Sparkasse Laubach-Hungen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Müller seit 6.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Heiko Laidig seit 16.9.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Laubach-HungenLaubachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Sitz Laubach; eingetragen beim Amtsgericht Gießen HRA 2420Lagebericht1. Rahmenbedingungen1.1. Gesamtwirtschaftliche und regionale RahmenbedingungenDas Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend mit einigen Ausnahmen, wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 Prozent. Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent. Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 Prozent. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 Prozent zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-Prozent-Marke überschritten. Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 Prozent des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 Prozent des BIP leicht zurückgegangen sein. Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weiter Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent. Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin ohnehin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist. In Hungen und Laubach hat sich die Anzahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt von 529 auf 565 erhöht. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort in Hungen und Laubach ist von 8.943 auf 9.026 (Zahlen jeweils zum 30.06.) gestiegen. [1] Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Laubach-Hungen liegt im östlichen Teil des Landkreises Gießen und ist ländlich geprägt. Die Einwohnerzahl zum 30. September 2023 beträgt 22.860. [2] Bis 2030 wird ein Anstieg auf 22.975 Einwohner prognostiziert. [3] In den Städten Hungen und Laubach sind insgesamt 816 "Rechtliche Einheiten" [4] (Stand: 2022) ansässig. [5] Sie gehören unterschiedlichsten Branchen an und sind damit auch charakteristisch für die Diversifikation des Firmenkundengeschäfts der Sparkasse. 1.2. Branchenspezifische RahmenbedingungenDie Deutsche Bundesbank führt in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2023 zum makrofinanziellen Umfeld aus: Der stärkste Zinsanstieg der vergangenen 25 Jahre prägt die derzeitige Phase des makrofinanziellen Umfelds und markiert einen Umbruch für das Finanzsystem. Die Europäische Zentralbank (EZB) setzte, ähnlich wie andere Notenbanken, angesichts der anhaltend hohen Inflationsraten ihre restriktive Geldpolitik im Jahr 2023 fort. In der Folge sind die Zinsen an den Geld- und Kapitalmärkten im Euroraum weiter außerordentlich stark gestiegen. Die Zinsdifferenzen gegenüber dem Vorjahresquartal bewegten sich im dritten Quartal 2023 auf vergleichsweise hohen Werten für die vergangenen 25 Jahre. Anstiege dieser Größenordnung waren in der Vergangenheit ein Bestandteil von Stresstest-Szenarien. Auch Realzinsen längerer Laufzeiten nahmen in Deutschland und im Euroraum ab Herbst 2022 weiter zu und liegen mittlerweile im positiven Bereich. Im März 2023 begann die EZB ihre Bilanz zu verkürzen und den Ausstieg aus den geldpolitischen Sondermaßnahmen voranzutreiben. Dieser Bilanzabbau des Eurosystems hat bisher die Liquidität an den Märkten für Staats- und Unternehmensanleihen nur geringfügig reduziert. Infolge des Zinsanstiegs kam es im März 2023 zu erhöhtem Stress an den Finanzmärkten, wobei sich das deutsche Finanzsystem als stabil erwies. Die Schieflage der US-amerikanischen Silicon Valley Bank und der Schweizer Großbank Credit Suisse erhöhten die Volatilität an den Finanzmärkten. Der Finanzstressindikator der Bundesbank für Deutschland schlug kurzfristig stark aus. Zwar kam es vorübergehend zu deutlichen Kursverlusten einzelner deutscher Institute, allerdings blieben weitere Ansteckungseffekte aus. Dies lag unter anderem daran, dass die deutschen Banken eine bessere Liquiditätsausstattung sowie ein geringeres Zinsänderungsrisiko aufwiesen als die in Schieflage geratenen US-Banken. Zudem haben in den USA und der Schweiz staatliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzsysteme dazu beigetragen, Ansteckungsrisiken für andere Länder zu mindern. Dennoch veranschaulichen die Verwerfungen im Frühjahr 2023, wie sich das veränderte globale makrofinanzielle Umfeld angesichts bestehender Verwundbarkeiten auf die Finanzstabilität auswirken kann. Aufgrund der internationalen Verflechtung kann es zudem zu gravierenden Ansteckungseffekten kommen. Eine Ansteckung kann dabei sowohl über bilanzielle Verflechtungen des deutschen Finanzsystems mit dem Ausland als auch über andere Ansteckungskanäle wie beispielsweise Vertrauensverluste entstehen. In der Niedrigzinsphase und in der Corona-Pandemie hatten sich Verwundbarkeiten im deutschen Finanzsystem aufgebaut. Die Verwundbarkeiten ergeben sich insbesondere daraus, dass in den vergangenen Jahren Kreditrisiken unterschätzt und die Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten überschätzt worden sein könnten. Darüber hinaus ist das Finanzsystem erhöhten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die Zinswende hat diese Verwundbarkeiten bereits teilweise offengelegt. Die mit den Verwundbarkeiten verbundenen Risiken könnten zukünftig eintreten. Die Zinswende wurde vom Finanzsystem bislang gut verarbeitet. Die deutschen Banken konnten ihr Zinsergebnis im Zuge der Zinswende steigern. Die Risiken für das deutsche Finanzsystem aus der Zinswende bleiben dennoch erhöht. Mit zunehmender Dauer des aktuellen Zinsumfelds ist, Modellrechnungen zufolge, mit einer beschleunigten Zinsanpassung bei den Einlagen der Banken und daher mit einer Abnahme des Zinsüberschusses zu rechnen. Dies gilt insbesondere, falls sich die Kreditnachfrage weiter abschwächt. Die deutlichen Steigerungen der Marktzinsen haben zudem zu Verlusten oder stillen Lasten in den Wertpapierbeständen von Banken und Versicherern geführt. Die deutschen offenen Investmentfonds verzeichneten ebenfalls Bewertungsverluste aufgrund der gestiegenen Zinsen. Ökonomisch betrachtet führt ein Zinsanstieg bei allen zinstragenden Aktiva zu Verlusten im Barwert, also dem Gegenwartswert zukünftiger Zahlungen, auch wenn diese nicht immer erfolgswirksam verbucht werden. Diese Verluste zeigen indes das Ausmaß der künftigen Ertragseinbußen im Zinsgeschäft an. Bislang erwies sich das deutsche Finanzsystem im neuen makrofinanziellen Umfeld trotz bestehender Verwundbarkeiten als stabil. Die durch den Zinsanstieg ausgelösten Marktpreisverluste haben die Finanzintermediäre bislang unter anderem dank einer soliden Kapitalausstattung gut verkraftet. Allerdings spielten ebenfalls die ungewöhnlich hohen Erträge und bilanzielle Umwidmungen von Wertpapieren eine wichtige Rolle, um Verluste bei Wertpapieren zu kompensieren. Kreditausfälle traten trotz der gedämpften Konjunktur kaum auf, nicht zuletzt aufgrund der fiskalischen Stützungsmaßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten für Unternehmen und Haushalte. Die Preisrückgänge und Mietanstiege am Wohnimmobilienmarkt dürften dazu beitragen, die vorhandenen Überbewertungen am Immobilienmarkt weiter abzubauen. Zudem hatte der Bilanzabbau des Eurosystems bislang nur begrenzte Auswirkungen auf die Liquidität an den Finanzmärkten. [6] In der Kreditwirtschaft herrscht seit Jahren ein intensiver Wettbewerb. Markteintritte spezialisierter Anbieter, insbesondere im Onlinebereich, verschärfen diesen Wettbewerb zusätzlich. Dies ist auch im Geschäftsgebiet der Sparkasse Laubach-Hungen zu beobachten und stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Aufgrund unserer regionalen Verankerung, unseres qualitativ hohen Leistungsvermögens und des weiteren Ausbaus der digitalen Angebote sind wir zuversichtlich, unsere Marktposition festigen zu können. 1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen der SparkasseDie Sparkasse Laubach-Hungen ist eine mündelsichere, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger ist der Sparkassenzweckverband Laubach-Hungen. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständiges Unternehmen ist sie eingebunden in die Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mitglieder der Sparkassen-Finanzgruppe erstrecken sich auf 353 rechtlich eigenständige Sparkassen (Stichtag: 1. September 2023), fünf Landesbankkonzerne, fünf Landesbausparkassen, neun öffentliche regionale Erstversicherer, die DekaBank, die Deutsche Leasing-Gruppe sowie zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsinstitute. [7] Die Sparkasse Laubach-Hungen hat insbesondere die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Dem Regionalprinzip entsprechend erstreckt sich das Geschäftsgebiet auf das Verbandsgebiet des Sparkassenzweckverbandes Laubach-Hungen. Außerdem gehört zum Geschäftsgebiet der Stadtteil Lardenbach der Stadt Grünberg. Die Sparkasse Laubach-Hungen ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) mit dem Prinzip der freiwilligen Institutssicherung kombiniert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieses System als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkannt. Durch das Einlagensicherungssystem sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro, in Sonderfällen auch bis zu 500.000 EUR, pro Person abgesichert. Sofern die BaFin für ein Institut den Entschädigungsfall feststellt, haben Einleger ein Recht auf Entschädigung binnen sieben Arbeitstagen. Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese sollen der Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehungen der angehörenden Institute zu ihren Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst u. a. ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Weiterhin ist die Sparkasse in das Verbundkonzept der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen eingebunden. Die strategischen Verbundziele dieses Konzeptes sind auf eine Optimierung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, den Erhalt und Ausbau der guten Marktpositionen sowie der Optimierung der Verbundzusammenarbeit ausgerichtet. Das OLG Dresden hat mit Urteilen vom 20. Dezember 2023 (Az.: 5 MK 1/19 und 5 MK 2/20) über die anzuwendenden Referenzzinssätze ohne Gleitzinsregelung bei Prämiensparverträgen entschieden. Es ist jedoch zu erwarten, dass von dem Recht auf Revision beim BGH Gebrauch gemacht wird, so dass Rechtskraft und Rechtssicherheit erst nach einer Entscheidung eintreten wird. Eine erste Entscheidung des BGH ist bereits in 2024 zu erwarten. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der Vertragslaufzeit variable Zinssatz zu berechnen ist. Nach dem Urteil des BGH sind Zinsanpassungsklauseln, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, unwirksam. Der BGH hat entschieden, dass für die Höhe der variablen Verzinsung ein öffentlich zugänglicher Referenzzinssatz in Anlehnung an die Entwicklung von Zinssätzen für langfristige Spareinlagen zu bestimmen ist. Bei der Zinsanpassung ist im Rahmen einer monatlichen Anpassung der ursprüngliche relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beizubehalten. Dies hat des OLG Dresden mit den eingangs erwähnten Urteilen umgesetzt. Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, haben wir die Auswirkungen der Urteile analysiert und geprüft, ob die von uns in der Vergangenheit mit unseren Kunden geschlossenen Sparverträge mit vergleichbaren Zinsanpassungsklauseln ausgestaltet sind. Zur handelsrechtlichen Behandlung der Auswirkungen des BGH-Urteils verweisen wir auf den Anhang als Teil des Jahresabschlusses. 2. Bedeutsamste LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen stellen unsere in der Geschäftsstrategie definierten bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dar: • Ergebnis vor Steuern i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs (mindestens 500 TEUR p. a.) • Steigerung der Geldvermögensbildung der Privatpersonen i. S. d. Geschäftsentwicklung des Sparkassenbetriebsvergleichs zzgl. Landesbausparkasse und SparkassenVersicherung (mindestens 5 Mio. EUR p. a.) • ab 2024: Erhalt des Niveaus der Vorperiode bei Einlagen im gewerblichen und institutionellen Bereich i. S. d. Geschäftsentwicklung des Sparkassenbetriebsvergleichs • Erhalt des Niveaus der Vorperiode bei dem Bestand aller wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen i. S. d. Geschäftsentwicklung des Sparkassenbetriebsvergleichs • Steigerung der Verbundprovision aus Bauspar-, Kreditvermittlungs-, Versicherungs- und Wertpapiergeschäft (um 25 TEUR p. a.) • Steigerung der Anzahl der Online-Banking-Verträge (Erzielung einer Quote von 65 %) • Ab 2024: Erzielung einer Online-Banking-Quote der Privatgirokonten von 67 %. Als wirtschaftliche Primärzielgröße der Sparkasse Laubach-Hungen wird das Ergebnis vor Steuern definiert. 3. Geschäftsentwicklung3.1. Bilanzwirksames GeschäftDie Entwicklung wesentlicher Bilanzposten stellt sich folgendermaßen dar:
• Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Zum Bilanzstichtag fiel die Bilanzsumme um 1,8 Mio. EUR auf 289,7 Mio. EUR. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) hat sich um 0,6 % vermindert. Maßgeblich für diese Entwicklung auf der Aktivseite ist der Rückgang der Forderungen gegenüber Kunden um 4,3 % sowie die Reduzierung der Wertpapieranlagen um 2,8 %. Kompensierend wirkte die Erhöhung der Forderungen an Kreditinstitute um 6,5 %. Auf der Passivseite reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 10,1 % sowie die Kundeneinlagen um 1,6 %. Die geplante Reduzierung der Durchschnittsbilanzsumme auf 285,5 Mio. EUR wurde leicht übertroffen. • Kundenkreditgeschäft Insgesamt reduzierten sich die Forderungen an Kunden um 7,2 Mio. EUR. Der im Vorjahr für 2022 prognostizierte Bestandsrückgang im Kreditgeschäft von 1,7 Mio. EUR wurde deutlich übertroffen. Innerhalb der Forderungen an Kunden vermindern sich die Ausleihungen an die öffentlichen Haushalte um 4,3 Mio. EUR bzw. 30,1 %. Bei den Krediten an Privatkunden waren Zunahmen von 0,4 Mio. EUR bzw. 0,5 % zu verzeichnen. Die Ausleihungen an Unternehmen und Selbständige fielen um 3,4 Mio. EUR bzw. 4,2 %. Insgesamt waren 47,8 % (Vorjahr: 45,6 %) aller Kredite an Privatkunden und 46,2 % (Vorjahr: 46,2 %) an Unternehmen und Selbständige sowie Freiberufler ausgeliehen. Der Anteil der öffentlichen Haushalte belief sich auf 6,0 % (Vorjahr: 8,2 %). Bei den Unternehmen und Selbständigen sowie Freiberuflern überwiegen die Ausleihungen an die Bereiche Grundstücks- und Wohnungswesen, Baugewerbe und verarbeitendes Gewerbe. Die Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts wird gestützt durch das in Ziffer 2 erläuterte strategische Ziel zum Bestand an wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen. Im Jahr 2023 erhöhte sich der durchschnittliche Bestand an wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen von 84,4 Mio. EUR auf 86,4 Mio. EUR. Damit ist das strategische Ziel der Bestandserhaltung erreicht. Die in unserer Planung prognostizierten Durchschnittsbestände im Kundenkreditgeschäft insgesamt wurden nicht erreicht. • Forderungen an Kreditinstitute Die Zunahme der Forderungen an Kreditinstitute um 3,2 Mio. EUR resultiert vornehmlich aus dem Bestandszuwachs auf dem Verrechnungskonto bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). • Wertpapieranlagen und Beteiligungen Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere verringerten sich um 1,9 Mio. EUR auf 23,4 Mio. EUR. Die Anlage erfolgte überwiegend in verzinsliche Wertpapiere inländischer Kreditinstitute. Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, der insbesondere auf Investmentfondsanteile entfällt, erhöhte sich um 0,2 Mio. EUR auf 36,0 Mio. EUR. Die eigenen Wertpapiere sind überwiegend nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Weitere Informationen sind dem Kapitel 6.2.2 Marktpreisrisiken zu entnehmen. Die wesentlichste Beteiligungsposition der Sparkasse stellt die Beteiligung am Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) mit einem Buchwert von 1,7 Mio. EUR dar. • Kundeneinlagen Das Einlagengeschäft mit Kunden stellt weiterhin das bedeutendste Geschäftsfeld der Sparkasse dar, da die Refinanzierung der Sparkasse Laubach-Hungen vorwiegend durch das Kundengeschäft erfolgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich zum Bilanzstichtag um 3,7 Mio. EUR verringert. Nach einem Abgang von 17,2 Mio. EUR betragen die Sichteinlagen zum Bilanzstichtag 154,8 Mio. EUR und entsprechen 67,5 % der Kundeneinlagen. Von den Sichteinlagen entfallen 63,2 Mio. EUR auf Tagesgeldanlagen. Bei den Spareinlagen ist ein Abgang von 8,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Ein Großteil dieser Gelder wurde in Sparkassenbriefe umgeschichtet, deren Bestand sich um 15,2 Mio. EUR erhöht hat. Insgesamt umfassen die Kundeneinlagen 79,1 % der Bilanzsumme. Im Jahresdurchschnitt bewegte sich das Jahr 2023 um 0,6 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau. Die Planung für 2023 ging von einem Zuwachs in Höhe von 0,7 Mio. EUR aus. • Steigerung der Geldvermögensbildung der Privatpersonen Zur Sicherung und Erhöhung der Marktanteile strebt die Sparkasse als strategische Zielsetzung die Steigerung der Geldvermögensbildung bei Privatpersonen um 5 Mio. EUR jährlich an. Dieses strategische Ziel konnte in 2023 nicht erreicht werden, die Geldvermögensbildung betrug im Jahr 2023 1,5 Mio. EUR. Die Geldvermögensbildung kann im Einlagengeschäft, Wertpapiergeschäft, beim Bausparen oder im Bereich Leben- und Rentenversicherung der Sparkassenversicherung erfolgen. Das strategische Ziel in dieser Ausprägung wurde erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 definiert. • Refinanzierungen Die Sparkasse refinanziert sich im Wesentlichen über Kundeneinlagen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich zum Bilanzstichtag um 1,5 Mio. EUR verringert. Der Bestand entfällt im Wesentlichen auf fristenkongruente Refinanzierungen im Kundenkreditgeschäft. • Rücklagen Durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022 von 386 TEUR und einer Vorwegzuführung über 900 TEUR erhöhte sich die Sicherheitsrücklage auf 20,1 Mio. EUR, der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 6,9 %. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB weist am Bilanzstichtag nach einer Zuführung von 2,0 Mio. EUR einen Bestand von 14,0 Mio. EUR aus. 3.2. Nicht bilanzwirksames KundengeschäftUnsere Sparkasse steht in enger Zusammenarbeit mit unseren Verbundpartnern. Unseren Kunden vermitteln wir Geschäfte mit der Landesbank Hessen-Thüringen einschließlich der Landesbausparkasse (LBS), der S-Kreditpartner GmbH, der Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH, der SV SparkassenVersicherung sowie der DekaBank und deren Tochtergesellschaften. Im Jahr 2023 konnten Gesamtumsätze mit Kunden im Wertpapiergeschäft von 17,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,9 Mio. EUR) erzielt werden. Dabei tätigten unsere Kunden Wertpapierkäufe bei der DekaBank von 7,9 Mio. EUR, der Zielwert lag bei 7,2 Mio. EUR. Das Versicherungsgeschäft ist gemessen an den Provisionserträgen im Geschäftjahr 2023 rückläufig. Im Vorsorgebereich mit den Leben- und Rentenversicherungsangeboten der SV SparkassenVersicherung beträgt das Neugeschäft 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR), der Planwert in Höhe von 3,0 Mio. EUR konnte nicht erzielt werden. In der Sparte "Komposit" beträgt die vermittelte Beitragssumme 29 TEUR (Vorjahr: 54 TEUR), dies liegt deutlich unter unserem Planwert von 55 TEUR. Die Entwicklung im Bauspargeschäft war im Geschäftsjahr 2023 negativ. Im Bruttoneugeschäft konnte mit 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 5,8 Mio. EUR) eine niedrigere Summe als im Vorjahr abgeschlossen werden. Der im Geschäftsstellenvertrieb geplante Absatz von 7,5 Mio. EUR wurde mit einer Abweichung von -2,9 Mio. EUR nicht erreicht. Das Kreditvermittlungsgeschäft mit der S-Kreditpartner GmbH verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Rückgang um -51,2 % gegenüber dem Vorjahr. Mit einem vermittelten Kreditvolumen von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,0 Mio. EUR) für Privat- und Autokredite konnte die Planung von 4,7 Mio. EUR nicht erreicht werden. Die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten beträgt insgesamt 1.608 Stück, sie blieb nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Mit einem Anteil von über 65 % ist dabei die MasterCard Gold bei unseren Kunden besonders beliebt. Das übergreifende strategische Ziel im Verbundgeschäft, die Erträge aus den oben dargestellten Geschäftsfeldern kontinuierlich um 25 TEUR p. a. zu steigern, hat die Sparkasse nicht erreicht. Die Provisionen aus dem Verbundgeschäft reduzierten sich um rund 33 TEUR auf 493 TEUR. Die Zielgröße gemäß strategischer Ausrichtung von 568 TEUR wurde um -75 TEUR verfehlt. Die Sparkasse Laubach-Hungen hat seit 2023 die Steigerung der Anzahl der Online-Banking-Verträge als strategisches Ziel definiert. Die Zielsetzung einer Online-Banking-Quote von 65 % wurde erreicht. Ab 2024 wurde die Definition des strategischen Zieles geändert, zukünftig wird eine Online-Banking-Quote der Privatgirokonten von 67 % angestrebt. 4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage4.1. Ertragslage
