ASB
Regensburg gGmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
76.517,00 |
115.251,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
76.515,00 |
115.249,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
365.848,64 |
305.732,57 |
| I.
Vorräte |
10.600,00 |
15.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
289.903,41 |
213.135,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.345,23 |
76.697,05 |
| Aktiva |
442.365,64 |
420.983,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
354.054,19 |
371.319,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
53.813,39 |
53.813,39 |
| III.
Gewinnvortrag |
292.506,39 |
218.105,49 |
| IV.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
17.265,59 |
-74.400,90 |
| B.
Rückstellungen |
55.041,58 |
19.904,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.269,87 |
29.759,79 |
| Passiva |
442.365,64 |
420.983,57 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der ASB Regensburg gGmbH, Regensburg
I. Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben und Gliederung
Die ASB Regensburg gGmbH, Regensburg, wird vom
Registergericht Regensburg unter der Nummer HRB 10001
geführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Unabhängig
davon hat die ASB Regensburg gGmbH ihren Jahresabschluss
gem. § 13 Abs. 6 Landesverbandssatzung i. V. m. I 1 b)
der Bilanzierungsrichtlinie des Landesverbandes in
Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
für große Kapitalgesellschaften i. S. d. §
267 Abs. 3 HGB aufzustellen. Die Aufstellung eines
Lageberichts wird gemäß Bilanzierungsrichtlinie
nicht gefordert.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden
Angaben gemäß § 253 Abs. 6 S. 3,
§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB und § 268
Abs. 5 S. 1 HGB im Anhang dargestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des deutschen
Handelsgesetzbuches maßgebend.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden unter
Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
und der handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Die
Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten über € 250,00 und bis zu
€ 800,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden in Übereinstimmung mit
den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der
den Gegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist,
bewertet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
flüssige Mittel
sind mit den Nennwerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet worden. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den Bestand der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Uneinbringliche Forderungen waren zu verzeichnen und wurden
ausgebucht.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten
in der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
über einem Jahr in Höhe von € 4.200,33 (Vj.
€ 4.200,30).
Verbindlichkeiten
Gesamtsumme der Verbindlichkeiten: T€ 33,2 (Vj.
T€ 29,7)
davon bis 1 Jahr: T€ 33,2 (Vj. T€ 29,7)
davon über 1 Jahr: T€ 0,0 (Vj. T€ 0,0)
davon über 5 Jahre: T€ 0,0 (Vj. T€
0,0)
davon gesichert durch Pfand- oder ähnliche
Rechte: T€ 0,0 (Vj. T€ 0,0)
III. Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d.
§ 285 Nr. 3a HGB betragen zum Stichtag T€ 263
(Vj. T€ 139). Diese resultieren aus
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.
Arbeitnehmer
Im Durchschnitt waren während des
Geschäftsjahres 63 (Vj. 50) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Angaben zu Leitungsorganen
Geschäftsführer war im Berichtszeitraum:
Herr Martin Amon, Kaufmann, Oberasbach
Im Berichtsjahr unterbleibt die Angabe der
Geschäftsführerbezüge nach § 286
IV HGB.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrates im Berichtsjahr 2023:
Herr Dr. Michael Krämer, Doktor der
Musikwissenschaften, Zirndorf, Vorsitzender des
Aufsichtsrates
Frau Tanja Brehmer, Heilerziehungspflegerin,
Nürnberg, Mitglied des Aufsichtsrates
Herr Florian Alkov, Medizinprodukteberater,
Nürnberg, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die
nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
berücksichtigt sind.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB:
Regensburg, 11. Juni
2024
ASB Regensburg gGmbH
Regensburg
- Geschäftsleitung -
gez.
Martin Amon
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2024
festgestellt.
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