Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 6258
Eingetragen
22.6.2001
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Beratung, Planung, Projektierung und Engineering im Bereich des industriellen Anlagenbaus sowie die Vornahme aller Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienen oder ihn zu fördern geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jürgen Trantow
Lippetal
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

P.P.E. GmbH

Lippetal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 18.264,00 25.305,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 18.259,00 25.300,00
B. Umlaufvermögen 68.220,04 76.578,06
I. Vorräte 0,00 8.006,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.574,04 12.262,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.646,00 56.309,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 897,72 3.422,81
Bilanzsumme, Summe Aktiva 87.381,76 105.305,87

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 80.872,17 83.829,72
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 58.829,72 57.518,53
III. Jahresfehlbetrag 2.957,55 -1.311,19
B. Rückstellungen 4.147,97 15.359,84
C. Verbindlichkeiten 2.361,62 6.116,31
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.361,62 6.116,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 87.381,76 105.305,87

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.

Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB).

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind pro-rata-temporis abgeschrieben worden.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.

Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu berücksichtigen waren.

Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) HGB.

Währungsumrechnungen von bilanzierten Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem. § 256 a HGB waren nicht notwendig.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegen nicht vor.

Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.

Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren nicht anzusetzen.

Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.

III. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres 2013 war Geschäftsführer Herr Jürgen Trantow.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2014 festgestellt.

 

gez. Jürgen Trantow

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