Funkwerk plettac electronic GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Schreiber seit 18.11.2025 | Geschäftsführer |
Falk Dr. Herrmann seit 23.2.2023 | Geschäftsführer |
Christian Holger Sohn seit 18.11.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Funkwerk Technologies GmbHEigenbeteiligung | 75.00% |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Funkwerk IoT GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Funkwerk Security Solutions GmbH (vormals: Funkwerk video systeme GmbH)NürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Organisation und Geschäftstätigkeit Die Funkwerk Security Solutions GmbH ("FSS" - vormals Funkwerk video systeme GmbH) mit Sitz in Nürnberg ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Funkwerk Technologies GmbH, Kölleda. Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2023 von der früheren Funkwerk video systeme GmbH ("FVS") in Funkwerk Security Solutions GmbH umfirmiert. Gleichzeitig wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 die Verschmelzung der FSS und der Funkwerk vipro.sys GmbH ("vipro.sys"), Leipzig, beschlossen. Die vormals eigenständig agierenden Funkwerk-Töchter wurden verschmolzen, um die Transformation des Geschäfts von einem Videospezialisten zu einem ganzheitlichen Sicherheitstechnik-Integrator voranzutreiben. Durch die damit mögliche Adressierung eines erheblich breiteren Marktquerschnitts wird entsprechendes Wachstumspotential erschlossen. Die Verschmelzung der Gesellschaften macht zudem Synergiepotentiale in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Entwicklung und Verwaltung nutzbar, die die künftige Ertragsentwicklung positiv beeinflussen werden. Das etablierte Niederlassungsnetzwerk unterstützt unseren überzeugenden Marktauftritt als Anbieter anspruchsvoller integrierter Sicherheitslösungen. Die Wertschöpfung unseres Unternehmens umfasst Beratung, Planung, Vertrieb, Errichtung, Service, Wartung und Betrieb von IP-basierten, ganzheitlichen und integrierten Lösungen in den Bereichen der physischen Sicherheitstechnologien und sicheren IT-Infrastruktur. Wir treten dabei als Systemintegrator für anspruchsvolle Gesamtlösungen auf, die für individuelle Kundenanforderungen entwickelt und über den gesamten Lebenszyklus mit Dienstleistungen unterstützt werden. Der Zielmarkt liegt im Wesentlichen in Deutschland. Mit einem Business-To-Business-Geschäftsmodell werden schwerpunktmäßig Endkunden bedient, die besonderen Anforderungen an physische Sicherheitssysteme unterliegen. Dazu zählen zum Beispiel Unternehmen der Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schiene, Luft, Wasser), Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS), Behörden, Justiz, Finanzinstitute und größere Industrieanlagen. Die Systeme der FSS unterstützen unsere Kunden in der Prävention, im Eingriffsmanagement sowie bei der Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Durch die offen gehaltenen Schnittstellen des Systems kann eine Integration bestehender Anlagen sowie eine flexible Ausbaufähigkeit des Gesamtsystems gewährleistet werden. Die langfristige Produktpflege einerseits sowie die ausgeprägte Branchenkompetenz mit lokaler Präsenz andererseits bieten den Kunden einen hohen Investitionsschutz. FSS entwickelt eigene Softwarelösungen für das Gefahren- und Videomanagement als Grundlage ihrer integrierten Systemlösungen sowie ausgewählte Systemkomponenten für die Videoüberwachung wie z.B. die Schwenk-Neige-Köpfe Platon® NEO. Die Weiterentwicklung der eigenen Softwarelösungen orientiert sich an den Anforderungen des Marktes, wobei besonderes Augenmerk auf systemoffene Schnittstellen gelegt wird. Eigene Ingenieure entwickeln unsere Technologien kontinuierlich weiter, auch projektspezifisch nach den Bedürfnissen unserer Kunden. Der Einsatz unserer eigenen Videomanagement-Softwareplattformen p.o.s.a., Palleon® und MULTISEC® erlaubt uns die Realisierung von Projektlösungen, die sich durch die Umsetzung kundenspezifischer Anforderungen und Funktionen vom Wettbewerb differenzieren und über viele Jahre entsprechend der sich verändernden Kundeninfrastruktur weiterentwickelt werden können. Mit Hilfe unseres Gefahrenmanagementsystems ViPRO.gms® werden Systeme zum Beispiel aus