Die Grundlage für die nachfolgende Analyse bilden die nach den Regeln des Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen. Bei dem Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung des Geschäftsjahres. Periodenfremde und außergewöhnliche Posten werden dabei nach einheitlicher Regelung dem neutralen Ergebnis zugerechnet. Die Entwicklung wesentlicher Ertrags- und Aufwandsposten stellt sich folgendermaßen dar:
Das Zinsergebnis ist weiterhin die mit Abstand bedeutendste Ertragsquelle unserer Sparkasse. Der Zinsüberschuss hat sich um 1.035 TEUR bzw. 22,5 % erhöht, was auf das herrschende Zinsniveau und die daraus resultierende Konditionsgestaltung zurückzuführen ist. In unserer Planung sind wir von einem nicht so starken Anstieg des Zinsüberschusses ausgegangen. Das Provisionsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 75 TEUR bzw. 3,8 % verbessert. In der Planung sind wir von einer geringeren positiven Entwicklung ausgegangen. Verantwortlich für diese positive Planabweichung waren insbesondere höhere Einnahmen im Giroverkehr inklusive Barzahlungs- und Kartengeschäft. Der Personal- und Sachaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 211 TEUR bzw. 4,1 %. In der Planung sind wir von einer Erhöhung von ca. 9,7 % ausgegangen. Gegenüber der Planung wurden jeweils Einsparungen von rund 90 TEUR bei den Sachkosten und Personalkosten erzielt. Im Bereich Personal resultiert die Entwicklung aus zeitlichen Abweichungen bei geplanten Stellenbesetzungen sowie niedrigeren Tarifentwicklungen (z. B. Effekte aus der steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichprämie). Bei den Sachkosten wurden positive Planabweichungen im Bereich der Dienstleistungen Dritter und den Beiträgen und Versicherungen erzielt. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stieg als Summe der oben genannten Komponenten von 1.491 TEUR im Vorjahr auf 2.401 TEUR bzw. um 61,0 %. In unserer Planung hatten wir dahingegen ein gegenüber dem Vorjahr niedrigeres Betriebsergebnis vor Bewertung erwartet. Die Entwicklung des Bewertungsergebnisses ist gegenüber der Planung insgesamt deutlich günstiger ausgefallen. Das Bewertungsergebnis Kredit in Höhe von -192 TEUR entwickelte sich besser als unsere Planung von -250 TEUR. Im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft kommt es zu einer Zuschreibung in Höhe von 452 TEUR, während in der Planung von einem Aufwand in Höhe von -300 TEUR ausgegangen wurde. Aufgrund der zum Bilanzstichtag herrschenden Bilanz- und Marktzinsstruktur konnte die im Vorjahr gebildete Drohverlustrückstellung aus der Bewertung des Bankbuchs in Höhe von 715 TEUR ertragswirksam aufgelöst werden. Daneben haben wir auf Niederstwertabschreibungen in Höhe von rund 1,0 Mio. EUR verzichtet. Vor diesem Hintergrund hat sich das Betriebsergebnis nach Bewertung gegenüber dem Vorjahr um 1.787 TEUR bzw. 109,0 % erhöht. Das gegenüber dem Vorjahr verbesserte neutrale Ergebnis von 497 TEUR beinhaltet im Wesentlichen Versicherungsleistungen im Rahmen der Geldautomatensprengung in Hungen. Zudem werden außerordentliche Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen hier ausgewiesen. Insgesamt ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern von 3.923 TEUR, welches sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.565 TEUR bzw. 188,9 % verbessert hat. Es liegt deutlich über unserem Planwert für das Geschäftsjahr 2023 sowie über unserer strategischen Zielgröße von 500 TEUR. Nach Berücksichtigung von Steuerzahlungen über 601 TEUR und einer Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 2.000 TEUR ergibt sich ein Jahresüberschuss von 1.322 TEUR. Aus dem Ergebnis wurde die Sicherheitsrücklage bereits mit 900 TEUR dotiert. 4.2. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Zur bankaufsichtlichen Beurteilung der Liquiditätslage ist die Liquidity Coverage Ratio (LCR) anzuwenden, die LCR ist eine kurzfristige Liquiditätskennziffer mit einem Betrachtungszeitraum von 30 Tagen. Die von der Europäischen Union (EU) im Rahmen der Delegierten Verordnung (DelVO) für die Liquidity Coverage Ratio (LCR) festgelegte LCR-Mindestquote für 2023 von 100,0 % wurde im Berichtsjahr jederzeit überschritten. Die Erfüllungsquote bewegte sich im Berichtsjahr zu den Monatsultimos zwischen 190,1 % und 380,9 %. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 lag die Erfüllungsquote bei 251,9 %. Weiterhin wird die Stabilität der Refinanzierung an Hand der Kennziffer Net Stable Funding Ratio (NSFR) überwacht. Die festgelegte Mindestquote von 100 % wurde im Berichtszeitraum jederzeit überschritten. Die Erfüllungsquote bewegte sich im Berichtsraum an den vierteljährlichen Überwachungsstichtagen zwischen 121,24 % und 122,66 %. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 lag die Erfüllungsquote bei 121,28 %. Hinsichtlich der Steuerung der Liquiditätsrisiken wird auf die Ausführungen im Risikobericht verwiesen (siehe Abschnitt 6.2.3). 4.3. VermögenslageZur Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalunterlegung verwendet die Sparkasse Laubach-Hungen gemäß der "Solvabilitätsverordnung (SolvV)" und den ihr übergeordneten angepassten europäischen Rechtsgrundlagen Capital Requirement Regulation (CRR) - Kapitaladäquanzverordnung und Capital Requirement Directive (CRD) - Kapitaladäquanzrichtlinie für Kreditrisiken den Kreditrisikostandardansatz und für operationelle Risiken den Basisindikatoransatz. Die Vermögenslage der Sparkasse Laubach-Hungen stellt sich folgendermaßen dar:
Das Verhältnis der Eigenmittel, bezogen auf die Summe der berechneten Risikopositionen zum 31. Dezember 2023, überschreitet den vorgeschriebenen Mindestwert von 13,76 % (einschl. Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Kapitalpuffer und aufsichtsrechtliche Eigenmittelzielkennziffer) deutlich. Die Ausstattung der Sparkasse Laubach-Hungen mit Eigenkapital, das in den zurückliegenden Jahren regelmäßig durch Zuführungen des Jahresüberschusses gestärkt wurde, schafft Spielraum für eine zukünftige Geschäftsausweitung. Die Sparkasse Laubach-Hungen erfüllt die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittel. Durch Bescheid der BaFin am 25. Januar 2024 erhöht sich die Eigenmittelanforderung aufgrund des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses ab dem 1. Februar 2024 um 0,50 %. Die Festsetzung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland in Höhe von 2,00 % hat für die Sparkasse Laubach-Hungen keine Auswirkungen. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs hat sich nach unseren Ermittlungen kein Verpflichtungsüberschuss ergeben. Die im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gebildete Drohverlustrückstellung des Vorjahres wurde über das Bewertungsergebnis erfolgswirksam aufgelöst. Die durch eine Sprengung zerstörte Geschäftsstelle in Hungen wurde im November 2023 wieder in Betrieb genommen. Der Wiederaufbau der Geschäftsstelle Hungen wurde mit einem Investitionsvolumen von derzeit rund 2,0 Mio. EUR in der Rechnungslegung berücksichtigt. 4.4. GesamtbeurteilungIm Bilanzstichtagsvergleich sind im Kundenkreditgeschäft sowie bei den Kundeneinlagen im Jahr 2023 Bestandsrückgänge zu verzeichnen. Die Bestandsentwicklungen verliefen jeweils unterhalb unserer Planung. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt über den Planwerten, das Vorjahresergebnis konnte übertroffen werden. Auch das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt sowohl über dem Planwert als auch über dem Vorjahreswert. Selbst die Realisierung der stillen Lasten aufgrund der Bewertung der festverzinslichen Wertpapiere zum gemilderten Niederstwert würden noch zu einem positiven Bewertungsergebnis führen. Insgesamt ist das Ergebnis des Jahres 2023 zufriedenstellend. Die Vermögenslage der Sparkasse stellt sich solide dar. Die Finanzlage gibt keinen Anlass zu besonderen Bemerkungen. Insgesamt ist die wirtschaftliche Lage der Sparkasse Laubach-Hungen im Geschäftsjahr 2023 ausreichend. 5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren5.1. PersonalbereichDie personelle Situation der Sparkasse Laubach-Hungen stellt sich folgendermaßen dar (ohne Vorstand):
