (VJ T€ 393).

Die Altersteilzeitrückstellungen wurde mit Deckungsvermögen i.S. des § 246 Abs. 2 HGB verrechnet:

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Erfüllungsbetrag Altersteilzeitverpflichtungen 683 644
Zeitwert des Deckungsvermögens 373 12
Netto-Verpflichtung 310 632

Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen zum 31.12.2021 T€ 373 (VJ T€ 12). Es handelt sich bei dem Deckungsvermögen um in Euro valutierendes Bankkonto. Insofern waren der Buchwert und der beizulegende Zeitwert zum Stichtag gleich. Bis 2020 wurden die Zeitwerte des Deckungsvermögens welche den anspruchsberechtigten Mitarbeitern zuzuordnen waren fälschlicherweise im Deckungsvermögen der Gesellschafterin WKW Aktiengesellschaft ausgewiesen. Ein entsprechender Anspruch gegenüber der Gesellschafterin wurde nicht ausgewiesen. Wäre im Vorjahr das Deckungsvermögen entsprechend verteilt worden, hätten sich die Rückstellungen um T€ 251 reduziert und die Forderungen gegenüber Gesellschafter korrespondierend erhöht. In 2021 ergaben sich keine Aufwendungen sowie Erträge aus der Aufzinsung des Deckungsvermögens.

6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 4.663, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 72, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 68.164 stammen in Höhe von T€ 94 aus Leistungen und Lieferungen sowie mit T€ 68.070 aus Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash-Poolings.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

2021 2020 Veränderung
T€ % T€ % T€ %
Projekte 59.419 82,7 32.315 69,7 27.104 83,9
Dienstleistungen 2.500 3,5 4.225 9,1 1.725 40,8
Provisionen 9.951 13,8 9.821 21,2 130 1,3
ERLÖSE GESAMT 71.870 100,0 46.361 100,0 25.509 55,0

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 84 (VJ T€ 492), periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 12 (VJ T€ 26), Erträge aus Währungskursdifferenzen in Höhe von T€ 3 (VJ T€ 20), sowie Versicherungserstattungen in Höhe von T€ 1 (VJ T€ 10).

3. Personalaufwand

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

2021 2020
Lohnempfänger 60 64
Angestellte 155 167
215 231

4. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betragen T€ 825 (VJ T€ 821).

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 29 (VJ T€ 312). Des Weiteren wurden hier Kosten für eine weitreichende Umstrukturierungsmaßnahme in Höhe von Mio. € von 6,9 abgebildet, welche insofern außergewöhnlichen Aufwand darstellen.

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 1.434 (VJ T€ 238) enthalten T€ 28 (VJ T€ 28) Aufwendungen aus der Abzinsung.

7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

2021 2020
T€ T€
Körperschaftsteuer laufendes Jahr 0 5
Gewerbesteuer laufendes Jahr 0 26
Ausländische Quellensteuer 0 12
Steuernachzahlungen für vergangene Jahre 0 155
Steuererstattungen für vergangene Jahre 7 0
latente Steuern -403 -414
-396 216

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Miet- und Leasingverträge 954 1.101
954 1.101

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen mit T€ 781 (VJ T€ 778) gegenüber verbundenen Unternehmen und dem Gesellschafter.

2. Abschlussprüferhonorar

Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der Walter Klein GmbH & Co.KG, Wuppertal, enthalten.

3. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung

Zu Mitgliedern der Geschäftsführung waren die folgenden Herren bestellt:

Peter Heubes, Diplom-Ingenieur, Wuppertal

Günter Rahner, Diplom-Ingenieur, Mannheim (bis zum 24.01.2022)

4. Konzernabschluss, Mutterunternehmen

Die Gesellschaft gehört zum Konzern der Walter Klein GmbH & Co. KG, Wuppertal. Gesellschafterin zu 100% ist die WKW Aktiengesellschaft, Velbert.

Die WKW Engineering GmbH, Wuppertal, wird in den Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens der Walter Klein GmbH & Co. KG einbezogen. Der Konzernabschluss der Walter Klein GmbH & Co. KG, Wuppertal, wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

5. Nachtragsbericht

Wir verweisen auf die Anmerkungen zum Eigenkapital.

Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine angegriffen. Die Europäische Union hat hierauf im Einklang mit einer Vielzahl weitere Industrienationen wie den USA, Japan und Südkorea umfangreiche Wirtschaftssanktionen verhängt. Diese werden - neben einer Vielzahl weiterer Effekte - die schon vor Beginn der Kampfhandlungen zu verzeichnender Inflation mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter verstärken, die privaten wie öffentlichen Haushalte belasten und damit die Konjunkturentwicklung beeinträchtigen. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag ergeben sich nicht. Mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Gesellschaft können derzeit noch nicht beurteilt werden. Sie könnten sich aber nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

Am 26. April 2022 konnten die Gesellschafterin und die Walter Klein GmbH & Co. KG als Kreditnehmer einen Sanierungskreditvertrag abschließen, der planmäßig die Finanzierung der Restrukturierung der Gesellschaft sowie des WKW Konzerns insgesamt sicherstellen soll. Der Vertrag, der eine Vielzahl von Bedingungen sowie einzuhaltende finanzielle Ziele formuliert, hat eine Laufzeit bis Ende 2025 und ist endfällig.

