Tim Plast
Anlagenbau GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.264,18 |
14.588,68 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.925,00 |
4.249,50 |
| III.
Finanzanlagen |
10.337,68 |
10.337,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
900.425,52 |
938.490,83 |
| I.
Vorräte |
170.386,29 |
242.475,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161.912,53 |
195.864,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
568.126,70 |
500.150,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.472,70 |
14.011,94 |
| Aktiva |
934.162,40 |
967.091,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
734.982,79 |
766.430,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
680.866,37 |
636.647,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.551,83 |
104.218,52 |
| B.
Rückstellungen |
172.565,24 |
142.097,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.614,37 |
58.562,90 |
| Summe
Passiva |
934.162,40 |
967.091,45 |
Anhang
Tim Plast Anlagenbau GmbH
Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 34267
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben
1.
Generalnorm
Der Jahresabschluss der Tim Plast Anlagenbau GmbH
wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw.
275 HGB, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht
Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit
und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis
256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prämisse) gem. § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2.
Anlagevermögen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu
Anschaffungskosten i. H. v. EUR 250,00
wurden in voller Höhe als Aufwand erfasst.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben. Im Anlagengitter werden
die geringwertigen Anlagegüter im Anschaffungsjahr als
Zugang und als Abgang gezeigt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf.
vermindert um Abschreibungen gemäß § 253
Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB, bewertet.
3.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Herstellungskosten
bewertet.
Das Niederstwertprinzip unter Beachtung von
gesunkenen Wiederbeschaffungskosten und verlustfreier
Bewertung wird berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken
wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung
gebildet. Die Wertberichtigung ermittelt sich
unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer und wird
aktivisch von den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen abgesetzt. Der Prozentsatz für
die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung betrug im
Berichtsjahr unverändert 1,0 %.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zum Nominalwert bilanziert.
4.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Der
Erfüllungsbetrag wird mit dem durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
0
|
1,83%
|
Rechnungszins
7-Jahres-Durchschnitt
|
|
1,75%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0
|
1,50%
|
Fluktuationswahrscheinlichkeit
|
|
keine
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
0
|
Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck
|
Bei Bewertung der Pensionsrückstellungen mit
einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Jahre betragen die Pensionsrückstellungen TEUR
94. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Bewertung der
Pensionsrückstellungen mit einem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben und der vergangenen
zehn Jahren ergibt, beträgt TEUR 0,4. Dieser
Unterschiedsbetrag ist ausschüttungsgesperrt
gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Gewährleistungsrückstellungen wurden
auf Basis von Erfahrungswerten aus dem Umsatz des
Geschäftsjahres berechnet.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
6.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse werden mit dem Eigentums- und
Gefahrenübergang an den Kunden periodengerecht nach
dem Realisationsprinzip erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme
der Leistungen bzw. im Zeitpunkt ihrer Verursachung
ergebniswirksam.
Zinserträge und -aufwendungen werden
entsprechend ihrer Entstehung erfasst.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Fristigkeit der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellt sich zum
31. Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Laufzeit
|
|
betrag
|
bis zu
|
von mehr als
|
|
31.12.2023
|
1 Jahr
|
5 Jahren
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
107
|
107
|
0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
55
|
55
|
0
|
|
162
|
162
|
0
|
Zum 31. Dezember 2022 stellte sich die
Fristigkeit wie folgt dar:
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Laufzeit
|
|
betrag
|
bis zu
|
von mehr als
|
|
31.12.2022
|
1 Jahr
|
5 Jahren
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
159
|
159
|
0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
37
|
37
|
0
|
|
196
|
196
|
0
|
2.
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
entfallen mit TEUR 3 (i. Vj. TEUR 0) auf
Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
3.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt
gem. § 272 HGB unter
Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz
wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
4.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
nennenswerte Beträge für Personalkosten,
Gewährleistungsverpflichtungen und
Jahresabschlusskosten.
5.
Verbindlichkeiten
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich zum
31. Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Laufzeit
|
|
|
betrag
|
bis zu
|
von 1 bis
|
über
|
Gesicherte
|
|
31.12.2023
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
5 Jahre
|
Beträge
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
22
|
22
|
0
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
5
|
5
|
0
|
0
|
0
|
|
27
|
27
|
0
|
0
|
0
|
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellte sich
zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Laufzeit
|
|
|
betrag
|
bis zu
|
von 1 bis
|
über
|
Gesicherte
|
|
31.12.2022
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
5 Jahre
|
Beträge
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Erhaltene Anzahlungen
auf
|
|
|
|
|
|
Bestellungen
|
2
|
2
|
0
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
36
|
36
|
0
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
21
|
21
|
0
|
0
|
0
|
|
59
|
59
|
0
|
0
|
0
|
6.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
entfallen mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1) auf
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
7.
sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 5
(i. Vj. TEUR 21) entfallen mit TEUR 3
(i. Vj. TEUR 14) auf Verbindlichkeiten aus
Steuern und mit TEUR 1 (i. Vj. TEUR 1) auf
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
8.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB
beinhalten Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen und betragen insgesamt TEUR 170.
Die übrigen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs.
9.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2023 ergeben sich keine
Haftungsverhältnisse gemäß
§§ 251, 268 Abs. 7 HGB.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1.
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für
Unterstützung
Die soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
i. H. v. TEUR 110 (i. Vj. TEUR 79)
betreffen mit TEUR 49 (i. Vj. TEUR 11)
Aufwendungen für Altersversorgung.
2.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
i. H. v. TEUR 2 (i. Vj. TEUR 1) resultieren mit
TEUR 2 (i.Vj. TEUR 1) aus der Verzinsung von
Festgeldkonten.
3.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen i. H. v.
TEUR 2 (i.Vj. TEUR 1) resultieren mit TEUR 2
(i.Vj. TEUR 1) aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellung.
E.
sonstige Angaben
1.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft
durchschnittlich 6 (i. Vj. 6 ) Arbeitnehmer/-innen
beschäftigt.
2.
Angaben zu den Organmitgliedern
Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Rolf Haverkamp,
Meerbusch, zum alleinigen Geschäftsführer
bestellt.
Herr Haverkamp wurde am 4. Mai 2024 als
Geschäftsführer abberufen. Herr Fabrice Philippe
Dufour, La Garenne-Colombes, Frankreich, wurde als
alleiniger Geschäftsführer bestellt.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB
unterbleiben die in § 285 Nr. 9 lit. a)
und b) HGB geforderten Angaben.
Düsseldorf, den 14.
Januar 2025
Tim Plast Anlagenbau
GmbH
|
Die
Geschäftsführung
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2025
festgestellt.
|