85,5 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bankspezifisch beschäftigt. Die Altersstruktur dieser Beschäftigten ist ausgewogen. Um flexiblere und damit ökonomischere Arbeitszeitregelungen zu verwirklichen, können unsere Mitarbeitende seit vielen Jahren unterschiedliche Modelle in Form variabler Arbeitszeiten nutzen. Auch die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten sind gegeben. Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Sparkassengeschäfte, technischer Neuerungen und sich ändernder Rahmenbedingungen bildete auch im vergangenen Jahr die gezielte Förderung und Entwicklung unserer Mitarbeiter einen Schwerpunkt der Personalarbeit. An insgesamt 270 Tagen (Vorjahr: 215 Tagen) wurden in über- und innerbetrieblichen Schulungen und Fachveranstaltungen aktuelle bankspezifische Kenntnisse vermittelt. Dafür wendete die Sparkasse 30 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR) auf. Die lange Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter (im Durchschnitt 20 Jahre) dokumentiert die Attraktivität der Sparkasse als Arbeitgeber und unterstreicht gleichzeitig die Erfahrung der Mitarbeiter aus jahrelanger Tätigkeit bei der Sparkasse. 5.2. Marktposition und KundenzufriedenheitDurch die Sparkasse wird eine regelmäßige Marktforschung vorgenommen. Ziel ist dabei insbesondere, den Erhalt und Ausbau der Marktposition zu überprüfen. Der Marktanteil im Privatkundengeschäft (gemessen am prozentualen Anteil der Privatgirokonten) hat sich seit 2021 leicht verbessert. Der Anteil bei Geschäftskunden (gemessen am prozentualen Anteil der Geschäftsgirokonten) hat sich seit 2020 leicht rückläufig entwickelt hat. Insbesondere eine hohe Kundenzufriedenheit wird von der Sparkasse angestrebt. Aus der aktuellsten Umfrage im Rahmen eines Online-Kundendialogs geht hervor, dass 97 % unserer Kunden mit der Sparkasse insgesamt mit der Beratungsleistung zufrieden sind. 5.3. Soziales EngagementAls Ausdruck ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung engagiert sich die Sparkasse zusammen mit ihrer Stiftung ("Stiftung der Sparkasse Laubach-Hungen") in ihrem Geschäftsgebiet. Mit Spenden und durch Sponsoring wurden wiederum soziale Organisationen unterstützt und kulturelle und sportliche Einrichtungen gefördert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden hierfür 36 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR) bereitgestellt. 6. Risikobericht6.1. Risikomanagementsystem und RisikotragfähigkeitDie kontrollierte Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken unter Beachtung der Risikotragfähigkeit sind Kernfunktionen von Kreditinstituten. Im Sinne einer ertragsorientierten Gesamtbanksteuerung verfolgt die Sparkasse Laubach-Hungen daher das vorrangige Ziel, Risiken des Sparkassenbetriebs aus einer normativen und wertorientierten Perspektive unter Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen zeitnah zu identifizieren, ständig transparent und dadurch steuerbar zu machen. Die grundsätzliche Vorgehensweise ist in der Geschäftsstrategie und in der Risikostrategie (mit den Teilen Adressenrisikostrategie, Marktpreisrisikostrategie und Liquiditätsrisikostrategie) dokumentiert; dabei haben wir prinzipiell die Aussagen in der gemeinsamen Geschäfts- und Risikostrategie der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen berücksichtigt. Zielsetzung unserer Risikostrategie ist es, im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags weiterhin im Umfeld sich verändernder Märkte ein konservatives Risikoprofil auch unter schwierigen Marktgegebenheiten zu sichern und sukzessive unter Risk-Return-Gesichtspunkten weiter zu optimieren. • Risikomanagement Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar Risikofrüherkennung Risikoinventur Risikotragfähigkeit Risikoreporting Risikosteuerung Risikokontrolle Überprüfung Risikomanagementprozess Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Intra-Risikokonzentrationen werden in der jeweiligen Risikoart und in den Risikomessinstrumentarien berücksichtigt. Wesentliche Inter-Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir einen operativen und strategischen Horizont bis zum Jahr 2035. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Verantwortlich für die Risikosteuerung ist der Marktvorstand. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Überwachungsvorstand unterstellten Abteilungen Betriebswirtschaft und Kredit- und Marktservice sind für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken sowie die Risikoberichterstattung verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion gemäß AT 4.4.1 MaRisk wird durch den Abteilungsleiter Betriebswirtschaft wahrgenommen. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. • Risikotragfähigkeit ökonomische Perspektive Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 54,1 Mio EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 30,5 Mio EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Das bereitgestellte Risikotragfähigkeitslimit für das Gesamtrisiko reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, und Währungen werden risikomindernde Diversifikationseffekte berücksichtigt. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen: - schwerer konjunktureller Abschwung - Markt- und Liquiditätskrise - Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass in allen drei Stresstest-Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg zeigt mit 35,3 % die höchste Risikoauslastung. Auch wenn keine unmittelbare Gefährdung der Geschäftstätigkeit erkennbar ist, wurde dokumentiert, welche Maßnahmen bei Eintritt zu ergreifen wären. Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse das Risikodeckungspotenzial von 54,1 Mio EUR festgelegt. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte. • Risikotragfähigkeit normative Perspektive Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen: - Die Geschäftsstruktur wurde im Kontext der volkswirtschaftlichen Einschätzung des statistischen Bundesamtes (z. B. BIP: -0,4% in 2023 und +1,3% in 2024) geplant. Auf diesen Einschätzungen basiert auch die Planung des Bewertungsergebnisses Kredit. Eine Veränderung / Lockerung der Kreditvergabestandards ist dabei nicht vorgesehen. Insgesamt wird über den Horizont von 31.12.2023 bis 31.12.2026 stichtagsbezogen mit einer Steigerung des Kundenkreditvolumens von 150,2 Mio. EUR auf 150,8 Mio. EUR geplant. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wird mit einer Bestandsentwicklung von 220,7 Mio. EUR auf 215,4 Mio. EUR gerechnet. - Die Zinsentwicklung wurde auf Basis von vorliegenden Research-Informationen geplant. Über den Planungshorizont 2023 bis 2026 wird im Geldmarkt von einer Zinssteigerung um -127 Basispunkte, beim 2-Jahres-Laufzeitband von +21 Basispunkten, beim 5-Jahresband von +92 Basispunkten und beim 10-Jahres-Laufzeitband von +92 Basispunkten ausgegangen. Die Zinsplanung wirkt auf den Zinsüberschuss und ist Grundlage für die Simulation des Bewertungsergebnisses Wertpapier. - In der Provisionsertragsplanung sind die aktuellen Marktgegebenheiten berücksichtigt, die Planung erfolgte auf Basis der einzelnen Ertragskonten des Rechnungswesens. Im Planungshorizont 2023 bis 2026 wird eine Steigerung des Provisionsüberschusses von +6,8% erwartet. - Im Personalaufwand wirken die tariflichen Regelungen auf einen sich verändernden Personalbestand. Im Sachaufwand werden -neben einer allgemeinen Kostensteigerung- die steigenden Kosten der Regulatorik (z. B. neue Software) und der Digitalisierung berücksichtigt. Auch hier erfolgte die Planung auf Basis der einzelnen Aufwandskonten des Rechnungswesens. Über den Planungshorizont 2023 bis 2026 wird von einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes von insgesamt 12,8% ausgegangen. - Es wird mit einer Eigenmittelzielkennziffer von 14,5% gerechnet, die sowohl den geltenden antizyklischen Kapitalpuffer der Bundesrepublik Deutschland von 0,75%, den seit Januar 2024 mitgeteilten SREP-Zuschlag von 0,5% wie auch die Eigenmittelzielkennziffer von 5,0% beinhaltet. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. - Als adverses Szenario wird grundsätzlich das Szenario Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg und Preissteigerungen (Stagflationstendenz) betrachtet. Daneben wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für ein adverses Szenario getroffen: Über eine Sensitivitätsanalyse wurde untersucht, dass ein steigendes Zinsniveau um rund 200 Basispunkte im ersten Jahr des Planungshorizontes die negativste Wirkung auf die GuV hat. - Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Zinsniveaus, der Preisentwicklung, des Wettbewerbs und von Entschuldungstendenzen das Kundengeschäft in den Planjahren 2024 bis 2026 jeweils 5% unterhalb des erwarteten Szenarios liegt. - Bei den Kundenverbindlichkeiten sorgt die Preisentwicklung und damit die Sparfähigkeit der Bevölkerung für einen Rückgang um jeweils 5% gegenüber dem erwarteten Szenario in den Planjahren 2024 bis 2026. - Bei der im ersten Aufzählungspunkt geschilderten Entwicklung des Zinsniveaus erfolgt korrespondierend eine entsprechende Preisentwicklung in der Wirtschaft. Deshalb wird in dem adversen Szenario von höheren Verwaltungskosten ausgegangen. - Die bei den Kundenverbindlichkeiten geschilderten Effekte sorgen auch für positionsspezifische Planungsanpassung bei den Provisionserträgen. Es wird ein niedrigeres Provisionsergebnis unterstellt. - Bonitätsbedingte, durch Experten festgelegte höhere Abschreibungswerte belasten das Bewertungsergebnis Kredit. Das höhere Bewertungsergebnis Wertpapiere resultiert aus der eingangs erwähnten Zinsentwicklung. Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die quantitativen Ergebnisse des erwarteten und adversen Szenarios:
Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. 6.2. Die Risikoarten im Einzelnen6.2.1. AdressenrisikenDas Adressenrisiko beschreibt die Gefahr, dass die Geschäftspartner der Sparkasse die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollständig erbringen. Der Verlust kann in bilanziellen oder außerbilanziellen Positionen entstehen. Für die Sparkasse Laubach-Hungen sind vor allem das Kundenkreditrisiko und das Emittentenrisiko relevant. Weiterhin wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Adressenausfallrisiko wird mittels einer umfangreichen Adressenrisikostrategie gesteuert, wobei die Vermeidung von Klumpenrisiken (auf Einzelkreditnehmer- und auf Portfolioebene) im Vordergrund steht. Die Adressenrisikostrategie wird regelmäßig überprüft und an ggf. veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Zusätzlich werden Kreditkonzentrationen auf den Risikogehalt hin überprüft. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiten- Informationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft). Vierteljährlich werden als Teil der Risikoberichterstattung ein Adressenrisikobericht und ein Adressenrisiko-Portfolioreport erstellt und dem Gesamtvorstand sowie dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben. • Adressenrisiken im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Bonitäten und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands - regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen - Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen - interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio; Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung - regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten - Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert - festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung - Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV - Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze - turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit - Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting. Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich nach Kundengruppen wie folgt:
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 19,7 % die Ausleihungen an die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen sowie 12,6 % an das Baugewerbe. Gewerbliche Kreditausleihungen bzw. (Investitions-)Finanzierungen außerhalb des Geschäftsgebietes werden nur in begründeten Einzelfällen vorgenommen. Ausnahmen bilden nicht börsenfähige Schuldscheindarlehen an Unternehmen, die überwiegend in Zusammenarbeit mit der Landesbank Hessen-Thüringen gezeichnet wurden. Die Größenklassenstruktur zeigt nach unserer Einschätzung insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 40,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 250 TEUR. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio bei Großkrediten nach Art. 392 CRR und im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Die Adressenrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Risikostruktur des Kundenkreditgeschäfts (ohne Kommunalkredite) stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kundenkreditvolumen einschließlich Schuldscheindarlehen betrug am 31. Dezember 2023 6,6 Mio.€. Hinzu kommen Anteile aus Eigenanlagen (Direktanlagen und Fonds) die im Punkt Adressenrisiko im Eigengeschäft gesondert dargestellt sind. Dort findet auch eine abschließende Beurteilung zum Länderrisiko statt. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Zur systematischen Analyse der im Kreditgeschäft vorhandenen Risiken bedient sich die Sparkasse bis auf die Engagements, deren Hauptcashflow aus einer Immobilie stammt und bei der risiko- und kostenorientiert ein hausinternes Beurteilungsverfahren zum Einsatz kommt, der unter Führung des DSGV zentral für alle Sparkassen entwickelten mathematisch-statistischen Bewertungsmodelle (StandardRating, KKR-KundenKompaktRating, Scoring). Hierdurch werden die ausfallrelevanten Merkmalsausprägungen eines Kreditnehmers in eine Bonitätsaussage (Ratingnote, Ausfallwahrscheinlichkeit) transformiert. Unter Verwendung gewichteter harter und weicher Faktoren sowie Finanzkennzahlen (im StandardRating) zur Unternehmensbeurteilung werden somit einheitliche Kriterien zur Vorbereitung einer Kreditentscheidung bzw. zur Kreditüberwachung ermittelt. Im Segment der Geschäftskunden wird ein vereinfachtes Ratingverfahren (KKR), im Privatkundengeschäft werden die von der S Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten und validierten Scoringverfahren eingesetzt. Die Rating- oder Scoringnote 1 beschreibt die beste und die Rating- oder Scoringnote 18 die schlechteste Bonität. Die ermittelten Rating- und Scoringnoten werden in Risikoklassen zusammengefasst, die die Basis für eine risikoadäquate Bepreisung und unsere abgestufte Kompetenzregelung im Kreditgeschäft bilden. Für eine derart qualifizierte Analyse der Kreditrisiken ist es für die Sparkasse unabdingbar, zeitnah über aussagefähige Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Kunden - auch unterhalb der starren Betragsgrenze nach § 18 KWG - zu verfügen. Neben der sorgfältigen Auswahl der Kreditnehmer wird die Gefahr eines Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen durch die Hereinnahme von Sicherheiten und die Festlegung von Kreditlimiten begrenzt. Bei Engagements ab einer definierten Volumengrenze werden vor der Kreditvergabe Doppelvoten durch Markt und Marktfolge eingeholt. Um Kreditrisiken frühzeitig identifizieren und entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten zu können, werden Risikofrüherkennungssysteme herangezogen. Soweit gewerbliche Kreditnehmer festgelegte Risikoindikatoren aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements intensiv betreut mit dem Ziel, die Risiken zu reduzieren. Dabei werden Maßnahmen festgelegt, deren Umsetzung durch eine vom Markt unabhängige Stelle überwacht wird. Sanierungs- und Abwicklungsengagements werden im Bereich Problemkreditbearbeitung betreut. Quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für konkrete Bonitätsrisiken eines Kreditnehmers werden Einzelwertberichtigungen oder -rückstellungen in Höhe des erwarteten Ausfalls gebildet. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigte nach Auflösung von Risikovorsorge im Vorjahr eine Neubildung von Risikovorsorge unterhalb des erwarteten Wertes von 250 TEUR. • Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere, Schuldscheine und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Das Kontrahentenrisiko unterteilt sich in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Adressenrisiken aus den Fondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Bonitäten. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos bei Eigenanlagen (Kunden- und Interbankengeschäft) werden Ratings der externen Agenturen Moody's, Standard & Poor's und Fitch herangezogen. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen - regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen - Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV und damit eine Ausfalllimitierung auf Gesamtbank- und Portfolioebene. Die Eigengeschäfte in Wertpapiere umfassen zum Bilanzstichtag ein Marktwert-Volumen von 59.751 TEUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (23.263 TEUR), Rentenfonds (14.518 TEUR) sowie Immobilienfonds (21.970 TEUR). Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:
Als Direkt- und Fondsanlagen waren zum Berichtsstichtag 31.12.2024 25.723 TEUR in ausländische Schuldner investiert. Das Volumen in Form von Wertpapieren außerhalb der EU, EWR, Schweiz, USA, Kanada, Australien, Neuseeland betrug am 31. Dezember 2023 2.281 TEUR ausschließlich als Fondsbestandteile. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Die Adressenausfallpositionen aus Forderungen an Kreditinstitute bestehen vollständig gegenüber Mitgliedern des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe mit einem Rating im Investment-Grade. Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an den SGVHT und die in dem Verbund enthaltene Landesbank Hessen-Thüringen mit 48.111 TEUR. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind darin auch die Beteiligungen in Höhe von 1.675 TEUR. Am Markt auftretende Preisschwankungen, die auf die Bonität des Emittenten zurückzuführen sind, werden als sogenanntes Spreadrisiko im Marktpreisrisiko berücksichtigt. 6.2.2. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungskurse, Fonds- und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Marktpreisrisiken aus den Fondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Kreditinstitute agieren auf volatilen Märkten. Sie werden deshalb mit Risiken konfrontiert, die sie grundsätzlich nicht vermeiden können, die sie aber identifizieren, steuern und überwachen. Die Marktpreisrisiken stellen neben den Adressenausfallrisiken die zweite bedeutende Risikokategorie für die Sparkasse Laubach-Hungen dar. Dem wird durch eine eigene Marktpreisrisikostrategie entsprochen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wird im Varianz-Kovarianz-Ansatz in der Regel die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Eine Berichterstattung der Marktpreisrisiken erfolgt vierteljährlich. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen. Die Zielsetzung für die Steuerung der Marktpreisrisiken ist ein ausgewogenes Ertrags-Risiko-Verhältnis bei stets gegebener Risikotragfähigkeit. Die Sparkasse Laubach-Hungen analysiert im Rahmen des Marktpreisrisikos das Abschreibungsrisiko aus den Anlageklassen verzinsliche Wertpapiere und Investmentfonds. Das Abschreibungsrisiko ist das handelsrechtlich bedeutendste Risiko. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung der stillen Lasten aus der Umwidmung von Wertpapieren in das Anlagevermögen mit Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips überwacht. Darüber hinaus werden die stillen Lasten in der Bewertung des Bankbuchs gem. IDW BFA 3 n. F. berücksichtigt. Ein handelsrechtliches Verlustrisiko ergibt sich, wenn der Tageskurswert unter dem Buchwert liegt bzw. wenn realisierte Verluste vorliegen. Die stillen Lasten der Wertpapiere des Anlagevermögens betragen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 951 TEUR. Über Risiken aus dem Anlagebuch wird mindestens monatlich an den Vorstand und vierteljährlich an den Verwaltungsrat berichtet. Der Immobilienanteil in der Anlageklasse Fonds wurde in der Niedrigzinsphase (seit 2019) unter Abwägung des Ertrags-Risiko-Verhältnisses ausgebaut. In 2023 wurden die offenen Zusagen für Immobilienfonds weitgehend abgerufen. Das Währungsrisiko ist gering ausgeprägt. Die Risikoarten Aktienkursrisiko sowie das Rohwarenrisiko sind als unbedeutend bzw. nicht gegeben einzustufen. Derivate und Optionen werden nicht eingesetzt. • Zinsänderungsrisiko Der wichtigste Markt zur Erzielung von Erträgen für die Sparkasse ist der Zinsmarkt. Damit verbunden sind insbesondere Zinsänderungs- und Kursrisiken. Dies bedeutet, dass sich Marktzinsänderungen negativ auf die Ertrags- und auch auf die Vermögenslage auswirken können. Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung IDH -Marktpreisrisiko. - Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Hierbei wird aktuell ein Stützzeitraum seit November 2007 verwendet. - Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019. - Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet. - Die zu Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Kündigungs- und Tilgungsrechte (implizite Optionen) werden in die Risikomessung gem. den konzeptionellen Empfehlungen der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH und dem SGVHT einbezogen. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Im Rahmen des aufsichtlichen Meldewesens werden der Zinsrisikokoeffizient und die Frühwarnindikatoren regelmäßig betrachtet. Die Aufsicht hat bei dem Zinsrisikokoeffizienten die Schwelle unterhalb von 20 % der Eigenmittel im Blick. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die ggf. zeitverzögerten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird die in Ziffer 6.1 Risikotragfähigkeit normative Perspektive im zweiten Aufzählungspunkt dargestellte tendenziell steigende und steiler werdende Zinsstrukturkurve verwendet. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen wird das Zinsspannenrisiko als Differenz zwischen der erwarteten und adversen Kapitalplanung ermittelt bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko aus den zugrundeliegenden Zinsprognosen simuliert:
Für die Berechnung werden auf Basis der Geschäftsplanung unterschiedliche Zins- und Bestandsentwicklungen simuliert. Die Bestandsplanung sieht dabei neben dem konstanten Verlauf einen erwarteten und einen pessimistischen Verlauf sowie einen Risikofall und einen Best-Case vor. Die Zinsszenarien werden -neben der erwarteten Kapitalplanung auf Basis der Langfristprognose aus dem Research der Helaba und der adversen Kapitalplanung aus dem Szenario Immobilienkrise / Stagflationstendenz- mit einer Parallelverschiebung von +200 Basispunkten (siehe Ziffer 6.1 Risikotragfähigkeit normative Perspektive), einer konstanten Zinsentwicklung, Parallelverschiebungen der Zinsstrukturkurve um +/-100 Basispunkten sowie einem konjunkturellen Abschwung mit sinkendem Zinsniveau, abgeleitet aus standardisierten Zinsszenarien der Sparkassengruppe, berechnet. Eine barwertige Betrachtung wird auch im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und zur Erfüllung der Sparkassenverbundkonzepte genutzt. In Umsetzung der Anforderungen nach dem Rundschreiben 06/2019 der BaFin zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch wird neben den zu betrachtenden Zinsschockszenarien aus Ad-hoc-Verschiebungen der Zinsstrukturkurve um + / - 200 Basispunkte der höchste Barwertverlust aus sechs aufsichtlich vorgegebenen Szenarien, die als Frühwarnindikatoren der Aufsicht zu melden sind, ermittelt (IRRBB-Szenarien aus der entsprechenden EBA-Guideline). Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Sparkasse Laubach-Hungen liegt unter der regulatorischen Grenze von 20 % und ist damit aufsichtsrechtlich ein Kreditinstitut ohne erhöhtes Zinsänderungsrisiko. Konzentrationen im Zinsbuch bestehen i. d. R. in Volumenshäufungen in bestimmten Laufzeitbändern, die zu größeren Einbußen führen können, wenn diese Fälligkeiten in einer Niedrigzinsphase wieder angelegt werden müssen. Die Sparkasse Laubach-Hungen versucht dem im Rahmen ihrer integrierten Steuerung des Kunden- und des Eigengeschäfts entgegenzuwirken. Die Zahlungsströme werden über zehn Laufzeitbänder ausgewogen verteilt. Im Zuge dieses Verfahrens ist eine explizite Ermittlung und gesonderte Darstellung der in diesem Zusammenhang ggf. bestehenden Konzentrationsrisiken nicht erforderlich. Darin eingeschlossen ist das Verhältnis der täglich fälligen, höherverzinslichen Einlagen zu den Gesamteinlagen. • Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - In der normativen Perspektive sind Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension über IDH-Gesamtbanksimulation vorgenommen worden. Für jedes Wertpapier erfolgt die Ermittlung von Spreaddifferenzen (Spreadrisiken). Basis bilden die Zinsstrukturkurven für verschiedene Rating- und Restlaufzeitenbereiche. Hierzu werden die Standardparameter der Sparkassenorganisation eingesetzt, die von der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH ermittelt werden. Dabei sind Simulationen für das reine Spreadrisiko sowie eine integrierte Betrachtung mit den zinsinduzierten Abschreibungen möglich. - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR IDH-Marktpreisrisiko. • Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften) und ab 2024 auch eigene Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Normative Perspektive: Aufgelaufener handelsrechtlicher Verlust über das Bewertungsergebnis Wertpapiere - Ökonomische Perspektive: Qualifizierte Expertenschätzung, angelehnt an vorhandene bzw. öffentliche Marktdaten. Zukünftig: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden • Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des SGVHT für die Verbundbeteiligungen - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse - Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens - Die Risikomessung für strategische Beteiligungen und Funktionsbeteiligungen erfolgt auf Grundlage von Risikokennzahlen, die vom SGVHT zur Verfügung gestellt werden. - Kapitalbeteiligungen sind in der Sparkasse Laubach-Hungen zum Stichtag 31.12.2023 nicht vorhanden. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Die Überwachung des Ausfallrisikos der sonstigen Anlagen/Beteiligungen erfolgt im Rahmen einer Beteiligungsübersicht, die vierteljährlich erstellt wird. 6.2.3. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Die Steuerung der Liquiditätsgrenzen erfolgt gemäß den konzeptionellen Empfehlungen des SGVHT zur Umsetzung der LCR, NSFR, MaRisk und ILAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process). Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über dem definierten Schwellenwert von 120 % bzw. 110 %. Als Steuerungsgröße wird das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Dafür werden vierteljährlich Szenariobetrachtungen vorgenommen, die die Entwicklung der Liquidität an Hand der internen Kennziffer "Survival-Period" (Überlebensperiode) unter verschiedenen Annahmen darstellen. Die Geschäfte werden unter dem Aspekt der Kapitalbindung in Laufzeitbänder zusammengefasst und die Wertpapierbestände unter Berücksichtigung von Abschlägen liquidiert. Die Szenarien berücksichtigen auch Wirkungen, die infolge von Risikokonzentrationen entstehen könnten, wie z. B. den Ausfall größerer Kreditengagements. Weiterhin fließen Annahmen über die Entwicklung des Bestandsgeschäfts sowie des Neugeschäfts in die Betrachtung ein. Es wurde festgelegt, dass in dem institutsspezifischen und marktinduzierten Stressszenario sowie aus den beiden vorgenannten Szenario abgeleiteten kombinierten Szenario der Überlebenshorizont mindestens drei Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt im institutsspezifischen Stressszenario sowie dem kombinierten Stressszenario 4 Monate und im marktinduzierten Stressszenario mehr als 60 Monate. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR - Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period - Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur - Regelmäßige Ermittlung des Liquiditätsdeckungspotenzials - Tägliche Disposition der laufenden Konten - Berücksichtigung des Liquiditätsverbunds in der Sparkassenorganisation - Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans - Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios). Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine eingeschränkte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Die Ergebnisse werden an den Gesamtvorstand soweit erforderlich täglich bzw. regelmäßig monatlich und vierteljährlich zusätzlich an den Verwaltungsrat berichtet. Die Liquiditätssteuerung erfolgt durch den Handelsvorstand. Die Überwachungsfunktion obliegt der Abteilung Betriebswirtschaft. Die Sparkasse ist in das Institutssicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe eingebunden und verfügt über eine einwandfreie Bonität. Auf der Passivseite sind aufgrund des Geschäftsmodells der Sparkasse die Refinanzierungsmittel durch die breit gestreuten Kundeneinlagen gut diversifiziert. 6.2.4. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit kann die Sparkasse operationelle Risiken nicht ausschließen. Diesen Betriebsrisiken begegnen wir durch ein angemessenes internes Kontrollsystem und weitere Maßnahmen. Hierzu zählen u. a. zentrale Vorgaben durch Dienst- und Arbeitsanweisungen, Notfallregelungen, ein Beschwerdemanagement, die Verwendung von rechtlich geprüften Vertragstexten, die Tätigkeit der Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Sicherheitsbeauftragten und die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Versicherbare Gefahrenpotenziale haben wir durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt, deren Angemessenheit jährlich überprüft wird. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: - Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" - Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank - Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario - Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" - Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT. Risikokonzentrationen wurden im Rahmen der Risikoinventur bei einem Ausfall der Stromversorger sowie bei einer Sprengung einer Geschäftsstelle identifiziert. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Über aufgetretene Schadensereignisse und die Auslastung der Risikolimite wird vierteljährlich an den Gesamtvorstand und den Verwaltungsrat im Rahmen des Gesamtrisikoberichtes berichtet. Die im Jahr 2023 aufgetretenen Nettoschäden über 9 TEUR lagen deutlich unterhalb des Vorjahres. Die hohen Nettoschäden im Vorjahr in Höhe von 1.049 TEUR sind geprägt durch eine Geldautomatensprengung mit massiven Gebäudeschäden. 6.3. Interne RevisionDie Interne Revision unterstützt in ihrer Überwachungsfunktion den Vorstand. Sie ist dem Überwachungsvorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich auf die Prüfung aller Teilbereiche des Geschäftsbetriebs als prozessunabhängige Stelle. Die Prüfungsplanung und die Festlegung der Prüfungshandlungen erfolgen risikoorientiert. Die Interne Revision führte Prüfungen durch, die im Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Feststellungen mit nennenswertem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- bzw. Ertragslage ergaben. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. 6.4. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageIm Rahmen der Risikoinventur wurden über die vorstehenden Risiken hinaus keine weiteren wesentlichen Risiken identifiziert. Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Limitanpassungen ergaben sich zum 30.09.2023 und zum 31.12.2023 aufgrund von geänderten Risikoparametern und/oder neuen methodischen Ansätzen im Rahmen der praktischen Umsetzungsmaßnahme. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 59,4 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen auf der Kostenseite, bei starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) im Zinsüberschuss sowie im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur im Bewertungsergebnis Kreditgeschäft. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte als herausfordernd. Insgesamt zeigt die Risikotragfähigkeitsberechnung, dass das Geschäftsmodell der Sparkasse robust ist. Die Sparkasse sieht sich durch die eingesetzten Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse sowohl für das bestehende Geschäft als auch für kommende Herausforderungen gerüstet. 7. PrognoseberichtDie Prognosen, die sich auf die Entwicklung der Sparkasse im laufenden Jahr beziehen, stellen Einschätzungen dar, die auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Wir weisen darauf hin, dass sich die Erwartungen durch eine Veränderung der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Wie im Risikobericht dargestellt, verfügt die Sparkasse Laubach-Hungen über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von den Erwartungen frühzeitig erkennen und ggf. gegensteuern zu können. Die Ausrufung einer "technischen Rezession" könnte auf Deutschland zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 Prozent für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 Prozent Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau verlaufenden Wertschöpfung. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 Prozent zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe. Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Nach einer Umfrage geht eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Um mit den Risiken aus erhöhter Unsicherheit und dem Strukturwandel umzugehen, ist eine ausreichende Resilienz im Finanzsektor erforderlich. Das Finanzsystem, und damit auch die Sparkasse Laubach-Hungen, sollte auch in Stressphasen ausreichend kapitalisiert und liquide sein. Ebenso sollte es gegenüber Cyber- und politischen Risiken gewappnet sein. Alle relevanten Akteure sollten mit den erhöhten Unsicherheiten umgehen, indem sie sich auf unterschiedliche Szenarien präventiv vorbereiten.[11] Der Prognosebericht basiert auf den Planannahmen der erwarteten und adversen Kapitalplanung, die in Ziffer 6.1 Risikotragfähigkeit normative Perspektive bereits dargestellt wurden. Die folgenden Ausführungen ergänzen und / oder erweitern diese Darstellungen. Vor dem Hintergrund dieser insgesamt herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehen wir für 2024 in unserer Bilanzstrukturplanung von einem Rückgang der Durchschnittsbilanzsumme auf 283,9 Mio. EUR aus. Bei Wohnimmobilienfinanzierungen erwarten wir einen moderaten Anstieg von ca. 2,6 %. Damit werden wir unseren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator im Kreditgeschäft, den Erhalt der Bestände im Geschäftsfeld Wohnimmobilienfinanzierung erreichen. Im gewerblichen Kreditgeschäft gehen wir von einem nahezu konstanten Bestand aus. Bei den Weiterleitungsdarlehen ist ein leichter Rückgang eingeplant. Bei den Ausleihungen an öffentliche Haushalte erwarten wir einen deutlichen Rückgang. Dies führt im Ergebnis zu einem annähernd konstanten Kreditgeschäft. Der geringfügige Rückgang des Durchschnittbestandes beträgt ca. 0,1 %. Im Einlagengeschäft erwarten wir insgesamt einen Rückgang im Durchschnittsbestand von 2,7 %. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator, die Steigerung der Geldvermögensbildung der Privatpersonen von 5,0 Mio. EUR p. a. soll durch das geplante Neugeschäft im Wertpapier- und Verbundgeschäft (Bausparen und Lebensversicherungen) erreicht werden. Der bestimmende Faktor für den Zinsüberschuss der Sparkasse ist die Zinsentwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten. Im Rahmen unserer Bilanzstruktur- und Zinserwartung rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem Rückgang des Zinsüberschusses um ca. 7,4 %. Im Rahmen der markt- und wettbewerbsorientierten Konditionsgestaltung wird ein Anstieg des Zinsaufwandes erwartet. Verstärkter Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten, anspruchsvollere Kunden und die rasch fortschreitende technologische Entwicklung bestimmen zunehmend unser geschäftliches Umfeld. Im Mittelpunkt unserer Maßnahmen im Vertrieb steht deshalb das Angebot einer ganzheitlichen Kundenberatung mit einer zielgruppengerechten und systematischen Ansprache unserer Kunden. Der Provisionsüberschuss als weitere wichtige Ertragsquelle soll im Jahr 2024 auf dem Vorjahresniveau stagnieren. Aus der Zusammenarbeit mit unseren Verbundpartnern erwarten wir insbesondere im Wertpapiergeschäft eine deutliche Steigerung. Die Erreichung des bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikators, die Steigerung der Erträge im Verbundgeschäft um 25 TEUR p. a., ist wahrscheinlich. Beim Personalaufwand gehen wir von einer deutlichen Erhöhung aus. Dies resultiert aus dem ab März 2024 gültigen Tarifabschluss und den notwendigen Änderungen im Stellenplan. Bei den Sachaufwendungen wird ein Kostenanstieg von 3,0 % erwartet, wobei die wegfallenden Einmaleffekte des Jahres 2023 (Geschäftsstellensprengung und Einkauf von Dienstleistungen zur Überbrückung personeller Vakanzen) positiv wirken und den Kostenanstieg in 2024 dämpfen. Insgesamt erwarten wir einen Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertung von ca. 40 %. Die konjunkturelle Situation sowie die erwartete Entwicklung an den Kapitalmärkten werden zu Aufwendungen im Bewertungsergebnis Kredit und Wertpapiere führen. Für 2024 gehen wir in unserem Planszenario von Bewertungsaufwendungen in Höhe von rd. 0,2 % der Durchschnittsbilanzsumme aus. Bei unserem bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator, Ergebnis vor Steuern, erwarten wir ein positives Ergebnis von ca. 0,8 Mio. EUR. Den Zielwert in Höhe von 0,5 Mio. EUR werden wir entsprechend der Planung erreichen. Im Rahmen unserer Kapitalplanung gehen wir für 2024 davon aus, dass eine Stärkung des harten Kernkapitals möglich sein wird. Die Vermögenslage wird insgesamt solide bleiben und die aufsichtlichen Mindestkapitalquoten übererfüllen. Risiken bestehen für die Sparkasse Laubach-Hungen bei Eintritt des adversen Planszenarios. Die größten Ertragsrisiken in diesem Szenario hat die Sparkasse aufgrund eines niedrigeren Zinsüberschusses in Folge eines Bestandsrückgangs im Kundenkreditgeschäft sowie durch höhere Zinsaufwendungen und abschmelzendes Kundeneinlagengeschäft aufgrund des Wettbewerbsdruckes. Darüber hinaus bestehen Risiken in Folge eines rückläufigen Provisionsüberschusses und zusätzlichen Kostensteigerungen. Mit zusätzlichen Belastungen im Bewertungsergebnis aufgrund der angenommenen Steigerung des Zinsniveaus um 200 Basispunkte würde der Eintritt des adversen Szenarios zu einem deutlich negativen Jahresergebnis von mehr als 2 Mio EUR und damit zu der von der Aufsicht angestrebten spürbaren Belastung der Eigenmittelsituation führen. Darüber hinaus können sich höhere Aufwendungen aus der Regelung zur Beendigung von Anstellungsverträgen ergeben. In den Sensitivitätsanalysen zum Zinsüberschuss zeigen sich Ertragschancen in Höhe von ca. 429 TEUR. Es bestehen die Chancen ca. 169 TEUR mehr Provisionsüberschuss und ca. 312 TEUR niedrigere Kosten als erwartet zu erzielen. Insgesamt wird beim Ergebnis vor Steuern ein Rückgang von ca. 1.301 TEUR für das Jahr 2024 gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 erwartet. Aus den oben dargestellten Analysen ergeben sich Chancen von insgesamt 910 TEUR. Sofern sich die Konjunktur besser als erwartet entwickeln sollte, hielte das die erforderliche Risikovorsorge für das Kreditgeschäft in Grenzen. Eine konstante Zinsstruktur und eine durchgreifende Entspannung an den Immobilienmärkten führen zu Ersparnissen gegenüber den erwarteten Bewertungsmaßnahmen. Die aktuelle Personalausstattung gewährleistet noch einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, allerdings erschwert der aktuelle Fachkräftemangel die adäquate Neubesetzung bzw. Wiederbesetzung von offenen bzw. neu geplanten Stellen. Durch die komfortable Ausstattung mit Finanzmitteln und auf Grund des installierten Liquiditätssteuerungsprozesses sind keinerlei Störungen in der Finanzlage zu erkennen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse wird in allen Planszenarien jederzeit gegeben sein. Die weiterhin solide Eigenkapitalausstattung rechtfertigt die Zuversicht, dass die Sparkasse die aktuellen Herausforderungen meistern kann. Auch die zurückgehenden Eigenmittelquoten im adversen Szenario erfüllen die aufsichtlichen Anforderungen.