den Bereichen Videoüberwachung, Einbruch- und Brandmeldung, Zutritts- und Abrechnungssysteme sowie Informations- und Beschallungssysteme zu einem integrierten System in Leitstellen oder Einsatzzentralen zusammengefasst. Diese Subsysteme werden von einer Reihe von Hersteller-Partnern bezogen, die jeweils zu den marktführenden Anbietern in ihrem Segment zählen. Das Portfolio wird ergänzt durch den Einsatz von Funkwerk-eigenen Produkten aus den Bereichen Videoüberwachung und Beschallung. Die Kundennähe stellt FSS durch seine deutschlandweit neun Geschäftsstellen flächendeckend sicher. Durch die bundesweite Präsenz ist der After-Sales-Service in Form eines umfassenden Wartungs- und Serviceangebots mit kurzen Wegen zu unseren Kunden gewährleistet. Für die kommenden Jahre erheben wir den Anspruch, erfolgreich zu wachsen und die Chancen eines dynamischen Marktumfeldes zu nutzen. Dazu stärken wir die Funkwerk Security Solutions GmbH mit gezielten Investitionen in die Teams von Sales, Delivery und Development unserer Softwareplattformen. Der Aufbau weiterer strategischer Partnerschaften unterstützt die Kundenerwartungen an ein Systemhaus für integrierte IP-basierte Sicherheitslösungen. Unsere strategischen und operativen Ziele werden detailliert geplant und über ein umfassendes monatliches Reporting aller notwendigen betrieblichen Kennziffern mithilfe moderner digitaler Werkzeuge kontinuierlich nachverfolgt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2023 Die Folgen der globalen Krisen belasteten die deutsche Wirtschaft 2023. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts Destatis[1] schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 0,3%, während es 2022 noch um 1,8% zugenommen hatte. Die Energiekrise und geopolitische Spannungen verunsicherten Produzenten, Investoren sowie Konsumenten. Zudem verlor der Welthandel an Dynamik mit negativen Folgen für die deutsche Exportwirtschaft. Die Energiepreise, die 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine extrem gestiegen waren, stabilisierten sich auf hohem Niveau und belasteten insbesondere die Industrieproduktion. Auch die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland waren laut Destatis verantwortlich für das Minus[2]. Einbußen gab es vor allem im produzierenden Gewerbe (ohne Bau), das gegenüber dem Vorjahr deutlich um 2,0 % schrumpfte. Viele Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten dagegen ausweiten und stützten die Konjunktur 2023. Auf der Nachfrageseite nahm der private Konsum preisbereinigt um 0,8% ab, was vornehmlich auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen war. Auch der Staat reduzierte 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben. Hauptgrund für das Minus von 1,7% war der Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen. Die Bauinvestitionen gingen preisbereinigt um 2,1% zurück, während deutlich mehr in Ausrüstungen - vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge investiert wurde (+3,0%). Die Weltwirtschaft dürfte 2023 laut dem Ende Januar 2024 veröffentlichten World Economic Outlook Update des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 3,1% (Vorjahr: +3,5%) gewachsen sein[3]. Die Wirtschaft in der Eurozone war dagegen von Konsum- und Investitionszurückhaltung sowie hohen Energiepreisen geprägt. Hier verringerte sich die Expansion von 3,4% im Vorjahr auf 0,5%. 2.2. Branchenumfeld Im deutschen Sicherheitsmarkt zeigt sich laut Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) ein differenziertes Bild[4]. Insgesamt ist bei der Einschätzung der aktuellen Geschäftslage laut einer vom Branchenverband durchgeführten Konjunkturumfrage im November 2023 ein leichter Aufwärtstrend zu erkennen: über 83% der Betriebe bewerteten ihre aktuelle Lage als "sehr gut" oder "gut". Allerdings sind innerhalb der einzelnen Fachsparten unterschiedliche Tendenzen erkennbar. Während bei Einbruchmelde- und Brandmeldeanlagen sowie Videosicherheit die Beurteilungen der Fachfirmen leicht rückläufig sind, ist bei der Zutrittssteuerung ein leichter Aufschwung erkennbar. Eine deutliche Steigerung gab es bei den Betrieben für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. 