INTEC FluidSystems GmbHLiquidiert
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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INTEC FluidSystems GmbH (vormals: INTEC GmbH)Hirschhorn, NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine AngabenÜber das Vermögen der Firma INTEC FluidSystems GmbH wurde am 01.04.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt Jürgen Dernbach wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Grundlage war die unvollständig vorgelegte Buchführung aus der die Bilanzpositionen nach bestem Ermessen in Abstimmung mit dem Insolvenzgutachten und mit großer Wahrscheinlichkeit der Realität entsprechenden Werten zum Bilanzstichtag angesetzt wurden. Die Wertbestimmungen erfolgten in Anlehnung an das Insolvenzgutachten zum 31.03.2009. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. VorräteDie Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgte durch das Berichtsunternehmen und wurde ungeprüft übernommen. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen wurden ungeprüft aus der Finanzbuchhaltung entnommen., VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, werden ggf. nachfolgend erläutert. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Ergebnisverwendung
wie folgt zu verwenden:
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag waren keine Haftungsverhältnisse bekannt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGBAm Abschlussstichtag waren keine sonstigen Verpflichtungen bekannt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2008
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