IMT-Information Media Technology Holding GmbH
Schleswig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
122.013,00 |
78.664,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
570,00 |
| II.
Sachanlagen |
57.012,00 |
13.094,00 |
| III.
Finanzanlagen |
65.000,00 |
65.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
97.660,23 |
179.754,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.689,15 |
171.790,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.971,08 |
7.963,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.089,52 |
1.690,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
220.762,75 |
260.108,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.561,53 |
145.970,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
10.561,53 |
85.970,97 |
| B.
Rückstellungen |
2.973,09 |
18.892,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
147.228,13 |
95.245,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
105.963,98 |
95.245,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
220.762,75 |
260.108,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der IMT Holding GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Auf den Ausweis der passiven Steuerlatenz ist
gemäß §274a Nr. 5 HGB verzichtet worden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 105.963,98
(Vorjahr 95.245,55).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro 52.555,06
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Andreas Jacobsen
Herr Sven Hering
Frau Ulrike Dramsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2011 festgestellt.
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