 

Velbert, den 10. Juni 2022

WKW Engineering GmbH

Geschäftsführung

Peter Heubes

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die WKW Engineering GmbH erbringt ausschließlich Dienstleistungen für Unternehmen der WKW.group. So werden alle vertrieblichen Aktivitäten im Segment Automotive durch die WKW Engineering übernommen. Darüber hinaus begleitet die Gesellschaft die WKW-Werke bei der Umsetzung von Serienneuanläufen. Dieser Prozess beginnt mit der Produktentwicklung über das Projektmanagement mit dem Kunden bis zum Serienstart im betreffenden Werk. Dazu gehören ebenfalls die Beschaffung und zum Teil Eigenfertigung von Werkzeugen und Anlagen.

Als weitere zentrale Funktion übernimmt die F&E-Abteilung der WEG die allgemeine Weiterentwicklung von Produktionsprozessen und Verfahren bis hin zur Neuentwicklung dieser.

Die Dienstleistungen der WEG werden über Umlagen und projektbezogene Abrechnungen an die Konzerngesellschaften weiter berechnet.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Nach der globalen Wirtschaftskrise im ersten Jahr der Covid19-Pandemie fand die Weltwirtschaft 2021 aus der Rezession heraus und wuchs im Berichtsjahr laut Internationalem Währungsfonds um 5,9%. Auch der Welthandel entwickelte sich mit einem Plus von 9,3% wieder lebhaft - trotz Lieferkettenproblemen, Chipmangel in der Automobilindustrie, Verteuerungen bei Rohstoffen und Energie, die sich vor allem im zweiten Halbjahr 2021 bemerkbar machten und die industrielle Produktion, auch in der Aluminiumindustrie, beeinträchtigten.

Die Wirtschaft in der Euro-Zone wuchs 2021 um 5,2%, in den USA um 5,6%. China und Indien erholten sich von allen Volkswirtschaften am stärksten - hier lag das Wachstum bei 8,2% bzw. 9,0%. Auch die mittel- und lateinamerikanischen Schwellenländer fanden aus der schweren Rezession des Vorjahres heraus und verzeichneten ein kräftiges Wachstum (+6,8% ).

Von allen europäischen Ländern legte die deutsche Wirtschaft im Berichtszeitraum am geringsten zu (+2,9%), hatte aber auch einen vergleichsweise geringen Einbruch im Vorjahr erlitten. Die Beschäftigung zog leicht an. Während die Inlandsnachfrage sich nur leicht gegenüber dem Vorjahr erholte, konnte der Export verlorenes Terrain vollständig aufholen (+9,4%).

Lage der Automobilindustrie

Für die internationale Automobilindustrie war 2021 ein turbulentes Jahr: Während im ersten Quartal aufgrund niedriger Vorjahreswerte und aufgrund von Nachholeffekten teilweise deutliche Absatzzuwächse realisiert werden konnten, zeichnete sich ab dem zweiten Quartal ein deutlich negativeres Bild ab, das sich bis zum Jahrsende nicht wieder aufhellte. Insbesondere der Mangel an Halbleitern strapazierte die weltweiten Lieferketten. Daneben machten die Knappheit bei weiteren Vorprodukten und Rohstoffen sowie steigende Preise für Energie und Logistik der Industrie zu schaffen.

Von den drei größten Absatzregionen musste im Gesamtjahr 2021 einzig Europa (EU27, EFTA und UK) einen deutlicheren Rückgang um 800 Tsd. Fahrzeuge verbuchen. In den USA gab es hingegen nur leichte Verluste, in China legte der Absatz leicht zu. Auf das Gesamtjahr gesehen ergab sich für die Märkte in denen WKW direkt vertreten ist, nämlich Europa und North America, ein Rückgang von 1 Mio. PKW.

Auf dem europäischen Pkw-Markt wurden knapp 12,2 Mio. Neufahrzeuge zugelassen. In Deutschland gingen die Zulassungen sogar um 10% zurück. In Nordamerika stagnierten die Pkw-Verkäufe bei 9,5 Mio. Fahrzeugen. Der chinesische Pkw-Markt beendete das Jahr mit einem Marktvolumen von 21,1 Mio. Fahrzeugen (+7%); die Jahresbilanz fiel damit sogar besser aus als im Vor-Coronajahr 2019. Der Absatz in Japan ging um knapp 4% auf 3,7 Mio. Fahrzeuge zurück. Auf dem indischen Pkw-Markt wurden 2021 mit 27% wieder mehr Fahrzeuge verkauft als im Vorjahr. Der brasilianische Light-Vehicle-Markt beendete das Jahr knapp über dem schwachen Vorjahresniveau.

2.2. Geschäftsverlauf

Im Berichtsjahr 2021 stieg der Umsatz um EUR 25,5 Mio. gegenüber dem Vorjahr auf EUR 71,9 Mio. Geplant war ein Umsatzniveau von rund EUR 5,3 Mio. über dem Vorjahreswert. Ursächlich für den ungeplanten Umsatzanstieg des Geschäftsjahres war die Verschiebung von ursprünglich im Vorjahr geplanten Projektabrechnungen in das Jahr 2021.

Die Projektvorschau und damit verbunden die Auftragslage und insbesondere die nicht wettbewerbsfähige Kostenstruktur im Bereich des Betriebsmittelbaus führten in 2021 zu der Entscheidung, diesen Betriebsmittelbau sowie angrenzende Bereiche zu schließen. Diese Schließung soll in 2022 umgesetzt werden.