Laubach im Juni 2024 Sparkasse Laubach-Hungen Der Vorstand
[1] Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt
kommunal - Gemeindeverbände und Gemeinden
(Jahreszahlen),
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=
[2] Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2022, Zahlen von A bis Z, Bevölkerung in Hessen am 30.09.2022 nach Gemeinden, https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/bevoelkerung [3] Landkreis Gießen, Demografieatlas für den Landkreis Gießen, https://www.lkgi.de/images/dateien/Demografieatlas_fuer_den_Landkreis_Giessen.pdf (Stand: 2022) [4] Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. [5] https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/unternehmen-und-profiling; Rechtliche Einheiten und Niederlassungen in 2022: Ergebnisse des Unternehmensregister; statistischer Bericht: Kennziffer: D II 1 - j/22, Seite 293 [6] Deutsche Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2023, https://www.bundesbank.de/de/publikationen/berichte/finanzstabilitaetsberichte/finanzstabilitaetsbericht-2023-918766 [7] Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Verbundstruktur, https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/organisation/sparkassen.html [8] Zinsergebnis: GuV-Positionen Nr. 1 bis 4 [9] Provisionsergebnis: GuV-Positionen Nr. 5 und 6 [10] Ergebnis aus Risikovorsorge und Bewertung: GuV-Positionen Nr. 13 bis 16 [11] Deutsche Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2023, https://www.bundesbank.de/de/publikationen/berichte/finanzstabilitaetsberichte/finanzstabilitaetsbericht-2023-918766 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum 31. Dezember 2023der Sparkasse Laubach-HungenA. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Sparkasse Laubach-Hungen zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen und Liquiditätsreserve. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden teilweise im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei insgesamt 21,9 Mio. EUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Diese Rückgabeabschläge berücksichtigen wir bei der Bewertung dann, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir nach den Grundsätzen für Beteiligungen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Kreditderivate werden entsprechend den Vorgaben der IDW-Stellungnahme RS BFA 1 bilanziert und bewertet. Die Sparkasse hat sechs Kreditderivate (Credit-Linked-Schuldscheindarlehen bzw. Namensschuldverschreibungen) im Bestand, bei denen sie nur das Kreditausfallrisiko übernommen hat. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt. Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7 "Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 "Zinserträge" und 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,5 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 2,5 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK. Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden mit Ausnahme der Sorten zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften und Beständen, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Sorten werden zum Ankaufskurs umgerechnet. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich I. Postenbezogene Angaben Forderungen an Kreditinstitute a) Forderungen an die eigene Girozentrale Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 40.422 TEUR (Vorjahr: 37.189 TEUR) enthalten. b) Nachrangige Vermögensgegenstände Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 2.500 TEUR (Vorjahr: 2.500 TEUR) enthalten. Diese entfallen vollständig auf den Unterposten "b) andere Forderungen". c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. Forderungen an Kunden Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu den Finanzanlagen Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:
Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus. c) Fristengliederung Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 11.888 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Börsenfähige Wertpapiere
Beteiligungen Anteilsbesitz Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
* unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung Treuhandvermögen Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe mit 3.341 TEUR (Vorjahr: 3.771 TEUR) Forderungen an Kunden. Sachanlagen Grundstücke und Gebäude Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 1.800 TEUR (Vorjahr: 178 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 12.890 TEUR (Vorjahr: 14.333 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. Treuhandverbindlichkeiten Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe mit 3.341 TEUR (Vorjahr: 3.771 TEUR) auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) enthalten. Rückstellungen Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 81 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. Eventualverbindlichkeiten Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" sechs Einzelposten über insgesamt 13,5 Mio. EUR von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 1 Mio. EUR und 5 Mio. EUR. Die übernommenen Verpflichtungen aus den Credit-Default-Swaps waren nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität der Referenzschuldner davon ausgehen, dass der Eintritt eines Kreditereignisses unwahrscheinlich ist und daher keine Inanspruchnahme droht. Andere Verpflichtungen Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" zwei Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge betragen 3,0 Mio. EUR und 3,8 Mio. EUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich vollständig um Kontokorrentkredite. II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben Finanzanlagen
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sonstige Vermögensgegenstände
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 11 TEUR (Vorjahr: 107 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 11 TEUR (Vorjahr: 93 TEUR). Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln an die eigene Girozentrale von 12.540 TEUR (Vorjahr: 14.253 TEUR) abgetreten. Zum Bilanzstichtag betrugen die derart besicherten Verbindlichkeiten 12.861 TEUR. C. Angaben und Erläuterungen zurGewinn- und Verlustrechnung I. Postenbezogene Angaben Provisionserträge Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Investmentanteile). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten einen wesentlichen Betrag in Höhe von 543 TEUR aus der Versicherungsleistung wegen der Sprengung eines Geldautomaten in der Geschäftsstelle in Hungen. Zu den periodenfremden Erträgen verweisen wir auf die Angaben zu den Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. Bilanzgewinn a) Ausschüttungsgesperrte Beträge Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 81 TEUR. Die Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage und die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 422 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG. II. Mehrere Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betreffendeAngaben Erträge und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind In dem folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:
D. Sonstige Angaben Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen Finanzgruppe Hessen Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverbandes Hessen Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der ZVK Darmstadt. Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 8,0 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,5 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 2,2 Mio. EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 185 TEUR (inkl. 50 TEUR Sanierungsgeld). Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 6,7 Mio. EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüge der Organmitglieder Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
Herr Kraus hat in den Fällen der Dienstunfähigkeit, der Nichtwiederanstellung und des Ausscheidens wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze (65. Lebensjahr) einen Ruhegehaltsanspruch. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in vollem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet. Für unsere Verpflichtung gegenüber Herrn Kraus haben wir Pensionsrückstellungen gebildet, die zum 31. Dezember 2023 rund 3.164 TEUR betrugen. Gegenüber Herrn Laidig wurde keine Pensionszusage erteilt. Ihm wurde eine betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskassenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage erteilt. Frau Hartmann befindet sich seit dem 01. Oktober 2022 im Ruhestand. Ab dem 15.12.2023 ist Frau Hartmann wieder für die Sparkasse Laubach-Hungen als Vorstandsmitglied im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses während der Altersrente tätig. Das Gehalt bemisst sich abzüglich der Zahlungen aus den Versorgungsansprüchen, aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rente der Zusatzversorgungkasse. Die Gesamtbezüge aus der Versorgungsleistung beliefen sich auf 50 TEUR. Für Frau Hartmann bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen über 1.498 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen (ohne Frau Hartmann) ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 222 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 2.432 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 37 TEUR. Kredite an Organmitglieder An Vorstandsmitglieder wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 588 TEUR gewährt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 449 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren jeweils zu rund 37 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen, zu rund 34 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Wertpapieren und zu rund 29 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Beteiligungen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und Reserven nach § 26a KWG a. F. entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu rund 76 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen und zu je rund 8 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Wertpapieren, bei den Beteiligungen sowie bei den Forderungen an Kunden. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 30,65 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verwaltungsrat und Vorstand Verwaltungsrat
MitgliederSaskia Becker Bachelor of Arts B. A., Fachbereichsleitung Rechnungswesen, Steuern, Meldewesen Dr. Michael Diepolder Orthopäde, Gemeinschaftspraxis Dr. W. Pörschke Christine Dietz (ab 01.01.2024) Sparkassenbetriebswirtin, stellvertretende Abteilungsleiterin Betriebswirtschaft Christoph Fellner von Feldegg Schulamtsdirektor im Ruhestand Holger Frutig Geschäftsführender Vorstand Wohnungsbaugenossenschaft Horlofftal eG Siegbert Maikranz Selbstständiger Unternehmer für Betonfertigteile Norbert Marsfelde Landwirt im Ruhestand Tobias Metz Sparkassenfachwirt, Finanzierungsberater in der Geschäftsstelle Hungen Dirk Oßwald Vorstand Lebenshilfe Gießen e.V. Björn-Erik Ruppel Sparkassenfachwirt, Leiter der Geschäftsstelle Laubach Volker Zulauf (bis 31.12.2023) Sparkassenbetriebswirt, Leiter der Geschäftsstelle Hungen Vorstand Vorsitzender Josef Kraus Kommissarischer Vorstandsvorsitzender Heiko Laidig (seit 15.12.2023) Mitglieder Heiko Laidig Birgit Hartmann (seit 15.12.2023)
Laubach, 04.06.2024 Der Vorstand Laidig Hartmann Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG"Länderspezifische Berichterstattung"Die Sparkasse Laubach-Hungen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Laubach-Hungen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Laubach-Hungen definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 8.466 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 45. Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.935 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 601 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Sparkasse Laubach-Hungen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. _ Der Verwaltungsrat der Sparkasse Laubach-Hungen hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 11.07.2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Sparkasse Laubach-Hungen Der Vorstand Laidig Hartmann Statistischer Berichtüber die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Laubach-Hungen im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG) I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange 1. Mitarbeiter per 31.12.2023
2. Geschäftsstellennetz per 31.12.2023
3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr
4. Stiftung der Sparkasse Laubach-Hungen
5. Steuerleistung im Geschäftsjahr
II. Förderung der Vermögensbildung 1. Bilanzwirksame Anlagen a) Kontenzahl
b) Vermögensbildung
2. Bilanzneutrale Anlagen a) Anzahl Kundendepots
b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände
III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs 1. Forderungen an Kunden
2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr
IV. Girokonten auf Guthabenbasis
V. Beratung von Existenzgründern
VI. Vermittelte Förderkredite
[1] Anm.: Summe aus Sparkassen- bzw. Comfort-Depots bei der S Broker KG sowie S-Broker-Classic-Depots und DekaBank-Depots [2] Anm.: Summe aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Optionsscheinen und Investmentfonds der vorgenannten Kundendepots. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Laubach-Hungen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Laubach-Hungen bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Laubach-Hungen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 161,8 Mio EUR 55,9 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 31,0 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse, einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" ermittelt wurden. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogene Angaben") sowie dem Lagebericht (Kapiteln "3.1. Bilanzwirksames Geschäft" und "6.2.1. Adressenrisiken") entnommen werden. 2. Bilanzierung und Bewertung von "Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 5) sowie "Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 6) a) Sachverhalt und Problemstellung: Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio. Der Wertpapierbestand (Aktiva 5 und Aktiva 6) ist mit insgesamt 59,4 Mio EUR bzw. 20,5 % der Bilanzsumme für den Jahresabschluss der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung. Die Bewertung erfolgt gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB. Die in Höhe von 23,4 Mio EUR bilanzierten festverzinslichen Wertpapiere sind vollständig dem Anlagevermögen zugeordnet. Sie wurden zu rund 91,2 % nach dem gemilderten Niederstwertprinzip und zu rund 8,8 % nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die gesetzlichen Vertreter (Vorstand) haben im Anhang zu den Bewertungsmethoden sowie zu den Kriterien für die Einstufung als nur vorübergehende Wertminderung im Anlagevermögen Stellung genommen. Die Bewertung der nicht festverzinslichen Wertpapiere erfolgte zum strengen Niederstwert. Die in den Jahren 2022 und 2023 eingetretenen Veränderungen des Marktzinsniveaus waren für die Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschuss zum 31. Dezember 2023 von hoher Relevanz und daher auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems insbesondere die Prozesse zur Bewertung der Wertpapiere beurteilt. Daneben haben wir analytische Prüfungshandlungen für den Wertpapierbereich im Rahmen der Prüfung der MaRisk-Prozesse durchgeführt. Weiterhin haben wir die Entscheidungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Bewertung der Wertpapierbestände nachvollzogen. Bei einem Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Anlagevermögen haben wir geprüft, ob die Sparkasse eine sachgerechte Beurteilung der Wertminderung dahingehend vorgenommen hat, dass diese nicht von Dauer ist. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogene Angaben") sowie dem Lagebericht (Kapiteln "1.1. Gesamtwirtschaftliche und regionale Rahmenbedingungen" und "4.1. Ertragslage") entnommen werden. Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die von uns vor dem Datum des vorliegenden Vermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen umfassen den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Laubach-Hungen im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. - führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Laubach-Hungen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht: - Prüfung der Vorgaben des § 84 WpHG zur Vermögensverwahrung und zu Finanzsicherheiten. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Martin Alles.
Frankfurt am Main, den 28. Juni 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Alles, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Der Vorstand informierte unser Gremium in vier Sitzungen über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sowie über alle besonderen Vorgänge. Ferner stand der Verwaltungsratsvorsitzende mit dem Vorstand in einem engen Informationsaustausch. Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Geschäftsbericht für das Jahr 2023, der den Lagebericht enthält, vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Sitzung am 11. Juli 2024 hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Der Jahresüberschuss wird gemäß Paragraph 16 HSpG der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse für das vorbildliche Engagement und die im Berichtsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit.
Laubach, im Juli 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates gez. Rainer Wengorsch Bürgermeister |
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