2.3. Geschäftsverlauf Funkwerk Security Solutions GmbH Der Auftragseingang fiel im Vergleich zum Vorjahr um 27% geringer aus und beträgt 16.053 T€ gegenüber einem überdurchschnittlich hohen Vorjahres-Auftragseingang (21.960 T€ FVS, 624 T€ vipro.sys). Wesentliche Ursache waren kundenseitige Verzögerungen von zwei Großprojekten, die nicht unterjährig kompensiert werden konnten, eine zu optimistische Planung für das Jahr 2023, sowie das überraschende Ausscheiden langjähriger Account Manager. Der Auftragsbestand liegt per Ende 2023 bei 15.881 T€ (Vorjahr 14.791 T€ FVS, 500 T€ vipro.sys). Das Betriebsergebnis (EBIT) vor Zinsen und Steuern vom Einkommen und Ertrag beträgt -1.148 T€ (Vorjahr 1.017 T€ FVS, 20 T€ vipro.sys). Das Ergebnis war rückläufig, da geplante Umsätze aus großen Projekten der Vergangenheit noch nicht realisiert werden konnten, während gleichzeitig gezielt in Personalentwicklung und Softwareplattformen als Grundlage für die Transformation hin zu einem ganzheitlichen Lösungsintegrator investiert wurde. Im Vorjahr sind wir noch von einem mäßig steigenden Umsatz sowie einem mäßigen Anstieg des EBIT ausgegangen. Die Konzernumlagen lagen in 2023 über dem Vorjahreswert. Der Zinsaufwand ist durch die Steigerung der Leitzinsen deutlich von 815 T€ auf 1.222 T€ gestiegen. In 2023 wurde ein Jahresergebnis von -2.379 T€ erzielt (Vorjahr 190 T€ FVS, 2 T€ vipro.sys). 2.4. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gesamtumsatz von 15.394 T€ (Vorjahr 17.958 T€ FVS, 404 T€ vipro.sys) realisiert. Geplante Umsätze aus laufenden Projekten konnten in 2023 nicht realisiert werden. Der Anteil der Umsätze im Inland beträgt 14.728 T€ (Vorjahr 16.938 T€ FVS, 404 T€ vipro.sys), was einem Inlandsanteil von 96 % am Gesamtumsatz entspricht. Der Exportumsatz konnte mit 667 T€ das Vorjahresniveau in Höhe von 1.020 T€ nicht erreichen. Der Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) ist zum Vorjahr um 7 Prozentpunkte auf 66 % der Gesamtleistung gestiegen. Es wurden viele Projekte mit geringerem Materialeinsatz realisiert, wodurch die Rohertragsquote angestiegen ist. Die Personalkosten sind um 15, % gestiegen aufgrund von Neueinstellungen und Gehaltsanpassungen. 2.5. Finanzlage 2.5.1 Kapitalstruktur und Finanzierungsquellen Die Finanzierung des operativen Geschäftes und der Investitionen wird ausschließlich über das Cash-Pooling der Funkwerk AG abgewickelt. Mit der Funkwerk AG wurde ein Finanzierungsrahmen vereinbart, um die notwendige Liquidität zu sichern. Neben einem Darlehensvertrag in Höhe von 40,0 Mio. € besteht mit der Funkwerk AG eine Vereinbarung über ein Verrechnungskonto bis zu einer Höhe von 13,0 Mio. €. Zum Jahresende wurden 6,9 Mio. € aus dem Rahmen des Verrechnungskontos in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Funkwerk AG sind zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf 47,0 Mio. € gestiegen (Vorjahr 46,2 Mio. €). Aufgrund der Mittelüberlassung durch die Funkwerk AG war die Gesellschaft jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Der Darlehensvertrag über 40,0 Mio. € kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2025. Für den Cash Pool wurde ein Kredithöchstbetrag von 13,0 Mio. € vereinbart, der zum 31.12.2023 mit 6,9 Mio. € valutiert. Dieser Kreditrahmen kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. März 2025. Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit wurde durch die Funkwerk AG eine Patronatserklärung abgegeben, in der sich das Mutterunternehmen verpflichtet, die FSS mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln bis zu einem Betrag in Höhe von TEUR 2.000 auszustatten. Die Vereinbarung ist erstmals zum 30. April 2026 kündbar. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 41.808 T€ im Vorjahr (41.808 T€ FVS, -2 T€ vipro.sys) auf 43.989 T€ per 31. Dezember 2023 erhöht. Aufgrund dieser Eigenkapitalunterdeckung hat die Funkwerk AG Rangrücktritte in Höhe von 45.500 T€ auf ihre Forderungen erklärt. Das Umlaufvermögen, insbesondere die Vorratsbestände werden zum Teil durch erhaltene Anzahlungen (2.192 T€; Vorjahr 1.053 T€) finanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind insgesamt um 449T€ niedriger als im Vorjahr (1.287 T€ FVS, 27 T€ vipro.sys). Dies liegt im Wesentlichen am geringeren Anteil der Rückstellungen für ausstehende Projektleistungen. 