MF-Computersysteme GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
914,00 |
1.544,00 |
| I.
Sachanlagen |
914,00 |
1.544,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.940,18 |
59.574,35 |
| I.
Vorräte |
9.021,45 |
9.823,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.495,51 |
17.998,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.423,22 |
31.753,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
109,23 |
91,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.963,41 |
61.209,61 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.851,83 |
29.469,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
34.767,85 |
34.767,85 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-17.383,92 |
-17.383,92 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
17.383,93 |
17.383,93 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.085,68 |
3.063,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.382,22 |
9.022,21 |
| B.
Rückstellungen |
6.816,00 |
16.432,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.295,58 |
15.307,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.295,58 |
15.307,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.963,41 |
61.209,61 |
Anhang zum Jahresabschluss 2012
MF-Computersysteme GmbH
Nackenheim
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung
veröffentlichten Abschreibungstabellen zugrunde
gelegt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde
der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Aufgrund fortlaufender Forderungsbereinigungen waren daher
keine Wertberichtigungen vorzunehmen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und
die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
III. Abweichung von bisherigen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenverzeichnis
ersichtlich.
Es bestehen im Übrigen die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.
V. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach den Grundsätzen des
Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB).
VI. Sonstige Angaben
Der Geschäftsführung gehörten im
Berichtsjahr an:
Familienname
Vorname
Umfang der Vertretungsbefugnis
Schaumlöffel
Markus
Alleinvertretungsrecht;
Schurad
Frank
Alleinvertretungsrecht;
VII. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern:
Verrechnungskonto Schurad EUR 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern:
Verrechnungskonto Schaumlöffel EUR 0,00
Die Restlaufzeit beträgt 1 Jahr, es wurde keine
Verzinsung vereinbart
Nackenheim, 04. Juni 2013
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MF Computersysteme GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2013
festgestellt.
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