Die Gesellschaft ist über die WKW Aktiengesellschaft in den Konzern der Walter Klein GmbH & Co. KG (nachfolgend Walter Klein GmbH & Co. KG), Wuppertal, (nachfolgend WKW.group) eingebunden. Ausschließlich Unternehmen der WKW.group sind Abnehmer der Gesellschaft. Ferner ist die Gesellschaft über den mit der WKW Aktiengesellschaft bestehenden Cashpool in die Finanzierung der WKW.group eingebunden. Eigene Kreditlinien bei externen Dritten bestehen nicht. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 bestanden Verbindlichkeiten gegen die WKW Aktiengesellschaft aus dem Cashpool in Höhe von EUR 80,0 Mio. Zum Ende des Geschäftsjahres betrug die Verbindlichkeit EUR 68,1 Mio. Zur Sicherstellung ihrer Finanzierung war die Gesellschaft im gesamten Geschäftsjahr darauf angewiesen, bei Bedarf liquide Mittel aus dem Cash-Pool geltend machen zu können, um über benötigte liquide Mittel verfügen zu können.

Vor dem Hintergrund des sich verändernden wirtschaftlichen Umfeldes der Gesellschaft bzw. der WKW.group insgesamt hatte die Konzernleitung in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Gesellschaft bereits im Vorjahr verschiedene strategische Maßnahmen eingeleitet, die in Form von erheblichen Investitionen bzw. umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen mit erheblichem Liquiditätsbedarf verbunden waren bzw. sind. Aus dem Zusammentreffen des hieraus bestehenden Finanzierungsbedarfs sowie der ertrags- bzw. liquiditätsbedingten Belastungen aus dem Geschäftsverlauf wurde ab September 2021 erkennbar, dass ein erheblicher zusätzlicher Liquiditätsbedarf entstehen würde. Dieser zusätzliche Liquiditätsbedarf konnte nur durch eine umfassende Ausweitung der für die WKW.group verfügbaren Kreditlinien gedeckt werden. Mit den Finanzierungspartnern wurden daher Gespräche aufgenommen und eine renommierte deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer umfassenden Beurteilung der Planungen der gesetzlichen Vertreter der WKW.group für die Jahre bis 2025, insbesondere der daraus abgeleiteten Kreditbedarfe und Tilgungsmöglichkeiten, beauftragt. Auf Basis der vorläufigen Beurteilung dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden im November 2021 Überbrückungsdarlehen in Höhe von insgesamt EUR 15,0 Mio. gewährt, deren Laufzeit bis zum Abschluss einer umfassenden, langfristigen Sanierungskreditvereinbarung begrenzt war.

2.3. Darstellung der Lage

2.3.1. Ertragslage

Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 72 Mio. erzielt. Die erzielte Betriebsleistung liegt hingegen mit EUR 56,4 Mio. rund EUR 8 Mio. unter dem Vorjahr. Diese rückläufige Entwicklung ist auf geringere Neuprojektgewinne zurückzuführen.

Der daraus resultierende geringere Rohertrag konnte nur teilweise durch reduzierte Personalkosten und sonstige Aufwendungen kompensiert werden. Es verbleibt ein operatives Ergebnis von EUR -0,3 Mio. gegenüber EUR 0,5 Mio. im Vorjahr.

Im Finanzergebnis spiegeln sich die auch auf WKW-Gruppenebene gestiegenen Finanzierungskosten wider. Hinzu kommt der nicht-operative Aufwand für die Bildung von Rückstellungen für den geplanten Sozialplan betreffend die Schließung des Betriebsmittelbaus in Höhe von EUR 6,8 Mio, welcher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, nachdem im Vorjahr bereits EUR 2,3 Mio. berücksichtigt wurden.

Das Geschäftsjahr 2021 schließt die WKW Engineering GmbH mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 9 Mio. ab.

2.3.2. Finanzlage

Das Eigenkapital mit dem Vorjahreswert von T€ 4.766 wurde durch das stark negative Jahresergebnis 2021 vollständig aufgezehrt und wird erstmalig als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Die im Vorjahr noch erreichte Eigenkapitalquote von rund 5% sinkt auf 0%.

Der außerordentliche Rückstellungszuwachs in Höhe von rund EUR 7,6 Mio. basiert in Höhe von EUR 6,8 Mio. aus dem Aufbau einer Rückstellung für Restrukturierungskosten und in Höhe von Mio. 1,1 aus für noch zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Projektabrechnungen.

Die Verbindlichkeiten liegen mit EUR 73,3 Mio. um EUR 10,7 Mio. unter dem Vorjahresniveau. Insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschafter konnten mit EUR 12,0 Mio. auf Mio. 68,2 Mio. zurückgeführt werden. Hingegen stiegen die Verbindlichkeiten aus Leistung und Lieferung sowie sonstige Verbindlichkeiten um EUR 1,3 Mio. auf EUR 5,0 Mio. Den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschafter stehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter in Höhe von EUR 29,8 Mio. gegenüber. Insgesamt entfallen knapp EUR 78 Mio. der Vermögensgegenstände der WKW Engineering GmbH bzw. rund 90% der Bilanzsumme auf Investitionen in Vorratsvermögen bzw. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter.

Die Nettoverschuldung - gemessen als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter aus dem Cash-Pooling abzüglich der verfügbaren liquiden Mittel - belief sich zum Jahresende auf eine Nettoverschuldung in Höhe von EUR 68,1 Mio., nachdem im Vorjahr noch eine Nettoverschuldung in Höhe von EUR 80,0 Mio. zu verzeichnen war. Die Verbesserung um EUR 11,9 Mio. wird positiv beeinflusst durch das hohe Abrechnungsvolumen in Jahr 2021.

