Müller Transport GmbHLiquidiert

56472 Stockhausen-Illfurth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 3526
Eingetragen
24.1.1989
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGüterbeförderung im StraßenverkehrManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Transporten aller Art. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Lea Christin Müller
seit 27.11.2023
Liquidator
Anja Wolf
seit 27.11.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Finkler Gudrun Müller
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Finkler Gudrun Müller
56472 Stockhausen-Illfurth
30000
60.00%
56472 Stockhausen-Illfurth
20000
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Müller Transport GmbH

Stockhausen-Illfurth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEUR

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

0,00

1,0

Anlagevermögen

Sachanlagen

1.695,00

2,1

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


180,20


0,8

Forderungen gegen Gesellschafter

137.694,82

135,8

Summe Aktiva

139.570,02

139,7



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEUR

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25,6

ausstehende, nicht eingeforderte Einlage

-1.022,58

0,0

eingefordertes Kapital

24.542,01

25,6

Gewinnvortrag

5.939,63

9,6

Jahresfehlbetrag

24.275,62

-3,7

buchmäßiges Eigenkapital

6.206,02

Rückstellungen

132.797,00

108,2

Sonstige Verbindlichkeiten

567,00

0,0

( davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 567,00 )

Summe Passiva

139.570,02

139,7

ANHANG des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010

Müller Transport GmbH i.L.

für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325,326 HGB

1. Allgemein

Bei der Berichtsgesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Jahresabschluss gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aus Bilanz (§ 242 Absatz 1 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Absatz 2 HGB) und Anhang (§ 264 Absatz 1 HGB) besteht. Der Größe nach handelt es sich bei der Berichtsgesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses der kleinen Kapitalgesellschaft maßgeblichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches werden beachtet.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt unter teilweisem Verzicht auf das Recht zur verkürzten Darstellung gemäß dem für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsschema des § 266 Absätze 2 und 3 HGB. Bei der Aufstellung der Offenlegungsbilanz wird von dem Recht zur verkürzten Darstellung Gebrauch gemacht.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz ausgewiesen (Wahlrecht gemäß § 42 Absatz 3 GmbHG).

Die Aufstellung des Anlagengitters im Sinne des § 268 Absatz 2 HGB sowie dessen Ausweis im Anhang erfolgen freiwillig unter Verzicht auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wird von der Befreiungsvorschrift Gebrauch gemacht.

Bei der Aufstellung des Anhangs wird von den Erleichterungen gemäß § 288
Satz 1 HGB in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht.

Der Gesellschaftsvertrag enthält keine gesonderten Bestimmungen zur Rechnungslegung.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlage-vermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - planmäßig abgeschrieben.

Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben, wenn deren Anschaffungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als EUR 150,00, jedoch nicht mehr als EUR 1.000,00, wird für diese Gegenstände gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst wird.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Vorräte werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Im Hinblick auf das latente Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der Nettoforderungen in Abzug gebracht.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Pensionsrückstellungen wurden unter Verwendung der "Heubeck`schen Richttafeln 2005G" analog § 6a Abs. 3 EStG nach dem Teilwertverfahren ermittelt.
Zum Bilanzstichtag wurde der Rechnungszinsfuß von 5,15% lt. Veröffentlichung der Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen waren nicht zu berücksichtigen.

Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem voraussichtlich anfallenden Kosten ermittelt.

3. Geschäftsführung

Liquidator der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Joachim Müller, 56472 Stockhausen-Illfurth. Herr Joachim Müller ist allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

 

Joachim Müller (Liquidator)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.02.2012

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