2.5.2 Investitionen Die getätigten Investitionen in das Anlagevermögen betrugen 325 T€ (Vorjahreswert 63 T€ FVS, 27 T€ vipro.sys). Investiert wurden hauptsächlich in neue Soft- und Hardware 172 T€ und in die Entwicklung unserer Videomanagementlösung 153 T€. 2.6 Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft (Anlagevermögen zzgl. Umlaufvermögen zzgl. Rechnungsabgrenzungsposten) beträgt 7.517 T€ (Vj. 8.265 T€). Der Anteil des langfristigen Vermögens beträgt 6,3% (Vj. 3,6%), den größten Teil des kurz- und mittelfristigen Vermögens mach mit 67,8% (Vj. 50,0%) die Vorratsbestände aus. Der Bestand an Vorräten ist, wenn man die Vorräte der vipro.sys in 2022 dazunimmt, um 587 T€ höher als im Vorjahr. Ursächlich dafür sind nicht abgerechnete Projekte in 2023. Durch mehr erhaltene Anzahlungen hat sich die Kapitalbindung trotzdem verringert.
2.7 Finanzielle Leistungsindikatoren Für unsere interne Unternehmenssteuerung ziehen wir neben dem Auftragsbestand und dem Umsatz die Kennzahl Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) heran. 2.8 Gesamtaussage Bedeutendstes Ereignis im Geschäftsjahr 2023 war der Start der Transformation hin zu einem ganzheitlichen Sicherheitstechnik-Lösungsintegrator, um das Unternehmen auf einen nachhaltigen Wachstumskurs neu auszurichten. Dieser in 2023 begonnene Prozess erfordert erhebliche Investitionen in Vertrieb, Strukturen und Produktportfolio, um künftig einen deutlich breiteren Ausschnitt des Sicherheitstechnikmarktes adressieren und den Markttrends Richtung integrierter und vernetzter Gesamtlösungen besser Rechnung tragen zu können. Die damit verbundenen Aufwendungen haben neben verzögerten Kundenprojekten zu einem deutlich unter dem Planwert liegenden Betriebsergebnis beigetragen. Wir erwarten jedoch, dass sich diese Investitionen - unterstützt durch ein grundsätzlich robustes und langfristig wachsendes Marktumfeld - in beschleunigtem Wachstum in den nachfolgenden Perioden auszahlen werden. Aus Sicht der Geschäftsführung ist somit der weitere Geschäftsverlauf als günstig anzusehen. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1. Chancen- und Risikoanalyse Die Funkwerk Security Solutions GmbH generiert noch einen großen Teil des Umsatzes mit langjährigen Bestandskunden, die unser langjährig am Markt etabliertes Videomanagementsystem p.o.s.a.Palleon® einsetzen. Diese Kunden werden in den kommenden Jahren auf die Nachfolgeplattform Palleon® migriert. Diese Bestandskunden werden seit Jahren von spezialisierten Account Managern betreut. Das Risiko, Bestandskunden kurzfristig in hoher Anzahl zu verlieren, stufen wir als gering ein. Parallel erschließen wir Chancen für nachhaltiges Wachstum mit dem Aufbau stärkerer Vertriebsteams in den Bereichen gesamtheitliche Sicherheitslösungen und Gefahrenmanagement mit Fokus auf Neukundengeschäft durch den Vertrieb von ganzheitlichen, integrierten physischen Sicherheitstechnologien sowie sicherer IT-Infrastruktur. Besonders hohe Chancen ergeben sich hier aus den stetig steigenden Sicherheitsanforderungen im KRITIS-Umfeld (Kritische Infrastruktur) und unseren anderen Zielbranchen, den erwarteten Investitionen in die öffentliche (Verkehrs-) Infrastruktur sowie den Megatrends Digitalisierung und intelligente softwarebasierte Lösungen. Weitere Chancen bieten Up- und Cross-Selling bei Bestandskunden. Das Risiko liegt hier vor allem in der Verfügbarkeit von Fachpersonal und der konjunkturellen Aussicht unserer Zielmärkte, und wird als mittel eingeschätzt. Die Chance, durch die Transformation zu einem fachlich breiter aufgestellten Lösungsintegrator im Markt für elektronische Sicherheitssysteme und durch die Investitionen in Personal und Technologien nachhaltig zu wachsen, schätzen wir insgesamt als hoch ein. Der Fachkräftemangel und das damit verbundene Risiko, offene Stellen nicht schnell besetzen zu können, ist das mit dem größten Einfluss auf die kurzfristige Geschäftsentwicklung. Die konjunkturelle Abkühlung im Bauhauptgewerbe hat nur geringen Einfluss auf unsere Geschäftserwartungen, da unsere im Fokus liegenden Marktsegmente kritische (Verkehrs-)Infrastrukturen, Behörden und Justiz eigenen konjunkturellen Zyklen unterliegen. Hier