Das Working Capital, definiert als Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Cash-Pooling hat sich von EUR 6,8 Mio. auf EUR 6,5 Mio. leicht vermindert.

Aufgrund der Einbindung in den Cashpool-Vertrag mit der Gesellschafterin WKW Aktiengesellschaft und der bei dieser vorhandenen Liquiditätsbestände war die Gesellschaft stets in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

2.3.3. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der WKW Engineering beläuft sich auf EUR 88 Mio. und liegt damit um EUR 7,8 Mio. unter dem Vorjahreswert. Wesentlich ursächlich hierfür ist der Ausweis des Eigenkapitals als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite der Bilanz in Höhe von EUR 4,3 Mio. sowie die Reduktion des Vorratsvermögens um EUR 15,7 Mio.

Das Anlagevermögen reduzierte sich um ca. EUR 0,5 Mio. gegenüber 2020. Den Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände von EUR 14 T€ und Sachanlagen in Höhe von EUR 312 T€, stehen Abschreibungen in Höhe von insgesamt EUR 825 T€ sowie Abgänge in Höhe von EUR 37 T€ gegenüber.

Das Umlaufvermögen reduzierte sich um EUR 11 Mio. Das Vorratsvermögen reduzierte sich um EUR 15,7 Mio. aufgrund des hohen Projektumsatzes im Jahr 2021, abgeleitet davon stehen Erhöhungen der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 7,7 Mio. und eine Reduktion der Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 3,4 Mio.

2.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft

Zusammenfassend betrachtet ist festzustellen, dass das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 wesentlich beeinflußt wurde durch die Einmalkosten aufgrund der Entscheidung einen wesentlichen Geschäftsbereich im Laufe des Jahres 2022 zu schließen. Den hohen Verbindlichkeiten aus dem Cashpool stehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Vorratsbestände aus den laufenden Werkzeug- und Entwicklungsprojekten gegenüber.

Das Unternehmen, aber auch der Konzern, in welche die Gesellschaft stark eingebunden ist, steht im Zeitraum der geplanten Restrukturierung, die bis 2025 abgeschlossen werden soll, vor großen Herausforderungen.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1. Prognosebericht

3.1.1. Erwartete gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der IWF in seiner Projektion vom Januar 2022 eine weitere Erholung der Weltwirtschaft, wenngleich nicht mehr in der Stärke des Vorjahres. Das globale Wachstum wird mit 4,4% projektiert, die Zunahme des Welthandels mit 6,0%. Die Kluft in der Wachstumsdynamik zwischen den drei großen Wirtschaftsregionen USA, China und Europa fällt der Projektion zufolge nicht mehr so gravierend aus wie in früheren Jahren: Für die USA wird ein Wirtschaftswachstum von 4,0% erwartet, für die Euro-Zone +3,9% und für China +4,8%.

Die breite Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen das Corona-Virus und die weltweit zunehmenden Impfungen lassen hoffen, dass sich die negativen Auswirkungen verringern, die von der Covid19-Pandemie auf die Wirtschaft und das Gesundheitsrisiko der Menschen ausgehen. Zwar hat sich die Ansteckungsgefahr durch die Omicron-Variante erhöht, doch scheinen die Krankheitsverläufe weniger schwerwiegend zu sein als bei der Delta-Variante.

Die IWF-Projektion berücksichtigt nicht die negativen wirtschaftlichen Folgen, die der von Russland gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 begonnene Krieg haben wird. Die Wirtschaftssanktionen seitens der Europäischen Union und USA gegen russische Personen und Einrichtungen, insbesondere der weitreichende Ausschluss Russlands vom Zahlungssystem Swift, wird auch negative Rückwirkungen auf die Wirtschaft in Europa haben. In welchem Umfang die Wirtschaftsleistung in Europa und darüber hinaus davon betroffen ist, ist derzeit (Stand März) nicht absehbar.

Die im ersten Quartal 2022 weiterhin zu beobachtenden Lieferkettenprobleme und insbesondere die Verteuerung von Rohstoffen, Vorprodukten und Energie stellen ebenfalls eine Bedrohung für den weiteren Konjunkturverlauf da. Die allgemeine Inflationsrate betrug im März 7,3% und im April 7,4% , die Preise für Energieprodukte stiegen im März um über 31,2% gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung könnte, sofern sie sich im weiteren Jahresverlauf fortsetzt, eine Preis-Lohn-Spirale auslösen, die sich ebenfalls negativ auf die Wirtschaftsleistung auswirkt.

Während sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft Anfang 2022 merklich verbesserte, brach der ifo-Geschäftsklimaindex im März auf 90,8 Punkte und im April auf 91,8 Punkte ein, nach 98,5 Punkten im Februar. Insbesondere die Geschäftsaussichten verdüsterten sich erheblich. Dies geht insbesondere auf die (erwarteten) Auswirkungen des Ukrainekriegs zurück; letztendlich lässt sich aber zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Prognose erstellen.

Aus der überarbeiteten Projektion des IWF vom April 2022, die möglichen Auswirkungen des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine berücksichtigt, ergab sich jedoch für die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft keine konkrete Anpassungsnotwendigkeit der Unternehmensplanung, die insoweit dem Sanierungsgutachten vom April 2022 sowie der Berichterstattung in diesem Lagebericht zugrunde liegt.

