MF-Computersysteme GmbHLiquidiert

Am Wiesendeich 11, 55299 Nackenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 6213
Eingetragen
28.4.1997
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Die Produktion, der An- und Verkauf und die Vermittlung von Elektronik, Kommunikationsmitteln, Software und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, gleichgültig in welcher Rechtsform, zu beteiligen, solche Unternehmen zu errichten und zu erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu unterhalten.

Historie

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Management

NameRolle
André Kling
seit 9.1.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Kling GmbH
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MF-Computersysteme GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 914,00 1.544,00
I. Sachanlagen 914,00 1.544,00
B. Umlaufvermögen 59.940,18 59.574,35
I. Vorräte 9.021,45 9.823,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.495,51 17.998,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.423,22 31.753,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 109,23 91,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 60.963,41 61.209,61

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 32.851,83 29.469,61
I. gezeichnetes Kapital 34.767,85 34.767,85
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -17.383,92 -17.383,92
2. eingefordertes Kapital 17.383,93 17.383,93
II. Gewinnvortrag 12.085,68 3.063,47
III. Jahresüberschuss 3.382,22 9.022,21
B. Rückstellungen 6.816,00 16.432,56
C. Verbindlichkeiten 21.295,58 15.307,44
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 21.295,58 15.307,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 60.963,41 61.209,61

Anhang zum Jahresabschluss 2012

MF-Computersysteme GmbH
Nackenheim

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen zugrunde gelegt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Aufgrund fortlaufender Forderungsbereinigungen waren daher keine Wertberichtigungen vorzunehmen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand,  die Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

III.     Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

IV.   Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich.

Es bestehen im Übrigen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.

V.  Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Grundsätzen des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB).

VI.  Sonstige Angaben

Der Geschäftsführung gehörten im Berichtsjahr an:

Familienname        Vorname         Umfang der Vertretungsbefugnis

Schaumlöffel        Markus                    Alleinvertretungsrecht;

Schurad        Frank                    Alleinvertretungsrecht;

VII.  Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
 Verrechnungskonto Schurad EUR 0,00

 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Verrechnungskonto Schaumlöffel EUR 0,00

Die Restlaufzeit beträgt 1 Jahr, es wurde keine Verzinsung vereinbart

Nackenheim, 04. Juni 2013

 ..................................................
 MF Computersysteme GmbH
 Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2013 festgestellt.

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