CBM
Juwelenhandel und Marketing GmbH
St.
Goarshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
163.644,48 |
167.623,68 |
| I.
Sachanlagen |
163.644,48 |
167.623,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.472,91 |
53.163,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.651,96 |
5.130,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.820,95 |
48.032,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
770,41 |
771,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
215.887,80 |
221.558,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.289,35 |
26.377,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
377,95 |
9.679,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.088,60 |
9.301,86 |
| B.
Rückstellungen |
11.650,00 |
14.833,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
178.948,45 |
180.346,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
215.887,80 |
221.558,50 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorliegenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Wertansätze der Bilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Bilanz zum
31. Dezember 2009 überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder rechtlich der
Gesellschaft zuzurechnen sind. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
3. Weitere Anhangangaben nach § 285 HGB
Das
Anlagevermögen wurde zu
Herstellungs-/Anschaffungskosten sowie
Anschaffungs-nebenkosten aktiviert und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
oder degressiv vorgenommen.
Das
Umlaufvermögen bestehend aus liquiden Mitteln
sowie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde mit den
realisierbaren Werten bilanziert. Soweit erforderlich
wurden für erkennbare Risiken Wertberichtigungen
gebildet. Die Bewertung erfolgte verlustfrei. Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind
brutto ausgewiesen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Nach § 288 i.V.m. § 285 Satz 1
Nr. 12 HGB wird auf die Darstellung der sonstigen
Rückstellungen verzichtet. Die Gesellschaft geht davon
aus, dass alle
Rückstellungen mit Ausnahme der Archivierung
innerhalb der Frist eines Jahres verbraucht werden.
Die Rückstellung für Aktenaufbewahrung wird
nach Artikel 67 I Satz 2 EGHGB mit ihrem Minimalwert
angesetzt. Die Differenz zum ermittelten
Erfüllungsbetrag beträgt € 377,41 (vgl.
Artikel 67 I Satz 4 EGHB).
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt. Bei der vorliegenden
Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von
daher werden die Erleichterungen nach § 274a
Nr. 3 HGB in Anspruch genommen. Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter
fünf Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem.
§ 42 Abs. 3 GmbHG bestehen in Höhe von
€ 162.923,07.
Von den Verbindlichkeiten sind € 36.009,94
durch eine Einzelbürgschaft der Gesellschafterin
und eine Grundschuld gesichert, § 285 S. 1
Nr. 1b HGB.
Auf Angaben betreffend die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Anwendung des
§ 326 HGB verzichtet.
Bei der vorliegenden Gesellschaft handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB. Von daher werden die
Erleichterungen nach § 274a HGB in Anspruch
genommen:
§ 274a Nr. 1 HGB: Verzicht auf
Darstellung des
Anlagespiegels.
§ 274a Nr. 2 HGB:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden nicht
gesondert erläutert.
§ 274a Nr. 3 HGB: Auf die Darstellung
der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird
verzichtet.
Das
gezeichnete Kapital beträgt
€ 26.000,00 und ist in voller Höhe
eingezahlt. Die Gesellschaft hält zum
31. Dezember 2010 keine eigenen Anteile. Der
Jahresfehlbetrag des Berichtsjahrs soll
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der
Geschäftsführung gehörte im
Berichtsjahr Frau Christina B. Hoffmann an.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführer wird gem. § 286 Abs. 4
i.V.m. § 288 HGB verzichtet.
St. Goarshausen, den 25. November 2011
gez. Christina B. Hoffmann
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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