3.1.2. Erwartete branchenbezogene Rahmenbedingungen

In Deutschland wurden in den ersten zwei Monaten 2022 384.600 Fahrzeuge (+6 %) neu zugelassen, jedoch beträgt der Rückgang 28% gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019. Die ohnehin angespannte Situation bei der Versorgung von Vorprodukten und Bauteilen für den Kraftfahrzeugbau könnte sich durch die Kriegshandlungen Russlands weiter verschärfen. Nichtsdestotrotz wird für das Gesamtjahr 2022 gemäß Prognose der Marktforschungsgesellschaft IHS, einem für die Automobilindustrie führenden Datenanbieter, ein Wachstum für den europäischen Markt um 1,2 Mio. PKW und für den nordamerikanischen Markt um 1,3 Mio. PKW gegenüber 2021 erwartet. Man geht hierbei von einer Normalisierung der Beschaffungsmärkte und Lieferketten im zweiten Halbjahr aus bleibt damit weiterhin deutlich hinter den Absatzzahlen aus der Vor-Corona-Zeit 2019 zurück.

Die ohnehin angespannte Situation bei der Versorgung von Vorprodukten und Bauteilen für den Kraftfahrzeugbau könnte sich durch die Kriegshandlungen Russlands weiter verschärfen. So könnte zum Beispiel die Versorgung mit importiertem Palladium aus Russland für Katalysatoren beeinträchtigt werden. Ähnliches gilt für den Import von russischem Nickel, das für die Produktion von Lithium-Ionen-Batterien für E-Autos benötigt wird.

Die Automobilindustrie zum Jahresbeginn Mitte Februar berichtete der Branchenverband Aluminium Deutschland von gut gefüllten Auftragsbüchern seitens der Industriekunden und zeigte sich optimistisch für weiteres Wachstum der Branche. Der Krieg in der Ukraine lässt eine konkrete Prognose für das laufende Jahr jedoch nicht zu.

Der Krieg hat außerdem den Aluminiumpreis weiter in die Höhe getrieben, kurzzeitig sogar auf 4.000 US-Dollar je Tonne. Von Anfang Januar bis Ende März 2022 verteuerte sich Aluminium um 28% auf über 3.600 US-Dollar (25.03.)., per Ende April lag stabilisierte sich der Preis auf einem weiterhin hohen Niveau von 3.006 US-Dollar pro Tonne.

Steigende Energiepreise, Unterbrechungen der Materialversorgung, Versorgungsunsicherheit bei kritischen Legierungsmetallen sowie volatile Abrufzahlen insbesondere seitens der Automobilkunden bleiben Risikofaktoren für den weiteren Branchenverlauf.

3.1.3 Ausblick für die Gesellschaft

Kurzfristig werden die Krisen, verursacht durch die Halbleiter und den Ukrainekrieg, zwar das eigene Dienstleistungs- und Projektgeschäft der WKW Engineering nicht maßgeblich beeinflussen, jedoch ist die Gesellschaft komplett abhängig von der Entwicklung des Automotive-Zuliefergeschäftes der WKW.group. Die nachfolgenden Erläuterungen spiegeln insoweit die Erwartung der gesetzlichen Vertreter wider, wie sie von der Gesellschafterin und der Konzernmutter in Absprache mit der Geschäftsführung der Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensplanung entwickelt und mit den Beratern der Gesellschafterin WKW Aktiengesellschaft und der Konzernmutter Walter Klein GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Sanierungskreditvertrag kritisch plausibilisiert wurden. Gleichwohl sind bei der Beurteilung dieser nachfolgend dargestellten Erwartungen die im Chancen- und Risikobericht dargestellten Sachverhalte zu berücksichtigen. Neben den beschriebenen Markteinflüssen und -bedingungen hängt deren Entwicklung auch vom Wettbewerbsumfeld ab.

Die Herausforderung der WKW Engineering GmbH wird es immer mehr sein, sich an das ändernde Marktumfeld anzupassen. Die geplante Schließung des Betriebsmittelbaus wird zu den notwenigen Kostenentlastungen führen. Die anspruchsvolle Aufgabe wird es sein mit der verbleibenden Mannschaft die Anforderungen aus den Werken weiterhin zu erfüllen.

Geplant ist für das Geschäftsjahr 2022 ein Umsatz in Höhe von EUR 38 Mio. bei einer Betriebsleistung von EUR 39,5 Mio. Mit den angepassten Personalkosten soll dennoch ein kleiner operativer Gewinn von EUR 0,8 Mio. verbleiben.

Der Ende April 2022 abgeschlossene Sanierungskreditvertrag zwischen der alleinigen Gesellschafterin WKW Aktiengesellschaft und deren Mehrheitsgesellschafterin Walter Klein GmbH & Co. KG (zusammen Kreditnehmer) und den Kreditgebern hat planmäßig eine Laufzeit bis Ende 2025, soweit die WKW Aktiengesellschaft und die Walter Klein GmbH & Co. KG und der WKW.group insgesamt die vertraglichen Vereinbarungen und finanziellen Ziele der Restrukturierung erreichen können. Der Bestand des Sanierungskreditvertrags und die daraus der WKW Aktiengesellschaft zur Verfügung stehende Liquidität ist notwendige Voraussetzung, um der Gesellschaft den Abruf erforderlicher liquider Mittel aus dem Cashpool, d.h. durch die Möglichkeit zur Beibehaltung bzw. gegebenenfalls dem Ausbau der Verbindlichkeiten des Cashpool der WKW Aktiengesellschaft durch Abruf erforderlicher liquider Mittel aus dem Cashpool, jederzeit zu ermöglichen. Unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung dieser vertraglichen Vereinbarungen und finanziellen Ziele der Restrukturierung im Zusammenhang mit dem Sanierungskreditvertrag, geht die Gesellschaft davon aus, dass die finanzielle Stabilität der Gesellschaft gewährleistet sein wird und sie jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

3.2. Chancen- und Risikobericht

3.2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen und Risiken

Die größten allgemeinen Risiken sehen wir verursacht durch steigende Inflation im allgemeinen und im speziellen vor allem in Form von erheblichen Preisanstiegen für Energie und Rohmaterialien.