gehen wir aktuell angesichts der angespannten weltweiten Sicherheitslage und neuer gesetzlicher Sicherheitsvorgaben von einer positiven Entwicklung des Marktumfeldes aus. Mögliche Risiken aus Preisänderungen auf der Beschaffungsseite werden soweit möglich durch entsprechende Rahmenabkommen als auch zunehmend durch die Zusammenarbeit mit mehr als einem Lieferanten begrenzt. Auf der Absatzseite werden durch passend gestaltete Angebote oder im Rahmen der Projektverträge Preisvereinbarungen getroffen, die durch Kalkulationen und Risikobeurteilungen abgedeckt sind. Die Handlungsspielräume bei Preisverhandlungen unterliegen einem definierten Regelwerk. Im Exportgeschäft werden Verträge mit ausländischen Partnern geschlossen, die klare Regeln zur Gültigkeit von Preisen und Leistungen enthalten. Ein Fremdwährungsrisiko tritt in der Regel nicht auf, da entweder Vorauskasse oder Faktura auf der Absatz- wie auf der Beschaffungsseite in Euro vereinbart werden. 3.2. Risiken aus Verzögerungen in den Lieferketten Die Risiken aus Verzögerungen in den Lieferketten sind, bis auf wenige Ausnahmen für Spezialartikel, sehr gering. Die Lieferfähigkeit unserer eigenen Hardwareprodukte stellen wir durch passende Lagerbestände sicher. 3.3. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus ist das Risiko einer entsprechenden Belastung des Jahresergebnisses gestiegen. Diesem Risiko wird maßgeblich durch künftig verstärktes Wachstum bei unterproportionaler Steigerung der Fixkosten entgegengewirkt. 4. Prognosebericht 4.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld 2024 Der Internationale Währungsfonds geht im laufenden Jahr von einer etwas besseren Entwicklung der Weltwirtschaft aus als bislang angenommen[5]. In seinem Update vom Januar 2024 hob er die Prognose im Vergleich zur letzten Schätzung vom Oktober 2023 um 0,2 % - Punkte an und erwartet jetzt ein globales Konjunkturwachstum von 3,1%. Die deutsche Wirtschaft wird nach Ansicht des IWF zwar wieder zulegen, aber nur minimal: Hier soll das BIP 2024 um 0,5% wachsen. Als Hauptgründe für die schwache Entwicklung nennen die Experten eine geringe Binnennachfrage der privaten Haushalte und der Unternehmen, die derzeit nicht durch Exporte ausgeglichen werden kann. Hinzu kommt die Schuldenbremse, die notwendige staatliche Investitionen hemmt. 4.2 Branchenentwicklung 2024 Der Markt für digitale Sicherheits-, Überwachungs-, Kommunikations- und Netzwerktechnik in Deutschland wächst nach Angaben des BHE deutlich, allerdings gibt es Unterschiede bei den einzelnen Gewerken[6]. Nach Einschätzung des Branchenverbands entwickelt sich der Markt weiter in Richtung softwaregetriebene, vernetzte Produkte und Systeme, wodurch sich auch neue Marktfelder eröffnen. Zudem bildet die Integration in die Gebäudetechnik eine starke Basis für künftiges Wachstum. Grundsätzlich ergeben sich für den Markt große Chancen aus der Gefahr durch Terrordrohungen, Grenzstreitigkeiten und Flüchtlingskrisen, die zu einer verstärkten Nachfrage nach Sicherheitsmaßnahmen führen. Als Herausforderung sieht der BHE unter anderem die Entwicklung der Baukonjunktur und den Fachkräftemangel. 4.3 Erwartungen für das Geschäftsjahr 2024 Der vorläufige Abschluss für 2024 weist einen Umsatz von 19.750 T€ aus, für 2025 ist ein Umsatz von 21.985 T€ geplant. Grundlage der Erwartung sind der vorhandene Auftragsbestand, Service- und Wartungsverträge, der geplante Abschluss mehrerer Projekte aus den Vorjahren als auch erste Neuprojekte resultierend aus den Investitionen in den Ausbau unserer Vertriebsteams, unserer Softwaretechnologien und des Lösungsportfolios. Das vorläufige EBIT für 2024 beträgt -2.343 T€, für 2025 wird ein EBIT in Höhe von -506 T€ erwartet. Diese Erwartung spiegelt die in 2024 und 2025 fortgeführten Investitionen in den Umbau der Firma in einen ganzheitlichen Sicherheitstechnik-Lösungsanbieter wider, um in den Folgejahren erheblich über dem Marktniveau liegendes Wachstum zu ermöglichen.
