Javaji System Solutions GmbHLiquidiert

Mammolshainer Weg 14, 61462 Königstein im Taunus, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 5115
Eingetragen
17.11.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung, der Vertrieb und die Implementierung von Software und Informationstechnologie, die Unternehmensberatung, insbesondere in Fragen von Software und Informationstechnologie, dder Handel mit Hardware und Elektrogeräten, Mobiltelefonen und Zubehör sowie der Handel im Internet, soweit dies keiner besonderen Genehmigung bedarf.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Javaji System Solutions GmbH

Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1.425,00

2.068,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

80,00

396,00

II. Sachanlagen

1.345,00

1.672,00

B. Umlaufvermögen

145.411,36

91.791,35

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

141.643,37

72.844,93

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.767,99

18.946,42

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

87.006,86

46.478,80

Summe Aktiva

233.843,22

140.338,15



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Verlustvortrag

71.478,80

82.412,11

V. Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss)

40.528,06

10.933,31

VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

-87.006,86

-46.478,80

B. Rückstellungen

12.618,00

18.520,75

C. Verbindlichkeiten

221.225,22

121.817,40

Summe Passiva

233.843,22

140.338,15

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren rechtsformspezifische Regelungen zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Angaben zu Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear / degressiv / linear und degressiv vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug durchschnittlich zwischen 3 und 5 Jahre.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert zwischen 150 EUR bis 1.000 EUR werden ab 2008 gemäß § 6 Abs. 2a EStG jährlich in einen Sammelposten eingestellt und mit einem Fünftel vom Anschaffungswert gewinnmindernd aufgelöst.

Bis zum Bilanzstichtag wurde kein Finanzanlagevermögen erworben.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten / Herstellungskosten / Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zum Bilanzstichtag nicht erworben.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000 Euro.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde trotz buchmäßiger Überschuldung unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens (auf going-concern-concept) erstellt. Es wurde berücksichtigt, dass zum einem von einer positiven Fortführungsprognose auszugehen ist und zum anderen die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter . gem. § 30 ff GmbHG nachrangig auszugleichen sind.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden.

In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag lagen angabengemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.

Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen Verrechnungskonten. Die Verrechnungskonten werden entsprechend der getroffenen Vereinbarungen mit 2 % über dem Basiszinssatz verzinst.

Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen insgesamt 52.676,92 Euro.

Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Krishna Javaji

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Königstein, den 19. August 2010

Krishna Javaji

 

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