Grundsätzlich können wir über vertraglich vereinbarte Preisgleitklauseln zwar insbesondere Rohstoffpreisänderungen zeitnah an die Kunden weitergeben, dennoch sind viele Zukaufvolumina hierauf zunächst nicht erfasst. Eine 1:1-Weitergabe wird nur im eingeschränkten, deutlich zeitversetzten Umfang möglich sein. Die Mehrkosten werden den Ertrag entsprechend belasten.

Völlig unmöglich lässt sich für uns das Risiko der generellen Energiebelieferungssicherheit im Rahmen der Ukrainekrise bewerten. Das Szenario eines kompletten Embargos oder Lieferstopps jeglicher Energiebelieferungen aus Russland würde erhebliche Risiken bis hin zur Komplettschließung der Produktion bedeuten.

Steigende Inflationswerte könnten aber auch die Fahrzeug-Nachfrage erheblich negativ beeinflussen.

Branchenspezifische Risiken ergeben sich vor allem aus den Themen Lieferketten und Nachhaltigkeit.

Lieferketten und -abhängigkeiten

Die aktuellen Krisen haben erhebliche Auswirkungen auf die Lieferketten gehabt. Die Automobilindustrie wird ihre Einkaufsstrategie überdenken müssen. Die bestehenden hohen Abhängigkeiten von einzelnen Ländern und Zulieferern werden hinterfragt. Krisenfestigkeit oder auch Resilienz werden viele Entscheidungen bei unserem Kunden aber auch bei uns prägen. Das gilt für unsere Beschaffungsseite direkt und indirekt für die Nachfrageseite über unserer Kunden. Aufgrund unserer Präsenz in allen Automotive-Märkten sehen wir uns hierfür gut für potentielle Kundenanforderungen aufgestellt. Alternative Beschaffungsoptionen für Rohaluminium und andere Produktionsmaterialen sind vorhanden. Kritisch würde ein Stopp von Gaslieferungen für das Schmelzwerk und die Eloxalanlagen bei dem internen Profillieferanten Erbslöh Aluminium GmbH für die Automotive Werke werden und hätte somit auch zumindest mittelbare Auswirkungen auf die Gesellschaft.

Nachhaltigkeit

Die Automobilindustrie steht vor enormen Herausforderungen hinsichtlich der Umstellung der Fahrzeuge und Produktion auf Nachhaltigkeit. Der Trend zur Elektromobilität ist nicht mehr aufzuhalten. Die Antriebsvariante mit Wasserstoff wird als Alternativantrieb für große Fahrzeuge weiterentwickelt. Diese Veränderungen werden zu enormen Transformationen in der Autoindustrie führen. Sie erfordern erhebliche Investitionen, die den Druck zu Zusammenschlüssen von Herstellern weiter erhöhen.

Die Auswirkungen der Pandemie, des Technologiewechsels hin zur Elektromobilität sowie der Digitalisierung werden die WKW und ihre Tochtergesellschaften auf Grund der von uns belieferten Kunden- und Produktstruktur weniger unmittelbar treffen, als dies für die Branche im Allgemeinen gilt. Insgesamt sind die von uns ausgerüsteten höher- und hochklassigen Fahrzeuge weniger konjunkturanfällig und profitieren auch stark vom Export in bereits wieder im Wachstum befindliche Märkte wie z.B. China.

Neue E-Fahrzeuganbieter und Start-Ups verzeichnen starke Nachfrageschübe und benötigen dringend erfahrene und schnelle Entwicklungsleistung im Bereich der Karosserie, die diese nicht mehr als Kernkompetenz und wertschöpfend, sondern als Commodity betrachten. Schnelligkeit und Flexibilität sind hier derzeit der entscheidende Wettbewerbsvorteil. Insofern betrachten wir die einschneidenden Veränderungen am Antriebsstrang ausschließlich als Chance und nicht als Risiko.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei unserer Produktion wird in der Zukunft ein immer wichtigeres Thema. Ein erster Schritt dabei war die Einführung von NEWTRAL®, ein unter besonderer Beachtung des CO 2 -Footprints hergestelltes Aluminiumhalbzeug, das die Möglichkeiten eines nachhaltigen Herstellungsprozesses ausnutzt und so einen wichtigen Beitrag zur CO 2 -Neutralität des Endproduktes leistet.

3.2.2. Chancen und Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb

Aufgrund der hohen Abhängigkeit von den Gruppengesellschaften leiten sich die Risiken und Chancen ausschließlich aus deren Geschäftsmodell ab. Im Folgenden sollen davon einige wesentliche dargestellt werden:

Der Wettbewerb reduziert sich immer stärker auf chinesische Anbieter, die neben ihren chinesischen Produktionskapazitäten überwiegend zu deutlich niedrigeren Kosten in Osteuropa produzieren. Die OEMs stehen aufgrund der immensen Entwicklungskosten für die E-Mobilität unter erheblichem Kostendruck, den sie an die Zulieferer weiterzugeben versuchen. Das erhöht die Herausforderungen für die Produktionsgesellschaften im Hinblick auf die Senkung der Produktionskosten.

