Müller
Transport GmbH
Stockhausen-Illfurth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
TEUR
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Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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0,00
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1,0
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Anlagevermögen
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Sachanlagen
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1.695,00
|
2,1
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Umlaufvermögen
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Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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180,20
|
0,8
|
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Forderungen gegen
Gesellschafter
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137.694,82
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135,8
|
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Summe Aktiva
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139.570,02
|
139,7
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
TEUR
|
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Eigenkapital
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Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
|
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25,6
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ausstehende, nicht
eingeforderte Einlage
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-1.022,58
|
|
0,0
|
|
eingefordertes Kapital
|
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24.542,01
|
|
25,6
|
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Gewinnvortrag
|
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5.939,63
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9,6
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Jahresfehlbetrag
|
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24.275,62
|
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-3,7
|
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buchmäßiges
Eigenkapital
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6.206,02
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Rückstellungen
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132.797,00
|
108,2
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Sonstige Verbindlichkeiten
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567,00
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0,0
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( davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr: EUR 567,00 )
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Summe Passiva
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139.570,02
|
139,7
|
ANHANG des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Müller Transport GmbH i.L.
für Zwecke der Offenlegung gemäß
§§ 325,326 HGB
1. Allgemein
Bei der Berichtsgesellschaft handelt es sich um eine
Kapitalgesellschaft, deren Jahresabschluss gemäß
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aus Bilanz
(§ 242 Absatz 1 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 242 Absatz 2 HGB) und Anhang (§ 264 Absatz 1
HGB) besteht. Der Größe nach handelt es sich bei
der Berichtsgesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Die für die
Aufstellung des Jahresabschlusses der kleinen
Kapitalgesellschaft maßgeblichen Ansatz-, Bewertungs-
und Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches werden
beachtet.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
erstellt.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt unter teilweisem
Verzicht auf das Recht zur verkürzten Darstellung
gemäß dem für große und
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Gliederungsschema des § 266 Absätze 2 und 3 HGB.
Bei der Aufstellung der Offenlegungsbilanz wird von dem
Recht zur verkürzten Darstellung Gebrauch gemacht.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz
ausgewiesen (Wahlrecht gemäß § 42 Absatz 3
GmbHG).
Die Aufstellung des Anlagengitters im Sinne des §
268 Absatz 2 HGB sowie dessen Ausweis im Anhang erfolgen
freiwillig unter Verzicht auf die Anwendung der
Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB. Bei der
Offenlegung des Jahresabschlusses wird von der
Befreiungsvorschrift Gebrauch gemacht.
Bei der Aufstellung des Anhangs wird von den
Erleichterungen gemäß § 288
Satz 1 HGB in eingeschränktem Umfang Gebrauch
gemacht.
Der Gesellschaftsvertrag enthält keine gesonderten
Bestimmungen zur Rechnungslegung.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Gegenstände des Sachanlage-vermögens werden
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet und -
soweit abnutzbar - planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Abnutzbare
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die
einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden
im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben, wenn deren
Anschaffungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen.
Betragen die Anschaffungskosten mehr als EUR 150,00, jedoch
nicht mehr als EUR 1.000,00, wird für diese
Gegenstände gem. § 6 Abs. 2a EStG ein
Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von
fünf Jahren gleichmäßig gewinnmindernd
aufgelöst wird.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
zum Nennwert. Im Hinblick auf das latente Ausfallrisiko bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Nettoforderungen in Abzug gebracht.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Pensionsrückstellungen wurden unter Verwendung der
"Heubeck`schen Richttafeln 2005G" analog § 6a Abs. 3
EStG nach dem Teilwertverfahren ermittelt.
Zum Bilanzstichtag wurde der Rechnungszinsfuß
von 5,15% lt. Veröffentlichung der Bundesbank nach
§ 253 Abs. 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zukünftige Lohn- und
Gehaltssteigerungen waren nicht zu
berücksichtigen.
Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem
voraussichtlich anfallenden Kosten ermittelt.
3. Geschäftsführung
Liquidator der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr
Joachim Müller, 56472 Stockhausen-Illfurth. Herr
Joachim Müller ist allein zur Vertretung der
Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des
§181 BGB befreit.
Joachim
Müller (Liquidator)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 02.02.2012
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