Nürnberg, den 19. Februar 2025 Christian Sohn, Geschäftsführer Dr. Falk Herrmann, Geschäftsführer [1] vgl. Destatis, Pressemitteilung vom 30. Januar 2024 [2] vgl. Destatis, Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 [3] International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2024 [4] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 24. November 2023 [5] International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2024 [6] Vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 28. Juni 2023 BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023A. ALLGEMEINE ANGABENDie Funkwerk Security Solutions (FSS) GmbH (vormals Funkwerk video systeme GmbH) mit Sitz in Nürnberg ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 28829 eingetragen. Auf den 1.1.2023 wurde die Funkwerk vipro.sys GmbH (vipro.sys) auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 27.06.2023. In diesem Zuge wurde die Firma Funkwerk video systeme GmbH auf Funkwerk Security Solutions GmbH geändert. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Zwischensummen Gesamtleistung, Rohergebnis, Betriebsergebnis und Finanzergebnis erweitert. Dies dient einem besseren Einblick in die Ertragslage der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bewertung wurde trotz einer bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da eine insolvenzrechtliche Überschuldung durch qualifizierte Rangrücktrittserklärungen der Funkwerk AG vermieden wurde und ddie Gesellschaft durch Einbindung in den Cash-Pool sowie durch ein Darlehen der Funkwerk AG mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist. In Höhe von EUR 2 Mio EUR besteht zusätzlich eine Patronatserklärung des Mutterunternehmens, die erstmals zum 30.4.2026 gekündigt werden kann. Daher geht die Geschäftsführung von einer positiven Fortführungsprognose aus. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit Anschaffungskosten bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen . Die Nutzungsdauer pro Anlagenklasse des Sachanlagevermögens gliedern sich wie folgt:
Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Schätzung der Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen zu Grunde gelegt. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis 250,00 € werden sofort in den Aufwand gebucht. Für geringwertige Vermögensgegenstände über 250,00 € bis 1.000,00 € wird ein Sammelposten im Jahr der Anschaffung gebildet und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Fremdbezogene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sowie geleistete Anzahlungen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wurde für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe das First-in-first-out-Verfahren angewendet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit sowie aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise. Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden bis zum Gewinnrealisationszeitpunkt zu Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten enthalten neben den Fertigungs-, Materialeinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung auch Teile der Fertigungsgemeinkosten. Für unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse erfolgte im Rahmen der sog. retrograden Bewertung zum Abschlussstichtag eine Verlustantizipation durch Vergleich des Verkaufserlöses mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgt für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen gegen Unternehmen ausgewiesen, für die die Voraussetzungen der Vollkonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses der Hörmann Holding GmbH & Co. KG vorliegen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden pauschal in Höhe von 0,5% der Umsatzerlöse der letzten zwei Jahre gebildet. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen ausgewiesen, für die die Voraussetzungen der Vollkonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses der Hörmann Holding GmbH & Co. KG vorliegen. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAuf den 1.1.2023 wurde die vipro.sys auf die Funkwerk Software Security verschmolzen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Buchwert am Verschmelzungsstichtag übernommen. Dies hat folgende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen zum 1.1.2023