Generell ist unsere Gruppe als spezialisierter Automobilzulieferer höchst abhängig von wenigen OEM-Kunden. Das zeigt sich nun insbesondere auch in der Corona-Krise.

Generell erlauben unsere Kundenverträge die Weitergabe von Preisänderungen aus der Beschaffungsseite, insbesondere bei unserem Rohmaterial Aluminium. Dennoch verbleiben hier erhebliche Risiken bei uns.

Aufgrund der hohen Bonität unserer Kunden, die im Wesentlichen die OEM's sind, sehen wir keine nennenswerten Risiken für Forderungsausfälle. Die Ausfallrisiken erhöhen sich jedoch, da sich unsere Kundenbasis durch neue Start-up-OEM's aus dem E-Mobilbereich als auch durch First Tier-Zulieferer verbreitert.

Eine Chance könnte sich für uns aus dem Trend der Lokalisierung der Fahrzeugfertigung ergeben, da wir - mit Ausnahme von China - auf allen großen Automärkten mit eigener Fertigung vertreten sind und somit die global agierenden OEMs partnerschaftlich begleiten können.

Chancen können sich auch aus dem Trend zur E-Mobilitätsfertigung in Form von neuen Produkten ergeben, deren Entwicklung wir auf Basis unserer Kernkompetenzen verfolgen und die zugleich auch durch die Lokalisierung der Batteriefertigung in Deutschland bzw. Europa begünstigt werden könnte.

Die Chancen und Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb können sich auf die Erreichung der Planwerte und der damit verbundene Nachweis der Einhaltung des Sanierungspfades der WKW.group auswirken. Die Erreichung der Planwerte und die Einhaltung des Sanierungspfades durch die WKW Aktiengesellschaft, die Konzernobergesellschaft und der WKW.group insgesamt stellen eine wesentliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Sanierungskreditvertrags durch die Banken dar, da wesentliche nachteilige Veränderungen im Sinne des Sanierungskreditvertrags die Banken zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.

3.2.3. Finanzierungsrisiken und -chancen

Die WKW Engineering ist komplett über interne Darlehen finanziert.

Die Gesellschaft ist über die WKW Aktiengesellschaft in die WKW.group eingebunden. Unternehmen der WKW.group sind die Abnehmer der Gesellschaft. Ferner ist die Gesellschaft über den mit der WKW Aktiengesellschaft bestehenden Cashpool in die Finanzierung der WKW.group eingebunden; eine eigenständige Kreditfinanzierung besteht nicht. Zum Bilanzstichtag bestanden auf Seiten der Gesellschaft Verbindlichkeiten aus diesem Cashpool-Vertrag in Höhe von EUR 68,1 Mio. Zur Sicherstellung ihrer Finanzierung ist die Gesellschaft darauf angewiesen, diesen Cashpool weiterhin in Anspruch nehmen zu können, um über die benötigten liquiden Mittel verfügen zu können. Hierzu müssen jedoch der WKW Aktiengesellschaft entsprechende liquide Mittel zur Verfügung stehen. Voraussetzung hierfür ist es, dass die WKW Aktiengesellschaft, aber auch die Walter Klein GmbH & Co. KG und die WKW.group insgesamt die in der Sanierungskreditvereinbarung vom 26. April 2022 vertraglich festgelegten Meilensteine der geplanten Restrukturierung erreichen sowie die finanziellen Ziele und die Finanzkennzahlen, die mit den Kreditgebern vereinbart wurden, einhalten und somit die Sanierungskreditvereinbarung zwischen den Kreditnehmern und den Kreditgebern seitens dieser nicht vorzeitig gekündigt wird. Dies stellt für die WKW Aktiengesellschaft, die Walter Klein GmbH & Co. KG und die WKW.group insgesamt eine große Herausforderung dar, sodass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ob alle Bedingungen des Sanierungskreditvertrags eingehalten werden können und somit der WKW Aktiengesellschaft bei Bedarf die notwendigen liquiden Mittel zur Verfügung stehen, um die von der Gesellschaft benötigten liquiden Mittel bereitzustellen.

3.2.4. Beurteilung der Gesamtlage

Mit dem im April 2022 erfolgten Abschluss des Sanierungskreditvertrags, von dem die Gesellschaft über die Einbindung in den Cashpool der WKW Aktiengesellschaft und ihre starke Einbindung in der WKW.group insgesamt begünstigt wird, kann die im Herbst 2021 begonnene, bis in das Jahr 2025 geplante Restrukturierung der Gruppe im Geschäftsjahr 2022 planmäßig fortgesetzt werden.

Die Gesamtlage ist wie die der WKW.group äußerst angespannt. Die Krisen, begonnen mit Corona über Halbleiter und Ukraine haben die Automobilbranche und die WKW.group erheblich getroffen. Die WKW Engineering GmbH ist ausschließlich vom Erfolg des WKW-Automotivegeschäftes abhängig. Die Herausforderungen aus dem Markt im Allgemeinen und aus den umzusetzenden Sanierungsaktivitäten der Gesellschaft als auch der Gruppe sind enorm. Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschaft verstärkt auf die WKW.group angewiesen, die benötigte Liquidität durch die mit der WKW Aktiengesellschaft bestehenden Cash-Pool-Vereinbarung zu erhalten, um somit der Gesellschaft die für zukünftige Investitionen und/oder zur Finanzierung zusätzlichen notwendigen Working Capitals erforderlichen liquiden Mittel bereitzustellen.

