Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 10023
Eingetragen
31.7.1997
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Vertrieb von Bauelementen und genormten Baufertigteilen aller Art, insbesondere von Fenstern, Türen, Toren, Rolläden, Markisen, Antrieben und artverwandten Produkten, die Montage von genormten Baufertigteilen samt allen Nebenarbeiten sowie damit zusammenhängend die Beratung, Planung und Vermittlung von Aufträgen und Montagen.

Historie

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Management

NameRolle
Robert Streitel
seit 29.3.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Robert Streitel
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Robert Streitel
89335 Ichenhausen
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 20.10.2014:

Es handelt sich hier nicht um den "Jahresabschluss zum 22.03.2011 und Liquidationsschlussbilanz", sondern um den "Jahresabschluss zum 21.03.2011 und Liquidationsschlussbilanz".

Streitel GmbH

Burgau

Jahresabschluss
zum 22.3.2011
und Liquidationsschlussbilanz

Handelsbilanz
zum 22. März 2011

Streitel GmbH
- Vertrieb und Montage von Bauelementen -,
Burgau

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen   514,00
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.115,95  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 156,03 48.271,98
    48.785,98

PASSIVA

   
    EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59
II. Gewinnvortrag   16.732,21
III. Jahresfehlbetrag   -767,16
B. Rückstellungen   1.010,00
C. Verbindlichkeiten   6.246,34
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 6.246,34    
    48.785,98

Handelsrecht

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde am 07.07.1997 durch Bargründung errichtet und am 22.03.2010 aufgelöst. Die Liquidation der GmbH ist noch nicht abgeschlossen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 wurden die einschlägigen Rechungslegungs-Vorschriften des Handelsgesetzbuches angewendet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Gesetzliche Wahlrechte hinsichtlich ergänzender Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung wurden dahingehend ausgeübt, als die Angaben i.d.R. in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen. Angaben zu Restlaufzeiten bei Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten erfolgen im Anhang.

Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. So genannte Leerposten gem. § 265 Abs. 8 HGB sind nicht aufgeführt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich i.w. an den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapital-Gesellschaft i.S. von § 267 HGB.

Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der handelsrechtlichen Vorschriften, ergänzend die Regelungen des GmbH-Gesetzes, angewandt.

Die immateriellen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten gemindert um die lineare Abschreibung unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die zu den Sachanlagen gehören, werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten, vermindert um planmäßige Abschreibung (linear oder degressiv) angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. von § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.

Wirtschaftsgüter i.S. § 6 Abs. 2a EStG, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150,- aber nicht 1.000,- EUR übersteigen, werden entsprechend der steuerrechtlichen Vorschriften als Sammelposten erfasst und im Jahr der Bildung und in den vier darauf folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet.

Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen werden entsprechend dem Realisationsprinzip lediglich zu Herstellungskosten bewertet.

Die Inventur und die Bewertung der Vorräte erfolgte durch die Gesellschaft.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem (strengen) Niederstwertprinzip (niedriger beizulegender Wert).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung bewertet.

(Aktive) Rechnungsabgrenzungsposten müssen entsprechend dem BFH-Beschluss vom 18.3.2010 (X R20/09, NV) nicht (mehr) gebildet werden, sofern der Wert des einzelnen Abgrenzungsposten 410 € nicht übersteigt.

Diese Vereinfachungsregelung wird auch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des HGB zur Handelsbilanz als mit dem Gesetz vereinbar gehalten (ua Adler/Düring/Schmalz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, HGB, § 250 Rz. 44, 6. Auflage). Demzufolge unterblieben entsprechende Aktivierungen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen

Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Ausgewiesene Steuer-Rückstellungen betreffen Steuern für das jeweilige Berichtsjahr, die noch nicht veranlagt sind.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Ein eventuelles Disagio wird aktiv abgegrenzt. Die Auflösung erfolgt mittels der digitalen Methode auf die Laufzeit des Darlehens.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Entwicklung des Anlagevermögens

Auf die Aufstellung eines Anlagespiegels wurde verzichtet.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Die in nachstehender Gliederung aufgeführten Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte bzw. Laufzeiten gem. § 285 Nr. 1b HGB bestanden zum Bilanzstichtag.

Art der Verbindlichkeiten Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit Summe Art (*)
bis zu 1 Jahr 1 - 5 Jahre mehr als 5 Jahre der Sicherheit
Bankkredite 2.881,39     2.881,39 K
aus Lieferungen u. Leistungen 2.880,67     2.880,67 K
aus Steuern 484,28     484,28 K

(*) Legende:
K = keine Sicherheiten
SA = Sicherungsabtretung der Forderung
SÜ = Sicherungsübereignung
EV = übliche Eigentumsvorbehalte (von z.B. Lieferanten)
G = Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken)
B = selbstschuldnerische Bürgschaft Gesellschafter
LV = Abtretung Lebensversicherung des Gesellschafters

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH Herrn Robert Streitel wurden im Laufe des Geschäftsjahres Zahlungen geleistet bzw. Beträge vereinnahmt. Die Verbuchung erfolgt über ein Gesellschafter-Darlehenskonto/Verrechnungskonto. Der Saldo beträgt zugunsten der GmbH zum Abschlussstichtag € + 47.223,07.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB aufgestellt.

Die in Position 2 der GuV ausgewiesene Bestandsveränderung enthält aus Vereinfachungsgründen auch die Bestandsveränderung bei den Waren bzw. bei den Hilfs- und Betriebsstoffen.

Der Ausweis von Pos. 5: "sonstige betriebliche Erträge" erfolgt entgegen § 275 Abs. 2 HGB nach dem Materialaufwand in analoger Anwendungen von § 265 Abs. 6 HGB, um ein Rohergebnis ausweisen zu können, welches nicht von den sonstigen betrieblichen Erträgen beeinflußt ist.

Insoweit ergibt sich ein wesentlich besserer Vergleich mit den Vorjahreswerten.

In der Pos. Personalaufwand des Berichtsjahres sind gesetzeskonform die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers enthalten.

Der Ausweis der Position "Abschreibungen, Zuweisungen" enthält auch Erhöhungen/Minderungen von Rückstellungen für Gewährleistung, Veränderungen von Pauschal-Wertberichtigungen etc. Diese gem. § 265 Abs. 6 HGB zulässige Abweichung von § 275 Abs. 2 HGB führt zu einer klaren Aussagekraft der GuV.

VI. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer: Herr Robert Streitel

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag 2011 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Hinweis gem. § 328 HGB:

Der Jahresabschluss der oben benannten Firma wurde in der Gesellschafterversammlung, die am Tag der Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den (die) Geschäftsführer stattfand, rechtlich festgestellt.

 

Burgau

Streitel GmbH

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