1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist auf der letzten Seite des Anhangs dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betrugen 143 T€ (Vorjahr 159 T€). 2. Vorräte Die Bestandsveränderung in der Gewinn- und Verlustrechnung stimmt um 372.721,50 € nicht mit der Bilanz überein. Die Differenz resultiert aus den aufgrund der Verschmelzung mit der vipro.sys zum 01.01.2023 aktivierten unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich Kautionen in Höhe von 74 T€ mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. 4. Kapitalrücklage Der Zugang der Kapitalrücklage in Höhe von 197.729,42 EUR betrifft den Wert, um den das Vermögen des übernommenen Rechtsträgers im Rahmen der Verschmelzung zum Verschmelzungsstichtag die Schulden überstiegen haben. 5. Sonstige Rückstellungen Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen:
6. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben, mit Ausnahme der Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Funkwerk AG in Höhe von 40.000 T€ (Vorjahr 40.000 T€), eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, wie im Verbindlichkeiten-Spiegel dargestellt. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 153 T€ (Vorjahr 47 T€) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 47.037 T€ (Vorjahr 46.221 T€).
D. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bzw. bis zum nächsten Kündigungstermin aus • Miet- und Leasingverträgen und • Wartungsverträgen in Höhe von 2.638 T€ (Vorjahr 2.779 T€), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 121 T€ (Vorjahr 42 T€). 2. Geschäftsführer Herr Christian Sohn, Geschäftsführer, Witten (ab 18. November 2022) Herr Dr. Falk Herrmann, Oberhaching (ab 23. Februar 2023) Herr Norbert Meißner, Nürnberg (bis 30.06.2023) Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 (§ 285 Nr. 9a HGB) wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 125 Arbeitnehmer (Vorjahr 120), ohne Auszubildende, bei der Gesellschaft beschäftigt. Aufgliederung nach Gruppen:
4. Honorar des Abschlussprüfers Die Angabe erfolgt befreiend im Konzernabschluss der Konzernobergesellschaft. 5. Unternehmensverträge Es sind zur Liquiditätssicherung Darlehens- und Verrechnungskonto-Verträge mit der Funkwerk AG geschlossen worden. 6. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Funkwerk Security Solutions GmbH wird als verbundenes Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB i.V.m. § 290 HGB in den Konzernabschluss der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, als Mutterunternehmen mit dem größten Konsolidierungskreis sowie in den Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, als Mutterunternehmen mit dem kleinsten Konsolidierungskreis einbezogen. Der Konzernabschluss der Konzernobergesellschaft Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, wird im Unternehmensregister offengelegt. Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, wird nach HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, wird im Unternehmensregister offengelegt. E. ERGEBNISVERWENDUNG Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € - 2.379.101,26 zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. F. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG Mit Datum 6. Februar 2025 wurde eine Patronatserklärung durch die Funkwerk AG abgegeben, in der diese garantiert, die Gesellschaft mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln bis zu einem Betrag in Höhe von insgesamt EUR 2.000.000 - frühestens kündbar zum 30. April 2026 - auszustatten. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Nürnberg, 19. Februar 2025 Christian Sohn, Geschäftsführer Dr. Falk Herrmann, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 01.07.2024 festgestellt. Entwicklung des AnlagevermögensAnlage zum Anhang
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Funkwerk Security Solutions GmbH (vormals: Funkwerk video systeme GmbH), Nürnberg PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Funkwerk Security Solutions GmbH (vormals: Funkwerk video systeme GmbH), Nürnberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Funkwerk Security Solutions GmbH (vormals: Funkwerk video systeme GmbH) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 19. Februar 2025 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Johannes Männlein, Wirtschaftsprüfer Claudia Klafs, Wirtschaftsprüferin |
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