Aufgrund von Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb sowie Finanzierungsrisiken auf Ebene der WKW Aktiengesellschaft, der Walter Klein GmbH & Co, KG sowie der WKW.group insgesamt, in den die Gesellschaft stark eingebunden ist, besteht vor dem Hintergrund des für 2022 zu erwartenden gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Geschäftsumfelds eine wesentliche Unsicherheit, ob alle Bedingungen des Sanierungskreditvertrags eingehalten werden können. Eine wesentliche nachteilige Veränderung im Sinne des Sanierungskreditvertrags, bei den Kreditnehmern aber auch auf Ebene der WKW.group, könnte zu einer außerordentlichen Kündigung des Sanierungskreditvertrags führen. Hierdurch würde die Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Liquiditätsbedarf durch Inanspruchnahme der Cashpool-Vereinbarung mit der WKW Aktiengesellschaft zu decken, zumindest erheblich gefährdet, was insoweit bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Vor diesem Hintergrund wird die Gesamtlage der Gesellschaft von den gesetzlichen Vertre-tern als besonders angespannt beurteilt.

 

Wuppertal, den 10.06.2022

WKW Engineering GmbH

Die Geschäftsführung

Peter Heubes

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2021
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.121 14 0 0 1.135
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.121 14 0 0 1.135
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 89 - 0 0 89
technische Anlagen und Maschinen 6.102 242 0 1.521 7.866
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.301 70 37 -1.344 2.990
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 177 0 0 -177 0
Sachanlagen 10.669 312 37 0 10.944
Anlagevermögen 11.790 326 37 0 12.079
Abschreibungen
Stand am 1.1.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2021
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.073 39 0 0 1.112
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.073 39 0 0 1.112
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 67 5 0 0 72
technische Anlagen und Maschinen 4.005 317 0 779 5.101
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.856 464 37 -779 2.505
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
Sachanlagen 6.928 786 37 0 7.677
Anlagevermögen 8.001 825 37 0 8.789
Nettowerte
Stand am 31.12.2021 Stand am 31.12.2020
TEUR TEUR
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23 48
Immaterielle Vermögensgegenstände 23 48
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17 22
technische Anlagen und Maschinen 2.765 2.097
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 485 1.445
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 177
Sachanlagen 3.267 3.741
Anlagevermögen 3.290 3.789

Anlagenverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WKW Engineering GmbH, Wuppertal

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WKW Engineering GmbH, Wuppertal, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WKW Engineering GmbH, Wuppertal, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt "II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitten "3.2.4. Beurteilung der Gesamtlage" im Zusammenhang mit "3.2.3. Finanzierungsrisiken und -chancen" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft zur Sicherstellung ihrer Finanzierung darauf angewiesen ist, diesen Cashpool weiterhin in Anspruch nehmen zu können, um über die benötigten liquiden Mittel verfügen zu können. Hierzu müssen jedoch der WKW Aktiengesellschaft entsprechende liquide Mittel zur Verfügung stehen. Voraussetzung hierfür ist es, dass die WKW Aktiengesellschaft, aber auch die Walter Klein GmbH & Co. KG und die WKW.group insgesamt die in der Sanierungskreditvereinbarung vom 26. April 2022 vertraglich festgelegten Meilensteine der geplanten Restrukturierung erreichen sowie die finanziellen Ziele und die Finanzkennzahlen, die mit den Kreditgebern vereinbart wurden, einhalten und somit die Sanierungskreditvereinbarung zwischen den Kreditnehmern und den Kreditgebern seitens dieser nicht vorzeitig gekündigt wird. Dies stellt für die WKW Aktiengesellschaft, die Walter Klein GmbH & Co. KG und die WKW.group insgesamt eine große Herausforderung dar, sodass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ob alle Bedingungen des Sanierungskreditvertrags eingehalten werden können und somit der WKW Aktiengesellschaft bei Bedarf die notwendigen liquiden Mittel zur Verfügung stehen, um die von der Gesellschaft benötigten liquiden Mittel bereitzustellen.

Aufgrund von Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb sowie Finanzierungsrisiken auf Ebene der WKW Aktiengesellschaft, der Walter Klein GmbH & Co. KG sowie der WKW.group insgesamt, in den Gesellschaft stark eingebunden ist, besteht vor dem Hintergrund des für 2022 zu erwartenden gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Geschäftsumfelds eine wesentliche Unsicherheit, ob alle Bedingungen des Sanierungskreditvertrags eingehalten werden können. Eine wesentliche nachteilige Veränderung im Sinne des Sanierungskreditvertrags, bei den Kreditnehmern aber auch auf Ebene der WKW.group, könnte zu einer außerordentlichen Kündgung des Sanierungskreditvertrags führen. Hierdurch würde die Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Liquiditätsbedarf durch Inanspruchnahme der Cashpool-Vereinbarung mit der WKW Aktiengesellschaft zu decken, zumindest erheblich gefährdet.

Wie in Abschnitt "II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang und in den Abschnitten"3.2.4. Beurteilung der Gesamtlage" im Zusammenhang mit "3.2.3. Finanzierungsrisiken und -chancen" im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten zusammen mit den anderen dort ausgeführten Sachverhalten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 10.06.2022

Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ralf Clemens, Wirtschaftsprüfer

Matthias Koch, Wirtschaftsprüfer

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