IBSC
GmbH
Waldshut-Tiengen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.380,00 |
15.264,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.380,00 |
15.264,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
164.536,74 |
57.735,46 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
10.865,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
108.739,92 |
46.869,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.796,82 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.116,57 |
5.349,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
184.033,31 |
78.348,86 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.405,93 |
49.586,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.500,00 |
-10.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.500,00 |
14.500,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
13.958,17 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
21.128,18 |
| IV.
Bilanzgewinn |
50.905,93 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
26.370,96 |
6.480,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.012,22 |
22.281,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
39.012,22 |
22.281,73 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
53.244,20 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
184.033,31 |
78.348,86 |
Anhang
z u m
31. Dezember 2018
IBSC GmbH
Waldshut-Tiengen
1.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der IBSC GmbH, Waldshut-Tiengen,
zum 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften der
§§ 242 bis 256 HGB und §§ 264 bis 288
HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 und 275 Abs. 2 HGB wurden - wie im Vorjahr -
unverändert angewandt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1
Satz 3, 274a, 276 und 288 Satz 1 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Grundlagen
für die Umrechnung von Fremdwährungen
Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt.
Forderungen sind zu den in Rechnung gestellten
Beträgen ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3.
Einzelangaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Zum 31.12.2018 bestanden nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen in Höhe von € 10.500,00
gegenüber Gesellschaftern.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Geschäftsführern in Höhe von €
1.322,56. Die Verzinsung erfolgte mit 4% p.a.. Die
Rückzahlung wird voraussichtlich im Kalenderjahr 2019
erfolgen. Es
bestehen weiterhin Forderungen gegenüber
Geschäftsführern in Höhe von €
10.007,27. Die Verzinsung erfolgte mit 3% p.a.. Die
Rückzahlung wird voraussichtlich im Kalenderjahr 2019
erfolgen. Ferner bestehen weitere Forderungen
gegenüber Geschäftsführern in Höhe von
€ 1.057,49. Eine Verzinsung erfolgte aufgrund der
Geringfügigkeit nicht. Die Rückzahlung soll im
Kalenderjahr 2019 erfolgen.
4.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Andreas Birreck (ausgeübter Beruf: Software Architekt)
und Herrn Andreas Döhring
(ausgeübter Beruf: Software Architekt)
geführt.
Arbeitnehmer
Im Kalenderjahr 2018 wurden monatlich
durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von € 83.731,31
abzüglich der bereits vorgenommenen
Vorabgewinnausschüttung in Höhe von
€ 32.825,38 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Waldshut-Tiengen, 08.07.2019
...................................................................
IBSC GmbH
Andreas Birreck
Geschäftsführer
Waldshut-Tiengen, 08.07.2019
...................................................................
IBSC GmbH
Andreas Döhring
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2019 festgestellt.
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